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260212 · Beschlussvorlage

Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

Nummer
260212
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 10.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260212
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mitglieder
des Rechnungsprüfungsausschusses
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 10.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die beschriebene Variante 2,
nach der das Berichterstattendenverfahren im Berichtsprozess gestrichen und
die Rechnungsprüfungsordnung entsprechend angepasst werden soll.
Begründung
Nach § 16 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung sind die Berichte des Rech-
nungsprüfungsamtes grundsätzlich zunächst den vom Rechnungsprüfungsaus-
schuss benannten „Berichterstattenden“ vorzulegen, die dann eine Aufnahme
der Berichte in die Tagesordnung für die nächstmögliche Sitzung verlangen
können („Berichterstattendenverfahren“).
Hierzu hat der Rechnungsprüfungsausschuss in den vorangegangenen Wahl-
perioden immer eine Aufteilung der Prüfungsgebiete - zumeist nach Dezerna-
ten - auf verschiedene Mitglieder des Ausschusses („Berichterstattende“) vor-
genommen. Bei den Berichterstattenden handelt es sich um von der jeweiligen
Fraktion/Gruppe dem Rechnungsprüfungsamt gegenüber benannte einzelne
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.
Wird von einer dieser Personen die Aufnahme eines Prüfungsberichtes in die
Tagesordnung erbeten, wird der Bericht in der nächstmöglichen Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses behandelt. Wird von keiner dieser Personen
die Aufnahme eines Prüfungsberichtes in die Tagesordnung gefordert, werden
in der nächstmöglichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses alle Aus-
schussmitglieder lediglich im Rahmen von Kurzfassungen über die wesentli-
chen Prüfungsergebnisse unterrichtet.
Das Rechnungsprüfungsamt regt zu Beginn der nunmehr beginnenden Ratspe-
riode Überlegungen dazu an, ob das vorgenannte Verfahren in der bisherigen
Form beibehalten werden soll.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich zwei Handlungsvarian-
ten:
Variante 1:
1. Das Berichterstattendenverfahren wird in seiner bisherigen Form beibe-
halten.
2. Die Prüfungsgebiete werden entsprechend der Zuordnung der Fachbe-
reiche im Dezernatsverteilungsplan des Verwaltungsvorstandes gebil-
det.
3. Die Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mitglieder des Rechnungs-
prüfungsausschusses wird sodann entsprechend der als Anlage beige-
fügten Übersicht durch die Fraktionen/Gruppen vorgenommen.
Anlage 1: Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die RPA-Mitglieder. Die Benen-
nung muss nicht schon in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsaus-
schusses erfolgen, sondern kann dem RPA auch nachlaufend noch mitgeteilt
werden.
Diese Variante hat den Vorteil, dass eine gewisse „Filterfunktion“ zu den Be-
richten bestehen bleibt, sodass sich der Ausschuss auf die aus seiner Sicht
vorrangigsten Themen fokussieren kann.
Variante 2:
1. Das Berichterstattendenverfahren wird gestrichen. Künftig werden alle
Berichte des Rechnungsprüfungsamtes als Beschlussvorlage in die Ta-
gesordnung des Ausschusses aufgenommen. Es obliegt damit dem
Rechnungsprüfungsausschuss zu entscheiden, ob und wie vertieft der
Bericht im Ausschuss behandelt wird.
2. In der Konsequenz wäre die Rechnungsprüfungsordnung entsprechend
anzupassen und neu zu beschließen.
Diese Variante hat den Vorteil, dass durch den Wegfall der zusätzlichen
„Schleife“ über die Berichterstattenden ein für das RPA geringerer Verwal-
tungsaufwand entsteht und die Berichte zeitnäher im Ausschuss behandelt
werden können. Darüber hinaus würde diese Variante zu einer besseren Über-
sicht bzw. höheren Transparenz in der Tagesordnung führen. So würde nicht
mehr differenziert zwischen Berichten, die in Gänze als Beschluss aufgenom-
men bzw. Berichten, die lediglich in der Kurzfassung als Mitteilungsvorlage ge-
listet werden.
Ergänzend zu dem vorherigen Themenblock weist das Rechnungsprüfungsamt
im Hinblick auf organisatorische Regularien beim Sitzungsablauf darauf hin,
dass aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsvorstands eine Berichter-Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
stattung in der Ausschusssitzung durch die Fachverwaltung grundsätzlich nur in
folgenden Fällen sicherzustellen ist:
• Bei dringlich eingereichten Vorlagen,
• bei Anträgen und Anfragen zu denen im Nachversand (8. Tag vor der
Sitzung) keine Stellungnahme vorliegt. Eine Vertagungsbitte gilt dabei
als Stellungnahme.
Da somit im Normalfall bei fristgerechten Vorlagen nicht automatisch eine per-
sönliche Berichterstattung durch die Fachverwaltung gewährleistet ist, bittet das
Rechnungsprüfungsamt alle Ausschussmitglieder um künftige Unterstützung.
Durch eine Mitteilung im Vorfeld der Sitzung, zu welchen Tagesordnungspunk-
ten eine Berichterstattung durch die Fachverwaltung benötigt wird, können ent-
sprechende Verwaltungsmitarbeitende zu der jeweiligen Sitzung eingeladen
und eine vertiefte Erörterung des Tagesordnungspunkts sichergestellt werden.
Die Rückmeldungen sollten dem Rechnungsprüfungsamt bis spätestens zum
jeweiligen Freitag vor der Sitzung vorliegen. Wird in der Vorbesprechung von
der Politik beschlossen, dass eine angeforderte oder automatische Berichter-
stattung zu einem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich ist, kann das Rech-
nungsprüfungsamt die Fachverwaltung hierüber informieren, damit keine ver-
meidbaren Anwesenheitszeiten entstehen.
An die Stelle des bisherigen Berichterstattendenverfahrens könnte daher eine
Abfrage bei dem Ausschussvorsitz sowie den fachpolitischen Vertretungen der
Fraktionen und Gruppen treten, zu welchen Tagesordnungspunkten eine Be-
richterstattung der Fachverwaltung benötigt wird. Nachfragen können selbst-
verständlich auch schriftlich eingereicht werden.
Die Variante 2 bietet daher aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes Mehrwert
für alle Beteiligten.
Anlage/n
Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die RPA-MitgliederSeite 3 von 4
Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mit-
glieder des RP-Ausschusses Berichterstatter/in
Stadtverordnete/r
zusätzlich
zu informierende
Ausschussmitglieder
Prüfungsgebiet Dezernat OB
Oberbürgermeister Guido Déus
Prüfungsgebiet Dezernat I
Stadtdirektor N.N.
Prüfungsgebiet Dezernat II
Stadtkämmerer Michael Fark
Prüfungsgebiet Dezernat III
Beigeordneter Helmut Wiesner
Prüfungsgebiet Dezernat IV
Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger
Prüfungsgebiet Dezernat V
Beigeordnete Azra ZürnSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de