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260158 · Beschlussvorlage

Festlegung eines Standards für Zusatzinformationen auf Straßenschildern

Nummer
260158
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Anhörung
  6. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260158
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Festlegung eines Standards für
Zusatzinformationen auf Straßenschildern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.04.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 28.04.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem folgenden Standard für Zusatzinformationen auf Straßenschildern wird
zugestimmt:
- Sicherstellung der Einheitlichkeit und Wiedererkennung durch Nutzung
des Verkehrszeichenträger-Systems „Berliner Rahmen“ mit einer
systembedingten, maximalen Nutzfläche von 900mm x 165mm
- Schriftart „DIN-Engschrift“ gemäß DIN 1450 und DIN 145112
- Anwendung der aus DIN 32975 abgeleiteten Mindest-
Schriftzeichengröße von 27mm - (somit maximal 120 Zeichen, verteilbar
auf maximal 3 Zeilen)
Begründung
Im Zusammenhang mit der Darstellung von Zusatzinformationen
(Zusatzschilder) zu Straßenschildern sollen die technischen Randbedingungen
bzw. Grundlagen der visuellen Darstellung der Texte in einem Standard wie
folgt festgelegt werden:
- Einheitlichkeit
Aufbau und Inhalt des Zusatzsystems sollen im Stadtgebiet einheitlich
sein, um einen Wiedererkennungswert zu erzielen. Der
Wiedererkennungswert ist für alle Verkehrsteilnehmer von hoher
Bedeutung, insbesondere auch für Menschen mit Sehbehinderung.
In Bonn erfolgt die Ausführung der Straßenbenennungsschilder VZ437
mit dem „Berliner Rahmen“-Schildersystem. Dies dient auch als
Nutzungsgrundlage für die Zusatzinformationsschilder.Seite 1 von 2
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- Nutzungsfläche des Textinhalts
Die Textnutzungsfläche begrenzt sich bauartbedingt auf eine maximale
Schildgröße von 930mm x 175mm. Nach Abzug der umlaufenden
Einschubbereiche (Rahmen) steht eine Nettogrundfläche von etwa
900mm x 165mm zu Verfügung.
- Lesbarkeit
Zur Gewährleistung einer guten Lesbarkeit ist insbesondere auf den
Schrifttyp, die Schriftzeichengröße und den Kontrast zu achten.
Als Schriftart muss eine gut leserliche Schrift gemäß DIN 1450
angewendet werden. Gut leserliche Schriftarten zeichnen sich u. a.
dadurch aus, dass sie serifenlos sind.
Außerdem ist eine gemischte Schrift aus Groß- und Kleinbuchstaben zu
verwenden und Kursivschrift zu vermeiden. In den Konstruktions-
Grafiken wird die „DIN-Engschrift“ verwendet, die auch auf
Verkehrsschildern gemäß StVO-Anwendung findet.
Die Vorgaben zur Schriftzeichengröße orientieren sich an den Vorgaben
der DIN 32975. Die Schriftzeichengröße ist demnach abhängig von der
Montagehöhe, der Schilderhöhe sowie der Entfernung des
Beobachterauges zum Schild.
Um eine einheitliche Schriftzeichengröße für (barrierefreie)
Beschilderungen vorzugeben, wird eine Montagehöhe von 2,25–2,50m
als Maßstab für die Berechnung herangezogen. Aus diesen Annahmen
resultiert eine Mindest-Beobachterentfernung von ca. 2,30m für
Rollstuhlfahrer, um das Schild lesen zu können. Mit dem Anspruch, das
Schild auch schon früher aus einer gewissen Distanz lesen zu können,
wird eine Entfernung von 5m als komfortabel angenommen. Schließlich
muss noch die Sehstärke des Betrachters berücksichtigt werden. Hier
wird mit Visus 0,3 (Sehstärke 30%) für sehbehinderte Menschen
kalkuliert, sodass eine Mindest-Schriftzeichengröße von 27mm ermittelt
wurde.
Kontrast in der Schrift bedeutet eine deutliche Unterscheidung zwischen
Textfarbe und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu gewährleisten,
insbesondere für Menschen mit Sehschwäche. Die Nutzung von
schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund wird in der DIN 1450 und
32975 als optimaler Kontrast geführt.
Wird der Qualitätsanspruch aus den DIN-Normen auf die baulichen
Randbedingen des Systems „Berliner Rahmen“ übertragen, ergibt sich in
Summe der im Beschlussvorschlag aufgeführte Vorschlag für den Standard.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de