← Vorlagen

260254 · Beschlussvorlage

Neubesetzung des Beirats Bürgerbeteiligung

Nummer
260254
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260254-01 AA CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Neubesetzung des Beirats Bürgerbeteiligung Antrag zur Vorlage 260254

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.932 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
260254
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Neubesetzung des Beirats Bürgerbeteiligung
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Als Vertreter des Rates der Stadt Bonn im Beirat Bürgerbeteiligung werden
benannt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. ____________________ 1. ____________________
2. ____________________ 2. ____________________
3. ____________________ 3. ____________________
4. ____________________ 4. ____________________
5. ____________________ 5. ____________________
6. ____________________ 6. ____________________
7. ____________________ 7. ____________________
2. Als Vertreter aus der Bonner Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung
werden benannt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Eike Binz 1. Engin Bugdaci
2. Vincent Kinzel 2. Wolfgang Engels
3. Ewelina Kuhnert-Assale 3. Ariane Grabow
4. Dominique Küppers 4. Kevin Reudenbach
5. Vitalia Küsters 5. Anna Rombach
6. Gertrud Lindlar 6. Carmen Sauer
7. Christian Schache 7. Sabrina Sieber
Begründung
Mit dem Beschluss der „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ am 27.3.2014 (DS-Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nr. 1410584) hat der Rat zugleich die Einrichtung eines „Beirats
Bürgerbeteiligung“ beschlossen. Mit dem Beirat Bürgerbeteiligung wurde ein
Gremium geschaffen, das an verschiedenen Stellen der Vorbereitung,
Umsetzung und Nachbereitung von Beteiligungsprozessen beratend
einbezogen wird.
Der Beirat Bürgerbeteiligung orientiert sich laut Beschluss in seiner
Zusammensetzung an der paritätischen Besetzung der „Arbeitsgruppe
Leitlinien Bürgerbeteiligung“. Einwohnerinnen und Einwohner, Politik und
Verwaltung entsenden jeweils die gleiche Anzahl an Mitgliedern.
Aufgrund der Kommunalwahl 2025 ist der Beirat neu zu besetzen. Gemäß § 2
Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirats Bürgerbeteiligung werden die
Beiratsmitglieder aus der Politik und Einwohnerschaft durch den Rat bestimmt.
Die Benennung der Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen aus der
Verwaltung obliegt dem Verwaltungsvorstand.
In seiner Sitzung vom 13.06.2025 (DS-Nr. 253161) hat der Beirat die
Verwaltung beauftragt, auf Grundlage einer Zufallsauswahl die Nachbesetzung
der Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft durchzuführen. Zudem wurde
beauftragt, im Vorfeld des Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage
unter den derzeitigen Mitgliedern aus der Einwohnerschaft durchzuführen, um
bis zu zwei Personen für eine erneute Mitwirkung im Beirat vorzuschlagen. Dies
soll einen geordneten Übergang und den Wissenstransfer in das neue
Gremium ermöglichen.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Wahlperioden hat sich eine Besetzung
mit sieben Einwohner*innen sowie sieben Vertreter*innen der Politik und sieben
Vertreter*innen der Verwaltung als sachgerecht und arbeitsfähig erwiesen. Es
wird daher empfohlen, den Beirat erneut in dieser Größenordnung zu
besetzen. Die Interessenabfrage im alten Beirat hat ergeben, dass Herr
Christian Schache und Frau Gertrud Lindlar weiterhin mitwirken
möchten. Somit wurden fünf neue ordentliche Mitglieder und sieben neue
stellvertretende Mitglieder aus der Einwohnerschaft gesucht.
Die Zufallsauswahl hat im Januar/Februar 2026 in zwei Stufen stattgefunden.
Dafür wurden zunächst 1.000 zufällig aus dem Melderegister ausgewählte
Einwohnerinnen und Einwohner mit einem persönlichen Brief
angeschrieben. Insgesamt 126 Personen haben auf diese Einladung ihr
Interesse an einer Mitarbeit im Beirat bekundet. Für interessierte Bürgerinnen
und Bürger hat die Verwaltung am 9. Februar 2026 eine
Informationsveranstaltung durchgeführt. Anwesend waren ca. 50 Interessierte.
Am 13. Februar 2026 wurde die Neubesetzung der Einwohnerschaft aus allen
Interessierten ausgelost. Dabei wurde in Bezug auf die soziodemographischen
Merkmale auf eine möglichst hohe Entsprechung zwischen
Beiratszusammensetzung und gesamtstädtischer Verteilung geachtet.
Rechtsgrundlage für das Wahlverfahren ist § 50 Abs. 2 GO NRW.
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen denSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über den
gefassten Ratsbeschluss zur Neubesetzung in Form einer Mitteilungsvorlage
unterrichtet.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de