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260216 · Große Anfrage

Linke-Große Anfrage: Atypische Mietverhältnisse in Beuel

Nummer
260216
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
10.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Kreuzstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Platanenweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 260216-01 ST Vertagungsstellungnahme zu Linke-Große Anfrage: Atypische Mietverhältnisse in Beuel

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Große Anfrage
öffentlich
260216
Fragesteller/in:
Nils Klein
10.02.2026 gez. Rudolph
Linke-Große Anfrage: Atypische Mietverhältnisse in
Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie viele Genehmigungen für Vorhaben mit dem Schwerpunkt
„Microhousing", „Mikroapartments", „Appartementhaus", „Boardinghouse" oder
„Student Living" wurden in den letzten fünf Jahren in Beuel erteilt?
2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor (ggf. in Einzelfällen), welche
durchschnittlichen und maximalen Kaltmieten pro Quadratmeter in diesen
Projekten bei Neuvermietungen aufgerufen werden? Wie verhalten sich diese
zu den durchschnittlichen Angebotsmieten regulärer Neubau- und
Bestandswohnungen in Beuel?
3. Wie viele der in Frage 1 genannten Projekte wurden als Wohnnutzung
genehmigt, und wie viele als gewerbliche Beherbergung? Verfügt die
Verwaltung über Informationen, in wie vielen Fällen bei diesen Objekten
Zweckentfremdungsgenehmigungen gem. Zweckentfremdungssatzung
vorliegen? Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die durchschnittlichen
Vertragslaufzeiten in diesen Projekten vor, insbesondere ob Verträge
regelmäßig auf unter sechs Monate befristet werden?
4. Bei wie vielen Projekten, die sich als „Studentenwohnheim" oder „Student
Living" bezeichnen, wurde die Ausnahme von der verbrauchsgerechten
Heizkostenabrechnung nach § 11 Heizkostenverordnung genehmigt? Liegen
der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob diese Projekte die rechtlichen
Voraussetzungen für ein Studentenwohnheim erfüllen (zeitlich befristete
Mietverträge, Rotationsprinzip, regelmäßiger Nachweis des
Studierendenstatus)?
5. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um bei Neubauprojekten in Beuel eine
soziale Durchmischung sicherzustellen und einer einseitigen Ausrichtung auf
zahlungskräftige Kurzzeitmieter entgegenzuwirken? Wäre es aus Sicht der
Verwaltung beispielsweise zielführend, im Zusammenhang mit den „Bauturbo“-
Erleichterungen Genehmigungen für Mikroappartements und Vergleichbare
Einheiten in bestimmten Stadtgebieten zu verweigern (so wie es etwa
Frankfurt/M. angekündigt hat)?
6. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung gegen Betreiber von
Mikroapartments/Boardinghouses in Beuel Verfahren wegen Verstößen gegen
die Zweckentfremdungssatzung, die Heizkostenverordnung oder andereSeite 1 von 2
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mietrechtliche bzw. baurechtliche Auflagen eingeleitet? Mit welchem Ergebnis?
Begründung
Am 02.02.2026 war im General-Anzeiger zu lesen, dass in der Kreuzstraße ein
neues Microhousing-Projekt genehmigt wurde. In den letzten Jahren wurden
bereits ähnliche Projekte wie zum Beispiel am Platanenweg genehmigt. In
vielen Fällen dienen entsprechende Geschäftsmodelle der Aushebelung von
Mietpreisbeschränkungen oder Kündigungsschutzbestimmungen, etwa durch
Möblierung und Kurzzeitverträge. Anstatt dringend benötigten bezahlbaren und
auch familiengerechten Wohnraum zu schaffen, werden so hochpreisige
Kleinst-Apartments errichtet, die letztlich auch im Umfeld das Preisgefüge nach
oben treiben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de