260313 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle an der Siebengebirgsstraße im Bereich des städtischen Sportplatzes Roleber im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 260313
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Am Wolfsbach Hauptort
- Siebengebirgsstraße
- Heideweg
- Holzlar
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260313 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung einer Einfach- Sporthalle an der Siebengebirgsstraße im Bereich des städtischen Sportplatzes Roleber im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holzlar Beratungsfolge Sportausschuss 12.05.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Anhörung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, im Bereich zwischen der Siebengebirgsstraße 175, 179 und 181, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle zu schaffen, wird zugestimmt. (Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat) 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB aufgestellt. (Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat) 3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage eines noch zu erstellenden Planentwurfs durchgeführt. (Entscheidung BV Beuel) Begründung Anlass Der ortsansässige Sportverein BSV Roleber 1919 e.V. möchte aufgrund wachsender Mitgliedszahlen und dem Mangel an zur Verfügung stehenden Indoor-Sportflächen auf der derzeit ungenutzten städtischen Fläche nördlich des Vereinsheims (Siebengebirgsstraße 181) eine Einfach-Sporthalle errichten. Dazu soll die Fläche zu den städtischen Konditionen im Erbbaurecht an den Verein vergeben werden.Seite 1 von 10 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Eine Nutzung der Halle käme grundsätzlich auch für den Schulsport in Frage, sofern die Auslastung durch den Verein dies zulässt. Für die Errichtung der Halle ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts, welches derzeit eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festsetzt, erforderlich. Mit Schreiben vom 27.09.2025 hat der Verein einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8423-1 für einen Bereich der Gemarkung Holzlar, Flur 7, Flurstück 612 gestellt. Beschreibung des Plangebietes Das von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7222- 102 betroffene Gebiet befindet sich an der Siebengebirgsstraße in Roleber zwischen den Hausnummern 175 (Wohngebäude), 179 (Kita „Am Wolfsbach“) und 181 (Vereinsheim des BSV Roleber 1919 e.V.). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann dem Übersichtsplan entnommen werden. Die nähere Umgebung ist überwiegend durch Wohnen geprägt, direkt südlich angrenzend befindet sich zudem der städtische Sportplatz Roleber, sowie östlich die 2014 errichtete städtische Kita „Am Wolfsbach“. Das Plangebiet selbst ist derzeit ungenutzt. Vorhaben Das Vorhaben sieht die Errichtung einer Einfach-Sporthalle auf bisher ungenutzten, städtischen Flächen im Bereich des Sportplatzes Roleber an der Siebengebirgsstraße vor. Die Halle soll gem. Ratsbeschluss vom 08.09.2025 (DS 252693) maximal begrünt und mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Eine eventuelle zweigeschossige Bauweise, wie im Antrag beschrieben, wird sowohl seitens des Vereins als auch der Verwaltung nicht befürwortet (zusätzliche Kosten, Verschattung Nachbargrundstücke, Abstandsflächen, etc.). Für die Erarbeitung eines Entwurfs wird der Verein ein geeignetes Architekturbüro beauftragen. Die bestehende Stellplatzanlage sowie die Zuwegung zur Kita bleiben durch die Neuplanung unberührt. Planungsrecht Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan 8423-16 „Am Wolfsbach“ vom 08.04.1983, der die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ festsetzt. Eine Teilfläche ist zudem für die Errichtung von Pkw-Stellplätzen ausgewiesen. Ein Baufenster besteht in dem Bereich für die geplante Sporthalle jedoch nicht, weshalb die Änderungen des Planungsrechts erforderlich wird. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB ist nicht möglich, da durch die Inanspruchnahme einer öffentlichen Grünfläche die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Verfahrensvorschlag Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7222-102 soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 12 BauGB erfolgen, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und dieSeite 2 von 10 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Plangebietsgröße bzw. die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung deutlich unter 20.000 m² liegt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht verzichtet. Der BSV Roleber tritt als Vorhabenträger auf. Hierzu wird eine Planungsvereinbarung mit dem BSV Roleber abgeschlossen, worin insbesondere die Kostenübernahme für erforderliche Gutachten geregelt wird. Die Verwaltung übernimmt zur Unterstützung des Vereins in diesem Fall die mit dem Verfahren zusammenhängenden Planungsleistungen. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Einschätzung des Vorhabens Quantität: Durch das Vorhaben wird dem gestiegenen Bedarf an Indoor-Sportflächen in Beuel Rechnung getragen. Modellcharakter: Das Vorhaben weist keinen Modellcharakter auf. Fördermittel und Befristungen: Für die spätere Errichtung der Sporthalle als vereinseigene Anlage könnte auf der Grundlage der Sportförderungsrichtlinien der Bundesstadt Bonn grundsätzlich ein Zuschuss gezahlt werden. Außerdem wird sich voraussichtlich ein Förderzugang zu einem neuen Landesförderprogramm "Moderne Sportstätte" ergeben. Fördermöglichkeiten sind im weiteren Verfahren zu klären. Bedeutung für den Stadtbezirk / die Gesamtstadt: Das Vorhaben hat aufgrund der geplanten Nutzung sowie des geringen Umfangs der Planung keine Bedeutung für die Gesamtstadt, sondern nur für den Stadtbezirk. Die Beschlusskompetenz für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt daher gem. Zuständigkeitsordnung bei der