260275 · Beschlussvorlage
Neubesetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung
Kerndaten
- Nummer
- 260275
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 260275 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Neubesetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Benennung von Jugendlichen als Mitglieder Der Rat der Stadt Bonn benennt die folgenden Jugendlichen als Mitglieder im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung: Ordentliche Mitglieder 1. Lioba Grimm 2. Lian Doudou 3. Sophie Freitag 4. Elias Weber 5. Henri Emil Püllen 6. Friedrich Schoel 7. Daniel Bredick 8. Chantal Kayser 9. Allegra von der Au 10. Mareike Elster 11. Ali Alhadi Alhasani 12. Anton Schneider 13. Titus Rickert 14. Hannah Heimann Stellvertretende Mitglieder 1. Taylor Nico Hagen 2. Hoya Al-Barazanchi 3. Mieke Florentine Weyde 4. May Sagalla 5. Paublo Paiwand Fernandez Erica 6. Maksym Sydorenko 7. Helena Oczkowicz 8. Mila Becker 2. Benennung der Vertreter des Rates der Stadt Bonn Der Rat der Stadt Bonn benennt folgende Personen als Vertreter im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung:Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ordentlich Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. Begründung zu 1. Benennung von Jugendlichen als Mitglieder Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die Einführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung in Anlehnung zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen (DS-Nummer 222026). Danach setzt sich der Beirat zur Hälfte aus Jugendlichen sowie zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und der Verwaltung zusammen. Aufgrund der Kommunalwahlen 2025 und der Empfehlung der jugendlichen Mitglieder im Rahmen der Evaluation der bisherigen Beiratsarbeit, die laufende Amtszeit mit der Kommunalwahl enden zu lassen, ist eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich. Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung werden die Mitglieder aus der Politik sowie die jugendlichen Vertreterinnen durch den Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen aus der Verwaltung erfolgt durch den Verwaltungsvorstand. Der Beirat hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2025 (DS-Nr. 253172) die Verwaltung beauftragt, die Nachbesetzung der jugendlichen Mitglieder gemäß § 2 der Geschäftsordnung vorzubereiten und durchzuführen. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl. Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich Geschlechts, Alter und besuchter Schulform sowie – soweit möglich – auf eine angemessene Berücksichtigung der Stadtbezirke zu achten. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, im Vorfeld des Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage unter den derzeitigen stellvertretenden jugendlichen Mitgliedern durchzuführen. Ziel ist es, engagierten Stellvertreter*innen künftig eine aktivere Mitwirkung zu ermöglichen, da viele bisherige Stellvertretungen ihre Funktion aufgrund mangelnder Einsatzmöglichkeiten bislang nur eingeschränkt ausüben konnten.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Interessenabfrage soll motivierte Jugendliche bei der Neubesetzung angemessen berücksichtigen und gleichzeitig einen geordneten Übergang sowie den Wissenstransfer in das neue Gremium gewährleisten. Aus den Erfahrungen der vergangenen Wahlperiode hat sich eine Besetzung mit 14 Jugendlichen sowie sieben Vertreterinnen der Politik und sieben Vertreterinnen der Verwaltung als sachgerecht und arbeitsfähig erwiesen. In dieser Zusammensetzung war der Beirat handlungsfähig; die jugendlichen Sitze waren weitestgehend vollständig besetzt. Es wird daher empfohlen, den Beirat erneut in dieser Größenordnung zu besetzen. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat am 12. Juni 2025 zudem Änderungen der Geschäftsordnung (DS-NR. 253171) beschlossen, die bei der Neubesetzung zu berücksichtigen sind: • Erhöhung der Altersgrenze: Die Altersgrenze für jugendliche Mitglieder wird auf 19 Jahre angehoben, um auch jungen Erwachsenen eine Mitwirkung zu ermöglichen. • Reduzierung der stellvertretenden jugendlichen Mitglieder: Ziel ist eine stärkere und verbindlichere Einbindung der verbleibenden Stellvertretungen. Die Regelungen für Stellvertretungen aus Politik und Verwaltung bleiben unverändert. Zur Vorbereitung der Neubesetzung wurden im Januar 2025 insgesamt 1.200 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren angeschrieben. Bis zum 11. Februar 2025 bestand die Möglichkeit, Interesse an einer Mitwirkung im Beirat zu bekunden. Für interessierte Jugendliche und deren Eltern hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendring sowie mit Unterstützung der UNICEF-Arbeitsgruppe eine Informationsveranstaltung zum Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 6. Februar 2026 im Ratssaal statt. Teilgenommen haben etwa 60 Jugendliche und 40 Eltern. 133 Jugendliche haben sich zurückgemeldet. Aus diesem Kreis wurden ordentliche Mitglieder sowie stellvertretende Mitglieder ausgelost. Dabei wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und Altersgruppen sowie – soweit möglich – auf eine repräsentative Verteilung der Schulformen und Stadtbezirke unter Berücksichtigung der Schulstatistik und der Bevölkerungsstruktur geachtet. zu 2. Benennung der beratenden politischen Mitglieder Die Benennung der beratenden politischen Mitglieder erfolgt aus den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen. Vom Rat sind sieben beratende Mitglieder sowie sieben persönliche Stellvertretungen zu bestimmen. Diese nehmen in beratender Funktion an den Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats teil. Rechtsgrundlage für das Wahlverfahren ist § 50 Abs. 2 GO NRW. „„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl dieSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über den Ratsbeschluss zur Neubesetzung in Form einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de