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260280-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zum BBB-Antrag: Bodycams für Fahrpersonal

Nummer
260280-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.03.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 25.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260280 BBB-Antrag: Bodycams für Fahrpersonal

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260280-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme der Verwaltung zum BBB-Antrag:
Bodycams für Fahrpersonal
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme
Zum Antrag 260280 nehmen die Stadtwerke wie folgt Stellung:
Bewertung der Erforderlichkeit für Fahrpersonal und Fahrausweiskontrolleure
1. Ausgangslage
Die Fahrzeuge des Bonner ÖPNV sind bereits flächendeckend mit fest
installierten Videoüberwachungssystemen ausgestattet. Diese dienen der
Sicherheit von Fahrgästen und Fahrpersonal, unterstützen die Aufklärung von
Vorfällen und erfüllen hohe datenschutzrechtliche Standards. Vor diesem
Hintergrund erfolgt die Stellungnahme zu der Anfrage des BBB-Antrags betr.
Bodycams für Fahrpersonal.
2. Bodycams für Fahrpersonal: Nicht erforderlich
2.1 Doppelstrukturen ohne nachweisbaren Mehrwert
Das Fahrpersonal arbeitet ausschließlich im Innenraum der Fahrzeuge, der
bereits vollständig videoüberwacht ist. Die vorhandenen Systeme bieten:
- lückenlose Aufzeichnung des Fahrgastraums
- hohe Bildqualität durch fest installierte Kameras
- zentrale, standardisierte Auswertung
- datenschutzkonforme Speicherung
Bodycams würden diese Funktionen nicht erweitern, sondern lediglich
duplizieren. Ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn ist nicht belegbar.
2.2 Fehlende Wirksamkeit im fahrbetrieblichen Kontext
Konfliktsituationen im Fahrbetrieb entstehen häufig spontan. Bodycams bieten
hier keine nachweisbare Deeskalation, da:Seite 1 von 15
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
- Fahrgäste bereits wissen, dass der Raum videoüberwacht ist
- das Fahrpersonal in kritischen Situationen nicht gleichzeitig fahren,
kommunizieren und eine Bodycam bedienen kann
- die Aktivierung einer Bodycam als Eskalation wahrgenommen werden kann
2.3 Datenschutzrechtliche Unverhältnismäßigkeit
Bodycams stellen einen stärkeren Grundrechtseingriff dar als stationäre
Kameras, da sie gezielt einzelne Personen erfassen. Die Erforderlichkeit im
Sinne der DSGVO ist nicht gegeben, solange ein milderes, bereits wirksames
Mittel existiert.
2.4 Belastung des Fahrpersonals
Das Tragen einer Bodycam kann zu:
- psychologischer Belastung
- Unsicherheiten im Umgang mit Datenschutz
- Konfliktverschärfung
führen.
Die Sicherheit des Fahrpersonals wird bereits durch Schulungen,
Notrufsysteme und Fahrzeugkameras gewährleistet.
2.5 Wirtschaftliche Betrachtung
Die Einführung von Bodycams für Fahrpersonal würde erhebliche Kosten
verursachen, ohne einen belegbaren Mehrwert zu schaffen. Mittel wären
effizienter in Prävention, Schulungen und technische Verbesserungen
investiert.
Zwischenfazit:
Für das Fahrpersonal sind Bodycams nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig
und nicht wirtschaftlich sinnvoll.
3. Bodycams für Fahrausweiskontrolleure: Sachlich begründete
Erforderlichkeit
3.1 Abweichendes Einsatzprofil
Fahrausweiskontrolleure arbeiten nicht nur im überwachten Innenraum,
sondern regelmäßig:
- an Haltestellen
- auf Bahnsteigen
- in Zugängen und Außenbereichen
- im öffentlichen Raum ohne stationäre Kameras
Ihr Gefährdungs- und Konfliktpotenzial unterscheidet sich damit deutlich vom
Fahrpersonal.Seite 2 von 15
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3.2 Präventive Wirkung in nicht überwachten Bereichen
In Außenbereichen entfalten Bodycams einen klaren Nutzen:
- sichtbare Kameras wirken deeskalierend
- erstmals verlässliche Beweissicherung in nicht überwachten Zonen
- Aktivierung der Kamera setzt eine klare kommunikative Grenze („Ich aktiviere
jetzt die Kamera“)
3.3 Schutz vor Übergriffen
Kontrolleure sind häufiger mit konfliktträchtigen Situationen konfrontiert, etwa
bei:
- Fahrscheinkontrollen
- Personalienfeststellungen
- Durchsetzung von Beförderungsbedingungen
- alkoholisierten oder gruppendynamischen Situationen
Bodycams können:
- Übergriffe reduzieren
- falsche Beschuldigungen verhindern
- die Sicherheit der Kontrolleure erhöhen
3.4 Verbesserte Dokumentation für Ermittlungsbehörden
Bodycams ermöglichen in nicht überwachten Bereichen:
- präzise Rekonstruktion von Vorfällen
- schnellere Ermittlungen
- Entlastung bei strittigen Sachverhalten
3.5 Verhältnismäßige und zielgerichtete Lösung
Die Einführung von Bodycams ausschließlich für Kontrolleure ist sachlich
begründet und datenschutzrechtlich vertretbar, da:
- ein tatsächlicher Überwachungsbedarf besteht
- keine Doppelstrukturen geschaffen werden
- der Eingriff auf konfliktträchtige Situationen begrenzt bleibt
4. Klare Differenzierung: Fahrpersonal vs. Kontrolleure
siehe Grafik in der Anlage
5. GesamtfazitSeite 3 von 15
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
- Für das Fahrpersonal sind Bodycams nicht erforderlich, da der Innenraum
unserer Busse und Bahnen bereits vollständig überwacht wird und kein
zusätzlicher Sicherheitsgewinn entsteht.
