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260227 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse auf dem Grundstück Brentanostraße 1, 53113 Bonn.

Nummer
260227
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Brentanostraße Straße· Gronau, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260227-01 AA Grüne-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse auf dem Grundstück Brentanostraße 1, 53113 Bonn. Änderungsantrag zur Vorlage 260227

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Beschlussvorlage
öffentlich
260227
Der Oberbürgermeister
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse auf
dem Grundstück Brentanostraße 1, 53113 Bonn.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse (Cuprocyparis leylandii) auf
dem Grundstück Brentanostr. 1, 53113 Bonn wird erteilt.
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da noch keine
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Auf dem oben genannten Grundstück wurde die Fällung eines
satzungsgeschützten Baumes beantragt, welcher einen Stammumfang von
mehr als 200 cm aufweist.
Die Bastard-Zypresse weist einen Stammumfang von ca. 260 cm, einen
Kronendurchmesser von 6 m und eine Höhe von 8 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit "noch ausreichend" beurteilt. Bei dem vorhandenen
Kronenaufbau ist davon auszugehen, dass die Krone ehemals unsachgemäß
eingekürzt wurde.
Auf der Hausseite ist eine Stark-Wurzel in Richtung des Kellerschachtes
ausgebildet und hebt die verlegten Schrittplatten so stark an, dass hier
Stolpergefahr besteht. Da der Baum knapp neben der Grundstücksgrenze
steht, verursacht er Schäden am öffentlichen Gehweg. Die Gehwehplatten sind
angehoben und stehen erheblich hervor. Ein Familienmitglied des Eigentümers
ist bereits gestürzt.
Die Bastard-Zypresse ist an diesem Standort nicht entwicklungsfähig und sollte
zur Entfernung freigegeben werden.
Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe c) der Bonner Satzung zum Schutz des
Baumbestandes (BSchS) kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt
werden, wenn sich nach Abwägung privater und öffentlicher Belange ein
Überwiegen der privaten Belange ergibt.Seite 1 von 6
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Als Ersatzpflanzung für die Zypresse wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm auf dem betreffenden Grundstück
gefordert.
Anlage/n
1 Brentanostr. 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de