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260317 · Beschlussvorlage

Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026

Nummer
260317
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Kulturausschusses 26.03.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 260317-01 AA CDU-SPD-FDP: Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026 Antrag zur Vorlage 260317
  2. 260317-02 AA Linke-Änderungsantrag: Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026

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Beschlussvorlage
öffentlich
260317
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
46 Theater der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn
zum 01.08.2026
Beratungsfolge
Kulturausschuss 26.03.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.04.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Entgeltordnung (EO) für das Theater der Bundesstadt Bonn wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
1. Anlass und Zielsetzung
Die Neufassung der Entgeltordnung ist erforderlich, um die Preis- und
Produktstruktur des Theater Bonn an die veränderten wirtschaftlichen und
strukturellen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Maßnahme dient dem Ziel,
die Eigenfinanzierungsleistung des Theaters nachhaltig zu stärken und zugleich
die kulturelle Leistungsfähigkeit des Hauses langfristig zu sichern. Darüber
hinaus ist sie die Grundlage zur Erhaltung der Attraktivität der zahlreichen
Angebote für die Besucherinnen und Besucher des Theater Bonn.
In den vergangenen Spielzeiten ist es dem Theater Bonn gelungen, die
Nachfrage nach seinen Angeboten deutlich zu stabilisieren bzw. zu steigern.
Gleichzeitig sind die strukturellen Kosten des Theaterbetriebs – insbesondere
im Personal-, Energie- und Sachkostenbereich – erheblich angestiegen. Die
bestehende Entgeltordnung bildet diese Entwicklung nur unzureichend ab.
Ziel der neuen Preis- und Produktstruktur ist es daher, die positive
Nachfrageentwicklung in eine nachhaltige Erlösstruktur zu überführen und
damit auch einen aktiven Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
zu leisten.Seite 1 von 31
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Ausgangslage: Nachfrage-, Auslastungs-
und Erlösentwicklung
2.1 Entwicklung der Auslastung und Besucherzahlen
Die Auslastungszahlen des Theater Bonn haben sich in den vergangenen
Spielzeiten kontinuierlich positiv entwickelt. Während in der Spielzeit 2023/2024
bereits eine durchschnittliche Auslastung von 75,01 % erreicht wurde, steigerte
sich diese in der Spielzeit 2024/2025 auf 82,91 % und konnte in der aktuellen
Spielzeit weiter auf zurzeit 84,04 % erhöht werden.
Parallel hierzu ist auch die Zahl der Besucherinnen und Besucher deutlich
angestiegen. Von 166.300 in 2023/2024 auf 189.000 in 2024/2025. Diese
Entwicklung unterstreicht die hohe Akzeptanz des künstlerischen Angebots und
die starke Verankerung des Theater Bonn in der Stadtgesellschaft.
2.2 Entwicklung der Ticketumsätze
Die positive Nachfrageentwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung der
Ticketumsätze wider. Die Erlöse aus dem Ticketverkauf sind von 3.900.000 € in
der Spielzeit 2023/2024 auf fast 5.400.000 € in der Spielzeit 2024/2025
gestiegen.
Gleichzeitig zeigt die Betrachtung des durchschnittlich realisierten Ticketerlöse
pro Besucherin und Besucher, dass die Erlössteigerungen - speziell durch
gezielte Aktionen - überwiegend nachfragegetrieben sind. Der durchschnittliche
Ticketerlös erhöhte sich durch die vertrieblichen Maßnahmen von 24,19 € auf
29,31 € und blieb damit trotzdem deutlich hinter der allgemeinen
Kostenentwicklung zurück.
3. Wirtschaftliche Einordnung und
strukturelle Rahmenbedingungen
Trotz der positiven Entwicklung bei Auslastung und Ticketumsätzen ist die
wirtschaftliche Situation des Theaterbetriebs weiterhin durch einen strukturell
hohen Zuschussbedarf geprägt. Die Eigenfinanzierungsquote des Theater
Bonn lag in der Spielzeit 2023/24 bei 13% und konnte in der vergangenen
Spielzeit nur moderat gesteigert werden.
Diese Entwicklung ist insbesondere auf tarifliche Kostensteigerungen,
gestiegene Energiepreise sowie allgemeine inflationsbedingte Mehrkosten
zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Entgeltordnung erforderlich, um
eine tragfähige Ausgewogenheit zwischen der Eigenfinanzierung und dem
Zuschussbedarf herzustellen und somit die wirtschaftliche Basis desSeite 2 von 31
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Theaterbetriebs zu sichern.
4. Herleitung der neuen Preis- und
Produktstruktur
Die vorgeschlagene Preis- und Produktstruktur basiert auf einer umfassenden
Analyse der bestehenden Entgeltordnung, der Nachfrageentwicklung sowie der
Erlösstruktur des Theater Bonn. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, inwieweit
die bestehende Preislogik die Wertigkeit des Angebots, den
Produktionsaufwand sowie das Nachfrageverhalten des Publikums
angemessen abbildet.
Die Analyse zeigt, dass die Ticketpreise im Verhältnis zu vergleichbaren
Stadttheatern aktuell unterdurchschnittlich sind – speziell im Schauspiel.
Gleichzeitig ist die Differenzierung der Preisstufen begrenzt, so dass
vorhandene Zahlungsbereitschaften nur eingeschränkt abgeschöpft werden.
Ziel der neuen Struktur ist daher nicht primär eine lineare Preiserhöhung,
sondern eine differenziertere und transparenter gestaltete Preislogik, die eine
bessere Steuerung von Nachfrage und Erlösen ermöglicht. Das hilft dem
Theater Bonn auch im direkten Vergleich mit den Häusern der Rheinschiene,
wo preisliche Flexibilität die grundsätzlich höherpreisige Ausrichtung
unterstützt.
Neben einer allgemeinen Preiserhöhung der Normalpreise in Höhe von 10%
über alle Kategorien wird auch die Preisgruppeneinteilung in Oper und
Schauspiel angepasst. Speziell im Schauspiel sorgt diese Neueinteilung für
eine Erhöhung der Anzahl günstiger Plätze. Die neuen Saalpläne sind als
Anlage beigefügt.
Für die neue Spielzeit werden auch die Voraussetzungen für Dynamic Pricing
(dynamische Preisgestaltung) geschaffen.
Im Abonnement-Bereich werden das 4er Wahlabo und der Ferienpass durch
neue saisonale Mini-Abos ersetzt.
Außerdem werden die Preise für die Steuerkarten angepasst.
5. Benchmarks und Vergleich mit anderen
Häusern
Ein Vergleich mit ausgewählten Stadttheatern vergleichbarer Größenordnung
zeigt, dass sich das Preisniveau des Theater Bonn insbesondere im Schauspiel
bislang im unteren bis mittleren Bereich bewegt.
Auch unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen verbleibt das
Theater Bonn innerhalb des markt- und branchenüblichen Rahmens. Im
direkten Vergleich mit den Häusern der Rheinschiene sogar deutlich. EbensoSeite 3 von 31
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
im direkten Vergleich mit dem neuen Konkurrenz-Angebot, das durch die
Eröffnung der Beethovenhalle erwachsen ist. Die neue Entgeltordnung trägt
somit dazu bei, die wirtschaftliche Position des Hauses zu stärken, ohne die
Wettbewerbsfähigkeit oder den sozialen Zugang zum Angebot zu gefährden.
6. Beabsichtigte Wirkungen der Maßnahme
Mit der Einführung der neuen Preis- und Produktstruktur wird ein zusätzlicher
Ticketmehrerlös von jährlich ca. 570.000 € erwartet.
