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260314-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Sparkurs bei Integrationskursen in Bonn

Nummer
260314-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Frankenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 24.06.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260314 Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Sparkurs bei Integrationskursen in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260314-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zu Grüne-Fraktion-Große Anfrage:
Sparkurs bei Integrationskursen in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
24.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Zugangsbeschränkungen und betroffene Gruppen
Wie viele Menschen in Bonn erhalten infolge der restriktiveren BAMF-
Praxis keine Teilnahmeberechtigung mehr für Integrationskurse, und wel-
che Gruppen sind besonders betroffen (z. B. Geduldete, Asylsuchende,
Geflüchtete aus der Ukraine, EU-Bürgerinnen und -Bürger)?
Die Zusteuerung von Ausländerinnen und Ausländern in Integrationskurse
durch die kommunale Ausländerbehörde ist unverändert. Grundlage für die
Verpflichtung zur Kursteilnahme ist § 44a des Aufenthaltsgesetzes, diese ge-
setzliche Regelung gilt unverändert fort und wird wie in der Vergangenheit wei-
ter angewendet. Hiervon sind schwerpunktmäßig Personen betroffen, die zum
Familiennachzug eingereist sind, oder die als Flüchtling nach der Genfer Kon-
vention oder als subsidiär schutzberechtigt anerkannt worden sind.
Geändert hat sich die Zulassung zum Integrationskurs bei Anwendung des § 44
Abs.4 AufenthG durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Diese Bestimmung besagt:
Ein Ausländer, der einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzt,
kann im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Diese Regelung findet entsprechend auf deutsche Staatsangehörige Anwen-
dung, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind, sowie auf Aus-
länder, die
1. eine Aufenthaltsgestattung (während des laufenden Asylverfahrens) besit-
zen,
2. eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 (aus dringenden humanitären oder
persönlichen Gründen) besitzen oder
3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 (Aufenthaltsgewährung zum vorüberge-
henden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine) oder § 25 Absatz 5 (Aufent-
haltsaushumanitären Gründen, ohne dass ein Schutzstatus durch das BAMF
zugesprochen wurde) besitzen.
Verfahrensänderung und Hintergrund können dem dazu ergangenen veröffent-
lichten Trägerrundschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
entnommen werden (s. Anhang), das als Bundesoberbehörde dem Bundesmi-Seite 1 von 12
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
nisterium des Innern und Heimat (BMI) direkt unterstellt ist.
Die möglichen Folgen dieses Zulassungsstopps für Bonn lassen sich anhand
der Zahlen ermessen, die von der BAMF-Regionalkoordination für das Jahr
2025 vorgelegt wurden. Demnach gab es in Bonn im letzten Jahr 1.662 neue
Berechtigungen bzw. Verpflichtungen zur Teilnahme am Integrationskurs, dar-
unter waren allein 776 Zulassungen (46,7 %) durch das BAMF selbst. Das
heißt: für beinahe die Hälfte der Personen, die in Bonn in 2025 eine Berechti-
gung oder Verpflichtung erhalten haben, erfolgte der Zugang zum Integrations-
kurs über einen Direktantrag beim BAMF im Rahmen des § 44 Abs.4 AufenthG.
Dies waren v.a. so genannte Altzuwanderer, EU-Bürger*innen, Deutsche und
Asylbewerber*innen. Ein großer Teil dieses Personenkreises wird zukünftig
wegen der fehlenden Förderung nicht mehr oder nur noch als Selbstzahler (so-
fern eigene finanzielle Mittel vorhanden sind) an einem Integrationskurs teil-
nehmen können.
Die geplanten Einsparungen bei Integrationskursen durch das Bundesinnenmi-
nisterium werden sich aus Sicht des Amtes für Soziales und Wohnen – gerade
im Quartier – deutlich bemerkbar machen. Integrationskurse sind weit mehr als
nur Sprachunterricht: Sie helfen Menschen, sich im Alltag zurechtzufinden, Re-
geln zu verstehen und Anschluss zu finden. Integrationskurse sind eine Bun-
desaufgabe und werden durch den Bund finanziert. Die Stadt Bonn kann aus-
fallende Bundesmittel nicht kompensieren, sieht jedoch erhebliche Auswirkun-
gen möglicher Kürzungen auf die kommunale Integrations- und Sozialarbeit.
Eine Reduzierung des Angebots kann folgende Auswirkungen haben:
- Erschwerte gesellschaftliche Teilhabe: Fehlende oder verzögerte Sprach-
förderung behindert den Zugang zu zentralen Lebensbereichen wie Ar-
beitsmarkt, Bildung und Gesundheitsversorgung.
