260179 · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag "Nachlass Simrock/Reifferscheidt"
Kerndaten
- Nummer
- 260179
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 260179 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott BBB-Dringlichkeitsantrag "Nachlass Simrock/Reifferscheidt" Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Am 7. Februar 2026 soll ein Konvolut von ehemaligen Dauerleihgaben an das Stadtmuseum aus dem Nachlass Simrock/Reifferscheidt versteigert werden. Eine Beratung des Antrages nach dem 5. Februar 2026 käme daher mit Blick auf den angesetzten Versteigerungstermin zu spät. Erfolgt die vorgeschlagene Beschlussfassung nicht, droht ein Stück der Bonner Geschichte der öffentlichen Wahrnehmung auf Dauer entzogen zu werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit den Erben des Nachlasses Simrock/Reifferscheidt Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, die anstehende Versteigerung der vormals an das Stadtmuseum ausgeliehenen Preziosen abzuwenden und in Verhandlungen über deren Erwerb durch die Stadt Bonn zu treten. Begründung Wie mit Pressebericht vom 22. Januar 2026 bekannt wurde, sollen Möbel, Gemälde sowie übrige Stücke aus dem Nachlass von Karl Simrock, die sich zuvor als Dauerleihgabe im Stadtmuseum befanden, am 7. Februar 2026 in einem Bonner Auktionshaus versteigert werden. Anlass dafür war die Ende 2025 erfolgte Räumung des Stadtmuseums aus seiner Unterkunft im Viktoriakarree und die damit verbundene Rückgabe der Preziosen an die Leihgeber. Statt rechtzeitig mit den Erben in Kontakt zu treten und mit diesen für die Leihgaben bis zur Klärung der Zukunft des Stadtmuseums eine Aufbewahrung zu vereinbaren, fühlte sich die Stadtverwaltung bislang offenbar nicht zuständig und ließ erklären, was mit den Exponaten geschehe, sei nicht ihre Sache. Nach Auffassung der Antragsteller sollten die in Rede stehenden Dauerleihgaben nicht unter den sprichwörtlichen Hammer kommen. Der Antrag soll dazu beitragen, den Verkauf der Kleinodien und damit deren Verlust für die Öffentlichkeit noch abzuwenden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de