- Für Fahrausweiskontrolleure hingegen können Bodycams in nicht
überwachten Außenbereichen einen klaren präventiven, dokumentarischen und
sicherheitsrelevanten Nutzen entfalten.
Der VRS gibt folgende Stellungnahme ab:
„Eine verpflichtende Ausrüstung von Servicekräften mit Bodycams kann
derzeitig nicht empfohlen werden. Während einige Beschäftigte im Service aus
Überzeugung das Angebot nutzen, hat der größere Teil der Fahrgastbetreuer
doch ernstzunehmende Bedenken selbst Kameras mitzuführen. Gerade bei
einzeln arbeitenden Fahrgastbetreuern ist das Risiko der Überforderung groß
und gleichzeitig kann eine ausreichende Eigensicherung schwer gewährleistet
werden.“
(siehe hierzu auch die Anlage)
Anlage/n
1 Anlage zu Punkt 4_260280-01 ST (öffentlich)
2 NVR zu Bodycams (öffentlich)Seite 4 von 15
Anlage zu 260280-01 ST
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Klare Differenzierung: Fahrpersonal vs. Kontrolleure
Gruppe Einsatzort Vorhandene
Überwachung
Nutzen von
Bodycams
Fahrpersonal Innenraum des
Fahrzeugs
Vollständig
videoüberwacht
Kein zusätzlicher
Mehrwert
Kontrolleure Innenraum +
Außenbereiche
Außenbereich oft
nicht überwacht
Deeskalation,
Beweissicherung,
Schutz
Diese Differenzierung ermöglicht eine verhältnismäßige, zielgerichtete und
datenschutzkonforme Sicherheitsstrategie.Seite 5 von 15
Wesentliche Ergebnisse der
Evaluation des Einsatzes von
Bodycams im SPNV
30. November 2020
Erstellt von: Im Auftrag von:
Udo Kluttig und Christian Oberberg Nahverkehr Rheinland GmbHSeite 6 von 15
- 1 -
Hintergrund
Zugbegleitpersonal und Sicherheitskräfte sehen sich im Schienennahverkehr in den letzten Jahren
zunehmend Übergriffen ausgesetzt, von denen auch Kunden betroffen sind. Für das Jahr 2018
wies die Bundespolizei 3.353 Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus, was einer
Steigerung von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr entsprach. Die Deutsche Bahn hat für das Jahr 2019
2.558 Attacken auf das Zugpersonal registriert, wobei 562 Übergriffe auf das bevölkerungsreichste
Bundesland Nordrhein-Westfalen entfielen. Dies waren bundesweit 2,5 % weniger als im Vorjahr,
doch verzeichnet die Deutsche Bahn seit 2012 einen tendenziellen Anstieg von körperlichen
Übergriffen auf ihre Beschäftigten.
Angriffe auf die eigenen Beschäftigten versuchen die Verkehrsunternehmen u. a. mit einer
gezielten Ausbildung zum Umgang mit Konfliktsituationen, einer engen Kooperation mit der
Bundespolizei sowie mit technischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Als eine vergleichsweise
neue Maßnahme zur Unterstützung des Personals können Bodycams dienen. Dabei handelt es
sich um Videokameras, die sichtbar am Körper getragen und zur Dokumentation des
Einsatzgeschehens eingesetzt werden.
In einem ersten Praxisversuch hat die DB Sicherheit in den Jahren 2016/2017 in Berlin und Köln
Sicherheitskräfte mit Bodycams ausgestattet. Die Ergebnisauswertungen haben gezeigt, dass es
in Berlin bei 756 Streifengängen zu nur einer Körperverletzung gekommen ist und in Köln bei 334
Streifengängen kein Vorfall zu verzeichnen war. Unter Berücksichtigung von Vergleichszeiträumen
wären hingegen in Berlin 30 und in Köln 20 Körperverletzungen zu erwarten gewesen.
Auch verschiedene Landespolizeien sowie die Bundespolizei haben Pilotprojekte durchgeführt, die
zum Teil evaluativ begleitet wurden und zu weitgehend positiven Bewertungen des Einsatzes von
Bodycams gelangen. Doch fehlen Erfahrungen zum Einsatz von Bodycams im Regeleinsatz in
Zügen des SPNV sowie in Verbindung mit Fahrausweiskontrollen und Kundeninformationen durch
Zugbegleitpersonal.
