260227 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse auf dem Grundstück Brentanostraße 1, 53113 Bonn.
Kerndaten
- Nummer
- 260227
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Brentanostraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260227 Der Oberbürgermeister Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse auf dem Grundstück Brentanostraße 1, 53113 Bonn. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse (Cuprocyparis leylandii) auf dem Grundstück Brentanostr. 1, 53113 Bonn wird erteilt. Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da noch keine Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Auf dem oben genannten Grundstück wurde die Fällung eines satzungsgeschützten Baumes beantragt, welcher einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweist. Die Bastard-Zypresse weist einen Stammumfang von ca. 260 cm, einen Kronendurchmesser von 6 m und eine Höhe von 8 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit "noch ausreichend" beurteilt. Bei dem vorhandenen Kronenaufbau ist davon auszugehen, dass die Krone ehemals unsachgemäß eingekürzt wurde. Auf der Hausseite ist eine Stark-Wurzel in Richtung des Kellerschachtes ausgebildet und hebt die verlegten Schrittplatten so stark an, dass hier Stolpergefahr besteht. Da der Baum knapp neben der Grundstücksgrenze steht, verursacht er Schäden am öffentlichen Gehweg. Die Gehwehplatten sind angehoben und stehen erheblich hervor. Ein Familienmitglied des Eigentümers ist bereits gestürzt. Die Bastard-Zypresse ist an diesem Standort nicht entwicklungsfähig und sollte zur Entfernung freigegeben werden. Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe c) der Bonner Satzung zum Schutz des Baumbestandes (BSchS) kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn sich nach Abwägung privater und öffentlicher Belange ein Überwiegen der privaten Belange ergibt.Seite 1 von 6 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Zypresse wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm auf dem betreffenden Grundstück gefordert. Anlage/n 1 Brentanostr. 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de