- Schwächere Integration in den Sozialraum: Ohne frühe Kontaktmöglichkei-
ten steigt das Risiko sozialer Isolation. Nachbarschaftliche Vernetzung,
Teilhabe an Vereinen und ehrenamtliches Engagement werden erschwert.
- Zunahme von Parallelstrukturen: Geringere sprachliche und soziale Inte-
gration kann die Herausbildung abgeschlossener sozialer Milieus im Quar-
tier begünstigen und Vorbehalte begünstigen.
Wenn weniger Kurse zur Verfügung stehen, wird es für viele Menschen schwie-
riger, schnell Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialen Angeboten zu bekommen.
Das führt dazu, dass sich bestehende Unterschiede in der Stadtgesellschaft
eher verstärken, statt kleiner zu werden.
Gleichzeitig erleben wir schon jetzt, dass fehlende Sprach- und Strukturkennt-
nisse im Alltag zu Missverständnissen führen – sei es in der Nachbarschaft, in
Schulen oder im Kontakt mit Behörden. Solche Situationen können schnell zu
Frust und Konflikten beitragen und das Zusammenleben belasten. Wenn Teil-
habe über längere Zeit erschwert bleibt, führt dies zwangsläufig zu Exklusion.
Integration passiert vor allem im direkten Lebensumfeld – im Quartier, in der
Nachbarschaft, im Alltag. Genau hier sind Integrationskurse oft der erste wich-
tige Schritt, um Kontakte zu knüpfen und sich einzubringen. Fallen diese Mög-
lichkeiten weg, fehlen wichtige Begegnungsräume und Einstiegspunkte. In der
Praxis zeigt sich zudem bereits eine steigende Nachfrage nach Alternativen:
Sprachkurse werden deutlich häufiger nachgefragt, weil der Bedarf spürbar
zunimmt.
Eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Integrationskurse
durch den Bund ist daher unabdingbar, um stabile soziale Strukturen, Chan-Seite 2 von 12
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
cengleichheit und ein gelingendes Zusammenleben in der Stadtgesellschaft
nachhaltig zu sichern.
Die fiskalischen und sozialen Folgekosten einer Mittelkürzung werden die ein-
gesparten Mittel vermutlich um ein Vielfaches übertreffen.
2. Folgen für den Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung
Folgen für Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung Welche konkreten
Auswirkungen erwartet die Stadt Bonn auf die Arbeitsmarktintegration
und die Gewinnung von Fachkräften? Wie bewerten Jobcenter, Agentur
für Arbeit und lokale Unternehmen die fehlende Sprachförderung im Hin-
blick auf Vermittlungschancen, Anerkennung ausländischer Abschlüsse
und Beschäftigungsaufnahme?
Neben selbstfinanzierten Deutschkursen und Finanzierungen von Deutschkur-
sen durch Arbeitgeber boten die BAMF-Kurse mehr Menschen die Möglichkeit,
gute Deutschkenntnisse für den Arbeitsmarkt zu erwerben. Viele potenziell Ar-
beitssuchende können sich teure Sprachkurse nicht leisten.
Die angefragten Folgen sind schwer abzuschätzen und müssten durch Ar-
beitsmarktexperten beantwortet werden.
3. Finanzielle Auswirkungen für die Kommune
Welche Mehrkosten entstehen der Stadt Bonn durch verzögerte Arbeits-
marktintegration (z. B. längerer Leistungsbezug, zusätzliche Integrati-
onsmaßnahmen oder Sozialausgaben)?
Zunächst keine direkten finanziellen Auswirkungen, da für die Integrationskurse
nur Bundesmittel eingesetzt werden. Indirekt können Kosten entstehen, wenn
die Kommune Alternativangebote fördern würde. Bezüglich eines längeren
Leistungsbezugs kann keine seriöse Aussage getroffen werden, aber die
Wahrscheinlichkeit dafür dürfte sich möglicherweise erhöhen.
4. Auswirkungen auf Kursträger und Bildungsinfrastruktur
Welche Bonner Kursträger – insbesondere die Volkshochschule – sind
vom Sparkurs betroffen? Drohen Kursausfälle, Angebotsabbau oder
Schließungen? Welche Bedeutung haben Integrationskurse für die finan-
zielle Stabilität der VHS und für die Aufrechterhaltung weiterer Bildungs-
angebote?
Letztendlich sind alle Träger davon betroffen, vorrangig aber voraussichtlich die
kleineren Träger.
Insgesamt bei allen Trägern fallen bereits Kurse aus, bzw. können nicht mehr in
direktem Anschluss neu gestartet werden. Freiberufliche Lehrkräfte sind nicht
mehr beschäftigt und bangen um ihre Existenz, Festanstellungen müssen
gekündigt werden. (Letzteres ist bei der VHS nicht der Fall, da noch keine
Lehrkräfte festangestellt wurden). Die langfristigen Entwicklungen sind nicht
abzuschätzen, es kann zu einer Marktbereinigung kommen.