Um dieses Erkenntnisdefizit zu schließen hat der Nahverkehr Rheinland im Rahmen des vom
Landes NRW finanzierten Pilotprojektes die Beratungsfirma LOGO nach entsprechender
Ausschreibung mit der Durchführung der Evaluation eines Modellprojektes zum Einsatz von
Bodycams im SPNV beauftragt, die im Zeitraum Oktober 2018 bis April 2020 durchgeführt wurde.
Zentrale Fragestellungen
Dem Erkenntnisinteresse des Auftraggebers entsprechend, standen im Mittelpunkt der
Untersuchung Fragen nach der deeskalierenden Wirkung von Bodycams, nach Auswirkungen
gemischter Einsatzkonzepte von Service- und Sicherheitspersonal sowie nach der Bewertung und
Akzeptanz von Bodycams durch Beschäftigte und Fahrgäste. Basierend auf den gewonnenen
Erkenntnissen ist zudem ein Konzept für die Schulung von Personal für den Einsatz von Bodycams
entwickelt worden.Seite 7 von 15
- 2 -
Methodisches Vorgehen
Im Zeitraum Oktober 2018 bis März 2020 wurden in unterschiedlichen Konfigurationen von
Service- und Sicherheitspersonal Bodycams auf ausgesuchten Linien des SPNV im Gebiet des
NVR eingesetzt. Auf den S-Bahnlinien S12 und S13/19 waren bereits zu Untersuchungsbeginn
Sicherheitskräfte mit Bodycams abendlich im Dienst. Ab Mai 2019 wurde mit dem Bodycam-
Einsatz auf der RB26 und RB38 begonnen. Als Kontrolllinie wurde die S11 in die Untersuchung
einbezogen, auf der keine Bodycams zum Einsatz gekommen sind.
Eine maßgebliche Methode der Datengewinnung war eine zweimalige Befragung von Fahrgästen
der Untersuchungs- und Kontrolllinien in Form von face-to-face Interviews, die vor dem Einsatz der
Bodycams (Zeitpunkt t1) sowie gegen Ende des Projektes (Zeitpunkt t2) zu ihrem abendlichen
Sicherheitsgefühl, zum Einsatz von Bodycams sowie zum Personaleinsatz befragt wurden.
Zudem wurde das Service- und Sicherheitspersonal zu Beginn und in der Abschlussphase der
Evaluation ausführlich mittels eines umfangreichen Fragebogens schriftlich befragt. Es konnten 72
Fragebögen aus Ausgangsbefragungen sowie 57 Antwortbögen aus Abschlussbefragungen in die
Analyse einbezogen werden. Die teilnehmenden Service- und Sicherheitspersonale füllten zudem
nach ihren Einsätzen Kurzfragebögen aus, wobei teilweise Kontrollgruppen einbezogen wurden.
Insgesamt wurden über 1.800 schichtbezogene Kurzfragebögen ausgewertet. Ergänzend wurden
qualitative Interviews mit Beschäftigten und teilnehmende Beobachtungen durchgeführt.
Im Evaluationskonzept war ein wochenweiser Wechsel des Einsatzes von Bodycams auf der RB38
vorgesehen. Mit diesem Vorgehen sollte ermittelt werden, welche Effekte dem Einsatz von
Bodycams bei ansonsten gleichbleibenden Rahmenbedingungen (wie der Personalbesetzung)
zugerechnet werden können.
Die Einbeziehung von Daten aus den Ereigniserfassungssystemen von DB Regio und DB
Sicherheit besitzt nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da nicht systematisch Informationen
darüber erfasst wurden, ob und ab wann Sicherheitspersonal beteiligt waren.
Ergebnisse
Wirkung des Einsatzes von Bodycams auf Fahrgäste
Ein zentraler Fokus der Evaluation war auf Wahrnehmungen und Bewertungen von Bodycams
durch Fährgäste gerichtet. Es sind daher 1.413 face-to-face Interviews vor Einführung der
Bodycams und 1.560 gegen Ende des Modellprojektes in den Untersuchungslinien sowie in einer
Kontrolllinie geführt worden. Insgesamt fallen Einschätzungen der Fahrgäste zum
Sicherheitsgefühl sowie zum Einsatz von Bodycams in der Tendenz positiv aus.Seite 8 von 15
- 3 -
Abbildung 1:
Wie Abbildung 1 illustriert, verbessert sich die Zufriedenheit der Fahrgäste mit ihrem persönlichen
Sicherheitsempfinden auf allen untersuchten Strecken zwischen den beiden
Befragungszeitpunkten signifikant. Analysiert man nur den Anteil der Unzufriedenen sinkt dieser
auf den Linien S12 und S13/19 deutlich und auf der RB38 in der Tendenz. Im Fall der Linien RB26
sowie der Kontrolllinie S11 hingegen sind bei dieser Personengruppe keine statistisch relevanten
Veränderungen festzustellen. Maßgebliche Gründe dafür sich unsicher zu fühlen sind die
„Abwesenheit von Personal“ (28 % der Nennungen) sowie die Anwesenheit „unangenehmer
Personen“ (27 %). Deutlich seltener wird „Abwesenheit von Personal“ als Grund beim zweiten
Erhebungszeitpunkt in den Untersuchungslinien genannt. Frauen weisen in der Tendenz ein
größeres Unsicherheitsgefühl als Männer auf und ältere Menschen fühlen sich (besonders in den
S-Bahnen) unsicherer als Jüngere. Fahrgäste die angaben, den Einsatz von Bodycams bemerkt
zu haben wiesen durchschnittlich ein signifikant höheres Sicherheitsgefühl auf als Fahrgäste, bei
denen dies nicht der Fall gewesen ist. Dies kann als Hinweis auf einen positiven Einfluss der
Bodycams auf das Sicherheitsgefühl vieler Fahrgäste gedeutet werden. Den Einsatz von
Bodycams haben Fahrgäste mit einer Quote von 43 % in der RB38 am häufigsten wahrgenommen
(RB26: 29 %, S13/19: 24 %, S12: 20 %). Abhängig war die Wahrnehmung der Bodycams auch
vom jeweiligen Einsatzkonzept: Auf der RB26 wurden die Bodycams von Fahrkartenkontrolleuren
getragen, auf der RB38 war das Sicherheitspersonal mit Bodycams ausgerüstet und hat die
Servicekräfte in der unmittelbaren Kundenkommunikation unterstützt, während insbesondere in S-
Bahnen das eingesetzte Sicherheitspersonal mit Bodycams eher passiv überwachend auftrat.
