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260321 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6325-1 Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf

Nummer
260321
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Im Apfelgarten Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Im Gesetz Straße· Limperich, Beuel
  • Im großen Garten Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Lärchenstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260321
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3
Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6325-1
Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6325-1
Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-
macht-mit.de). Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine
Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt.
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz entscheidet über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das
Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung von ca. 175
Wohneinheiten geschaffen werden soll und mehr als 800 m² Verkaufsfläche
beschlossen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung
festgelegte Schwellenwert (>75 Wohneinheiten) überschritten und eine über
den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans gegeben.
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.05.2017 (DS-Nr.Seite 1 von 30
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1710517EB7) wurde dem Antrag der Vorhabenträgerin zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6325-1 gefolgt und damit der
Errichtung einer Einzelhandels- sowie Wohnnutzung an der Kölnstraße/ Otto-
Hahn-Straße zugestimmt (Anlage 3). In 2022 erfolgte ein
Vorhabenträgerwechsel, im weiteren Verfahren wurde durch die
Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 ein Maßgabenbeschluss über die
weitere Planung zur Vorbereitung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gefasst (Ds.Nr. 253235).
Der städtebauliche Entwurf wurde im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens
(Mehrfachbeauftragung) erarbeitet. Politische Vertreterinnen und Vertreter
waren in das Verfahren stimmberechtigt mit eingebunden. Die Mitteilung des
Ergebnisses und des Vorhabenträgerwechsels erfolgte am 29.09.2022 in der
Sitzung des Rates (DS.Nr. 221456).
Ziel des Verfahrens ist es einen Lebensmittelvollsortimenter sowie weitere
(nicht störende) gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzungen mit rd. 175
geplanten Wohneinheiten zu entwickeln. Für den Lebensmittelvollsortimenter
ist eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.400 m² geplant (inkl. ergänzende
Einzelhandelsnutzungen wie Bäcker). Entsprechend handelt es sich um einen
großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO. Weitere
gewerbliche Nutzungen, wie unter anderem Arztpraxen und Büros, werden im
laufenden Verfahren konkretisiert. Zwei Tiefgaragen sowie eine oberirdische
Stellplatzanlage sind zur Deckung des erforderlichen Stellplatzbedarfes
vorgesehen. Das Vorhaben fällt unter das Bonner Baulandmodell. 40% der
Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen werden als öffentlich geförderter
Wohnungsbau errichtet.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein verbindliches Planungsrecht. Zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für das o.g. Vorhaben ist
daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.
Die Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden Zielen und
Zwecke der Planung beschrieben:
1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das in Rede stehende Planvorhaben umfasst eine rd. 1,3 ha große Fläche im
nordwestlichen Ortsteil Buschdorf der Bundesstadt Bonn. Das am
Kreuzungsbereich der Otto-Hahn-Straße / Kölnstraße gelegene Plangebiet wird
derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Bisher besteht für das Plangebiet
kein verbindliches Baurecht. Es ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB
zuzuordnen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 1542, Flur 4 in der Gemarkung
Buschdorf. Das Plangebiet grenzt dementsprechend
· im Norden an die Otto-Hahn-Straße,Seite 2 von 30
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
· im Osten an die Kölnstraße (L 300),
· im Süden an Freiflächen
· und im Westen an das Wohnquartier »Im Apfelgarten« an.
Die weitere Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch
Einzelhandelsstrukturen nördlich des Plangebietes sowie weiteren
Siedlungsbereichen mit bis zu fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern. In
nordwestlicher Richtung befinden sich zudem mit dem Friedhof Buschdorf
weitere Grünstrukturen.
Geplant ist die Entwicklung von Einzelhandels- und Wohnnutzungen am
Vorhabenstandort. Konkret sollen neben einem Lebensmittelvollsortimenter
weitere (nicht störende) gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzungen mit rd.
175 geplanten Wohneinheiten angesiedelt werden. Für den
Lebensmittelvollsortimenter ist eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.400
m² geplant (inkl. ergänzende Einzelhandelsnutzungen wie Bäcker).
Entsprechend handelt es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO. Weitere gewerbliche Nutzungen, wie unter
anderem Arztpraxen und Büros, werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Zwei Tiefgaragen sowie eine oberirdische Stellplatzanlage sind zur Deckung
des erforderlichen Stellplatzbedarfes vorgesehen.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes und
zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im wachsenden Ortsteil
Buschdorf. Dabei soll ein Angebot für verschiedene Nutzergruppen entwickelt
werden, um dem vorhandenen Bedarf gerecht zu werden. Das Vorhaben fällt
unter das Bonner Baulandmodell. 40% der Bruttogeschossfläche (BGF)
Wohnen werden als gefördert Wohnungsbau errichtet.
Aufgrund seiner integrierten Lage bildet der Standort eine Ergänzung der
bestehenden Strukturen. Es soll ein Quartier entwickelt werden, das durch die
vorgesehene Nutzungsmischung und differenzierte Wegeverbindungen
qualitätsvoll mit dem Umfeld verknüpft wird. Daneben sollen die städtebauliche
Struktur des Ortsteils Buschdorf ergänzt und das vorhandene Quartier durch
die Ansiedlung zusätzlicher Angebote weiterentwickelt werden. Auch die
Gestaltung des Standortes als Ortseingang ist dabei Ziel der Planung. Neben
einer hohen gestalterischen Qualität sind Freiräume und Grünstrukturen
vorgesehen.
Auch ökologischen Belangen soll im Zuge der Standortentwicklung Rechnung
getragen werden. Die Planung umfasst daher Maßnahmen zur
Klimafolgeanpassung und trägt zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen bei.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das o.g. Vorhaben
wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6325-1,
Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße angestrebt. Dieser umfasst den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie den das Vorhaben
konkretisierenden Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Flächennutzungsplan
ist gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.Seite 3 von 30
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2 Planungsrechtliche Situation
Regional- und Landesplanung
Der neue Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, der mit seiner
Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-
Westfalen (GV. NRW. 2025 S. 843) am 29.10.2025 rechtswirksam wurde, legt
das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Die vorliegende
Planung entspricht dementsprechend den Zielen der Raumordnung.
Aufgrund der Planung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes sind bei der
Planung über die Flächenfestlegung im Regionalplan hinaus, die Ziele und
Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW unter Kapitel 6.5
„Großflächiger Einzelhandel“ zu berücksichtigen.
Vorliegend sind insbesondere die Ziele 6.5-2 “Standorte des großflächigen
Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen
Versorgungsbereichen”, 6.5-3 “Beeinträchtigungsverbot” und 6.5-8
“Einzelhandelsagglomeration” zu berücksichtigen.
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Ergänzend sind die Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
(BEZK 2025) zu berücksichtigen, in dem unter anderem die zentralen
Versorgungsbereiche festgelegt sind. Der Vorhabenstandort liegt nicht
innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches. Die vorliegende Planung
wurde im Sinne einer nach Ziel 6.5-2 möglichen Nahversorgungsausnahme im
BEZK als Nahversorgungsstandort aufgegriffen.
Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (:rezk)
Im Rahmen des :rezk sind Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3
BauNVO mit den anliegenden Nachbargemeinden abzustimmen, damit
mögliche negative Wirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der
Nachbarkommunen ausgeschlossen werden können. Insbesondere der
zentrale Versorgungsbereich Hersel der Stadt Bornheim ist bei der
vorliegenden Planung zu berücksichtigen.
Aufgrund der Planung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne
des § 11 Abs. 3 BauNVO, der i.d.R. in Sondergebieten darzustellen und
festzusetzen ist, sind im Planverfahren ergänzende Untersuchungen im
Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, den
Verkehr, die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Bundesstadt Bonn und
angrenzenden Gemeinden vorzusehen.
