260207 · Antrag
Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Anordnung „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ in der Straße Wasserland (Bezug: Drucksache DS 241812)
Kerndaten
- Nummer
- 260207
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Wasserland Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 260207 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach 10.02.2026 gez. Bonnie Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Anordnung „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ in der Straße Wasserland (Bezug: Drucksache DS 241812) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung ordnet für die Straße Wasserland die verkehrsrechtliche Anordnung des Verkehrszeichens Einfahrt verboten (Zeichen 267 StVO) mit Zusatzzeichen ‚Anlieger frei‘ an. Begründung Die Straße Wasserland ist als Sackgasse ausgeführt und dient primär der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Eine Durchgangsfunktion besteht nicht. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem eine Schule sowie die Sportanlage Wasserland, wodurch es insbesondere zu den Bring- und Holzeiten von Kindern zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Problemlagen: 1. Erhöhtes Verkehrsaufkommen zu sensiblen Zeiten Insbesondere während der Bring- und Abholzeiten der Schule sowie bei Veranstaltungen und Trainingszeiten der angrenzenden Sportanlage kommt es zu einer starken Zunahme des Kfz-Verkehrs. 2. Besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern Der Bereich wird regelmäßig von Kindern zu Fuß und mit dem Fahrrad genutzt. Das erhöhte Verkehrsaufkommen führt zu unübersichtlichen und potenziell gefährlichen Situationen. 3. Beengte Straßenverhältnisse Die Straße Wasserland weist eine enge Fahrbahnbreite auf, die Begegnungsverkehr sowie das sichere Nebeneinander von Fußgängern, spielenden Kindern und Kraftfahrzeugen erheblich erschwert. Aus verkehrssicherheitsrechtlicher Sicht ist die Straße daher für zusätzlichen motorisierten Verkehr ungeeignet. 4. Ungeeignete Nutzung durch nicht anliegerbezogenen VerkehrSeite 1 von 2 Seite 2 Trotz fehlender Durchgangsfunktion wird die Straße regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, die nicht dem Anliegerverkehr zuzuordnen sind, insbesondere im Zusammenhang mit Schul- und Sportbetrieb. 5. Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der DS 241812 Die in der Drucksache DS 241812 formulierten Ziele zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, sowie zur verträglichen Gestaltung des Verkehrs in Wohn- und Schulumfeldern, sprechen ausdrücklich für eine Reduzierung des nicht notwendigen Kfz- Verkehrs in der Straße Wasserland. 6. Verhältnismäßige und praktikable Maßnahme Die Anordnung „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ stellt eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme dar. Anwohnerinnen und Anwohner, Lieferverkehr, Rettungsdienste sowie Entsorgungsfahrzeuge bleiben weiterhin uneingeschränkt zugelassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de