Bei der Ansprache auf den Einsatz von Bodycams im SPNV reagiert eine große Mehrheit der
Fahrgäste (t1 - 84 %; t2 - 89 %) grundsätzlich positiv. Damit korrespondiert, dass 92 % der
Fahrgäste eine Ausstattung mit Bodycams gut finden, wobei die Zustimmungsquote (t1 - 89 %; t2 -
94 %) im Projektverlauf signifikant steigt. Besonders hohe Zustimmung erfahren Bodycams bei
Fahrgästen, die den SPNV intensiv nutzen (tägliche/beinahe tägliche abendliche Fahrt). Mehr als
80 % der Teilnehmenden attestieren eine positive Wirkung der Bodycam hinsichtlich einer
Verbesserung des Sicherheitsgefühls. Als einen Eingriff in die Privatsphäre sehen 36 % derSeite 9 von 15
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Fahrgäste den Einsatz von Bodycams an, wobei lediglich 13 % einen möglichen Missbrauch der
Daten befürchten oder den Einsatz als Grundrechtseingriff (12 %) ablehnen. In den Interviews
wurde von vielen Befragten angemerkt, dass durch das vorherige Ankündigen der fallweisen
Aufnahme dieser Eingriff auch weniger stark sei, als bei den permanent aufnehmenden
Videokameras in den Zügen. Bei den Versuchslinien RB26, RB38, S12 und S13/19 sinkt der
Prozentanteil in der Abschlussbefragung in dieser Frage noch signifikant ab.
58 % der Fahrgäste sind mit dem Auftreten des Servicepersonals vollkommen bzw. sehr zufrieden,
wobei dieser Wert im Projektverlauf von 48 % auf 65 % ansteigt. Noch höher fällt dieser
Zufriedenheitswert mit 75 % aus, wenn die Fahrgäste Bodycams bei Beschäftigten
wahrgenommen haben. Auf der RB26 betrug dieser Zufriedenheitsgrad 69 % vor und 72 % nach
der Einführung der Bodycam. Personen, die eine Bodycam auf der Linie am Servicepersonal
wahrgenommen hatten, liegen sogar bei 77 % gehobener Zufriedenheit. Dies kann als Indiz dafür
angesehen werden, dass Fahrgäste die Bodycam nicht als störend wahrnehmen und diese auch
nicht im Konflikt mit dem Servicecharakter des Personals stehen. Ein vergleichbarer Anstieg der
Zufriedenheitswerte mit dem Auftreten des Servicepersonals (von 44 % auf 70 %) ist auch dann
festzustellen, wenn diese auf der RB38 fallweise von Sicherheitspersonal begleitet wurden. Hier
liegt dieser Zufriedenheitsgrad von Fahrgästen, die die Bodycam bemerkten, bei 77 % in der
Endbefragung. Auch die Zufriedenheit mit dem Auftreten des Sicherheitspersonals steigt im
Projektverlauf von 37 % auf 55 % in den Antwortkategorien „vollkommen“ und „sehr zufrieden“
signifikant an. Besonders deutlich wird dies in der RB38, die seit Projektbeginn in den Abend- bzw.
Nachtstunden häufig durch Sicherheitskräfte begleitet wird. Hier stiegen die Zufriedenheitswerte
(vollkommen und sehr zufrieden) von 27 % auf 65 % der Fahrgäste. Bei den Fahrgästen die eine
Bodycam auf der RB38 bemerkt haben, betrug dieser Wert im Abschluss 72 %.
Die Zufriedenheit mit der Personalausstattung hat sich im Untersuchungszeitraum von 77 % auf
83 % (zufrieden, sehr bzw. vollkommen zufrieden) verbessert. Auf der Linie RB38 wird durch den
zusätzlichen Einsatz von Sicherheitskräften dieser Anstieg von 75 % auf 89 % Zustimmung
besonders deutlich. Die Fahrgäste, die dort eine Bodycam am Sicherheitspersonal
wahrgenommen haben, waren mit 95 % noch häufiger in der Abschlussbefragung mit der
Personalausstattung zufrieden.
