260317 · Beschlussvorlage
Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026
Kerndaten
- Nummer
- 260317
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Markt
- F
- Alt-Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260317 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 46 Theater der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. IV Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026 Beratungsfolge Kulturausschuss 26.03.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Entgeltordnung (EO) für das Theater der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung 1. Anlass und Zielsetzung Die Neufassung der Entgeltordnung ist erforderlich, um die Preis- und Produktstruktur des Theater Bonn an die veränderten wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Maßnahme dient dem Ziel, die Eigenfinanzierungsleistung des Theaters nachhaltig zu stärken und zugleich die kulturelle Leistungsfähigkeit des Hauses langfristig zu sichern. Darüber hinaus ist sie die Grundlage zur Erhaltung der Attraktivität der zahlreichen Angebote für die Besucherinnen und Besucher des Theater Bonn. In den vergangenen Spielzeiten ist es dem Theater Bonn gelungen, die Nachfrage nach seinen Angeboten deutlich zu stabilisieren bzw. zu steigern. Gleichzeitig sind die strukturellen Kosten des Theaterbetriebs – insbesondere im Personal-, Energie- und Sachkostenbereich – erheblich angestiegen. Die bestehende Entgeltordnung bildet diese Entwicklung nur unzureichend ab. Ziel der neuen Preis- und Produktstruktur ist es daher, die positive Nachfrageentwicklung in eine nachhaltige Erlösstruktur zu überführen und damit auch einen aktiven Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts zu leisten.Seite 1 von 31 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Ausgangslage: Nachfrage-, Auslastungs- und Erlösentwicklung 2.1 Entwicklung der Auslastung und Besucherzahlen Die Auslastungszahlen des Theater Bonn haben sich in den vergangenen Spielzeiten kontinuierlich positiv entwickelt. Während in der Spielzeit 2023/2024 bereits eine durchschnittliche Auslastung von 75,01 % erreicht wurde, steigerte sich diese in der Spielzeit 2024/2025 auf 82,91 % und konnte in der aktuellen Spielzeit weiter auf zurzeit 84,04 % erhöht werden. Parallel hierzu ist auch die Zahl der Besucherinnen und Besucher deutlich angestiegen. Von 166.300 in 2023/2024 auf 189.000 in 2024/2025. Diese Entwicklung unterstreicht die hohe Akzeptanz des künstlerischen Angebots und die starke Verankerung des Theater Bonn in der Stadtgesellschaft. 2.2 Entwicklung der Ticketumsätze Die positive Nachfrageentwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung der Ticketumsätze wider. Die Erlöse aus dem Ticketverkauf sind von 3.900.000 € in der Spielzeit 2023/2024 auf fast 5.400.000 € in der Spielzeit 2024/2025 gestiegen. Gleichzeitig zeigt die Betrachtung des durchschnittlich realisierten Ticketerlöse pro Besucherin und Besucher, dass die Erlössteigerungen - speziell durch gezielte Aktionen - überwiegend nachfragegetrieben sind. Der durchschnittliche Ticketerlös erhöhte sich durch die vertrieblichen Maßnahmen von 24,19 € auf 29,31 € und blieb damit trotzdem deutlich hinter der allgemeinen Kostenentwicklung zurück. 3. Wirtschaftliche Einordnung und strukturelle Rahmenbedingungen Trotz der positiven Entwicklung bei Auslastung und Ticketumsätzen ist die wirtschaftliche Situation des Theaterbetriebs weiterhin durch einen strukturell hohen Zuschussbedarf geprägt. Die Eigenfinanzierungsquote des Theater Bonn lag in der Spielzeit 2023/24 bei 13% und konnte in der vergangenen Spielzeit nur moderat gesteigert werden. Diese Entwicklung ist insbesondere auf tarifliche Kostensteigerungen, gestiegene Energiepreise sowie allgemeine inflationsbedingte Mehrkosten zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Entgeltordnung erforderlich, um eine tragfähige Ausgewogenheit zwischen der Eigenfinanzierung und dem Zuschussbedarf herzustellen und somit die wirtschaftliche Basis desSeite 2 von 31 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Theaterbetriebs zu sichern. 4. Herleitung der neuen Preis- und Produktstruktur Die vorgeschlagene Preis- und Produktstruktur basiert auf einer umfassenden Analyse der bestehenden Entgeltordnung, der Nachfrageentwicklung sowie der Erlösstruktur des Theater Bonn. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, inwieweit die bestehende Preislogik die Wertigkeit des Angebots, den Produktionsaufwand sowie das Nachfrageverhalten des Publikums angemessen abbildet. Die Analyse zeigt, dass die Ticketpreise im Verhältnis zu vergleichbaren Stadttheatern aktuell unterdurchschnittlich sind – speziell im Schauspiel. Gleichzeitig ist die Differenzierung der Preisstufen begrenzt, so dass vorhandene Zahlungsbereitschaften nur eingeschränkt abgeschöpft werden. Ziel der neuen Struktur ist daher nicht primär eine lineare Preiserhöhung, sondern eine differenziertere und transparenter gestaltete Preislogik, die eine bessere Steuerung von Nachfrage und Erlösen ermöglicht. Das hilft dem Theater Bonn auch im direkten Vergleich mit den Häusern der Rheinschiene, wo preisliche Flexibilität die grundsätzlich höherpreisige Ausrichtung unterstützt. Neben einer allgemeinen Preiserhöhung der Normalpreise in Höhe von 10% über alle Kategorien wird auch die Preisgruppeneinteilung in Oper und Schauspiel angepasst. Speziell im Schauspiel sorgt diese Neueinteilung für eine Erhöhung der Anzahl günstiger Plätze. Die neuen Saalpläne sind als Anlage beigefügt. Für die neue Spielzeit werden auch die Voraussetzungen für Dynamic Pricing (dynamische Preisgestaltung) geschaffen. Im Abonnement-Bereich werden das 4er Wahlabo und der Ferienpass durch neue saisonale Mini-Abos ersetzt. Außerdem werden die Preise für die Steuerkarten angepasst. 