260285 · Beschlussvorlage: Einleitung
Erweiterung des Sportplatzes um ein zweites Kunstrasenspielfeld, ein multifunktionales Kleinspielfeld sowie Schulsportanlagen in Bonn-Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 260285
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Georg-Elser-Weg Hauptort
- Schlesienstraße
- Buschdorf
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 260285 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Erweiterung des Sportplatzes um ein zweites Kunstrasenspielfeld, ein multifunktionales Kleinspielfeld sowie Schulsportanlagen in Bonn- Buschdorf Beratungsfolge Sportausschuss 12.05.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Entwurfsplanung für die Erweiterung der Außensportanlagen um ein zweites Kunstrasenspielfeld, ein multifunktionales Kleinspielfeld und den inkludierten Schulsportanlagen am Georg-Elser-Weg, Bonn-Buschdorf, sowie der Erweiterung der Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf eine LED- Beleuchtung wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen und notwendigen Gutachten zu beauftragen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und für die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage auf eine LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie zu stellen. 3. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Umsetzung der Maßnahme wird vorbehaltlich der Ergebnisse aus den Gutachten, den noch ausstehenden Genehmigungen sowie der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt. Begründung 1 Anlass und Zielsetzung Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2023 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für den Ortsteil Bonn-Buschdorf als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen. Zu den Maßnahmen aus dem IEK für Buschdorf gehört unter Ziffer D 3.2 die Erweiterung des Sportplatzes in Buschdorf.Seite 1 von 11 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 30.01.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Erweiterung der Sportanlage in Buschdorf zu prüfen, um die steigenden Bedarfe an Sportflächen in Buschdorf und angrenzenden Stadtteilen zu decken (DS 220229-3). Die in Betracht kommenden Kosten sollen ermittelt und die Ergebnisse dem Sportausschuss und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung vorgelegt werden. Aufgrund dieser Beschlusslage hat die Sportverwaltung eine Entwurfsplanung zur Erweiterung der Sportanlagen beauftragt. Die Ergebnisse liegen nunmehr vor. Es ist beabsichtigt, die Außensportanlagen am Georg-Elser-Weg in Bonn- Buschdorf zu erweitern. Das vorhandene Kunstrasensportfeld ist mit der derzeitigen Nutzung durch die Vereine ausgelastet. Für die zwei vorhandenen Grundschulen im Ortsteil (GGS Am Apfelgarten, KGS Buschdorf) fehlen derzeit Schulsport-Außenanlagen. Für den Ortsteil Buschdorf sind Neubaugebiete geplant und dadurch bedingt zusätzliche Bedarfe absehbar. Um die heutigen Bedarfe sowie die zu erwartenden Bedarfe durch geplante Neuansiedlungen zu erfüllen, ist eine Erweiterung der Außensportanlagen notwendig. 2 Bestandssituation Bei dem Sportplatz am Georg-Elser-Weg handelt es sich um ein einzelnes Großspielfeld, das im Jahr 2011 als Kunstrasenplatz auf dem Standort des vorherigen Bolzplatzes gebaut worden ist. Im Süden schließt der Sportplatz an den vorhandenen Lärmschutzwall zur Bundesautobahn 555 an, im Norden wird die Fläche von einem Lärmschutzwall gegen die vorhandene Ortsrandbebauung abgegrenzt. Die Erweiterungsfläche östlich neben dem heutigen Sportplatz wurde in den vergangenen Jahren noch regelmäßig ackerbaulich genutzt. 3 Entwurf 3.1 Spielfeld 2 (Fußballfeld) Die Erweiterung der Außensportanlagen folgt im Wesentlichen dem Gesamtentwurf aus dem Jahr 2010. Im Südosten des heutigen Sportplatzes schließt sich ein zweites Kunstrasenfeld mit den Spielfeldmaßen 90 m x 60 m an. Im Norden grenzt das Spielfeld an den erweiterten Lärmschutzwall, im Süden schließt sich eine Kurzstreckenlaufbahn mit Sprunggrube an. Auf der westlichen Längsseite des Spielfeldes 2 wird eine Laufbahnmarkierung aufgebracht. Der Höhensprung zwischen dem Spielfeld 1 und dem Spielfeld 2 wird als einreihige Tribüne ausgebildet. Im Norden der beiden Großspielfelder wird die Pflegezufahrt angeordnet, im Süden ist das Spielfeld 2 und die Sprunganlage über einen Betonpflasterweg erschlossen.Seite 2 von 11 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bautechnisch folgt das Spielfeld 2 dem Aufbau des ersten Kunstrasenspielfeldes. Nach dem Abtrag des vorhandenen Oberbodens und dem Einbau der Drainage wird eine Schottertragschicht eingebracht. Auf die Schottertragschicht erfolgt die Verlegung der elastischen Tragschicht und des ausschließlich sandverfüllten Kunstrasenbelages. 