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260275 · Beschlussvorlage

Neubesetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung

Nummer
260275
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260275-01 AA CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Neubesetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung Antrag zur Vorlage 260275

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Beschlussvorlage
öffentlich
260275
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Neubesetzung des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Benennung von Jugendlichen als Mitglieder
Der Rat der Stadt Bonn benennt die folgenden Jugendlichen als
Mitglieder im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung:
Ordentliche Mitglieder
1. Lioba Grimm
2. Lian Doudou
3. Sophie Freitag
4. Elias Weber
5. Henri Emil Püllen
6. Friedrich Schoel
7. Daniel Bredick
8. Chantal Kayser
9. Allegra von der Au
10. Mareike Elster
11. Ali Alhadi Alhasani
12. Anton Schneider
13. Titus Rickert
14. Hannah Heimann
Stellvertretende Mitglieder
1. Taylor Nico Hagen
2. Hoya Al-Barazanchi
3. Mieke Florentine Weyde
4. May Sagalla
5. Paublo Paiwand Fernandez Erica
6. Maksym Sydorenko
7. Helena Oczkowicz
8. Mila Becker
2. Benennung der Vertreter des Rates der Stadt Bonn
Der Rat der Stadt Bonn benennt folgende Personen als Vertreter im
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung:Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ordentlich Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
Begründung
zu 1.
Benennung von Jugendlichen als Mitglieder
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die
Einführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung in Anlehnung zum Beirat
Bürgerbeteiligung beschlossen (DS-Nummer 222026). Danach setzt sich der
Beirat zur Hälfte aus Jugendlichen sowie zu je einem Viertel aus
Vertreter*innen der Politik und der Verwaltung zusammen.
Aufgrund der Kommunalwahlen 2025 und der Empfehlung der jugendlichen
Mitglieder im Rahmen der Evaluation der bisherigen Beiratsarbeit, die laufende
Amtszeit mit der Kommunalwahl enden zu lassen, ist eine Neubesetzung des
Gremiums erforderlich.
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung
werden die Mitglieder aus der Politik sowie die jugendlichen Vertreterinnen
durch den Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder sowie deren
Stellvertreter*innen aus der Verwaltung erfolgt durch den Verwaltungsvorstand.
Der Beirat hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2025 (DS-Nr. 253172) die
Verwaltung beauftragt, die Nachbesetzung der jugendlichen Mitglieder gemäß
§ 2 der Geschäftsordnung vorzubereiten und durchzuführen. Die Auswahl
erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl. Dabei ist auf ein
ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich Geschlechts, Alter und besuchter
Schulform sowie – soweit möglich – auf eine angemessene Berücksichtigung
der Stadtbezirke zu achten.
Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, im Vorfeld des
Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage unter den derzeitigen
stellvertretenden jugendlichen Mitgliedern durchzuführen. Ziel ist es,
engagierten Stellvertreter*innen künftig eine aktivere Mitwirkung zu
ermöglichen, da viele bisherige Stellvertretungen ihre Funktion aufgrund
mangelnder Einsatzmöglichkeiten bislang nur eingeschränkt ausüben konnten.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Interessenabfrage soll motivierte Jugendliche bei der Neubesetzung
angemessen berücksichtigen und gleichzeitig einen geordneten Übergang
sowie den Wissenstransfer in das neue Gremium gewährleisten.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Wahlperiode hat sich eine Besetzung
mit 14 Jugendlichen sowie sieben Vertreterinnen der Politik und sieben
Vertreterinnen der Verwaltung als sachgerecht und arbeitsfähig erwiesen. In
dieser Zusammensetzung war der Beirat handlungsfähig; die jugendlichen
Sitze waren weitestgehend vollständig besetzt. Es wird daher empfohlen, den
Beirat erneut in dieser Größenordnung zu besetzen.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat am 12. Juni 2025 zudem
Änderungen der Geschäftsordnung (DS-NR. 253171) beschlossen, die bei der
Neubesetzung zu berücksichtigen sind:
• Erhöhung der Altersgrenze: Die Altersgrenze für jugendliche Mitglieder
wird auf 19 Jahre angehoben, um auch jungen Erwachsenen eine
Mitwirkung zu ermöglichen.
• Reduzierung der stellvertretenden jugendlichen Mitglieder: Ziel ist eine
stärkere und verbindlichere Einbindung der verbleibenden
Stellvertretungen. Die Regelungen für Stellvertretungen aus Politik und
Verwaltung bleiben unverändert.
Zur Vorbereitung der Neubesetzung wurden im Januar 2025 insgesamt 1.200
Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren angeschrieben. Bis zum 11. Februar
2025 bestand die Möglichkeit, Interesse an einer Mitwirkung im Beirat zu
bekunden. Für interessierte Jugendliche und deren Eltern hat die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendring sowie mit Unterstützung der
UNICEF-Arbeitsgruppe eine Informationsveranstaltung zum Beirat Kinder- und
Jugendbeteiligung durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 6. Februar 2026 im
Ratssaal statt. Teilgenommen haben etwa 60 Jugendliche und 40 Eltern. 133
Jugendliche haben sich zurückgemeldet. Aus diesem Kreis wurden ordentliche
Mitglieder sowie stellvertretende Mitglieder ausgelost. Dabei wurde auf ein
ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und Altersgruppen sowie – soweit
möglich – auf eine repräsentative Verteilung der Schulformen und Stadtbezirke
unter Berücksichtigung der Schulstatistik und der Bevölkerungsstruktur
geachtet.
zu 2.
Benennung der beratenden politischen Mitglieder
Die Benennung der beratenden politischen Mitglieder erfolgt aus den im Rat
vertretenen Fraktionen und Gruppen. Vom Rat sind sieben beratende
Mitglieder sowie sieben persönliche Stellvertretungen zu bestimmen. Diese
nehmen in beratender Funktion an den Sitzungen des Kinder- und
Jugendbeirats teil.
Rechtsgrundlage für das Wahlverfahren ist § 50 Abs. 2 GO NRW.
„„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl dieSeite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.“
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über den
Ratsbeschluss zur Neubesetzung in Form einer Mitteilungsvorlage unterrichtet.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de