260326 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2026/2027 im offenen Verfahren
Kerndaten
- Nummer
- 260326
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 27.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 260326 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2026/2027 im offenen Verfahren Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 04.03.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von verwaltungsinternem Abstimmungsbedarf konnte die Vorlage nicht eher in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben eingebracht werden. Eine Entscheidung am 23.04.2026 würde dazu führen, dass Aufträge zur Beförderung der beeinträchtigten Schüler*innen nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2026/2027 abgeschlossen wären und die Eltern die Kinder auf anderem Wege zur Schule bringen müssten. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in nicht planbaren Fahrten für das Schuljahr 2026/2027 im offenen Verfahren wird zugestimmt. Begründung Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2006 (Drucksachen-Nr. 0511402NV6) das Ausschreibungsverfahren für diese Fahrten festgelegt. Dabei ist zwischen planbaren Fahrten und nicht planbaren Fahrten zu unterscheiden. Nicht planbare Fahrten ergeben sich schuljahresbezogen, da die Fahrten durch Fluktuation und Adressänderungen bei den Schüler*innen nur für ein Schuljahr geplant werden können. Das Vergabeverfahren zur Beförderung in nicht planbaren Fahrten imSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Schülerspezialverkehr wird für das Schuljahr 2026/27 als offenes Verfahren durchgeführt. Aktuell setzen sich die Schätzkosten aus 28 Fahrten für 93 Schüler*innen an 192 Schultagen im Schuljahr 2026/27 zu unterschiedlichen Schulstandorten zusammen. Das Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung der politischen Gremien eine Beförderung der Schüler*innen pünktlich zum Schuljahresbeginn am 02. September 2026 gewährleistet wird. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen, wie im Finanzkasten beschrieben und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2026-00559 VOB UVgO x VgV 02.09.2026 – 16.07.2027 650.000 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 4020010 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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