Zur Prüfung im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, der Ziele des
Landesentwicklungsplans, des BEZK sowie des Regionalen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (:rezk) wurde 2021 eine Verträglichkeitsanalyse vom Büro
Junker und Kruse durchgeführt (siehe Kapitel 3.1). Zudem wurde gemäßSeite 4 von 30
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einzelhandelserlass zur Prüfung von Ziel 6.5-2 eine ergänzende
Standortalternativenprüfung durchgeführt.
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn
zu einem Großteil als Wohnbaufläche dargestellt. Der nordöstliche
Planungsbereich entlang der angrenzenden Kölnstraße ist zudem als
Grünfläche dargestellt. Da sich die beabsichtigte Planung einer großflächigen
Einzelhandelsnutzung von Wohnen nur zum Teil aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan entwickelt lässt, ist eine Änderung des
Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich erforderlich. Der
Flächennutzungsplan wird unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren geändert.
Verbindliches Baurecht
Für den in Rede stehenden Bereich besteht derzeit kein verbindliches
Baurecht. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für das o.g.
Vorhaben ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 6325-1, Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße beabsichtigt.
3 Planung
3.1 Städtebaulichen Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht eine Strukturierung des Plangebiets in zwei
Nutzungsbereichen vor, die durch eine parallel zur Kölnstraße verlaufende,
neue Erschließungsstraße in südöstliche Richtung voneinander getrennt
werden.
Im nördlichen Plangebiet ist die Errichtung eines großflächigen
Lebensmittelvollsortimenters mit Wohnungen in den Obergeschossen sowie
zwei Wohn- und Geschäftshäuser geplant. Die BGF der Baukörper inklusive
Staffelgeschoss im Plangebiet A beträgt ca. 12.600 m². Der
Lebensmittelvollsortimenter wird orthogonal zur angrenzenden Otto-Hahn-
Straße angeordnet und wird voraussichtlich eine Gesamtnutzfläche von ca.
1.950 m² aufweisen, worin 1.400 m² Verkaufsfläche enthalten sind. Die beiden
Wohn- und Geschäftshäuser sind südwestlich davon vorgesehen. Dabei wird
das an die Otto-Hahn-Straße grenzende Gebäude in L-förmiger Bauweise
errichtet, während der dahinter liegende Baukörper als Punktgebäude mit
quadratischem Grundriss geplant ist. In den Erdgeschosszonen sind weitere
Einzelhandelsnutzungen oder gewerbliche Nutzungen wie Praxen, Büros oder
Dienstleistungen geplant. Hierfür sind derzeit etwa 600 m² Nutzfläche verteilt
auf fünf Nutzungseinheiten vorgesehen. Je Einheit sind nicht mehr als 180 m²
Nutzfläche geplant. Die oberen Geschosse werden für Wohnnutzungen
vorgehalten. Zwischen den drei Baukörpern wird eine gemeinsam genutzte
Stellplatzanlage vorgehalten. Unterhalb des Baufeldes befindet sich eine
Tiefgarage für die Wohnnutzungen.Seite 5 von 30
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Ansiedlung des geplanten Lebensmittelvollsortimenters wurde anhand
einer Verträglichkeitsanalyse durch das Büro Junker und Kruse (März 2021)
geprüft. Es wurde festgestellt, dass es durch die Neuansiedlung nicht zu
negativen Auswirkungen auf die umliegenden Einzelhandelsstrukturen der
Bundesstadt Bonn sowie der Nachbarkommunen kommt. Das Gutachten
kommt zu dem konkreten Ergebnis, dass max. 1.400 m² Verkaufsflächen eines
Lebensmittelvollsortimenters (inkl. Bäckerei mit 40 m² Verkaufsfläche) am
Standort verträglich sind. Für die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes kann
unter Beachtung der zu erfüllenden Nahversorgungsfunktion keine
wirtschaftlich auskömmliche Verkaufsfläche ermittelt werden. Die Ansiedlung
eines Drogeriefachmarktes an dieser Stelle ist somit als nicht verträglich
einzustufen. Die Entwicklung eines Drogeriefachmarktes soll daher nicht mehr
weiterverfolgt werden.
In der zweiten Nutzungszone im Süden des Plangebietes schließt sich ein
Ensemble aus drei weiteren Baukörpern mit einer BGF (inkl. Staffelgeschoss)
von etwa 8.200 m² an. Diese sollen der Wohnnutzungen dienen.
Im dazwischen befindlichen Freiraum soll eine Spielfläche, die dem L-förmigen
Gebäude zugeordnet ist, errichtet werden.
Die Punktgebäude im Plangebiet sind viergeschossig zzgl. Staffelgeschoss
geplant, für die beiden L-förmigen Gebäude und den
Lebensmittelvollsortimenter sind gestaffelte Gebäudehöhen von drei bis zu fünf
Geschossen vorgesehen.
Baulandmodell
Auf den privaten Flächen, welche durch Investoren mit vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag für eine Wohnbebauung entwickelt
werden, greift das Baulandmodell. Neben frei finanziertem Wohnraum wird ein
Anteil von mindestens 40% der Wohnfläche an öffentlich gefördertem
Wohnraum vorgesehen (hiervon sind mindestens 20% über den Förderweg A
herzustellen, der Rest der Bruttogrundfläche Wohnen entfällt anteilig auf
Förderweg B).
Energieeffizienz
Alle Baukörper werden mindestens gemäß den Vorgaben des Effizienzhauses
EH55 und ohne den Einsatz von fossilen Energieträgern sowie den
Festlegungen in der Planungsvereinbarung in klimafreundlicher Bauweise
errichtet, sodass ein ressourcenschonender Betrieb ermöglicht wird. Geplant ist
derzeit eine Wärmeversorgung mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe, da auf den
Einsatz fossiler Brennstoffe vor Ort verzichtet werden soll.
3.1.1 Erschließung / Nahmobilität / ruhender Verkehr
Äußere ErschließungSeite 6 von 30
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebiets ist durch die
vorhandenen öffentlichen Straßen Kölnstraße (L 300) und Otto-Hahn-Straße,
die von der Kölnstraße abzweigt, gesichert. Der Anschluss an das überörtliche
Verkehrsnetz ist über die Anschlussstelle 6 Bornheim (Rhld.) an die A555 in ca.
2 km Entfernung gegeben. Die Kölnstraße stellt die Anbindung an die
Innenstadt sicher.
Entlang der Otto-Hahn-Straße und der Kölnstraße befinden sich mehrere
Bushaltestellen (Im Großen Garten, Hoogland und Lärchenstraße), sodass
auch der Anschluss an das öffentliche Nahverkehrsnetz sichergestellt ist. Dort
verkehren die Buslinien 604 und 630, die Anbindungen zum
Venusberg/Uniklinik, Tannenbusch und Bonn-Ückesdorf sowie zur Innenstadt
sicherstellen. Die Haltestellen werden von den genannten Buslinien im 20- bzw.
30-Minutentakt angefahren. Alle Bushaltestellen sind vom Plangebiet aus
unmittelbar fußläufig erreichbar.
Darüber hinaus ist die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 geplant. Diese soll
zukünftig von Tannenbusch über Buschdorf bis zum Nordfriedhof fahren.
Innere Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine neu anzulegende
Erschließungsstraße sowie eine Zufahrt der Otto-Hahn-Straße. Diese befindet
sich im nördlichen Plangebiet zwischen dem Lebensmittelvollsortimenter und
dem südlich davon gelegenen, gemischt genutzten, L-förmigen Gebäude. Die
Erschließungsstraße führt von der Otto-Hahn-Straße mittig in das Plangebiet.
