260288 · Beschlussvorlage
Kosteneinsparung Gremiengeschäft - Streaming und digitales Abstimmungstool
Kerndaten
- Nummer
- 260288
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 260288 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Kosteneinsparung Gremiengeschäft - Streaming und digitales Abstimmungstool Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Reduzierung der Kosten im Gremiengeschäft werden folgende Maßnah- men beschlossen: 1. Künftig werden ausschließlich die Sitzungen des Rates sowie der Bezirksver- tretungen gestreamt. 2. Auf die Nutzung eines digitalen Abstimmungstools für geheime Abstimmun- gen wird verzichtet. Zu 1.: Streaming von Ausschusssitzungen Die Bereitstellung eines Live-Streams von Ausschusssitzungen stellt grundsätzlich einen Beitrag zur Transparenz und zur Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an politischen Beratungen dar. Die tatsächliche Inanspruchnahme dieses Angebots bleibt jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die exemplarisch ausgewerteten Zuschauerzahlen zeigen ein sehr geringes öffentliches Interesse: Bürgerausschuss: • 03.09.2025: Maximum 8, durchschnittlich 2 Zuschauer parallel • 24.09.2024: Maximum 8, durchschnittlich 1 Zuschauer parallel • 27.08.2024: Maximum 4, durchschnittlich 1 Zuschauer parallel Jugendhilfeausschuss: • 29.10.2025: Maximum 14, durchschnittlich 1 Zuschauer parallel Europaausschuss: • 11.12.2024: Maximum 16, durchschnittlich 1 Zuschauer parallelSeite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gemäß der Geschäftsordnung ist die Archivierung der Ausschüsse nicht gestattet. Die Aufzeichnung und damit auch die Möglichkeit die Zugriffe auszuwerten werden daher am Tag der Sitzung gelöscht. Daher kann nur die aufgeführte Stichprobe der Zugriffe dargestellt werden. Rat und Bezirksvertretungen: • Die Zuschauerzahlen von Bezirksvertretungs- und Ratssitzungen sind als Anlage beigefügt. Dem gegenüber stehen jährliche Kosten in Höhe von ca. 27.000 €, die insbesondere durch die notwendige externe technische Betreuung des Streams entstehen. Angesichts der sehr geringen durchschnittlichen Zuschauerzahlen steht der finanzielle Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. Die dauerhafte Bereitstellung eines kostenintensiven Streaming- Angebots für Ausschüsse ist unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht vertretbar. Durch die Beschränkung des Streamings auf Rats- und Bezirksvertretungssitzungen können die genannten Kosten künftig eingespart werden, ohne dass die öffentliche Nachvollziehbarkeit der wesentlichen politischen Entscheidungen entfällt. Zu 2.: Verzicht auf ein digitales Abstimmungstool (Linkando) Für geheime Abstimmungen im Rat soll der Einsatz der Software „Linkando“ vorgesehen werden. a) Deutlich reduzierte Einsatzhäufigkeit Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung ist die Schwelle für die Durchführung geheimer Abstimmungen im Rat erheblich angehoben worden. Während zuvor teilweise bereits eine einzelne Stadtverordnete bzw. ein einzelner Stadtverordneter oder eine Fraktion die Durchführung einer geheimen Abstimmung beantragen konnte, ist hierfür nunmehr die Zustimmung von mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten erforderlich. Hierdurch hat sich die Zahl potenzieller Einsatzfälle des Abstimmungstools deutlich reduziert. Geheime Abstimmungen finden nur noch in Ausnahmefällen statt. b) Kein zwingender Einsatz bei hybriden oder digitalen Sitzungen Auch bei hybriden oder digitalen Sitzungsformaten ist der