260290 · Mitteilungsvorlage
Soziale Erhaltungssatzung in Bonn. Hier: Information über die anstehende Haushaltsbefragung im Rahmen der vertiefenden Untersuchung in den Eignungsgebieten „Bad Godesberg“ und „Nordstadt“ zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen.
Kerndaten
- Nummer
- 260290
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Stadthaus
- Nordstadt
- Endenich
- Kessenich
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.002 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 260290 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Soziale Erhaltungssatzung in Bonn. Hier: Information über die anstehende Haushaltsbefragung im Rahmen der vertiefenden Untersuchung in den Eignungsgebieten „Bad Godesberg“ und „Nordstadt“ zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: I. Ausgangssituation Die Einführung des Instrumentes der Sozialen Erhaltungssatzung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Bundesstadt Bonn geht auf den Zielbeschlusses zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen in den drei Gebieten Nordstadt, (Alt- )Endenich und Kessenich zurück (DS Nr. 201565). Mit DS Nr. 241664 informierte die Verwaltung über das Instrument sowie das Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses. Zur Identifizierung potenziell geeigneter Gebiete zur Anwendung des Instrumentariums wurde im Frühjahr 2025 ein gesamtstädtisches Grobscreening durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Herbst 2025 vorgelegt, die identifizierten Eignungsgebiete „Bad Godesberg“ und „Nordstadt“ bestätigt und das weitere Vorgehen einer vertiefenden Untersuchung vom Rat der Bundesstadt Bonn bestätigt (DS Nr. 253055). Im Dezember 2025 hat die Bundesstadt Bonn das Planungsbüro „Landesweite Planungsgesellschaft (LPG) mbH“ mit der vertiefenden Untersuchung inklusive der Durchführung einer Haushaltsbefragung beauftragt. Die vertiefende Untersuchung beinhaltet die Identifikation und Analyse des Ausstattungsstandards in der vorhandenen Wohnbebauung, um bei einem Satzungserlass der Sozialen Erhaltungssatzung die Genehmigungsfähigkeit von baulichen Änderungen an bestehendem Wohnraum beurteilen zu können. II. Haushaltsbefragung in identifizierten Eignungsgebieten „Bad Godesberg“ und „Nordstadt“ Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen in Bad Godesberg und der Nordstadt wird im März 2026 eine HaushaltsbefragungSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) in den beiden Gebieten durchgeführt. In der ersten Märzwoche 2026 werden rund 6.000 Haushalte in den Gebieten angeschrieben und zur Teilnahme an einer Haushaltsbefragung aufgefordert. Ziel der Befragung ist die Feststellung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen vorliegen. Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung bilden die fachliche Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Satzungsbeschluss der politischen Gremien der Bundesstadt Bonn. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt freiwillig. Die angeschriebenen Haushalte erhalten ein persönliches Anschreiben mit Fragebogen, der bis einschließlich 30. März 2026 kostenfrei postalisch zurückgesendet oder alternativ online in deutscher und englischer Sprache ausgefüllt werden kann. Die erhobenen Daten werden vollständig anonymisiert ausgewertet. Zur Sicherstellung einer belastbaren Datenbasis wird eine möglichst hohe Rücklaufquote angestrebt. Die Durchführung der Untersuchung erfolgt durch die Landesweite Planungsgesellschaft (LPG) mbH im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn. Flankierend zur Haushaltsbefragung findet am Dienstag, den 17. März 2026 eine Informationsveranstaltung für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner der identifizierten Eignungsgebiete im Stadthaus statt. Gegenstand der Veranstaltung sind Informationen zum Untersuchungsansatz, zum Instrument des Sozialen Erhaltungsrechts sowie zum Ablauf der Haushaltsbefragung; ergänzend wird Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen angeboten. Der Start der Haushaltsbefragung wird in Abstimmung mit dem Presseamt durch eine Pressemitteilung angekündigt. Zusätzlich werden auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn weiterführende Informationen zum Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung, zur Haushaltsbefragung sowie ein FAQ-Bereich bereitgestellt. III. Ausblick weiteres Vorgehen Die vertiefte Untersuchung in den identifizierten Eignungsgebieten „Bad Godesberg“ und „Nordstadt“ soll in Q 3 2026 abgeschlossen sein. Auf ihrer Grundlage wird u.a. der endgültige Geltungsbereich einer möglichen Sozialen Erhaltungssatzung abschließend festgelegt. Anschließend folgt die Erarbeitung eines Satzungsentwurfs für die identifizierten und bestätigten Eignungsgebiete. Sollte die vertiefende Untersuchung zu dem Ergebnis gelangen, dass keine besonderen städtebauliche Gründe für den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vorliegen, sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung nicht oder nicht für den gesamten Geltungsbereich gegeben. Zum derzeitigen Zeitpunkt können noch keine Kosten benannt werden, die Verwaltung weist aber bereits daraufhin, dass die Fortführung des Themas im Rahmen der HH-Konsolidierung/ Aufgabenkritik beleuchtet wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de