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260274-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Großen Anfrage der Grünen Ratsfraktion: Nichtausübung des Ankaufsrechts im Hangelar-Komplex

Nummer
260274-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 16.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260274 Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion: Nichtausübung des Ankaufsrechts im Hangelar-Komplex

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260274-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zur Großen Anfrage der Grünen
Ratsfraktion: Nichtausübung des Ankaufsrechts im
Hangelar-Komplex
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie ist der vertraglich festgelegte Ablauf der Nutzung des sogenannten
Ankaufsrechts (insbesondere Verfahrensschritte, Zuständigkeiten und
Fristen) ausgestaltet, das entgegen der Weisung des
Oberbürgermeisters durch die Gesellschafterversammlung der
Flugplatzgesellschaft am 12.12.2025 in Gang gesetzt wurde?
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine Weisung gehandelt hat.
Als Weisung hatte es die Konzerngeschäftsführung der Stadtwerke Bonn
GmbH auch nicht aufgefasst. Durch Mehrheitsbeschluss in der
Gesellschafterversammlung der Flugplatz Hangelar GmbH wurde die
Geschäftsführung ermächtigt, das Ankaufsrecht auszuüben.
Das Ankaufsrecht musste sodann schriftlich gegenüber dem
Grundstückseigentümer ausgeübt werden. Sodann wird ein verbindliches
Verfahren ausgelöst mit dem nächsten Schritt, einvernehmlich einen
unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, einen verbindlichen
Verkehrswert des Kaufgegenstandes zu ermitteln. Wird innerhalb eines Monats
keine Einigung hierzu erzielt, wird der Gutachter durch den Vorsitzenden des
Gutachterausschusses des Rhein-Sieg-Kreises bestimmt.
Das Ankaufsrecht verfällt, wenn die Verkaufsverhandlungen nicht innerhalb von
sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wertermittlungsergebnisses zur
notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages geführt haben.
Vor Abschluss des Kaufvertrages müssen dem Aufsichtsrat und der
Gesellschafterversammlung der Flugplatz Hangelar GmbH die notwendigen
Unterlagen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In der gesamten
Verfahrenszeit ist es rechtlich für den Grundstückseigentümer nicht möglich,
anderweitig das Grundstück zu übertragen und muss das Verfahrensende
abwarten.
2. Welche der vom Oberbürgermeister zur Begründung der beabsichtigtenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nichtausübung des Ankaufsrechts angeführten offenen Fragen können
im Rahmen dieses vertraglich vorgesehenen Verfahrens geklärt werden
und welche nicht?
Grundsätzlich hätten alle Fragen schon im Vorfeld geklärt werden müssen und
können, insbesondere die Frage, ob das Grundstück nebst Werft oder ohne
übertragen werden muss. Zur Zeit geht die Geschäftsführung des Flugplatz
Hangelar GmbH immer noch davon aus, dass nur das Grundstück erworben
wird. Weiterhin sind Fragen offen, wie die Schreiben der Geschäftsführung an
die Beteiligungsverwaltungen des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn
belegen.
Anlage/n
1 Antwort_Anfrage_Bonn_11.02.26 (nichtöffentlich)
2 Anlage Antwort an den RSK (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de