260228 · Mitteilungsvorlage
Haushaltsplanaufstellungsverfahren mit Zero-Based-Budgeting (ZBB)
Kerndaten
- Nummer
- 260228
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260228 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Haushaltsplanaufstellungsverfahren mit Zero- Based-Budgeting (ZBB) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 04.03.2026 Kenntnisnahme Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Ausgangslage Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplans 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2029 wurde von Seiten der Kommunalaufsicht die Bundesstadt Bonn aufgefordert, in kommenden Haushalten signifikante Konsolidierungspotentiale zu entwickeln, um der Aufstellung eines pflichtigen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) und der drohenden Überschuldung entgegenzuwirken. Auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt und der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (beide Berichte werden nach der entsprechenden Gremienbildung behandelt) machen auf den dringend notwendigen Konsolidierungsdruck und eine transparente Haushaltsplanaufstellung aufmerksam. Neben dem Projekt zur Aufgabenkritik, dass in der DS 253897 ausführlich dargestellt wird und in gleicher Sitzung behandelt wird, hat der Verwaltungsvorstand in seiner Klausur am 15.01.2026 einen Eckwertebeschluss befasst, um der äußerst angespannten Haushaltslage der Bundesstadt Bonn zu begegnen. Darüber hinaus wurde die Entscheidung getroffen, das Haushaltsplanverfahren umzustellen. Nach einem Erfahrungsaustausch mit der Stadt Frankfurt am Main, die das nachfolgend beschriebene Verfahren seit einigen Jahren anwendet, wurde im Verwaltungsvorstand beschlossen, ebenfalls den ZBB-Ansatz zu verfolgen. Kernaussagen des ZBB Zero-Based Budgeting (ZBB) ist eine Budgetierungsmethode, bei der die Erträge und Aufwendungen für jedes Planjahr vollständig begründet werden müssen, ausgehend von einer „Nullbasis“. Im Gegensatz zur traditionellen Budgetierung, die oft den Aufgabenbestand als gesetzt annimmt und das vorherige Budget um einen Prozentsatz X angepasst darstellt, verlangt der ZBB-Ansatz, dass die Budgetverantwortlichen das Budget von Grund auf neu erstellen, alle Aufgaben dem Grunde nach und im Umfang priorisieren und alleSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Erträge und Aufwendungen analysieren und plausibel erläutern. Dies bietet die Möglichkeit, das Kostenbewusstsein zu erhöhen und unnötige Ausgaben zu verhindern. Wertvolle Ressourcen können effizienter eingesetzt werden. Das Verfahren beruht auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wichtig bei dem komplexen Verfahren ist, dass klare Rahmenbedingungen gesetzt werden. Die Verwaltung muss gut informiert und bestmöglich unterstützt werden und sensibilisiert sein, dass der Blick auf einen langfristigen Erfolg gerichtet wird. Vorgehen: Start bei Null Jede budgetverantwortliche Einheit beginnt mit einem Budget von null und muss jeden Planwert rechtfertigen, unabhängig von den Erträgen und Aufwendungen der Vorjahre. Eine stichhaltige Begründung ist notwendig, die für alle am Prozess Beteiligten nachvollziehbar ist. Die Kämmerei wird die Jahres-Ist-Ergebnisse 2024 und vorläufigen Ist-Ergebnisse 2025 auf den Kontierungselementen den Budgetverantwortlichen zur Verfügung stellen. Dies dient als Anhalt/Orientierung und führt nicht automatisch zur Ansatzbildung in Folgejahren. Fokus auf Priorisierung der Aufgaben Alle Budgetentscheidungen müssen auf Notwendigkeit und Effizienz geprüft werden. Hier sind insbesondere die Umsetzung der wirkungsorientierten Nachhaltigkeitsziele und der strategischen und operativen Ziele des wirkungsorientierten Haushalts in den Fokus zu nehmen. Eine klare Definition und die Beachtung der strategischen Ausrichtung sind elementarer Bestandteil des neuen Planungsprozesses. Das ZBB-Prinzip soll auf alle Produktbereiche angewandt werden, mit dem Bewusstsein, dass Pflichtaufgaben, gesetzliche Vorgaben, Übererfüllungen von Standards und auch gebundene Ausgaben (u.a. Personal, Transferleitungen, Mieten) in den Konsolidierungsprozess einbezogen werden. Vorteile: Es soll (muss, wenn kann) erreicht werden, dass verzichtbare Ausgaben entfallen, eine effiziente Ressourcenverteilung erreicht und der städtische Haushalt deutlich an Transparenz gewinnt. Zudem wird die Verantwortlichkeit der Budgetverantwortlichen gestärkt. Nachteile: ZBB ist zeitaufwendig und komplex und erfordert deutlich mehr Aufwand in den Fachbereichen. Aus diesem Grund hat sich das Finanzdezernat in Abstimmung mit der Verwaltungsspitze dazu entschlossen, die Einbringung des Haushaltsplans erst nach Ende der Sommerpause in der Ratssitzung am 24.09.2026 vorzusehen. Risiko: Bei Nichteinhaltung des Eckwertes und der geplanten Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes ist die Aufstellung eines HSK zwingend vorgeschrieben.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hierbei ist innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums der echte Haushaltsausgleich darzustellen. Basierend auf den Defizitzahlen der letzten Jahre ist dies aus Sicht des Finanzdezernates keine gangbare Alternative. In einem persönlichen Gespräch des Stadtkämmerers und der Kämmerei mit der Bezirksregierung Köln am 07.01.2026 wurde der eingeschlagene Weg mit dem ZBB-Ansatz ausdrücklich befürwortet und als alternativlos bewertet. Umsetzungsschritte: Mit Ablauf des Januar 2026 endete die Möglichkeit, Erträge und Aufwendungen in das Haushaltsjahr 2025 abzugrenzen (Jahresabschluss). Damit hat die Kämmerei die Möglichkeit, belastbare Werte der Jahre 2024 und 2025 (Ist- Werte) als Orientierungswerte in die Anmeldelisten einzuarbeiten. Ausdrücklich wird in der Verfügung des Stadtkämmerers zur Haushaltsplanaufstellung 2027/28 darauf hingewiesen, dass diese Werte als Orientierungshilfe dargestellt werden und keinen Automatismus zur Neuplanung darstellen. Diese Listen werden Ende Februar 2026 an die Budgetverantwortlichen und Dezernatsleitungen versendet und eine Rückmeldung ist für Anfang Juni 2026 vorgesehen. Dabei werden erste Ergebnisse der Aufgabenkritik aus den 12 Teilprojekte sowie die Analyseergebnisse innerhalb der jeweiligen Fachämter als Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Planansätze genutzt. Im Anschluss daran erstellt die Kämmerei Planauswertungen, um darauf basierend weitere Entscheidungsschritte einzuleiten. Ausdrückliches Ziel des Verwaltungsvorstands ist die Einbringung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurfes in die Ratssitzung am 24.09.2026. Vorschlag der Verwaltung: Aufgrund der späten Einbringung des Planentwurfes Ende September 2026 und der gesetzlichen Forderung der Anzeige der verabschiedeten HH-Satzung einen Monat vor Beginn des ersten Bewirtschaftungsjahres, regt die Verwaltung an, die Etatberatungen auf nur einen Sitzungslauf je Ausschuss zu beschränken sowie eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben als vorberatendes Gremium der Ratssitzung vorzusehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de