260321 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6325-1 Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 260321
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Otto-Hahn-Straße Hauptort
- Kölnstraße
- Stadthaus
- Im Apfelgarten
- Im Gesetz
- Im großen Garten
- Lärchenstraße
- Nordfriedhof
- Buschdorf
- Venusberg
- Tannenbusch
- Ückesdorf
- Bonn
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 260321 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6325-1 Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Anhörung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6325-1 Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn- macht-mit.de). Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung von ca. 175 Wohneinheiten geschaffen werden soll und mehr als 800 m² Verkaufsfläche beschlossen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert (>75 Wohneinheiten) überschritten und eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans gegeben. Mit Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.05.2017 (DS-Nr.Seite 1 von 30 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1710517EB7) wurde dem Antrag der Vorhabenträgerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6325-1 gefolgt und damit der Errichtung einer Einzelhandels- sowie Wohnnutzung an der Kölnstraße/ Otto- Hahn-Straße zugestimmt (Anlage 3). In 2022 erfolgte ein Vorhabenträgerwechsel, im weiteren Verfahren wurde durch die Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 ein Maßgabenbeschluss über die weitere Planung zur Vorbereitung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst (Ds.Nr. 253235). Der städtebauliche Entwurf wurde im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Mehrfachbeauftragung) erarbeitet. Politische Vertreterinnen und Vertreter waren in das Verfahren stimmberechtigt mit eingebunden. Die Mitteilung des Ergebnisses und des Vorhabenträgerwechsels erfolgte am 29.09.2022 in der Sitzung des Rates (DS.Nr. 221456). Ziel des Verfahrens ist es einen Lebensmittelvollsortimenter sowie weitere (nicht störende) gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzungen mit rd. 175 geplanten Wohneinheiten zu entwickeln. Für den Lebensmittelvollsortimenter ist eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.400 m² geplant (inkl. ergänzende Einzelhandelsnutzungen wie Bäcker). Entsprechend handelt es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO. Weitere gewerbliche Nutzungen, wie unter anderem Arztpraxen und Büros, werden im laufenden Verfahren konkretisiert. Zwei Tiefgaragen sowie eine oberirdische Stellplatzanlage sind zur Deckung des erforderlichen Stellplatzbedarfes vorgesehen. Das Vorhaben fällt unter das Bonner Baulandmodell. 40% der Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen werden als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet. Für das Plangebiet besteht derzeit kein verbindliches Planungsrecht. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für das o.g. Vorhaben ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Die Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden Zielen und Zwecke der Planung beschrieben: 1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Das in Rede stehende Planvorhaben umfasst eine rd. 1,3 ha große Fläche im nordwestlichen Ortsteil Buschdorf der Bundesstadt Bonn. Das am Kreuzungsbereich der Otto-Hahn-Straße / Kölnstraße gelegene Plangebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Bisher besteht für das Plangebiet kein verbindliches Baurecht. Es ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 1542, Flur 4 in der Gemarkung Buschdorf. Das Plangebiet grenzt dementsprechend · im Norden an die Otto-Hahn-Straße,Seite 2 von 30 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) · im Osten an die Kölnstraße (L 300), · im Süden an Freiflächen · und im Westen an das Wohnquartier »Im Apfelgarten« an. Die weitere Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch Einzelhandelsstrukturen nördlich des Plangebietes sowie weiteren Siedlungsbereichen mit bis zu fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern. In nordwestlicher Richtung befinden sich zudem mit dem Friedhof Buschdorf weitere Grünstrukturen. Geplant ist die Entwicklung von Einzelhandels- und Wohnnutzungen am Vorhabenstandort. Konkret sollen neben einem Lebensmittelvollsortimenter weitere (nicht störende) gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzungen mit rd. 175 geplanten Wohneinheiten angesiedelt werden. Für den Lebensmittelvollsortimenter ist eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.400 m² geplant (inkl. ergänzende Einzelhandelsnutzungen wie Bäcker). Entsprechend handelt es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO. Weitere gewerbliche Nutzungen, wie unter anderem Arztpraxen und Büros, werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Zwei Tiefgaragen sowie eine oberirdische Stellplatzanlage sind zur Deckung des erforderlichen Stellplatzbedarfes vorgesehen. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes und zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im wachsenden Ortsteil Buschdorf. Dabei soll ein Angebot für verschiedene Nutzergruppen entwickelt werden, um dem vorhandenen Bedarf gerecht zu werden. Das Vorhaben fällt unter das Bonner Baulandmodell. 40% der Bruttogeschossfläche (BGF) Wohnen werden als gefördert Wohnungsbau errichtet. Aufgrund seiner integrierten Lage bildet der Standort eine Ergänzung der bestehenden Strukturen. Es soll ein Quartier entwickelt werden, das durch die vorgesehene Nutzungsmischung und differenzierte Wegeverbindungen qualitätsvoll mit dem Umfeld verknüpft wird. Daneben sollen die städtebauliche Struktur des Ortsteils Buschdorf ergänzt und das vorhandene Quartier durch die Ansiedlung zusätzlicher Angebote weiterentwickelt werden. Auch die Gestaltung des Standortes als Ortseingang ist dabei Ziel der Planung. Neben einer hohen gestalterischen Qualität sind Freiräume und Grünstrukturen vorgesehen. Auch ökologischen Belangen soll im Zuge der Standortentwicklung Rechnung getragen werden. Die Planung umfasst daher Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung und trägt zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen bei. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das o.g. Vorhaben wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6325-1, Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße angestrebt. Dieser umfasst den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie den das Vorhaben konkretisierenden Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.Seite 3 von 30 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2 Planungsrechtliche Situation Regional- und Landesplanung Der neue Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, der mit seiner Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein- Westfalen (GV. NRW. 2025 S. 843) am 29.10.2025 rechtswirksam wurde, legt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Die vorliegende Planung entspricht dementsprechend den Zielen der Raumordnung. Aufgrund der Planung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes sind bei der Planung über die Flächenfestlegung im Regionalplan hinaus, die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW unter Kapitel 6.5 „Großflächiger Einzelhandel“ zu berücksichtigen. Vorliegend sind insbesondere die Ziele 6.5-2 “Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen”, 6.5-3 “Beeinträchtigungsverbot” und 6.5-8 “Einzelhandelsagglomeration” zu berücksichtigen. Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept Ergänzend sind die Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (BEZK 2025) zu berücksichtigen, in dem unter anderem die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt sind. Der Vorhabenstandort liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches. Die vorliegende Planung wurde im Sinne einer nach Ziel 6.5-2 möglichen Nahversorgungsausnahme im BEZK als Nahversorgungsstandort aufgegriffen. Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (:rezk) Im Rahmen des :rezk sind Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit den anliegenden Nachbargemeinden abzustimmen, damit mögliche negative Wirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Nachbarkommunen ausgeschlossen werden können. Insbesondere der zentrale Versorgungsbereich Hersel der Stadt Bornheim ist bei der vorliegenden Planung zu berücksichtigen. Aufgrund der Planung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, der i.d.R. in Sondergebieten darzustellen und festzusetzen ist, sind im Planverfahren ergänzende Untersuchungen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, den Verkehr, die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Bundesstadt Bonn und angrenzenden Gemeinden vorzusehen. Zur Prüfung im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, der Ziele des Landesentwicklungsplans, des BEZK sowie des Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (:rezk) wurde 2021 eine Verträglichkeitsanalyse vom Büro Junker und Kruse durchgeführt (siehe Kapitel 3.1). Zudem wurde gemäßSeite 4 von 30 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzelhandelserlass zur Prüfung von Ziel 6.5-2 eine ergänzende Standortalternativenprüfung durchgeführt. Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn zu einem Großteil als Wohnbaufläche dargestellt. Der nordöstliche Planungsbereich entlang der angrenzenden Kölnstraße ist zudem als Grünfläche dargestellt. Da sich die beabsichtigte Planung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung von Wohnen nur zum Teil aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt lässt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert. Verbindliches Baurecht Für den in Rede stehenden Bereich besteht derzeit kein verbindliches Baurecht. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für das o.g. Vorhaben ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6325-1, Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße beabsichtigt. 3 Planung 3.1 Städtebaulichen Konzept Das städtebauliche Konzept sieht eine Strukturierung des Plangebiets in zwei Nutzungsbereichen vor, die durch eine parallel zur Kölnstraße verlaufende, neue Erschließungsstraße in südöstliche Richtung voneinander getrennt werden. Im nördlichen Plangebiet ist die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters mit Wohnungen in den Obergeschossen sowie zwei Wohn- und Geschäftshäuser geplant. Die BGF der Baukörper inklusive Staffelgeschoss im Plangebiet A beträgt ca. 12.600 m². Der Lebensmittelvollsortimenter wird orthogonal zur angrenzenden Otto-Hahn- Straße angeordnet und wird voraussichtlich eine Gesamtnutzfläche von ca. 1.950 m² aufweisen, worin 1.400 m² Verkaufsfläche enthalten sind. Die beiden Wohn- und Geschäftshäuser sind südwestlich davon vorgesehen. Dabei wird das an die Otto-Hahn-Straße grenzende Gebäude in L-förmiger Bauweise errichtet, während der dahinter liegende Baukörper als Punktgebäude mit quadratischem Grundriss geplant ist. In den Erdgeschosszonen sind weitere Einzelhandelsnutzungen oder gewerbliche Nutzungen wie Praxen, Büros oder Dienstleistungen geplant. Hierfür sind derzeit etwa 600 m² Nutzfläche verteilt auf fünf Nutzungseinheiten vorgesehen. Je Einheit sind nicht mehr als 180 m² Nutzfläche geplant. Die oberen Geschosse werden für Wohnnutzungen vorgehalten. Zwischen den drei Baukörpern wird eine gemeinsam genutzte Stellplatzanlage vorgehalten. Unterhalb des Baufeldes befindet sich eine Tiefgarage für die Wohnnutzungen.Seite 5 von 30 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Ansiedlung des geplanten Lebensmittelvollsortimenters wurde anhand einer Verträglichkeitsanalyse durch das Büro Junker und Kruse (März 2021) geprüft. Es wurde festgestellt, dass es durch die Neuansiedlung nicht zu negativen Auswirkungen auf die umliegenden Einzelhandelsstrukturen der Bundesstadt Bonn sowie der Nachbarkommunen kommt. Das Gutachten kommt zu dem konkreten Ergebnis, dass max. 1.400 m² Verkaufsflächen eines Lebensmittelvollsortimenters (inkl. Bäckerei mit 40 m² Verkaufsfläche) am Standort verträglich sind. Für die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes kann unter Beachtung der zu erfüllenden Nahversorgungsfunktion keine wirtschaftlich auskömmliche Verkaufsfläche ermittelt werden. Die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes an dieser Stelle ist somit als nicht verträglich einzustufen. Die Entwicklung eines Drogeriefachmarktes soll daher nicht mehr weiterverfolgt werden. In der zweiten Nutzungszone im Süden des Plangebietes schließt sich ein Ensemble aus drei weiteren Baukörpern mit einer BGF (inkl. Staffelgeschoss) von etwa 8.200 m² an. Diese sollen der Wohnnutzungen dienen. Im dazwischen befindlichen Freiraum soll eine Spielfläche, die dem L-förmigen Gebäude zugeordnet ist, errichtet werden. Die Punktgebäude im Plangebiet sind viergeschossig zzgl. Staffelgeschoss geplant, für die beiden L-förmigen Gebäude und den Lebensmittelvollsortimenter sind gestaffelte Gebäudehöhen von drei bis zu fünf Geschossen vorgesehen. Baulandmodell Auf den privaten Flächen, welche durch Investoren mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag für eine Wohnbebauung entwickelt werden, greift das Baulandmodell. Neben frei finanziertem Wohnraum wird ein Anteil von mindestens 40% der Wohnfläche an öffentlich gefördertem Wohnraum vorgesehen (hiervon sind mindestens 20% über den Förderweg A herzustellen, der Rest der Bruttogrundfläche Wohnen entfällt anteilig auf Förderweg B). Energieeffizienz Alle Baukörper werden mindestens gemäß den Vorgaben des Effizienzhauses EH55 und ohne den Einsatz von fossilen Energieträgern sowie den Festlegungen in der Planungsvereinbarung in klimafreundlicher Bauweise errichtet, sodass ein ressourcenschonender Betrieb ermöglicht wird. Geplant ist derzeit eine Wärmeversorgung mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe, da auf den Einsatz fossiler Brennstoffe vor Ort verzichtet werden soll. 3.1.1 Erschließung / Nahmobilität / ruhender Verkehr Äußere ErschließungSeite 6 von 30 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebiets ist durch die vorhandenen öffentlichen Straßen Kölnstraße (L 300) und Otto-Hahn-Straße, die von der Kölnstraße abzweigt, gesichert. Der Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz ist über die Anschlussstelle 6 Bornheim (Rhld.) an die A555 in ca. 2 km Entfernung gegeben. Die Kölnstraße stellt die Anbindung an die Innenstadt sicher. Entlang der Otto-Hahn-Straße und der Kölnstraße befinden sich mehrere Bushaltestellen (Im Großen Garten, Hoogland und Lärchenstraße), sodass auch der Anschluss an das öffentliche Nahverkehrsnetz sichergestellt ist. Dort verkehren die Buslinien 604 und 630, die Anbindungen zum Venusberg/Uniklinik, Tannenbusch und Bonn-Ückesdorf sowie zur Innenstadt sicherstellen. Die Haltestellen werden von den genannten Buslinien im 20- bzw. 30-Minutentakt angefahren. Alle Bushaltestellen sind vom Plangebiet aus unmittelbar fußläufig erreichbar. Darüber hinaus ist die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 geplant. Diese soll zukünftig von Tannenbusch über Buschdorf bis zum Nordfriedhof