Von dort aus sollen weitere, südöstlich an das Plangebiet angrenzende,
potenzielle Bauflächen erschlossen werden. Außerdem sind von der
Erschließungsstraße aus auch Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer in
die nördliche und südliche Teilfläche des Plangebietes vorgesehen. Am
südwestlichen Plangebietsrand, über das angrenzende Baugebiet »Im
Apfelgarten«, sind weitere Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer geplant.
Die Anlieferung des geplanten Einzelhandelsbetriebes erfolgt über die
oberirdische Stellplatzanlage, deren Fahrgassen entsprechend dimensioniert
werden. Die Lieferfahrzeuge des Lebensmittelvollsortimenters biegen von der
Otto-Hahn-Straße auf die Stellplatzanlage ab und fahren die Fahrgasse in
Richtung Osten entlang, um an die südöstlich des Baukörpers gelegene
Anlieferungszone zu gelangen.
Nahmobilität
Auch an das Radwegenetz der Stadt Bonn ist das Plangrundstück sowohl über
die Kölnstraße als auch über die Otto-Hahn-Straße angebunden. Zudem
befindet sich in ca. 1 km Entfernung der Fahrradweg am Rhein, der in
nördlicher Richtung nach Hersel und in südlicher Richtung ins Stadtzentrum
bzw. zur Rheinaue führt.Seite 7 von 30
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Überdies werden zur Stärkung alternativer Mobilitätsformen Ladestationen für
E-Fahrräder geplant, die zugleich mit Luftpumpen und einer Reparaturstation
ausgestattet sind.
Ruhender Verkehr
Die Abwicklung des ruhenden Verkehrs erfolgt im Nordteil zum einen über eine
Tiefgarage und zum anderen über oberirdische Stellplätze zwischen den
beiden Baukörpern mit Einzelhandels- und Gewerbenutzungen. Dabei sollen 50
Stellplätze oberirdisch realisiert werden, die dem Kundenverkehr dienen. Je 5
Pkw Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen.
Der sich aus den beabsichtigten Wohnnutzungen ergebende ruhende Verkehr
wird auch im südlichen Baufeld in einer zweiten Tiefgarage abgewickelt. Die
jeweilige Tiefgarage für den Nord- und Südteil wird über eine Zufahrt von der
neuen Erschließungsstraße aus erschlossen.
3.1.2 Freiraumkonzept
Der nordöstliche Plangebietsbereich, der vornehmlich der Ansiedlung von
Einzelhandels- und Gewerbenutzungen dient, wird entlang der
Plangebietsgrenzen begrünt und mit Baumanpflanzungen versehen. Entlang
der Otto-Hahn-Straße, der Kölnstraße sowie in Teilen entlang der südlichen
Kante der Stellplatzanlage wird zudem eine blickdichte, begrünte Einfriedung
vorgesehen. Im Bereich der geplanten Stellplatzanlage, zwischen den dort
vorgesehen Doppelparkreihen, werden baumbesetzte Grünflächen
vorgesehen.
Im Hinblick auf die Freiraumgestaltung ergeben sich nutzungsbedingt vor allem
Potenziale im südwestlichen Plangebietsbereich. Hier ist der Bau von drei
Wohngebäuden vorgesehen, die aufgrund ihrer Baukörperstellung die Anlage
eines begrünten Innenhofes mit privatem Kinderspielplatz (mit Ausnahme der
erforderlichen Zufahrt für Rettungsfahrzeuge usw.) ermöglichen.
Entlang der Plangebietsränder sowie zwischen den Baukörpern sind zudem
Baumanpflanzungen geplant, die das Gelände optisch auflockern und
gleichzeitig gegenüber den umliegenden Strukturen abgrenzen.
Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und das Plangebiet optisch
aufzuwerten, sind darüber hinaus Dach- und Fassadenbegrünungen
vorgesehen.
3.1.3 Ver- und Entsorgung / Energiekonzept
In der Kölnstraße sowie der Otto-Hahn-Straße befinden sich öffentliche Kanäle
im Mischwassersystem. Der Anschluss des Plangebietes daran ist
grundsätzlich möglich und soll voraussichtlich an der Ecke Kölnstraße / Otto-
Hahn-Straße erfolgen. Zusätzlich erfolgt ein Schmutzwasseranschluss derSeite 8 von 30
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gebäude sowie für das Straßenwasser an der neuen Erschließungsstraße. Das
Niederschlagswasser der privaten Grundstücke wird vor Ort versickert.
Wasser- und Gasversorgungsleitungen sind in der Otto-Hahn-Straße und der
Kölnstraße vorhanden, wenngleich eine Gasversorgung voraussichtlich nicht
benötigt wird. Das Plangebiet liegt im Versorgungsbereich der EnW. Für die
Löschwasserbereitstellung ist der Grundschutz gemäß DVGW Arbeitsblatt W
405 mit 96m3/h sichergestellt. Zur Versorgung des Gebietes mit Strom ist
zusätzlich eine Kompakt-Trafostation notwendig.
Die Bundesstadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige
Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der
Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders
energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermindert und somit ein Beitrag
zum Klimaschutz geleistet werden. Alle Baukörper werden daher gemäß den
Vorgaben des Effizienzhauses EH 55 und ohne den Einsatz von fossilen
Energieträgern sowie den Festlegungen in der Planungsvereinbarung errichtet.
Im Zuge der weiteren Planaufstellung bis zur Veröffentlichung des
Bebauungsplanentwurfs ist gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom
14.11.1995 ein Energiekonzept zu erstellen, in welchem verschiedene
Energieversorgungsvarianten vergleichend untersucht und das Potenzial zum
Einsatz erneuerbarer Energien geprüft werden.
Die Wärmeversorgung aller Baukörper soll derzeit mittels Luft-Wasser-
Wärmepumpen sichergestellt werden, da auf den Einsatz fossiler Brennstoffe
vor Ort verzichtet werden soll. Die geplanten Flachdächer ermöglichen zudem
die Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie die Ausgestaltung eines
Gründaches, was sich positiv auf die Entwässerung und das Lokalklima
auswirkt.
Die Müllbeseitigung erfolgt im süd-westlichen Plangebiet mit
Unterflurcontainern und im nördlichen Plangebiet über gängige Lösungen mit
Müllbehältern, die in der Tiefgarage in Müllräumen verortet sind und an
Abholtagen an Sammelstellen neben der Erschließung gebracht werden. Die
oberirdischen Standorte für die Müllbehälter werden im späteren Vorhaben-
und Erschließungsplan dargestellt. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens
erfolgt eine detaillierte Abstimmung mit dem Entsorgungsträger Bonn Orange.
4 Auswirkungen der Planung
4.1 Verkehr
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens wurden im Rahmen eines
Verkehrsgutachtens durch das Büro IGS (Januar 2022) geprüft. Dabei wurden
vor allem die Auswirkungen auf das bestehende Verkehrsnetz bewertet.
Eine Einschätzung des Ingenieurbüros IGS aus 2022 kommt zu dem Ergebnis,
dass die mit dem Vorhaben verbundenen Neuverkehre durch die umliegenden
Knotenpunkte und die neue Zufahrt in das Plangebiet größtenteils mit einer
sehr guten Verkehrsqualität abgewickelt werden können. Lediglich der
Knotenpunkt Otto-Hahn-Straße / Kölnstraße weist eine Verschlechterung derSeite 9 von 30
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Leistungsfähigkeit in der Nachmittagsspitze auf. Der Gutachter empfiehlt ein
Monitoring der Verkehrsentwicklung, um auf dieser Grundlage entscheiden zu
können, ob eine Ertüchtigung des Knotenpunktes (z. B. Lichtsignalanlage)
notwendig ist. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens wurde durch den
Vorhabenträger in Auftrag gegeben. Diese wird zur Veröffentlichung vorgelegt.
