260257-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«
Kerndaten
- Nummer
- 260257-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Rölsdorfstraße Hauptort
- Wilhelmstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260257-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Stellungnahme zur AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.« Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Fragen der AfD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Vermietung der Liegenschaft Röls- dorfstr. 20 an den »Rhizom e. V.«? Gab es hierzu einen Ratsbeschluss? Wer traf die Entscheidung, an den Verein zu vermieten? Die Entscheidung, an den Verein zu vermieten, traf die Verwaltung als laufen- des Geschäft der Verwaltung auf Basis des Ratsbeschlusses DS 1811487EB10. 2. Wann zog der »Rhizom e. V.« in die Liegenschaft ein? 29.09.2021 3. Auf welche Summe belief sich der monatliche Mietzins? Siehe Stellungnahme im nicht-öffentlichen Teil, DS-Nr. 260257-02 ST. 4. Zuvor nutzte der Verein die Liegenschaft Wilhelmstr. 34. Bereits dort fanden politisch linksgerichtete Veranstaltungen statt. Hat die Stadt dies bei der Entscheidung, dem Verein die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 zu vermieten, mit einbezogen? Als Mietzweck wurden Kulturveranstaltungen vereinbart. 5. Hat der »Rhizom e. V.« in der Zeit seit seinem Einzug in die Rölsdorfstr. 20 finanzielle Zuwendungen (gleich welcher Art) aus städtischen Töpfen erhalten, z. B. projektbezogene Fördermittel? Nein. 6. Wenn Gelder geflossen sind, kann die Verwaltung ausschließen, dass diese Gelder für politische Betätigungen zweckentfremdet wurden? Entfällt. 7. In welcher Konstellation war der Bonner Kreisverband der »Sozialisti-Seite 1 von 2 Seite 2 schen Jugend Deutschlands – Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 ansässig? Gab es dort ein Mietverhältnis mit der Stadt Bonn oder ein Untermietverhältnis mit »Rhizom e. V.«? Hat die Stadt für ein eventuelles Untermietverhältnis ihr Einverständnis gegeben? Siehe Stellungnahme im nicht-öffentlichen Teil, DS-Nr. 260257-02 ST. 8. Wie bewerten Stadtverwaltung und Oberbürgermeister die politischen Veranstaltungen der Gruppierung »Bonn gegen rechts« in der vom Verein angemieteten Liegenschaft, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass allgemeine politische Betätigung nicht von der Gemeinnützigkeit gedeckt ist? Politische Veranstaltungen sind vom Nutzungszweck ausgeschlossen und wer- den seitens der Verwaltung nicht genehmigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de