Einsatz eines digitalen Abstimmungstools rechtlich nicht zwingend erforderlich. Gesetzlich sowie in der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass Abstimmungen grundsätzlich per Handzeichen erfolgen. Geheime Abstimmungen in Ausschüssen sind faktisch nicht üblich. In seltenen Ausnahmefällen kann auf bewährte analoge Verfahren (z. B. Briefwahl) zurückgegriffen werden. c) Unverhältnismäßiger VerwaltungsaufwandSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Neben den Lizenzkosten entsteht durch die Nutzung des Tools ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand im Ratsbüro. Insbesondere sind erforderlich: • fortlaufende Pflege der Mandatsträgerdatenbank • technische Vorbereitung jeder einzelnen Abstimmung (Beschlüsse, Änderungsanträge, Vertagungsanträge, Verweisungen etc.) • organisatorische Betreuung während der Sitzung Dieser zusätzliche Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zur äußerst seltenen tatsächlichen Nutzung. d) Wirtschaftliche Betrachtung Die jährlichen Kosten für die Software einschließlich der notwendigen Serviceleistungen des Herstellers belaufen sich auf ca. 40.000 €. Angesichts der deutlich reduzierten Einsatzhäufigkeit, des fehlenden rechtlichen Erfordernisses sowie des erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes ist der Einsatz der Software wirtschaftlich nicht vertretbar. Die wenigen erforderlichen geheimen Abstimmungen können weiterhin im bewährten analogen Verfahren durchgeführt werden. Gesamtbewertung: Durch den Verzicht auf das Streaming von Ausschusssitzungen sowie auf die Lizenz und Serviceleistungen für das digitale Abstimmungstool ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial in Höhe von ca. 67.000€ (ca. 27.000 € für Streaming und ca. 40.000 € für Linkando). Die Aufwendungen stehen in einem deutlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Nutzungsgrad der Angebote. Vor diesem Hintergrund ist die vorgeschlagene Reduzierung sowohl unter Wirtschaftlichkeits- als auch unter Organisationsgesichtspunkten sachgerecht und vertretbar. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.18 Politische Gremien 1.02.00.01.18.01 Politische Gremien Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen - 67.000 € 102000118 Politische Gremien / 72.1000 Auszahlungen für Dienst- und Sachleistungen 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich -67.000 € Anlage/n 1 Streamingzugriffe 2024 und 2025 (öffentlich)Seite 4 von 6 Datum Stream Aufrufe 24.01.2024 BV Beuel 224 02.02.2024 Rat 499 28.02.2024 BV Bonn 184 07.03.2024 BV Beuel 135 14.03.2024 Rat 459 10.04.2024 BV Bonn 218 11.04.2024 BV Beuel 215 18.04.2024 Rat 485 29.05.2024 BV Bonn 172 20.06.2024 Rat 861 24.06.2024 Rat 280 22.08.2024 BV Beuel 179 30.08.2024 Rat 465 26.09.2024 BV Beuel 283 27.09.2024 Rat 655 31.10.2024 BV Beuel 183 13.11.2024 Rat 788 28.11.2024 BV Beuel 141 13.12.2024 Rat 1232 17.12.2024 Rat 175 30.01.2025 BV Beuel 363 05.02.2025 BV Bonn 104 14.02.2025 Rat 516 13.03.2025 BV Beuel 151 21.03.2025 Rat 916Seite 5 von 6 Datum Stream Aufrufe 25.03.2025 Rat 247 09.04.2025 BV Bonn 183 08.05.2025 BV Beuel 421 09.05.2025 Rat 419 13.05.2025 Rat 150 18.06.2025 BV Bonn 414 03.07.2025 Rat 741 07.07.2025 Rat 422 28.08.2025 BV Beuel 387 03.09.2025 BV Bonn 345 04.09.2025 Rat 713 08.09.2025 Rat 500 29.10.2025 BV Bonn 171 04.11.2025 BV Bonn 469 13.11.2025 BV Beuel 444 14.11.2025 Rat 1395 03.12.2025 BV Bonn 308 10.12.2025 BV Beuel 271 11.12.2025 Rat 1051 15.12.2025 Rat 521Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de