5. Benchmarks und Vergleich mit anderen Häusern Ein Vergleich mit ausgewählten Stadttheatern vergleichbarer Größenordnung zeigt, dass sich das Preisniveau des Theater Bonn insbesondere im Schauspiel bislang im unteren bis mittleren Bereich bewegt. Auch unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen verbleibt das Theater Bonn innerhalb des markt- und branchenüblichen Rahmens. Im direkten Vergleich mit den Häusern der Rheinschiene sogar deutlich. EbensoSeite 3 von 31 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) im direkten Vergleich mit dem neuen Konkurrenz-Angebot, das durch die Eröffnung der Beethovenhalle erwachsen ist. Die neue Entgeltordnung trägt somit dazu bei, die wirtschaftliche Position des Hauses zu stärken, ohne die Wettbewerbsfähigkeit oder den sozialen Zugang zum Angebot zu gefährden. 6. Beabsichtigte Wirkungen der Maßnahme Mit der Einführung der neuen Preis- und Produktstruktur wird ein zusätzlicher Ticketmehrerlös von jährlich ca. 570.000 € erwartet. Die Maßnahme trägt damit unmittelbar zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Theaterbetriebs bei und leistet zugleich einen konkreten Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts, ohne dass es zu einer Reduzierung des künstlerischen Angebots kommt. 7. Chancen und Risiken Die wesentliche Chance der Maßnahme liegt in der nachhaltigen Stärkung der Erlösbasis des Theater Bonn bei gleichzeitig stabiler Nachfrage. Es ist nicht auszuschließen, dass es infolge der Preisanpassungen zu Akzeptanzdiskussionen kommt. Dieses Risiko wird durch ein weiterhin breit angelegtes Ermäßigungssystem, insbesondere bei den Abonnements, sowie durch gezielte unentgeltliche Angebote abgefedert. 8. Soziale und gesellschaftspolitische Einordnung Das Theater Bonn versteht sich als zentraler kultureller Akteur und als offener Ort gesellschaftlicher Teilhabe. Neben einem differenzierten Ermäßigungssystem, welches in der Spielzeit 2024/25 einen Anteil von 40% aller verkauften Tickets umfasste, stellt das Theater jährlich eine Vielzahl unentgeltlicher Angebote bereit. Hierzu zählen insbesondere Vermittlungsformate, Probenbesuche sowie Kooperationen mit Schulen, freier Szene, sozialen Trägern und zivilgesellschaftlichen Initiativen, die insgesamt jährlich rund 5.750 Personen erreichen. Zusätzlich wurden 2.459 Schulklassenabonnements verkauft. Die neue Entgeltordnung ist eine notwendige Voraussetzung, um diese gesellschaftliche Öffnung auch künftig finanziell abzusichern.Seite 4 von 31 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 9. Gesamtbewertung und Beschlussvorschlag Vor dem Hintergrund der dargestellten Kennzahlen, Analysen und Vergleichsdaten empfiehlt die Theaterleitung die Beschlussfassung der neuen Entgeltordnung. Die Maßnahme baut auf einer stabilen Nachfrageentwicklung auf, stärkt die Eigenfinanzierungsleistung des Theater Bonn messbar und leistet einen verantwortungsvollen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Bonn, während der kulturelle und gesellschaftliche Auftrag des Hauses uneingeschränkt erhalten bleibt. Anlage/n 1 Anlage 1 - Entgeltordnung (öffentlich) 2 Synopse (öffentlich) 3 Saalplan Opernhaus NEU 2026-2027 (öffentlich) 4 Saalplan_Schauspielhaus NEU 2026-2027 (öffentlich)Seite 5 von 31 1 Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn - Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XX.XX.XXXX- Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX folgende Entgeltordnung beschlossen: § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 2 Tageskartenpreise 1. Die Grundpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des einzelnen Sitzplatzes im Saal. 2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung festgelegt. 3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer Saal gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Kategorie E Kategorie F Preis- gruppe I 118 99 77 66 61 55 Preis- gruppe II 103 88 65 54 48 42 Preis- gruppe III 91 76 53 41 35 30 Preis- gruppe IV 66 55 40 28 28 22 Preis- gruppe V 33 22 13 11 11 11 4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preisgruppe I 44 37 32 Preisgruppe II 36 31 25 Preisgruppe III 32 26 21 Preisgruppe IV 13 10 10Seite 6 von 31 2 5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion nach wirtschaftlicher Kalkulation von der Theaterleitung festgelegt. 6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von 17,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 19,00 € festgesetzt. 7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon abweichende Preise festlegen. 8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Kleine Sonderveranstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 € festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große Sonderveranstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt. 9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben. 10. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von 12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 11. Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungs- termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 12. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. 13. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonder- veranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.) kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei Technikanmietungen) möglich. 14. Bei der Besetzung von Veranstaltungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintrittspreise über die in den Kategorien A festge- setzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. Inhaber*innen des Bonn-Ausweises erhalten für diese Veranstaltungen 75 % Ermäßigung auf den Tageskartenpreis. 15. Die Theaterleitung ist berechtigt, ein dynamisches Preissystem (Dynamic Pricing) anzuwenden. 15.1. Die im Rahmen des Dynamic Pricing festgesetzten Eintrittspreise bewegen sich innerhalb festgelegter Preisgrenzen. Für jede Veranstaltung und Platzkategorie gelten: - Eine Preisobergrenze von maximal 20% über dem festgelegten Ticketpreis - Eine Preisuntergrenze von maximal 20% unter dem festgelegten Ticketpreis 15.2. Diese Preisgrenzen werden durch die Theaterleitung auf Grundlage der jeweils gültigen Grundpreisliste festgelegt und öffentlich bekanntgemacht. 15.3. Die jeweils geltenden Eintrittspreise werden vor Abschluss des Kaufvorgangs transparent ausgewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis oder auf Preisstabilität besteht nicht.Seite 7 von 31 3 15.4. Ermäßigungsregelungen, Abonnements Gruppenpreise sowie sonstige Sonderpreise bleiben von den Bestimmungen zum Dynamic Pricing unberührt, sofern in dieser Entgeltordnung nichts Abweichendes geregelt ist. § 3 Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen. Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7 dieser Entgeltordnung entfallen. § 4 Abonnements 1. Wahlabonnements Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte Preise in Euro: Abonnement Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV Wahlabo Oper 8er 439 369 299 229 Wahlabo Oper 6er 356 299 245 185 Wahlabo Oper Schauspiel 263 219 179 --- Wahlabo Schauspiel 8er 209 177 149 --- Wahlabo Schauspiel 6er 169 139 119 --- Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist, besteht kein Erstattungsanspruch. Die Preisgruppe V im Opernhaus und die Preisgruppe IV im Schauspielhaus sind hierbei ausgeschlossen. 2. Festabonnements Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie. Die Preisgruppe V im Opernhaus und die Preisgruppe IV im Schauspielhaus sind hierbei ausgeschlossen. 3. Wahlabonnements und Festabonnements für den unter § 5 genannten Personenkreis werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten. 4. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Festabonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. 5. ABO-Regio Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren. 6. Schulklassenabonnements Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und Begleitperson, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 7. Wahlabonnement Jung Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen, sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt.Seite 8 von 31 4 Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%. 8. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+ Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. 9. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn, dem Beethoven Orchester Bonn und anderen Institutionen gelten die Rabatte der Ziffern 1-3, 6 und 7 entsprechend. Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 4 bis 7 gilt: Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen. § 5 Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes 1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien. 2. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 € abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können. 3. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest. Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus. § 6 Sonstige Rabattierungen 1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 60 %. 2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt. Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen. § 7 Ermäßigungen 1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre mit Bonn-Ausweis erhalten diesen RabattSeite 9 von 31 5 zusätzlich zu anderen Rabatten. Diese Rabattierung gilt nicht für Veranstaltungen des § 2 Nr. 14. 2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. 4. Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 10% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist (abweichend von der 6monatigen Frist) ebenfalls ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V im Opernhaus, Preisgruppe IV im Schauspielhaus und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen § 8 Vorzugskarten 1. Grundsätze 1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen Entgelt zu verkaufen. 1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos ausgegeben werden. 2. Ehrenkarten 2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen Lebens vergeben. 2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice abgestimmt. 