← Vorlagen

260310 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Mehlem, Etzelstraße, Hildebrandstraße Gemarkung Mehlem, Flur 7, Flurstück 1424 - Errichtung einer Doppelgarage Az.: 40321/2025

Nummer
260310
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Hildebrandstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Etzelstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Oberaustraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 541,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.135 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
260310
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Mehlem, Etzelstraße,
Hildebrandstraße
Gemarkung Mehlem, Flur 7, Flurstück 1424
- Errichtung einer Doppelgarage
Az.: 40321/2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des hier
maßgeblichen Bebauungsplans widerspricht.
Begründung
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Doppelgarage.
Das Vorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8413-
69, Oberaustraße und ist gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
planungsrechtlich zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des angefragten Vorhabens eine
Grünfläche mit der Zweckbindung Kinderspielplatz fest.
Das geplante Vorhaben weicht von dieser Festsetzung ab, da sich die
Doppelgarage auf privaten Grundstücksflächen außerhalb für Stellplätze und
Garagen vorgesehener Bereiche und innerhalb einer als Kinderspielplatz
ausgewiesenen Grünfläche befindet.
Der Verkauf des ehemaligen städtischen Grundstücks ändert nichts an der
Gebietszuweisung (Grünfläche).
Die planungsrechtlichen Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan
stehen dem Vorhaben entgegen. Aus städtebaulicher Sicht wird kein Anlass zu
einer Befreiung gesehen, da das Vorhaben mit dem Grundzug der Planung
kollidiert und es auch zu großflächigen Versiegelungen führen würde.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Verwaltung kommt daher zu dem abschließenden Ergebnis, dass gegen
das angefragte Vorhaben erhebliche Bedenken bestehen. Auf Grundlage des
oben dargestellten Sachverhalts und der Vorgaben des §￿30 BauGB ist das
Vorhaben als nicht zulässig einzustufen.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Etzel-, Hildebrandstraße (öffentlich)
2 Lageplan Etzel-, Hildebrandstraße (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de