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260260 · Antrag

Grüne-Antrag: Zufahrtsbeschränkung zum Naturschutz- und Erholungsgebiet Rodderberg mittels Modalfilter

Nummer
260260
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Vulkanstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Einreichung erledigt · 19.02.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anregung
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Antrag
öffentlich
260260
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Sebastian Engels
Marc Daniel Heintz
17.02.2026, gez. BBM Yildiz
Grüne-Antrag: Zufahrtsbeschränkung zum
Naturschutz- und Erholungsgebiet Rodderberg
mittels Modalfilter
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Zufahrtsbeschränkung für die Zufahrt
zum Restaurant am Rolandsbogen entlang des Heinrichblicks im Sinne eines
Modalfilters (z.B. als versenkbarer Poller) am Beginn der Zufahrt über die
Vulkanstraße (Höhe Hausnummer 83) zu installieren. Dieser soll auch weiterhin
eine Durchfahrt von berechtigten Gästen des Restaurants und Anwohnenden
ermöglichen, beispielsweise mittels eines einzugebenden (und regelmäßig
wechselnden) Reservierungscodes. Sollte ein versenkbarer Poller nicht
realisierbar sein, so wird die Verwaltung beauftragt, alternative Möglichkeiten
der Durchfahrtsbeschränkung zu prüfen. Die Verwaltung möge außerdem
prüfen, ob und in welchem Umfang eine zeitliche Ausweitung der bestehenden
Zufahrtsbeschränkung möglich ist und andernfalls darzulegen, welche Gründe
dem entgegenstehen. Falls erforderlich, erfolgen Planung und Umsetzung der
Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Remagen und der Gemeinde
Wachtberg.
Begründung
Die Zufahrtsstraße zum Restaurant am Rolandsbogen führt entlang eines
beliebten Naturschutzgebietes und ist als Naherholungsgebiet bei
Anwohnenden sowie Ausflugsgästen von nah und fern gleichermaßen beliebt.
Aus diesem Grund besteht auf der Straße bereits jetzt ein Durchfahrtsverbot,
sofern keine Reservierung im Restaurant am Rolandsbogen vorliegt. Mehrere
Wanderparkplätze an den verschiedenen Zufahrten zum Rodderberg über
Mehlem bzw. Niederbachem ermöglichen aktuell das nahe Abstellen von
Fahrzeugen. Auf das Durchfahrtsverbot wird mit großen Schildern hingewiesen.
Dennoch herrscht insbesondere an Wochenenden sowie in den Abendstunden
ein reger Kfz-Verkehr auf dem schmalen Wirtschaftsweg entlang des
Heinrichblicks, wovon ein Großteil der Autos später entlang des Weges parkt
und nicht zu den Gästen des Restaurants gezählt werden kann. Dieser VerkehrSeite 1 von 2
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schränkt den Erholungswert erheblich ein und stellt eine Belästigung,
stellenweise sogar eine Gefahr für Jung und Alt dar, die eigentlich Erholung
und ein Naturerlebnis auf dem wunderschönen Rodderberg suchen.
Dass die bestehende Situation problematisch ist, wurde schon vor zwei
Jahrzehnten durch die Bezirksvertretung festgestellt. Durch die neue,
auffälligere Beschilderung konnte keine Verbesserung erzielt werden, während
die Verwaltung intensivierte Kontrollen seinerzeit als mutmaßlich wenig
wirksame Maßnahme ablehnte. Es müssen demnach effektivere Maßnahmen
in Betracht gezogen werden.
Es ist unbestritten, dass Gästen des Restaurants auch weiterhin die Zufahrt
ermöglicht werden soll. Diese Ausnahme für den Autoverkehr im ansonsten
ebenfalls unbestritten der Erholung und dem Naturschutz dienenden Gebiet
legitimiert sich letztlich auch dadurch, dass sie nicht entgegen den Interessen
des Restaurantbetreibers und seiner Gäste missbraucht wird.
Eine Ausführung als Modalfilter (z.B. versenkbarer Poller) auf Höhe der
Kreuzung Vulkanstraße 83 ist sinnvoll, da so der Autoverkehr effektiv auf Gäste
und Angestellte des Restaurants eingeschränkt und der Zugang zum
Erholungsgebiet für Menschen zu Fuß oder auf dem Rad weiterhin
gewährleistet werden kann.
Anlage/n
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