Vierfünftel der Fahrgäste befürworten den Einsatz von Bodycams. Sie schätzen das Instrument als
wirksam ein um Aggressionen und Gewalt sowohl gegen Personal als auch sich selbst zu
verhindern. Die Wahrnehmung von Bodycams wirkt sich daher positiv auf ihr Sicherheitsgefühl
aus. Lediglich ein kleinerer Anteil von 13 % der Fahrgäste hat grundsätzliche Bedenken gegen
deren Einsatz, etwa weil damit ein erheblicher Eingriff in Persönlichkeitsrechte verbunden sein
könnte.
Wirkung des Einsatzes von Bodycams auf das Personal
Im Folgenden dargestellte Erkenntnisse zu Einschätzungen und Bewertungen des Einsatzes von
Bodycams basieren maßgeblich auf umfangreicheren schriftlichen Befragungen von Service- und
Sicherheitskräften vor Projektbeginn und gegen Ende der Projektlaufzeit. Zudem wurden die
eingesetzten Beschäftigten gebeten nach Abschluss ihrer Schicht einen zweiseitigen
Kurzfragebogen auszufüllen.Seite 10 von 15
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Sicherheitspersonal mit Bodycam-Ausrüstung (RB38, S12, S13/19)
In den S-Bahnen und der RB38 wurden die Bodycams von Sicherheitskräften getragen. Die
Zufriedenheit des Sicherheitspersonals mit ihrer Tätigkeit ist in der Abschlussbefragung im
Vergleich zur Anfangsbefragung signifikant gestiegen (t1 - Ø 5,0; t2 - Ø 5,5 auf einer Skala von 1 =
gar nicht bis 6 = völlig). Das Mitführen von Bodycams wirkt sich positiv auf das Sicherheitsgefühl
von Sicherheitskräften aus. Versehen diese mit Bodycam ihren Dienst, fühlen sich 93 % von ihnen
größtenteils bzw. vollkommen sicher. Haben die Sicherheitskräfte keine Bodycam dabei, stimmen
lediglich 76 % der Befragten in diesem Maß zu. Auch lässt sich ein signifikant positiver Effekt auf
das Wohlbefinden der Sicherheitskräfte bei der Dienstverrichtung erkennen. Differenziert nach
Linien zeigt sich, dass sich das Sicherheitspersonal auf der RB38 auf der oben genannten Skala
signifikant sicherer (RB38: Ø 5,3; S-Bahn: Ø 5,0) und wohler (RB38: Ø 5,2; S-Bahn: Ø 4,9) fühlt
als das Personal auf den S-Bahnen. Die Beschäftigten stimmen nach der Projektlaufzeit deutlich
seltener der Aussage zu, in den letzten 12 Monaten verbalen oder körperlichen Angriffen
ausgesetzt gewesen zu sein. Während 45 % der Mitarbeitenden in der Ausgangsbefragung
zustimmen in den letzten zwölf Monaten geschlagen oder getreten worden zu sein, ist dieser
Zustimmungswert auf 17 % in der Abschlussbefragung signifikant gesunken.
Als Gründe für das Aktivwerden der Sicherheitskräfte werden „Fahrgäste ohne gültigen
Fahrschein“ in 157 Fällen am häufigsten genannt. Danach folgen „verbale Angriffe“ (132 Fälle),
„aggressive Fahrgäste“ (125 Fälle), „Fahrgäste, die des Zuges verwiesen werden mussten“ (123
Fälle) sowie „alkoholisierte Personen“ (74 Fälle). Das aktive Hinweisen auf die Kamera wirkt, nach
Angaben des Sicherheitspersonals in den meisten Fällen deeskalierend (91 % Zustimmung),
wobei die Zustimmung in der Abschlussbefragung tendenziell noch ansteigt (t1 - Ø 4,5; t2 - Ø 4,9).
Der Bildschirm der Kamera wird dabei als hilfreich und deeskalierend eingeschätzt. Ihre
Befürchtung im Dienst körperliche Gewalt zu erleben ist im Projektverlauf von 80 % auf 43 %
gesunken. In nur wenigen Fällen waren die Sicherheitskräfte anlässlich besonderer Vorkommnisse
mit dem Ausgang der Situation unzufrieden, wobei kein Zusammenhang zum Einsatz von
Bodycams hergestellt werden kann.
Die Befragungsinstrumente liefern starke Hinweise darauf, dass Bodycams von den
Sicherheitskräften als ein sinnvolles zusätzliches Instrument angesehen werden, das ihnen vom
Unternehmen zur Verfügung gestellt wird und zur Bewältigung des Berufsalltags gute Dienste
leistet. Sie trägt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit bei (t1 - 58% Zustimmung, t2- 91%
Zustimmung) und beeinflusst das eigene Sicherheitsgefühl positiv. Trotz dieser grundsätzlichen
Wertschätzung für das Instrument, sehen die Beschäftigten Bodycams nicht unkritisch. Nach der
Projektlaufzeit reflektieren sie beispielsweise, dass sich bestimmte Personen (z. B. wenn diese
unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen oder stark alkoholisiert sind) von Bodycams nicht
abschrecken lassen und beziffern etwa 10 - 20 % der Fälle, in denen der Einsatz der Kamera
kontraproduktiv bzw. eskalierend wirken kann.