Sollten sich aus dem Gutachten Handlungserfordernisse für die
Verkehrsknotenpunkte ergeben, werden diese in der Planung berücksichtigt.
Zusätzlich wurde in einem Mobilitätskonzept von IGS (November 2022)
untersucht, ob Möglichkeiten zur Reduzierung des Stellplatzbedarfes
umgesetzt werden können und ein Beitrag zur Stärkung alternativer
Mobilitätsformen geleistet werden kann. In diesem Rahmen wurden
Maßnahmen zur Förderung der E- Mobilität sowie der Kommunikation mit den
zukünftigen Nutzern/Bewohnenden entwickelt. Im Rahmen der Prüfung des
Mobilitätskonzepts konnten jedoch keine weiteren Maßnahmen zur
Reduzierung der gemäß Stellplatzsatzung vorgeschriebenen Stellplätze
identifiziert werden. Die Stadt Bonn kann dem Wunsch des Vorhabenträger, auf
eine weitergehende Prüfung von Mobilitätsmaßnahmen zu verzichten,
entgegenkommen, da die notwendigen Stellplätze allesamt auf dem
Vorhabengrundstück verortet werden können.
4.2 Schutzgut Mensch
Im Hinblick auf die Lärmemissionen ist das Plangebiet in der Bestandsituation
insbesondere durch Verkehrslärm vorbelastet. Die Fläche wird von der viel
befahrenen Kölnstraße und der Otto-Hahn-Straße begrenzt. Die
Umgebungslärmkarte der Stadt Bonn (2017) zeigt, dass die nördliche Hälfte
des Plangebietes einen 24-h-Lärmpegel von 55 bis 60 dB(A) aufweist und
diese Lärmbelastung Richtung Kölnstraße auf 65 bis 70 dB(A) steigt.
In nordwestlicher Richtung grenzt ein Einzelhandelsstandort an das Plangebiet.
Der nach Südosten benachbarte Eigentümer hat sein schriftliches
Einverständnis gegeben, dass lärmabschirmende Maßnahmen bzgl. des
Gewerbelärms, die durch die vorliegende Planung erforderlich werden, auf
seinem eigenen Grundstück umgesetzt werden. Voraussetzung wäre, dass auf
seinem Grundstück eine städtebauliche Entwicklung erfolgen wird.
Im Zuge des weiteren Bauleitplanverfahrens wird eine schalltechnische
Untersuchung zum Verkehrs- und Gewerbelärm durchgeführt, um die
schalltechnischen Auswirkungen der Planung auf dessen Umfeld sowie des
Umfeldes auf den Planstandort beurteilen und bei Bedarf den konkreten
Schutzstatus bzw. Schallschutzmaßnahmen festsetzen zu können. Die
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden in jedem
Falle berücksichtigt. Von einer erheblichen Steigerung des Lärmniveaus bzgl.
des Verkehrslärms ist nicht auszugehen. Dazu müssten die Lärmpegel um
mindestens 3 dB(A) steigen, was nur mit einer unrealistischen Verdoppelung
des Verkehrsaufkommens verbunden sein könnte.
Es liegen derzeit keine Hinweise auf relevante Geruchsbelastungen,
Erschütterungen oder sonstige Störwirkungen (Wärme, Strahlung,
elektromagnetische Felder) vor.Seite 10 von 30
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Teile des Plangebietes werden zukünftig als privater Spielplatz und mit
vielfältigen Grünstrukturen gestaltet, die somit Freizeit- und Erholungszwecken
dienen. Hinsichtlich der Gesundheit der Bevölkerung wird das Plangebiet als
begrünter Wohn- und Einzelhandels-/Gewerbestandort mit
Aufenthaltsbereichen im Freien entwickelt.
4.3 Schutzgut Boden
Das Umfeld des Plangebietes weist in nord- und südwestlicher Richtung
aufgrund der dort befindlichen Bestandsbebauung höhere Versiegelungsgrade
auf. Im Nordosten sowie im Westen grenzen Verkehrsflächen an das
Plangebiet.
Im Zuge der Entwicklung der Fläche werden die bisher landwirtschaftlich
genutzten Flächen in Anspruch genommen und neuen Nutzungen zugeführt.
Dabei werden die derzeit nicht versiegelten Flächen mehrheitlich versiegelt und
mit Wohn-, gewerblichen und Erschließungsflächen bebaut. Durch die
vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen sowie die geplante,
aufgelockerte Bauweise werden die Bodenfunktionen zumindest teilweise nicht
beeinträchtigt. Laut Bodenkarten des Geologischen Dienstes NRW befinden
sich im Plangebiet Böden, die auf Grund ihrer Kühlfunktion als schützenswert
einzustufen sind. Um den Grad der Zerstörung zu verringern, wird eine
bodenkundliche Baubegleitung vorgesehen.
Für das in Rede stehende Vorhaben wurde eine Baugrunduntersuchung sowie
eine Untersuchung der hydrogeologischen Gegebenheiten durch das Büro N.
Müller, Dr. W. Müller und Partner (2017) durchgeführt. Die Tragfähigkeit des
Bodens wird insbesondere im tieferen Untergrund als sehr gut eingeschätzt, in
den bindigen Deckschichten als normal.
Im Plangebiet befindet sich eine Altablagerung, die im Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7424-024 geführt wird. Deren Inhaltsstoffe
sind nach vorliegenden Erkenntnissen unbedenklich. Somit stellt diese
Altablagerung kein Hemmnis zum Planvorhaben dar. Unmittelbar angrenzend
befindet sich außerdem eine Altablagerung (7424-007) mit stellenweise
intensiver Deponiegasentwicklung, die u.a. auch in das betreffende Plangebiet
migriert. Im weiteren Planungsverlauf ist die Deponiegassituation, ausgehend
von der benachbarten Altablagerung, gutachterlich zu bewerten. Daraus kann
eine Definition von Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden.
Das Plangebiet liegt laut den durchgeführten chemischen Analysen des Bodens
und der Luft außerhalb der südlich anschließenden, ehemaligen
Hausmülldeponie. Die durchgeführten Bodenluftanalysen haben keine
Auffälligkeiten gezeigt. Die Gehalte an Methan und Schwefelwasserstoff liegen
unterhalb der Nachweisgrenze. Die Mischproben zeigen in den Auffüllungen
Schuttbeimengungen. Im Bereich des gewachsenen Bodens sind keine
Auffälligkeiten festgestellt worden, so dass dieser Boden wiederverwendet
werden kann.
Im weiteren Verfahren wird eine Luftbildauswertung hinsichtlich eines
potenziellen Kampfmittelvorkommens beim Kampfmittelbeseitigungsdienst
abgefragt.Seite 11 von 30
Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4.4 Schutzgut Wasser
Erschließung
Wird eine neue Grundstückseinteilung vorgenommen, ist darauf zu achten,
dass gemäß Entwässerungssatzung §14 (1) grundsätzlich jedes Grundstück
mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit
den Nachbargrundstücken an die öffentliche Kanalisation anzuschließen ist.
Nur in Ausnahmesituationen und unter besonderen Auflagen (z.B. dingliche
Sicherung) ist die gemeinsame Anschlussleitung mehrerer Grundstücke
gestattet (§14 Abs. 8). Grundsätzlich bedarf die Herstellung oder Änderung von
Anschlüssen der vorherigen Zustimmung der Stadt.