Auswirkungen insbesondere bei der VHS: Durch die schlechtere Auslastung
der Kurse sind bereits jetzt zahlreiche Kursverschiebungen zu beobachten, die
zu längeren Wartezeiten für die betroffenen Menschen führen. Dadurch bleiben
diese Menschen länger im Leistungsbezug, und zwar zweifach: durch die rei-
nen Wartezeiten und weil während der Wartezeit das Sprachniveau wieder
sinkt bzw. sich unstrukturiert erworbene (falsche) Sprachkenntnisse verfesti-
gen.
Bei einem ggf. wieder steigenden Teilnehmenden-Aufkommen nach
Schließung von Trägern kommt es dann zu neuen Wartezeiten, weil Raum- und
Personalkapazitäten erneut aufgebaut werden müssen.Seite 3 von 12
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
40% unserer Einnahmen generieren wir insgesamt durch den Bereich der
Deutschkurse (Selbstzahler-Kurse plus BAMF-Kurse). Sollten die Integrations-
kurse (BAMF-Kurse) wegfallen, wird dies einen erheblichen Verlust bei uns
ausmachen. Die Konsequenz ist, dass der Zuschussbedarf durch die Stadt sich
erhöhen wird. Dieser Einbruch wird sich auch durch andere einnahmestarke
Angebote nicht ausgleichen lassen. Inwieweit dies dazu führen wird, dass wir
bestimmte andere Programmangebote nicht mehr aufrechterhalten können,
wird auch von der Haltung der Verwaltung und Politik abhängen, sich zu einer
Aufrechterhaltung von Sprachkursen zu bekennen.
5. Geschlechter- und sozialpolitische Folgen
Gibt es Erkenntnisse, ob Frauen und Männer unterschiedlich stark betrof-
fen sind? Welche Auswirkungen hat der eingeschränkte Zugang zu
Sprachkursen insbesondere für geflüchtete Frauen und Mütter mit Be-
treuungspflichten? Welche Risiken bestehen hinsichtlich sozialer Isolati-
on, eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe und erhöhter Abhängig-
keiten? Wie wirkt sich dies auf Schulen, Kitas und soziale Dienste in Bonn
aus?
Zu einer geschlechterspezifischen Auswirkung liegen keine belastbaren Er-
kenntnisse vor. Grundsätzlich könnte es Frauen wegen der tendenziell stärke-
ren häuslichen sowie familiären Bindung schwerer fallen, sich für eine Deutsch-
kursteilnahme zu entscheiden. Ein Wegfall von geförderten Kursangeboten
würde den Zugang zum Spracherwerb für sie speziell womöglich nochmals
deutlich erschweren.
Weniger Deutschkursteilnahmen erhöhen sicher auch das Risiko für soziale
Isolation und Ausprägung parallelgesellschaftlicher Tendenzen. Kinder erfahren
indirekt Nachteile, wenn Eltern aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse weni-
ger Unterstützung bei kindlichem Spracherwerb der deutschen Sprache und
schulischer Förderung bieten können. Die negativen Folgen sind empirisch
durch Studien gut belegt und wirken in Sozialräume, Kitas und Schulen hinein.
6. Gesellschaftliche Integration und Sozialraum
Welche Folgen erwartet die Stadt für gesellschaftliche Teilhabe, Integrati-
on in den Sozialraum sowie für integrationsrelevante kommunale Aufga-
ben insgesamt?
In Deutschkursen erworbene Deutschkenntnisse ermöglichen gesellschaftliche
Teilhabe und fördern soziale Integration. Auch der Integrationskurs selbst ist
eine Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und sich mit Menschen in ähnli-
chen Lebenslagen auszutauschen.
Die Einschränkung von Kursbesuchen bewirkt das Gegenteil. Integrationsrele-
vante Aufgaben der Stadt gewinnen dadurch noch mehr an Gewicht.
7. Handlungsmöglichkeiten und politische Positionierung
Prüft die Stadt Bonn, Versorgungslücken durch kommunale, Landes- oder
EU-Programme (z. B. ESF+) zu schließen? Hat sie gegenüber Land NRW
oder Bund Stellung bezogen und unterstützt Initiativen zur Rücknahme
oder Korrektur der Kürzungen?
