260178 · Mitteilungsvorlage
Übersicht der Ratsbeschlüsse seit 09/25 – Relevant für: Schulausschuss
Kerndaten
- Nummer
- 260178
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Schulplatz Hauptort
- Duisdorf
- Lessenich
- Meßdorf
- Dransdorf
- Endenich
- Holzlar
- Heiderhof
- Brüser Berg
- Buschdorf
- Tannenbusch
- Bonn
- Beuel
- Bad Godesberg
- Hardtberg
- Kottenforst
- Medinghoven
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260178 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Übersicht der Ratsbeschlüsse seit 09/25 – Relevant für: Schulausschuss Beratungsfolge Schulausschuss 16.04.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung bittet den Schulausschuss, die angehangenen Ratsbeschlüsse, die seit der letzten Kommunalwahl im September 2025 gefasst wurden, zur Kenntnis zu nehmen. Anlage/n 1 2025-07-11 253504 Einrichtung des Geme SAO (öffentlich) 2 2025-11-17 253969 Festlegung der Zuegig SAO (öffentlich) 3 2025-11-17 253970 Erhoehung der Zuegigke SAO (öffentlich) 4 2025-11-17 210807-03 Erhoehung der Zuegigke SAO (öffentlich) 5 2025-12-11 Rat TOP 5.19 nb 210807-03 (öffentlich) 6 2026-01-09 260056 Grundprinzipien fuer SAO (öffentlich)Seite 1 von 27 Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 253504 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr 2025/2026 Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Die Untere Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt Bonn) hat dem Schulträger Stadt Bonn mit Mail vom 11.07.2025 die KGS Lyngsbergschule als diejenige Schule benannt, an der sie zum kommenden Schuljahr 2025/2026 angesichts der steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und hat um zeitnahe Zustimmung gebeten. Auch der dafür erforderliche Beschluss der Schulkonferenz vom 10.07.2025 wurde dem Schulträger erst am 11.07.2025 übermittelt, weswegen eine entsprechende Vorlage nicht früher erstellt werden konnte. Die Bundesstadt Bonn ist rechtlich verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Förderbedarf einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen zu ermöglichen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kann zum kommenden Schuljahr 2025/26 aufgrund steigender Zahlen bei den Kindern mit festgestelltem Förderbedarf nur entsprochen werden, wenn eine weitere Schule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet wird. Aufgrund der weiteren verwaltungsinternen und schulischen Abläufe ist die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr 2025/2026 nur möglich, wenn sehr zeitnah, spätestens vor dem 26.08.2025 eine abschließende Rückmeldung an die Untere Schulaufsicht erfolgt. Die Lyngsbergschule beabsichtigt, mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 Kinder an ihrer Schule, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, im Gemeinsamen Lernen zu unterrichten. Daher ist die zeitnahe formelle Bestätigung der KGS Lyngsbergschule als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2025/2026 vor dem 27.08.2025 für einen geregelten Ablauf des weiteren Verfahrens zwingend erforderlich und unabweisbar. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt.Seite 1 von 3Seite 2 von 27 Seite 2 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn stimmt im Wege der Dringlichkeitsent- scheidung der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an der städtischen KGS Lyngsbergschule ab dem Schuljahr 2025/2026 zu. Begründung Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule beschulen lassen möchten. Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers die Aufgabe aller Schulformen sei. Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde „Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung. Die Untere Schulaufsicht der Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bonn am 11.07.2025 mitgeteilt, die KGS Lyngsbergschule als weitere Schule für „Gemeinsames Lernen“ benennen zu wollen, da der Bedarf an solchen Plätzen weiterhin ansteige und somit zusätzliche Plätze im Gemeinsamen Lernen zur Bedarfsdeckung zu schaffen seien. Die Schulleitung der KGS Lyngsbergschule ist über diesen Vorschlag der Unteren Schulaufsicht bereits informiert worden und hat wiederum ihre Mitwirkungsgremien in Kenntnis gesetzt. Der Eilausschuss der Schulkonferenz hat am 10.07.2025 (gem. § 65 Abs. 2 Nr. 9) beschlossen, dass zum Schuljahr 2025/2026 Gemeinsames Lernen eingerichtet werden soll. Damit ist nunmehr die Erteilung der Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergsschule ausdrücklich. Mit Blick auf die bestehende Haushaltslage können allerdings aus dieser Zustimmung keine finanziellen Ansprüche an den Schulträger zum jetzigen oder einem späteren Zeitpunkt abgeleitet werden. 21.07.2025 gez. Dörner gez. Sabine Kramer Datum Oberbürgermeisterin StadtverordneteSeite 2 von 3Seite 3 von 27 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3Seite 4 von 27 Beschlussvorlage öffentlich 253969 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Festlegung der Zügigkeit an der Gesamtschule „Bonn’s Fünfte" (Schulnr.: 196289) Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Zügigkeit in der Sekundarstufe I der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ (Schul- nummer 196289) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge und ab dem Schuljahr 2027/2028 auf sechs Züge festgelegt. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung vom 16.12.2010 der Er- richtung einer fünften Gesamtschule in Bonn mehrheitlich zugestimmt (DS-Nr.: 1013065NV5). In dem Errichtungsbeschluss wurde festgelegt, dass die Schule vier- bis sechszügig geführt werden soll. Mit Bescheid vom 04.01.2011 wurde seitens der Bezirksregierung Köln die vier- bis maximal sechszügige Errichtung der Gesamtschule genehmigt. Nach der für das 1. Quartal 2026 avisierten Fertigstellung der baulichen Maß- nahmen wurde die Bezirksregierung Köln im Frühjahr dieses Jahres informiert, dass die Gesamtschule künftig planmäßig sechszügig geführt werden kann. Seit ihrer Errichtung wurde die Schule bislang vierzügig geführt, wobei in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 bereits 5 Eingangsklassen gebildet wurden. Nach Eingang dieser Information bei der Bezirksregierung Köln hat diese dar- um gebeten, den Rat auf Grundlage der nunmehr faktisch erhöhten Zügigkeit erneut über die Zügigkeitsfestlegung beschließen zu lassen. Die Zügigkeit einer Schule stelle ein wesentliches Merkmal dieser dar und sei unter Maßgabe des § 81 Absatz 3 und 4 SchulG NRW genehmigungsbedürftig. Grund hierfür sei, dass die bisherige Festlegung von vier bis maximal sechs Zügen insbesondere vor dem Hintergrund der Bereitstellung der personellen Ressourcen nicht kon- kret genug sei. Die Zügigkeit wäre auf eine eindeutige Anzahl an Zügen im Rahmen einer Errichtung festzulegen und bei Bedarf entsprechend zu reduzie- ren oder zu erhöhen. Nach weiteren intensiven Abstimmungen zum Verfahren hat die Bezirksregie- rung Köln unter dem 19.08.2025 den Schulträger Stadt Bonn aufgrund der Kommunalwahlen 2025 in NRW und der sich noch zu konstituierenden Rats- gremien auf Nachfrage zum erforderlichen Schulträgerbeschluss darüber in-Seite 1 von 2Seite 5 von 27 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) formiert, dass die Anträge auf Zügigkeitserhöhung vorbehaltlich der noch aus- stehenden Schulträgerbeschlüsse gestellt werden könnten und diese nach Be- schlussfassung nachzureichen seien. Aufgrund der vorab beschriebenen Zeitschiene wurde der entsprechende An- trag bereits vorbehaltlich des erforderlichen Schulträgerbeschlusses bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Der oben erwähnten Aufforderung der Bezirksregierung wird hiermit nachge- kommen und der entsprechende Schulträgerbeschluss eingeholt. Aufgrund besonderer vorübergehender schulorganisatorischer Herausforderungen soll die Zügigkeitserhöhung schrittweise erfolgen. Geplant ist, die Zügigkeit in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge und ab dem Schuljahr auf sechs Züge zu erhöhen (die Sekundarstufe II wird bis zu 4zügig geführt). Die schulorganisatorischen Herausforderungen betreffen insbesondere räumli- che Anpassungen bzw. Umnutzungen im Bestand, vorwiegend zur Schaffung von Differenzierungsflächen. Diese Anpassungen sind erforderlich, um den stetig wachsenden Herausforderungen durch eine zunehmende Zahl von Schü- lerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf gerecht werden zu können. Allerdings können diese Modifikationen, die einer intensiven konzeptionellen Vorbereitung durch die Schule bedürfen, nicht vollumfänglich bis Ende des Schuljahres 2025/26 abgeschlossen werden. Insofern wird die Zügigkeit in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/27 vorerst auf 5 und nachlaufend zum Schuljahr 2027/28 auf 6 Züge erhöht. Die Schulkonferenz wurde beteiligt und hat das Vorhaben in ihrer Sitzung am 30.09.2025 thematisiert Die betroffenen umliegenden Schulträger wurden zwischenzeitig über die be- absichtigte Maßnahme informiert bzw. entsprechend angehört und haben ihre Zustimmung erteilt bzw. nach Ablauf einer Frist zur Rückmeldung keine Ein- wände erhoben. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Schulträger Stadt Bonn seiner gesetzli- chen Verpflichtung, resultierend aus § 79 SchulG, nachkommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2Seite 6 von 27 Beschlussvorlage öffentlich 253970 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Erhöhung der Zügigkeit des städtischen Clara- Schumann-Gymnasiums (Schulnummer 166340) auf fünf Züge ab dem Schuljahr 2026/2027 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Zügigkeit des Clara-Schumann-Gymnasiums (Schulnummer 166340) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge erhöht. Die Bildung der Zahl der Eingangsklassen erfolgt jährlich wie bisher in Abstimmung mit der Schule unter Berücksichtigung der stadtweiten Anmeldesituation sowie unter Berücksichti- gung der aktuellen (räumlichen) Bedingungen am Standort. Begründung Hintergrund für die Beantragung der Zügigkeitserhöhung ist insbesondere die auslaufende Schließung der angrenzenden, in Trägerschaft des Erzbistums Köln befindlichen, Liebfrauenschule. Das Erzbistum hat erstmalig am 29.09.2021 die Stadt Bonn darüber informiert, dass es alle Schulen in seiner Trägerschaft, davon vier Schulen in Bonn, einer Untersuchung unterziehen werde, um zu klären, welche Standorte aus schul- entwicklungsplanerischer Sicht künftig in Trägerschaft des Erzbistums weiter- geführt werden sollen. Das Erzbistum hatte seinerzeit darum gebeten, diesen Austausch vertraulich zu behandeln. Anfang Februar 2023 bat das Erzbistum erneut um einen Termin. Im Termin am 08.02.2023 informierte das Erzbistum - wiederum mit der Bitte um vertrauli- che Behandlung – die Schulverwaltung darüber, dass die