In der Kölnstraße sowie der Otto-Hahn-Straße befinden sich öffentliche Kanäle
im Mischwassersystem. Zusätzlich wird im Plangebiet eine neue öffentliche
Erschließungsstraße hergestellt. Der Anschluss des Plangebietes ist
grundsätzlich möglich und soll voraussichtlich an der Ecke Kölnstraße / Otto-
Hahn-Straße sowie an die neue öffentliche Erschließungsstraße erfolgen. Das
Schmutzwasser und auch das Niederschlagswasser, das auf der neu geplanten
öffentlichen Erschließungsstraße anfällt, wird in den Mischwasserkanal in der
Otto- Hahn- Straße abgeleitet.
Da das Plangebiet erstmals bebaut, befestigt bzw. an die öffentliche
Kanalisation angeschlossen werden soll, ist das Niederschlagswasser gemäß §
44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des
Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser-haushaltsgesetz –
WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine
Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer
einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Der notwendige Flächenbedarf zur Installation von Versickerungsanlagen wird
im Zuge der Entwässerungsplanung ermittelt und bei der Planung
berücksichtigt. Gegebenenfalls führt dies zu Änderungen oder Wegfall von
Baufeldern.
Die Entwässerungsplanung inklusive hydraulischer Bemessung ist
entsprechend der Vorgaben des Tiefbauamtes durchzuführen und diesem zur
Freigabe vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass öffentliche
Entwässerungsanlagen gemäß Entwässerungssatzung und städtischer
Standards errichtet werden können. Es ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle
städtischen Entwässerungsanlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
unterhalten werden können. Hierzu muss die jederzeitige, unmittelbare
Anfahrbarkeit gewährleistet sein.
Das Büro Geoprotect hat ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung
(2023) erstellt, das nachweist, dass das Niederschlagswasser auf den privaten
Grundstücksflächen ortsnah beseitigt werden kann. Demnach soll das
Niederschlagswasser der Dachflächen sowie der Decken der Tiefgaragen den
geplanten Rigolen zur Versickerung zugeführt werden. Befestigte Außenflächen
sollen über Rinnen zunächst den geplanten Mulden zufließen und dann
vorgereinigt ebenfalls den Rigolen zugeleitet werden.Seite 12 von 30
Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gewässer/Starkregen
Oberflächennahe Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden, sodass die
Nutzungsfunktion der Gewässer für die Fläche keine Bedeutung besitzt. Der
Rhein befindet sich in ca. 1.000 m Entfernung, das Plangebiet liegt jedoch
außerhalb dessen Überschwemmungsgebietes.
Dementsprechend sind keine Beeinträchtigung von Hochwasserrückhaltung, -
schutz und -abfluss zu erwarten. Mit der Realisierung des Vorhabens ist jedoch
eine Überbauung und somit Versiegelung der bisher unversiegelten Flächen
verbunden. Dadurch verringern sich die Flächen, die für die Rückhaltung von
Niederschlagswasser und die Grundwasserneubildung relevant sind.
Gemäß den Angaben des ELAS-WEB ist die im Plangebiet befindliche
Grundwassermenge als gut einzustufen. Aufgrund der Belastung mit Nitrat ist
die chemische Qualität jedoch gering.
Gemäß den Angaben des Büros N. Müller, Dr. W. Müller und Partner
(November 2017) ist im Plangebiet von einem
Bemessungsgrundwasserhöchststand von 48,7 mNN auszugehen.
Durch die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen und insbesondere die
geplante Dach- und Fassadenbegrünung der Gebäude im Plangebiet ergeben
sich Vorteile hinsichtlich des Rückhaltevermögens des anfallenden
Niederschlagswassers. Die Dachbegrünung befördert zum einen die
Verdunstung des Niederschlagswassers, wodurch einerseits die abzuführende
Wassermenge reduziert und andererseits das Kleinklima verbessert wird. Zum
anderen sorgt die Pufferwirkung der Substratschicht dafür, dass das
Regenwasser zeitlich verzögert abgeleitet wird. Die überbaubare Fläche wird
zudem auf das notwendige Minimum begrenzt. Weiterhin ist zur Minderung des
Eingriffes eine ökologisch hochwertige Bauweise vorgesehen.
Dies umfasst unter anderem die Ausführung von Stellplätzen mit
wasserdurchlässigen Bodenbelägen (bspw. Rasengittersteinen). So können die
Versickerungsfähigkeit der Flächen erhalten und die vorhabenbedingten
Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung minimiert werden. Auch die
Schaffung von Grünflächen und die Umsetzung von Gehölzpflanzungen tragen
zur Sicherung von Grünstrukturen und Freiflächen und somit zum Erhalt der
ökologischen Funktionen des Areals bei.
Hinsichtlich der Hochwassergefährdung im Plangebiet wurde zur
Ersteinschätzung eine Starkregen- und Überflutungsbetrachtung durch das
Büro Holzem & Hartmann GmbH (Juli 2021) durchgeführt. Im Ergebnis kann
eine Hochwasserüberflutungsgefährdung gemäß den
Hochwassergefahrenkarten ausgeschlossen werden. Allerdings ist bei
Starkregenereignissen aufgrund der Topographie des Plangebietes mit einer
Überflutung zu rechnen.
Im Bebauungsplangebiet werden öffentliche Kanäle und Verkehrsflächen
hergestellt, daher ist zwingend eine Überflutungsbetrachtung nach VorgabenSeite 13 von 30
Seite 14Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
des Tiefbauamtes (Leitlinien Netzhydraulik) durchzuführen. Diese erforderliche
Starkregenuntersuchung ist vom Vorhabenträger durch ein geeignetes
Ingenieurbüro durchführen zu lassen und dem Tiefbauamt zur Prüfung und
Freigabe vorzulegen.
Bei der Planung von Bauvorhaben ist auszuschließen, dass Gefährdungen
durch Überflutungen entstehen. Es sind Notwasserwege aufzuzeigen, in denen
das Wasser auf der Geländeoberfläche gefahrlos abgeleitet werden kann.
Gefährdungen bestehender Baukörper durch geplante Bauvorhaben sind
unbedingt zu verhindern. Das städtische Kanalnetz ist für die Ableitung der
Abflüsse bei Starkregenereignissen ungeeignet. Kritische Infrastrukturelemente
wie beispielsweise Mischverkehrsflächen ohne Bordsteine sind nach
Möglichkeit zu vermeiden.
Neben diesen Überlegungen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen.
Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses, aber auch
der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Diese sind bereits bei den
Planungen für Bauvorhaben zu berücksichtigen. Typische Schwachpunkte wie
• ebenerdige Eingänge und Terrassen,
• befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus,
• Einfahrten mit Gefälle zum Haus,
• Souterrainwohnungen,
• tiefliegende Einfahrten und
sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen
sind in dem DWA-Themenband T1/2013 “Starkregen und urbane Sturzfluten –
Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst.
Weitere Hinweise und die Starkregengefahrenkarten von Bonn sind auf der
Website der Stadt unter https://www.bonn.de/starkregen zu finden.
4.5 Schutzgut Klima / Luft
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat der
Bundesstadt Bonn beschlossen.
Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (DS 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der
Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen
Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums,
sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren:Seite 14 von 30
Seite 15Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der
Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der
thermischen Belastungsschwerpunkte.
• Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und
Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden
Regenwassers.
• Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um
Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu
minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch
Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen
Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation.
• Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und
verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und
Todesfälle zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bebauungsplanverfahren
Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung,
nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z. B. Gebäudebegrünung)
formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.
Stadtklima
Der Planungsraum ist gemäß Planungshinweiskarte Hitze (Ds. Nr. 231894)
eine Ausgleichsfläche mit sehr hohem Schutzbedarf. Es weist ein bodennahes
nächtliches Strömungsfeld aus der nordöstlich liegenden Grünfläche auf,
welches die dahinterliegenden hochbelasteten Siedlungsräume begünstigt.
