260222 · Antrag
Grüne/Linke-Antrag: Sicherheit und Barrierefreiheit auf der Villemombler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 260222
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Villemombler Straße Hauptort
- Rochusstraße
- Schieffelingsweg
- Weißstraße
- Lengsdorf
- Hardtberg
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 260222 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Hardtberg Die Linke Bezirksfraktion Hardtberg Dr. Peter Leonhardt Sebastian Plotek 10.02.2026, gez. BBM Schada von Borzyskowski Grüne/Linke-Antrag: Sicherheit und Barrierefreiheit auf der Villemombler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung entwickelt Maßnahmen, mit denen der Rad- und Fußverkehr auf der Villemombler Straße in dem Bereich zwischen Rochusstraße und Schieffelingsweg sicher und barrierefrei gestaltet wird, und legt sie der Bezirksvertretung Hardtberg vor. Begründung Der genannte Abschnitt der Villemombler Straße wird stark frequentiert. Die Sicherheit und die Barrierefreiheit für Fußgänger*innen und Radfahrende müssen verbessert werden. 1. Fußverkehr: Auf der Westseite (Richtung Lengsdorf) parken PKW im Abschnitt zwischen Rochusstraße und Weißstraße rechts vom Gehweg. Häufig stehen die PKW so weit auf dem Gehweg, dass die nutzbare Breite unter 1,50 m liegt. Für Autofahrende sollte deutlich erkennbar sein, wo die Grenze zwischen Gehweg und Parkmöglichkeiten verläuft. Ab Hausnr. 54 wird mit dem Verkehrszeichen 315 das Parken halb auf dem Gehweg erlaubt. Teilweise stehen Autos so weit auf dem Gehweg, dass ein Passieren z.B. mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr möglich ist – insb. ab Hausnr. 60. Hier sollte eine Markierung signalisieren, welcher Teil des Gehwegs freigehalten werden muss. 2. Radverkehr: Auf der Westseite (Richtung Lengsdorf) endet im Bereich der Hausnr. 40 der Schutzstreifen, hinter der Verkehrsinsel ab Hausnr. 46 ist wieder ein Schutzstreifen markiert, der dann auf Höhe der Weißstraße abrupt endet. Zur Sicherheit der Radfahrenden sollte auf dem kompletten Abschnitt ein Radfahrstreifen markiert sein. Im Bereich der Verkehrsinsel soll eineSeite 1 von 2 Seite 2 Rotfärbung geprüft werden, um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen. Auf der Ostseite (Richtung Rochusstr.) sollte ein durchgehender Schutzstreifen markiert werden – dieser beginnt erst wenige Meter vor dem Rathaus. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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