Begleitetes Servicepersonal (RB38)
Das Belastungs- bzw. Stressniveau während der Dienste sinkt signifikant, wenn
Kundendienstbetreuer im Nahverkehr (KiN) von Sicherheitskräften der DB begleitet wurden, die
wochenweise im Wechsel eine Bodycam mitführten. Zugleich erhöhte sich ihr Sicherheitsgefühl
und Wohlbefinden im Fall der Begleitung. Dabei stieg das Sicherheitsgefühl umso stärker, je größer
die Anzahl des anwesenden Service- und Sicherheitspersonals war.Seite 11 von 15
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Dabei lässt sich kein zusätzlicher Effekt durch die Mitnahme einer Bodycam feststellen, woraus
deutlich wird, dass positive Veränderungen im Projektverlauf auf einen erhöhten Personaleinsatz
zurückzuführen sind und weniger auf den Einsatz der Kamera. Unterstrichen wird dieser Befund
durch die deutlich gestiegene Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit von Service- und
Sicherheitskräften (von 47 % auf 100 % Zustimmung) sowie leicht abnehmende Unzufriedenheit
mit der Personalstärke in den Abend- und Nachtstunden.
Insbesondere beim Auftreten von besonderen Vorfällen waren Kundenbetreuer mit der
Bewältigung der Situation wesentlich zufriedener, wenn sie von Sicherheitskräften begleitet
wurden (90 % Zufriedenheit mit Begleitung, 49 % Zufriedenheit ohne Begleitung). War bei einem
Ereignis aufgrund fehlender Begleitung bzw. Ausrüstung keine Bodycam verfügbar, wurde von
82 % der sich äußernden Servicemitarbeitenden angemerkt, dass eine Kamera in dieser Situation
genützt hätte. Die bereits in der Ausgangsbefragung positive Einschätzung der Bodycam steigert
sich bei der Aussage „Bodycams führen dazu, dass sich die Fahrgäste dem eingesetzten Personal
gegenüber respektvoller verhalten.“ von 80 % auf 93 % Zustimmung (Ø 4,1 zu Ø 4,7).
Insgesamt befürworten 84 % der begleiteten Kundenbetreuer den Einsatz von Bodycams und 89 %
fänden es gut, wenn begleitende Sicherheitskräfte eine Bodycam mitführen würden. Allerdings
sinkt die Bereitschaft selbst eine Bodycam zu tragen im Projektverlauf von 60 % auf 40 % ab. Aus
Sicht der begleiteten Kundendienstbetreuer wird insbesondere der zusätzliche Personaleinsatz
positiv bewertet und hätte beibehalten, intensiviert bzw. auf die ersten Fahrten am Morgen
ausgeweitet werden sollen.
Servicepersonal mit Bodycam-Ausrüstung (RB26)
Die Servicebeschäftigten auf der RB26 hatten sich für die Erprobung von Bodycams freiwillig ge-
meldet und durften nach ihrer Schulung im Rahmen der datenschutzrechtlichen Auflagen (Einsatz
erst ab 19:00 Uhr) selbst entscheiden, in welchen Diensten sie die Ausrüstung benutzen.
Insgesamt liegt ihre über die Tagesfragebögen erfasste subjektive Belastung bzw. das Stressni-
veau signifikant niedriger als bei Ihren Kollegen. Trugen diese Kundendienstbeschäftigten während
eines Dienstes tatsächlich eine Kamera, wurden höhere Werte gemessen, die allerdings immer
noch deutlich unter denen der Kontrollgruppe lagen. Zum einen kann mit dem Aufwand der Mit-
nahme und dem Anlegen der Bodycam selbst Stress bzw. Belastung verbunden gewesen sein.
Eine weitere Erklärung liegt in der Entscheidungsfreiheit des Servicepersonals. Von der Option
Bodycam zu tragen haben sie vermehrt an Freitagen und Samstagen Gebrauch gemacht, wenn
sie ereignisreichere Dienste erwartet haben. Trotz dieser höheren Erwartung bezogen sich „nur“
51 % der vermerkten Vorfälle auf Dienste mit Bodycam und 49 % auf Dienste, bei denen sie auf
das abendliche Anlegen der Kamera verzichtet haben. Der Einsatz der Kameras leistet insofern
einen Beitrag zur Entschärfung dieser stressigeren Belastungssituationen. Das „Selbstmanage-
ment“ trägt auch insgesamt zu einer niedrigeren Ereignishäufigkeit der Bodycam-Tragenden bei.