3. Freikarten Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung Freikarten ausgegeben werden an: 3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson 3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren, Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen Veranstaltungen 3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten 3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte 3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert / Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken 3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je AufführungSeite 10 von 31 6 3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten 3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz- lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu 2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.8 Freikarten für Marketing- und Vertriebsaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar: für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters. Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung. 3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und Kindergartengruppen begleiten, erhalten pro 10 Kaufkarten eine Freikarte. Schul- oder Kindergartengruppen welche einen erhöhten Betreuungsaufwand haben (Inklusions-, Förderklassen etc.) erhalten pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für Begleitpersonen. 4. Pressekarten 4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. 4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben. 4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte zum Preis von 10,00 € für Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg sowie der Werkstattbühne und für 12,00 € für Veranstaltungen im Opernhaus ausgegeben. 5. Dienstkarten 5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist die Theaterleitung bzw. deren Vertreter. 5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/-innen, die in der Kundenberatung, der Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer Produktion eine Dienstkarte ausgegeben. 5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben. 6. Steuerkarten 6.1 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/-innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum Preis von 10,00 € für Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg sowie der Werkstattbühne und für 12,00 € für Veranstaltungen im Opernhaus Bonn verkauftSeite 11 von 31 7 werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum Preis von 15,00 Euro angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen. 6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn bis zu zwei Steuerkarten zum Preis von jeweils 15,00 Euro. 6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten erhalten. 7. Weitere Regelungen Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache treffen. § 9 Sonstige Entgelte 1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10 % erhoben (sind in den Preisen für die Wahlabonnements bereits enthalten). Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet. Anschließende Abrundungen (um bis zu 0,50 Euro) zur Erreichung sog. Signalpreise sind erlaubt. 2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/-innen von Premierenabonnements. 3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. 4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von Rechnungen um 7 Tage versendet die Theaterkasse eine Zahlungserinnerung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als 14 Tage versendet die Theaterkasse eine Mahnung. Hierfür werden Bearbeitungsgebühren i.H.v. 5,00 € erhoben. § 10 Dokumentationspflicht Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von Karten gemäß § 8 sind prüffähig zu dokumentieren. § 11 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.Seite 12 von 31 8 § 12 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Rates für Veranstaltungen ab dem 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 4. September 2025 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft. Bonn, den XX.XX.XXXX Déus OberbürgermeisterSeite 13 von 31 Synopse zur Änderung der Entgeltordnung alt neu Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn - Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 4. September 2025 - Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 4. September 2025 folgende Entgeltordnung beschlossen: Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn -Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XXX - Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am XXX folgende Entgeltordnung beschlossen: § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 2 Tageskartenpreise 1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des einzelnen Sitzplatzes im Saal. 2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung festgelegt. § 2 Tageskartenpreise 1. Die Grundpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des einzelnen Sitzplatzes im Saal. 2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung festgelegt.Seite 14 von 31 3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer Saal gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 107 90 70 Preis- gruppe II 94 80 59 Preis- gruppe III 83 69 48 Preis- gruppe IV 60 50 36 Preis- gruppe V 30 20 12 Kategorie D Kategorie E Kategorie F Preis- gruppe I 60 55 50 Preis- gruppe II 49 44 38 Preis- gruppe III 37 32 27 Preis- gruppe IV 25 25 20 Preis- gruppe V 10 10 10 4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 40 34 29 Preis- gruppe II 33 28 23 Preis- gruppe III 29 24 19 Preis- gruppe IV 20 15 15 Preis- gruppe V 12 9 9 5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion nach wirtschaftlicher Kalkulation von der Theaterleitung festgelegt. 