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260249 · Mitteilungsvorlage

Vorankündigung zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus März 2026 über die Prüfung der Ausübung eines Ankaufsrechts an einem Grundstück am Flugplatz Hangelar und den damit verbundenen Compliance-Vorwürfen

Nummer
260249
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 10.03.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 16.03.2026 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Untergeordnet

  1. 260249-01 ST Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus März 2026 über die Prüfung der Ausübung eines Ankaufsrechts an einem Grundstück am Flugplatz Hangelar und den damit verbundenen Compliance-Vorwürfen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260249
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Vorankündigung zum Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes aus März 2026 über die
Prüfung der Ausübung eines Ankaufsrechts an
einem Grundstück am Flugplatz Hangelar und den
damit verbundenen Compliance-Vorwürfen
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 10.03.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Oberbürgermeister beauftragte das Rechnungsprüfungsamt per E-Mail am
16.12.2025 aufgrund von Compliance-Vorwürfen gegen seinen Co-
Dezernenten bezüglich der Ausübung eines Ankaufsrechts zu einem Grund-
stück am Flugplatz Hangelar mit der Aufklärung und Bewertung des zu Grunde
liegenden Sachverhalts sowie der Compliance-Vorwürfe und den diesbezügli-
chen Handlungen der Vertreter der Stadtwerke in den Gremien der Flugplatz-
gesellschaft Hangelar mbH.
Ausgangspunkt waren Differenzen zwischen der Stadt Bonn und der Stadtwer-
ke Bonn GmbH (SWB GmbH) über die Ausübung eines Ankaufsrechts durch
die Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH ein Grundstück auf dem Flugplatz-
gelände betreffend. Der Co-Dezernent hatte in Absprache mit dem Oberbür-
germeister versucht, mit zwei E-Mails auf die SWB GmbH dahingehend einzu-
wirken, dass diese in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft
Hangelar mbH gegen die Ausübung des Ankaufsrechts stimmen sollte. An der
Flugplatzgesellschaft ist die Stadt Bonn i. S. d. § 113 GO NRW über die Stadt-
werke mittelbar beteiligt. In der Folge leitete der Vorsitzende der Geschäfts-
führung der Stadtwerke GmbH ein Compliance-Verfahren ein und der Oberbür-
germeister beauftragte seinerseits das städtische Rechnungsprüfungsamt mit
einer Prüfung.
Da der Bericht Persönlichkeitsrechte beteiligter Personen berührt und zudem in
großem Umfang aus nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzungen und Sitzungen der
Gesellschafterversammlung der Flugplatz Hangelar mbH zitiert, um den Sach-
verhalt erklärbar zu machen, muss die Beratung des vollständigen Berichts im
nichtöffentlichen Teil der Gremiensitzung erfolgen.
Zur Information der Öffentlichkeit plant das RPA parallel zu dem nichtöffentli-
chen Bericht mit der zweiten Zustellung eine öffentliche Vorlage in die SitzungSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
einzubringen und die vorstehend skizzierten Fragestellungen und Themenblö-
cke in zusammenfassender Form zu beantworten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de