260212 · Beschlussvorlage
Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Kerndaten
- Nummer
- 260212
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260212 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 10.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die beschriebene Variante 2, nach der das Berichterstattendenverfahren im Berichtsprozess gestrichen und die Rechnungsprüfungsordnung entsprechend angepasst werden soll. Begründung Nach § 16 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung sind die Berichte des Rech- nungsprüfungsamtes grundsätzlich zunächst den vom Rechnungsprüfungsaus- schuss benannten „Berichterstattenden“ vorzulegen, die dann eine Aufnahme der Berichte in die Tagesordnung für die nächstmögliche Sitzung verlangen können („Berichterstattendenverfahren“). Hierzu hat der Rechnungsprüfungsausschuss in den vorangegangenen Wahl- perioden immer eine Aufteilung der Prüfungsgebiete - zumeist nach Dezerna- ten - auf verschiedene Mitglieder des Ausschusses („Berichterstattende“) vor- genommen. Bei den Berichterstattenden handelt es sich um von der jeweiligen Fraktion/Gruppe dem Rechnungsprüfungsamt gegenüber benannte einzelne Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Wird von einer dieser Personen die Aufnahme eines Prüfungsberichtes in die Tagesordnung erbeten, wird der Bericht in der nächstmöglichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses behandelt. Wird von keiner dieser Personen die Aufnahme eines Prüfungsberichtes in die Tagesordnung gefordert, werden in der nächstmöglichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses alle Aus- schussmitglieder lediglich im Rahmen von Kurzfassungen über die wesentli- chen Prüfungsergebnisse unterrichtet. Das Rechnungsprüfungsamt regt zu Beginn der nunmehr beginnenden Ratspe- riode Überlegungen dazu an, ob das vorgenannte Verfahren in der bisherigen Form beibehalten werden soll.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich zwei Handlungsvarian- ten: Variante 1: 1. Das Berichterstattendenverfahren wird in seiner bisherigen Form beibe- halten. 2. Die Prüfungsgebiete werden entsprechend der Zuordnung der Fachbe- reiche im Dezernatsverteilungsplan des Verwaltungsvorstandes gebil- det. 3. Die Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mitglieder des Rechnungs- prüfungsausschusses wird sodann entsprechend der als Anlage beige- fügten Übersicht durch die Fraktionen/Gruppen vorgenommen. Anlage 1: Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die RPA-Mitglieder. Die Benen- nung muss nicht schon in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsaus- schusses erfolgen, sondern kann dem RPA auch nachlaufend noch mitgeteilt werden. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine gewisse „Filterfunktion“ zu den Be- richten bestehen bleibt, sodass sich der Ausschuss auf die aus seiner Sicht vorrangigsten Themen fokussieren kann. Variante 2: 1. Das Berichterstattendenverfahren wird gestrichen. Künftig werden alle Berichte des Rechnungsprüfungsamtes als Beschlussvorlage in die Ta- gesordnung des Ausschusses aufgenommen. Es obliegt damit dem Rechnungsprüfungsausschuss zu entscheiden, ob und wie vertieft der Bericht im Ausschuss behandelt wird. 2. In der Konsequenz wäre die Rechnungsprüfungsordnung entsprechend anzupassen und neu zu beschließen. Diese Variante hat den Vorteil, dass durch den Wegfall der zusätzlichen „Schleife“ über die Berichterstattenden ein für das RPA geringerer Verwal- tungsaufwand entsteht und die Berichte zeitnäher im Ausschuss behandelt werden können. Darüber hinaus würde diese Variante zu einer besseren Über- sicht bzw. höheren Transparenz in der Tagesordnung führen. So würde nicht mehr differenziert zwischen Berichten, die in Gänze als Beschluss aufgenom- men bzw. Berichten, die lediglich in der Kurzfassung als Mitteilungsvorlage ge- listet werden. Ergänzend zu dem vorherigen Themenblock weist das Rechnungsprüfungsamt im Hinblick auf organisatorische Regularien beim Sitzungsablauf darauf hin, dass aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsvorstands eine Berichter-Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) stattung in der Ausschusssitzung durch die Fachverwaltung grundsätzlich nur in folgenden Fällen sicherzustellen ist: • Bei dringlich eingereichten Vorlagen, • bei Anträgen und Anfragen zu denen im Nachversand (8. Tag vor der Sitzung) keine Stellungnahme vorliegt. Eine Vertagungsbitte gilt dabei als Stellungnahme. Da somit im Normalfall bei fristgerechten Vorlagen nicht automatisch eine per- sönliche Berichterstattung durch die Fachverwaltung gewährleistet ist, bittet das Rechnungsprüfungsamt alle Ausschussmitglieder um künftige Unterstützung. Durch eine Mitteilung im Vorfeld der Sitzung, zu welchen Tagesordnungspunk- ten eine Berichterstattung durch die Fachverwaltung benötigt wird, können ent- sprechende Verwaltungsmitarbeitende zu der jeweiligen Sitzung eingeladen und eine vertiefte Erörterung des Tagesordnungspunkts sichergestellt werden. Die Rückmeldungen sollten dem Rechnungsprüfungsamt bis spätestens zum jeweiligen Freitag vor der Sitzung vorliegen. Wird in der Vorbesprechung von der Politik beschlossen, dass eine angeforderte oder automatische Berichter- stattung zu einem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich ist, kann das Rech- nungsprüfungsamt die Fachverwaltung hierüber informieren, damit keine ver- meidbaren Anwesenheitszeiten entstehen. An die Stelle des bisherigen Berichterstattendenverfahrens könnte daher eine Abfrage bei dem Ausschussvorsitz sowie den fachpolitischen Vertretungen der Fraktionen und Gruppen treten, zu welchen Tagesordnungspunkten eine Be- richterstattung der Fachverwaltung benötigt wird. Nachfragen können selbst- verständlich auch schriftlich eingereicht werden. Die Variante 2 bietet daher aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes Mehrwert für alle Beteiligten. Anlage/n Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die RPA-MitgliederSeite 3 von 4 Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mit- glieder des RP-Ausschusses Berichterstatter/in Stadtverordnete/r zusätzlich zu informierende Ausschussmitglieder Prüfungsgebiet Dezernat OB Oberbürgermeister Guido Déus Prüfungsgebiet Dezernat I Stadtdirektor N.N. Prüfungsgebiet Dezernat II Stadtkämmerer Michael Fark Prüfungsgebiet Dezernat III Beigeordneter Helmut Wiesner Prüfungsgebiet Dezernat IV Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger Prüfungsgebiet Dezernat V Beigeordnete Azra ZürnSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de