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260228 · Mitteilungsvorlage

Haushaltsplanaufstellungsverfahren mit Zero-Based-Budgeting (ZBB)

Nummer
260228
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260228
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Haushaltsplanaufstellungsverfahren mit Zero-
Based-Budgeting (ZBB)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
04.03.2026 Kenntnisnahme
Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Ausgangslage
Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplans 2025/2026 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2029 wurde von Seiten der
Kommunalaufsicht die Bundesstadt Bonn aufgefordert, in kommenden
Haushalten signifikante Konsolidierungspotentiale zu entwickeln, um der
Aufstellung eines pflichtigen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) und der
drohenden Überschuldung entgegenzuwirken. Auch das örtliche
Rechnungsprüfungsamt und der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (beide
Berichte werden nach der entsprechenden Gremienbildung behandelt) machen
auf den dringend notwendigen Konsolidierungsdruck und eine transparente
Haushaltsplanaufstellung aufmerksam.
Neben dem Projekt zur Aufgabenkritik, dass in der DS 253897 ausführlich
dargestellt wird und in gleicher Sitzung behandelt wird, hat der
Verwaltungsvorstand in seiner Klausur am 15.01.2026 einen
Eckwertebeschluss befasst, um der äußerst angespannten Haushaltslage der
Bundesstadt Bonn zu begegnen. Darüber hinaus wurde die Entscheidung
getroffen, das Haushaltsplanverfahren umzustellen.
Nach einem Erfahrungsaustausch mit der Stadt Frankfurt am Main, die das
nachfolgend beschriebene Verfahren seit einigen Jahren anwendet, wurde im
Verwaltungsvorstand beschlossen, ebenfalls den ZBB-Ansatz zu verfolgen.
Kernaussagen des ZBB
Zero-Based Budgeting (ZBB) ist eine Budgetierungsmethode, bei der die
Erträge und Aufwendungen für jedes Planjahr vollständig begründet werden
müssen, ausgehend von einer „Nullbasis“. Im Gegensatz zur traditionellen
Budgetierung, die oft den Aufgabenbestand als gesetzt annimmt und das
vorherige Budget um einen Prozentsatz X angepasst darstellt, verlangt der
ZBB-Ansatz, dass die Budgetverantwortlichen das Budget von Grund auf neu
erstellen, alle Aufgaben dem Grunde nach und im Umfang priorisieren und alleSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Erträge und Aufwendungen analysieren und plausibel erläutern. Dies bietet die
Möglichkeit, das Kostenbewusstsein zu erhöhen und unnötige Ausgaben zu
verhindern. Wertvolle Ressourcen können effizienter eingesetzt werden. Das
Verfahren beruht auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wichtig bei dem
komplexen Verfahren ist, dass klare Rahmenbedingungen gesetzt werden. Die
Verwaltung muss gut informiert und bestmöglich unterstützt werden und
sensibilisiert sein, dass der Blick auf einen langfristigen Erfolg gerichtet wird.
Vorgehen:
Start bei Null
Jede budgetverantwortliche Einheit beginnt mit einem Budget von null und
muss jeden Planwert rechtfertigen, unabhängig von den Erträgen und
Aufwendungen der Vorjahre. Eine stichhaltige Begründung ist notwendig, die
für alle am Prozess Beteiligten nachvollziehbar ist. Die Kämmerei wird die
Jahres-Ist-Ergebnisse 2024 und vorläufigen Ist-Ergebnisse 2025 auf den
Kontierungselementen den Budgetverantwortlichen zur Verfügung stellen. Dies
dient als Anhalt/Orientierung und führt nicht automatisch zur Ansatzbildung in
Folgejahren.