schulentwicklungs- planerischen Überlegungen des Erzbistums zwischenzeitlich konkretisiert wor- den seien und dass beabsichtigt sei, die Liebfrauenschule perspektivisch auf- zugeben. Es sei vorgesehen, ab dem Schuljahr 2024/2025 keine Eingangs- klassen mehr zu bilden, was in der Konsequenz perspektivisch den Wegfall eines innenstadtnahen dreizügigen Gymnasiums mit ca. 600 Gymnasialplätzen bedeutet. Angesichts der Tatsache, dass die Liebfrauenschule und das städtische Clara- Schumann-Gymnasium im hinteren Grundstücksbereich unmittelbar aneinan- der grenzen, wurde vereinbart, zeitnah einen Ortstermin in der Liebfrauenschu-Seite 1 von 3Seite 7 von 27 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) le durchzuführen, an dem neben Vertreter*innen der Verwaltung auch die Schulleitung des Clara-Schumann-Gymnasiums teilgenommen hat, um ansch- ließend mögliche Synergien und Modelle zu prüfen, um den gymnasialen Schulbetrieb vorübergehend bzw. auch künftig auf dem Areal der Liebfrauen- schule mit dem Ziel fortzusetzen, der Nachfrage nach Gymnasialplätzen ge- recht werden zu können bzw. den o.g. beschriebenen Wegfall wenigstens in Teilen temporär zu kompensieren. Am 14.06.2023 unterzeichneten die Stadt Bonn und das Erzbistum Köln einen entsprechenden Letter of Intent. Mit dem Erzbistum wurde dann ein Nutzungsvertrag über Schulräume ge- schlossen, der hauptsächlich vorsieht, beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 jährlich zu Beginn des jeweiligen Schuljahres bis zu zwei Klassenräume inner- halb des angrenzenden Gebäudes der Liebfrauenschule für bis zu zwei Klas- sen des städt. Clara-Schumann-Gymnasiums zu übernehmen. Das gesamte Verfahren wurde seinerzeit stets eng mit dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt Bonn kommuniziert. In der Folge wurde bei der Bezirksregierung Köln jeweils für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 die Einrichtung einer Mehrklasse beantragt. Diesem Antrag hat die Bezirksregierung Köln zuletzt mit Schreiben vom 17.03.2025 zugestimmt, verbunden mit dem Hinweis bzw. der Auflage, dass ein weiterer Antrag auf Mehrklassenbildung nicht möglich sei. Vielmehr sei bei Vor- liegen der Voraussetzungen die Erhöhung der Zügigkeit förmlich zu beantra- gen, wofür u.a. ein entsprechender Beschluss des Schulträgers erforderlich sei (unabhängig davon wird der Bedarf an einer weiteren Klasse bzw. einem weite- ren Zug seitens der Verwaltung allerdings auch für die kommenden Jahre er- wartet). Nach weiteren intensiven Abstimmungen zum Verfahren hat die Bezirksregie- rung Köln unter dem 19.08.2025 den Schulträger Stadt Bonn aufgrund der Kommunalwahlen 2025 in NRW und der sich noch zu konstituierenden Rats- gremien auf Nachfrage zum erforderlichen Schulträgerbeschluss darüber in- formiert, dass die Anträge auf Zügigkeitserhöhung vorbehaltlich der noch aus- stehenden Schulträgerbeschlüsse gestellt werden könnten und diese nach Be- schlussfassung nachzureichen seien. Aufgrund der vorab beschriebenen Zeitschiene wurde der entsprechende An- trag bereits vorbehaltlich des erforderlichen Schulträgerbeschlusses bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Schulkonferenz hat diesem Vorhaben in ihrer Sitzung am 29.10.2025 zuge- stimmt. Die betroffenen umliegenden Schulträger wurden zwischenzeitig über die be- absichtigte Maßnahme informiert bzw. entsprechend angehört und haben ihre Zustimmung erteilt bzw. nach Ablauf einer Frist zur Rückmeldung keine Ein- wände erhoben.Seite 2 von 3Seite 8 von 27 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Schulträger Stadt Bonn seiner gesetzli- chen Verpflichtung, resultierend aus § 79 SchulG, nachkommen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3Seite 9 von 27 Beschlussvorlage öffentlich 210807-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf fünf Züge und entsprechender Ausbau Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums (Schulnummer 166376) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge festgelegt. Begründung Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 28.10.2021 u.a. die Erhöhung der Zü- gigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf fünf Züge und den entsprechenden Ausbau beschlossen (s. DS-Nr. 210807). Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, so schnell wie möglich mit den Pla- nungen zur Umsetzung des dafür erforderlichen Raumprogramms (insbesonde- re Ersatzneubau D-Trakt, Umbau des bisherigen NW-Bereichs im Bestand zu Klassenraumfunktionalitäten sowie Differenzierungsräumen) zu beginnen sowie die Bezirksregierung Köln darüber nachlaufend zu informieren. Die Bezirksregierung wurde am 03.11.2021 per Mail über die geplante Maß- nahme in Kenntnis gesetzt und hat ihrerseits darum gebeten, über den konkre- ten Zeitpunkt der Zügigkeitserhöhung informiert zu werden, sobald dieser ver- lässlich absehbar ist. Diese Information der Bezirksregierung Köln erfolgte – wie mit dieser abgestimmt - auf Grundlage des durch das SGB erstellten Zeit- plans zur Realisierung der geplanten Baumaßnahmen am 16.04.2025. Nach Eingang dieser Information bei der Bezirksregierung Köln hat diese dar- um gebeten, den Rat auf Grundlage der nunmehr konkreten Zeitabläufe erneut über die Zügigkeitserhöhung beschließen zu lassen. Darüber hinaus wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass aufgrund der Kommunalwahlen 2025 in NRW und der sich noch zu konstituierenden