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260313 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle an der Siebengebirgsstraße im Bereich des städtischen Sportplatzes Roleber im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holzlar

Nummer
260313
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Am Wolfsbach Straße· Holzlar, Beuel Hauptort
  • Siebengebirgsstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Heideweg Straße· Holzlar, Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Sportausschusses 24.06.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 260313-01 AA SPD-Bezirksfraktion Beuel: Zielbeschluss zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle an der Siebengebirgsstraße im Bereich des städtischen Sportplatzes Roleber im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holzlar Antrag zur Vorlage 260313

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Beschlussvorlage
öffentlich
260313
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Errichtung einer Einfach-
Sporthalle an der Siebengebirgsstraße im Bereich
des städtischen Sportplatzes Roleber im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holzlar
Beratungsfolge
Sportausschuss 12.05.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, im Bereich zwischen der Siebengebirgsstraße 175,
179 und 181, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung
einer Einfach-Sporthalle zu schaffen, wird zugestimmt.
(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB aufgestellt.
(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)
3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird
auf Grundlage eines noch zu erstellenden Planentwurfs durchgeführt.
(Entscheidung BV Beuel)
Begründung
Anlass
Der ortsansässige Sportverein BSV Roleber 1919 e.V. möchte aufgrund
wachsender Mitgliedszahlen und dem Mangel an zur Verfügung stehenden
Indoor-Sportflächen auf der derzeit ungenutzten städtischen Fläche nördlich
des Vereinsheims (Siebengebirgsstraße 181) eine Einfach-Sporthalle errichten.
Dazu soll die Fläche zu den städtischen Konditionen im Erbbaurecht an den
Verein vergeben werden.Seite 1 von 10
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Eine Nutzung der Halle käme grundsätzlich auch für den Schulsport in Frage,
sofern die Auslastung durch den Verein dies zulässt. Für die Errichtung der
Halle ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts, welches derzeit eine
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festsetzt,
erforderlich. Mit Schreiben vom 27.09.2025 hat der Verein einen Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8423-1 für einen Bereich der Gemarkung
Holzlar, Flur 7, Flurstück 612 gestellt.
Beschreibung des Plangebietes
Das von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7222-
102 betroffene Gebiet befindet sich an der Siebengebirgsstraße in Roleber
zwischen den Hausnummern 175 (Wohngebäude), 179 (Kita „Am Wolfsbach“)
und 181 (Vereinsheim des BSV Roleber 1919 e.V.). Die genaue Abgrenzung
des Plangebietes kann dem Übersichtsplan entnommen werden. Die nähere
Umgebung ist überwiegend durch Wohnen geprägt, direkt südlich angrenzend
befindet sich zudem der städtische Sportplatz Roleber, sowie östlich die 2014
errichtete städtische Kita „Am Wolfsbach“. Das Plangebiet selbst ist derzeit
ungenutzt.
Vorhaben
Das Vorhaben sieht die Errichtung einer Einfach-Sporthalle auf bisher
ungenutzten, städtischen Flächen im Bereich des Sportplatzes Roleber an der
Siebengebirgsstraße vor. Die Halle soll gem. Ratsbeschluss vom 08.09.2025
(DS 252693) maximal begrünt und mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Eine
eventuelle zweigeschossige Bauweise, wie im Antrag beschrieben, wird sowohl
seitens des Vereins als auch der Verwaltung nicht befürwortet (zusätzliche
Kosten, Verschattung Nachbargrundstücke, Abstandsflächen, etc.). Für die
Erarbeitung eines Entwurfs wird der Verein ein geeignetes Architekturbüro
beauftragen. Die bestehende Stellplatzanlage sowie die Zuwegung zur Kita
bleiben durch die Neuplanung unberührt.
Planungsrecht
Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan 8423-16 „Am Wolfsbach“
vom 08.04.1983, der die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Sportanlagen“ festsetzt. Eine Teilfläche ist zudem für die
Errichtung von Pkw-Stellplätzen ausgewiesen. Ein Baufenster besteht in dem
Bereich für die geplante Sporthalle jedoch nicht, weshalb die Änderungen des
Planungsrechts erforderlich wird. Eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB ist nicht möglich,
da durch die Inanspruchnahme einer öffentlichen Grünfläche die Grundzüge
der Planung berührt werden.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz dar.
Verfahrensvorschlag
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7222-102 soll
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 12 BauGB erfolgen,
da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und dieSeite 2 von 10
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Plangebietsgröße bzw. die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der
Baunutzungsverordnung deutlich unter 20.000 m² liegt. Auf die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht
verzichtet. Der BSV Roleber tritt als Vorhabenträger auf. Hierzu wird eine
Planungsvereinbarung mit dem BSV Roleber abgeschlossen, worin
insbesondere die Kostenübernahme für erforderliche Gutachten geregelt wird.
Die Verwaltung übernimmt zur Unterstützung des Vereins in diesem Fall die mit
dem Verfahren zusammenhängenden Planungsleistungen.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung angepasst.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität:
Durch das Vorhaben wird dem gestiegenen Bedarf an Indoor-Sportflächen in
Beuel Rechnung getragen.
Modellcharakter:
Das Vorhaben weist keinen Modellcharakter auf.
Fördermittel und Befristungen:
Für die spätere Errichtung der Sporthalle als vereinseigene Anlage könnte auf
der Grundlage der Sportförderungsrichtlinien der Bundesstadt Bonn
grundsätzlich ein Zuschuss gezahlt werden. Außerdem wird sich
voraussichtlich ein Förderzugang zu einem neuen Landesförderprogramm
"Moderne Sportstätte" ergeben. Fördermöglichkeiten sind im weiteren
Verfahren zu klären.