Tagsüber weist die Fläche gemäß Stadtklimaanalyse aufgrund des niedrigen
Bewuchses eine starke bis extreme Hitzebelastung auf. In der Nacht wirkt die
Grünfläche als Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher überdurchschnittlicher
Kaltluftproduktionsrate.
Gemäß Zielbeschluss zur Klimaanpassung müssen Ausgleichsflächen mit
hohem und sehr hohem Schutzbedarf in ihrer klimatischen Funktion erhalten
bleiben.
Da die geplante Nutzungsintensivierung hoch ist, ist ein mikroklimatisches
Detailgutachten zu erstellen, damit die Auswirkungen der Planung auf das
Stadtklima differenzierter betrachtet werden und konkrete
Planungsempfehlungen zur Verbesserung der klimatischen Situation gegeben
werden können.
Zur Minimierung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft /
Klima wird die überbaubare Fläche auf das zur Vorhabenrealisierung
notwendige Maß begrenzt. Zudem sind Begrünungsmaßnahmen sowie eine
klimaangepasste Bauweise vorgesehen. Dies beinhaltet eine Dach- und
Fassadenbegrünung, die positive Effekte auf Mikroklima zur Folge hat.
Darüber hinaus sollten – gerade auch im Hinblick auf den sich weiter
verstärkenden Klimawandel und den damit einhergehenden Trend zur weiteren
Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der
steigenden Intensität der Wärmebelastung – weitere Maßnahmen geprüft undSeite 15 von 30
Seite 16Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
vorgesehen werden:
• Anlage von Grünflächen mit integrierten unversiegelten Wegen
• Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen
• Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) mit
natürlichem Bodenanschluss
• Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege
• Flächensparendes Bauen, um den Anteil unversiegelter Fläche zu
erhöhen
• Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche
• Verwendung von (Oberflächen-)Materialien mit einer hohen Albedo im
Bereich 0,4 bis 0,75 des Hellbezugswerts
• Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung im Sinne
des Schwammstadt-Prinzips
• Eine Begrünung auch von Kleinstflächen.
• Ggf. intensivere Form der Dachbegrünung oder Retentionsdächer.
• Da gerade Kleinkinder besonders vulnerabel gegenüber Hitzebelastung
sind, sollte insbesondere in den private Freiflächen das Ambitionsniveau
zur Umsetzung von Maßnahmen zur Hitzeanpassung nochmals erhöht
sein (Verschattung der Spielflächen, ggf. Wassermatschanlage).
• Möglichst geringe Neuversiegelung; ggf. Nutzung von Möglichkeiten der
Teilversiegelung
Dachflächen mit einer Neigung bis maximal 5 ° sind mindestens extensiv zu
begrünen und nach Möglichkeit in Kombination mit Anlagen zur Nutzung
solarer Strahlungsenergie zu errichten. Die Vegetationsschicht für eine
extensive Begrünung bei Solargründächern ist mit einer Substratschicht von 8 -
10 cm Stärke (zzgl. einer Drainschicht) bei einem Abflussbeiwert von 0,5 (oder
geringer) fachgerecht einzubauen und dauerhaft zu erhalten. Die Begrünung ist
dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL-Richtlinie für
Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Sofern
Teile der Dachfläche, die über die gesetzlich geregelten Vorgaben nach § 42a
und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
hinausgehen, nicht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage genutzt werden,
ist eine Begrünung dieser Flächen mit einer Substratstärke von mindestens 10
cm (zzgl. einer Drainschicht) und einem Abflussbeiwert von 0,5 (oder geringer)
einzubauen und dauerhaft zu erhalten. Die Begrünung ist dauerhaft
funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL-Richtlinie für Planung, Bau
und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Darüber hinaus ist die
Eignung von Fassaden für eine Begrünung zu prüfen und bei vorhandener
Eignung (z.B. große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden
(ebenfalls unter Beachtung der relevanten FLL-Richtlinie) zu begrünen.
Durch die Schaffung von versickerungsfähigen Bodenbelägen auf
Stellplatzflächen (z.B. Rasengittersteine), die Realisierung einer ökologisch
hochwertigen Bauweise beim geplanten Vollsortimenter (weitgehende
Holzkonstruktion, Solarzellen, Regenwasserversickerung) sowie die
Durchgrünung der Stellplätze mit Grünflächen und Gehölzpflanzungen werden
weitere günstige Effekte auf das Lokalklima erzielt und die ökologische QualitätSeite 16 von 30
Seite 17Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Flächen erhöht.
Vorbelastungen der Luft ergeben sich durch die Schadstoffemissionen der
angrenzenden Straßen. Detaillierte Angaben zur lufthygienischen Situation im
Plangebiet liegen nicht vor. Der nächste Messort der Luftqualitätsüberwachung
des LANUK NRW befindet sich in ca. 1.800 m Entfernung.
4.6 Schutzgut Natur und Landschaft
Von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind keine
Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte
oder schutzwürdige Biotope direkt betroffen.
Südlich grenzt das Plangebiet an ein Landschaftsschutzgebiet (LSVO der Bez.
Reg. Köln 2007) an.
Das Areal besteht hauptsächlich aus Ackerfläche und ist zur Otto-Hahn-Straße
hin abgeböscht. Im Plangebiet befindet sich eine Gras- und Krautflur sowie in
den Randbereichen einzelne Bäume und Gehölzgruppen.
Die geplante Durchgrünung des Plangebietes sieht derzeit
Baumneupflanzungen und eine Dach- und Fassadenbegrünung vor, die bei
entsprechender Anlage und Pflege neue Lebensräume bietet und somit zur
Förderung der Biodiversität beiträgt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Berücksichtigung der Umweltbelange und
Abhandlung der Eingriffsregelung bei Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im Vollverfahren eine Umweltprüfung mit integriertem,
landschaftspflegerischem Fachbeitrag zu erarbeiten.
Von der Bebauungsplanaufstellung gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und
Landschaftsbild aus, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grünflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des § 14 (1)
BNatSchG verursachen. Die geplante Bebauung führt durch Versiegelung zu
einem Verlust von Offenlandflächen mit angrenzenden Baum- und
Gehölzbeständen. Zum Ausgleich des voraussichtlich notwendigen externen
Kompensationsbedarfs werden frühzeitig geeignete Flächen und Maßnahmen
in den Planungsprozess einbezogen. Der Umweltbericht wird alle notwendigen
Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag) enthalten.
4.7 Schutzgut Fauna/Flora und biologische Vielfalt
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes
gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung)
und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II:Seite 17 von 30
Seite 18Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften
des § 44 Abs.1 BNatSchG stellen zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote
dar, die nicht der Abwägung des § 1 Abs. 7 BauGB zugänglich sind.
Deshalb wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (ASP I) durch das
Büro HKR Landschaftsarchitekten durchgeführt (Februar 2018) die zu
folgendem Ergebnis kommt: Das Plangebiet enthält Biotoptypen von geringer
bis mittlerer ökologischer Bedeutung. Laut Artenschutzkonzept der Bundesstadt
Bonn tangiert der Vorhabenstandort den Wanderkorridor der Zauneidechse. Es
liefert darüber hinaus Hinweise auf das Vorkommen von Feldvögeln auf den
angrenzenden Flächen. Nach dem Kenntnisstand der ASP I konnte die
Betroffenheit einzelner potenziell vorkommender Arten (hier: Zauneidechse,
Schwarzkehlchen und Feldschwirl) im Plangebiet nicht ausgeschlossen
werden.