Die Maßnahme trägt damit unmittelbar zur wirtschaftlichen Stabilisierung des
Theaterbetriebs bei und leistet zugleich einen konkreten Beitrag zur
Konsolidierung des städtischen Haushalts, ohne dass es zu einer Reduzierung
des künstlerischen Angebots kommt.
7. Chancen und Risiken
Die wesentliche Chance der Maßnahme liegt in der nachhaltigen Stärkung der
Erlösbasis des Theater Bonn bei gleichzeitig stabiler Nachfrage.
Es ist nicht auszuschließen, dass es infolge der Preisanpassungen zu
Akzeptanzdiskussionen kommt. Dieses Risiko wird durch ein weiterhin breit
angelegtes Ermäßigungssystem, insbesondere bei den Abonnements, sowie
durch gezielte unentgeltliche Angebote abgefedert.
8. Soziale und gesellschaftspolitische
Einordnung
Das Theater Bonn versteht sich als zentraler kultureller Akteur und als offener
Ort gesellschaftlicher Teilhabe. Neben einem differenzierten
Ermäßigungssystem, welches in der Spielzeit 2024/25 einen Anteil von 40%
aller verkauften Tickets umfasste, stellt das Theater jährlich eine Vielzahl
unentgeltlicher Angebote bereit.
Hierzu zählen insbesondere Vermittlungsformate, Probenbesuche sowie
Kooperationen mit Schulen, freier Szene, sozialen Trägern und
zivilgesellschaftlichen Initiativen, die insgesamt jährlich rund 5.750 Personen
erreichen. Zusätzlich wurden 2.459 Schulklassenabonnements verkauft.
Die neue Entgeltordnung ist eine notwendige Voraussetzung, um diese
gesellschaftliche Öffnung auch künftig finanziell abzusichern.Seite 4 von 31
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
9. Gesamtbewertung und
Beschlussvorschlag
Vor dem Hintergrund der dargestellten Kennzahlen, Analysen und
Vergleichsdaten empfiehlt die Theaterleitung die Beschlussfassung der neuen
Entgeltordnung.
Die Maßnahme baut auf einer stabilen Nachfrageentwicklung auf, stärkt die
Eigenfinanzierungsleistung des Theater Bonn messbar und leistet einen
verantwortungsvollen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Bonn,
während der kulturelle und gesellschaftliche Auftrag des Hauses
uneingeschränkt erhalten bleibt.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Entgeltordnung (öffentlich)
2 Synopse (öffentlich)
3 Saalplan Opernhaus NEU 2026-2027 (öffentlich)
4 Saalplan_Schauspielhaus NEU 2026-2027 (öffentlich)Seite 5 von 31
1
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
- Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XX.XX.XXXX-
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat der Rat der
Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche
Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Grundpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die
Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des
einzelnen Sitzplatzes im Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F
eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt
durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren
Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in
der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung
festgelegt.
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer
Saal gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I 118 99 77 66 61 55
Preis-
gruppe II 103 88 65 54 48 42
Preis-
gruppe III 91 76 53 41 35 30
Preis-
gruppe IV 66 55 40 28 28 22
Preis-
gruppe V 33 22 13 11 11 11
4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und
Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preisgruppe I 44 37 32
Preisgruppe II 36 31 25
Preisgruppe III 32 26 21
Preisgruppe IV 13 10 10Seite 6 von 31
2
5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion
nach wirtschaftlicher Kalkulation von der Theaterleitung festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von
17,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 19,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt.
Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt.
Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon
abweichende Preise festlegen.
8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Kleine Sonderveranstaltungen des
Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 €
festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große
Sonderveranstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie
z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt.
9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die
insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben.
10. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von
Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von
12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es
wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
11. Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, die nur einmal je Spielzeit eine
Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die
Karte gibt es für alle Aufführungs- termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit
„Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
12. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in
Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im
Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen.
13. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonder-
veranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder
unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei
Technikanmietungen) möglich.
14. Bei der Besetzung von Veranstaltungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern
ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintrittspreise über die in den Kategorien A festge-
setzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung
bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. Inhaber*innen des Bonn-Ausweises erhalten für
diese Veranstaltungen 75 % Ermäßigung auf den Tageskartenpreis.
15. Die Theaterleitung ist berechtigt, ein dynamisches Preissystem (Dynamic Pricing)
anzuwenden.
15.1. Die im Rahmen des Dynamic Pricing festgesetzten Eintrittspreise bewegen sich
innerhalb festgelegter Preisgrenzen. Für jede Veranstaltung und Platzkategorie
gelten:
- Eine Preisobergrenze von maximal 20% über dem festgelegten Ticketpreis
- Eine Preisuntergrenze von maximal 20% unter dem festgelegten Ticketpreis
15.2. Diese Preisgrenzen werden durch die Theaterleitung auf Grundlage der jeweils
gültigen Grundpreisliste festgelegt und öffentlich bekanntgemacht.
15.3. Die jeweils geltenden Eintrittspreise werden vor Abschluss des Kaufvorgangs
transparent ausgewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis oder auf
Preisstabilität besteht nicht.Seite 7 von 31
3
15.4. Ermäßigungsregelungen, Abonnements Gruppenpreise sowie sonstige
Sonderpreise bleiben von den Bestimmungen zum Dynamic Pricing unberührt,
sofern in dieser Entgeltordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt,
darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den
vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7 dieser Entgeltordnung entfallen.
§ 4
Abonnements
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im
Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte
Preise in Euro:
Abonnement Preisgruppe
I
Preisgruppe
II
Preisgruppe
III
Preisgruppe
IV
Wahlabo Oper 8er 439 369 299 229
Wahlabo Oper 6er 356 299 245 185
Wahlabo Oper
Schauspiel
263 219 179 ---
Wahlabo Schauspiel 8er 209 177 149 ---
Wahlabo Schauspiel 6er 169 139 119 ---
Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist, besteht kein
Erstattungsanspruch. Die Preisgruppe V im Opernhaus und die Preisgruppe IV im
Schauspielhaus sind hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie.
Die Preisgruppe V im Opernhaus und die Preisgruppe IV im Schauspielhaus sind hierbei
ausgeschlossen.
3. Wahlabonnements und Festabonnements für den unter § 5 genannten Personenkreis
werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten.
4. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Festabonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten
besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den
Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %.
5. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im
Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt
gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren.
6. Schulklassenabonnements
Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, erhalten ein für eine Spielzeit
geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und
Begleitperson, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf
das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die
freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
7. Wahlabonnement Jung
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach
Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen,
sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem
Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt.Seite 8 von 31
4
Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%.
8. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre)
wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für
ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.
Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
9. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn, dem
Beethoven Orchester Bonn und anderen Institutionen gelten die Rabatte der Ziffern 1-3, 6 und 7
entsprechend.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 4 bis 7 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen.
§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende
bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich
26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die
Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien.
2. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26
Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor
Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden
gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können.
3. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für
theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn
und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für
Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von
60 %.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis
für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt.
Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen.
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis
entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen
Fassung. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre mit Bonn-Ausweis erhalten diesen RabattSeite 9 von 31
5
zusätzlich zu anderen Rabatten. Diese Rabattierung gilt nicht für Veranstaltungen des § 2 Nr.
14.
2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 %
Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält
eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten
Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.
4. Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor
dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 10% auf die
jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels
im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten
Frist (abweichend von der 6monatigen Frist) ebenfalls ein Frühbucherrabatt von 10%.