fahren. Innere Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine neu anzulegende Erschließungsstraße sowie eine Zufahrt der Otto-Hahn-Straße. Diese befindet sich im nördlichen Plangebiet zwischen dem Lebensmittelvollsortimenter und dem südlich davon gelegenen, gemischt genutzten, L-förmigen Gebäude. Die Erschließungsstraße führt von der Otto-Hahn-Straße mittig in das Plangebiet. Von dort aus sollen weitere, südöstlich an das Plangebiet angrenzende, potenzielle Bauflächen erschlossen werden. Außerdem sind von der Erschließungsstraße aus auch Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer in die nördliche und südliche Teilfläche des Plangebietes vorgesehen. Am südwestlichen Plangebietsrand, über das angrenzende Baugebiet »Im Apfelgarten«, sind weitere Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer geplant. Die Anlieferung des geplanten Einzelhandelsbetriebes erfolgt über die oberirdische Stellplatzanlage, deren Fahrgassen entsprechend dimensioniert werden. Die Lieferfahrzeuge des Lebensmittelvollsortimenters biegen von der Otto-Hahn-Straße auf die Stellplatzanlage ab und fahren die Fahrgasse in Richtung Osten entlang, um an die südöstlich des Baukörpers gelegene Anlieferungszone zu gelangen. Nahmobilität Auch an das Radwegenetz der Stadt Bonn ist das Plangrundstück sowohl über die Kölnstraße als auch über die Otto-Hahn-Straße angebunden. Zudem befindet sich in ca. 1 km Entfernung der Fahrradweg am Rhein, der in nördlicher Richtung nach Hersel und in südlicher Richtung ins Stadtzentrum bzw. zur Rheinaue führt.Seite 7 von 30 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Überdies werden zur Stärkung alternativer Mobilitätsformen Ladestationen für E-Fahrräder geplant, die zugleich mit Luftpumpen und einer Reparaturstation ausgestattet sind. Ruhender Verkehr Die Abwicklung des ruhenden Verkehrs erfolgt im Nordteil zum einen über eine Tiefgarage und zum anderen über oberirdische Stellplätze zwischen den beiden Baukörpern mit Einzelhandels- und Gewerbenutzungen. Dabei sollen 50 Stellplätze oberirdisch realisiert werden, die dem Kundenverkehr dienen. Je 5 Pkw Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen. Der sich aus den beabsichtigten Wohnnutzungen ergebende ruhende Verkehr wird auch im südlichen Baufeld in einer zweiten Tiefgarage abgewickelt. Die jeweilige Tiefgarage für den Nord- und Südteil wird über eine Zufahrt von der neuen Erschließungsstraße aus erschlossen. 3.1.2 Freiraumkonzept Der nordöstliche Plangebietsbereich, der vornehmlich der Ansiedlung von Einzelhandels- und Gewerbenutzungen dient, wird entlang der Plangebietsgrenzen begrünt und mit Baumanpflanzungen versehen. Entlang der Otto-Hahn-Straße, der Kölnstraße sowie in Teilen entlang der südlichen Kante der Stellplatzanlage wird zudem eine blickdichte, begrünte Einfriedung vorgesehen. Im Bereich der geplanten Stellplatzanlage, zwischen den dort vorgesehen Doppelparkreihen, werden baumbesetzte Grünflächen vorgesehen. Im Hinblick auf die Freiraumgestaltung ergeben sich nutzungsbedingt vor allem Potenziale im südwestlichen Plangebietsbereich. Hier ist der Bau von drei Wohngebäuden vorgesehen, die aufgrund ihrer Baukörperstellung die Anlage eines begrünten Innenhofes mit privatem Kinderspielplatz (mit Ausnahme der erforderlichen Zufahrt für Rettungsfahrzeuge usw.) ermöglichen. Entlang der Plangebietsränder sowie zwischen den Baukörpern sind zudem Baumanpflanzungen geplant, die das Gelände optisch auflockern und gleichzeitig gegenüber den umliegenden Strukturen abgrenzen. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und das Plangebiet optisch aufzuwerten, sind darüber hinaus Dach- und Fassadenbegrünungen vorgesehen. 3.1.3 Ver- und Entsorgung / Energiekonzept In der Kölnstraße sowie der Otto-Hahn-Straße befinden sich öffentliche Kanäle im Mischwassersystem. Der Anschluss des Plangebietes daran ist grundsätzlich möglich und soll voraussichtlich an der Ecke Kölnstraße / Otto- Hahn-Straße erfolgen. Zusätzlich erfolgt ein Schmutzwasseranschluss derSeite 8 von 30 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gebäude sowie für das Straßenwasser an der neuen Erschließungsstraße. Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke wird vor Ort versickert. Wasser- und Gasversorgungsleitungen sind in der Otto-Hahn-Straße und der Kölnstraße vorhanden, wenngleich eine Gasversorgung voraussichtlich nicht benötigt wird. Das Plangebiet liegt im Versorgungsbereich der EnW. Für die Löschwasserbereitstellung ist der Grundschutz gemäß DVGW Arbeitsblatt W 405 mit 96m3/h sichergestellt. Zur Versorgung des Gebietes mit Strom ist zusätzlich eine Kompakt-Trafostation notwendig. Die Bundesstadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermindert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Alle Baukörper werden daher gemäß den Vorgaben des Effizienzhauses EH 55 und ohne den Einsatz von fossilen Energieträgern sowie den Festlegungen in der Planungsvereinbarung errichtet. Im Zuge der weiteren Planaufstellung bis zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs ist gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.1995 ein Energiekonzept zu erstellen, in welchem verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend untersucht und das Potenzial zum Einsatz erneuerbarer Energien geprüft werden. Die Wärmeversorgung aller Baukörper soll derzeit mittels Luft-Wasser- Wärmepumpen sichergestellt werden, da auf den Einsatz fossiler Brennstoffe vor Ort verzichtet werden soll. Die geplanten Flachdächer ermöglichen zudem die Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie die Ausgestaltung eines Gründaches, was sich positiv auf die Entwässerung und das Lokalklima auswirkt. Die Müllbeseitigung erfolgt im süd-westlichen Plangebiet mit Unterflurcontainern und im nördlichen Plangebiet über gängige Lösungen mit Müllbehältern, die in der Tiefgarage in Müllräumen verortet sind und an Abholtagen an Sammelstellen neben der Erschließung gebracht werden. Die oberirdischen Standorte für die Müllbehälter werden im späteren Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens erfolgt eine detaillierte Abstimmung mit dem Entsorgungsträger Bonn Orange. 4 Auswirkungen der Planung 4.1 Verkehr Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens wurden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens durch das Büro IGS (Januar 2022) geprüft. Dabei wurden vor allem die Auswirkungen auf das bestehende Verkehrsnetz bewertet. Eine Einschätzung des Ingenieurbüros IGS aus 2022 kommt zu dem Ergebnis, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Neuverkehre durch die umliegenden Knotenpunkte und die neue Zufahrt in das Plangebiet größtenteils mit einer sehr guten Verkehrsqualität abgewickelt werden können. Lediglich der Knotenpunkt Otto-Hahn-Straße / Kölnstraße weist eine Verschlechterung derSeite 9 von 30 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Leistungsfähigkeit in der Nachmittagsspitze auf. Der Gutachter empfiehlt ein Monitoring der Verkehrsentwicklung, um auf dieser Grundlage entscheiden zu können, ob eine Ertüchtigung des Knotenpunktes (z. B. Lichtsignalanlage) notwendig ist. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens wurde durch den Vorhabenträger in Auftrag gegeben. Diese wird zur Veröffentlichung vorgelegt. Sollten sich aus dem Gutachten Handlungserfordernisse für die Verkehrsknotenpunkte ergeben, werden diese in der Planung berücksichtigt. Zusätzlich wurde in einem Mobilitätskonzept von IGS (November 2022) untersucht, ob Möglichkeiten zur Reduzierung des Stellplatzbedarfes umgesetzt werden können und ein Beitrag zur Stärkung alternativer Mobilitätsformen geleistet werden kann. In diesem Rahmen wurden Maßnahmen zur Förderung der E- Mobilität sowie der Kommunikation mit den zukünftigen Nutzern/Bewohnenden entwickelt. Im Rahmen der Prüfung des Mobilitätskonzepts konnten jedoch keine weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der gemäß Stellplatzsatzung vorgeschriebenen Stellplätze identifiziert werden. Die Stadt Bonn kann dem Wunsch des Vorhabenträger, auf eine weitergehende Prüfung von Mobilitätsmaßnahmen zu verzichten, entgegenkommen, da die notwendigen Stellplätze allesamt auf dem Vorhabengrundstück verortet werden können. 4.2 Schutzgut Mensch Im Hinblick auf die Lärmemissionen ist das Plangebiet in der Bestandsituation insbesondere durch Verkehrslärm vorbelastet. Die Fläche wird von der viel befahrenen Kölnstraße und der Otto-Hahn-Straße begrenzt. Die Umgebungslärmkarte der Stadt Bonn (2017) zeigt, dass die nördliche Hälfte des Plangebietes einen 24-h-Lärmpegel von 55 bis 60 dB(A) aufweist und diese Lärmbelastung Richtung Kölnstraße auf 65 bis 70 dB(A) steigt. In nordwestlicher Richtung grenzt ein Einzelhandelsstandort an das Plangebiet. Der nach Südosten benachbarte Eigentümer hat sein schriftliches Einverständnis gegeben, dass lärmabschirmende Maßnahmen bzgl. des Gewerbelärms, die durch die vorliegende Planung erforderlich werden, auf seinem eigenen Grundstück umgesetzt werden. Voraussetzung wäre, dass auf seinem Grundstück eine städtebauliche Entwicklung erfolgen wird. Im Zuge des weiteren Bauleitplanverfahrens wird eine schalltechnische Untersuchung zum Verkehrs- und Gewerbelärm durchgeführt, um die schalltechnischen Auswirkungen der Planung auf dessen Umfeld sowie des Umfeldes auf den Planstandort beurteilen und bei Bedarf den konkreten Schutzstatus bzw. Schallschutzmaßnahmen festsetzen zu können. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden in jedem Falle berücksichtigt. Von einer erheblichen Steigerung des Lärmniveaus bzgl. des Verkehrslärms ist nicht auszugehen. Dazu müssten die Lärmpegel um mindestens 3 dB(A) steigen, was nur mit einer unrealistischen Verdoppelung des Verkehrsaufkommens verbunden sein könnte. Es liegen derzeit keine Hinweise auf relevante Geruchsbelastungen, Erschütterungen oder sonstige Störwirkungen (Wärme, Strahlung, elektromagnetische Felder) vor.Seite 10 von 30 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Teile des Plangebietes werden zukünftig als privater Spielplatz und mit vielfältigen Grünstrukturen gestaltet, die somit Freizeit- und Erholungszwecken dienen. Hinsichtlich der Gesundheit der Bevölkerung wird das Plangebiet als begrünter Wohn- und Einzelhandels-/Gewerbestandort mit Aufenthaltsbereichen im Freien entwickelt. 4.3 Schutzgut Boden Das Umfeld des Plangebietes weist in nord- und südwestlicher Richtung aufgrund der dort befindlichen Bestandsbebauung höhere Versiegelungsgrade auf. Im Nordosten sowie im Westen grenzen Verkehrsflächen an das Plangebiet. Im Zuge der Entwicklung der Fläche werden die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen und neuen Nutzungen zugeführt. Dabei werden die derzeit nicht versiegelten Flächen mehrheitlich versiegelt und mit Wohn-, gewerblichen und Erschließungsflächen bebaut. Durch die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen sowie die geplante, aufgelockerte Bauweise werden die Bodenfunktionen zumindest teilweise nicht beeinträchtigt. Laut Bodenkarten des Geologischen Dienstes NRW befinden sich im Plangebiet Böden, die auf Grund ihrer Kühlfunktion als schützenswert einzustufen sind. Um den Grad der Zerstörung zu verringern, wird eine bodenkundliche Baubegleitung vorgesehen. Für das in Rede stehende Vorhaben wurde eine Baugrunduntersuchung sowie eine Untersuchung der hydrogeologischen Gegebenheiten durch das Büro N. Müller, Dr. W. Müller und Partner (2017) durchgeführt. Die Tragfähigkeit des Bodens wird insbesondere im tieferen Untergrund als sehr gut eingeschätzt, in den bindigen Deckschichten als normal. Im Plangebiet befindet sich eine Altablagerung, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7424-024 geführt wird. Deren Inhaltsstoffe sind nach vorliegenden Erkenntnissen unbedenklich. Somit stellt diese Altablagerung kein Hemmnis zum Planvorhaben dar. Unmittelbar angrenzend befindet sich außerdem eine Altablagerung (7424-007) mit stellenweise intensiver Deponiegasentwicklung, die u.a. auch in das betreffende Plangebiet migriert. Im weiteren Planungsverlauf ist die Deponiegassituation, ausgehend von der benachbarten Altablagerung, gutachterlich zu bewerten. Daraus kann eine Definition von Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Das Plangebiet liegt laut den durchgeführten chemischen Analysen des Bodens und der Luft außerhalb der südlich anschließenden, ehemaligen Hausmülldeponie. Die durchgeführten Bodenluftanalysen haben keine Auffälligkeiten gezeigt. Die Gehalte an Methan und Schwefelwasserstoff liegen unterhalb der Nachweisgrenze. Die Mischproben zeigen in den Auffüllungen Schuttbeimengungen. Im Bereich des gewachsenen Bodens sind keine Auffälligkeiten festgestellt worden, so dass dieser Boden wiederverwendet werden kann. Im weiteren Verfahren wird eine Luftbildauswertung hinsichtlich eines potenziellen Kampfmittelvorkommens beim Kampfmittelbeseitigungsdienst abgefragt.Seite 11 von 30 Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4.4 Schutzgut Wasser Erschließung Wird eine neue Grundstückseinteilung vorgenommen, ist darauf zu achten, dass gemäß Entwässerungssatzung §14 (1) grundsätzlich jedes Grundstück mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche Kanalisation anzuschließen ist. Nur in Ausnahmesituationen und unter besonderen Auflagen (z.B. dingliche Sicherung) ist die gemeinsame Anschlussleitung mehrerer Grundstücke gestattet (§14 Abs. 8). Grundsätzlich bedarf die Herstellung oder Änderung von Anschlüssen der vorherigen Zustimmung der Stadt. In der Kölnstraße sowie der Otto-Hahn-Straße befinden sich öffentliche Kanäle im Mischwassersystem. Zusätzlich wird im Plangebiet eine neue öffentliche Erschließungsstraße hergestellt. Der Anschluss des Plangebietes ist grundsätzlich möglich und soll voraussichtlich an der Ecke Kölnstraße / Otto- Hahn-Straße sowie an die neue öffentliche Erschließungsstraße erfolgen. Das Schmutzwasser und auch das Niederschlagswasser, das auf der neu geplanten öffentlichen Erschließungsstraße anfällt, wird in den Mischwasserkanal in der Otto- Hahn- Straße abgeleitet. Da das Plangebiet erstmals bebaut, befestigt bzw. an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden soll, ist das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser-haushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Der notwendige Flächenbedarf zur Installation von Versickerungsanlagen wird im Zuge der Entwässerungsplanung ermittelt und bei der Planung berücksichtigt. Gegebenenfalls führt dies zu Änderungen oder Wegfall von Baufeldern. Die Entwässerungsplanung inklusive hydraulischer Bemessung ist entsprechend der Vorgaben des Tiefbauamtes durchzuführen und diesem zur Freigabe vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass öffentliche Entwässerungsanlagen gemäß Entwässerungssatzung und städtischer Standards errichtet werden können. Es ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle städtischen Entwässerungsanlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend unterhalten werden können. Hierzu muss die jederzeitige, unmittelbare Anfahrbarkeit gewährleistet sein. Das Büro Geoprotect hat ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung (2023) erstellt, das nachweist, dass das Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücksflächen