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260288 · Beschlussvorlage

Kosteneinsparung Gremiengeschäft - Streaming und digitales Abstimmungstool

Nummer
260288
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260288-01 AA BBB-Änderungsantrag Kosteneinsparung Gremiengeschäft - Streaming und digitales Abstimmungstool Antrag zur Vorlage 260288

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Beschlussvorlage
öffentlich
260288
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Kosteneinsparung Gremiengeschäft - Streaming
und digitales Abstimmungstool
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Reduzierung der Kosten im Gremiengeschäft werden folgende Maßnah-
men beschlossen:
1. Künftig werden ausschließlich die Sitzungen des Rates sowie der Bezirksver-
tretungen gestreamt.
2. Auf die Nutzung eines digitalen Abstimmungstools für geheime Abstimmun-
gen wird verzichtet.
Zu 1.: Streaming von Ausschusssitzungen
Die Bereitstellung eines Live-Streams von Ausschusssitzungen stellt
grundsätzlich einen Beitrag zur Transparenz und zur Teilhabe der Bürgerinnen
und Bürger an politischen Beratungen dar.
Die tatsächliche Inanspruchnahme dieses Angebots bleibt jedoch deutlich
hinter den Erwartungen zurück. Die exemplarisch ausgewerteten
Zuschauerzahlen zeigen ein sehr geringes öffentliches Interesse:
Bürgerausschuss:
• 03.09.2025: Maximum 8, durchschnittlich 2 Zuschauer parallel
• 24.09.2024: Maximum 8, durchschnittlich 1 Zuschauer parallel
• 27.08.2024: Maximum 4, durchschnittlich 1 Zuschauer parallel
Jugendhilfeausschuss:
• 29.10.2025: Maximum 14, durchschnittlich 1 Zuschauer parallel
Europaausschuss:
• 11.12.2024: Maximum 16, durchschnittlich 1 Zuschauer parallelSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gemäß der Geschäftsordnung ist die Archivierung der Ausschüsse nicht
gestattet. Die Aufzeichnung und damit auch die Möglichkeit die Zugriffe
auszuwerten werden daher am Tag der Sitzung gelöscht. Daher kann nur die
aufgeführte Stichprobe der Zugriffe dargestellt werden.
Rat und Bezirksvertretungen:
• Die Zuschauerzahlen von Bezirksvertretungs- und Ratssitzungen sind
als Anlage beigefügt.
Dem gegenüber stehen jährliche Kosten in Höhe von ca. 27.000 €, die
insbesondere durch die notwendige externe technische Betreuung des Streams
entstehen.
Angesichts der sehr geringen durchschnittlichen Zuschauerzahlen steht der
finanzielle Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen
Nutzen. Die dauerhafte Bereitstellung eines kostenintensiven Streaming-
Angebots für Ausschüsse ist unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht
vertretbar.
Durch die Beschränkung des Streamings auf Rats- und
Bezirksvertretungssitzungen können die genannten Kosten künftig eingespart
werden, ohne dass die öffentliche Nachvollziehbarkeit der wesentlichen
politischen Entscheidungen entfällt.
Zu 2.: Verzicht auf ein digitales Abstimmungstool (Linkando)
Für geheime Abstimmungen im Rat soll der Einsatz der Software „Linkando“
vorgesehen werden.
a) Deutlich reduzierte Einsatzhäufigkeit
Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung ist die Schwelle für die
Durchführung geheimer Abstimmungen im Rat erheblich angehoben worden.
Während zuvor teilweise bereits eine einzelne Stadtverordnete bzw. ein
einzelner Stadtverordneter oder eine Fraktion die Durchführung einer geheimen
Abstimmung beantragen konnte, ist hierfür nunmehr die Zustimmung von
mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten erforderlich.
Hierdurch hat sich die Zahl potenzieller Einsatzfälle des Abstimmungstools
deutlich reduziert. Geheime Abstimmungen finden nur noch in Ausnahmefällen
