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260179 · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag "Nachlass Simrock/Reifferscheidt"

Nummer
260179
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
05.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 05.02.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.02.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 05.02.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260179-02 ST Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Verbleib von Dauerleihgaben des Bonner Stadtmuseums Drucksachengruppe 260179
  2. 260179-01 BBB-Anfrage: Verbleib von Dauerleihgaben des Bonner Stadtmuseums Drucksachengruppe 260179

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
260179
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
BBB-Dringlichkeitsantrag "Nachlass
Simrock/Reifferscheidt"
Beratungsfolge
Rat 05.02.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Am 7. Februar 2026 soll ein Konvolut von ehemaligen Dauerleihgaben an das
Stadtmuseum aus dem Nachlass Simrock/Reifferscheidt versteigert werden.
Eine Beratung des Antrages nach dem 5. Februar 2026 käme daher mit Blick
auf den angesetzten Versteigerungstermin zu spät. Erfolgt die vorgeschlagene
Beschlussfassung nicht, droht ein Stück der Bonner Geschichte der öffentlichen
Wahrnehmung auf Dauer entzogen zu werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit den Erben des
Nachlasses Simrock/Reifferscheidt Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, die
anstehende Versteigerung der vormals an das Stadtmuseum ausgeliehenen
Preziosen abzuwenden und in Verhandlungen über deren Erwerb durch die
Stadt Bonn zu treten.
Begründung
Wie mit Pressebericht vom 22. Januar 2026 bekannt wurde, sollen Möbel,
Gemälde sowie übrige Stücke aus dem Nachlass von Karl Simrock, die sich
zuvor als Dauerleihgabe im Stadtmuseum befanden, am 7. Februar 2026 in
einem Bonner Auktionshaus versteigert werden. Anlass dafür war die Ende
2025 erfolgte Räumung des Stadtmuseums aus seiner Unterkunft im
Viktoriakarree und die damit verbundene Rückgabe der Preziosen an die
Leihgeber. Statt rechtzeitig mit den Erben in Kontakt zu treten und mit diesen
für die Leihgaben bis zur Klärung der Zukunft des Stadtmuseums eine
Aufbewahrung zu vereinbaren, fühlte sich die Stadtverwaltung bislang offenbar
nicht zuständig und ließ erklären, was mit den Exponaten geschehe, sei nicht
ihre Sache. Nach Auffassung der Antragsteller sollten die in Rede stehenden
Dauerleihgaben nicht unter den sprichwörtlichen Hammer kommen. Der Antrag
soll dazu beitragen, den Verkauf der Kleinodien und damit deren Verlust für die
Öffentlichkeit noch abzuwenden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de