ortsnah beseitigt werden kann. Demnach soll das Niederschlagswasser der Dachflächen sowie der Decken der Tiefgaragen den geplanten Rigolen zur Versickerung zugeführt werden. Befestigte Außenflächen sollen über Rinnen zunächst den geplanten Mulden zufließen und dann vorgereinigt ebenfalls den Rigolen zugeleitet werden.Seite 12 von 30 Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gewässer/Starkregen Oberflächennahe Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden, sodass die Nutzungsfunktion der Gewässer für die Fläche keine Bedeutung besitzt. Der Rhein befindet sich in ca. 1.000 m Entfernung, das Plangebiet liegt jedoch außerhalb dessen Überschwemmungsgebietes. Dementsprechend sind keine Beeinträchtigung von Hochwasserrückhaltung, - schutz und -abfluss zu erwarten. Mit der Realisierung des Vorhabens ist jedoch eine Überbauung und somit Versiegelung der bisher unversiegelten Flächen verbunden. Dadurch verringern sich die Flächen, die für die Rückhaltung von Niederschlagswasser und die Grundwasserneubildung relevant sind. Gemäß den Angaben des ELAS-WEB ist die im Plangebiet befindliche Grundwassermenge als gut einzustufen. Aufgrund der Belastung mit Nitrat ist die chemische Qualität jedoch gering. Gemäß den Angaben des Büros N. Müller, Dr. W. Müller und Partner (November 2017) ist im Plangebiet von einem Bemessungsgrundwasserhöchststand von 48,7 mNN auszugehen. Durch die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen und insbesondere die geplante Dach- und Fassadenbegrünung der Gebäude im Plangebiet ergeben sich Vorteile hinsichtlich des Rückhaltevermögens des anfallenden Niederschlagswassers. Die Dachbegrünung befördert zum einen die Verdunstung des Niederschlagswassers, wodurch einerseits die abzuführende Wassermenge reduziert und andererseits das Kleinklima verbessert wird. Zum anderen sorgt die Pufferwirkung der Substratschicht dafür, dass das Regenwasser zeitlich verzögert abgeleitet wird. Die überbaubare Fläche wird zudem auf das notwendige Minimum begrenzt. Weiterhin ist zur Minderung des Eingriffes eine ökologisch hochwertige Bauweise vorgesehen. Dies umfasst unter anderem die Ausführung von Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen (bspw. Rasengittersteinen). So können die Versickerungsfähigkeit der Flächen erhalten und die vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung minimiert werden. Auch die Schaffung von Grünflächen und die Umsetzung von Gehölzpflanzungen tragen zur Sicherung von Grünstrukturen und Freiflächen und somit zum Erhalt der ökologischen Funktionen des Areals bei. Hinsichtlich der Hochwassergefährdung im Plangebiet wurde zur Ersteinschätzung eine Starkregen- und Überflutungsbetrachtung durch das Büro Holzem & Hartmann GmbH (Juli 2021) durchgeführt. Im Ergebnis kann eine Hochwasserüberflutungsgefährdung gemäß den Hochwassergefahrenkarten ausgeschlossen werden. Allerdings ist bei Starkregenereignissen aufgrund der Topographie des Plangebietes mit einer Überflutung zu rechnen. Im Bebauungsplangebiet werden öffentliche Kanäle und Verkehrsflächen hergestellt, daher ist zwingend eine Überflutungsbetrachtung nach VorgabenSeite 13 von 30 Seite 14Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) des Tiefbauamtes (Leitlinien Netzhydraulik) durchzuführen. Diese erforderliche Starkregenuntersuchung ist vom Vorhabenträger durch ein geeignetes Ingenieurbüro durchführen zu lassen und dem Tiefbauamt zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bei der Planung von Bauvorhaben ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen entstehen. Es sind Notwasserwege aufzuzeigen, in denen das Wasser auf der Geländeoberfläche gefahrlos abgeleitet werden kann. Gefährdungen bestehender Baukörper durch geplante Bauvorhaben sind unbedingt zu verhindern. Das städtische Kanalnetz ist für die Ableitung der Abflüsse bei Starkregenereignissen ungeeignet. Kritische Infrastrukturelemente wie beispielsweise Mischverkehrsflächen ohne Bordsteine sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Neben diesen Überlegungen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Diese sind bereits bei den Planungen für Bauvorhaben zu berücksichtigen. Typische Schwachpunkte wie • ebenerdige Eingänge und Terrassen, • befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus, • Einfahrten mit Gefälle zum Haus, • Souterrainwohnungen, • tiefliegende Einfahrten und sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen sind in dem DWA-Themenband T1/2013 “Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst. Weitere Hinweise und die Starkregengefahrenkarten von Bonn sind auf der Website der Stadt unter https://www.bonn.de/starkregen zu finden. 4.5 Schutzgut Klima / Luft Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren:Seite 14 von 30 Seite 15Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der thermischen Belastungsschwerpunkte. • Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers. • Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation. • Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bebauungsplanverfahren Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z. B. Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Stadtklima Der Planungsraum ist gemäß Planungshinweiskarte Hitze (Ds. Nr. 231894) eine Ausgleichsfläche mit sehr hohem Schutzbedarf. Es weist ein bodennahes nächtliches Strömungsfeld aus der nordöstlich liegenden Grünfläche auf, welches die dahinterliegenden hochbelasteten Siedlungsräume begünstigt. Tagsüber weist die Fläche gemäß Stadtklimaanalyse aufgrund des niedrigen Bewuchses eine starke bis extreme Hitzebelastung auf. In der Nacht wirkt die Grünfläche als Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher überdurchschnittlicher Kaltluftproduktionsrate. Gemäß Zielbeschluss zur Klimaanpassung müssen Ausgleichsflächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf in ihrer klimatischen Funktion erhalten bleiben. Da die geplante Nutzungsintensivierung hoch ist, ist ein mikroklimatisches Detailgutachten zu erstellen, damit die Auswirkungen der Planung auf das Stadtklima differenzierter betrachtet werden und konkrete Planungsempfehlungen zur Verbesserung der klimatischen Situation gegeben werden können. Zur Minimierung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima wird die überbaubare Fläche auf das zur Vorhabenrealisierung notwendige Maß begrenzt. Zudem sind Begrünungsmaßnahmen sowie eine klimaangepasste Bauweise vorgesehen. Dies beinhaltet eine Dach- und Fassadenbegrünung, die positive Effekte auf Mikroklima zur Folge hat. Darüber hinaus sollten – gerade auch im Hinblick auf den sich weiter verstärkenden Klimawandel und den damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der steigenden Intensität der Wärmebelastung – weitere Maßnahmen geprüft undSeite 15 von 30 Seite 16Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) vorgesehen werden: • Anlage von Grünflächen mit integrierten unversiegelten Wegen • Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen • Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) mit natürlichem Bodenanschluss • Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege • Flächensparendes Bauen, um den Anteil unversiegelter Fläche zu erhöhen • Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche • Verwendung von (Oberflächen-)Materialien mit einer hohen Albedo im Bereich 0,4 bis 0,75 des Hellbezugswerts • Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung im Sinne des Schwammstadt-Prinzips • Eine Begrünung auch von Kleinstflächen. • Ggf. intensivere Form der Dachbegrünung oder Retentionsdächer. • Da gerade Kleinkinder besonders vulnerabel gegenüber Hitzebelastung sind, sollte insbesondere in den private Freiflächen das Ambitionsniveau zur Umsetzung von Maßnahmen zur Hitzeanpassung nochmals erhöht sein (Verschattung der Spielflächen, ggf. Wassermatschanlage). • Möglichst geringe Neuversiegelung; ggf. Nutzung von Möglichkeiten der Teilversiegelung Dachflächen mit einer Neigung bis maximal 5 ° sind mindestens extensiv zu begrünen und nach Möglichkeit in Kombination mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie zu errichten. Die Vegetationsschicht für eine extensive Begrünung bei Solargründächern ist mit einer Substratschicht von 8 - 10 cm Stärke (zzgl. einer Drainschicht) bei einem Abflussbeiwert von 0,5 (oder geringer) fachgerecht einzubauen und dauerhaft zu erhalten. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL-Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Sofern Teile der Dachfläche, die über die gesetzlich geregelten Vorgaben nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hinausgehen, nicht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage genutzt werden, ist eine Begrünung dieser Flächen mit einer Substratstärke von mindestens 10 cm (zzgl. einer Drainschicht) und einem Abflussbeiwert von 0,5 (oder geringer) einzubauen und dauerhaft zu erhalten. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL-Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Darüber hinaus ist die Eignung von Fassaden für eine Begrünung zu prüfen und bei vorhandener Eignung (z.B. große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter Beachtung der relevanten FLL-Richtlinie) zu begrünen. Durch die Schaffung von versickerungsfähigen Bodenbelägen auf Stellplatzflächen (z.B. Rasengittersteine), die Realisierung einer ökologisch hochwertigen Bauweise beim geplanten Vollsortimenter (weitgehende Holzkonstruktion, Solarzellen, Regenwasserversickerung) sowie die Durchgrünung der Stellplätze mit Grünflächen und Gehölzpflanzungen werden weitere günstige Effekte auf das Lokalklima erzielt und die ökologische QualitätSeite 16 von 30 Seite 17Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der Flächen erhöht. Vorbelastungen der Luft ergeben sich durch die Schadstoffemissionen der angrenzenden Straßen. Detaillierte Angaben zur lufthygienischen Situation im Plangebiet liegen nicht vor. Der nächste Messort der Luftqualitätsüberwachung des LANUK NRW befindet sich in ca. 1.800 m Entfernung. 4.6 Schutzgut Natur und Landschaft Von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind keine Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope direkt betroffen. Südlich grenzt das Plangebiet an ein Landschaftsschutzgebiet (LSVO der Bez. Reg. Köln 2007) an. Das Areal besteht hauptsächlich aus Ackerfläche und ist zur Otto-Hahn-Straße hin abgeböscht. Im Plangebiet befindet sich eine Gras- und Krautflur sowie in den Randbereichen einzelne Bäume und Gehölzgruppen. Die geplante Durchgrünung des Plangebietes sieht derzeit Baumneupflanzungen und eine Dach- und Fassadenbegrünung vor, die bei entsprechender Anlage und Pflege neue Lebensräume bietet und somit zur Förderung der Biodiversität beiträgt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Berücksichtigung der Umweltbelange und Abhandlung der Eingriffsregelung bei Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Vollverfahren eine Umweltprüfung mit integriertem, landschaftspflegerischem Fachbeitrag zu erarbeiten. Von der Bebauungsplanaufstellung gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild aus, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grünflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des § 14 (1) BNatSchG verursachen. Die geplante Bebauung führt durch Versiegelung zu einem Verlust von Offenlandflächen mit angrenzenden Baum- und Gehölzbeständen. Zum Ausgleich des voraussichtlich notwendigen externen Kompensationsbedarfs werden frühzeitig geeignete Flächen und Maßnahmen in den Planungsprozess einbezogen. Der Umweltbericht wird alle notwendigen Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) enthalten. 4.7 Schutzgut Fauna/Flora und biologische Vielfalt Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung) und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II:Seite 17 von 30 Seite 18Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 Abs.1 BNatSchG stellen zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote dar, die nicht der Abwägung des § 1 Abs. 7 BauGB zugänglich sind. Deshalb wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (ASP I) durch das Büro HKR Landschaftsarchitekten durchgeführt (Februar 2018) die zu folgendem Ergebnis kommt: Das Plangebiet enthält Biotoptypen von geringer bis mittlerer ökologischer Bedeutung. Laut Artenschutzkonzept der Bundesstadt Bonn tangiert der Vorhabenstandort den Wanderkorridor der Zauneidechse. Es liefert darüber hinaus Hinweise auf das Vorkommen von Feldvögeln auf den angrenzenden Flächen. Nach dem Kenntnisstand der ASP I konnte die Betroffenheit einzelner potenziell vorkommender Arten (hier: Zauneidechse, Schwarzkehlchen und Feldschwirl) im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Um artenschutzrechtliche Verbotsbestände mit hinreichender Sicherheit ausschließen zu können, wurden daher weiterführende Untersuchungen im Sinne einer vertiefenden ASP II durch das Büro Strix (Februar 2023) erforderlich. Dabei wurde die systematische faunistische Kartierung aller planungsrelevanten Tierarten, für die artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden können, durchgeführt. Im Zuge der Kartierungen konnte das Vorhandensein des Feldschwirls, des Schwarzkehlchens sowie der Zauneidechse ausgeschlossen werden. Im weiteren Verfahren ist für die Wechselkröte zu Untersuchungen, ob auf der Fläche ein Winterlebensraum besteht und hierdurch Kompensations- oder Vermeidungsmaßnahmen notwendig werden. Um Verbotstatbestände gem. §44 (1) BNatschG ausschließen zu können müssen Vermeidungsmaßnahmen verbindlich umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um den geeigneten Bauzeitpunkt, eine ökologische Baubegleitung, Verminderung der Flächeninanspruchnahme für Lagerflächen, Entwertung der Lebensraumeignung zur Vermeidung von Neuansiedlungen von Bodenbrütern in der Bauzeit, Vermeidung von Lichtemissionen sowie der Nutzung von Vogelschutzgläsern für große Fensterflächen. Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung sind in der weiteren Planung verbindlich zu berücksichtigen. 4.8 Schutzgut Landschaft und Erholung Der Planungsbereich liegt am Rand des Siedlungsbereiches des Stadtteils Buschdorf und ist unversiegelt. Mit den nord- und westlich angrenzenden Siedlungsflächen liegt das Plangebiet angrenzend an bestehende Baustrukturen mit einer Einzelhandels- und Wohnnutzung. Durch die Planung werden die bisher landwirtschaftlich genutzten Freiflächen in Anspruch genommen, es erfolgt jedoch eine angemessene Arrondierung des Siedlungsrandes, die den Übergang zum sich anschließenden Außenbereich neu fasst. Es entsteht somit eine attraktive Ortseingangssituation für den Stadtteil Buschdorf, welche von der Kölnstraße aus sichtbar sein wird. Durch eine hochwertige Gestaltung der Gebäude und Fassaden und insbesondere die Durchgrünung des Plangebietes wird eine städtebauliche GestaltqualitätSeite 18 von 30 Seite 19Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gewährleistet, die zur Aufwertung des Stadtbildes beiträgt. Die südlich angrenzenden Grün- und Gehölzstrukturen außerhalb des Plangebiets werden durch die Planung nicht tangiert. 