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260201-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag GRÜNE/Linke/Volt - Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 260201

Nummer
260201-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260201 Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch

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Änderungsantrag
öffentlich
260201-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angela Trinkert
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Uwe Feddern
06.05.2026
Änderungsantrag GRÜNE/Linke/Volt - Bonner
Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur
Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch
Antrag zur Vorlage 260201
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Ergänzungen zu 2.5 Bauverpflichtung
In den Bonner Leitlinien soll eine konkrete Frist für den Beginn und die
Umsetzung von Bauvorhaben, bei denen der Bau-Turbo Anwendung findet,
festgelegt werden. Die Formulierung „innerhalb einer bestimmten Frist“ soll
durch einen einheitlich anwendbaren Modus in Relation zu der Größe und
Komplexität der Maßnahme ersetzt werden.
Im städtebaulichen Vertrag soll die Durchsetzung der Bauverpflichtung mit
einer angemessenen Konventionalstrafe in Relation zu der Größe und
Komplexität der Maßnahme gestützt werden.
Es sollte weiterhin geklärt werden, wie mit einer im Rahmen des Bau-Turbos
erteilten Baugenehmigung zu verfahren ist, wenn eine Umsetzung über die
Befristung des Gesetzes bis zum 31.12.2030 hinausläuft und der
Vorhabenträger bis zu dieser Frist der Bauverpflichtung nicht nachgekommen
ist.
2. Information der politischen Gremien
Der Ausschuss Planen, Bauen und Denkmalschutz soll über alle im Rahmen
des Bauturbos getroffenen Anwendungen, Ablehnungen sowie die Einordnung
in die genannten Kategorien und die daraus resultierenden Qualifizierungen im
Rahmen einer Mitteilung umfassend informiert werden. Dabei sollen alle
diejenigen Planunterlagen und notwendigen Informationen vorgelegt werden,
die für eine Bewertung des Vorhabens relevant sind.Seite 1 von 2
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Begründung
Der Bau-Turbo soll eine erwünschte Beschleunigung des
Genehmigungsverfahrens erzielen. Es muss aber verhindert werden, dass eine
missbräuchliche Ausnutzung der neuen Gesetzesvorgabe ermöglicht wird. Ein
einheitliches Fristenmodell und eine angemessene Konventionalstrafe bringen
hier erhöhte Verbindlichkeit in das Verfahren und helfen, möglichen
Spekulationsabsichten zu begegnen.
Die erwünschte Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens durch den Bau-
Turbo führt zu einer reduzierten Kontrollmöglichkeit durch die politischen
Gremien. Dem ist mit einer umfassenden Informationspflicht im zuständigen
Ausschuss entgegenzuwirken.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de