Die VHS prüft jegliche Möglichkeiten, die aktuell angeboten oder in Planung
sind. Leider haben wir gerade heute (04.05.2026) die Nachricht erhalten, dass
wir keine Fördermittel für die nun neu aufgelegten Erstorientierungskurse be-
kommen. Es gab mehr Bewerbungen als Geld vorhanden ist. Dies war eines
der möglichen Ersatzprojekte/-angebote, das wir anstelle der gekürzten IK-
Kurse anbieten wollten, auch um unsere freiberuflichen Dozent*innen weiterSeite 4 von 12
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
beschäftigt halten zu können.
Die VHS prüft die Verfügbarkeit an weiteren Fördermitteln. Diese können aber
den Wegfall der Integrationskurse nicht auffangen, weil:
- Nicht klar ist, ob die VHS Gelder bewilligt bekommt
- Die Anzahl der möglichen Teilnehmenden geringer ausfallen wird, da je-
des Programm geringeren Umfang hat
- In der Regel keine Sprachkurse, sondern andere Projekte gefördert wer-
den (z.B. Projekte im Quartier, Begegnungsprojekte)
- Die Zielgruppen für die verschiedenen Projekte nicht deckungsgleich mit
denen der IK sind
- Bei einigen Projekten die Gegenfinanzierung nicht ausreichend ist bzw.
der Eigenanteil der Stadt zu hoch wäre (z.B. Grundbildung mit Erwerbs-
welterfahrung hätte nicht einmal das Mindesthonorar laut Honorarord-
nung gedeckt)
Angesichts der angekündigten weiteren Sparmaßnahmen und Änderungen im
Gesamtprogramm Sprache (Integrationskurse + Berufssprachkurse) dürften
sich die Aussichten auf eine gute sprachliche Integration weiter verschlechtern.
Beschlossen sind:
- Einschränkung der Stundenzahl zum Erreichen von B2 (von 1000 UE auf
700 UE für eine eingeschränkte Zielgruppe)
- Streichung der Förderung von sozialpädagogischer Begleitung in B2
Kursen, die der Verhinderung von Kursabbrüchen und der Berufsorien-
tierung diente
Diskutiert werden:
- Einführung von Selbstlernphasen mit Hilfe eines Lern-Management-
Systems im Umfang von 1/5 bis ¼ der Unterrichtsstunden in IK und BSK.
Ein nicht unerheblicher Teil der Teilnehmenden dürfte damit den An-
schluss verlieren: lernferne und lernungewohnte Teilnehmende, Men-
schen (insbesondere Frauen) mit Care-Aufgaben, Menschen ohne ent-
sprechende technische Ausstattung.
- Zielniveau des Integrationskurses von B1 auf A2 senken. (Der selbst-
ständige Gebrauch der deutschen Sprache – essenziell für den Einstieg
in den qualifizierten Arbeitsmarkt – würde damit als Lernziel aufgege-
ben.)
- Den Umfang des Alphabetisierungskurses deutlich verringern. Ein-
führung eines „alternativen Alphabetisierungskurses“, in dem es nicht um
schriftsprachliche Kompetenzen geht, sondern um grundständige münd-
liche Sprachkenntnisse.
- Den Orientierungskurs – eine Einführung in das deutsche Gesellschafts-
und Rechtssystem im Umfang von 100 Unterrichtsstunden – streichen
und die Lerninhalte in den Sprachkurs eingliedern
Im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) wird demnächst
vom Amt für Integration und Vielfalt eine verwaltungsinterne Projektgruppe zum
Thema „Sprachliche Integration und Sprachförderung in Bonn“ eingerichtet.
Damit soll der fachliche Austausch gefördert sowie eine bessere Verknüpfung
der vorhandenen kommunalen Ressourcen erreicht werden. Folgende Ämter
und Institutionen sollen durch die KIM-Koordination eingebunden werden: Aus-
länderamt, Amt für Soziales und Wohnen - Hilfen für Asylsuchende, Amt für
Kinder, Jugend und Familie - Internationale Begegnungsstätte, Jobcenter Bonn
- Integration Point, Kommunales Integrationszentrum, Schulamt - SozialarbeitSeite 5 von 12
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
an Schulen und Regionales Bildungsbüro, Volkshochschule und Stadtbiblio-
thek.
Auf Anfrage an die relevanten verwaltungsexternen Akteure wurden deren
Stellungnahmen wie folgt zusammengeführt:
Die Stellungnahme des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lautet:
Das Bundesministerium des Innern führt die Integrationskurse aktuell wieder
auf ihren eigentlichen Auftrag zurück. Gefördert werden vor allem Menschen
mit dauerhafter positiver Bleibeperspektive. Das BMI reagiert damit auf die re-
duzierten Migrationszahlen und senkt die Ausgaben, senkt gleichzeitig Fehlan-
reize und setzt Prioritäten.
Integrationskurse stehen vor allem für diejenigen zur Verfügung, die dauerhaft
in Deutschland bleiben können. Das System ist in den vergangenen Jahren
erheblich aufgewachsen, zukünftig werden die Angebote wieder gezielter ge-
steuert.
