260216 · Große Anfrage
Linke-Große Anfrage: Atypische Mietverhältnisse in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 260216
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 10.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Kreuzstraße Hauptort
- Platanenweg
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260216 Fragesteller/in: Nils Klein 10.02.2026 gez. Rudolph Linke-Große Anfrage: Atypische Mietverhältnisse in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie viele Genehmigungen für Vorhaben mit dem Schwerpunkt „Microhousing", „Mikroapartments", „Appartementhaus", „Boardinghouse" oder „Student Living" wurden in den letzten fünf Jahren in Beuel erteilt? 2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor (ggf. in Einzelfällen), welche durchschnittlichen und maximalen Kaltmieten pro Quadratmeter in diesen Projekten bei Neuvermietungen aufgerufen werden? Wie verhalten sich diese zu den durchschnittlichen Angebotsmieten regulärer Neubau- und Bestandswohnungen in Beuel? 3. Wie viele der in Frage 1 genannten Projekte wurden als Wohnnutzung genehmigt, und wie viele als gewerbliche Beherbergung? Verfügt die Verwaltung über Informationen, in wie vielen Fällen bei diesen Objekten Zweckentfremdungsgenehmigungen gem. Zweckentfremdungssatzung vorliegen? Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die durchschnittlichen Vertragslaufzeiten in diesen Projekten vor, insbesondere ob Verträge regelmäßig auf unter sechs Monate befristet werden? 4. Bei wie vielen Projekten, die sich als „Studentenwohnheim" oder „Student Living" bezeichnen, wurde die Ausnahme von der verbrauchsgerechten Heizkostenabrechnung nach § 11 Heizkostenverordnung genehmigt? Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob diese Projekte die rechtlichen Voraussetzungen für ein Studentenwohnheim erfüllen (zeitlich befristete Mietverträge, Rotationsprinzip, regelmäßiger Nachweis des Studierendenstatus)? 5. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um bei Neubauprojekten in Beuel eine soziale Durchmischung sicherzustellen und einer einseitigen Ausrichtung auf zahlungskräftige Kurzzeitmieter entgegenzuwirken? Wäre es aus Sicht der Verwaltung beispielsweise zielführend, im Zusammenhang mit den „Bauturbo“- Erleichterungen Genehmigungen für Mikroappartements und Vergleichbare Einheiten in bestimmten Stadtgebieten zu verweigern (so wie es etwa Frankfurt/M. angekündigt hat)? 6. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung gegen Betreiber von Mikroapartments/Boardinghouses in Beuel Verfahren wegen Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung, die Heizkostenverordnung oder andereSeite 1 von 2 Seite 2 mietrechtliche bzw. baurechtliche Auflagen eingeleitet? Mit welchem Ergebnis? Begründung Am 02.02.2026 war im General-Anzeiger zu lesen, dass in der Kreuzstraße ein neues Microhousing-Projekt genehmigt wurde. In den letzten Jahren wurden bereits ähnliche Projekte wie zum Beispiel am Platanenweg genehmigt. In vielen Fällen dienen entsprechende Geschäftsmodelle der Aushebelung von Mietpreisbeschränkungen oder Kündigungsschutzbestimmungen, etwa durch Möblierung und Kurzzeitverträge. Anstatt dringend benötigten bezahlbaren und auch familiengerechten Wohnraum zu schaffen, werden so hochpreisige Kleinst-Apartments errichtet, die letztlich auch im Umfeld das Preisgefüge nach oben treiben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de