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260285 · Beschlussvorlage: Einleitung

Erweiterung des Sportplatzes um ein zweites Kunstrasenspielfeld, ein multifunktionales Kleinspielfeld sowie Schulsportanlagen in Bonn-Buschdorf

Nummer
260285
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
12.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Georg-Elser-Weg Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Schlesienstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 12.05.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
260285
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Erweiterung des Sportplatzes um ein zweites
Kunstrasenspielfeld, ein multifunktionales
Kleinspielfeld sowie Schulsportanlagen in Bonn-
Buschdorf
Beratungsfolge
Sportausschuss 12.05.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Entwurfsplanung für die Erweiterung der Außensportanlagen um ein
zweites Kunstrasenspielfeld, ein multifunktionales Kleinspielfeld und den
inkludierten Schulsportanlagen am Georg-Elser-Weg, Bonn-Buschdorf, sowie
der Erweiterung der Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf eine LED-
Beleuchtung wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen und
notwendigen Gutachten zu beauftragen, die erforderlichen Genehmigungen
einzuholen und für die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage auf eine
LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie zu stellen.
3. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Umsetzung der
Maßnahme wird vorbehaltlich der Ergebnisse aus den Gutachten, den noch
ausstehenden Genehmigungen sowie der Bereitstellung der erforderlichen
Haushaltsmittel gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn
zugestimmt.
Begründung
1 Anlass und Zielsetzung
Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2023 wurde das Integrierte
Entwicklungskonzept (IEK) für den Ortsteil Bonn-Buschdorf als städtebauliches
Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für eine
Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen. Zu den Maßnahmen aus
dem IEK für Buschdorf gehört unter Ziffer D 3.2 die Erweiterung des
Sportplatzes in Buschdorf.Seite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 30.01.2024 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Erweiterung der Sportanlage in
Buschdorf zu prüfen, um die steigenden Bedarfe an Sportflächen in Buschdorf
und angrenzenden Stadtteilen zu decken (DS 220229-3). Die in Betracht
kommenden Kosten sollen ermittelt und die Ergebnisse dem Sportausschuss
und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung vorgelegt werden.
Aufgrund dieser Beschlusslage hat die Sportverwaltung eine Entwurfsplanung
zur Erweiterung der Sportanlagen beauftragt. Die Ergebnisse liegen nunmehr
vor. Es ist beabsichtigt, die Außensportanlagen am Georg-Elser-Weg in Bonn-
Buschdorf zu erweitern. Das vorhandene Kunstrasensportfeld ist mit der
derzeitigen Nutzung durch die Vereine ausgelastet. Für die zwei vorhandenen
Grundschulen im Ortsteil (GGS Am Apfelgarten, KGS Buschdorf) fehlen derzeit
Schulsport-Außenanlagen.
Für den Ortsteil Buschdorf sind Neubaugebiete geplant und dadurch bedingt
zusätzliche Bedarfe absehbar. Um die heutigen Bedarfe sowie die zu
erwartenden Bedarfe durch geplante Neuansiedlungen zu erfüllen, ist eine
Erweiterung der Außensportanlagen notwendig.
2 Bestandssituation
Bei dem Sportplatz am Georg-Elser-Weg handelt es sich um ein einzelnes
Großspielfeld, das im Jahr 2011 als Kunstrasenplatz auf dem Standort des
vorherigen Bolzplatzes gebaut worden ist. Im Süden schließt der Sportplatz an
den vorhandenen Lärmschutzwall zur Bundesautobahn 555 an, im Norden wird
die Fläche von einem Lärmschutzwall gegen die vorhandene
Ortsrandbebauung abgegrenzt. Die Erweiterungsfläche östlich neben dem
heutigen Sportplatz wurde in den vergangenen Jahren noch regelmäßig
ackerbaulich genutzt.
3 Entwurf
3.1 Spielfeld 2 (Fußballfeld)
Die Erweiterung der Außensportanlagen folgt im Wesentlichen dem
Gesamtentwurf aus dem Jahr 2010. Im Südosten des heutigen Sportplatzes
schließt sich ein zweites Kunstrasenfeld mit den Spielfeldmaßen 90 m x 60 m
an. Im Norden grenzt das Spielfeld an den erweiterten Lärmschutzwall, im
Süden schließt sich eine Kurzstreckenlaufbahn mit Sprunggrube an.
Auf der westlichen Längsseite des Spielfeldes 2 wird eine Laufbahnmarkierung
aufgebracht.
Der Höhensprung zwischen dem Spielfeld 1 und dem Spielfeld 2 wird als
einreihige Tribüne ausgebildet. Im Norden der beiden Großspielfelder wird die
Pflegezufahrt angeordnet, im Süden ist das Spielfeld 2 und die Sprunganlage
über einen Betonpflasterweg erschlossen.Seite 2 von 11
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bautechnisch folgt das Spielfeld 2 dem Aufbau des ersten
Kunstrasenspielfeldes. Nach dem Abtrag des vorhandenen Oberbodens und
dem Einbau der Drainage wird eine Schottertragschicht eingebracht. Auf die
Schottertragschicht erfolgt die Verlegung der elastischen Tragschicht und des
ausschließlich sandverfüllten Kunstrasenbelages.