Fokus auf Priorisierung der Aufgaben
Alle Budgetentscheidungen müssen auf Notwendigkeit und Effizienz geprüft
werden. Hier sind insbesondere die Umsetzung der wirkungsorientierten
Nachhaltigkeitsziele und der strategischen und operativen Ziele des
wirkungsorientierten Haushalts in den Fokus zu nehmen. Eine klare Definition
und die Beachtung der strategischen Ausrichtung sind elementarer Bestandteil
des neuen Planungsprozesses. Das ZBB-Prinzip soll auf alle Produktbereiche
angewandt werden, mit dem Bewusstsein, dass Pflichtaufgaben, gesetzliche
Vorgaben, Übererfüllungen von Standards und auch gebundene Ausgaben
(u.a. Personal, Transferleitungen, Mieten) in den Konsolidierungsprozess
einbezogen werden.
Vorteile:
Es soll (muss, wenn kann) erreicht werden, dass verzichtbare Ausgaben
entfallen, eine effiziente Ressourcenverteilung erreicht und der städtische
Haushalt deutlich an Transparenz gewinnt. Zudem wird die Verantwortlichkeit
der Budgetverantwortlichen gestärkt.
Nachteile:
ZBB ist zeitaufwendig und komplex und erfordert deutlich mehr Aufwand in den
Fachbereichen. Aus diesem Grund hat sich das Finanzdezernat in Abstimmung
mit der Verwaltungsspitze dazu entschlossen, die Einbringung des
Haushaltsplans erst nach Ende der Sommerpause in der Ratssitzung am
24.09.2026 vorzusehen.
Risiko:
Bei Nichteinhaltung des Eckwertes und der geplanten Genehmigungsfähigkeit
des Haushaltes ist die Aufstellung eines HSK zwingend vorgeschrieben.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Hierbei ist innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums der echte Haushaltsausgleich
darzustellen. Basierend auf den Defizitzahlen der letzten Jahre ist dies aus
Sicht des Finanzdezernates keine gangbare Alternative.
In einem persönlichen Gespräch des Stadtkämmerers und der Kämmerei mit
der Bezirksregierung Köln am 07.01.2026 wurde der eingeschlagene Weg mit
dem ZBB-Ansatz ausdrücklich befürwortet und als alternativlos bewertet.
Umsetzungsschritte:
Mit Ablauf des Januar 2026 endete die Möglichkeit, Erträge und Aufwendungen
in das Haushaltsjahr 2025 abzugrenzen (Jahresabschluss). Damit hat die
Kämmerei die Möglichkeit, belastbare Werte der Jahre 2024 und 2025 (Ist-
Werte) als Orientierungswerte in die Anmeldelisten einzuarbeiten. Ausdrücklich
wird in der Verfügung des Stadtkämmerers zur Haushaltsplanaufstellung
2027/28 darauf hingewiesen, dass diese Werte als Orientierungshilfe
dargestellt werden und keinen Automatismus zur Neuplanung darstellen. Diese
Listen werden Ende Februar 2026 an die Budgetverantwortlichen und
Dezernatsleitungen versendet und eine Rückmeldung ist für Anfang Juni 2026
vorgesehen. Dabei werden erste Ergebnisse der Aufgabenkritik aus den 12
Teilprojekte sowie die Analyseergebnisse innerhalb der jeweiligen Fachämter
als Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Planansätze genutzt. Im
Anschluss daran erstellt die Kämmerei Planauswertungen, um darauf
basierend weitere Entscheidungsschritte einzuleiten. Ausdrückliches Ziel des
Verwaltungsvorstands ist die Einbringung eines genehmigungsfähigen
Haushaltsplanentwurfes in die Ratssitzung am 24.09.2026.
Vorschlag der Verwaltung:
Aufgrund der späten Einbringung des Planentwurfes Ende September 2026
und der gesetzlichen Forderung der Anzeige der verabschiedeten HH-Satzung
einen Monat vor Beginn des ersten Bewirtschaftungsjahres, regt die Verwaltung
an, die Etatberatungen auf nur einen Sitzungslauf je Ausschuss zu
beschränken sowie eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
und Vergaben als vorberatendes Gremium der Ratssitzung vorzusehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de