Ratsgremien die Anträge auf Zügigkeitser- höhung vorbehaltlich der noch ausstehenden Schulträgerbeschlüsse gestellt werden könnten und diese nach Beschlussfassung nachzureichen seien. Der Ratsbeschluss vom 28.10.2021 wird daher in ergänzter Form noch einmal zur Beschlussfassung vorgelegt.Seite 1 von 2Seite 10 von 27 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufgrund der vorab beschriebenen Zeitschiene wurde der entsprechende An- trag bereits vorbehaltlich des erforderlichen Schulträgerbeschlusses bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Schulkonferenz hat diesem Vorhaben in ihrer Sitzung am 26.05.2021 zuge- stimmt. Die betroffenen umliegenden Schulträger wurden zwischenzeitig über die be- absichtigte Maßnahme informiert bzw. entsprechend angehört und haben ihre Zustimmung erteilt bzw. nach Ablauf einer Frist zur Rückmeldung keine Ein- wände erhoben. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Schulträger Stadt Bonn seiner gesetzli- chen Verpflichtung, resultierend aus § 79 SchulG, nachkommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2Seite 11 von 27 Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 11.12.2025 5.19 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf fünf Züge und entsprechender Ausbau geändert beschlossen 210807-03 Abstimmungsergebnis: einstimmig geändert beschlossen Beschluss: Die Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums (Schulnummer 166376) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge festgelegt. Für den Ausbau der Schule notwendige Baumfällungen und Verluste an Grünflächen auf dem Schulgelände sind 1:1 durch Ersatzpflanzungen/Ersatzanlagen auszugleichen. Sollten diese nicht auf dem Schulareal möglich sein, so sind diese in den umliegenden Ortsteilen (Duisdorf, Lessenich/Meßdorf, Dransdorf, Endenich) vorzunehmen. - - - Die Maßgabe im Fettdruck resultiert aus dem AA-04, der einstimmig bei Enthaltung BBB, AfD und Herr Stv. Truckenbrodt -AfD- beschlossen wurde. An einer Aussprache beteiligten sich: Herr Stv. Beu -Grüne-, der den Änderungsantrag begründet.Seite 12 von 27 Beschlussvorlage öffentlich 260056 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2026/27 Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2026/27 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 178 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-Nr.1410479). 3. Die Zügigkeit der GGS Gotenschule wird ab dem Schuljahr 2026/27 von einer Zwei- auf eine Dreizügigkeit erhöht. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird darüber dann nachlaufend informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsichtigte Festlegung zu informieren. Begründung - SIEHE ANLAGE - Anlage/n 1 260056 Anlage_Festlegung_Eingangsklassen_2026-27 (öffentlich)Seite 1 von 15Seite 13 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 1 Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grund- schulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2026/27 Begründung zur DS-Nr.: 260056 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Ein- gangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begren- zungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berück- sichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsände- rungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Be- trachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS- Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der An- zahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2026/27 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklas- sen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommu- nalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen- Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschul- standorte. 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2026/27 lagen zum Stichtag (02.12.2025) 2.898 Anmel- dungen vor. Zusätzlich wurden 1.212 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischteSeite 2 von 15Seite 14 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 2 Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 107 Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.217, womit sich für das Schuljahr 2026/27 eine kommunale Klas- senrichtzahl von 1822 ergibt. Das heißt konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 182 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbil- dungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine wei- tere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Pla- nungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beu- el Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 251 neue An- meldungen vor, davon 226 von wohnsitznahen Kindern. 14 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet. 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bil- denden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.217. 4.217 geteilt durch 23 entspricht 183,35. 183,35 abgerundet und um eins vermindert ergibt 182. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2026/27 beträgt also 182.Seite 3 von 15Seite 15 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 3 Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder aufge- nommen werden können. Der Platzbedarf für 265 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann da- mit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge- legt. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-NordSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgang s- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 75 75 72 Nein Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 48 Nein Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 57 57 54 Nein Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 67 67 52 Nein GESAMT 11 11 299 0 251 251 226 (Anmerkung: 14 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 315 neue Anmeldungen vor, davon 255 von wohnsitznahen Kindern. 8 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 378 Kinder aufgenom- men werden können. Der Platzbedarf für 323 wohnsitznahe und wohnsitz- ferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-OstSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgang s- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 55 55 52 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 2 nein 56 0 50 50 41 Nein Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 73 73 70 Nein Marktschule GGS 4 4 nein 104 0 92 92 65 Nein Om Berg GGS 3 2 nein 56 0 45 45 27 Nein GESAMT 16 14 378 0 315 315 255 (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Ennertschule Die dreizügige GGS Ennertschule kann bis zu 81 Kinder in drei Zügen aufnehmen. Es liegen 52 wohnortnahe und 3 wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung von drei Eingangsklassen ist zur Bedarfsdeckung auch der bisher nicht angemeldeten Kinder im Schulbezugsraum interessengerecht. GGS Gottfried-Kinkel-Schule An der dreizügigen GGS Gottfried-Kinkel-Schule liegen 41 woh- nortnahe und 9 wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung vonSeite 4 von 15Seite 16 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 4 zwei Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 ist angesichts der reduzierten Nachfrage interessengerecht. GGS Om Berg An der dreizügigen GGS Om Berg liegen 27 wohnortnahe und 18 wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung von zwei Eingangs- klassen zum Schuljahr 2026/27 ist angesichts der reduzierten Nachfrage interessengerecht 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 396 neue Anmeldungen vor, davon 328 von wohnsitznahen Kindern. 144 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 15 Kinder aus dem Schul- bezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 23 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen- frequenzrichtwerte bis zu 611 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 555 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum gedeckt werden. Der Anmeldeüberhang der EGS Bodelschwingh-Schule kann durch freie Ka- pazitäten an Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum bis auf die KGS Beethovenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (16 Klas- sen plus 1 Klasse an der Beethovenschule plus 6 Klassen mit Jahrgangs- mischung an der Paul-Klee-Schule = 23 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg NordSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule KGS 2 3 nein 81 0 63 63 44 Nein Bodelschwingh-Schule EGS 3 3 nein 81 0 89 89 88 Ja Burgschule KGS 2 2 nein 56 0 54 54 50 Nein Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 47 47 39 Nein Gotenschule GGS 3 3 nein 81 0 57 57 46 Nein Paul-Klee-Schule GGS 2 8 ja 200 144 48 192 31 Nein Servatiusschule KGS 2 2 nein 56 0 38 38 30 Nein GESAMT 16 23 611 144 396 540 328 (Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bis- lang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: EGS Bodelschwingh-Schule An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 88 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freieSeite 5 von 15Seite 17 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 5 Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden. GGS Gotenschule Wie in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, werden an der Gotenschule insbesondere auch nach Fertigstellung des Er- weiterungsneubaus drei Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapa- zität von 81 Kindern gebildet. Alle 57 wohnsitzfernen und wohn- sitznahen Anmeldungen können aufgenommen werden. Freie Kapazi- täten können für Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden. Die Schule wird zudem von einer Zwei- in eine Dreizü- gigkeit überführt, da die entsprechenden Baumaßnahmen (insbe- sondere Fertigstellung und Bezug des Ersatzneubaus) abgeschlos- sen sind. Siehe auch Begründung zu Beschlusspunkt 3. sowie DS.Nr. 222433 und DS.Nr. 1610614EB18. Nachlaufend erfolgen noch ergänzende Anpassungen im Bestand. GGS Paul-Klee-Schule An der zweizügigen Grundschule können zum kommenden Schuljahr 56 Kinder in acht jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden (Aufnah- mekapazität 200 Kinder – 144 Kinder, die durch die Jahrgangsmi- schung in den Eingangsklassen verbleiben = 56 freie Schulplät- ze). Die Anmeldungen der wohnortnahen und wohnortfernen Kinder können alle berücksichtigt werden. KGS Servatiusschule Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 38 Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum. KGS Beethovenschule Die KGS Beethovenschule wird grundsätzlich als zweizügige Grundschule geführt. Aufgrund der vorhandenen Raumressourcen kann die Schule allerdings zwei Klassen mehr (10 Klassen) be- schulen. Drei 4. Klassen verlassen die Schule zum Schuljahres- ende 2025/2026, sodass in der Konsequenz drei Eingangsklassen gebildet werden können. 