260262 · Beschlussvorlage
Förderung des „Coolness-Training“ von Krämer Trainings an der Freiherr-Vom-Stein-Realschule gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Kerndaten
- Nummer
- 260262
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Tannenbusch Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.979 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 260262 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung des „Coolness-Training“ von Krämer Trainings an der Freiherr-Vom-Stein-Realschule gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Durchführung der Gewaltpräventionsmaßnahme „Coolness-Training“ erhält die Freiherr-Vom-Stein-Realschule eine Förderung von bis zu 11.610,00 Euro. Begründung Die Freiherr-Von-Stein-Realschule mit Sitz in Tannenbusch beantragt eine För- derung nach den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zur Durch- führung eines „Coolness-Trainings“ im Schuljahr 2025/26. Zielgruppe des Trai- nings sind alle drei Klassen der Jahrgangsstufe 5. Die Antragstellerin ist gemäß den oben genannten Richtlinien antragsberech- tigt. In der Vergangenheit hat die Schule bereits eine Förderung für Gewaltprä- ventionsmaßnahmen beantragt bzw. erhalten. Der Anbieter der Maßnahme ist „Krämer Trainings“ mit Sitz in Erftstadt. Das Unternehmen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Gewaltprävention tätig. Die Wirksamkeit der Angebote wurde bisher nicht wissenschaftlich evaluiert und nachgewiesen, weshalb diese nicht auf der Grüne Liste Prävention aufgeführt sind. Die Aufnahme in diese Liste verlangt eine wissenschaftliche Untersuchung ei- nes Angebotes nach bestimmten Kriterien der „Betreiber“ der Grünen Liste (u.a. Landespräventionsrat Niedersachsen), die mitunter hohe Kosten verursacht. Im Umkehrschluss darf und kann nicht davon ausgegangen werden, dass Angebo- te, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, automatisch schlechter oder über- haupt nicht wirksam sind. Für das Amt für Kinder, Jugend und Familie bedeutet dies lediglich, dass alle Angebote der Grünen Liste ohne weitere pädagogisch- inhaltliche Prüfung förderfähig sind. Nicht geprüfte Angebote werden von der Fachberatung Gewaltprävention (51-52) inhaltlich anhand einer Checkliste ge- prüft. Nur wenn sie die dort aufgeführten Kriterien erfüllen, wird eine FörderungSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) befürwortet. Dies gewährleistet, dass die Förderung nur von solchen Maßnah- men befürwortet wird, von denen das Jugendamt entweder aufgrund einer wis- senschaftlichen Bestätigung oder aufgrund einer eigenen Prüfung überzeugt sind, dass sie wirksam sind und damit den politisch beschlossenen Zielen der Gewaltprävention in Bonn entsprechen bzw. diese unterstützen. Der Anbieter ist der Fachberatung bekannt. Die Maßnahme wird durch jeweils zwei ausgebildete und erfahrene systematische Anti-Gewalt-Trainer*innen und Deeskalationstrainer*innen pro Klasse durchgeführt. Die Maßnahme „Coolness-Training“ soll in jeweils 4 Blöcken à 5 Unterrichts- stunden im Vormittagsbereich durchgeführt werden. Die Klassenleitung nimmt durchgehend am Projekt teil und gewährleistet hierdurch die Nachhaltigkeit. Ziel der Maßnahme ist es, die Sozialkompetenz der jungen Menschen zu för- dern. Hierbei werden Konfliktlösungs- sowie Konfliktvermeidungsstrategien, Deeskalationstechniken und Perspektivenentwicklung erlernt. Die Reflexion eigener Verhaltensmuster sowie die Kontrolle der eigenen Gefühle und Körper- signale stehen im Vordergrund. Theoretischer Hintergrund für das Konzept ist die konfrontative Pädagogik. Pädagogische Inhalte und Schwerpunkte, wurden nach den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zum Beispiel im Hinblick auf die Methodenvielfalt, die Zielbeschreibung oder die Projektstruktur geprüft und als angemessen beurteilt. Die Mindestanzahl (ca. 80 Kinder) und das Alter (ca. 10 Jahre) der Teilnehmenden entsprechen den För- derkriterien der Richtlinien. Die Qualifizierung der Trainer*innen ist gewährleis- tet. Der Anbieter Krämer Trainings passt Übungen im Rahmen des Trainings indi- viduell an die Bedürfnisse der Gruppe an. Der Schwerpunkt des Trainings liegt auf dem Lernen durch Erleben. Dies wird vor allem durch eine ständige Refle- xion der Übungen geschaffen. Dabei wird vor allem auf die Lebenslagen und Umstände der jungen Menschen eingegangen. Die Übungen können dement- sprechend auch in unterschiedlicher Weise inklusiv gestaltet werden. In 2025 hat bereits für die damaligen 5. Klassen das „Coolness-Training“ durch Krämer Trainings stattgefunden. Die Schule hebt hervor, dass die Trainer*innen individuell auf die Thematiken der einzelnen Klassen eingegangen sind und dass die intensive Arbeit in den Klassen förderlich für die Gemeinschaft war. Diese Grundlagen möchte die Schule den neuen 5. Klassen ebenfalls er- möglichen. Die Maßnahme wurde aufgrund der Fördersumme von 11.610 Euro dem Aus- schuss für Kinder, Jugend und Familie zum Beschluss vorgelegt. Die Ziele, Inhalte und Methoden der Maßnahme entsprechen den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention und werden aus Sicht des Amtes für Kin- der, Jugend und Familie als pädagogisch sinnvoll bewertet. Eine Förderung des Angebotes wird befürwortet. Die finanziellen Mittel stehen für die Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie im Haushalt zur Verfügung.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder-/Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtun- gen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 11.610,00 € 151000603/ 731000 2026 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 11.610,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de