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260325 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Endenich, Stationsweg 9 - Nutzungsänderung des privaten Schwimmbades in eine Kinder-Schwimmschule Az.: 10778/2025

Nummer
260325
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Stationsweg Straße· Poppelsdorf, Bonn Hauptort
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260325
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Endenich, Stationsweg 9
- Nutzungsänderung des privaten Schwimmbades
in eine Kinder-Schwimmschule
Az.: 10778/2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
verstößt und eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Begründung
Mit dem vorliegenden Bauantrag wurde die Nutzungsänderung eines privaten
Schwimmbades in eine Kinder-Schwimmschule auf dem Grundstück „Stations-
weg 9“ in Bonn beantragt. Geplant sind Schwimmkurse mit maximal 6-7 Teil-
nehmenden, montags bis freitags von 14:30 bis 19:00 Uhr sowie samstags und
sonntags von 9:00 bis 18:00 Uhr.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7620-57
vom 09.08.1966, so dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30
BauGB richtet. Der Bebauungsplan weist hier ein Reines Wohngebiet aus, die
überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt.
Das Vorhaben sowie die zugehörigen geplanten Stellplätze liegen vollständig
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, die
dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des
Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen zwar
zulässig, jedoch würde das private Schwimmbad durch die geplante Nutzungs-
änderung in eine Schwimmschule von einer Nebenanlage zu einer Hauptanla-
ge. Daher und insbesondere auch im Hinblick auf die geplante intensive tägli-
che Nutzung (s. o.) ist das Vorhaben hier nicht zulässig.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Es ist zudem nicht zu erwarten, dass das Vorhaben lediglich einem auf das
betreffende reine Wohngebiet oder die angrenzenden, faktischen Wohngebiets-
flächen beschränkten Nutzerkreis dienen wird. Für eine übergebietliche Versor-
gung ist der Standort ungeeignet, so dass auch die Erteilung einer Befreiung
nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Vorhaben konnten nicht
abschließend geprüft werden, da beispielsweise die Barrierefreiheit und die
Umkleidebereiche in den Antragsunterlagen nicht dargestellt wurden.
Anlage/n
1 Lageplan Stationsweg 9 (öffentlich)
2 Auszug Liegenschaftskataster Stationsweg 9 (nichtöffentlich)
3 Auszug Liegenschaftskataster Stationsweg 9_Stellplätze (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de