Der Grundsatz bleibt bestehen: wer bleiben kann, soll Unterstützung bekom-
men um die Sprache zu lernen und schnell Orientierung zu bekommen. Die
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu treffenden Maßnahmen
tragen zur langfristigen Sicherung des Integrationskurssystems bei.
Die Stellungnahme des Jobcenters Bonn lautet:
Die finanzielle, konzeptionelle und organisatorische Verantwortung für die Inte-
grationskurse liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Jobcenter können leistungsberechtigten Personen (Leistungsbeziehende
nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch) zur Teilnahme an einem Integrati-
onskurs zulassen (Gesetzesgrundlage: § 44a AufenthG).
Der Wegfall der Wiederholungsmöglichkeiten im allgemeinen Integrationskurs
sowie der Wegfall der berufsbezogenen Deutschförderangebote mit dem Ziel
Sprachniveau A2 bis C2 führen zu einer Unwucht in der Förderkette bei den
Kundinnen und Kunden im Jobcenter Bonn.
Die Praxiserfahrungen des Jobcenters zeigen, dass auch für eine Arbeitsver-
mittlung auf dem Helferniveau grundlegende und belastbare Kenntnisse der
deutschen Sprache notwendig sind. Um eine verwertbare, berufliche Integration
oder eine Aus- oder Weiterbildung erfolgreich zu gestalten, ist in der Regel ein
Sprachniveau auf der Ebene B2 erforderlich.
Das Jobcenter verzeichnet in den letzten zwei Jahren eine deutliche Zunahme
von Neukundinnen und Neukunden mit Alphabetisierungsbedarf sowie geringer
Schul- und Berufsbildung. Der Wegfall von Sprachförderangeboten in den unte-
ren Sprachständen (A1 und A2) wirkt sich somit spürbar aus. Der gesetzliche
Rahmen gibt dem Jobcenter keine Möglichkeit, mit Mitteln aus dem Eingliede-
rungsetat Synergieeffekte zu schaffen.
Auch die Streichung der Spezialkurse, wie Jugendintegrationskurse, Eltern-
Kind- und Frauenkurse, hinterlassen ein Vakuum. Die Folge sind Mischklassen,
bei denen die Vereinbarung des Integrationskursbesuchs mit einer Kinderbe-
treuung keine Berücksichtigung findet. Bei den Jugendintegrationskursen gab
es einen verpflichtenden Praktikumsanteil, wodurch die Bedeutung einer Be-
rufsausbildung im Mittelpunkt stand.
Für unsere sprachlich begabten Kundinnen und Kunden im akademischen Be-
reich wurden die Kurse auf C1 Niveau reduziert, die C2 Kurse werden regulär
nicht mehr gefördert. Somit sind auch Kundinnen und Kunden mit beruflichem
Potential betroffen, eine passgenaue und damit effektive Integration in den Ar-
beitsmarkt wird erschwert.Seite 6 von 12
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die beschriebene Entwicklung führt dazu, dass die betroffenen Kundinnen und
Kunden oft nur zeitverzögert und/oder in gering qualifizierte Berufe einmünden
und somit länger im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch,
verbleiben.
Die Stellungnahme der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein Sieg lautet:
zu 1. Zugangsbeschränkungen und betroffene Gruppen
Wie viele Menschen in Bonn erhalten infolge der restriktiveren BAMF-Praxis
keine Teilnahmeberechtigung mehr für Integrationskurse, und welche Gruppen
sind besonders betroffen (z. B. Geduldete, Asylsuchende, Geflüchtete aus der
Ukraine, EU-Bürgerinnen und -Bürger)?
Die Zuständigkeit für die Erhebung von Zahlen zur Teilnahme an Integrations-
kursen liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Agen-
tur für Arbeit Bonn/RheinSieg liegen dazu keine Zahlen vor. Grundsätzlich sind
alle Kund*innen der genannten Gruppen betroffen, die unter §44 (4) des Auf-
enthaltsgesetzes fallen. Zusätzlich ist zu beachten, dass das Jobcenter, das
Sozialamt und die Ausländerbehörde eine sogenannte Verpflichtung zum Inte-
grationskurs aussprechen können. Das heißt, in diesen Behörden wird die Teil-
nahme an einem Integrationskurs schon per se geprüft, um möglichst gute In-
tegrationschancen für diese Menschen zu bieten.
zu 2. Folgen für Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Stadt Bonn auf die
Arbeitsmarktintegration und die Gewinnung von Fachkräften? Wie bewerten
Jobcenter, Agentur für Arbeit und lokale Unternehmen die fehlende Sprachför-
derung im Hinblick auf Vermittlungschancen, Anerkennung ausländischer Ab-
schlüsse und Beschäftigungsaufnahme?
