260280-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zum BBB-Antrag: Bodycams für Fahrpersonal
Kerndaten
- Nummer
- 260280-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260280-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Stellungnahme der Verwaltung zum BBB-Antrag: Bodycams für Fahrpersonal Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme Zum Antrag 260280 nehmen die Stadtwerke wie folgt Stellung: Bewertung der Erforderlichkeit für Fahrpersonal und Fahrausweiskontrolleure 1. Ausgangslage Die Fahrzeuge des Bonner ÖPNV sind bereits flächendeckend mit fest installierten Videoüberwachungssystemen ausgestattet. Diese dienen der Sicherheit von Fahrgästen und Fahrpersonal, unterstützen die Aufklärung von Vorfällen und erfüllen hohe datenschutzrechtliche Standards. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Stellungnahme zu der Anfrage des BBB-Antrags betr. Bodycams für Fahrpersonal. 2. Bodycams für Fahrpersonal: Nicht erforderlich 2.1 Doppelstrukturen ohne nachweisbaren Mehrwert Das Fahrpersonal arbeitet ausschließlich im Innenraum der Fahrzeuge, der bereits vollständig videoüberwacht ist. Die vorhandenen Systeme bieten: - lückenlose Aufzeichnung des Fahrgastraums - hohe Bildqualität durch fest installierte Kameras - zentrale, standardisierte Auswertung - datenschutzkonforme Speicherung Bodycams würden diese Funktionen nicht erweitern, sondern lediglich duplizieren. Ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn ist nicht belegbar. 2.2 Fehlende Wirksamkeit im fahrbetrieblichen Kontext Konfliktsituationen im Fahrbetrieb entstehen häufig spontan. Bodycams bieten hier keine nachweisbare Deeskalation, da:Seite 1 von 15 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - Fahrgäste bereits wissen, dass der Raum videoüberwacht ist - das Fahrpersonal in kritischen Situationen nicht gleichzeitig fahren, kommunizieren und eine Bodycam bedienen kann - die Aktivierung einer Bodycam als Eskalation wahrgenommen werden kann 2.3 Datenschutzrechtliche Unverhältnismäßigkeit Bodycams stellen einen stärkeren Grundrechtseingriff dar als stationäre Kameras, da sie gezielt einzelne Personen erfassen. Die Erforderlichkeit im Sinne der DSGVO ist nicht gegeben, solange ein milderes, bereits wirksames Mittel existiert. 2.4 Belastung des Fahrpersonals Das Tragen einer Bodycam kann zu: - psychologischer Belastung - Unsicherheiten im Umgang mit Datenschutz - Konfliktverschärfung führen. Die Sicherheit des Fahrpersonals wird bereits durch Schulungen, Notrufsysteme und Fahrzeugkameras gewährleistet. 2.5 Wirtschaftliche Betrachtung Die Einführung von Bodycams für Fahrpersonal würde erhebliche Kosten verursachen, ohne einen belegbaren Mehrwert zu schaffen. Mittel wären effizienter in Prävention, Schulungen und technische Verbesserungen investiert. Zwischenfazit: Für das Fahrpersonal sind Bodycams nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig und nicht wirtschaftlich sinnvoll. 3. Bodycams für Fahrausweiskontrolleure: Sachlich begründete Erforderlichkeit 3.1 Abweichendes Einsatzprofil Fahrausweiskontrolleure arbeiten nicht nur im überwachten Innenraum, sondern regelmäßig: - an Haltestellen - auf Bahnsteigen - in Zugängen und Außenbereichen - im öffentlichen Raum ohne stationäre Kameras Ihr Gefährdungs- und Konfliktpotenzial unterscheidet sich damit deutlich vom Fahrpersonal.Seite 2 von 15 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3.2 Präventive Wirkung in nicht überwachten Bereichen In Außenbereichen entfalten Bodycams einen klaren Nutzen: - sichtbare Kameras wirken deeskalierend - erstmals verlässliche Beweissicherung in nicht überwachten Zonen - Aktivierung der Kamera setzt eine klare kommunikative Grenze („Ich aktiviere jetzt die Kamera“) 3.3 Schutz vor Übergriffen Kontrolleure sind häufiger mit konfliktträchtigen Situationen konfrontiert, etwa bei: - Fahrscheinkontrollen - Personalienfeststellungen - Durchsetzung von Beförderungsbedingungen - alkoholisierten oder gruppendynamischen Situationen Bodycams können: - Übergriffe reduzieren - falsche Beschuldigungen verhindern - die Sicherheit der Kontrolleure erhöhen 3.4 Verbesserte Dokumentation für Ermittlungsbehörden Bodycams ermöglichen in nicht