Preisgruppe V im Opernhaus, Preisgruppe IV im Schauspielhaus und
Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt
ausgenommen
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich
gegen Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu
besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen
Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice
abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden an:
3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen
Veranstaltungen
3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische
Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender
vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je AufführungSeite 10 von 31
6
3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung
bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz-
lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu
2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.8 Freikarten für Marketing- und Vertriebsaktionen und im Rahmen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn
dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar:
 für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren
 zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages
des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung.
3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und Kindergartengruppen begleiten, erhalten pro 10 Kaufkarten
eine Freikarte. Schul- oder Kindergartengruppen welche einen erhöhten Betreuungsaufwand
haben (Inklusions-, Förderklassen etc.) erhalten pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für
Begleitpersonen.
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben
Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der
Theaterleitung Pressekarten erhalten.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte zum Preis von 10,00 € für
Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg sowie der Werkstattbühne und für 12,00 €
für Veranstaltungen im Opernhaus ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/-innen, die in der Kundenberatung, der
Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer
Produktion eine Dienstkarte ausgegeben.
5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden
ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige
Mitarbeiter/-innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand
ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen kultureller und
kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater
Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum
Preis von 10,00 € für Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg sowie der
Werkstattbühne und für 12,00 € für Veranstaltungen im Opernhaus Bonn verkauftSeite 11 von 31
7
werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für
städtische Mitarbeiter/-innen zum Preis von 15,00 Euro angeboten werden, wenn
ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen.
6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden
Ausweises - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit - für eine
Eigenveranstaltung des Theater Bonn bis zu zwei Steuerkarten zum Preis von jeweils
15,00 Euro.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten
erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an
der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu
diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte
kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache
treffen.
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde,
wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag
von 10 % erhoben (sind in den Preisen für die Wahlabonnements bereits enthalten). Die
sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach
kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
Anschließende Abrundungen (um bis zu 0,50 Euro) zur Erreichung sog. Signalpreise sind
erlaubt.
2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter
Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen
Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen
Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der
Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/-innen von Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang
5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von Rechnungen um 7 Tage versendet die
Theaterkasse eine Zahlungserinnerung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als
14 Tage versendet die Theaterkasse eine Mahnung. Hierfür werden Bearbeitungsgebühren
i.H.v. 5,00 € erhoben.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von
Karten gemäß § 8 sind prüffähig zu dokumentieren.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Termin fällig.Seite 12 von 31
8
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Rates für Veranstaltungen ab dem 1. August 2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 4. September 2025 beschlossene
Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft.
Bonn, den XX.XX.XXXX
Déus
OberbürgermeisterSeite 13 von 31
Synopse zur Änderung der Entgeltordnung
alt neu
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
- Beschluss des Rates der Bundesstadt
Bonn vom 4. September 2025 -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der
Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat
der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner
Sitzung am 4. September 2025 folgende
Entgeltordnung beschlossen:
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
-Beschluss des Rates der Bundesstadt
Bonn vom XXX -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i
der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat
der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner
Sitzung am XXX folgende
Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des
Theater der Bundesstadt Bonn werden
privatrechtliche Entgelte nach den
Bestimmungen dieser Entgeltordnung
erhoben.
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des
Theater der Bundesstadt Bonn werden
privatrechtliche Entgelte nach den
Bestimmungen dieser Entgeltordnung
erhoben.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Tageskartenpreise für
Veranstaltungen des Theaters
ermitteln sich durch Einordnung in die
Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese
Einordnung richtet sich nach der
Qualität des einzelnen Sitzplatzes im
Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen
Veranstaltungen in Preiskategorien A,
B, C, D, E und F eingeordnet. Diese
Einordnung richtet sich nach
wirtschaftlichen Vorüberlegungen,
bedingt durch z. B. besonders
preisintensive Produktionen, bei
musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/
Musikgruppe, bei Musicals, bei
Produktionen mit teuren Mitwirkenden,
bei Silvesterveranstaltungen, bei
Premieren oder Repertoire, den
Spieltag in der Woche. Die Zuordnung
zu den Preiskategorien und –gruppen
wird von der Theaterleitung festgelegt.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Grundpreise für Veranstaltungen
des Theaters ermitteln sich durch
Einordnung in die Preisgruppen I, II, III,
IV und V. Diese Einordnung richtet sich
nach der Qualität des einzelnen
Sitzplatzes im Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen
Veranstaltungen in Preiskategorien A,
B, C, D, E und F eingeordnet. Diese
Einordnung richtet sich nach
wirtschaftlichen Vorüberlegungen,
bedingt durch z. B. besonders
preisintensive Produktionen, bei
musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/
Musikgruppe, bei Musicals, bei
Produktionen mit teuren Mitwirkenden,
bei Silvesterveranstaltungen, bei
Premieren oder Repertoire, den
Spieltag in der Woche. Die Zuordnung
zu den Preiskategorien und –gruppen
wird von der Theaterleitung festgelegt.Seite 14 von 31
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz
und ähnliche Veranstaltungen im
Opernhaus, Großer Saal gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
107 90 70
Preis-
gruppe II
94 80 59
Preis-
gruppe III
83 69 48
Preis-
gruppe IV
60 50 36
Preis-
gruppe V
30 20 12
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I
60 55 50
Preis-
gruppe II
49 44 38
Preis-
gruppe III
37 32 27
Preis-
gruppe IV
25 25 20
Preis-
gruppe V
10 10 10
4. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen im Schauspielhaus
Bad Godesberg und Wortbeiträge im
Opernhaus, Großer Saal, gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
40 34 29
Preis-
gruppe II
33 28 23
Preis-
gruppe III
29 24 19
Preis-
gruppe IV
20 15 15
Preis-
gruppe V
12 9 9
5. Regelungen für andere Spielstätten
werden je nach Größe und Umfang der
Produktion nach wirtschaftlicher
Kalkulation von der Theaterleitung
festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen in der Werkstattbühne
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz
und ähnliche Veranstaltungen im
Opernhaus, Großer Saal gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
118 99 77
Preis-
gruppe II
103 88 65
Preis-
gruppe III
91 76 53
Preis-
gruppe IV
66 55 40
Preis-
gruppe V
33 22 13
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I
66 61 55
Preis-
gruppe II
54 48 42
Preis-
gruppe III
41 35 30
Preis-
gruppe IV
28 28 22
Preis-
gruppe V
11 11 11
4. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen im Schauspielhaus
Bad Godesberg und Wortbeiträge im
Opernhaus, Großer Saal, gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
44 37 32
Preis-
gruppe II
36 31 25
Preis-
gruppe III
32 26 21
Preis-
gruppe IV
13 10 10
Preis-
gruppe V
12 9 9
5. Regelungen für andere Spielstätten
werden je nach Größe und Umfang der
Produktion nach wirtschaftlicher
Kalkulation von der Theaterleitung
festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen in der WerkstattbühneSeite 15 von 31
gilt ein Einheitspreis von 15,00 € auf
allen Plätzen, bei Premieren wird der
Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene Führungen wird auf
8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche
bis 16 Jahren haben in Begleitung
eines Erwachsenen freien Eintritt.
Für Sonderführungen, wie z.B.
geschlossene Führungen, kann die
Theaterleitung hiervon abweichende
Preise festlegen.
8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „KIeine Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels auf der
Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie
z.B. Lesungen wird auf 18,00 €
festgesetzt.
Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „Große Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels auf der
Großen Bühne im Schauspielhaus“,
wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 €
festgesetzt.
9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche
zu Sonderthemen und
Veranstaltungen, die insbesondere der
Anwerbung von neuem Publikum
dienen, wird kein Eintritt erhoben.
