260170 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens -öffentliche Ausschreibung zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2028
Kerndaten
- Nummer
- 260170
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 260170 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens -öffentliche Ausschreibung zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2028 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn (Öffentliche Ausschreibung nach UVgO) zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2028 wird zugestimmt. Begründung Seit jeher wird in Bonn vom Arbeitskreis Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Im Arbeitskreis sind neben den städtischen Ämtern unter anderem die Interessenvertreter*innen der Mieter*innen (Mieterbund) und Vermieter*innen (Haus und Grund) vertreten. Sämtliche operationalen Tätigkeiten zur Erstellung des Mietspiegels werden von der Verwaltung erbracht Mit dem Mietspiegelreformgesetz 2022 besteht für Städte mit mehr als 50.000 Einwohner*innen die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass ein Mietspiegel aufgestellt wird (§ 558 c Abs. 4 BGB). In aller Regel wird ein Mietspiegel von der Gemeinde erstellt. Es gibt aber auch Städte, in denen der Mietspiegel lediglich in Zusammenarbeit mit der Stadt erstellt wird (siehe Köln), in Düsseldorf wurde der Mietspiegel durch die Verbände erstellt. Mietspiegel müssen alle 4 Jahre neu aufgestellt werden. Nach 2 Jahren werden sie mittels eines Index fortgeschrieben. Nachdem die letzte Erstellung 2024 erfolgte, ist im Jahr 2028 eine Neuaufstellung des Mietspiegels erforderlich. Mit ersten Vorarbeiten dazu muss bereits jetzt begonnen werden. An die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln stellt der Gesetzgeber spezielle Anforderungen. Erfüllt ein Mietspiegel diese Vorgaben nicht, gilt er nicht als qualifiziert, sondern als sogenannter einfacher Mietspiegel.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach § 558d BGB auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen nach anerkannt wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen als qualifiziert anerkannt worden sein. Grundsätzlich bietet ein qualifizierter Mietspiegel eine hohe Rechtssicherheit für Mieter*innen und Vermieter*innen, da er die widerlegbare Vermutung (§ 558d Abs. 3 BGB) begründet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abbilden. In der überwiegenden Zahl der Großstädte werden qualifizierte Mietspiegel aufgestellt, so zum Beispiel in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Dortmund, Essen, Leipzig, Münster und Bielefeld. Seit dem Mietspiegelreformgesetz 2022, welches die Gemeinden mehr in die Pflicht genommen hat, haben sich auf dem Markt verschiedenste Unternehmen auf die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln spezialisiert. Angesichts der hohen Komplexität sowie der erforderlichen Koordinierung und fachlichen Begleitung zahlreicher Beteiligter richtet die Verwaltung ihren Fokus auf das Kerngeschäft. Daraus folgt, dass die Erstellung des Mietspiegels 2028 – einschließlich Datenerhebung und Auswertung – extern vergeben werden soll. Um den wissenschaftlichen Ansprüchen an einen qualifizierten Mietspiegel zu genügen, müssen für die Auswertung in Bonn mindestens 2.000 Datensätze (oder mehr) vorliegen. Die Datensätze erhält man, indem in den Haushalten mittels eines umfangreichen Fragebogens detaillierte Angaben zur Miethöhe und Wohnungsausstattung abgefragt werden. Die Daten können entweder mittels direkter Befragung der Mieter*innen vor Ort (sogenannte Face to Face Interviews) oder mittels schriftlicher Abfrage in den entsprechenden Haushalten erhoben werden. Während die Verwaltung in der Vergangenheit die direkte Befragung der Mieter*innen vor Ort durchgeführt hat, wird in der öffentlichen Ausschreibung zum Mietspiegel 2028 - aus wirtschaftlichen Gründen- die schriftliche Abfrage in den Haushalten gefordert. Diese Abkehr von der direkten persönlichen Befragung erfolgt in Bonn neben wirtschaftlichen Erwägungen auch aus der Erkenntnis, dass die direkten persönlichen Interviews mit Mieter:innen im Rahmen der Erstellung von Mietspiegeln in Deutschland nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist, da sie deutlich teurer und methodisch nicht zwingend notwendig sind und zu keiner Qualitätssteigerung führen. Städte, die weiterhin an den Interviews festhalten sind zum Beispiel Frankfurt, Berlin, München, Hamburg sowie die Stadt Brandenburg. Hier werden die Befragungen entweder durch persönliche Interviews oder mittels Online-Beantwortung von Fragen durchgeführt, teils aber unter Beauftragung eines Meinungsforschungsinstitutes (z.B. München). Bei einer schriftlichen Befragung ergibt sich ein wesentlicher Vorteil. Hier kann im Gegensatz zum teuren Face to Face Interview die Zahl der erhobenen Datensätze durch geringen finanziellen Aufwand deutlich erhöht werden. Mehr Datensätze führen naturgemäß statistisch gesehen zu gesicherteren Ergebnissen. Die Befragung in Bonn soll durch das beauftragte Unternehmen zudem medial begleitet werden (z.B. FAQ, Hotline) und den Mieter*innen bei Bedarf Unterstützung zur Ausfüllung der Fragebögen angeboten werden. Auch ist zuSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) prüfen, ob der Fragebogen in verschiedenen Sprachen übersetzt wird. Da mit dem Mietspiegelreformgesetz 2022 Mieter*innen sowie Vermieter*innen zur Auskunft verpflichtet sind, verspricht sich die Verwaltung bei einer schriftlichen Befragung eine hohe Rücklaufquote, gegebenenfalls nach dem Versand von Erinnerungsschreiben sowie unter Hinweis auf ein mögliches Ordnungsgeld. Andere Städte haben mit dieser Methodik Rücklaufquoten von mehr als 90 % erreichen können (z.B. Leipzig oder Koblenz). Die Schätzkosten zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2028 basieren auf einer Abfrage bei einem auf die Mietspiegelerstellung spezialisierten Unternehmen auf der Basis von 2.000 schriftlich erhobenen Datensätzen. Vergabeart: x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB x UVgO VgV Dez. 2026 - Juli 2028 95.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.09 Raumplanung, Stadtentw. und Geoinfo 162000909 / 72.1000 162000909 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de