Die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg unterstreicht die große Bedeutung von
Sprachkompetenzen für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Inte-
grations- und Sprachkurse leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Die finanziel-
le, konzeptionelle und organisatorische Verantwortung für die Integrationskurse
liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Unabhängig davon
bleibt es ein zentrales Anliegen der Arbeitsagentur, Menschen mit Zuwande-
rungs- und Fluchtgeschichte beim Einstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Wenn künftig weniger Menschen die Möglichkeit haben, ausreichende
Deutschkenntnisse zu erwerben, kann dies die Besetzung offener Stellen in
bestimmten Branchen erschweren.
Besonders betroffen könnten Berufe in der Pflege, im Einzelhandel und in der
Gastronomie sein, da hier Sprachkenntnisse für die Zusammenarbeit mit Kol-
leg*innen und die Kommunikation mit Kund*innen zentral sind. Aus Sicht der
Agentur für Arbeit Bonn/Rhein Sieg bleibt Sprachförderung daher ein wichtiger
Baustein, um Arbeits- und Fachkräftepotenziale für den regionalen Arbeitsmarkt
zu sichern und Arbeitgeber bei der Besetzung von Stellen zu unterstützen.
Hierfür wird in der arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung der Agentur für
Arbeit auch weiterhin nach individuellen Lösungen gesucht, um eine passende
Sprachförderung zu ermöglichen. Daneben ist allerdings auch zu beachten,
dass nicht für jede Beschäftigungsaufnahme ein weit entwickeltes Sprachni-
veau erforderlich sein wird. In einigen Fällen besteht auch die Chance, nach
einem grundständigen Spracherwerb in einen Betrieb einzumünden und dasSeite 7 von 12
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sprachniveau durch die tägliche Anwendung und Übung schrittweise
zu verbessern. Manchmal kann also die Beschäftigungsaufnahme der beste
Sprachkurs sein und weitere betriebsinterne Sprachqualifizierungen ermögli-
chen. Das Anerkennungsverfahren, also die Anerkennung ausländischer Bil-
dungsabschlüsse, ist vom Wegfall/Aussetzen der Integrationskurse überwie-
gend ausgenommen, weil diese Kundengruppen in der Regel häufig schon
über allgemein recht gute Sprachkenntnisse verfügen bzw. höhere Sprachzerti-
fikate (zumeist ab B2) anstreben. Im Anerkennungsverfahren für Mediziner ist
z.B. auch die Fachsprachprüfung auf C1-Niveau zwingend inkludiert.
Wichtig ist, dass immer der Einzelfall betrachtet und individuell entschieden
werden muss. Sprachkenntnisse können selbst bei höherer beruflicher Qualifi-
kation sehr variieren, und Zertifikate sind nur bedingt aussagekräftig.
zu 5. Geschlechter- und sozialpolitische Folgen
Gibt es Erkenntnisse, ob Frauen und Männer unterschiedlich stark betroffen
sind? Welche Auswirkungen hat der eingeschränkte Zugang zu Sprachkursen
insbesondere für geflüchtete Frauen und Mütter mit Betreuungspflichten?
Welche Risiken bestehen hinsichtlich sozialer Isolation, eingeschränkter
gesellschaftlicher Teilhabe und erhöhter Abhängigkeiten? Wie wirkt sich dies
auf Schulen, Kitas und soziale Dienste in Bonn aus?
Die Arbeitsagentur verfügt über keine verlässlichen statistischen Informationen
bezüglich der geschlechtsspezifischen Betroffenheit. Es lassen sich im Bereich
der Arbeitsvermittlung generell verschiedene Entwicklungen hinsichtlich der
Arbeitsmarktintegration von Kund*innen mit Migrationshintergrund beobachten,
die sich individuell nach den Berufsbereichen unterscheiden. Grundsätzlich
sind sowohl bei Männern als auch bei Frauen mit Migrationshintergrund sämtli-
che Qualifikationsniveaus vertreten, von der Helferebene bis zur Akademikerin.
Somit sind vermutlich auch Männer wie Frauen gleichermaßen vom Wegfall der
Integrationskurse betroffen.
Zu den weiteren Fragen bezüglich Teilhabe und Abhängigkeiten kann die
Agentur für Arbeit keine Auskunft geben. Hier sollten ebenfalls die entspre-
chenden Träger und die Stadt Bonn angesprochen werden.
Die Stellungnahme der IHK Bonn/Rhein Sieg lautet:
Aus Sicht der regionalen Wirtschaft gilt: Je schneller Geflüchtete in Arbeit
kommen, desto größer ist der Nutzen für die Unternehmen in Bonn/Rhein-Sieg.