Lediglich in 15 % der Tagesfragebögen fanden sich besondere Ereignisse im Vergleich zur Kon-
trollgruppe (ohne Bodycams), die Vorkommnisse in 19 % ihrer Dienste anmerkten. Dazu passend
liegt das gemessene Sicherheitsempfinden der Bodycam-Tragenden mit Wahlfreiheit erheblich hö-
her als in der Kontrollgruppe unabhängig von der Mitnahme bzw. dem Weglassen der Kamera. Im
Hinblick auf tatsächliche Zwischenfälle stimmen die Bodycam-Tragenden in der Abschlussbefra-
gung schwächer den Aussagen zu, in den letzten zwölf Monaten beschimpft oder beleidigt,
sprachlich bedroht, geschubst oder bespuckt worden zu sein (vgl. Abbildung 2).Seite 12 von 15
- 7 -
Abbildung 2:
Die Bodycam-Tragenden fühlen sich durch das Unternehmen besser auf kritische Vorfälle
vorbereitet (BC - Ø 5,3; KG - Ø 4,3) und meinen nach kritischen Vorfällen zügiger und kompetenter
unterstützt zu werden (BC - Ø 4,7; KG - Ø 3,8). In der Abschlussbefragung zeigt auch diese
Bodycam-Gruppe zudem eine höhere Arbeitszufriedenheit (BC - Ø 5,5; KG - Ø 4,8).
Übereinstimmend bewerten Servicebeschäftigte der RB26 die Zusammenarbeit mit der
Bundespolizei positiver als in der Ausgangsbefragung und befürchten weniger im Dienst
körperliche Gewalt durch Fahrgäste zu erleben. Insgesamt befürworten 65 % der auf der RB26
tätigen Servicemitarbeitende den Einsatz von Bodycams. Allerdings gibt es nur 41 % Zustimmung
bei der Frage „Ich wäre selbst bereit eine Bodycam zu tragen“. So denken 27 %, dass eine
Bodycam Fahrgäste einschüchtert und nicht zum Auftreten einer Servicekraft passt, 23 % äußern
grundrechtliche Bedenken und 35 % befürchten, dass Bodycams vom Unternehmen gegen das
Personal genutzt werden könnten.
Wirkung des Einsatzes von Bodycams auf Vorkommnisse
Das Ereignisaufkommen auf den in die Untersuchung einbezogenen Linien weist im Vergleich vom
Interventions- und Vorjahreszeitraum eine eher gleichbleibende Tendenz auf. Es ist weder ein
drastisches Absinken noch eine Zunahme der Vorfälle durch den Bodycam-Einsatz nachweisbar.
Interessant sind bei näherer Betrachtung der von DB-Sicherheit bzw. DB-Regio erfassten
Vorfallszahlen jedoch die unterschiedlichen Häufigkeiten der Ereignisse, bezogen auf Wochen, in
denen die Beschäftigten in der RB38 mit bzw. ohne Bodycam ihre Dienste verrichtet haben. Da in
den Ereignisdatenbanken nicht systematisch verzeichnet wurde, ob und ab wann
Sicherheitspersonal in die Ereignisse involviert waren, wurde die Auswertung auf solche Vorfälle
beschränkt, die in die Dienstzeiten der Sicherheitsbeschäftigen fielen (vgl. Abbildung 3).Seite 13 von 15
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Abbildung 3:
Bis März 2020 wurden
59 bzw. 64 Ereignisse
auf der RB38
gemeldet, bei denen
die wochenweise
Vorgabe zur
Mitnahme einer
Bodycam
nachvollzogen
werden konnte. Es
wurden 37 Ereignisse
(DB Sicherheit) bzw.
39 Ereignisse (DB
Regio) in Wochen
gemeldet, in denen
keine Bodycam zum
Einsatz gekommen
ist. In der gleichen
Anzahl an Wochen, in denen Bodycams getragen worden sind, fiel die Anzahl registrierter
Ereignisse in diesen Zeiten mit 22 (DB Sicherheit) bzw. 25 (DB Regio) deutlich geringer aus und
wird tendenziell statistisch signifikant. Dies entspricht auch den niedrigeren Ereignisquoten, die
vom Sicherheitspersonal in den schichtbezogenen Kurzfragebögen protokolliert worden sind. Bei
den Diensten ohne Bodycam auf der RB38 gab es in 31 % der Tagesfragebögen besondere
Vorkommnisse. Hingegen lag der Wert sofern Bodycams mitgeführt wurden mit 26 % niedriger,
was auf einen präventiven Effekt der Bodycam-Mitnahme hinweist.
In den schichtbezogenen Kurzfragebögen wurde in 164 Fällen die Ankündigung bzw. Aktivierung
der Kamera protokolliert. Zumeist wirkte sich die Ankündigung deeskalierend oder beruhigend aus,
sodass in lediglich 46 Fällen (28 %) die Aufnahme tatsächlich gestartet wurde. Bezogen auf die
Linie RB38 liegt diese Quote bei 25 % in den erfassten Tagesfragebögen und entspricht der
Prozentzahl, die von DB-Sicherheit intern verzeichnet wurde.
Nach Angaben der DB-Sicherheit deaktivierten ihre Beschäftigten die Kamera in 81 % der Fälle
nach Beginn der Aufnahmen von sich aus, da sich das Geschehen deeskaliert hatte. Dies
korrespondiert umgekehrt mit der Angabe in den schichtbezogenen Kurzfragebögen, dass in knapp
23 % der Fälle trotz Aktivierung der Kamera eine aggressive Reaktion erfolgte.
