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260207 · Antrag

Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Anordnung „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ in der Straße Wasserland (Bezug: Drucksache DS 241812)

Nummer
260207
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 17.02.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260207-01 ST Stellungnahme zum Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Anordnung „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ in der Straße Wasserland (Bezug: Drucksache DS 241812)
  2. 260207-02 Anordnung „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ in der Straße Wasserland (Bezug: Drucksache DS 241812)

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Text anzeigen (2.667 Zeichen)
Antrag
öffentlich
260207
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Dr. Ursula Bach
10.02.2026 gez. Bonnie
Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Anordnung „Einfahrt
verboten – Anlieger frei“ in der Straße Wasserland
(Bezug: Drucksache DS 241812)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung ordnet für die Straße Wasserland die verkehrsrechtliche
Anordnung des Verkehrszeichens Einfahrt verboten (Zeichen 267 StVO) mit
Zusatzzeichen ‚Anlieger frei‘ an.
Begründung
Die Straße Wasserland ist als Sackgasse ausgeführt und dient primär der
Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Eine Durchgangsfunktion
besteht nicht. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem eine Schule sowie die
Sportanlage Wasserland, wodurch es insbesondere zu den Bring- und
Holzeiten von Kindern zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommt.
In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Problemlagen:
1. Erhöhtes Verkehrsaufkommen zu sensiblen Zeiten
Insbesondere während der Bring- und Abholzeiten der Schule sowie bei
Veranstaltungen und Trainingszeiten der angrenzenden Sportanlage kommt es
zu einer starken Zunahme des Kfz-Verkehrs.
2. Besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern
Der Bereich wird regelmäßig von Kindern zu Fuß und mit dem Fahrrad genutzt.
Das erhöhte Verkehrsaufkommen führt zu unübersichtlichen und potenziell
gefährlichen Situationen.
3. Beengte Straßenverhältnisse
Die Straße Wasserland weist eine enge Fahrbahnbreite auf, die
Begegnungsverkehr sowie das sichere Nebeneinander von Fußgängern,
spielenden Kindern und Kraftfahrzeugen erheblich erschwert. Aus
verkehrssicherheitsrechtlicher Sicht ist die Straße daher für zusätzlichen
motorisierten Verkehr ungeeignet.
4. Ungeeignete Nutzung durch nicht anliegerbezogenen VerkehrSeite 1 von 2
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Trotz fehlender Durchgangsfunktion wird die Straße regelmäßig von
Fahrzeugen genutzt, die nicht dem Anliegerverkehr zuzuordnen sind,
insbesondere im Zusammenhang mit Schul- und Sportbetrieb.
5. Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der DS 241812
Die in der Drucksache DS 241812 formulierten Ziele zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit, insbesondere für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer,
sowie zur verträglichen Gestaltung des Verkehrs in Wohn- und Schulumfeldern,
sprechen ausdrücklich für eine Reduzierung des nicht notwendigen Kfz-
Verkehrs in der Straße Wasserland.
6. Verhältnismäßige und praktikable Maßnahme
Die Anordnung „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ stellt eine geeignete und
verhältnismäßige Maßnahme dar. Anwohnerinnen und Anwohner,
Lieferverkehr, Rettungsdienste sowie Entsorgungsfahrzeuge bleiben weiterhin
uneingeschränkt zugelassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de