Betriebe können früher auf dringend benötigte Arbeitskräfte zugreifen. Der
Handlungsdruck ist erheblich. Bereits heute fehlen in der Region rund 11.000
qualifizierte Arbeitskräfte; bis zum Jahr 2035 könnte sich diese Zahl laut IHK-
Fachkräftemonitor auf bis zu 35.000 erhöhen, sofern keine zusätzlichen Ge-
genmaßnahmen ergriffen werden. Migration leistet bereits heute einen Beitrag,
um diesen demografisch bedingten Rückgang zumindest teilweise auszuglei-
chen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sprachliche und qualifikatorische
Zugangswege in Ausbildung und Beschäftigung verlässlich funktionieren.
Vor diesem Hintergrund stellt der Wegfall bzw. die deutliche Reduzierung der
klassischen Integrationskurse aus Sicht der Industrie- und Handelskammer
Bonn/Rhein-Sieg einen erheblichen Einschnitt in die bestehende Integrations-,
Bildungs- und Qualifizierungsarchitektur dar. Die Integrationskurse bildeten
über viele Jahre hinweg den zentralen, öffentlich organisierten Einstieg in denSeite 8 von 12
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
systematischen Spracherwerb und ermöglichten insbesondere den Übergang in
Ausbildung und qualifizierte Beschäftigung. Mit dem Wegfall dieser Kurse ent-
fällt nicht nur die sprachliche Anforderung des Arbeits- und Ausbildungssys-
tems, sondern der bislang verlässliche öffentliche Weg dorthin. Diese
Veränderung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Übergänge in Ausbildung
und Beschäftigung.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat in seiner Stellung-
nahme zum Wegfall der Integrationskurse ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass vorgelagerte Sprachförderstrukturen für eine gelingende Arbeitsmarkt-
und Ausbildungsintegration weiterhin erforderlich sind und dass Risiken nicht
auf Betriebe verlagert werden dürfen. Diese Grundposition teilt die IHK
Bonn/Rhein-Sieg ausdrücklich.
Aus Sicht der Kammern ist dabei ergänzend zu berücksichtigen, dass für den
erfolgreichen Verlauf und insbesondere das Bestehen der Abschlussprüfung in
der dualen Ausbildung faktisch ein ausreichendes Sprachniveau erforderlich ist.
Diese Einschätzung ergibt sich nicht nur aus integrationspolitischen Zielsetzun-
gen, sondern aus der langjährigen Prüfungspraxis der Kammern sowie den
Anforderungen der Berufsschulen. An dieser prüfungsrelevanten Realität än-
dert sich nichts durch den Wegfall der Integrationskurse oder durch eine verän-
derte Förderlogik.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die IHK Bonn/Rhein-Sieg grundsätzlich die
arbeitsmarktpolitische Neuausrichtung der berufsbezogenen Sprachförderung,
insbesondere im Rahmen der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV). Die
stärkere Kopplung der Sprachförderung an Beschäftigung, Ausbildung und be-
triebliche Bedarfe, die Flexibilisierung von Kursformaten sowie die Möglichkeit
arbeits- und ausbildungsbegleitender Förderung entsprechen den langjährigen
Forderungen der Wirtschaft. Diese Instrumente leisten einen wichtigen Beitrag
zur sprachlichen Weiterentwicklung oberhalb eines grundlegenden Sprachnive-
aus.
Gleichzeitig ist klarzustellen, dass arbeits- und ausbildungsbegleitende Sprach-
förderung kein fehlendes grundlegendes Sprachniveau vollständig ersetzen
kann. Ausbildungsstarts ohne ausreichende sprachliche Vorbereitung führen
aus Sicht der Kammern regelmäßig zu erhöhten Abbruchquoten und nicht be-
standenen Abschlussprüfungen. Dieses Risiko darf weder auf Betriebe noch
auf Berufsschulen oder Kommunen verlagert werden. Betriebe sind Ausbil-
dungsorte und Integrationsakteure, jedoch keine Träger der grundlegenden
Sprachqualifizierung.
Abgrenzung des Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs der IHK Die Industrie-
und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg weist ausdrücklich darauf hin, dass sich
diese Stellungnahme auf den Bereich ihrer gesetzlichen Aufgaben und hoheitli-
chen Zuständigkeiten beschränkt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts
nimmt die IHK insbesondere Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung, der
dualen Ausbildung sowie der Sicherung von Prüfungs- und Qualitätsstandards
wahr.
