260249 · Mitteilungsvorlage
Vorankündigung zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus März 2026 über die Prüfung der Ausübung eines Ankaufsrechts an einem Grundstück am Flugplatz Hangelar und den damit verbundenen Compliance-Vorwürfen
Kerndaten
- Nummer
- 260249
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.476 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 260249 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Vorankündigung zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus März 2026 über die Prüfung der Ausübung eines Ankaufsrechts an einem Grundstück am Flugplatz Hangelar und den damit verbundenen Compliance-Vorwürfen Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 10.03.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Oberbürgermeister beauftragte das Rechnungsprüfungsamt per E-Mail am 16.12.2025 aufgrund von Compliance-Vorwürfen gegen seinen Co- Dezernenten bezüglich der Ausübung eines Ankaufsrechts zu einem Grund- stück am Flugplatz Hangelar mit der Aufklärung und Bewertung des zu Grunde liegenden Sachverhalts sowie der Compliance-Vorwürfe und den diesbezügli- chen Handlungen der Vertreter der Stadtwerke in den Gremien der Flugplatz- gesellschaft Hangelar mbH. Ausgangspunkt waren Differenzen zwischen der Stadt Bonn und der Stadtwer- ke Bonn GmbH (SWB GmbH) über die Ausübung eines Ankaufsrechts durch die Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH ein Grundstück auf dem Flugplatz- gelände betreffend. Der Co-Dezernent hatte in Absprache mit dem Oberbür- germeister versucht, mit zwei E-Mails auf die SWB GmbH dahingehend einzu- wirken, dass diese in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH gegen die Ausübung des Ankaufsrechts stimmen sollte. An der Flugplatzgesellschaft ist die Stadt Bonn i. S. d. § 113 GO NRW über die Stadt- werke mittelbar beteiligt. In der Folge leitete der Vorsitzende der Geschäfts- führung der Stadtwerke GmbH ein Compliance-Verfahren ein und der Oberbür- germeister beauftragte seinerseits das städtische Rechnungsprüfungsamt mit einer Prüfung. Da der Bericht Persönlichkeitsrechte beteiligter Personen berührt und zudem in großem Umfang aus nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzungen und Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Flugplatz Hangelar mbH zitiert, um den Sach- verhalt erklärbar zu machen, muss die Beratung des vollständigen Berichts im nichtöffentlichen Teil der Gremiensitzung erfolgen. Zur Information der Öffentlichkeit plant das RPA parallel zu dem nichtöffentli- chen Bericht mit der zweiten Zustellung eine öffentliche Vorlage in die SitzungSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) einzubringen und die vorstehend skizzierten Fragestellungen und Themenblö- cke in zusammenfassender Form zu beantworten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de