260257 · Große Anfrage
AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«
Kerndaten
- Nummer
- 260257
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Rölsdorfstraße Hauptort
- Wilhelmstraße
- Engeltalstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260257Dokumentenklasse C (vertraulich) Fragesteller/in: Gerald Christ AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Roland Borkowski Frauke Kreuzer 17.02.2026 AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.« Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Vermietung der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 an den »Rhizom e. V.«? Gab es hierzu einen Ratsbeschluss? Wer traf die Entscheidung, an den Verein zu vermieten? 2. Wann zog der »Rhizom e. V.« in die Liegenschaft ein? 3. Auf welche Summe belief sich der monatliche Mietzins? 4. Zuvor nutzte der Verein die Liegenschaft Wilhelmstr. 34. Bereits dort fanden politisch linksgerichtete Veranstaltungen statt. Hat die Stadt dies bei der Entscheidung, dem Verein die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 zu vermieten, mit einbezogen? 5. Hat der »Rhizom e. V.« in der Zeit seit seinem Einzug in die Rölsdorfstr. 20 finanzielle Zuwendungen (gleich welcher Art) aus städtischen Töpfen erhalten, z. B. projektbezogene Fördermittel? 6. Wenn Gelder geflossen sind, kann die Verwaltung ausschließen, dass diese Gelder für politische Betätigungen zweckentfremdet wurden? 7. In welcher Konstellation war der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 ansässig? Gab es dort ein Mietverhältnis mit der Stadt Bonn oder ein Untermietverhältnis mit »Rhizom e. V.«? Hat die Stadt für ein eventuelles Untermietverhältnis ihr Einverständnis gegeben? 8. Wie bewerten Stadtverwaltung und Oberbürgermeister die politischen Veranstaltungen der Gruppierung »Bonn gegen rechts« in der vom Verein angemieteten Liegenschaft, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass allgemeine politische Betätigung nicht von der Gemeinnützigkeit gedeckt ist? Für die Beantwortung der Fragen danktSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) mit freundlichen Grüßen Die AfD-Fraktion Begründung Durch die Mitteilungsvorlage DS 242092-04 wurde der Rat darüber informiert, dass die Stadt Bonn künftig die Liegenschaft Engeltalstr. 4 an den Verein »Rhizom e. V.« vermieten wird. Dieser hatte bisher die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 angemietet und dort ein »Kulturzentrum« betrieben. Diese Räumlichkeit wurde nachweislich von der linksradikalen Gruppierung »Bonn gegen rechts« für politische Vortrags- und Schulungsveranstaltungen genutzt, so geschehen an folgenden Daten: 16.07.2022, 07.07.2022, 20.07.2023, 22.04.2024, 02.09.2024. Die Veranstaltung am 22.04.2024 trug den Titel »Der AfD den Wahlkampf vermiesen« und hatte somit einen parteipolitischen Charakter. Darüber hinaus geht aus dem Impressum der Gruppierung »Bonn gegen rechts« hervor, dass der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 ansässig war/ist. Auch dabei handelt es sich um eine Gruppierung, die dem Linksradikalismus zuzurechnen ist. Dieses augenscheinliche Untermietverhältnis gehört ebenfalls geprüft. Allgemeinpolitische Betätigungen sind gemeinnützigen Vereinen untersagt und ziehen nicht selten einen Entzug der Gemeinnützigkeit nach sich. Auch die Untervermietung an eine politische Gruppierung könnte einen Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit bedeuten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de