überwachten Bereichen: - präzise Rekonstruktion von Vorfällen - schnellere Ermittlungen - Entlastung bei strittigen Sachverhalten 3.5 Verhältnismäßige und zielgerichtete Lösung Die Einführung von Bodycams ausschließlich für Kontrolleure ist sachlich begründet und datenschutzrechtlich vertretbar, da: - ein tatsächlicher Überwachungsbedarf besteht - keine Doppelstrukturen geschaffen werden - der Eingriff auf konfliktträchtige Situationen begrenzt bleibt 4. Klare Differenzierung: Fahrpersonal vs. Kontrolleure siehe Grafik in der Anlage 5. GesamtfazitSeite 3 von 15 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - Für das Fahrpersonal sind Bodycams nicht erforderlich, da der Innenraum unserer Busse und Bahnen bereits vollständig überwacht wird und kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn entsteht. - Für Fahrausweiskontrolleure hingegen können Bodycams in nicht überwachten Außenbereichen einen klaren präventiven, dokumentarischen und sicherheitsrelevanten Nutzen entfalten. Der VRS gibt folgende Stellungnahme ab: „Eine verpflichtende Ausrüstung von Servicekräften mit Bodycams kann derzeitig nicht empfohlen werden. Während einige Beschäftigte im Service aus Überzeugung das Angebot nutzen, hat der größere Teil der Fahrgastbetreuer doch ernstzunehmende Bedenken selbst Kameras mitzuführen. Gerade bei einzeln arbeitenden Fahrgastbetreuern ist das Risiko der Überforderung groß und gleichzeitig kann eine ausreichende Eigensicherung schwer gewährleistet werden.“ (siehe hierzu auch die Anlage) Anlage/n 1 Anlage zu Punkt 4_260280-01 ST (öffentlich) 2 NVR zu Bodycams (öffentlich)Seite 4 von 15 Anlage zu 260280-01 ST Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Klare Differenzierung: Fahrpersonal vs. Kontrolleure Gruppe Einsatzort Vorhandene Überwachung Nutzen von Bodycams Fahrpersonal Innenraum des Fahrzeugs Vollständig videoüberwacht Kein zusätzlicher Mehrwert Kontrolleure Innenraum + Außenbereiche Außenbereich oft nicht überwacht Deeskalation, Beweissicherung, Schutz Diese Differenzierung ermöglicht eine verhältnismäßige, zielgerichtete und datenschutzkonforme Sicherheitsstrategie.Seite 5 von 15 Wesentliche Ergebnisse der Evaluation des Einsatzes von Bodycams im SPNV 30. November 2020 Erstellt von: Im Auftrag von: Udo Kluttig und Christian Oberberg Nahverkehr Rheinland GmbHSeite 6 von 15 - 1 - Hintergrund Zugbegleitpersonal und Sicherheitskräfte sehen sich im Schienennahverkehr in den letzten Jahren zunehmend Übergriffen ausgesetzt, von denen auch Kunden betroffen sind. Für das Jahr 2018 wies die Bundespolizei 3.353 Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus, was einer Steigerung von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr entsprach. Die Deutsche Bahn hat für das Jahr 2019 2.558 Attacken auf das Zugpersonal registriert, wobei 562 Übergriffe auf das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen entfielen. Dies waren bundesweit 2,5 % weniger als im Vorjahr, doch verzeichnet die Deutsche Bahn seit 2012 einen tendenziellen Anstieg von körperlichen Übergriffen auf ihre Beschäftigten. Angriffe auf die eigenen Beschäftigten versuchen die Verkehrsunternehmen u. a. mit einer gezielten Ausbildung zum Umgang mit Konfliktsituationen, einer engen Kooperation mit der Bundespolizei sowie mit technischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Als eine vergleichsweise neue Maßnahme zur Unterstützung des Personals können Bodycams dienen. Dabei handelt es sich um Videokameras, die sichtbar am Körper getragen und zur Dokumentation des Einsatzgeschehens eingesetzt werden. In einem ersten Praxisversuch hat die DB Sicherheit in den Jahren 2016/2017 in Berlin und Köln Sicherheitskräfte mit Bodycams ausgestattet. Die Ergebnisauswertungen haben gezeigt, dass es in Berlin bei 756 Streifengängen zu nur einer Körperverletzung gekommen ist und in Köln bei 334 Streifengängen kein Vorfall zu verzeichnen war. Unter Berücksichtigung von Vergleichszeiträumen wären hingegen in Berlin 30 und in Köln 20 Körperverletzungen zu erwarten gewesen. Auch verschiedene Landespolizeien sowie die Bundespolizei haben Pilotprojekte durchgeführt, die zum Teil evaluativ begleitet wurden und zu weitgehend positiven