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260290 · Mitteilungsvorlage

Soziale Erhaltungssatzung in Bonn. Hier: Information über die anstehende Haushaltsbefragung im Rahmen der vertiefenden Untersuchung in den Eignungsgebieten „Bad Godesberg“ und „Nordstadt“ zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen.

Nummer
260290
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260290
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Soziale Erhaltungssatzung in Bonn. Hier:
Information über die anstehende
Haushaltsbefragung im Rahmen der vertiefenden
Untersuchung in den Eignungsgebieten „Bad
Godesberg“ und „Nordstadt“ zum Erlass Sozialer
Erhaltungssatzungen.
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
I. Ausgangssituation
Die Einführung des Instrumentes der Sozialen Erhaltungssatzung gem. § 172
Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Bundesstadt Bonn geht auf den
Zielbeschlusses zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass
von Sozialen Erhaltungssatzungen in den drei Gebieten Nordstadt, (Alt-
)Endenich und Kessenich zurück (DS Nr. 201565). Mit DS Nr. 241664
informierte die Verwaltung über das Instrument sowie das Vorgehen zur
Umsetzung des Beschlusses.
Zur Identifizierung potenziell geeigneter Gebiete zur Anwendung des
Instrumentariums wurde im Frühjahr 2025 ein gesamtstädtisches
Grobscreening durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Herbst 2025 vorgelegt,
die identifizierten Eignungsgebiete „Bad Godesberg“ und „Nordstadt“ bestätigt
und das weitere Vorgehen einer vertiefenden Untersuchung vom Rat der
Bundesstadt Bonn bestätigt (DS Nr. 253055). Im Dezember 2025 hat die
Bundesstadt Bonn das Planungsbüro „Landesweite Planungsgesellschaft
(LPG) mbH“ mit der vertiefenden Untersuchung inklusive der Durchführung
einer Haushaltsbefragung beauftragt. Die vertiefende Untersuchung beinhaltet
die Identifikation und Analyse des Ausstattungsstandards in der vorhandenen
Wohnbebauung, um bei einem Satzungserlass der Sozialen Erhaltungssatzung
die Genehmigungsfähigkeit von baulichen Änderungen an bestehendem
Wohnraum beurteilen zu können.
II. Haushaltsbefragung in identifizierten Eignungsgebieten „Bad
Godesberg“ und „Nordstadt“
Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Überprüfung der
Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen in
Bad Godesberg und der Nordstadt wird im März 2026 eine HaushaltsbefragungSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
in den beiden Gebieten durchgeführt.
In der ersten Märzwoche 2026 werden rund 6.000 Haushalte in den Gebieten
angeschrieben und zur Teilnahme an einer Haushaltsbefragung aufgefordert.
Ziel der Befragung ist die Feststellung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für
den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen vorliegen. Die Ergebnisse der
Haushaltsbefragung bilden die fachliche Entscheidungsgrundlage für einen
möglichen Satzungsbeschluss der politischen Gremien der Bundesstadt Bonn.
Die Teilnahme an der Befragung erfolgt freiwillig. Die angeschriebenen
Haushalte erhalten ein persönliches Anschreiben mit Fragebogen, der bis
einschließlich 30. März 2026 kostenfrei postalisch zurückgesendet oder
alternativ online in deutscher und englischer Sprache ausgefüllt werden kann.
Die erhobenen Daten werden vollständig anonymisiert ausgewertet. Zur
Sicherstellung einer belastbaren Datenbasis wird eine möglichst hohe
Rücklaufquote angestrebt. Die Durchführung der Untersuchung erfolgt durch
die Landesweite Planungsgesellschaft (LPG) mbH im Auftrag und in
Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn.
Flankierend zur Haushaltsbefragung findet am Dienstag, den 17. März 2026
eine Informationsveranstaltung für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner
der identifizierten Eignungsgebiete im Stadthaus statt. Gegenstand der
Veranstaltung sind Informationen zum Untersuchungsansatz, zum Instrument
des Sozialen Erhaltungsrechts sowie zum Ablauf der Haushaltsbefragung;
ergänzend wird Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen angeboten.
Der Start der Haushaltsbefragung wird in Abstimmung mit dem Presseamt
durch eine Pressemitteilung angekündigt. Zusätzlich werden auf der
Internetseite der Bundesstadt Bonn weiterführende Informationen zum
Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung, zur Haushaltsbefragung sowie ein
FAQ-Bereich bereitgestellt.
III. Ausblick weiteres Vorgehen
Die vertiefte Untersuchung in den identifizierten Eignungsgebieten „Bad
Godesberg“ und „Nordstadt“ soll in Q 3 2026 abgeschlossen sein. Auf ihrer
Grundlage wird u.a. der endgültige Geltungsbereich einer möglichen Sozialen
Erhaltungssatzung abschließend festgelegt. Anschließend folgt die Erarbeitung
eines Satzungsentwurfs für die identifizierten und bestätigten Eignungsgebiete.
Sollte die vertiefende Untersuchung zu dem Ergebnis gelangen, dass keine
besonderen städtebauliche Gründe für den Erhalt der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung vorliegen, sind die rechtlichen Voraussetzungen für den
Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung nicht oder nicht für den gesamten
Geltungsbereich gegeben.
Zum derzeitigen Zeitpunkt können noch keine Kosten benannt werden, die
Verwaltung weist aber bereits daraufhin, dass die Fortführung des Themas im
Rahmen der HH-Konsolidierung/ Aufgabenkritik beleuchtet wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de