4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Eingetragene Baudenkmäler liegen nicht im Bereich des Plangebiets. Auf Basis, der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Lageplan (öffentlich) 3 Nachhaltigkeitscheckliste (öffentlich)Seite 19 von 30 Seite 20 von 30 Seite 21 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Es entsteht ein Verkehrsaufkommen aus ca. 1.200 Kfz-Fahrten in 24 Stunden. In der vormittäglichen Spitzenstunde sind 64 Pkw-Fahrten und 3 Lkw-Fahrten im Quellverkehr und 66 Pkw-Fahrten und 4 Lkw-Fahrten im Zielverkehr zu erwarten. Für die nachmittägliche Spitzenstunde werden 142 Pkw-Fahrten und 3 Lkw-Fahrten im Quellverkehr und 136 PkwFahrten und 3 Lkw-Fahrten im Zielverkehr angesetzt. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? Für das Vorhabengebiet wird ein Lebenmittelvollversorger mit ca. 1.400 qm Verkaufsfläche entwickelt. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Das Maßnahmenkonzept sieht vor allem die Stärkung des Umweltverbundes durch Maßnahmen zur Nutzung des Radverkehrs, der E- Mobilität und der Kommunikation mit den Nutzern und Bewohnern vor. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Hier ist insb. der beplante Ausbau der Straßenbahnlinie 63 in Verlängerung bis nach Buschdorf zu nennen. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Das Plangebiet wird fußläufig mit seinem Umfeld, v.a. mit dem Baugebiet Im Apfelgarten vernetzt. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Das Plangebiet ist für den Radverkehr an die Kölnstraße und der Otto-Hahn- Straße angebunden. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Gemäß Website der Stadt Bonn ist keine Mobilstation im Ortsteil Buschdorf vorhanden. Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? s.o. Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Sobald die o.g. Straßenbahnlinie verlängert ist, ist mit einer deutlichen Verschiebung des Modal- Split zu rechnen. Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/ öffentlichen Straßenraum vorgesehen? Die Lademöglichkeiten werden im Bereich der oberirdischen Stellplätze vor dem Lebensmittelmarkt angeordnet. Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen auf privaten Flächen vorzuhalten sind? Ja Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6325-1 Buschdorf, Kölnstraße/Otto-Hahn-Straße Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes mit sonstigem Gewerbe und ca. 175 Wohnungen # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Es ist ein mikroklimatisches Detailgutachten zu erstellen, damit die Auswirkungen der Planung auf das Stadtklima differenzierter betrachtet werden und konkrete Planungsempfehlungen zur Verbesserung der klimatischen Situation gegeben werden können. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Das Niederschlagswasser der Dachflächen und Tiefgaragendecken wird den Rigolen zugeführt. Das Niederschlagswasser der befestigten Außenflächen wird über Rinnen den Mulden zugeleitet. Dort wird das Niederschlagewasser vorgereinigt und den Rigolen zugeführt. Nur das mit Kfz- Verkehr in Berührung kommende Niederschlagswasser von der öffentlichen Erschließung wird der Mischwasserkanalisation zugeleitet. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Eine Verschlechterung ist angesichts der o.g. Maßnahmen nicht absehbar. Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Durch die o.g. Dach- und Fassadenbegrünung, die herzustellenden Grünflächen v.a. im Bereich der Wohnbebauung und der zu pflanzenden Bäume auch im Bereich der Stellplätze wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt? Dieser Aspekt wird mit den o.g. Maßnahmen unter Nr. 36 wie folgt Rechnung getragen: Das Niederschlagswasser der Dachflächen und Tiefgaragendecken wird den Rigolen zugeführt. Das Niederschlagswasser der befestigten Außenflächen wird über Rinnen den Mulden zugeleitet. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Es ist mit einer Bevölkerung zu rechnen, wie sie in Bonn in einem Neubauquartier üblich ist. Pflegeeinrichtungen o.ä., die eine besondere Berücksichtigung erfordern würden, sind nicht geplant. Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Das Plangebiet ist nahezu eben. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? Ja, dies ist vorgesehen. Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Ja, da es sich um eine unbebaute Fläche handelt, muss das unbelastete Niederschlagswasser versickert werden. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Ja, s.o. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? s.o. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Nein, im Bereich des Plangebietes sind diese Restriktionen nicht vorhanden. Es liegt außerhalb des Bereiches der ehemaligen Hausmülldeponie. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? Ja, die entsprechenden Abstände zu den Nachbargrundstücken können eingehalten werden. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Über die o.g. Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers hinaus sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Der Überflutungsnachweis ist bereits berücksichtigt. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? s.o. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Ja, s.o. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Ja, die umliegenden Anlieger werden nicht beeinträchtigt. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? Ja, s.o. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Dies ist nicht notwendig. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Dieser Aspekt wird mit den o.g. Maßnahmen unter Nr. 36 Rechnung wie folgt getragen: Das Niederschlagswasser der Dachflächen und Tiefgaragendecken wird den Rigolen zugeführt. Das Niederschlagswasser der befestigten Außenflächen wird über Rinnen den Mulden zugeleitet.Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? Die entsprechenden Flächen sind in das Planungskonzept eingeflossen und werden auf Ebene des Vorhaben- und Erschließungsplanes konkretisiert. Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Ja, eine extensive Dachbegründung in Verbindung mit PV- Anlagen ist vorgesehen. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Dies ist nicht vorgesehen. Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden Offene Wasserflächen sind nicht vorgesehen. Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Durch die Errichtung von Flachdächern können die PV- Module günstig ausgerichtet werden. Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Ja Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Es wird der KfW 55 Standard und zusätzliche auf den Einsatz von fossilen Energieträgern verzichtet. Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Es sollen Luft- Wasser- Wärmepumpen eingesetzt werden. Im weiteren Planverfahren wird ein Energiekonzept mit verschiedenen Varianten erarbeitet. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Gemäß Auskunft der Stadtwerke Bonn liegt im Plangebiet keine Fernwärmeversorgung an. Welche Bauart ist vorgesehen? Die Gebäude sollen in Massivbauweise errichtet werden. Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Die Gebäude werden in konventioneller Bauweise errichtet. Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Eine Zertifizierung ist nicht geplant. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Die Versieglung des Plangbeites wird auf das für die vorgesehene Nutzung erforderlich Maß beschränkt. Dazu wird im späteren Bebauungsplan eine auskömmliche Grundflächenzahl festgesetzt. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Ja, die bauliche Dichte ist mit dem umgebenden Bestandsquartieren vergleichbar. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Das Planungskonzept wurde auf Grundlage eines Qualifierungsverfahrens erarbeitet. Von der Jury wurde es als die beste Lösunhg für den Standort prämiert. Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Ja, Einfamilienhäuser sind nicht vorgesehen. Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? Das Plangebiet bildet sich neben den Böschungsbereichen der umgebenden Straßen v.a. aus landwirtschaftlchen Flächen, die eine stoffliche Vorbelastung aufweisen. Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Nein Werden Flächen gezielt freigehalten? Nein Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Ja, das Planungsziel ist insb. die Schaffung einer leistungsfähige Nahversorgung für den Ortsteil Buschdorf sowie eine Ergänzung von dringend benötigtem Wohnungsbau. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Nein Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Nein, diese Flächen sollen den späteren Bewohner*innen dienen. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des Vorhabens im Quartier aufgewertet werden? Derzeit sind keine öff. Räume vorhanden. Das Plangebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja, s.o. Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Nein Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Ja, s.o. Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Nein Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Im Bereich der neuen Erschließungsstraße ist eine einseitige Baumreihe eingeplant. Außerdem wird die Stellplatzanlage durch Bäume gegliedert. Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Die Landschaftsräume zwischen Plangebiet und Rhein eignen sich für eine wohnungsnahe Naherholung. Die Erreicharkeit ist als sehr gut zu bewerten. Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Offene Wasserflächen sind nicht vorgesehen. Das Niederschlagswasser wird über Mulden und Rigolen dem natürlchen Wasserkreislauf zugeführt. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? s.o. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Gemäß den Ergebnissen der ASP I befinden sich im Plangebiet die Lebensraumtypen Äcker und Kleingehölze. Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Diese Strukturen kommen innerhalb des Plangebietes nicht vor. Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? Ja Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? Ja, aus diesem Grund wurde eine ASP II erarbeitet. Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? Ja, diese wurde bereits erarbeitet Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Ja, es wurden faunistische Erhebungen durchgeführt. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen werden können Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? Dies betrifft Böschungen an der Grenze zur Nachbarfläche sowie Bäume zu den angrenzenden Straßen. Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des Baumerhalts optimiert werden? Die Stärkung der Nahversorgung und die Schaffung von Wohnraum wurden bei der Zielsetzung priorisiert. Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Eine Böschung am Rande des angrenzenden Landschaftsschutzgebiets wird entfernt. Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Es handelt sich um Außenbereich. Im Außenbereich gilt die Baumschutzsatzung nicht. Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? Aufgrund ihres Standortes im Baufeld müssen sechs Bäume gefällt werden. Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? Aufgrund des Standorts im Arbeitsbreich/Baustelleneinrichtungsfläche müssen keine Bäume gefällt werden. Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Nein. Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Die Vorhabenträgerin besitzt keine weiteren Grundstücksflächen im Stadtgebiet Bonn bzw. in der näheren Umgebung. Ein Ausgleich aus ortsnahen Flächen wird angestrebt. Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt oder indirekt (Baudenkmale und Umgebungsschutz, Bodendenkmale und Denkmalbereiche) betroffen? Baudenkmale sind nicht vorhanden. Das Amt für Bodendenkmalpfelge im Rheinland wird im weiteren Aufstellungsverfahren beteiligt. Baudenkmale Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? s.o. Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? s.o. Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? s.o. Bodendenkmale Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: s.o. Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? s.o. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Ja, im Bereich des Einzelhandels und sonstiger gewerblicher Nutzungen. Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Es besteht eine Busanbiundung. Durch die Verlängerung der Straßenbahnllinie 63 kann der ÖPNV deutlich gestärkt werden. Fahrradwege bzw. Schutzstreifen stehen entlang der zuführenden Kölnstraße und Otto- Hahn- Straße zur Verfügung. Mit dem Kfz ist das Plangebiet über die Kölnstraße auch regional gut angebunden. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Ja, im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die Art der baulichen Nutzung und im Durchführungsvertrag. Sind Unternehmen betroffen? Nein Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? Nein Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? Nein Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes ist über die private Stellplatzfläche gewährleistet. Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Nein # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Von der Verbesserung der Nahversorgung sowie der Errichtung von neuen, auch geförderten Wohnungen profitieren alle Bevölkerungsgruppen. Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Die privaten Spielflächen werden in die Freiraumplanung integriert. Diese wird im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes konkretisiert. Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Ja, im Rahmen der o.g. Spielflächen. Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Öffentliche Flächen sind durch die Planung nicht betroffen. Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Ja, im Rahmen der vorlaufenden Ämterbeteiligung. Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Das Vorhaben wertet den nördlichen Stadteingang von Bonn und auch den Ortseingang von Buschdorf städtebaulich auf. Von der Art und dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben in die umgebende Örtlichkeit ein. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Eine solche Beeinträchtigung ist nicht zu erkennen. Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Öffentliche Flächen sind durch die Planung nicht betroffen. Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? Es sollen mindestens 40 % der BGF der Wohnungen mit Mitteln des öff. geförderten Wohnungsbaues errichtet werden. Dies sieht der Zielbeschluss bereits vor. Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? Für das südliche Quartier des Plangebietes kann davon ausgegangen werden. Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? Es sollen maximal 5 Geschossen vorgesehen werden. Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Nein Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Es sind nur Mehrfamilienhäuser oder gemischte Gebäude vorgesehen. Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Nach derzeitigem Planstand ist folgender Wohnungsmix geplant: 1- Zimmer-Wohnungen ca. 7 % 2- Zimmer-Wohnungen ca. 50 % 3- Zimmer-Wohnungen ca. 30 % 4- Zimmer-Wohnungen ca. 10 % 5- Zimmer-Wohnungen ca. 3 % Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 30
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de