10. Für Karten von Opern-, Schauspiel-
und Tanzveranstaltungen, die
mindestens 6 Monate vor dem Tag
der Veranstaltung gekauft werden,
gilt ein Frühbucherrabatt von 20% auf
die jeweiligen Tageskartenpreise. Für
Karten, die für Produktionen im
Bereich des Schauspiels im Leporello
besonders frühzeitig angekündigt
werden können, gilt in der dort
genannten Frist ein Frühbucherrabatt
von 10%. Preisgruppe V und
Kooperationsveranstaltungen gemäß
§ 3 sind in beiden Bereichen von
diesem Rabatt ausgenommen.
11. Für die an den in § 8 Ziff. 1.3
aufgeführten Personenkreis
auszugebenden Vorzugskarten
(Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in
der Preisgruppe V Kategorie C
ausgewiesene Tageskartenpreis. Es
wird kein Vorverkaufszuschlag
erhoben.
12. In Vorstellungen, die für Schulen
oder speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und
gilt ein Einheitspreis von 17,00 € auf
allen Plätzen, bei Premieren wird der
Einheitspreis auf 19,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene Führungen wird auf
8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche
bis 16 Jahren haben in Begleitung
eines Erwachsenen freien Eintritt.
Für Sonderführungen, wie z.B.
geschlossene Führungen, kann die
Theaterleitung hiervon abweichende
Preise festlegen.
8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „KIeine Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels“, wie
z.B. Lesungen wird auf 18,00 €
festgesetzt.
Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „Große Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels“, wie
z.B. Konzerte wird auf 24,00 €
festgesetzt.
9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche
zu Sonderthemen und
Veranstaltungen, die insbesondere der
Anwerbung von neuem Publikum
dienen, wird kein Eintritt erhoben.
Jetzt unter § 7 Nr. 4
Für Karten von Opern-, Schauspiel-
und Tanzveranstaltungen, die
mindestens 6 Monate vor dem Tag der
Veranstaltung gekauft werden, gilt ein
Frühbucherrabatt von 20% auf die
jeweiligen Tageskartenpreise. Für
Karten, die für Produktionen im Bereich
des Schauspiels im Leporello
besonders frühzeitig angekündigt
werden können, gilt in der dort
genannten Frist ein Frühbucherrabatt
von 10%. Preisgruppe V und
Kooperationsveranstaltungen gemäß §
3 sind in beiden Bereichen von diesem
Rabatt ausgenommen.
Für die an den in § 8 Ziff. 1.3
aufgeführten Personenkreis
auszugebenden Vorzugskarten
(Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in
der Preisgruppe V Kategorie C
ausgewiesene Tageskartenpreis. Es
wird kein Vorverkaufszuschlag
erhoben.
10. In Vorstellungen, die für Schulen oder
speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen undSeite 16 von 31
Senioren ab 60 Jahren durchgeführt
bzw. von Kindern/Jugendlichen
gestaltet werden, wird grundsätzlich
ein Einheitstageskartenpreis von
12,00 € für Erwachsene und von 6,00
€ für Kinder/Jugendliche bis 16
Jahren erhoben. Es wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben.
13. Schulklassen mit mindestens 5
Schülerinnen und Schülern, die nur
einmal je Spielzeit eine Veranstaltung
in Oper oder Schauspiel besuchen
möchten, zahlen 10,00 € pro Karte.
Die Karte gibt es für alle Aufführungs-
termine der Familienopern, für
Aufführungen, die mit
„Schulaufführung“ tituliert sind und für
ausgewählte Termine von anderen
Produktionen. Die Theaterleitung ist
berechtigt, die freie Termin- und
Platzwahl einzuschränken.
14. Sondergruppen, die über die
Abteilung für Vermittlung betreut
werden, können in Absprache mit der
Theaterleitung in der Oper für 20,00
€ / ermäßigt für 10,00 € und im
Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für
7,00 € ausgewählte Veranstaltungen
besuchen.
15. In besonderen Fällen (z.B.
Werbemaßnahmen,
theaterpädagogische Zwecke,
Sonderveranstaltungen, bei
Großabnehmern, Gastspielen,
geschlossenen Veranstaltungen,
u.a.) kann die Theaterleitung max.
bis zu 70% von den
vorgegebenen Preisen nach oben
oder unten abweichen. Eine
Abweichung nach oben ist
insbesondere bei Mehrkosten
(z.B. bei Technikanmietungen)
möglich.
16. Bei der Besetzung von
Veranstaltungen mit
herausragenden Künstlerinnen
und Künstlern ist die
Theaterleitung berechtigt, die
Eintrittspreise über die in den
Kategorien A festgesetzten Preise
hinaus bis zum maximal 2,5-
fachen zu erhöhen. Die konkrete
Festsetzung bestimmt die
Theaterleitung im Einzelfall.
Inhaber*innen des Bonn-
Ausweises erhalten für diese
Senioren ab 60 Jahren durchgeführt
bzw. von Kindern/Jugendlichen
gestaltet werden, wird grundsätzlich
ein Einheitstageskartenpreis von 12,00
€ für Erwachsene und von 6,00 € für
Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren
erhoben. Es wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben.
11. Schulklassen mit mindestens 5
Schülerinnen und Schülern, die nur
einmal je Spielzeit eine Veranstaltung
in Oper oder Schauspiel besuchen
möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die
Karte gibt es für alle Aufführungs-
termine der Familienopern, für
Aufführungen, die mit
„Schulaufführung“ tituliert sind und für
ausgewählte Termine von anderen
Produktionen. Die Theaterleitung ist
berechtigt, die freie Termin- und
Platzwahl einzuschränken.
12. Sondergruppen, die über die Abteilung
für Vermittlung betreut werden, können
in Absprache mit der Theaterleitung in
der Oper für 20,00 € / ermäßigt für
10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € /
ermäßigt für 7,00 € ausgewählte
Veranstaltungen besuchen.
13. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaß-
nahmen, theaterpädagogische Zwecke,
Sonderveranstaltungen, bei
Großabnehmern, Gastspielen,
geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu
70% von den vorgegebenen Preisen
nach oben oder unten abweichen. Eine
Abweichung nach oben ist
insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei
Technikanmietungen) möglich.
14. Bei der Besetzung von Veranstal-
tungen mit herausragenden
Künstlerinnen und Künstlern ist die
Theaterleitung berechtigt, die Eintritts-
preise über die in den Kategorien A
festgesetzten Preise hinaus bis zum
maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die
konkrete Festsetzung bestimmt die
Theaterleitung im Einzelfall.
Inhaber*innen des Bonn-Ausweises
erhalten für diese Veranstaltungen
75 % Ermäßigung auf den
Tageskartenpreis.Seite 17 von 31
Veranstaltungen 75 %
Ermäßigung auf den
Tageskartenpreis. 15. Die Theaterleitung ist berechtigt, ein
dynamisches Preissystem (Dynamic
Pricing) anzuwenden.
 Die im Rahmen des Dynamic
Pricing festgesetzten
Eintrittspreise bewegen sich
innerhalb festgelegter
Preisgrenzen.
Für jede Veranstaltung und
Platzkategorie gelten:
Eine Preisobergrenze von
maximal 20% über dem
festgelegten Ticketpreis
Eine Preisuntergrenze von
maximal 20% unter dem
festgelegten Ticketpreis.
 Diese Preisgrenzen werden
durch die Theaterleitung auf
Grundlage der jeweils gültigen
Grundpreisliste festgelegt und
öffentlich bekanntgemacht.
 Die jeweils geltenden
Eintrittspreise werden vor
Abschluss des Kaufvorgangs
transparent ausgewiesen. Ein
Anspruch auf einen
bestimmten Preis oder auf
Preisstabilität besteht nicht.