Bewertungen des Einsatzes von Bodycams gelangen. Doch fehlen Erfahrungen zum Einsatz von Bodycams im Regeleinsatz in Zügen des SPNV sowie in Verbindung mit Fahrausweiskontrollen und Kundeninformationen durch Zugbegleitpersonal. Um dieses Erkenntnisdefizit zu schließen hat der Nahverkehr Rheinland im Rahmen des vom Landes NRW finanzierten Pilotprojektes die Beratungsfirma LOGO nach entsprechender Ausschreibung mit der Durchführung der Evaluation eines Modellprojektes zum Einsatz von Bodycams im SPNV beauftragt, die im Zeitraum Oktober 2018 bis April 2020 durchgeführt wurde. Zentrale Fragestellungen Dem Erkenntnisinteresse des Auftraggebers entsprechend, standen im Mittelpunkt der Untersuchung Fragen nach der deeskalierenden Wirkung von Bodycams, nach Auswirkungen gemischter Einsatzkonzepte von Service- und Sicherheitspersonal sowie nach der Bewertung und Akzeptanz von Bodycams durch Beschäftigte und Fahrgäste. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen ist zudem ein Konzept für die Schulung von Personal für den Einsatz von Bodycams entwickelt worden.Seite 7 von 15 - 2 - Methodisches Vorgehen Im Zeitraum Oktober 2018 bis März 2020 wurden in unterschiedlichen Konfigurationen von Service- und Sicherheitspersonal Bodycams auf ausgesuchten Linien des SPNV im Gebiet des NVR eingesetzt. Auf den S-Bahnlinien S12 und S13/19 waren bereits zu Untersuchungsbeginn Sicherheitskräfte mit Bodycams abendlich im Dienst. Ab Mai 2019 wurde mit dem Bodycam- Einsatz auf der RB26 und RB38 begonnen. Als Kontrolllinie wurde die S11 in die Untersuchung einbezogen, auf der keine Bodycams zum Einsatz gekommen sind. Eine maßgebliche Methode der Datengewinnung war eine zweimalige Befragung von Fahrgästen der Untersuchungs- und Kontrolllinien in Form von face-to-face Interviews, die vor dem Einsatz der Bodycams (Zeitpunkt t1) sowie gegen Ende des Projektes (Zeitpunkt t2) zu ihrem abendlichen Sicherheitsgefühl, zum Einsatz von Bodycams sowie zum Personaleinsatz befragt wurden. Zudem wurde das Service- und Sicherheitspersonal zu Beginn und in der Abschlussphase der Evaluation ausführlich mittels eines umfangreichen Fragebogens schriftlich befragt. Es konnten 72 Fragebögen aus Ausgangsbefragungen sowie 57 Antwortbögen aus Abschlussbefragungen in die Analyse einbezogen werden. Die teilnehmenden Service- und Sicherheitspersonale füllten zudem nach ihren Einsätzen Kurzfragebögen aus, wobei teilweise Kontrollgruppen einbezogen wurden. Insgesamt wurden über 1.800 schichtbezogene Kurzfragebögen ausgewertet. Ergänzend wurden qualitative Interviews mit Beschäftigten und teilnehmende Beobachtungen durchgeführt. Im Evaluationskonzept war ein wochenweiser Wechsel des Einsatzes von Bodycams auf der RB38 vorgesehen. Mit diesem Vorgehen sollte ermittelt werden, welche Effekte dem Einsatz von Bodycams bei ansonsten gleichbleibenden Rahmenbedingungen (wie der Personalbesetzung) zugerechnet werden können. Die Einbeziehung von Daten aus den Ereigniserfassungssystemen von DB Regio und DB Sicherheit besitzt nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da nicht systematisch Informationen darüber erfasst wurden, ob und ab wann Sicherheitspersonal beteiligt waren. Ergebnisse Wirkung des Einsatzes von Bodycams auf Fahrgäste Ein zentraler Fokus der Evaluation war auf Wahrnehmungen und Bewertungen von Bodycams durch Fährgäste gerichtet. Es sind daher 1.413 face-to-face Interviews vor Einführung der Bodycams und 1.560 gegen Ende des Modellprojektes in den Untersuchungslinien sowie in einer Kontrolllinie geführt worden. Insgesamt fallen Einschätzungen der Fahrgäste zum Sicherheitsgefühl sowie zum Einsatz von Bodycams in der Tendenz positiv aus.Seite 8 von 15 - 3 - Abbildung 1: Wie Abbildung 1 illustriert, verbessert sich die Zufriedenheit der Fahrgäste mit ihrem persönlichen Sicherheitsempfinden auf allen untersuchten Strecken zwischen den beiden Befragungszeitpunkten signifikant. Analysiert man nur den Anteil der Unzufriedenen sinkt dieser auf den Linien S12 und S13/19 deutlich und auf der RB38 in der Tendenz. Im Fall der Linien RB26 sowie der Kontrolllinie S11 hingegen sind bei dieser Personengruppe keine statistisch relevanten Veränderungen festzustellen. Maßgebliche