Vor diesem Hintergrund äußert sich die IHK bewusst nicht zu:
• der Situation einzelner Kursträger oder Bildungseinrichtungen,
• konkreten sozialen, geschlechterbezogenen oder sozialräumlichen Folgen
eingeschränkter Sprachförderung,
• sowie zu einer Quantifizierung kommunaler Mehrkosten infolge verzögerterSeite 9 von 12
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Integration.
Diese Fragestellungen betreffen primär kommunale, sozialpolitische und fiskali-
sche Zuständigkeiten, zu denen der IHK weder belastbare Daten vorliegen
noch eine gesetzliche Bewertungskompetenz zukommt. Die Argumentation der
IHK baut daher auf ihrer hoheitlichen Verantwortung für Ausbildungsfähigkeit,
Prüfungssicherheit und erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse auf.
Für die Stadt Bonn ergibt sich daraus eine zentrale integrations- und bildungs-
politische Fragestellung: Frühzeitige Vermittlung in Ausbildung oder Beschäfti-
gung ist grundsätzlich zu begrüßen, sie muss jedoch mit einer realistischen
Perspektive auf einen erfolgreichen Abschluss verbunden sein. Andernfalls
entstehen Frustration bei Betrieben sowie mittel- und langfristige Belastungen
für kommunale Strukturen.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hält es daher für erforderlich, dass auch nach dem
Wegfall der Integrationskurse ein öffentlich organisierter, verlässlicher und vor-
gelagerter Sprachpfad erhalten bzw. geschaffen wird, der vor Ausbildungsbe-
ginn ansetzt und die sprachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen
Ausbildungsabschluss sicherstellt. Die konkrete Ausgestaltung liegt bei Bund
und Land; aus Sicht der regionalen Wirtschaft ist jedoch entscheidend, dass
diese strukturelle Lücke klar benannt und nicht stillschweigend in Ausbildung
und Beschäftigung hineinverlagert wird.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg unterstützt die Grundlinie der DIHK-Stellungnahme
und regt an, dass sich auch der Rat der Stadt Bonn gegenüber Bund und Land
für tragfähige Übergangs- und Anschlusslösungen einsetzt. Nur so kann ge-
währleistet werden, dass Sprachförderung, Ausbildung und Fachkräftesiche-
rung weiterhin systematisch ineinandergreifen.
Anlage/n
1 BAMF-Traegerrundschreiben_20260209 (öffentlich)Seite 10 von 12
Bankverbindung Kontoinhaber: Bundeskasse - Dienstort Weiden; IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07;
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München; BIC: MARKDEF 1750
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90443 Nürnberg
An die
Träger der Integrationskurse
- via E-Mail-Verteiler -
Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26
Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG
GZ.: 82A-9500.12.22.02
Nürnberg, 09.02.2026
- 1 Anlagen -
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie mit diesem Rundschreiben darüber informieren, dass im
laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden
können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a
Abs. 2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht
mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am
Integrationskurs zugelassen werden. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen
behalten ihre Gültigkeit. Es ist möglich, dass die Träger anfragende
Personen, die keine Zulassung erhalten können, als Selbstzahlende in die
Kurse aufnehmen.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen der vergangenen
Jahre, in denen mehrere überplanmäßige Ausgaben beantragt werden
mussten, sind die Möglichkeiten des Zugangs in die Integrationskurse
künftig stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt
auszurichten. Denn durch die (überjährige) Laufzeit der Integrationskurse
ergeben sich finanzielle Auswirkungen häufig im Folgejahr und teils
darüber hinaus. Es gilt deshalb, bereits jetzt finanzielle Risiken zu
vermeiden und eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des
Integrationskursangebots sicherzustellen. Zur besseren Steuerbarkeit
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
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Tel +49 911 943-0
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werden wir weitere Wege in den Integrationskurs überprüfen. Maßgeblich
sind hierfür die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung für viele potentielle Teilnehmende
und für Sie als Kursträger mit Einschränkungen verbunden ist. Sie erfolgt
jedoch mit dem ausdrücklichen Ziel, für alle bereits erteilten und folgenden
Verpflichtungen und Ansprüche eine verlässliche Grundlage zu
gewährleisten. In der Folge kann sichergestellt werden, dass sämtliche
Abrechnungen - auch überjährig - ordnungsgemäß und fristgerecht an
Kursträger beglichen werden können.
Diese Maßnahme trägt langfristig zur Sicherung des
Integrationskurssystems bei. Gleichzeitig werden wir die Integrationskurse
zukunftsorientiert mit Hochdruck weiterentwickeln. Unser Ziel ist dabei,
die Komplexität des Systems zu reduzieren und damit die
Prognosezuverlässigkeit und Steuerungsfähigkeit zu verbessern.
Weitere Details bitte ich der Anlage zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
elektr. gez. Uta Saumweber-Meyer
Leiterin Abteilung „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“Seite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de