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 253 neue Anmeldungen vor, davon 213 von wohnsitznahen Kindern. 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang noch nicht angemeldet. Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der Klas- senfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für insgesamt 274 wohnortnahen und wohnortfernen Kinder kann gedeckt werden.Seite 6 von 15Seite 18 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 6 Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg SüdSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Am Domhof KGS 3 3 nein 81 0 66 66 55 Nein Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 35 35 26 Nein Heiderhof GGS 3 3 nein 81 0 64 64 58 Nein Lyngsbergschule KGS 2 2 nein 56 0 41 41 39 Nein Robert-Koch-Schule GGS 3 3 nein 81 0 47 47 35 Nein GESAMT 13 13 355 0 253 253 213 (Anmerkung: 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bis- lang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GS Robert-Koch-Schule Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insge- samt liegen 47 Anmeldungen vor, davon von 35 wohnortnahen Kin- dern. Die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse ist interessenge- recht, da damit die nicht abgegebenen Anmeldungen in Bad Godes- berg Süd (insgesamt 21) ausgeglichen werden können. 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 305 neue Anmeldungen vor, davon 267 von wohnsitznahen Kindern. 140 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 9 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 18 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen- frequenzrichtwerte 472 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf kann damit im Schulbezugsraum für insgesamt 314 woh- nortnahe und wohnortferne Kinder unter Berücksichtigung der 140 in Eingangsklassen verbleibenden Kinder vollständig gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 6 Klas- sen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule = 18 Eingangsklassen).Seite 7 von 15Seite 19 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 7 Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/KottenforstSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 50 50 45 Nein Engelsbachschule KGS 2 8 ja 200 140 54 194 43 Nein Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 39 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 45 45 38 Nein Schlossbachschule KGS 3 4 nein 104 0 106 106 102 Nein GESAMT 11 18 472 140 305 445 267 (Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: KGS Engelsbachschule Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung über alle vier Jahrgänge. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 8 Klassen. Für das kommende Schuljahr sind wie im Vorjahr 54 Neuanmeldungen zu verzeichnen, davon 43 von wohnsitznahen Kindern. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Zum kommenden Schuljahr verbleiben 140 Schüler*innen in den 8 jahrgangsgemischten Klassen. Die Schule kann demnach bis zu 60 neue Schüler*innen und somit alle 54 angemeldeten wohnsitz- nahen und wohnsitzfernen Kinder aufnehmen. KGS Schlossbachschule An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule liegen aktuell 106 Neuanmeldungen, davon 102 Anmeldungen wohn- sitznaher Kinder, vor. 2 wohnortferne Kinder können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität aufgenommen werden. Die beiden weitern überzähligen wohnortfernen Anmeldungen können durch freie Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum kompensiert wer- den. Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird fünf Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2026/27 räumlich im Bestand abgebildet werden. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in BezugSeite 8 von 15Seite 20 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 8 genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand die Zahl 81 (ent- spricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden könnte, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann (siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung Schulentwicklungsplan Grundschulen). 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 206 neue Anmeldungen vor, davon 184 von woh- nortnahen Kindern. 5 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 9 Eingangsklassen werden gebildet, in die 249 Kinder aufgenommen wer- den können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur Verfügung. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge- legt. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg WestSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule KGS 2 2 nein 56 0 60 60 45 Nein Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 48 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 44 44 43 Nein Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 50 50 48 Nein GESAMT 9 9 249 0 206 206 184 (Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: KGS Laurentiusschule An der Laurentiusschule werden entsprechend der grundsätzlichen Zweizügigkeit zum Schuljahr 2026/27 zwei Eingangsklassen gebil- det. Die Schule kann demnach bis zu 56 neue Schüler*innen und so- mit alle 45 angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Anmelde- überhänge wohnortferner sowie auswärtiger Kinder können durch freie Kapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der Rochus- schule, aufgefangen werden. KGS Rochusschule An der KGS Rochusschule konnte der Erweiterungsbau zum Schuljahr 2025/2026 in Betrieb genommen werden (vgl. Drs. 210178). Damit steht der Schule und OGS nun deutlich mehr Raum zur Verfügung. Die Bildung von 3 Eingangsklassen kann Anmeldeüberhänge, insbe-Seite 9 von 15Seite 21 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 9 sondere der Laurentiusschule oder benachbarter Schulbezugsräume kompensieren und ist daher interessengerecht. 