3.2 Kleinspielfeld und Calisthenics-Anlage Im Bereich südlich des heutigen Schotterparkplatzes ist ein multifunktionales Kleinspielfeld mit umlaufendem Ballfangzaun und einem Kunststoffbelag geplant. Das Kleinspielfeld wird mit Käfigtoren und Basketballkörben ausgestattet und kann für verschiedenste Sportarten genutzt werden. Weiter südlich anschließend an das Kleinspielfeld ist die Errichtung einer Calisthenics- Anlage geplant. Das Kleinspielfeld und die Calisthenics-Anlage sollen insbesondere für die Bedarfe des nichtorganisierten Vereinssports in Buschdorf zur Verfügung stehen. 3.3 Entwässerung Das anfallende Niederschlagswasser des neuen Spielfeldes 2 wird grundsätzlich über die Flächendrainage versickert. Überschüssiges Niederschlagswasser wird in einer umlaufenden Betonrinne gefangen und über Absetzschächte an eine neue Rigole im Süden abgeleitet. Die hierfür erforderliche Genehmigung wird in einem separaten Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser bei der Unteren Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn beantragt. Das Niederschlagswasser des Kleinspielfeldes wird ebenfalls über Rinnen gefangen und an die bestehende Rigole des ersten Großspielfeldes angeschlossen. 3.4 Trainingsbeleuchtung Die vorhandene Flutlichtanlage beleuchtet ausschließlich das Spielfeld 1. Für das geplante Spielfeld 2 ist eine Erweiterung der Flutlichtanlagen geplant. Dabei ist die im Süden vorhandene Hochspannungstrasse der Rheinenergie AG zu berücksichtigen. Die Anlage wird daher so geplant, dass die Masten außerhalb des Schutzstreifens der Hochspannungstrasse positioniert werden. Für eine bessere Ausleuchtung der Flächen sind LED-Planflächenstrahler mit seitlicher und oberer Abschirmung vorgesehen. 3.6 Einfriedung, Ballfangzäune, BarrierenSeite 3 von 11 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die geplanten Spielfelder werden eingezäunt. Dazu wird der Zaun im Osten des vorhandenen Spielfeldes 1 aufgenommen und zur Einfriedung der Gesamtanlage wieder versetzt. Das neue Spielfeld 2 erhält analog zum ersten Spielfeld im Norden und Süden je einen 6,00 m hohen Ballfangzaun, im Osten zur Schlesienstraße hin ist ein 4,00 m hoher Ballfangzaun vorgesehen. 3.7 Stellplätze Die Erweiterung der Sportanlagen löst einen neuen Stellplatznachweis aus. Aufgrund der Gesamtgröße der Anlagen sind nunmehr 60 KFZ-Stellplätze nachzuweisen. Es ist geplant den vorhandenen Schotterparkplatz auszubauen und nach Süden hin zu erweitern, so dass die berechnete Stellplatzanzahl nachgewiesen werden kann. Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt dezentral über Versickerungsmulden und Baumrigolen. Im weiteren Verfahren wird die nach § 48 Abs. 1a der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) aufgrund der Stellplatzanzahl vorgeschriebene Überdachung mit einer Photovoltaikanlage geprüft. Da der von einer solchen Anlage produzierte Strom nicht ohne umfassende Speichermodule genutzt werden könnte und für den Betrieb der Flutlichtanlagen auch nicht ausreichend wäre, ist die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage in Frage zu stellen. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, auf der Fläche je 5 Stellplätze einen geeigneten Laubbaum zu pflanzen und hiermit die Verpflichtung nach der BauO NRW zu erfüllen. 3.8 Vegetationsflächen Zur Arrondierung der Sportanlagen sind innerhalb der Einfriedung Wiesenstreifen auf den Restflächen zwischen den Sportanlagen vorgesehen. Auf dem Parkplatz werden Grünflächen zwischen und hinter den Stellplätzen angeordnet. Die Grünflächen werden mit einer Landschaftsrasenmischung eingesät. 