Bezirksvertretung Beuel. Infrastruktur: Der Neubau der Einfach-Sporthalle lässt zusätzliche Verkehre nur in geringem Umfang erwarten, die voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf das Straßennetz haben werden. Auch ein erhöhter Stellplatzbedarf ist durch die Neuplanung nicht zu erwarten. Eine Verkehrsuntersuchung wird im weiteren Verfahren erstellt. Das Schmutzwasser kann aufgrund des geringen Umfangs der Planung in das bestehende Kanalnetz eingeleitet werden. Die Möglichkeit der ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser wird im weiteren Verfahren geprüft. Bonner Baulandmodell / Städtisches Interesse:Seite 3 von 10 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das Bonner Baulandmodell findet keine Anwendung, da keine Wohneinheiten errichtet werden. Grundsätzlich besteht ein Interesse der Stadt Bonn an einer aktiven Vereinslandschaft. Die Unterstützung des Vorhabens liegt daher im Interesse der Stadt. Auch eine mögliche Nutzung der geplanten Einfach- Sporthalle durch Kitas oder für den Schulsport begründet ein städtisches Interesse zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landespflege (gem. §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) zu berücksichtigen. Hierzu werden im weiteren Verfahren die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung beschrieben und bewertet. Von der Aufstellung des Bebauungsplans 7222-102 sind keine Natura 2000-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders wertvolle Biotope betroffen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Stadtklima/ Klimaanpassung Im Dezember 2023 fasste der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS 231893). Dieser benennt die Absicht, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung zu verstärken. Vor diesem Hintergrund wurden Zielsetzungen vor allem für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Vulnerabilität formuliert. Die Planungshinweiskarte weist den Bereich der Planaufstellung teilweise als Grün-/Freifläche mit sehr hohem Schutzbedarf und teilweise als Siedlungsfläche mit Handlungspriorität 3 aus. Die Klimakarte tags weist den Bereich überwiegend mit einer physiologisch äquivalenten Temperatur von 38°- 40° aus. In der Klimaanalysekarte nachts ist lediglich ein Kaltvolumenstrom von >5-10 m³/S/M für die Fläche ausgewiesen. Konkrete Maßnahmen zur Beibehaltung der klimatischen Funktion der Fläche werden im Rahmen des Verfahrens geprüft. Kosten für die Stadt Bonn: Über den Personalaufwand hinaus fallen keine Kosten an. Prioritätensetzung: Das Verfahren hat derzeit eine niedrige Priorität, da mit der Maßnahme eine Sportstätte geschaffen würde, die nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings befindet sich die Turnhalle der GGS Holzlar am Heideweg, die dem BSV Roleber in den Nachmittags- und Abendstunden zur Nutzung zur Verfügung steht, in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Während der Sanierungsphase würden dem Verein kaum Ausweichzeiten bleiben. Aus diesem Grund sollte das Verfahren zügig weiterverfolgt werden.Seite 4 von 10 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Da es sich bei der Aufstellung eines B-Planes für die Sporthalle in Roleber um ein kleineres und eher einfacheres Projekt handelt, welches zudem mit einer niedrigen Priorität eingestuft wird, kann das Projekt in das laufende Arbeitsprogramm integriert werden, ohne dass dadurch andere Projekte nicht bearbeitet werden könnten bzw. zurückgestellt werden müssten. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Anlage/n 1 Übersicht_BP_7222-102_1_2500 (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste_BSV-Roleber (öffentlich)Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhal"gkeitsstrategie iden"fizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? es werden geringfügige Verkehrszunahmen erwartet, die voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf das Umfeld haben. Eine Verkehrsuntersuchung wird im Rahmen des Verfahrens erarbeitet. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? nein Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? ein Mobilitätskonzept ist nicht vorgesehen Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja Beuel Roleber, Siebengebirgsstraße 7222-101 BSV Roleber Sporthalle Errichtung einer Einfachsporthalle # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 10 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). ja Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? ja Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? ja Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? im Plangebiet nicht vorhanden Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden? ja Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 10 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? es sind Auswirkungen aufgrund der Neuversiegelung zu erwarten, diese werden jedoch als geringfügig eingeschätzt Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? nein Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) nein Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja Sind schützenswerte Böden vorhanden? nein Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Anwendung des § 13a Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? nein Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? nein Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? nein Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? nein Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? ja (Sportangebot/Vereinsleben) Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? nein Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Bedarf an Sportstätten Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für besteht nicht Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? nein (kein Wohnungsbau) # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 10 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de