260169-01 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Evaluation Bonner Baulandmodell Drucksachengruppe 260169
Kerndaten
- Nummer
- 260169-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260169-01 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Jutta Acar 23.06.2026 BBB-Anfrage: Evaluation Bonner Baulandmodell Drucksachengruppe 260169 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche verbindlichen Regelungen sind in den vorhabenbezogenen städtebaulichen Verträgen der Stadt Bonn für den Fall enthalten, dass eine Förderung nicht bewilligt und ausgezahlt werden kann? 2. Welche Förderprogramme des Landes sind laut den vorhabenbezogenen städtebaulichen Verträgen der Stadt Bonn für den Vorhabenträger zu dessen Inanspruchnahme vorgesehen? 3. Ist die laut Artikel des General-Anzeigers vom 7. Juni 2026 „Baustopp bei Sozialwohnungen Stadt Bonn wehrt sich gegen Vebowag-Vorwürfe“ von der Verwaltung zum BBLM getätigte Aussage: „Die Verpflichtung, bei größeren Projekten auch geförderte Wohnungen zu errichten, gelte nur dann, wenn auch Fördermittel zur Verfügung stünden.“ zutreffend und wenn ja, aus welchen rechtlichen Gründen bzw. Gründen der Vertragsgestaltung der Stadt Bonn etc pp. ist dies so? 4. Für wie viele Projekte hat die Stadt Bonn in den Jahren 2025 und 2026 jeweils auf welcher Grundlage wann beim Land NRW Bedarf in welcher Höhe für Wohnbaufördermittel angemeldet und wie hoch waren die vom Land daraufhin bereitgestellten Mittel? 5. Für wie viele Projekte hat oder wird die Stadt Bonn auf welcher Grundlage wann beim Land NRW Bedarf in welcher Höhe für das Jahr 2027 Wohnbaufördermittel anmelden? 6. Aus welchem Grunde sind von den vom Land NRW im Jahre 2026 insgesamt in geförderten Wohnungsbau investierten Fördergeldern in Höhe von 2,65 Milliarden Euro lediglich 29,5 Millionen Euro nach Bonn überwiesen worden? BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Ergibt sich aus der Fragestellung und erfolgt im Übrigen mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de