260254 · Beschlussvorlage
Neubesetzung des Beirats Bürgerbeteiligung
Kerndaten
- Nummer
- 260254
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260254 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Neubesetzung des Beirats Bürgerbeteiligung Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Als Vertreter des Rates der Stadt Bonn im Beirat Bürgerbeteiligung werden benannt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. ____________________ 1. ____________________ 2. ____________________ 2. ____________________ 3. ____________________ 3. ____________________ 4. ____________________ 4. ____________________ 5. ____________________ 5. ____________________ 6. ____________________ 6. ____________________ 7. ____________________ 7. ____________________ 2. Als Vertreter aus der Bonner Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung werden benannt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. Eike Binz 1. Engin Bugdaci 2. Vincent Kinzel 2. Wolfgang Engels 3. Ewelina Kuhnert-Assale 3. Ariane Grabow 4. Dominique Küppers 4. Kevin Reudenbach 5. Vitalia Küsters 5. Anna Rombach 6. Gertrud Lindlar 6. Carmen Sauer 7. Christian Schache 7. Sabrina Sieber Begründung Mit dem Beschluss der „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ am 27.3.2014 (DS-Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nr. 1410584) hat der Rat zugleich die Einrichtung eines „Beirats Bürgerbeteiligung“ beschlossen. Mit dem Beirat Bürgerbeteiligung wurde ein Gremium geschaffen, das an verschiedenen Stellen der Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Beteiligungsprozessen beratend einbezogen wird. Der Beirat Bürgerbeteiligung orientiert sich laut Beschluss in seiner Zusammensetzung an der paritätischen Besetzung der „Arbeitsgruppe Leitlinien Bürgerbeteiligung“. Einwohnerinnen und Einwohner, Politik und Verwaltung entsenden jeweils die gleiche Anzahl an Mitgliedern. Aufgrund der Kommunalwahl 2025 ist der Beirat neu zu besetzen. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirats Bürgerbeteiligung werden die Beiratsmitglieder aus der Politik und Einwohnerschaft durch den Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen aus der Verwaltung obliegt dem Verwaltungsvorstand. In seiner Sitzung vom 13.06.2025 (DS-Nr. 253161) hat der Beirat die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage einer Zufallsauswahl die Nachbesetzung der Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft durchzuführen. Zudem wurde beauftragt, im Vorfeld des Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage unter den derzeitigen Mitgliedern aus der Einwohnerschaft durchzuführen, um bis zu zwei Personen für eine erneute Mitwirkung im Beirat vorzuschlagen. Dies soll einen geordneten Übergang und den Wissenstransfer in das neue Gremium ermöglichen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Wahlperioden hat sich eine Besetzung mit sieben Einwohner*innen sowie sieben Vertreter*innen der Politik und sieben Vertreter*innen der Verwaltung als sachgerecht und arbeitsfähig erwiesen. Es wird daher empfohlen, den Beirat erneut in dieser Größenordnung zu besetzen. Die Interessenabfrage im alten Beirat hat ergeben, dass Herr Christian Schache und Frau Gertrud Lindlar weiterhin mitwirken möchten. Somit wurden fünf neue ordentliche Mitglieder und sieben neue stellvertretende Mitglieder aus der Einwohnerschaft gesucht. Die Zufallsauswahl hat im Januar/Februar 2026 in zwei Stufen stattgefunden. Dafür wurden zunächst 1.000 zufällig aus dem Melderegister ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner mit einem persönlichen Brief angeschrieben. Insgesamt 126 Personen haben auf diese Einladung ihr Interesse an einer Mitarbeit im Beirat bekundet. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger hat die Verwaltung am 9. Februar 2026 eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Anwesend waren ca. 50 Interessierte. Am 13. Februar 2026 wurde die Neubesetzung der Einwohnerschaft aus allen Interessierten ausgelost. Dabei wurde in Bezug auf die soziodemographischen Merkmale auf eine möglichst hohe Entsprechung zwischen Beiratszusammensetzung und gesamtstädtischer Verteilung geachtet. Rechtsgrundlage für das Wahlverfahren ist § 50 Abs. 2 GO NRW. „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen denSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über den gefassten Ratsbeschluss zur Neubesetzung in Form einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de