6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne 3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer Saal gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 118 99 77 Preis- gruppe II 103 88 65 Preis- gruppe III 91 76 53 Preis- gruppe IV 66 55 40 Preis- gruppe V 33 22 13 Kategorie D Kategorie E Kategorie F Preis- gruppe I 66 61 55 Preis- gruppe II 54 48 42 Preis- gruppe III 41 35 30 Preis- gruppe IV 28 28 22 Preis- gruppe V 11 11 11 4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 44 37 32 Preis- gruppe II 36 31 25 Preis- gruppe III 32 26 21 Preis- gruppe IV 13 10 10 Preis- gruppe V 12 9 9 5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion nach wirtschaftlicher Kalkulation von der Theaterleitung festgelegt. 6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der WerkstattbühneSeite 15 von 31 gilt ein Einheitspreis von 15,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt. 7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon abweichende Preise festlegen. 8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „KIeine Sonderver- anstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 € festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große Sonderver- anstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt. 9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben. 10. Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen. 11. Für die an den in § 8 Ziff. 1.3 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten (Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene Tageskartenpreis. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 12. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und gilt ein Einheitspreis von 17,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 19,00 € festgesetzt. 7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon abweichende Preise festlegen. 8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „KIeine Sonderver- anstaltungen des Schauspiels“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 € festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große Sonderver- anstaltungen des Schauspiels“, wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt. 9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben. Jetzt unter § 7 Nr. 4 Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen. Für die an den in § 8 Ziff. 1.3 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten (Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene Tageskartenpreis. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 10. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche/Seniorinnen undSeite 16 von 31 Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von 12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 13. Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungs- termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 14. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. 15. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.) kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei Technikanmietungen) möglich. 16. Bei der Besetzung von Veranstaltungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintrittspreise über die in den Kategorien A festgesetzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5- fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. Inhaber*innen des Bonn- Ausweises erhalten für diese Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von 12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 11. Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungs- termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 12. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. 13. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaß- nahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.) kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei Technikanmietungen) möglich. 14. Bei der Besetzung von Veranstal- tungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintritts- preise über die in den Kategorien A festgesetzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. Inhaber*innen des Bonn-Ausweises erhalten für diese Veranstaltungen 75 % Ermäßigung auf den Tageskartenpreis.Seite 17 von 31 Veranstaltungen 75 % Ermäßigung auf den Tageskartenpreis. 15. Die Theaterleitung ist berechtigt, ein dynamisches Preissystem (Dynamic Pricing) anzuwenden. Die im Rahmen des Dynamic Pricing festgesetzten Eintrittspreise bewegen sich innerhalb festgelegter Preisgrenzen. Für jede Veranstaltung und Platzkategorie gelten: Eine Preisobergrenze von maximal 20% über dem festgelegten Ticketpreis Eine Preisuntergrenze von maximal 20% unter dem festgelegten Ticketpreis. Diese Preisgrenzen werden durch die Theaterleitung auf Grundlage der jeweils gültigen Grundpreisliste festgelegt und öffentlich bekanntgemacht. Die jeweils geltenden Eintrittspreise werden vor Abschluss des Kaufvorgangs transparent ausgewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis oder auf Preisstabilität besteht nicht. Ermäßigungsregelungen, Abonnements, Gruppenpreise sowie sonstige Sonderpreise bleiben von den Bestimmungen zum Dynamic Pricing unberührt, sofern in dieser Entgeltordnung nichts Abweichendes geregelt ist. § 3 Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen. Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7 dieser Entgeltordnung entfallen. § 3 Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen. Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7 dieser Entgeltordnung entfallen. § 4 Abonnements § 4 AbonnementsSeite 18 von 31 1. Wahlabonnements Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte Preise in Euro: Abonnement PG I PG II PG III PG IV Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200 Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160 Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110 Wahlabo Oper Schauspiel 240 200 160 110 Wahlabo Schauspiel 8er 190 160 130 80 Wahlabo Schauspiel 6er 150 130 110 60 Wahlabo Schauspiel 4er 110 90 70 50 Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zuge- ordnet ist, besteht kein Erstattungs- anspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen. 2. Festabonnements Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie. Die Preisgruppe V ist hierbei ausge- schlossen. 3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tages- kartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. 4. ABO-Regio Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren. 1. Wahlabonnements Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte Preise in Euro: Abonnement PG I PG II PG III PG IV Wahlabo Oper 8er 439 369 299 229 Wahlabo Oper 6er 356 299 245 185 Wahlabo Oper 4er xxx xxx xxx xxx Wahlabo Oper Schauspiel 263 219 179 xxx Wahlabo Schauspiel 8er 209 177 149 xxx Wahlabo Schauspiel 6er 169 139 119 xxx Wahlabo Schauspiel 4er xxx xxx xxx xxx Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zuge- ordnet ist, besteht kein Erstattungs- anspruch. Die Preisgruppe V im Opernhaus und die Preisgruppe IV im Schauspielhaus sind ist hierbei ausgeschlossen. 2. Festabonnements Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie. Die Preisgruppe V im Opernhaus und die Preisgruppe IV im Schauspielhaus sind ist hierbei ausgeschlossen. 3. Vormals § 5 Nr. 2 Wahlabonnements und Festabonnements für den unter § 5 genannten Personenkreis werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten 4. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement Festabonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. 5. ABO-Regio Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren.Seite 19 von 31 5. Schulklassenabonnements Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und Begleitperson, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 6. Wahlabonnement Jung Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen, sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt. Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%. 7. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+ Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard 6. Schulklassenabonnements Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und Begleitperson, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 7. Wahlabonnement Jung Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen, sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt. Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%. 8. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+ Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nichtSeite 20 von 31 ist nicht übertragbar. 8. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn und dem Beethoven Orchester Bonn gelten die Rabatte der Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend. Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt: Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen. übertragbar. 9. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn, dem Beethoven Orchester Bonn und anderen Institutionen gelten die Rabatte der Ziffern 1-3, 6 und 7 entsprechend. Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 4 bis 7 gilt: Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen. § 5 Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes 1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien. 2. Wahlabonnements und Festabonnements werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten. 3. An Kinder, Jugendliche, Schüler/- innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 € abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können. 4. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten. Das Theater legt die § 5 Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes 1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien Jetzt § 4 Nr. 3 Wahlabonnements und Festabonnements werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten. 2. An Kinder, Jugendliche, Schüler/- innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 € abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können. 3. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten. Das Theater legt dieSeite 21 von 31 konkreten Veranstaltungen fest. Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus. konkreten Veranstaltungen fest. Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus. § 6 Sonstige Rabattierungen 1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 60 %. 2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt. 3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr und berechtigt den/die Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten Oster- und Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw. Herbstferien. Schüler/-innen und Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen. Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen. § 6 Sonstige Rabattierungen 1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 60 %. 2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt. 3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr und berechtigt den/die Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten Oster- und Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw. Herbstferien. Schüler/-innen und Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen. Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen. § 7 Ermäßigungen 1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre mit Bonn-Ausweis erhalten diesen Rabatt zusätzlich zu anderen Rabatten. Diese § 7 Ermäßigungen 1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre mit Bonn- Ausweis erhalten diesen Rabatt zusätzlich zu anderen Rabatten.Seite 22 von 31 Rabattierung gilt nicht für Veranstaltungen des § 2 Nr. 16. 2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. Diese Rabattierung gilt nicht für Veranstaltungen des § 2 Nr. 14. 2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. 4. Vormals § 2 Nr.10. Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20% 10% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist (abweichend von der 6monatigen Frist) ebenfalls ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V im Opernhaus, Preisgruppe IV im Schauspielhaus und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen. § 8 Vorzugskarten 1. Grundsätze 1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen Entgelt zu verkaufen. 1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos ausgegeben werden. 1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethoven- orchesters, § 8 Vorzugskarten 1. Grundsätze 1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen Entgelt zu verkaufen. 1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos ausgegeben werden. Jetzt unter 6.1. Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters,Seite 23 von 31 ehemalige Mitarbeiter/ -innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/- innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen. 2. Ehrenkarten 2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen Lebens vergeben. 2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice abgestimmt. 3. Freikarten Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung Freikarten ausgegeben werden an: 3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson 3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren, Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen Veranstaltungen 3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische Leitungsteams der Produktion ehemalige Mitarbeiter/ -innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/- innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen. 2. Ehrenkarten 2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen Lebens vergeben. 2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice abgestimmt. 3. Freikarten Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung Freikarten ausgegeben werden an: 3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson 3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren, Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen Veranstaltungen 3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische Leitungsteams der ProduktionSeite 24 von 31 anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten 3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte 3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert / Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken 3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung 3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten 3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz- lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu 2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.8 Freikarten für Marketing- und Vertriebsaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar: für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters. Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung. anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten 3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte 3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert / Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken 3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung 3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten 3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz- lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu 2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.8 Freikarten für Marketing- und Vertriebsaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar: für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters. Die Entscheidung darüber trifft die TheaterleitungSeite 25 von 31 3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und Kindergartengruppen begleiten, erhalten pro 10 Kaufkarten eine Freikarte. Schul- oder Kindergartengruppen welche einen erhöhten Betreuungsaufwand haben (Inklusions-, Förderklassen etc.) erhalten pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für Begleitpersonen. (neu aufgenommen) 4. Pressekarten 4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. 