260201-02 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag GRÜNE/Linke/Volt - Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 260201
Kerndaten
- Nummer
- 260201-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260201-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angela Trinkert Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Uwe Feddern 06.05.2026 Änderungsantrag GRÜNE/Linke/Volt - Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 260201 Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Ergänzungen zu 2.5 Bauverpflichtung In den Bonner Leitlinien soll eine konkrete Frist für den Beginn und die Umsetzung von Bauvorhaben, bei denen der Bau-Turbo Anwendung findet, festgelegt werden. Die Formulierung „innerhalb einer bestimmten Frist“ soll durch einen einheitlich anwendbaren Modus in Relation zu der Größe und Komplexität der Maßnahme ersetzt werden. Im städtebaulichen Vertrag soll die Durchsetzung der Bauverpflichtung mit einer angemessenen Konventionalstrafe in Relation zu der Größe und Komplexität der Maßnahme gestützt werden. Es sollte weiterhin geklärt werden, wie mit einer im Rahmen des Bau-Turbos erteilten Baugenehmigung zu verfahren ist, wenn eine Umsetzung über die Befristung des Gesetzes bis zum 31.12.2030 hinausläuft und der Vorhabenträger bis zu dieser Frist der Bauverpflichtung nicht nachgekommen ist. 2. Information der politischen Gremien Der Ausschuss Planen, Bauen und Denkmalschutz soll über alle im Rahmen des Bauturbos getroffenen Anwendungen, Ablehnungen sowie die Einordnung in die genannten Kategorien und die daraus resultierenden Qualifizierungen im Rahmen einer Mitteilung umfassend informiert werden. Dabei sollen alle diejenigen Planunterlagen und notwendigen Informationen vorgelegt werden, die für eine Bewertung des Vorhabens relevant sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Der Bau-Turbo soll eine erwünschte Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens erzielen. Es muss aber verhindert werden, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der neuen Gesetzesvorgabe ermöglicht wird. Ein einheitliches Fristenmodell und eine angemessene Konventionalstrafe bringen hier erhöhte Verbindlichkeit in das Verfahren und helfen, möglichen Spekulationsabsichten zu begegnen. Die erwünschte Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens durch den Bau- Turbo führt zu einer reduzierten Kontrollmöglichkeit durch die politischen Gremien. Dem ist mit einer umfassenden Informationspflicht im zuständigen Ausschuss entgegenzuwirken. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de