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260279-06 · Mitteilungsvorlage

Konsequenzen aus dem Compliance-Vorgang Hangelar - Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar Antrag zur Vorlage 260279

Nummer
260279-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.05.2026 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Rates 15.06.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,6 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260279 Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260279-06
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Konsequenzen aus dem Compliance-Vorgang
Hangelar - Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung
Compliance-Vorgang Hangelar
Antrag zur Vorlage 260279
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. März 2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Um sicherzustellen, dass das auf Antrag von Herrn Siegberg eröffnete
Disziplinarverfahren außerhalb der Einflusssphäre des Oberbürgermeis-
ters durchgeführt wird, stellt die Stadtverwaltung sicher, dass das Ver-
fahren vorzugsweise bei der Bezirksregierung, der Gemeindeprüfungs-
anstalt oder einer anderen Kommunalverwaltung (nicht Rhein-Sieg-
Kreis) durchgeführt wird.“
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses hat sich der Oberbürgermeister an die
Bezirksregierung gewandt und gebeten, das Verfahren an sich zu ziehen (An-
lage 1).
Die Bezirksregierung teilt mit Schreiben vom 24. April 2026 (Anlage 2) mit, dass
aus Sicht der Aufsichtsbehörde keine Gründe für einen Selbsteintritt der Be-
zirksregierung vorliegen. Drüber hinaus stellt sie fest, dass das in Rede ste-
hende Disziplinarverfahren in eigener Zuständigkeit fortzusetzen ist. Diese
Aussage traf die Bezirksregierung in Kenntnis und unter ausdrücklicher Bezug-
nahme auf den vom Rat geäußerten Wunsch einer Durchführung des Diszipli-
narverfahrens außerhalb der Stadtverwaltung und vorzugsweise bei der Be-
zirksregierung. Die Auskunft der Bezirksregierung ist in dieser Hinsicht eindeu-
tig und für die Bundesstadt Bonn auch verbindlich.
Die Verwaltung wird das Verfahren zeitnah in eigener Zuständigkeit weiter-
führen.Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 2026-03-24 Anschreiben Bezirksregierung_Geschwärzt (öffentlich)
2 2026-04-24 Antwort Bezirksregierung_Geschwärzt (öffentlich)Seite 2 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 03:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de