260291 · Beschlussvorlage
Wahl der/des Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/innen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260291
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260291 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Wahl der/des Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/innen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zum/zur Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird gewählt: ____________________________ Zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden werden gewählt: 1. ____________________________ 2. ____________________________ Begründung Nach § 4 Abs. 5 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege- setzes (AG KJHG) wird die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Ju- gend und Familie (Jugendhilfeausschuss) und deren/dessen Vertretungen von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus deren Mitte gewählt. Die Wahl der/s Ausschussvorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/innen richtet sich nach den Vorschriften des § 50 Abs. 2 GO NW. Hiernach erfolgt die Wahl, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de