4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben. 4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des § 2 Nr. 11 ausgegeben. 5. Dienstkarten 5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/- innen des Theater Bonn und an berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist die Theaterleitung bzw. deren Vertreter. 5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/- innen, die in der Kundenberatung, der Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer Produktion eine Dienstkarte ausgegeben. 5.3 An die Theaterärztin/ den 3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und Kindergartengruppen begleiten, erhalten pro 10 Kaufkarten eine Freikarte. Schul- oder Kindergartengruppen welche einen erhöhten Betreuungsaufwand haben (Inklusions-, Förderklassen etc.) erhalten pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für Begleitpersonen. 4. Pressekarten 4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. 4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben. 4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des § 2 Nr. 11 zum Preis von 10,00 € für Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg, sowie der Werkstattbühne und für 12,00 € für Veranstaltungen im Opernhaus ausgegeben. 5. Dienstkarten 5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/- innen des Theater Bonn und an berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist die Theaterleitung bzw. deren Vertreter. 5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/- innen, die in der Kundenberatung, der Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer Produktion eine Dienstkarte ausgegeben. 5.3 An die Theaterärztin/ denSeite 26 von 31 Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben. 6. Steuerkarten 6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden. 6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte. 6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten erhalten. 7. Weitere Regelungen Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben. 6. Steuerkarten Vormals Punkt 1.3 6.1 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/-innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis von 10,00 € für Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg sowie der Werkstattbühne und für 12,00 € für Veranstaltungen im Opernhaus Bonn verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen Vorzugspreis Preis von 15,00 € angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen. 6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn bis zu zwei Steuerkarten zum Preis von jeweils 15,00 Euro. 6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten erhalten. 7. Weitere Regelungen Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn derSeite 27 von 31 jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu diesem Zeit-punkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache treffen. jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Karten-verkauf zugeführt. Zu diesem Zeit-punkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache treffen. § 9 Sonstige Entgelte 1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet. 2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementaus- weises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/- innen von Premierenabonnements. 3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. § 9 Sonstige Entgelte 1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10 % erhoben (sind in den Preisen für Wahlabonnements bereits enthalten). Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet. Anschließende Abrundungen (um bis zu 0,50 €) zur Erreichung sog. Signalpreise sind erlaubt. 2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/- innen von Premierenabonnements. 3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. 4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von RechnungenSeite 28 von 31 um 7 Tage versendet die Theaterkasse eine Zahlungserinnerung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als 14 Tage versendet die Theaterkasse eine Mahnung. Hierfür werden Bearbeitungsgebühren i.H.v. 5,00 € erhoben. § 10 Dokumentationspflicht Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren. § 10 Dokumentationspflicht Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von Karten gemäß § 8 sind prüffähig zu dokumentieren. § 11 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 11 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 12 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Rates in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 13. Februar 2025 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft. § 12 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Rates für Veranstaltungen ab dem 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 4. September 2025 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft. Bonn, den 10. September 2025 Dörner Oberbürgermeisterin Bonn, den XXX Déus OberbürgermeisterSeite 29 von 31 Seite 30 von 31 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 22 21 20 19 18 17 16 15 14 9 8 7 6 5 4 3 2 1 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 23 22 21 20 19 18 17 16 15 9 8 7 6 5 4 3 2 1 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 Eingang B Eingang A Eingang C 10. 9. 8. 7. 6. 5. 4. 3. 2. 1. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. BÜHNESeite 31 von 31
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