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 308 Anmeldungen vor, davon 243 von wohnortnahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die 372 Kinder aufgenommen wer- den können. Der Platzbedarf für 319 Kinder kann damit im Schulbezugs- raum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge- legt. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn NordSchulnam e Schular t Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 86 86 82 Nein Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 40 40 30 Nein Jahnschule GGS 3 3 nein 81 0 56 56 47 Nein Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 37 37 28 Nein Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)*GGS 3 3 nein 81 0 89 89 56 Nein GESAMT 14 14 378 0 308 308 243 (Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Am Apfelgarten Die GGS Am Apfelgarten wurde zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut und kann nach Bezug des so geplanten Neubaus Anfang des Jahres 2025 jährlich bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde unter Berücksichtigung der provisorischen Räume in Containerbauweise seit dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Der Grund für die Be- grenzung der Klassengröße durch provisorische und begrenzte Raum- programm ist nach Bezug des Neubaus entfallen und wird somit nicht länger aufrechterhalten. Zum Schuljahr 2026/27 wurden bisher 89 Kinder angemeldet, davon 56 wohnortnahe. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können im Schulbezugsraum, insbesondere an der KGS Buschdorf, GGS Jahnschu- le oder der KGS Bernhardschule aufgenommen werden. GGS Jahnschule An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei Eingangsklas- sen aufgenommen werden. Bislang wurden 56 Kinder angemeldet, da- von 47 wohnsitznahe. Freie Kapazitäten können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, die durch die bisherSeite 10 von 15Seite 22 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 10 noch nicht angemeldeten Kinder entstehen könnten, genutzt werden. Die Bildung von 3 Eingangsklassen ist daher interessengerecht. 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 137 neue Anmeldungen vor, davon 130 von wohnsitznahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind bis- lang noch nicht angemeldet worden. 326 Kinder verbleiben in den be- reits gebildeten Eingangsklassen. 22 Eingangsklassen werden gebildet, in die 550 Kinder aufgenommen wer- den können. Der Bedarf von 474 wohnsitznahen und wohnsitzfernen Plät- zen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa- Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum TannenbuschSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Carl-Schurz-Schule GGS 4 15 ja 375 250 54 304 48 Nein Elsa-Brändström-Schule EGS 2 5 ja 125 76 29 105 29 Nein Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 54 54 53 Ja GESAMT 8 22 550 326 137 463 130 (Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 54 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch 250 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 375 und die Zahl der Eingangsklassen auf 15 festgelegt. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, insbesondere der Paulus- schule genutzt werden. EGS Elsa-Brändström-Schule An der zweizügigen Schule ist die Klassenfrequenz auf 25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2022/23 jahr- gangsübergreifend organisiert sind. Die Schule kann damit in fünf jahrgangsgemischten Eingangsklassen 125 Kinder aufnehmen. Bislang wurden 29 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben sind 76 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität alle wohnsitznahen und wohnortfernen Kinder aufgenommen werden.Seite 11 von 15Seite 23 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 11 Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 53 wohnsitznahen und 1 wohnsitzfernen Kind vor. Anmeldüberhänge können z.B. an der GGS Carl-Schurz-Schule aufge- nommen werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 157 neue Anmeldungen vor, davon 130 von wohnsitznahen Kindern. 198 Kinder verbleiben in den Eingangs- klassen. 4 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemel- det worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen- frequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf im Schulbezugsraum kann damit nur für wohnsitznahe Kinder gedeckt werden. Wohnsitzferne Anmeldungen sind durch freie Ka- pazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume zu kompensieren. