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260257 · Große Anfrage

AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«

Nummer
260257
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Engeltalstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260257-01 ST Stellungnahme zur AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«

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Große Anfrage
öffentlich
260257Dokumentenklasse C (vertraulich)
Fragesteller/in:
Gerald Christ
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Roland Borkowski
Frauke Kreuzer
17.02.2026
AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude
durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Vermietung der Liegenschaft Rölsdorfstr.
20 an den »Rhizom e. V.«? Gab es hierzu einen Ratsbeschluss? Wer traf die
Entscheidung, an den Verein zu vermieten?
2. Wann zog der »Rhizom e. V.« in die Liegenschaft ein?
3. Auf welche Summe belief sich der monatliche Mietzins?
4. Zuvor nutzte der Verein die Liegenschaft Wilhelmstr. 34. Bereits dort fanden
politisch linksgerichtete Veranstaltungen statt. Hat die Stadt dies bei der
Entscheidung, dem Verein die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 zu vermieten, mit
einbezogen?
5. Hat der »Rhizom e. V.« in der Zeit seit seinem Einzug in die Rölsdorfstr. 20
finanzielle Zuwendungen (gleich welcher Art) aus städtischen Töpfen erhalten,
z. B. projektbezogene Fördermittel?
6. Wenn Gelder geflossen sind, kann die Verwaltung ausschließen, dass diese
Gelder für politische Betätigungen zweckentfremdet wurden?
7. In welcher Konstellation war der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen
Jugend Deutschlands – Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20
ansässig? Gab es dort ein Mietverhältnis mit der Stadt Bonn oder ein
Untermietverhältnis mit »Rhizom e. V.«? Hat die Stadt für ein eventuelles
Untermietverhältnis ihr Einverständnis gegeben?
8. Wie bewerten Stadtverwaltung und Oberbürgermeister die politischen
Veranstaltungen der Gruppierung »Bonn gegen rechts« in der vom Verein
angemieteten Liegenschaft, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass
allgemeine politische Betätigung nicht von der Gemeinnützigkeit gedeckt ist?
Für die Beantwortung der Fragen danktSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
mit freundlichen Grüßen
Die AfD-Fraktion
Begründung
Durch die Mitteilungsvorlage DS 242092-04 wurde der Rat darüber informiert,
dass die Stadt Bonn künftig die Liegenschaft Engeltalstr. 4 an den Verein
»Rhizom e. V.« vermieten wird. Dieser hatte bisher die Liegenschaft
Rölsdorfstr. 20 angemietet und dort ein »Kulturzentrum« betrieben.
Diese Räumlichkeit wurde nachweislich von der linksradikalen Gruppierung
»Bonn gegen rechts« für politische Vortrags- und Schulungsveranstaltungen
genutzt, so geschehen an folgenden Daten: 16.07.2022, 07.07.2022,
20.07.2023, 22.04.2024, 02.09.2024. Die Veranstaltung am 22.04.2024 trug
den Titel »Der AfD den Wahlkampf vermiesen« und hatte somit einen
parteipolitischen Charakter.
Darüber hinaus geht aus dem Impressum der Gruppierung »Bonn gegen
rechts« hervor, dass der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen Jugend
Deutschlands –
Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 ansässig war/ist. Auch dabei
handelt es sich um eine Gruppierung, die dem Linksradikalismus zuzurechnen
ist. Dieses augenscheinliche Untermietverhältnis gehört ebenfalls geprüft.
Allgemeinpolitische Betätigungen sind gemeinnützigen Vereinen untersagt und
ziehen nicht selten einen Entzug der Gemeinnützigkeit nach sich. Auch die
Untervermietung an eine politische Gruppierung könnte einen Verstoß gegen
die Gemeinnützigkeit bedeuten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de