Um artenschutzrechtliche Verbotsbestände mit hinreichender Sicherheit
ausschließen zu können, wurden daher weiterführende Untersuchungen im
Sinne einer vertiefenden ASP II durch das Büro Strix (Februar 2023)
erforderlich. Dabei wurde die systematische faunistische Kartierung aller
planungsrelevanten Tierarten, für die artenschutzrechtliche Konflikte nicht
ausgeschlossen werden können, durchgeführt. Im Zuge der Kartierungen
konnte das Vorhandensein des Feldschwirls, des Schwarzkehlchens sowie der
Zauneidechse ausgeschlossen werden. Im weiteren Verfahren ist für die
Wechselkröte zu Untersuchungen, ob auf der Fläche ein Winterlebensraum
besteht und hierdurch Kompensations- oder Vermeidungsmaßnahmen
notwendig werden.
Um Verbotstatbestände gem. §44 (1) BNatschG ausschließen zu können
müssen Vermeidungsmaßnahmen verbindlich umgesetzt werden. Dabei
handelt es sich um den geeigneten Bauzeitpunkt, eine ökologische
Baubegleitung, Verminderung der Flächeninanspruchnahme für Lagerflächen,
Entwertung der Lebensraumeignung zur Vermeidung von Neuansiedlungen
von Bodenbrütern in der Bauzeit, Vermeidung von Lichtemissionen sowie der
Nutzung von Vogelschutzgläsern für große Fensterflächen. Die Ergebnisse der
Artenschutzprüfung sind in der weiteren Planung verbindlich zu
berücksichtigen.
4.8 Schutzgut Landschaft und Erholung
Der Planungsbereich liegt am Rand des Siedlungsbereiches des Stadtteils
Buschdorf und ist unversiegelt. Mit den nord- und westlich angrenzenden
Siedlungsflächen liegt das Plangebiet angrenzend an bestehende
Baustrukturen mit einer Einzelhandels- und Wohnnutzung. Durch die Planung
werden die bisher landwirtschaftlich genutzten Freiflächen in Anspruch
genommen, es erfolgt jedoch eine angemessene Arrondierung des
Siedlungsrandes, die den Übergang zum sich anschließenden Außenbereich
neu fasst. Es entsteht somit eine attraktive Ortseingangssituation für den
Stadtteil Buschdorf, welche von der Kölnstraße aus sichtbar sein wird. Durch
eine hochwertige Gestaltung der Gebäude und Fassaden und insbesondere die
Durchgrünung des Plangebietes wird eine städtebauliche GestaltqualitätSeite 18 von 30
Seite 19Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gewährleistet, die zur Aufwertung des Stadtbildes beiträgt.
Die südlich angrenzenden Grün- und Gehölzstrukturen außerhalb des
Plangebiets werden durch die Planung nicht tangiert.
4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Eingetragene Baudenkmäler liegen nicht im Bereich des Plangebiets.
Auf Basis, der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine
Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu
erkennen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Lageplan (öffentlich)
3 Nachhaltigkeitscheckliste (öffentlich)Seite 19 von 30
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Seite 21 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Es entsteht ein Verkehrsaufkommen aus ca. 1.200 Kfz-Fahrten in 24 Stunden. In
der vormittäglichen Spitzenstunde sind 64 Pkw-Fahrten und 3 Lkw-Fahrten im
Quellverkehr und 66 Pkw-Fahrten und 4 Lkw-Fahrten im Zielverkehr zu erwarten.
Für die nachmittägliche Spitzenstunde werden
142 Pkw-Fahrten und 3 Lkw-Fahrten im Quellverkehr und 136 PkwFahrten und 3
Lkw-Fahrten im Zielverkehr angesetzt.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
Für das Vorhabengebiet wird ein Lebenmittelvollversorger mit ca. 1.400 qm
Verkaufsfläche entwickelt.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Das Maßnahmenkonzept sieht vor allem die Stärkung des Umweltverbundes
durch Maßnahmen zur Nutzung des Radverkehrs, der E- Mobilität und der
Kommunikation mit den Nutzern und Bewohnern vor.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Hier ist insb. der beplante Ausbau der Straßenbahnlinie 63 in Verlängerung bis
nach Buschdorf zu nennen.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Das Plangebiet wird fußläufig mit seinem Umfeld, v.a. mit dem Baugebiet Im
Apfelgarten vernetzt.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
Das Plangebiet ist für den Radverkehr an die Kölnstraße und der Otto-Hahn-
Straße angebunden.
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Gemäß Website der Stadt Bonn ist keine Mobilstation im Ortsteil Buschdorf
vorhanden.
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
s.o.
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Sobald die o.g. Straßenbahnlinie verlängert ist, ist mit einer deutlichen
Verschiebung des Modal- Split zu rechnen.
Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/
öffentlichen Straßenraum vorgesehen?
Die Lademöglichkeiten werden im Bereich der oberirdischen Stellplätze vor dem
Lebensmittelmarkt angeordnet.
Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen
auf privaten Flächen vorzuhalten sind?
Ja
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6325-1
Buschdorf, Kölnstraße/Otto-Hahn-Straße
Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes mit sonstigem Gewerbe und ca. 175 Wohnungen
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer
Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Es ist ein mikroklimatisches Detailgutachten zu erstellen, damit die
Auswirkungen der Planung auf das Stadtklima differenzierter betrachtet werden
und konkrete Planungsempfehlungen zur Verbesserung der klimatischen
Situation gegeben werden können.
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Das Niederschlagswasser der Dachflächen und Tiefgaragendecken wird den
Rigolen zugeführt. Das Niederschlagswasser der befestigten Außenflächen wird
über Rinnen den Mulden zugeleitet. Dort wird das Niederschlagewasser
vorgereinigt und den Rigolen zugeführt. Nur das mit Kfz- Verkehr in Berührung
kommende Niederschlagswasser von der öffentlichen Erschließung wird der
Mischwasserkanalisation zugeleitet.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Eine Verschlechterung ist angesichts der o.g. Maßnahmen nicht absehbar.
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Durch die o.g. Dach- und Fassadenbegrünung, die herzustellenden Grünflächen
v.a. im Bereich der Wohnbebauung und der zu pflanzenden Bäume auch im
Bereich der Stellplätze wird diesem Aspekt Rechnung getragen.
Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der
Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt?
Dieser Aspekt wird mit den o.g. Maßnahmen unter Nr. 36 wie folgt Rechnung
getragen: Das Niederschlagswasser der Dachflächen und Tiefgaragendecken
wird den Rigolen zugeführt. Das Niederschlagswasser der befestigten
Außenflächen wird über Rinnen den Mulden zugeleitet. Weitere Maßnahmen
sind nicht vorgesehen.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Es ist mit einer Bevölkerung zu rechnen, wie sie in Bonn in einem
Neubauquartier üblich ist. Pflegeeinrichtungen o.ä., die eine besondere
Berücksichtigung erfordern würden, sind nicht geplant.
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Das Plangebiet ist nahezu eben.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Ja, dies ist vorgesehen.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Ja, da es sich um eine unbebaute Fläche handelt, muss das unbelastete
Niederschlagswasser versickert werden.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Ja, s.o.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
s.o.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Nein, im Bereich des Plangebietes sind diese Restriktionen nicht vorhanden. Es
liegt außerhalb des Bereiches der ehemaligen Hausmülldeponie.
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
Ja, die entsprechenden Abstände zu den Nachbargrundstücken können
eingehalten werden.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Über die o.g. Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers hinaus sind
keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Der Überflutungsnachweis ist bereits berücksichtigt.
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
s.o.
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Ja, s.o.
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Ja, die umliegenden Anlieger werden nicht beeinträchtigt.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
Ja, s.o.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Dies ist nicht notwendig.
