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260160-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Instandsetzung und langfristige Sicherung des Feldweges zwischen Vilich und Geislar

Nummer
260160-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.08.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Geislar Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260160 CDU-, Grüne-, SPD-Bezirksfraktion, Linke, FDP -Antrag: Instandsetzung und langfristige Sicherung des Feldweges zwischen Vilich und Geislar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260160-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Instandsetzung und langfristige Sicherung des
Feldweges zwischen Vilich und Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei dem angesprochenen Weg handelt es sich um einen nicht gewidmeten
Wirtschaftsweg im Landschaftsschutzgebiet.
Bis zum Beginn des Landschaftsschutzgebiets wurde dieser gepflastert,
danach folgt eine unbefestigte Fläche.
Grundsätzlich ist der Weg in einem – seiner untergeordneten Bedeutung
entsprechend – verkehrssicheren Zustand (keine Schlaglöcher o.ä.).
Im Bereich des vorhandenen Baumbewuchses gibt es Stellen die matschig
sind, da dort die liegen gebliebenen Blätter zertrampelt bzw. zerfahren sind,
was aber bei einem „naturbelassenen Weg“ üblich ist.
Es sind zwei Senken vorhanden, die durch die Geländetopografie
unumgänglich sind.
Mit einfachen Mitteln ist bei den angesprochenen Punkten keine Verbesserung
zu erzielen.
Der Weg liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Siegmündung“, im
ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im
Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen“. Es gelten die im
Landschaftsplan festgesetzten Ge- und Verbote. Grundsätzlich sind innerhalb
der LSG alle Handlungen verboten, die dem Schutzzweck des Gebietes
zuwiderlaufen. Dazu gehört auch die Errichtung baulicher Anlagen,
einschließlich Straßen, Wege oder Plätze, auch wenn sie keiner
bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen.
Eine Instandsetzung des vorhandenen Weges mit einer wassergebundenen
Wegedecke ist demnach möglich. Eine Verbreiterung oder ein asphaltierter
Ausbau bedarf einer umfassenden landschaftsrechtlichen Prüfung.
Unabhängig von der erforderlichen Prüfung, inwieweit eine technische
Umsetzung aufgrund der vorliegenden Topografie möglich wäre, stehen keine
Haushaltsmittel für diese Maßnahme zur Verfügung.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de