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260222 · Antrag

Grüne/Linke-Antrag: Sicherheit und Barrierefreiheit auf der Villemombler Straße

Nummer
260222
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Villemombler Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Schieffelingsweg Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Weißstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 11.02.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260222-01 ST Grüne/Linke-Antrag: Sicherheit und Barrierefreiheit auf der Villemombler Straße

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Text anzeigen (2.097 Zeichen)
Antrag
öffentlich
260222
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Hardtberg
Die Linke Bezirksfraktion Hardtberg
Dr. Peter Leonhardt
Sebastian Plotek
10.02.2026, gez. BBM Schada von Borzyskowski
Grüne/Linke-Antrag: Sicherheit und Barrierefreiheit
auf der Villemombler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung entwickelt Maßnahmen, mit denen der Rad- und Fußverkehr
auf der Villemombler Straße in dem Bereich zwischen Rochusstraße und
Schieffelingsweg sicher und barrierefrei gestaltet wird, und legt sie der
Bezirksvertretung Hardtberg vor.
Begründung
Der genannte Abschnitt der Villemombler Straße wird stark frequentiert.
Die Sicherheit und die Barrierefreiheit für Fußgänger*innen und
Radfahrende müssen verbessert werden.
1. Fußverkehr:
Auf der Westseite (Richtung Lengsdorf) parken PKW im Abschnitt zwischen
Rochusstraße und Weißstraße rechts vom Gehweg. Häufig stehen die PKW so
weit auf dem Gehweg, dass die nutzbare Breite unter 1,50 m liegt. Für
Autofahrende sollte deutlich erkennbar sein, wo die Grenze zwischen Gehweg
und Parkmöglichkeiten verläuft.
Ab Hausnr. 54 wird mit dem Verkehrszeichen 315 das Parken halb auf dem
Gehweg erlaubt. Teilweise stehen Autos so weit auf dem Gehweg, dass ein
Passieren z.B. mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr möglich ist – insb. ab
Hausnr. 60. Hier sollte eine Markierung signalisieren, welcher Teil des
Gehwegs freigehalten werden muss.
2. Radverkehr:
Auf der Westseite (Richtung Lengsdorf) endet im Bereich der Hausnr. 40 der
Schutzstreifen, hinter der Verkehrsinsel ab Hausnr. 46 ist wieder ein
Schutzstreifen markiert, der dann auf Höhe der Weißstraße abrupt endet. Zur
Sicherheit der Radfahrenden sollte auf dem kompletten Abschnitt ein
Radfahrstreifen markiert sein. Im Bereich der Verkehrsinsel soll eineSeite 1 von 2
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Rotfärbung geprüft werden, um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen.
Auf der Ostseite (Richtung Rochusstr.) sollte ein durchgehender Schutzstreifen
markiert werden – dieser beginnt erst wenige Meter vor dem Rathaus.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de