260205 · Antrag
Grüne-Antrag: Parksituation Zuwegung Kita In der Raste
Kerndaten
- Nummer
- 260205
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 10.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- In der Raste Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 260205 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach 10.02.2026, gez. BBM Bonnie Grüne-Antrag: Parksituation Zuwegung Kita In der Raste Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, in der Straße In der Raste im Abschnitt von der Straßeneinmündung bis hinter die Hausnummern 20–26 ein absolutes Halteverbot auf der rechten Straßenseite anzuordnen. Die Einführung des absoluten Halteverbotes soll durch die Verwaltung mit Informationen an die Anwohnenden und die Elternschaft begleitet werden und ggf. auch durch das Ordnungsamt durchgesetzt werden. Begründung Im genannten Straßenabschnitt kommt es insbesondere während der Hol- und Bringzeiten des angrenzenden Kindergartens regelmäßig zu unübersichtlichen und potenziell gefährlichen Verkehrssituationen. Durch parkende Fahrzeuge auf den Fußwegen werden Kinder und Eltern oft gezwungen auf die Straße auszuweichen. Auch dies erschwert ein sicheres Ein- und Ausfahren und führt zu Konflikten zwischen haltenden, fahrenden und querenden Verkehrsteilnehmenden. Gerade während der Stoßzeiten sind Kinder, Eltern und Erzieher:innen in besonderem Maße darauf angewiesen, dass der Straßenraum übersichtlich und frei von Behinderungen ist. Parkende Fahrzeuge beeinträchtigen dabei nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern erhöhen insbesondere für Kinder das Risiko von Gefahrensituationen, da sie im Straßenraum schlechter wahrgenommen werden oder zwischen Fahrzeugen hervortreten müssen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Kinder- und Fußgängerschutzes sowie zur Vermeidung von Gefahren- und Konfliktsituationen im Umfeld des Kindergartens ist die Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem genannten Abschnitt erforderlich. Die Maßnahme trägt dazu bei, den Straßenraum übersichtlicher zu gestalten, sichere Wege zu gewährleisten und die Situation für alle Beteiligten nachhaltig zu verbessern.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 In der Raste (öffentlich)Seite 2 von 4 Situation vor OrtSeite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de