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Dieser Aspekt wird mit den o.g. Maßnahmen unter Nr. 36 Rechnung wie folgt
getragen: Das Niederschlagswasser der Dachflächen und Tiefgaragendecken
wird den Rigolen zugeführt. Das Niederschlagswasser der befestigten
Außenflächen wird über Rinnen den Mulden zugeleitet.Weitere Maßnahmen
sind nicht vorgesehen.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
Die entsprechenden Flächen sind in das Planungskonzept eingeflossen und
werden auf Ebene des Vorhaben- und Erschließungsplanes konkretisiert.
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Ja, eine extensive Dachbegründung in Verbindung mit PV- Anlagen ist
vorgesehen.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
Dies ist nicht vorgesehen.
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
Offene Wasserflächen sind nicht vorgesehen.
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Durch die Errichtung von Flachdächern können die PV- Module günstig
ausgerichtet werden.
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Ja
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Es wird der KfW 55 Standard und zusätzliche auf den Einsatz von fossilen
Energieträgern verzichtet.
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Es sollen Luft- Wasser- Wärmepumpen eingesetzt werden. Im weiteren
Planverfahren wird ein Energiekonzept mit verschiedenen Varianten erarbeitet.
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Gemäß Auskunft der Stadtwerke Bonn liegt im Plangebiet keine
Fernwärmeversorgung an.
Welche Bauart ist vorgesehen? Die Gebäude sollen in Massivbauweise errichtet werden.
Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Die Gebäude werden in konventioneller Bauweise errichtet.
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Eine Zertifizierung ist nicht geplant.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Die Versieglung des Plangbeites wird auf das für die vorgesehene Nutzung
erforderlich Maß beschränkt. Dazu wird im späteren Bebauungsplan eine
auskömmliche Grundflächenzahl festgesetzt.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Ja, die bauliche Dichte ist mit dem umgebenden Bestandsquartieren
vergleichbar.
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
Das Planungskonzept wurde auf Grundlage eines Qualifierungsverfahrens
erarbeitet. Von der Jury wurde es als die beste Lösunhg für den Standort
prämiert.
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Ja, Einfamilienhäuser sind nicht vorgesehen.
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
Das Plangebiet bildet sich neben den Böschungsbereichen der umgebenden
Straßen v.a. aus landwirtschaftlchen Flächen, die eine stoffliche Vorbelastung
aufweisen.
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
Nein
Werden Flächen gezielt freigehalten? Nein
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Ja, das Planungsziel ist insb. die Schaffung einer leistungsfähige Nahversorgung
für den Ortsteil Buschdorf sowie eine Ergänzung von dringend benötigtem
Wohnungsbau.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? Nein
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
Nein, diese Flächen sollen den späteren Bewohner*innen dienen.
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des
Vorhabens im Quartier aufgewertet werden?
Derzeit sind keine öff. Räume vorhanden. Das Plangebiet wird derzeit noch
landwirtschaftlich genutzt.
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja, s.o.
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
Nein
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Ja, s.o.
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
Nein
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Im Bereich der neuen Erschließungsstraße ist eine einseitige Baumreihe
eingeplant. Außerdem wird die Stellplatzanlage durch Bäume gegliedert.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Die Landschaftsräume zwischen Plangebiet und Rhein eignen sich für eine
wohnungsnahe Naherholung. Die Erreicharkeit ist als sehr gut zu bewerten.
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Offene Wasserflächen sind nicht vorgesehen. Das Niederschlagswasser wird
über Mulden und Rigolen dem natürlchen Wasserkreislauf zugeführt.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
s.o.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Gemäß den Ergebnissen der ASP I befinden sich im Plangebiet die
Lebensraumtypen Äcker und Kleingehölze.
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Diese Strukturen kommen innerhalb des Plangebietes nicht vor.
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
Ja
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
Ja, aus diesem Grund wurde eine ASP II erarbeitet.
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
Ja, diese wurde bereits erarbeitet
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Ja, es wurden faunistische Erhebungen durchgeführt. Diese kommen zu dem
Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände
nach § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen werden können
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
Dies betrifft Böschungen an der Grenze zur Nachbarfläche sowie Bäume zu den
angrenzenden Straßen.
Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des
Baumerhalts optimiert werden?
Die Stärkung der Nahversorgung und die Schaffung von Wohnraum wurden bei
der Zielsetzung priorisiert.
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Eine Böschung am Rande
des angrenzenden Landschaftsschutzgebiets wird entfernt.
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
Es handelt sich um Außenbereich. Im Außenbereich gilt die Baumschutzsatzung
nicht.
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
Aufgrund ihres Standortes im Baufeld müssen sechs Bäume gefällt werden.
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
Aufgrund des Standorts im Arbeitsbreich/Baustelleneinrichtungsfläche müssen
keine Bäume gefällt werden.
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Nein.
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Die Vorhabenträgerin besitzt keine weiteren Grundstücksflächen im Stadtgebiet
Bonn bzw. in der näheren Umgebung. Ein Ausgleich aus ortsnahen Flächen wird
angestrebt.
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt oder indirekt (Baudenkmale und
Umgebungsschutz, Bodendenkmale und
Denkmalbereiche) betroffen?
Baudenkmale sind nicht vorhanden. Das Amt für Bodendenkmalpfelge im
Rheinland wird im weiteren Aufstellungsverfahren beteiligt.
Baudenkmale
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
s.o.
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
s.o.
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
s.o.
Bodendenkmale
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
s.o.
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
s.o.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Ja, im Bereich des Einzelhandels und sonstiger gewerblicher Nutzungen.
Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Es besteht eine Busanbiundung. Durch die Verlängerung der Straßenbahnllinie
63 kann der ÖPNV deutlich gestärkt werden. Fahrradwege bzw. Schutzstreifen
stehen entlang der zuführenden Kölnstraße und Otto- Hahn- Straße zur
Verfügung. Mit dem Kfz ist das Plangebiet über die Kölnstraße auch regional gut
angebunden.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
Ja, im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die Art der
baulichen Nutzung und im Durchführungsvertrag.
Sind Unternehmen betroffen? Nein
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
Nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines
Gewerbegebietes?
Nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes ist über die private Stellplatzfläche
gewährleistet.
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
Nein
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Von der Verbesserung der Nahversorgung sowie der Errichtung von neuen, auch
geförderten Wohnungen profitieren alle Bevölkerungsgruppen.
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Die privaten Spielflächen werden in die Freiraumplanung integriert. Diese wird
im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes konkretisiert.
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Ja, im Rahmen der o.g. Spielflächen.
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Öffentliche Flächen sind durch die Planung nicht betroffen.
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Ja, im Rahmen der vorlaufenden Ämterbeteiligung.
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Das Vorhaben wertet den nördlichen Stadteingang von Bonn und auch den
Ortseingang von Buschdorf städtebaulich auf. Von der Art und dem Maß der
baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben in die umgebende Örtlichkeit ein.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Eine solche Beeinträchtigung ist nicht zu erkennen.
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
Öffentliche Flächen sind durch die Planung nicht betroffen.
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
Es sollen mindestens 40 % der BGF der Wohnungen mit Mitteln des öff.
geförderten Wohnungsbaues errichtet werden. Dies sieht der Zielbeschluss
bereits vor.
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Für das südliche Quartier des Plangebietes kann davon ausgegangen werden.
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
Es sollen maximal 5 Geschossen vorgesehen werden.
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Nein
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Es sind nur Mehrfamilienhäuser oder gemischte Gebäude vorgesehen.
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Nach derzeitigem Planstand ist folgender Wohnungsmix geplant:
1- Zimmer-Wohnungen ca. 7 %
2- Zimmer-Wohnungen ca. 50 %
3- Zimmer-Wohnungen ca. 30 %
4- Zimmer-Wohnungen ca. 10 %
5- Zimmer-Wohnungen ca. 3 %
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 30

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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de