3.2 Kleinspielfeld und Calisthenics-Anlage
Im Bereich südlich des heutigen Schotterparkplatzes ist ein multifunktionales
Kleinspielfeld mit umlaufendem Ballfangzaun und einem Kunststoffbelag
geplant. Das Kleinspielfeld wird mit Käfigtoren und Basketballkörben
ausgestattet und kann für verschiedenste Sportarten genutzt werden. Weiter
südlich anschließend an das Kleinspielfeld ist die Errichtung einer Calisthenics-
Anlage geplant. Das Kleinspielfeld und die Calisthenics-Anlage sollen
insbesondere für die Bedarfe des nichtorganisierten Vereinssports in Buschdorf
zur Verfügung stehen.
3.3 Entwässerung
Das anfallende Niederschlagswasser des neuen Spielfeldes 2 wird
grundsätzlich über die Flächendrainage versickert. Überschüssiges
Niederschlagswasser wird in einer umlaufenden Betonrinne gefangen und über
Absetzschächte an eine neue Rigole im Süden abgeleitet.
Die hierfür erforderliche Genehmigung wird in einem separaten Antrag auf
Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von
Niederschlagswasser bei der Unteren Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn
beantragt.
Das Niederschlagswasser des Kleinspielfeldes wird ebenfalls über Rinnen
gefangen und an die bestehende Rigole des ersten Großspielfeldes
angeschlossen.
3.4 Trainingsbeleuchtung
Die vorhandene Flutlichtanlage beleuchtet ausschließlich das Spielfeld 1. Für
das geplante Spielfeld 2 ist eine Erweiterung der Flutlichtanlagen geplant.
Dabei ist die im Süden vorhandene Hochspannungstrasse der Rheinenergie
AG zu berücksichtigen. Die Anlage wird daher so geplant, dass die Masten
außerhalb des Schutzstreifens der Hochspannungstrasse positioniert werden.
Für eine bessere Ausleuchtung der Flächen sind LED-Planflächenstrahler mit
seitlicher und oberer Abschirmung vorgesehen.
3.6 Einfriedung, Ballfangzäune, BarrierenSeite 3 von 11
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die geplanten Spielfelder werden eingezäunt. Dazu wird der Zaun im Osten
des vorhandenen Spielfeldes 1 aufgenommen und zur Einfriedung der
Gesamtanlage wieder versetzt. Das neue Spielfeld 2 erhält analog zum ersten
Spielfeld im Norden und Süden je einen 6,00 m hohen Ballfangzaun, im Osten
zur Schlesienstraße hin ist ein 4,00 m hoher Ballfangzaun vorgesehen.
3.7 Stellplätze
Die Erweiterung der Sportanlagen löst einen neuen Stellplatznachweis aus.
Aufgrund der Gesamtgröße der Anlagen sind nunmehr 60 KFZ-Stellplätze
nachzuweisen. Es ist geplant den vorhandenen Schotterparkplatz auszubauen
und nach Süden hin zu erweitern, so dass die berechnete Stellplatzanzahl
nachgewiesen werden kann. Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt
dezentral über Versickerungsmulden und Baumrigolen. Im weiteren Verfahren
wird die nach § 48 Abs. 1a der Landesbauordnung NRW (BauO NRW)
aufgrund der Stellplatzanzahl vorgeschriebene Überdachung mit einer
Photovoltaikanlage geprüft. Da der von einer solchen Anlage produzierte Strom
nicht ohne umfassende Speichermodule genutzt werden könnte und für den
Betrieb der Flutlichtanlagen auch nicht ausreichend wäre, ist die
Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage in Frage zu stellen. Die Verwaltung
beabsichtigt deshalb, auf der Fläche je 5 Stellplätze einen geeigneten
Laubbaum zu pflanzen und hiermit die Verpflichtung nach der BauO NRW zu
erfüllen.
3.8 Vegetationsflächen
Zur Arrondierung der Sportanlagen sind innerhalb der Einfriedung
Wiesenstreifen auf den Restflächen zwischen den Sportanlagen vorgesehen.
Auf dem Parkplatz werden Grünflächen zwischen und hinter den Stellplätzen
angeordnet. Die Grünflächen werden mit einer Landschaftsrasenmischung
eingesät.