3.9 Natur- und Artenschutz Im Westen des Georg-Elser-Weges schließt sich entlang der BAB 555 das Landschaftsschutzgebiet Dransdorfer Weg, Bornheimer Weg, Tannenbuschwest (LSG 2.2), im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst (L2.2), an. Daher wird durch die Vorhabenträger sichergestellt, dass während der gesamten Baumaßnahme die Bereiche des Landschaftsschutzgebietes nicht direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Eine Nutzung des Schutzgebietes als Lagerungs- oder Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht zulässig. Während der Bauzeit werden dicht an den Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abgegrenzt. Die begrünte Böschung im Süden der Sportanlagen ist als schützenswertes Biotop „Autobahn, nordwestliche Abschnitte“ im Biotopkataster desSeite 4 von 11 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz eingetragen. Die Erweiterungsflächen der geplanten Sportanlagen befinden sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche des Spielfeldes 2 und der geplanten Weitsprunganlage befinden sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Parkplatz und das geplante Kleinspielfeld grenzen an die begrünte Böschung der BAB 555. Das Bauvorhaben befindet sich im planerischen Außenbereich. Bei der Errichtung des Kunstrasenspielfeldes, sowie dem multifunktionalen Kleinspielfeld und dem Parkplatz handelt es sich naturschutzfachlich um einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG. Es ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, der alle notwendigen Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung gemäß § 13 ff BNatSchG enthält. Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. In dem Zusammenhang sind für die europäisch geschützten Arten (wie die einheimischen Vogel- und Fledermausarten) die in § 44 Abs.1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Demnach ist es u.a. verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. In einer ersten Stufe der ASP wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II) erforderlich. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die ASP I ist anhand der Orientierungswerte des „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“ (2017, MKULNV) vorzunehmen. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung ist der Unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung und Abnahme vorzulegen. Zum Schutz wildlebender Tiere vor den Auswirkungen von Beleuchtungen sollen, neu zu errichtende Beleuchtungen konstruktiv so gestaltet und mit Leuchtmitteln ausgestattet werden, dass Tiere wildlebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt werden. Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist ein Beleuchtungskonzept zu erstellen, welches sicherstellt, dass durch die geplante Beleuchtung des Sportplatzes und der Nebenanlagen keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. 3.10 Container und Lagerflächen Für die Lagerung von Sportmaterial und Zubehör haben die örtlichen Sportvereine dringend Bedarf angemeldet, da die vorhandenen Container nicht ausreichen, in einem desolaten Zustand sind und zudem durch den Bau der Stellplatzanlage am heutigen Standort entfallen. Die Planung sieht daher vor,Seite 5 von 11 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) drei neue Doppelgaragen in den Abmessungen 6,00 x 6,00 m südlich des vorhandenen Pavillons zwischen dem geplanten Kleinspielfeld und dem Großsportfeld 1 anzuordnen. Die Entwurfsplanung ist mit den beteiligten Vereinen und Schulen sowie Vertretern der Bürgerinitiative „Zukunftswerkstatt Buschdorf“ erörtert worden. Die Planungsangabe stehen unter dem Vorbehalt einer noch zu erteilenden Baugenehmigung. 4 Finanzierung Die Kosten für den Umbau betragen nach der vorliegenden Kostenberechnung ca. 1,9 Mio. EUR brutto. Die Honorarkosten für die Planungsleistungen sowie ergänzenden Gutachterleistungen werden mit ca. 300.000 € brutto angenommen. Die Umrüstung der Flutlichtanlage in eine LED-Beleuchtung ist konsumtiv zu veranschlagen und mit ca. 100.000 € einzuplanen. Im Rahmen des anstehenden Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2031 wird die Umsetzung der Maßnahme geprüft. Im Falle eines positiven Votums könnte mit der Umsetzung der Maßnahme nach der Genehmigung des Haushalts im Jahr 2027 begonnen werden. Die Verwaltung wird für die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage in eine LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie – KRL) stellen. Nach dieser Richtlinie ergibt sich ein Förderhöchstsatz von 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 52-2027-xxxxx X VOB UVgO VgV 2027/28 2.000.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.08.01 Sportplätze und -außenanlagen 78.5300 521120 (Flutlicht) 5520608010600 520006 (Flutlicht)Seite 6 von 11 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Luftbild1 (öffentlich) 2 Lageplan1 (öffentlich) 3 Lageplan2 (öffentlich) 4 Entwurfsplanung (öffentlich)Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de