statt.
b) Kein zwingender Einsatz bei hybriden oder digitalen Sitzungen
Auch bei hybriden oder digitalen Sitzungsformaten ist der Einsatz eines
digitalen Abstimmungstools rechtlich nicht zwingend erforderlich. Gesetzlich
sowie in der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass Abstimmungen
grundsätzlich per Handzeichen erfolgen.
Geheime Abstimmungen in Ausschüssen sind faktisch nicht üblich. In seltenen
Ausnahmefällen kann auf bewährte analoge Verfahren (z. B. Briefwahl)
zurückgegriffen werden.
c) Unverhältnismäßiger VerwaltungsaufwandSeite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Neben den Lizenzkosten entsteht durch die Nutzung des Tools ein erheblicher
zusätzlicher Arbeitsaufwand im Ratsbüro.
Insbesondere sind erforderlich:
• fortlaufende Pflege der Mandatsträgerdatenbank
• technische Vorbereitung jeder einzelnen Abstimmung (Beschlüsse,
Änderungsanträge, Vertagungsanträge, Verweisungen etc.)
• organisatorische Betreuung während der Sitzung
Dieser zusätzliche Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zur
äußerst seltenen tatsächlichen Nutzung.
d) Wirtschaftliche Betrachtung
Die jährlichen Kosten für die Software einschließlich der notwendigen
Serviceleistungen des Herstellers belaufen sich auf ca. 40.000 €.
Angesichts der deutlich reduzierten Einsatzhäufigkeit, des fehlenden
rechtlichen Erfordernisses sowie des erheblichen zusätzlichen
Verwaltungsaufwandes ist der Einsatz der Software wirtschaftlich nicht
vertretbar.
Die wenigen erforderlichen geheimen Abstimmungen können weiterhin im
bewährten analogen Verfahren durchgeführt werden.
Gesamtbewertung:
Durch den Verzicht auf das Streaming von Ausschusssitzungen sowie auf die
Lizenz und Serviceleistungen für das digitale Abstimmungstool ergibt sich ein
jährliches Einsparpotenzial in Höhe von ca. 67.000€ (ca. 27.000 € für
Streaming und ca. 40.000 € für Linkando).
Die Aufwendungen stehen in einem deutlichen Missverhältnis zum
tatsächlichen Nutzungsgrad der Angebote.
Vor diesem Hintergrund ist die vorgeschlagene Reduzierung sowohl unter
Wirtschaftlichkeits- als auch unter Organisationsgesichtspunkten sachgerecht
und vertretbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.18 Politische Gremien 1.02.00.01.18.01 Politische Gremien
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
- 67.000 € 102000118
Politische
Gremien /
72.1000
Auszahlungen
für Dienst- und
Sachleistungen
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
-67.000 €
Anlage/n
1 Streamingzugriffe 2024 und 2025 (öffentlich)Seite 4 von 6
Datum Stream Aufrufe
24.01.2024 BV Beuel 224
02.02.2024 Rat 499
28.02.2024 BV Bonn 184
07.03.2024 BV Beuel 135
14.03.2024 Rat 459
10.04.2024 BV Bonn 218
11.04.2024 BV Beuel 215
18.04.2024 Rat 485
29.05.2024 BV Bonn 172
20.06.2024 Rat 861
24.06.2024 Rat 280
22.08.2024 BV Beuel 179
30.08.2024 Rat 465
26.09.2024 BV Beuel 283
27.09.2024 Rat 655
31.10.2024 BV Beuel 183
13.11.2024 Rat 788
28.11.2024 BV Beuel 141
13.12.2024 Rat 1232
17.12.2024 Rat 175
30.01.2025 BV Beuel 363
05.02.2025 BV Bonn 104
14.02.2025 Rat 516
13.03.2025 BV Beuel 151
21.03.2025 Rat 916Seite 5 von 6
Datum Stream Aufrufe
25.03.2025 Rat 247
09.04.2025 BV Bonn 183
08.05.2025 BV Beuel 421
09.05.2025 Rat 419
13.05.2025 Rat 150
18.06.2025 BV Bonn 414
03.07.2025 Rat 741
07.07.2025 Rat 422
28.08.2025 BV Beuel 387
03.09.2025 BV Bonn 345
04.09.2025 Rat 713
08.09.2025 Rat 500
29.10.2025 BV Bonn 171
04.11.2025 BV Bonn 469
13.11.2025 BV Beuel 444
14.11.2025 Rat 1395
03.12.2025 BV Bonn 308
10.12.2025 BV Beuel 271
11.12.2025 Rat 1051
15.12.2025 Rat 521Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de