Gründe dafür sich unsicher zu fühlen sind die „Abwesenheit von Personal“ (28 % der Nennungen) sowie die Anwesenheit „unangenehmer Personen“ (27 %). Deutlich seltener wird „Abwesenheit von Personal“ als Grund beim zweiten Erhebungszeitpunkt in den Untersuchungslinien genannt. Frauen weisen in der Tendenz ein größeres Unsicherheitsgefühl als Männer auf und ältere Menschen fühlen sich (besonders in den S-Bahnen) unsicherer als Jüngere. Fahrgäste die angaben, den Einsatz von Bodycams bemerkt zu haben wiesen durchschnittlich ein signifikant höheres Sicherheitsgefühl auf als Fahrgäste, bei denen dies nicht der Fall gewesen ist. Dies kann als Hinweis auf einen positiven Einfluss der Bodycams auf das Sicherheitsgefühl vieler Fahrgäste gedeutet werden. Den Einsatz von Bodycams haben Fahrgäste mit einer Quote von 43 % in der RB38 am häufigsten wahrgenommen (RB26: 29 %, S13/19: 24 %, S12: 20 %). Abhängig war die Wahrnehmung der Bodycams auch vom jeweiligen Einsatzkonzept: Auf der RB26 wurden die Bodycams von Fahrkartenkontrolleuren getragen, auf der RB38 war das Sicherheitspersonal mit Bodycams ausgerüstet und hat die Servicekräfte in der unmittelbaren Kundenkommunikation unterstützt, während insbesondere in S- Bahnen das eingesetzte Sicherheitspersonal mit Bodycams eher passiv überwachend auftrat. Bei der Ansprache auf den Einsatz von Bodycams im SPNV reagiert eine große Mehrheit der Fahrgäste (t1 - 84 %; t2 - 89 %) grundsätzlich positiv. Damit korrespondiert, dass 92 % der Fahrgäste eine Ausstattung mit Bodycams gut finden, wobei die Zustimmungsquote (t1 - 89 %; t2 - 94 %) im Projektverlauf signifikant steigt. Besonders hohe Zustimmung erfahren Bodycams bei Fahrgästen, die den SPNV intensiv nutzen (tägliche/beinahe tägliche abendliche Fahrt). Mehr als 80 % der Teilnehmenden attestieren eine positive Wirkung der Bodycam hinsichtlich einer Verbesserung des Sicherheitsgefühls. Als einen Eingriff in die Privatsphäre sehen 36 % derSeite 9 von 15 - 4 - Fahrgäste den Einsatz von Bodycams an, wobei lediglich 13 % einen möglichen Missbrauch der Daten befürchten oder den Einsatz als Grundrechtseingriff (12 %) ablehnen. In den Interviews wurde von vielen Befragten angemerkt, dass durch das vorherige Ankündigen der fallweisen Aufnahme dieser Eingriff auch weniger stark sei, als bei den permanent aufnehmenden Videokameras in den Zügen. Bei den Versuchslinien RB26, RB38, S12 und S13/19 sinkt der Prozentanteil in der Abschlussbefragung in dieser Frage noch signifikant ab. 58 % der Fahrgäste sind mit dem Auftreten des Servicepersonals vollkommen bzw. sehr zufrieden, wobei dieser Wert im Projektverlauf von 48 % auf 65 % ansteigt. Noch höher fällt dieser Zufriedenheitswert mit 75 % aus, wenn die Fahrgäste Bodycams bei Beschäftigten wahrgenommen haben. Auf der RB26 betrug dieser Zufriedenheitsgrad 69 % vor und 72 % nach der Einführung der Bodycam. Personen, die eine Bodycam auf der Linie am Servicepersonal wahrgenommen hatten, liegen sogar bei 77 % gehobener Zufriedenheit. Dies kann als Indiz dafür angesehen werden, dass Fahrgäste die Bodycam nicht als störend wahrnehmen und diese auch nicht im Konflikt mit dem Servicecharakter des Personals stehen. Ein vergleichbarer Anstieg der Zufriedenheitswerte mit dem Auftreten des Servicepersonals (von 44 % auf 70 %) ist auch dann festzustellen, wenn diese auf der RB38 fallweise von Sicherheitspersonal begleitet wurden. Hier liegt dieser Zufriedenheitsgrad von Fahrgästen, die die Bodycam bemerkten, bei 77 % in der Endbefragung. Auch die Zufriedenheit mit dem Auftreten des Sicherheitspersonals steigt im Projektverlauf von 37 % auf 55 % in den Antwortkategorien „vollkommen“ und „sehr zufrieden“ signifikant an. Besonders deutlich wird dies in der RB38, die seit Projektbeginn in den Abend- bzw. Nachtstunden häufig durch Sicherheitskräfte begleitet wird. Hier stiegen die Zufriedenheitswerte (vollkommen und sehr zufrieden) von 27 % auf 65 % der Fahrgäste. Bei den Fahrgästen die eine Bodycam auf der RB38 bemerkt haben, betrug dieser Wert im Abschluss 72 %. Die Zufriedenheit mit der Personalausstattung hat sich im Untersuchungszeitraum von 77 % auf 83 % (zufrieden, sehr bzw. vollkommen zufrieden) verbessert. Auf