 Ermäßigungsregelungen,
Abonnements, Gruppenpreise
sowie sonstige Sonderpreise
bleiben von den
Bestimmungen zum Dynamic
Pricing unberührt, sofern in
dieser Entgeltordnung nichts
Abweichendes geregelt ist.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit
einem oder mehreren Veranstaltern
gemeinsam durchführt, darf die
Theaterleitung die in § 2 vorgegebene
Preisgruppeneinteilung verändern und
von den vorgegebenen Preisen um bis zu
30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7
dieser Entgeltordnung entfallen.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit
einem oder mehreren Veranstaltern
gemeinsam durchführt, darf die
Theaterleitung die in § 2 vorgegebene
Preisgruppeneinteilung verändern und
von den vorgegebenen Preisen um bis zu
30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7
dieser Entgeltordnung entfallen.
§ 4
Abonnements
§ 4
AbonnementsSeite 18 von 31
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden in
Anlehnung an die Preiskategorie C
im Musiktheater und B im
Schauspiel zuzügl.
Vorverkaufsgebühren festgesetzt.
Es gelten somit folgende ermäßigte
Preise in Euro:
Abonnement PG
I
PG
II
PG
III
PG
IV
Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200
Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160
Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110
Wahlabo Oper
Schauspiel
240 200 160 110
Wahlabo Schauspiel
8er
190 160 130 80
Wahlabo Schauspiel
6er
150 130 110 60
Wahlabo Schauspiel
4er
110 90 70 50
Bei Besuch einer Aufführung, die
einer preiswerteren Kategorie zuge-
ordnet ist, besteht kein Erstattungs-
anspruch. Die Preisgruppe V ist
hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die
Ermäßigung bei 45 % auf die
jeweilige Preiskategorie.
Die Preisgruppe V ist hierbei ausge-
schlossen.
3. Abonnentinnen und Abonnenten, die
ein Abonnement mit mindestens 6
Eintrittskarten besitzen, erhalten in der
Spielzeit, für die das Abonnement
erworben wurde, auf den Tages-
kartenpreis aller übrigen
Veranstaltungen eine Ermäßigung von
10 %.
4. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt,
Abonnentinnen und Abonnenten
anderer Theater, die im Gegenzug den
Abonnentinnen und Abonnenten des
Theater Bonn einen entsprechenden
Rabatt gewähren, einen Preisnachlass
von 10 % zu gewähren.
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden in
Anlehnung an die Preiskategorie C
im Musiktheater und B im
Schauspiel zuzügl.
Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es
gelten somit folgende ermäßigte
Preise in Euro:
Abonnement PG
I
PG
II
PG
III
PG
IV
Wahlabo Oper 8er 439 369 299 229
Wahlabo Oper 6er 356 299 245 185
Wahlabo Oper 4er xxx xxx xxx xxx
Wahlabo Oper
Schauspiel
263 219 179 xxx
Wahlabo Schauspiel
8er
209 177 149 xxx
Wahlabo Schauspiel
6er
169 139 119 xxx
Wahlabo Schauspiel
4er
xxx xxx xxx xxx
Bei Besuch einer Aufführung, die
einer preiswerteren Kategorie zuge-
ordnet ist, besteht kein Erstattungs-
anspruch. Die Preisgruppe V im
Opernhaus und die Preisgruppe IV im
Schauspielhaus sind ist hierbei
ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die
Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige
Preiskategorie.
Die Preisgruppe V im Opernhaus und
die Preisgruppe IV im Schauspielhaus
sind ist hierbei ausgeschlossen.
3. Vormals § 5 Nr. 2
Wahlabonnements und
Festabonnements für den unter § 5
genannten Personenkreis werden mit
einer Ermäßigung von 60% auf den
Tageskartenpreis angeboten
4. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein
Abonnement Festabonnement mit
mindestens 6 Eintrittskarten besitzen,
erhalten in der Spielzeit, für die das
Abonnement erworben wurde, auf den
Tageskartenpreis aller übrigen
Veranstaltungen eine Ermäßigung von
10 %.
5. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt,
Abonnentinnen und Abonnenten anderer
Theater, die im Gegenzug den
Abonnentinnen und Abonnenten des
Theater Bonn einen entsprechenden
Rabatt gewähren, einen Preisnachlass
von 10 % zu gewähren.Seite 19 von 31
5. Schulklassenabonnements
Schulklassen mit mindestens 5
Schülerinnen und Schülern erhalten
ein für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis
von 15,00 € je Schüler/-in und
Begleitperson, das zum Besuch von 3
Vorstellungen nach Wahl in allen
Sparten berechtigt. Auf das
Abonnement wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie
Termin- und Platzwahl
einzuschränken.
6. Wahlabonnement Jung
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16
Jahren erhalten ein für eine Spielzeit
geltendes nicht übertragbares
Abonnement zum Preis von 15,00 €,
das zum Besuch von 3 Vorstellungen
nach Wahl in den Sparten Oper und
Schauspiel berechtigt. Die
Produktionen, die zur Auswahl
stehen, sind alle Produktionen von
PORTAL (Oper und Schauspiel),
weitere Produktionen aus dem
Abendspielplan werden von der
Theaterleitung festgelegt.
Bis zu zwei begleitende Erwachsene
erhalten einen Rabatt in Höhe von
25%.
7. Familien-Theatercard 1+ sowie
Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum
einmaligen Preis von 60,00 € für ein
Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-,
Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende Kinder/Jugendliche
(bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je
Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.
Die Familien-Theatercard ist nicht
übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende
Erwachsene erhalten zum
einmaligen Preis von 90,00 € für
ein Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit
Ausnahme von Premieren,
Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis
einschließlich 16 Jahre) wird je
Karte ein Preis von 10,00 €
erhoben. Die Familien-Theatercard
6. Schulklassenabonnements
Schulklassen mit mindestens 5
Schülerinnen und Schülern erhalten ein
für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis
von 15,00 € je Schüler/-in und
Begleitperson, das zum Besuch von 3
Vorstellungen nach Wahl in allen
Sparten berechtigt. Auf das
Abonnement wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie
Termin- und Platzwahl einzuschränken.
7. Wahlabonnement Jung
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16
Jahren erhalten ein für eine Spielzeit
geltendes nicht übertragbares
Abonnement zum Preis von 15,00 €,
das zum Besuch von 3 Vorstellungen
nach Wahl in den Sparten Oper und
Schauspiel berechtigt. Die
Produktionen, die zur Auswahl stehen,
sind alle Produktionen von PORTAL
(Oper und Schauspiel), weitere
Produktionen aus dem Abendspielplan
werden von der Theaterleitung
festgelegt.
Bis zu zwei begleitende Erwachsene
erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%.
8. Familien-Theatercard 1+ sowie
Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum
einmaligen Preis von 60,00 € für ein
Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-,
Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende Kinder/Jugendliche
(bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je
Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.
Die Familien-Theatercard ist nicht
übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende
Erwachsene erhalten zum
einmaligen Preis von 90,00 € für ein
Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit
Ausnahme von Premieren,
Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis
einschließlich 16 Jahre) wird je Karte
ein Preis von 10,00 € erhoben. Die
Familien-Theatercard ist nichtSeite 20 von 31
ist nicht übertragbar.
8. Für die Entwicklung gemeinsamer
Abonnementangebote zwischen dem
Theater Bonn und dem Beethoven
Orchester Bonn gelten die Rabatte
der Ziffern 1, 2, 5 und 6
entsprechend.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen
nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren,
Sonderveranstaltungen und Gastspiele
auszunehmen.