Nicht nur die subjektiven Wahrnehmungen der Mitarbeitenden belegen einen deutlich spürbaren
Nutzen der Bodycams. Auch die Anzahl protokollierter Ereignisse weist darauf hin, dass die
Kameras eine präventive Wirkung entfalten, kritische Vorkommnisse also gar nicht erst stattfinden
oder deeskalierend verlaufen und zu Verhaltensänderungen in konfliktträchtigen Situationen
führen. Erfahrungen der Beschäftigten zeigen zugleich, dass dem Einsatzmittel in bestimmten
Konstellationen Grenzen gesetzt sind, etwa wenn Personen sehr stark erregt, stark alkoholisiert
sind oder unter Einfluss bestimmter Betäubungsmittel stehen.Seite 14 von 15
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Zusammenfassende Bewertung und Empfehlungen zum Einsatz
von Bodycams im SPNV
Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass Bodycams als zusätzliche Einsatzmittel von
Beschäftigten im SPNV Wirkung zeigen. Bodycams finden hohe Akzeptanz bei Fahrgästen und
Mitarbeitenden und tragen zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl bei. Nur ein geringer Anteil von
weniger als 15 % der Fahrgäste hegt Bedenken gegen den Einsatz von Bodycams, etwa aus
Datenschutzgründen oder weil übermäßige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte befürchtet werden.
Ein Gros der Fahrgäste hingegen bewertet das Auftreten von Service- und Sicherheitspersonal mit
Bodycams positiv und schätzt das Instrument als wirksam ein, um Aggressionen und Gewalt
sowohl gegen Beschäftigte als auch sich selbst zu verhindern.
Doch ist die Funktionalität von Bodycams nach Anwendergruppen differenziert zu betrachten.
Die Bodycam hat sich als Einsatzmittel für Sicherheitskräfte im SPNV bewährt. Sie sehen
Bodycams als ein sinnvolles zusätzliches Instrument an, wodurch sie sich durch ihr Unternehmen
gestärkt sehen und ihren Berufsalltag besser bewältigen können. In ihrem Arbeitsalltag entfalten
die Kameras sowohl eine präventive, als auch deeskalierende Wirkung. Sicherheitskräfte sind nach
themenspezifischer Aufbauschulung qualifiziert und können verschiedene Eskalationsstufen in
kritischen Situationen bewältigen. Sie arbeiten stets im Team, wodurch die Eigensicherung
gewährleistet werden kann.
Ein überwiegender Teil der Servicemitarbeitenden befürwortet die Begleitung durch
Sicherheitskräfte mit Bodycams. In dieser Personalkonstellation von Service- und
Sicherheitsbeschäftigten ist auf eine abgestimmte Dienstplanung, stärkere Flexibilität im Einsatz
und eine funktionierende Kommunikation der Beteiligten zu achten. Diese Kombination ist speziell
für Linien und Zeiten mit erhöhtem Vorfallsaufkommen geeignet.
Der probeweise Einsatz von Bodycams bei freiwilligen Servicekräften hat nicht zu einem Anstieg
von Vorfällen oder direkten Übergriffen auf die Bodycam-Träger geführt. Die teilnehmenden
Fahrgastbetreuer beurteilen die Kamera als wirkungsvoll und ziehen ein positives Fazit ihres
Einsatzes. Eine Fortsetzung der Erprobung dieser freiwilligen Variante sollte erfolgen, um weitere
ggf. positive Erfahrungswerte zu sammeln. Eine verpflichtende Ausrüstung von Servicekräften mit
Bodycams kann allerdings derzeitig nicht empfohlen werden. Während einige Beschäftigte im
Service aus Überzeugung das Angebot nutzen, hat der größere Teil der Fahrgastbetreuer doch
ernstzunehmende Bedenken selbst Kameras mitzuführen. Gerade bei einzeln arbeitenden
Fahrgastbetreuern ist das Risiko der Überforderung groß und gleichzeitig kann eine ausreichende
Eigensicherung schwer gewährleistet werden.
In zusätzlich geführten qualitativen Interviews bzw. teilnehmenden Beobachtungen hat sich die
Bedeutung des professionellen Umgangs mit der Bodycam gezeigt. Um die
Eskalationswahrscheinlichkeit zu minimieren, müssen Bodycam-Tragende nicht nur über die
technische Handhabung und rechtliche Hintergründe ihres Einsatzes informiert sein. Auf Seiten
der Anwender sollte neben einer beruflichen Rollenklarheit auch die Fähigkeit zur
situationsgerechten Einschätzung ob, wann und wie die Bodycam eingesetzt werden kann,
vorhanden sein. Zudem benötigen sie entsprechende Umsetzungsfertigkeiten. Über eine gezielte
Personalauswahl und eine angemessene Aus- bzw. Weiterbildung der Bodycam-Tragenden gilt es
dies abzusichern.Seite 15 von 15

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Datenstand: 02.11.2026, 22:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de