Bedeutung für den Stadtbezirk / die Gesamtstadt:
Das Vorhaben hat aufgrund der geplanten Nutzung sowie des geringen
Umfangs der Planung keine Bedeutung für die Gesamtstadt, sondern nur für
den Stadtbezirk. Die Beschlusskompetenz für die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung liegt daher gem. Zuständigkeitsordnung bei der
Bezirksvertretung Beuel.
Infrastruktur:
Der Neubau der Einfach-Sporthalle lässt zusätzliche Verkehre nur in geringem
Umfang erwarten, die voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf das
Straßennetz haben werden. Auch ein erhöhter Stellplatzbedarf ist durch die
Neuplanung nicht zu erwarten. Eine Verkehrsuntersuchung wird im weiteren
Verfahren erstellt.
Das Schmutzwasser kann aufgrund des geringen Umfangs der Planung in das
bestehende Kanalnetz eingeleitet werden. Die Möglichkeit der ortsnahen
Versickerung von Niederschlagswasser wird im weiteren Verfahren geprüft.
Bonner Baulandmodell / Städtisches Interesse:Seite 3 von 10
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Bonner Baulandmodell findet keine Anwendung, da keine Wohneinheiten
errichtet werden. Grundsätzlich besteht ein Interesse der Stadt Bonn an einer
aktiven Vereinslandschaft. Die Unterstützung des Vorhabens liegt daher im
Interesse der Stadt. Auch eine mögliche Nutzung der geplanten Einfach-
Sporthalle durch Kitas oder für den Schulsport begründet ein städtisches
Interesse zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange des Umwelt- und
Naturschutzes sowie der Landespflege (gem. §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) zu
berücksichtigen. Hierzu werden im weiteren Verfahren die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung beschrieben und bewertet.
Von der Aufstellung des Bebauungsplans 7222-102 sind keine Natura 2000-,
Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders
wertvolle Biotope betroffen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist eine Artenschutzprüfung
durchzuführen.
Stadtklima/ Klimaanpassung
Im Dezember 2023 fasste der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (DS 231893). Dieser benennt die Absicht, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung zu verstärken. Vor diesem Hintergrund wurden
Zielsetzungen vor allem für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge
sowie zur Reduktion von Vulnerabilität formuliert.
Die Planungshinweiskarte weist den Bereich der Planaufstellung teilweise als
Grün-/Freifläche mit sehr hohem Schutzbedarf und teilweise als
Siedlungsfläche mit Handlungspriorität 3 aus. Die Klimakarte tags weist den
Bereich überwiegend mit einer physiologisch äquivalenten Temperatur von 38°-
40° aus. In der Klimaanalysekarte nachts ist lediglich ein Kaltvolumenstrom von
>5-10 m³/S/M für die Fläche ausgewiesen.
Konkrete Maßnahmen zur Beibehaltung der klimatischen Funktion der Fläche
werden im Rahmen des Verfahrens geprüft.
Kosten für die Stadt Bonn:
Über den Personalaufwand hinaus fallen keine Kosten an.
Prioritätensetzung:
Das Verfahren hat derzeit eine niedrige Priorität, da mit der Maßnahme eine
Sportstätte geschaffen würde, die nicht zwingend erforderlich ist.
Allerdings befindet sich die Turnhalle der GGS Holzlar am Heideweg, die dem
BSV Roleber in den Nachmittags- und Abendstunden zur Nutzung zur
Verfügung steht, in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Während
der Sanierungsphase würden dem Verein kaum Ausweichzeiten bleiben. Aus
diesem Grund sollte das Verfahren zügig weiterverfolgt werden.Seite 4 von 10
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Da es sich bei der Aufstellung eines B-Planes für die Sporthalle in Roleber um
ein kleineres und eher einfacheres Projekt handelt, welches zudem mit einer
niedrigen Priorität eingestuft wird, kann das Projekt in das laufende
Arbeitsprogramm integriert werden, ohne dass dadurch andere Projekte nicht
bearbeitet werden könnten bzw. zurückgestellt werden müssten.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS 1812770) sowie
das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum
Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS 220501) wurde für diesen Beschluss
angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Anlage/n
1 Übersicht_BP_7222-102_1_2500 (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste_BSV-Roleber (öffentlich)Seite 5 von 10
Seite 6 von 10
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhal"gkeitsstrategie iden"fizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des
Plangebietes wird es geben?
es werden geringfügige Verkehrszunahmen erwartet, die voraussichtlich
keine negativen Auswirkungen auf das Umfeld haben. Eine
Verkehrsuntersuchung wird im Rahmen des Verfahrens erarbeitet.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch
Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier
möglich?
nein
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
ein Mobilitätskonzept ist nicht vorgesehen
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja
Beuel Roleber, Siebengebirgsstraße
7222-101 BSV Roleber Sporthalle
Errichtung einer Einfachsporthalle
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 10
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert? ja
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale
Wärmeplanung (sobald vorliegend). ja
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
ja
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: ja
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
ja
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
geben darüber Aufschluss
nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
im Plangebiet nicht vorhanden
Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen
betroffen?
nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen
Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden?
ja
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 10
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
es sind Auswirkungen aufgrund der Neuversiegelung zu erwarten, diese
werden jedoch als geringfügig eingeschätzt
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
nein
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
nein
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja
Sind schützenswerte Böden vorhanden? nein
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren
mit Eingriffskompensation?
Anwendung des § 13a
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
nein
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
nein
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
ja
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
nein
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
nein
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
ja (Sportangebot/Vereinsleben)
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau
des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
nein
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Bedarf an Sportstätten
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für besteht nicht
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? nein (kein Wohnungsbau)
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 10
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und
Eine Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de