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260244 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
260244
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Dollendorfer Straße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260244-01 AA Volt-Änderungsantrag zu Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Antrag zur Vorlage 260244

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Beschlussvorlage
öffentlich
260244
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem
Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem Baugrundstück
Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn wird im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Insgesamt müssen für das Vorhaben vier Bäume, wovon drei
satzungsgeschützter Baumbestand sind, entfernt werden, da sich diese im
Baufeld oder angrenzend zu diesem befinden. Satzungsgemäß muss von den
drei unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäumen die Fällung der Sommer-
Linde (Baum Nr. 1) aufgrund des Stammumfanges durch die Bezirksvertretung
Bad Godesberg beschlossen werden. Die umliegenden zu erhaltenden Bäume
sind nach den Vorgaben der DIN18920 durch einen ortsfesten Zaun während
der gesamten Bauphase zu schützen.
Auf dem Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn ist der Neubau eines
Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage geplant.
Baum-Nr. 1, gem. Anlage 2:
Die Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), weist einen Stammumfang von
234 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 18 m
auf. Der Zustand wurde anhand der eingereichten Unterlagen und der
Inaugenscheinnahme eines städtischen Baumsachverständigen am
16.07.2025 mit befriedigend bewertet.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Eine Durchführung der Baumaßnahme, ohne die Entfernung des oben
genannten Baumes, ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung
zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatz für die drei satzungsgeschützten Bäume werden drei
standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 20 – 25 cm
nach Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens auf dem Baugrundstück
gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die Ersatzpflanzung
der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Ein Ersatz für den nicht satzungsgeschützten Baum wird empfohlen.
Anlage/n
1 Bilder (öffentlich)
2 Standort Sommer-Linde (öffentlich)Seite 2 von 4
Anlage 1
zur Beschlussvorlage
Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn
Sommer-Linde:Seite 3 von 4
Anlage 2
zur Beschlussvorlage
Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn
Sommer-Linde:
Nr. 1:
Sommer-Linde
StU 234 cm
Nr. 3:
Spitz-Ahorn
StU 177 cm Nr. 2:
Sommer-Linde
StU 168 cm
Nr. 4:
Nicht satzungsgeschütztSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de