der Linie RB38 wird durch den zusätzlichen Einsatz von Sicherheitskräften dieser Anstieg von 75 % auf 89 % Zustimmung besonders deutlich. Die Fahrgäste, die dort eine Bodycam am Sicherheitspersonal wahrgenommen haben, waren mit 95 % noch häufiger in der Abschlussbefragung mit der Personalausstattung zufrieden. Vierfünftel der Fahrgäste befürworten den Einsatz von Bodycams. Sie schätzen das Instrument als wirksam ein um Aggressionen und Gewalt sowohl gegen Personal als auch sich selbst zu verhindern. Die Wahrnehmung von Bodycams wirkt sich daher positiv auf ihr Sicherheitsgefühl aus. Lediglich ein kleinerer Anteil von 13 % der Fahrgäste hat grundsätzliche Bedenken gegen deren Einsatz, etwa weil damit ein erheblicher Eingriff in Persönlichkeitsrechte verbunden sein könnte. Wirkung des Einsatzes von Bodycams auf das Personal Im Folgenden dargestellte Erkenntnisse zu Einschätzungen und Bewertungen des Einsatzes von Bodycams basieren maßgeblich auf umfangreicheren schriftlichen Befragungen von Service- und Sicherheitskräften vor Projektbeginn und gegen Ende der Projektlaufzeit. Zudem wurden die eingesetzten Beschäftigten gebeten nach Abschluss ihrer Schicht einen zweiseitigen Kurzfragebogen auszufüllen.Seite 10 von 15 - 5 - Sicherheitspersonal mit Bodycam-Ausrüstung (RB38, S12, S13/19) In den S-Bahnen und der RB38 wurden die Bodycams von Sicherheitskräften getragen. Die Zufriedenheit des Sicherheitspersonals mit ihrer Tätigkeit ist in der Abschlussbefragung im Vergleich zur Anfangsbefragung signifikant gestiegen (t1 - Ø 5,0; t2 - Ø 5,5 auf einer Skala von 1 = gar nicht bis 6 = völlig). Das Mitführen von Bodycams wirkt sich positiv auf das Sicherheitsgefühl von Sicherheitskräften aus. Versehen diese mit Bodycam ihren Dienst, fühlen sich 93 % von ihnen größtenteils bzw. vollkommen sicher. Haben die Sicherheitskräfte keine Bodycam dabei, stimmen lediglich 76 % der Befragten in diesem Maß zu. Auch lässt sich ein signifikant positiver Effekt auf das Wohlbefinden der Sicherheitskräfte bei der Dienstverrichtung erkennen. Differenziert nach Linien zeigt sich, dass sich das Sicherheitspersonal auf der RB38 auf der oben genannten Skala signifikant sicherer (RB38: Ø 5,3; S-Bahn: Ø 5,0) und wohler (RB38: Ø 5,2; S-Bahn: Ø 4,9) fühlt als das Personal auf den S-Bahnen. Die Beschäftigten stimmen nach der Projektlaufzeit deutlich seltener der Aussage zu, in den letzten 12 Monaten verbalen oder körperlichen Angriffen ausgesetzt gewesen zu sein. Während 45 % der Mitarbeitenden in der Ausgangsbefragung zustimmen in den letzten zwölf Monaten geschlagen oder getreten worden zu sein, ist dieser Zustimmungswert auf 17 % in der Abschlussbefragung signifikant gesunken. Als Gründe für das Aktivwerden der Sicherheitskräfte werden „Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein“ in 157 Fällen am häufigsten genannt. Danach folgen „verbale Angriffe“ (132 Fälle), „aggressive Fahrgäste“ (125 Fälle), „Fahrgäste, die des Zuges verwiesen werden mussten“ (123 Fälle) sowie „alkoholisierte Personen“ (74 Fälle). Das aktive Hinweisen auf die Kamera wirkt, nach Angaben des Sicherheitspersonals in den meisten Fällen deeskalierend (91 % Zustimmung), wobei die Zustimmung in der Abschlussbefragung tendenziell noch ansteigt (t1 - Ø 4,5; t2 - Ø 4,9). Der Bildschirm der Kamera wird dabei als hilfreich und deeskalierend eingeschätzt. Ihre Befürchtung im Dienst körperliche Gewalt zu erleben ist im Projektverlauf von 80 % auf 43 % gesunken. In nur wenigen Fällen waren die Sicherheitskräfte anlässlich besonderer Vorkommnisse mit dem Ausgang der Situation unzufrieden, wobei kein Zusammenhang zum Einsatz von Bodycams hergestellt werden kann. Die Befragungsinstrumente liefern starke Hinweise darauf, dass Bodycams von den Sicherheitskräften als ein sinnvolles zusätzliches Instrument angesehen werden, das ihnen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird und zur Bewältigung des Berufsalltags gute Dienste leistet. Sie trägt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit bei (t1 - 58% Zustimmung, t2- 91% Zustimmung) und beeinflusst das eigene Sicherheitsgefühl positiv. Trotz dieser grundsätzlichen Wertschätzung für das Instrument, sehen die Beschäftigten