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vor- gegebenen Zügigkeit festgelegt (2 plus 8 aufgrund der Jahrgangsmi- schung an der Kettelerschule, plus 4 Eingangsklassen an der Matthias- Claudius-schule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn WestSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm el- dungen für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Kettelerschule GGS 2 10 ja 250 198 55 253 50 Nein Matthias-Claudius-Schule GGS 4 4 nein 104 0 102 102 80 Nein GESAMT 6 14 354 198 157 355 130 (Anmerkung: 4 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige GrundschuleSeite 12 von 15Seite 24 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 12 mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 55 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 198 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wurde durch die Errichtung eines Interims- baus auf 250 und die Gesamtzahl der Klassen auf 10 festgelegt. Die vorliegenden 50 wohnsitznahen An- meldungen können an der Kettelerschule vollständig aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch die GGS Matthias-Claudius-Schule und in angrenzenden Schulbezugsräu- men aufgefangen werden. Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.- Nr. 220685). 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 246 neue Anmeldungen vor, davon 183 von woh- nortnahen Kindern und 63 von wohnortfernen Kindern. 141 bereits einge- schulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 1 Kind im Schulbe- zugsraum Innenstadt ist bislang noch nicht angemeldet worden. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 416 Kinder aufgenom- men werden können. Der Platzbedarf für 388 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum InnenstadtSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm el- dungen für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 104 0 80 80 72 Nein Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 57 57 49 Nein Münsterschule GGS 2 8 ja 200 141 59 200 40 Nein Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 22 Nein GESAMT 10 16 416 141 246 387 183 (Anmerkung: 1 Kind im Schulbezugsraum Innenstadt ist bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Michaelschule Die zweizügige Michaelschule kann 56 Kinder aufnehmen. Alle 49 wohnsitznahen Anmeldungen können aufgenommen werden. Der Anmelde- überhang von 1 wohnortfernen Anmeldung kann durch freie Kapazitä- ten im Schulbezugsraum, insbesondere an Marien-/Nordschule oder im angrenzenden Schulbezugsraum kompensiert werden.Seite 13 von 15Seite 25 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 13 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 324 neue Anmeldungen vor, davon 253 von wohnsitznahen Kindern. 263 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 8 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 24 Eingangsklassen werden gebildet, in die 628 Kinder aufgenommen wer- den können. Der Platzbedarf für 595 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann da- mit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule und der Nikolausschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 9 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, plus 2 durch Jahrgangsmischung an der Nikolausschule = 24 Eingangsklassen). Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn SüdSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm el- dungen für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 61 61 56 Nein Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 45 45 35 Nein Montessorischule GGS 3 12 ja 300 210 67 277 44 Nein Nikolausschule KGS 2 4 ja 104 53 68 121 57 Ja Till-Eulenspiegel-Schule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 44 Nein Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 33 33 17 Nein GESAMT 13 24 628 263 324 587 253 (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: KGS Clemens-August-Schule Die zweizügige Clemens-August-Schule kann 56 Kinder und damit alle wohnsitznahen Anmeldungen aufnehmen. Überzählige wohnsitz- ferne Anmeldungen können durch freie Kapazitäten im Schulbe- zugsraum, insbesondere an der GGS Till-Eulenspiegel-Schule kom- pensiert werden. GGS Montessorischule Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300 Kinder. Bislang wurden 67 Kinder angemeldet, davon 44 wohnortnahe. Mit den 210 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen im Einzugsbereich genutzt werden. KGS NikolausschuleSeite 14 von 15Seite 26 von 27 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 14 Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 53 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kön- nen nicht alle der 57 wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. Der Anmeldeüberhang von 16 wohnsitznahen und wohnsitzfernen An- meldungen kann im Schulbezugsraum, insbesondere durch die GGS Erich-Kästner-Schule und GGS Till-Eulenspiegel-Schule aufgefan- gen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die zweizügige Grundschule bildet seit dem Schuljahr 2025/26 Eingangsklassen ohne Jahrgangsmischung. Die Zahl der Eingangs- klassen reduziert sich daher von 4 auf 2, in die bis zu 56 Kin- der aufgenommen werden können. Zum Schuljahr 2026/27 liegen 50 Anmeldungen vor, die alle berücksichtigt werden können. Die GGS Waldschule ist eine zweizügige Grundschule ohne Jahr- gangsmischung, in die 56 Kinder aufgenommen werden können. Die vorliegenden 33 Anmeldungen wohnsitzferner und wohnsitznaher Kinder können alle aufgenommen werden. Freie Kapazitäten können für Anmeldeüberhänge, insbesondere an KGS Nikolausschule und KGS Clemens-August-Schule, genutzt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 15 von 15Seite 27 von 27
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de