übertragbar.
9. Für die Entwicklung gemeinsamer
Abonnementangebote zwischen dem
Theater Bonn, dem Beethoven
Orchester Bonn und anderen
Institutionen gelten die Rabatte der
Ziffern 1-3, 6 und 7 entsprechend.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen
nach § 4 Ziffer 1 und 4 bis 7 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren,
Sonderveranstaltungen und Gastspiele
auszunehmen.
§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche,
Schüler/-innen, und Studenten/-innen,
Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre,
Personen im freiwilligen sozialen Jahr,
Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen,
Studenten/-innen, Auszubildende bis
einschließlich 26 Jahre, Personen im
freiwilligen sozialen Jahr und
Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
erhalten eine Ermäßigung von 50%
auf die Tageskartenpreise aller
Preisgruppen und Preiskategorien.
2. Wahlabonnements und
Festabonnements werden mit einer
Ermäßigung von 60% auf den
Tageskartenpreis angeboten.
3. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-
innen, Studenten/-innen,
Auszubildende bis einschließlich 26
Jahre, Personen im freiwilligen
sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
werden nicht übertragbare Restkarten
ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn
zum Einheitspreis im Musiktheater
von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon
sind Kooperationsveranstaltungen.
Die Karten werden gekennzeichnet,
um Kontrollen am Einlass durchführen
zu können.
4. Das Semester-Kulturticket für
Studierende wird zum Einheitspreis
von 3,00 € für theatereigene
Veranstaltungen nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt die
§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche,
Schüler/-innen, und Studenten/-innen,
Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre,
Personen im freiwilligen sozialen Jahr,
Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen,
Studenten/-innen, Auszubildende bis
einschließlich 26 Jahre, Personen im
freiwilligen sozialen Jahr und
Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
erhalten eine Ermäßigung von 50%
auf die Tageskartenpreise aller
Preisgruppen und Preiskategorien
Jetzt § 4 Nr. 3
Wahlabonnements und
Festabonnements werden mit einer
Ermäßigung von 60% auf den
Tageskartenpreis angeboten.
2. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-
innen, Studenten/-innen,
Auszubildende bis einschließlich 26
Jahre, Personen im freiwilligen
sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
werden nicht übertragbare Restkarten
ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn
zum Einheitspreis im Musiktheater von
10,00 €, im Schauspiel von 8,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon
sind Kooperationsveranstaltungen.
Die Karten werden gekennzeichnet,
um Kontrollen am Einlass durchführen
zu können.
3. Das Semester-Kulturticket für
Studierende wird zum Einheitspreis
von 3,00 € für theatereigene
Veranstaltungen nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt dieSeite 21 von 31
konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für
eingeschriebene Studenten/-innen
der Universität Bonn und auch über
die Vollendung des 27. Lebensjahres
hinaus.
konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für
eingeschriebene Studenten/-innen
der Universität Bonn und auch über
die Vollendung des 27. Lebensjahres
hinaus.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf
die Tageskartenpreise bei Abnahme
von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen
eine Ermäßigung von 50 %, die Junge
Theatergemeinde eine Ermäßigung
von 60 %.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen
erhalten eine Ermäßigung von 20% auf
den Tageskartenpreis für Vollzahler.
Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für
Gruppen ab 50 Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 €
Schutzgebühr und berechtigt den/die
Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die
nächsten Herbst- und Osterferien bzw.
für die nächsten Oster- und
Herbstferien Karten für alle
Eigenvorstellungen des Theaters
(außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem
Rabatt von 50 % gegenüber dem
regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn
der Ferienpass während der Oster-
oder Herbstferien gekauft wird, gilt er
für die dann laufenden Ferien und die
sich anschließenden Oster- bzw.
Herbstferien. Schüler/-innen und
Studenten/-innen in Begleitung einer
Ferienpass-Inhaberin bzw. eines
Ferienpass-Inhabers bezahlen für
diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle
weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas,
Gastspiele und einzelne Veranstaltungen
hiervon auszunehmen.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf
die Tageskartenpreise bei Abnahme
von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen
eine Ermäßigung von 50 %, die Junge
Theatergemeinde eine Ermäßigung
von 60 %.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen
erhalten eine Ermäßigung von 20% auf
den Tageskartenpreis für Vollzahler.
Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für
Gruppen ab 50 Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 €
Schutzgebühr und berechtigt den/die
Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die
nächsten Herbst- und Osterferien bzw.
für die nächsten Oster- und
Herbstferien Karten für alle
Eigenvorstellungen des Theaters
(außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem
Rabatt von 50 % gegenüber dem
regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn
der Ferienpass während der Oster-
oder Herbstferien gekauft wird, gilt er
für die dann laufenden Ferien und die
sich anschließenden Oster- bzw.
Herbstferien. Schüler/-innen und
Studenten/-innen in Begleitung einer
Ferienpass-Inhaberin bzw. eines
Ferienpass-Inhabers bezahlen für
diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle
weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas,
Gastspiele und einzelne Veranstaltungen
hiervon auszunehmen.
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen
erhalten eine Ermäßigung auf den
Tageskartenpreis entsprechend der
Richtlinien über die Ausstellung des
Bonn-Ausweises in der jeweils
gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche
bis 16 Jahre mit Bonn-Ausweis
erhalten diesen Rabatt zusätzlich zu
anderen Rabatten. Diese
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen
erhalten eine Ermäßigung auf den
Tageskartenpreis entsprechend der
Richtlinien über die Ausstellung des
Bonn-Ausweises in der jeweils
gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche
bis einschließlich 16 Jahre mit Bonn-
Ausweis erhalten diesen Rabatt
zusätzlich zu anderen Rabatten.Seite 22 von 31
Rabattierung gilt nicht für
Veranstaltungen des § 2 Nr. 16.
2. Menschen mit Schwerbehinderung im
Sinne des SGB IX erhalten auf
Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern
ebenfalls ein Buchstabe »B« im
Behindertenausweis vermerkt ist,
erhält eine Begleitperson eine
kostenlose Eintrittskarte.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten
NRW erhalten bei von der
Theaterleitung ausgewählten Opern-
und Theateraufführungen eine
Ermäßigung von 50 % auf den
Tageskartenpreis.
Diese Rabattierung gilt nicht für
Veranstaltungen des § 2 Nr. 14.
2. Menschen mit Schwerbehinderung im
Sinne des SGB IX erhalten auf
Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern
ebenfalls ein Buchstabe »B« im
Behindertenausweis vermerkt ist,
erhält eine Begleitperson eine
kostenlose Eintrittskarte.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten
NRW erhalten bei von der
Theaterleitung ausgewählten Opern-
und Theateraufführungen eine
Ermäßigung von 50 % auf den
Tageskartenpreis.
4. Vormals § 2 Nr.10.
Für Karten von Opern-, Schauspiel-
und Tanzveranstaltungen, die
mindestens 6 Monate vor dem Tag
der Veranstaltung gekauft werden, gilt
ein Frühbucherrabatt von 20% 10%
auf die jeweiligen Tageskartenpreise.
Für Karten, die für Produktionen im
Bereich des Schauspiels im Leporello
besonders frühzeitig angekündigt
werden können, gilt in der dort
genannten Frist (abweichend von der
6monatigen Frist) ebenfalls ein
Frühbucherrabatt von 10%.
Preisgruppe V im Opernhaus,
Preisgruppe IV im Schauspielhaus
und Kooperationsveranstaltungen
gemäß § 3 sind in beiden Bereichen
von diesem Rabatt ausgenommen.
