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260257-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«

Nummer
260257-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260257 AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260257-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Stellungnahme zur AfD-Anfrage: Nutznießung
städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene.
Hier: »Rhizom e. V.«
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fragen der AfD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Vermietung der Liegenschaft Röls-
dorfstr. 20 an den »Rhizom e. V.«? Gab es hierzu einen Ratsbeschluss?
Wer traf die Entscheidung, an den Verein zu vermieten?
Die Entscheidung, an den Verein zu vermieten, traf die Verwaltung als laufen-
des Geschäft der Verwaltung auf Basis des Ratsbeschlusses DS
1811487EB10.
2. Wann zog der »Rhizom e. V.« in die Liegenschaft ein?
29.09.2021
3. Auf welche Summe belief sich der monatliche Mietzins?
Siehe Stellungnahme im nicht-öffentlichen Teil, DS-Nr. 260257-02 ST.
4. Zuvor nutzte der Verein die Liegenschaft Wilhelmstr. 34. Bereits dort
fanden politisch linksgerichtete Veranstaltungen statt. Hat die Stadt dies
bei der
Entscheidung, dem Verein die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 zu vermieten,
mit
einbezogen?
Als Mietzweck wurden Kulturveranstaltungen vereinbart.
5. Hat der »Rhizom e. V.« in der Zeit seit seinem Einzug in die Rölsdorfstr.
20 finanzielle Zuwendungen (gleich welcher Art) aus städtischen Töpfen
erhalten, z. B. projektbezogene Fördermittel?
Nein.
6. Wenn Gelder geflossen sind, kann die Verwaltung ausschließen, dass
diese Gelder für politische Betätigungen zweckentfremdet wurden?
Entfällt.
7. In welcher Konstellation war der Bonner Kreisverband der »Sozialisti-Seite 1 von 2
Seite 2
schen
Jugend Deutschlands – Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20
ansässig? Gab es dort ein Mietverhältnis mit der Stadt Bonn oder ein
Untermietverhältnis mit »Rhizom e. V.«? Hat die Stadt für ein eventuelles
Untermietverhältnis ihr Einverständnis gegeben?
Siehe Stellungnahme im nicht-öffentlichen Teil, DS-Nr. 260257-02 ST.
8. Wie bewerten Stadtverwaltung und Oberbürgermeister die politischen
Veranstaltungen der Gruppierung »Bonn gegen rechts« in der vom Verein
angemieteten Liegenschaft, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache,
dass allgemeine politische Betätigung nicht von der Gemeinnützigkeit
gedeckt ist?
Politische Veranstaltungen sind vom Nutzungszweck ausgeschlossen und wer-
den seitens der Verwaltung nicht genehmigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de