Bodycams nicht unkritisch. Nach der Projektlaufzeit reflektieren sie beispielsweise, dass sich bestimmte Personen (z. B. wenn diese unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen oder stark alkoholisiert sind) von Bodycams nicht abschrecken lassen und beziffern etwa 10 - 20 % der Fälle, in denen der Einsatz der Kamera kontraproduktiv bzw. eskalierend wirken kann. Begleitetes Servicepersonal (RB38) Das Belastungs- bzw. Stressniveau während der Dienste sinkt signifikant, wenn Kundendienstbetreuer im Nahverkehr (KiN) von Sicherheitskräften der DB begleitet wurden, die wochenweise im Wechsel eine Bodycam mitführten. Zugleich erhöhte sich ihr Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden im Fall der Begleitung. Dabei stieg das Sicherheitsgefühl umso stärker, je größer die Anzahl des anwesenden Service- und Sicherheitspersonals war.Seite 11 von 15 - 6 - Dabei lässt sich kein zusätzlicher Effekt durch die Mitnahme einer Bodycam feststellen, woraus deutlich wird, dass positive Veränderungen im Projektverlauf auf einen erhöhten Personaleinsatz zurückzuführen sind und weniger auf den Einsatz der Kamera. Unterstrichen wird dieser Befund durch die deutlich gestiegene Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit von Service- und Sicherheitskräften (von 47 % auf 100 % Zustimmung) sowie leicht abnehmende Unzufriedenheit mit der Personalstärke in den Abend- und Nachtstunden. Insbesondere beim Auftreten von besonderen Vorfällen waren Kundenbetreuer mit der Bewältigung der Situation wesentlich zufriedener, wenn sie von Sicherheitskräften begleitet wurden (90 % Zufriedenheit mit Begleitung, 49 % Zufriedenheit ohne Begleitung). War bei einem Ereignis aufgrund fehlender Begleitung bzw. Ausrüstung keine Bodycam verfügbar, wurde von 82 % der sich äußernden Servicemitarbeitenden angemerkt, dass eine Kamera in dieser Situation genützt hätte. Die bereits in der Ausgangsbefragung positive Einschätzung der Bodycam steigert sich bei der Aussage „Bodycams führen dazu, dass sich die Fahrgäste dem eingesetzten Personal gegenüber respektvoller verhalten.“ von 80 % auf 93 % Zustimmung (Ø 4,1 zu Ø 4,7). Insgesamt befürworten 84 % der begleiteten Kundenbetreuer den Einsatz von Bodycams und 89 % fänden es gut, wenn begleitende Sicherheitskräfte eine Bodycam mitführen würden. Allerdings sinkt die Bereitschaft selbst eine Bodycam zu tragen im Projektverlauf von 60 % auf 40 % ab. Aus Sicht der begleiteten Kundendienstbetreuer wird insbesondere der zusätzliche Personaleinsatz positiv bewertet und hätte beibehalten, intensiviert bzw. auf die ersten Fahrten am Morgen ausgeweitet werden sollen. Servicepersonal mit Bodycam-Ausrüstung (RB26) Die Servicebeschäftigten auf der RB26 hatten sich für die Erprobung von Bodycams freiwillig ge- meldet und durften nach ihrer Schulung im Rahmen der datenschutzrechtlichen Auflagen (Einsatz erst ab 19:00 Uhr) selbst entscheiden, in welchen Diensten sie die Ausrüstung benutzen. Insgesamt liegt ihre über die Tagesfragebögen erfasste subjektive Belastung bzw. das Stressni- veau signifikant niedriger als bei Ihren Kollegen. Trugen diese Kundendienstbeschäftigten während eines Dienstes tatsächlich eine Kamera, wurden höhere Werte gemessen, die allerdings immer noch deutlich unter denen der Kontrollgruppe lagen. Zum einen kann mit dem Aufwand der Mit- nahme und dem Anlegen der Bodycam selbst Stress bzw. Belastung verbunden gewesen sein. Eine weitere Erklärung liegt in der Entscheidungsfreiheit des Servicepersonals. Von der Option Bodycam zu tragen haben sie vermehrt an Freitagen und Samstagen Gebrauch gemacht, wenn sie ereignisreichere Dienste erwartet haben. Trotz dieser höheren Erwartung bezogen sich „nur“ 51 % der vermerkten Vorfälle auf Dienste mit Bodycam und 49 % auf Dienste, bei denen sie auf das abendliche Anlegen der Kamera verzichtet haben. Der Einsatz der Kameras leistet insofern einen Beitrag zur Entschärfung dieser stressigeren Belastungssituationen. Das „Selbstmanage- ment“ trägt auch insgesamt zu einer niedrigeren Ereignishäufigkeit der Bodycam-Tragenden bei. Lediglich in 15 % der Tagesfragebögen fanden sich besondere Ereignisse im Vergleich zur Kon- trollgruppe (ohne Bodycams), die Vorkommnisse