3.9 Natur- und Artenschutz
Im Westen des Georg-Elser-Weges schließt sich entlang der BAB 555 das
Landschaftsschutzgebiet Dransdorfer Weg, Bornheimer Weg,
Tannenbuschwest (LSG 2.2), im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
Kottenforst (L2.2), an. Daher wird durch die Vorhabenträger sichergestellt, dass
während der gesamten Baumaßnahme die Bereiche des
Landschaftsschutzgebietes nicht direkt oder indirekt beeinträchtigt werden.
Eine Nutzung des Schutzgebietes als Lagerungs- oder
Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht zulässig. Während der Bauzeit werden
dicht an den Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände durch fest
installierte Bauzäune vom Baufeld abgegrenzt.
Die begrünte Böschung im Süden der Sportanlagen ist als schützenswertes
Biotop „Autobahn, nordwestliche Abschnitte“ im Biotopkataster desSeite 4 von 11
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz eingetragen. Die
Erweiterungsflächen der geplanten Sportanlagen befinden sich nicht im
Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche des Spielfeldes 2 und der geplanten
Weitsprunganlage befinden sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der
Parkplatz und das geplante Kleinspielfeld grenzen an die begrünte Böschung
der BAB 555. Das Bauvorhaben befindet sich im planerischen Außenbereich.
Bei der Errichtung des Kunstrasenspielfeldes, sowie dem multifunktionalen
Kleinspielfeld und dem Parkplatz handelt es sich naturschutzfachlich um einen
Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG. Es ist ein
landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, der alle notwendigen
Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung gemäß § 13 ff BNatSchG
enthält.
Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich
Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung
(ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes
Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
In dem Zusammenhang sind für die europäisch geschützten Arten (wie die
einheimischen Vogel- und Fledermausarten) die in § 44 Abs.1 BNatSchG
formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Demnach ist es u.a. verboten, Tiere
dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre
Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
In einer ersten Stufe der ASP wird durch eine überschlägige Prognose geklärt,
ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können.
Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden
Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II)
erforderlich.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die ASP I ist anhand der
Orientierungswerte des „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“
(2017, MKULNV) vorzunehmen. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zur
Artenschutzprüfung ist der Unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung und
Abnahme vorzulegen.
Zum Schutz wildlebender Tiere vor den Auswirkungen von Beleuchtungen
sollen, neu zu errichtende Beleuchtungen konstruktiv so gestaltet und mit
Leuchtmitteln ausgestattet werden, dass Tiere wildlebender Arten vor
nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt werden. Im
Rahmen der Artenschutzprüfung ist ein Beleuchtungskonzept zu erstellen,
welches sicherstellt, dass durch die geplante Beleuchtung des Sportplatzes und
der Nebenanlagen keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
ausgelöst werden.
3.10 Container und Lagerflächen
Für die Lagerung von Sportmaterial und Zubehör haben die örtlichen
Sportvereine dringend Bedarf angemeldet, da die vorhandenen Container nicht
ausreichen, in einem desolaten Zustand sind und zudem durch den Bau der
Stellplatzanlage am heutigen Standort entfallen. Die Planung sieht daher vor,Seite 5 von 11
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drei neue Doppelgaragen in den Abmessungen 6,00 x 6,00 m südlich des
vorhandenen Pavillons zwischen dem geplanten Kleinspielfeld und dem
Großsportfeld 1 anzuordnen.
Die Entwurfsplanung ist mit den beteiligten Vereinen und Schulen sowie
Vertretern der Bürgerinitiative „Zukunftswerkstatt Buschdorf“ erörtert worden.
Die Planungsangabe stehen unter dem Vorbehalt einer noch zu erteilenden
Baugenehmigung.
4 Finanzierung
Die Kosten für den Umbau betragen nach der vorliegenden Kostenberechnung
ca. 1,9 Mio. EUR brutto. Die Honorarkosten für die Planungsleistungen sowie
ergänzenden Gutachterleistungen werden mit ca. 300.000 € brutto
angenommen. Die Umrüstung der Flutlichtanlage in eine LED-Beleuchtung ist
konsumtiv zu veranschlagen und mit ca. 100.000 € einzuplanen.
Im Rahmen des anstehenden Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes und
der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2031 wird die
Umsetzung der Maßnahme geprüft. Im Falle eines positiven Votums könnte mit
der Umsetzung der Maßnahme nach der Genehmigung des Haushalts im Jahr
2027 begonnen werden.
Die Verwaltung wird für die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage in eine
LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach der Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie – KRL)
stellen. Nach dieser Richtlinie ergibt sich ein Förderhöchstsatz von 25 % der
förderfähigen Gesamtausgaben.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
52-2027-xxxxx X VOB UVgO VgV 2027/28 2.000.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.08.01 Sportplätze und -außenanlagen 78.5300
521120 (Flutlicht)
5520608010600
520006 (Flutlicht)Seite 6 von 11
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Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Luftbild1 (öffentlich)
2 Lageplan1 (öffentlich)
3 Lageplan2 (öffentlich)
4 Entwurfsplanung (öffentlich)Seite 7 von 11
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Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de