260325 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Endenich, Stationsweg 9 - Nutzungsänderung des privaten Schwimmbades in eine Kinder-Schwimmschule Az.: 10778/2025
Kerndaten
- Nummer
- 260325
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Stationsweg Hauptort
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.790 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 260325 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Endenich, Stationsweg 9 - Nutzungsänderung des privaten Schwimmbades in eine Kinder-Schwimmschule Az.: 10778/2025 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch (BauGB) verstößt und eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Begründung Mit dem vorliegenden Bauantrag wurde die Nutzungsänderung eines privaten Schwimmbades in eine Kinder-Schwimmschule auf dem Grundstück „Stations- weg 9“ in Bonn beantragt. Geplant sind Schwimmkurse mit maximal 6-7 Teil- nehmenden, montags bis freitags von 14:30 bis 19:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 9:00 bis 18:00 Uhr. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7620-57 vom 09.08.1966, so dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB richtet. Der Bebauungsplan weist hier ein Reines Wohngebiet aus, die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Das Vorhaben sowie die zugehörigen geplanten Stellplätze liegen vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen zwar zulässig, jedoch würde das private Schwimmbad durch die geplante Nutzungs- änderung in eine Schwimmschule von einer Nebenanlage zu einer Hauptanla- ge. Daher und insbesondere auch im Hinblick auf die geplante intensive tägli- che Nutzung (s. o.) ist das Vorhaben hier nicht zulässig.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Es ist zudem nicht zu erwarten, dass das Vorhaben lediglich einem auf das betreffende reine Wohngebiet oder die angrenzenden, faktischen Wohngebiets- flächen beschränkten Nutzerkreis dienen wird. Für eine übergebietliche Versor- gung ist der Standort ungeeignet, so dass auch die Erteilung einer Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Vorhaben konnten nicht abschließend geprüft werden, da beispielsweise die Barrierefreiheit und die Umkleidebereiche in den Antragsunterlagen nicht dargestellt wurden. Anlage/n 1 Lageplan Stationsweg 9 (öffentlich) 2 Auszug Liegenschaftskataster Stationsweg 9 (nichtöffentlich) 3 Auszug Liegenschaftskataster Stationsweg 9_Stellplätze (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de