in 19 % ihrer Dienste anmerkten. Dazu passend liegt das gemessene Sicherheitsempfinden der Bodycam-Tragenden mit Wahlfreiheit erheblich hö- her als in der Kontrollgruppe unabhängig von der Mitnahme bzw. dem Weglassen der Kamera. Im Hinblick auf tatsächliche Zwischenfälle stimmen die Bodycam-Tragenden in der Abschlussbefra- gung schwächer den Aussagen zu, in den letzten zwölf Monaten beschimpft oder beleidigt, sprachlich bedroht, geschubst oder bespuckt worden zu sein (vgl. Abbildung 2).Seite 12 von 15 - 7 - Abbildung 2: Die Bodycam-Tragenden fühlen sich durch das Unternehmen besser auf kritische Vorfälle vorbereitet (BC - Ø 5,3; KG - Ø 4,3) und meinen nach kritischen Vorfällen zügiger und kompetenter unterstützt zu werden (BC - Ø 4,7; KG - Ø 3,8). In der Abschlussbefragung zeigt auch diese Bodycam-Gruppe zudem eine höhere Arbeitszufriedenheit (BC - Ø 5,5; KG - Ø 4,8). Übereinstimmend bewerten Servicebeschäftigte der RB26 die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei positiver als in der Ausgangsbefragung und befürchten weniger im Dienst körperliche Gewalt durch Fahrgäste zu erleben. Insgesamt befürworten 65 % der auf der RB26 tätigen Servicemitarbeitende den Einsatz von Bodycams. Allerdings gibt es nur 41 % Zustimmung bei der Frage „Ich wäre selbst bereit eine Bodycam zu tragen“. So denken 27 %, dass eine Bodycam Fahrgäste einschüchtert und nicht zum Auftreten einer Servicekraft passt, 23 % äußern grundrechtliche Bedenken und 35 % befürchten, dass Bodycams vom Unternehmen gegen das Personal genutzt werden könnten. Wirkung des Einsatzes von Bodycams auf Vorkommnisse Das Ereignisaufkommen auf den in die Untersuchung einbezogenen Linien weist im Vergleich vom Interventions- und Vorjahreszeitraum eine eher gleichbleibende Tendenz auf. Es ist weder ein drastisches Absinken noch eine Zunahme der Vorfälle durch den Bodycam-Einsatz nachweisbar. Interessant sind bei näherer Betrachtung der von DB-Sicherheit bzw. DB-Regio erfassten Vorfallszahlen jedoch die unterschiedlichen Häufigkeiten der Ereignisse, bezogen auf Wochen, in denen die Beschäftigten in der RB38 mit bzw. ohne Bodycam ihre Dienste verrichtet haben. Da in den Ereignisdatenbanken nicht systematisch verzeichnet wurde, ob und ab wann Sicherheitspersonal in die Ereignisse involviert waren, wurde die Auswertung auf solche Vorfälle beschränkt, die in die Dienstzeiten der Sicherheitsbeschäftigen fielen (vgl. Abbildung 3).Seite 13 von 15 - 8 - Abbildung 3: Bis März 2020 wurden 59 bzw. 64 Ereignisse auf der RB38 gemeldet, bei denen die wochenweise Vorgabe zur Mitnahme einer Bodycam nachvollzogen werden konnte. Es wurden 37 Ereignisse (DB Sicherheit) bzw. 39 Ereignisse (DB Regio) in Wochen gemeldet, in denen keine Bodycam zum Einsatz gekommen ist. In der gleichen Anzahl an Wochen, in denen Bodycams getragen worden sind, fiel die Anzahl registrierter Ereignisse in diesen Zeiten mit 22 (DB Sicherheit) bzw. 25 (DB Regio) deutlich geringer aus und wird tendenziell statistisch signifikant. Dies entspricht auch den niedrigeren Ereignisquoten, die vom Sicherheitspersonal in den schichtbezogenen Kurzfragebögen protokolliert worden sind. Bei den Diensten ohne Bodycam auf der RB38 gab es in 31 % der Tagesfragebögen besondere Vorkommnisse. Hingegen lag der Wert sofern Bodycams mitgeführt wurden mit 26 % niedriger, was auf einen präventiven Effekt der Bodycam-Mitnahme hinweist. In den schichtbezogenen Kurzfragebögen wurde in 164 Fällen die Ankündigung bzw. Aktivierung der Kamera protokolliert. Zumeist wirkte sich die Ankündigung deeskalierend oder beruhigend aus, sodass in lediglich 46 Fällen (28 %) die Aufnahme tatsächlich gestartet wurde. Bezogen auf die Linie RB38 liegt diese Quote bei 25 % in den erfassten Tagesfragebögen und entspricht der Prozentzahl, die von DB-Sicherheit intern verzeichnet wurde. Nach Angaben der DB-Sicherheit deaktivierten ihre Beschäftigten die Kamera in 81 % der Fälle nach Beginn der Aufnahmen von sich aus, da sich das Geschehen deeskaliert hatte. Dies korrespondiert umgekehrt mit der Angabe in den schichtbezogenen Kurzfragebögen, dass in knapp 23 % der Fälle trotz Aktivierung der Kamera eine aggressive Reaktion erfolgte. Nicht nur die subjektiven