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260301 · Beschlussvorlage

Bebauungsplan 6222-3 "Zukunftsort Dransdorfer Berg", hier: Kostenbeteiligung der Stadt Bonn im Bebauungsplanverfahren

Nummer
260301
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260301
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bebauungsplan 6222-3 "Zukunftsort Dransdorfer
Berg", hier: Kostenbeteiligung der Stadt Bonn im
Bebauungsplanverfahren
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.04.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn beteiligt sich an den Planungskosten für die Aufstellung des
Bebauungsplans bis zum Satzungsbeschluss mit maximal 75.000 € (brutto).
Begründung
Gemäß Grundsatzbeschlusses des Rates vom 27.10.2022 (DS-Nr. 221126-01)
planen die Vorhabenträger*innen, die Montag Stiftung und der Verein Neue
Stadtgärtnerei e. V., auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei ein
gemeinwohlorientiertes Wohn- und Bildungsprojekt zu realisieren. Die bereits
bestehende Teilung von Planungskosten soll nun nach erfolgter frühzeitiger
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB bis zum Satzungsbeschluss
weitergeführt werden.
Üblicherweise wird im Bauleitplanverfahren eine Planungsvereinbarung
abgeschlossen, in der sich Vorhabenträger verpflichten, sämtliche anfallenden
Kosten zu übernehmen. Aus Sicht der Verwaltung liegen jedoch
Randbedingungen und Argumente vor, die in diesem besonderen Fall eine
Abweichung von der Standardregelung, das heißt die Fortführung einer
anteiligen Kostenteilung begründen:
• Mit der Reaktivierung der lange brachliegenden städtischen Fläche ist
ein besonders hoher planerischer, altlastenbedingter und baulicher
Mehraufwand verbunden,
• das Vorhaben ist gemeinwohlorientiert und wird die Entwicklung des
Stadtteils positiv beeinflussen,
• der Standort der biologischen Station Rhein-Erft wird integriert,
modernisiert und damit gesichert,
• das Vorhaben ist Pilotprojekt im Schwammstadt-Konzept zurSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klimaanpassung der Stadt Bonn,
• die Stadt Bonn erhält Rechte an anteilig finanzierten Gutachten und
Planungen, sodass diese auch weiterhin verwendet werden können in
dem Fall, dass die Vorhabenträgerinnen das Projekt nicht
weiterverfolgen.
Die zu erwartenden Planungskosten, die für eine Kostenbeteiligung der Stadt
infrage kommen, beziffern sich insgesamt auf geschätzte
225.000 €. Die Stadt Bonn beteiligt sich hieran mit einem maximalen Betrag
von 75.000 € (brutto). Dies entspricht einem Kostenanteil
von ca. 33 %.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf der Haushaltsstelle 1610009001
für das Jahr 2026 bereit.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.01 Räumliche Planung 1.09.01.02 Bebauungsplanvorentwüfe,
Städtebauliche Planung einschl.
Beratung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
75.000 € 1610009001
/ 72.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
75.000 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de