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und
Veranstaltungen des Theater
Bonn sind grundsätzlich gegen
Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation,
für Marketing und
Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten
können Eintrittskarten als Ehren-,
Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.
1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater
Bonn und des Beethoven-
orchesters,
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und
Veranstaltungen des Theater
Bonn sind grundsätzlich gegen
Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation,
für Marketing und
Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten
können Eintrittskarten als Ehren-,
Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.
Jetzt unter 6.1.
Mitarbeiter/-innen des
Theater Bonn und des
Beethovenorchesters,Seite 23 von 31
ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die
durch Eintritt in den Ruhestand
ausgeschieden sind, freie
Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-
innen kultureller und
kulturpolitischer Einrichtungen
von Bonn und den
Bundesländern sowie am Theater
Bonn auftretende Künstler/-innen
können nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten in der
Regel bis zu zwei Karten als
Steuerkarten grundsätzlich zum
in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis
verkauft werden. Einzelne
Veranstaltungen können nach
Entscheidung der Theaterleitung
für städtische Mitarbeiter/-innen
zum gleichen Vorzugspreis
angeboten werden, wenn
ausreichend Karten kurzfristig zur
Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf
Weisung der Theaterleitung des
Theater Bonn zu besonderen
Anlässen an Persönlichkeiten
sowie Vertreter/-innen des
öffentlichen Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste
wird zwischen Theaterleitung und
dem Kartenservice abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der
Verfügbarkeit vorhandener Karten
können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden
an:
3.1 ordentliche und stellvertretende
Mitglieder des Kulturausschusses
mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen
für Neubürger/-innen (mit
Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen,
Silvestervorstellungen und
Gastspielen) für alle
theatereigenen Veranstaltungen
3.3 mitwirkende
Dirigentinnen/Dirigenten und
Solistinnen/Solisten sowie
Künstlerische
Leitungsteams der Produktion
ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die
durch Eintritt in den Ruhestand
ausgeschieden sind, freie
Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-
innen kultureller und
kulturpolitischer Einrichtungen
von Bonn und den
Bundesländern sowie am Theater
Bonn auftretende Künstler/-innen
können nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten in der
Regel bis zu zwei Karten als
Steuerkarten grundsätzlich zum
in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis
verkauft werden. Einzelne
Veranstaltungen können nach
Entscheidung der Theaterleitung
für städtische Mitarbeiter/-innen
zum gleichen Vorzugspreis
angeboten werden, wenn
ausreichend Karten kurzfristig zur
Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf
Weisung der Theaterleitung des
Theater Bonn zu besonderen
Anlässen an Persönlichkeiten
sowie Vertreter/-innen des
öffentlichen Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste
wird zwischen Theaterleitung und
dem Kartenservice abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der
Verfügbarkeit vorhandener Karten
können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden
an:
3.1 ordentliche und stellvertretende
Mitglieder des Kulturausschusses
mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen
für Neubürger/-innen (mit
Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen,
Silvestervorstellungen und
Gastspielen) für alle
theatereigenen Veranstaltungen
3.3 mitwirkende
Dirigentinnen/Dirigenten und
Solistinnen/Solisten sowie
Künstlerische
Leitungsteams der ProduktionSeite 24 von 31
anlässlich der Premiere je bis zu 2
Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen,
die Künstler/-innen vermitteln, 1
Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von
ihnen vermittelten Künstler/-innen
mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater
Bonn aufgeführt werden, bei
entsprechender vertraglicher
Regelung bis zu zwei Freikarten
je Aufführung
3.7 Sonderregelungen für die
Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in
erhält zusätzlich zu ihrer/seiner
Dienstkarte je Veranstaltung bis
zu 4 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des
Theater Bonn bzw. des
Beethovenorchesters erhält
zusätz- lich zu ihrer/ seiner
Dienstkarte je Veranstaltung, in
der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis
zu 2 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.8 Freikarten für Marketing- und
Vertriebsaktionen und im Rahmen
der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
können aus repräsentativen und
dienstlichen Zwecken ausgegeben
werden, wenn dadurch der
allgemeine Kartenvorverkauf nicht
eingeschränkt wird und zwar:
 für Vertragspartner,
Zuwendungsgeber oder
Sponsoren
 zur Pflege des nachwachsenden
Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund
des besonderen kulturpolitischen
Auftrages des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft
die Theaterleitung.
anlässlich der Premiere je bis zu
2 Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen,
die Künstler/-innen vermitteln, 1
Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von
ihnen vermittelten Künstler/-innen
mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater
Bonn aufgeführt werden, bei
entsprechender vertraglicher
Regelung bis zu zwei Freikarten
je Aufführung
3.7 Sonderregelungen für die
Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in
erhält zusätzlich zu ihrer/seiner
Dienstkarte je Veranstaltung bis
zu 4 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des
Theater Bonn bzw. des
Beethovenorchesters erhält
zusätz- lich zu ihrer/ seiner
Dienstkarte je Veranstaltung, in
der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis
zu 2 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.8 Freikarten für Marketing- und
Vertriebsaktionen und im Rahmen
der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
können aus repräsentativen und
dienstlichen Zwecken ausgegeben
werden, wenn dadurch der
allgemeine Kartenvorverkauf nicht
eingeschränkt wird und zwar:
 für Vertragspartner,
Zuwendungsgeber oder
Sponsoren
 zur Pflege des nachwachsenden
Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund
des besonderen kulturpolitischen
Auftrages des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft
die TheaterleitungSeite 25 von 31
3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und
Kindergartengruppen begleiten,
erhalten pro 10 Kaufkarten eine
Freikarte. Schul- oder
Kindergartengruppen welche
einen erhöhten
Betreuungsaufwand haben
(Inklusions-, Förderklassen etc.)
erhalten pro 10 Kaufkarten zwei
Freikarten für Begleitpersonen.
(neu aufgenommen)
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie
der überregionalen und
internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage
ihrer Redaktionen zur Ausübung
dienstlicher Aufgaben Konzerte
und Veranstaltungen des Theater
Bonn aufsuchen, können auf
Anordnung der Theaterleitung
Pressekarten erhalten.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine
Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von
Pressevertretern wird eine
Eintrittskarte entsprechend dem
Preis des § 2 Nr. 11 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher
Aufgaben wird an Mitarbeiter/-
innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je
eine Dienstkarte ausgegeben.
Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren
Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die
Produktionen wird Mitarbeiter/-
innen, die in der Kundenberatung,
der Vermittlung oder
Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu
einer der ersten drei
Vorstellungen einer Produktion
eine Dienstkarte ausgegeben.
5.3 An die Theaterärztin/ den
3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und
Kindergartengruppen begleiten,
erhalten pro 10 Kaufkarten eine
Freikarte. Schul- oder
Kindergartengruppen welche
einen erhöhten
Betreuungsaufwand haben
(Inklusions-, Förderklassen etc.)
erhalten pro 10 Kaufkarten zwei
Freikarten für Begleitpersonen.
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie
der überregionalen und
internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage
ihrer Redaktionen zur Ausübung
dienstlicher Aufgaben Konzerte
und Veranstaltungen des Theater
Bonn aufsuchen, können auf
Anordnung der Theaterleitung
Pressekarten erhalten.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine
Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von
Pressevertretern wird eine
Eintrittskarte entsprechend dem
Preis des § 2 Nr. 11 zum Preis
von 10,00 € für Veranstaltungen
im Schauspielhaus Bad
Godesberg, sowie der
Werkstattbühne und für 12,00 €
für Veranstaltungen im
Opernhaus ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher
Aufgaben wird an Mitarbeiter/-
innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je
eine Dienstkarte ausgegeben.
Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren
Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die
Produktionen wird Mitarbeiter/-
innen, die in der Kundenberatung,
der Vermittlung oder
Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu
einer der ersten drei
Vorstellungen einer Produktion
eine Dienstkarte ausgegeben.
5.3 An die Theaterärztin/ denSeite 26 von 31
Theaterarzt und an die
eingesetzten Mitglieder des DRK
werden ohne besondere
schriftliche Anweisung je 2
Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 Für den unter 1.3 genannten
Personenkreis können nach
Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten zu allen Konzerten
und Veranstaltungen des Theater
Bonn für alle Spielstätten jeweils
bis zu zwei Steuerkarten
angeboten werden.
6.2 Künstler/ -innen und Personal
anderer Bühnen erhalten nach
Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse -
nach Verfügbarkeit vorhandener
Karten und bei
Einreichmöglichkeit - für eine
Eigenveranstaltung des Theater
Bonn eine Steuerkarte.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für
das Theater arbeiten, können
nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei
Einreichmöglichkeit ebenfalls bis
zu zwei Steuerkarten erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten,
die bis 30 Minuten vor Beginn der
Theaterarzt und an die
eingesetzten Mitglieder des DRK
werden ohne besondere
schriftliche Anweisung je 2
Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
Vormals Punkt 1.3
6.1 An Mitarbeiter/-innen des Theater
Bonn und des
Beethovenorchesters, ehemalige
Mitarbeiter/-innen beider
Einrichtungen, die durch Eintritt in
den Ruhestand ausgeschieden
sind, freie Mitarbeiter/-innen,
Mitarbeiter/-innen kultureller und
kulturpolitischer Einrichtungen von
Bonn und den Bundesländern
sowie am Theater Bonn
auftretende Künstler/-innen
können nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten in der
Regel bis zu zwei Karten als
Steuerkarten grundsätzlich zum in
§ 2 Nr. 11 festgelegten Preis von
10,00 € für Veranstaltungen im
Schauspielhaus Bad Godesberg
sowie der Werkstattbühne und für
12,00 € für Veranstaltungen im
Opernhaus Bonn verkauft werden.
Einzelne Veranstaltungen können
nach Entscheidung der
Theaterleitung für städtische
Mitarbeiter/-innen zum gleichen
Vorzugspreis Preis von 15,00 €
angeboten werden, wenn
ausreichend Karten kurzfristig zur
Verfügung stehen.
6.2 Künstler/ -innen und Personal
anderer Bühnen erhalten nach
Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse -
nach Verfügbarkeit vorhandener
Karten und bei
Einreichmöglichkeit - für eine
Eigenveranstaltung des Theater
Bonn bis zu zwei Steuerkarten
zum Preis von jeweils 15,00 Euro.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für
das Theater arbeiten, können
nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei
Einreichmöglichkeit ebenfalls bis
zu zwei Steuerkarten erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten,
die bis 30 Minuten vor Beginn derSeite 27 von 31
jeweiligen Veranstaltung an der
Abendkasse nicht abgeholt
worden sind, werden dem freien
Kartenverkauf zugeführt. Zu
diesem Zeit-punkt erlischt der
Anspruch auf den Erhalt dieser
Karten. Die/ der Berechtigte kann
persönlich im Ausnahmefall mit
der Abendkasse eine auf sie/ ihn
bezogene Absprache treffen.
jeweiligen Veranstaltung an der
Abendkasse nicht abgeholt
worden sind, werden dem freien
Karten-verkauf zugeführt. Zu
diesem Zeit-punkt erlischt der
Anspruch auf den Erhalt dieser
Karten. Die/ der Berechtigte kann
persönlich im Ausnahmefall mit
der Abendkasse eine auf sie/ ihn
bezogene Absprache treffen.
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung
keine ausdrückliche andere
Regelung getroffen wurde, wird
auf die nach den §§ 2 bis 7
anfallenden Tageskartenpreise
im Vorverkauf ein Zuschlag von
10 % erhoben. Die sich nach
Hinzurechnung des Zuschlags
ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen
Grundsätzen auf volle 10 Cent
auf- oder abgerundet.
2. Bei einer durch die/den
Besucher/-in verursachten
Umbuchung bereits
ausgedruckter Eintrittskarten,
für die Umbuchung eines
Abonnentenplatzes auf einen
anderen Aufführungstag ab
dem dritten Tausch sowie für
den Ersatzdruck eines
verlorenen Abonnementaus-
weises wird ein Entgelt von
5,00 € je Karte erhoben. Von
der Umtauschgebühr
ausgenommen sind Inhaber/-
innen von
Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten
durch die Vorverkaufsstellen des
Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten
geltend gemacht. Sie betragen je
Versendungsvorgang 5,00 €. Dies
gilt nicht für Zusendungen im
Rahmen eines Abonnements.
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung
keine ausdrückliche andere
Regelung getroffen wurde, wird
auf die nach den §§ 2 bis 7
anfallenden Tageskartenpreise
im Vorverkauf ein Zuschlag von
10 % erhoben (sind in den
Preisen für Wahlabonnements
bereits enthalten). Die sich nach
Hinzurechnung des Zuschlags
ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen
Grundsätzen auf volle 10 Cent
auf- oder abgerundet.
Anschließende Abrundungen
(um bis zu 0,50 €) zur
Erreichung sog. Signalpreise
sind erlaubt.
2. Bei einer durch die/den
Besucher/-in verursachten
Umbuchung bereits
ausgedruckter Eintrittskarten,
für die Umbuchung eines
Abonnentenplatzes auf einen
anderen Aufführungstag ab dem
dritten Tausch sowie für den
Ersatzdruck eines verlorenen
Abonnementausweises wird ein
Entgelt von 5,00 € je Karte
erhoben. Von der
Umtauschgebühr
ausgenommen sind Inhaber/-
innen von
Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten
durch die Vorverkaufsstellen des
Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten
geltend gemacht. Sie betragen je
Versendungsvorgang 5,00 €. Dies
gilt nicht für Zusendungen im
Rahmen eines Abonnements.
4. Bei Überschreitung des
Zahlungszieles von RechnungenSeite 28 von 31
um 7 Tage versendet die
Theaterkasse eine
Zahlungserinnerung. Bei
Überschreitung des
Zahlungszieles um mehr als 14
Tage versendet die Theaterkasse
eine Mahnung. Hierfür werden
Bearbeitungsgebühren i.H.v.
5,00 € erhoben.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß §
2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die
Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind
prüffähig zu dokumentieren.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß §
2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die
Ausgabe von Karten gemäß § 8 sind
prüffähig zu dokumentieren.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim
Erwerb der Karten bzw. zu dem in der
Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim
Erwerb der Karten bzw. zu dem in der
Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss
des Rates in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der
Bundesstadt Bonn am 13. Februar 2025
beschlossene Entgeltordnung für das
Theater der Bundesstadt Bonn außer
Kraft.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss
des Rates für Veranstaltungen ab dem 1.
August 2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der
Bundesstadt Bonn am 4. September 2025
beschlossene Entgeltordnung für das
Theater der Bundesstadt Bonn außer
Kraft.
Bonn, den 10. September 2025
Dörner
Oberbürgermeisterin
Bonn, den XXX
Déus
OberbürgermeisterSeite 29 von 31
Seite 30 von 31
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22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
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113
114
115
116
117
118
119
120
Eingang B Eingang A
Eingang C
10.
9.
8.
7.
6.
5.
4.
3.
2.
1.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
BÜHNESeite 31 von 31

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de