Wahrnehmungen der Mitarbeitenden belegen einen deutlich spürbaren Nutzen der Bodycams. Auch die Anzahl protokollierter Ereignisse weist darauf hin, dass die Kameras eine präventive Wirkung entfalten, kritische Vorkommnisse also gar nicht erst stattfinden oder deeskalierend verlaufen und zu Verhaltensänderungen in konfliktträchtigen Situationen führen. Erfahrungen der Beschäftigten zeigen zugleich, dass dem Einsatzmittel in bestimmten Konstellationen Grenzen gesetzt sind, etwa wenn Personen sehr stark erregt, stark alkoholisiert sind oder unter Einfluss bestimmter Betäubungsmittel stehen.Seite 14 von 15 - 9 - Zusammenfassende Bewertung und Empfehlungen zum Einsatz von Bodycams im SPNV Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass Bodycams als zusätzliche Einsatzmittel von Beschäftigten im SPNV Wirkung zeigen. Bodycams finden hohe Akzeptanz bei Fahrgästen und Mitarbeitenden und tragen zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl bei. Nur ein geringer Anteil von weniger als 15 % der Fahrgäste hegt Bedenken gegen den Einsatz von Bodycams, etwa aus Datenschutzgründen oder weil übermäßige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte befürchtet werden. Ein Gros der Fahrgäste hingegen bewertet das Auftreten von Service- und Sicherheitspersonal mit Bodycams positiv und schätzt das Instrument als wirksam ein, um Aggressionen und Gewalt sowohl gegen Beschäftigte als auch sich selbst zu verhindern. Doch ist die Funktionalität von Bodycams nach Anwendergruppen differenziert zu betrachten. Die Bodycam hat sich als Einsatzmittel für Sicherheitskräfte im SPNV bewährt. Sie sehen Bodycams als ein sinnvolles zusätzliches Instrument an, wodurch sie sich durch ihr Unternehmen gestärkt sehen und ihren Berufsalltag besser bewältigen können. In ihrem Arbeitsalltag entfalten die Kameras sowohl eine präventive, als auch deeskalierende Wirkung. Sicherheitskräfte sind nach themenspezifischer Aufbauschulung qualifiziert und können verschiedene Eskalationsstufen in kritischen Situationen bewältigen. Sie arbeiten stets im Team, wodurch die Eigensicherung gewährleistet werden kann. Ein überwiegender Teil der Servicemitarbeitenden befürwortet die Begleitung durch Sicherheitskräfte mit Bodycams. In dieser Personalkonstellation von Service- und Sicherheitsbeschäftigten ist auf eine abgestimmte Dienstplanung, stärkere Flexibilität im Einsatz und eine funktionierende Kommunikation der Beteiligten zu achten. Diese Kombination ist speziell für Linien und Zeiten mit erhöhtem Vorfallsaufkommen geeignet. Der probeweise Einsatz von Bodycams bei freiwilligen Servicekräften hat nicht zu einem Anstieg von Vorfällen oder direkten Übergriffen auf die Bodycam-Träger geführt. Die teilnehmenden Fahrgastbetreuer beurteilen die Kamera als wirkungsvoll und ziehen ein positives Fazit ihres Einsatzes. Eine Fortsetzung der Erprobung dieser freiwilligen Variante sollte erfolgen, um weitere ggf. positive Erfahrungswerte zu sammeln. Eine verpflichtende Ausrüstung von Servicekräften mit Bodycams kann allerdings derzeitig nicht empfohlen werden. Während einige Beschäftigte im Service aus Überzeugung das Angebot nutzen, hat der größere Teil der Fahrgastbetreuer doch ernstzunehmende Bedenken selbst Kameras mitzuführen. Gerade bei einzeln arbeitenden Fahrgastbetreuern ist das Risiko der Überforderung groß und gleichzeitig kann eine ausreichende Eigensicherung schwer gewährleistet werden. In zusätzlich geführten qualitativen Interviews bzw. teilnehmenden Beobachtungen hat sich die Bedeutung des professionellen Umgangs mit der Bodycam gezeigt. Um die Eskalationswahrscheinlichkeit zu minimieren, müssen Bodycam-Tragende nicht nur über die technische Handhabung und rechtliche Hintergründe ihres Einsatzes informiert sein. Auf Seiten der Anwender sollte neben einer beruflichen Rollenklarheit auch die Fähigkeit zur situationsgerechten Einschätzung ob, wann und wie die Bodycam eingesetzt werden kann, vorhanden sein. Zudem benötigen sie entsprechende Umsetzungsfertigkeiten. Über eine gezielte Personalauswahl und eine angemessene Aus- bzw. Weiterbildung der Bodycam-Tragenden gilt es dies abzusichern.Seite 15 von 15
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