260317-02 AA · Änderungsantrag
Linke-Änderungsantrag: Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026
Kerndaten
- Nummer
- 260317-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260317-02 AA Antragsteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Annika Erpenbeck Dr. Michael Faber Linke-Änderungsantrag: Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026 Beratungsfolge Kulturausschuss 26.03.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der vorgesehenen Preiserhöhung wird grundsätzlich zugestimmt. Im Opernhaus werden zur Sicherung eines ausreichenden Angebots an günstigeren Karten im Parkett und im 1. Rang die Plätze der Preisgruppe IV der Preisgruppe V zugeordnet. 2. Die unter § 5 der Entgeltordnung für das Theater Bonn angesetzte Altersgrenze für die Ermäßigungen zugunsten von Kindern, Jugendlichen, Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden wird auf „bis einschließlich 30 Jahre“ angehoben. 3. Der Ferienpass (§ 6, 3) für Kinder, Jugendliche, Studierende und Azubis wird beibehalten. 4. Eine dynamische Preisgestaltung wird nicht zugelassen. In § 2, 1 bleibt es bei der Formulierung „Tageskartenpreis“ und § 2, 15 wird gestrichen. Begründung Begründung: Zu 1. Zum Ausgleich allgemeiner Preissteigerungen ist die Erhöhung der Kartenpreise im Schnitt um ca. 10% nachvollziehbar. Wenn diejenigen, die es können, mehr bezahlen, muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass Geringverdiener*innen o.Ä. auch auf ein ausreichendes Platzkontingent zugreifen können, da die Preisstufen sehr deutliche Sprünge nach oben aufweisen und dann auch mit Ermäßigungen nicht wirklich erschwinglich sind. Zudem umfasst die günstigste Preisstufe bislang nur sehr wenige Plätze, deren Anzahl moderat ausgeweitet werden sollte. Zu 2. Die Bildungsbiografien junger Erwachsener sind nicht selten geprägt vonSeite 1 von 2 Seite 2 Umwegen: Gesundheitliche Einschränkungen, Fluchtgeschichten, die Pflege von Angehörigen oder z.T. langjährige Wartezeiten auf einen Studienplatz können zu Verzögerungen führen. Auch Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, Fachwechsel, das „Umsteigen“ von Studium auf Ausbildung oder umgekehrt sowie nicht zuletzt die oftmals notwendige Erwerbstätigkeit neben Studium bzw. Ausbildung sind häufige Gründe dafür, dass junge Erwachsene über das 26. Lebensjahr hinaus studieren respektive in der Ausbildung sind (und in Teilen eben nicht über ein Semesterticket verfügen). In vielen anderen Städten gilt die Altersgrenze von 30 bereits (z.B. Düsseldorf, Frankfurt, Göttingen), Bonn sollte hier nachziehen. Zu 3. Eine Begründung, warum dieses günstige und prinzipiell sinnvolle Angebot nicht weitergeführt werden soll, ist nicht ersichtlich. Eine stärkere Bewerbung in Zusammenarbeit mit (Berufs-)Schulen wäre wünschenswert. Zu 4. Eintrittspreise einer durch die Kommune getragenen öffentlichen Kultureinrichtung sind nicht mit Online-Preisfindungen oder privaten Beförderungspreisermittlungen vergleichbar, zumal die Konsequenz daraus bedeutet, im Fall einer eigentlich wünschenswert höheren Nachfrage zu Mechanismen einer sozial ungerechten Angebotsverknappung für Teile der Bevölkerung zu greifen – und dies mit bis zu 20% Preisaufschlag. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de