260158 · Beschlussvorlage
Festlegung eines Standards für Zusatzinformationen auf Straßenschildern
Kerndaten
- Nummer
- 260158
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Hardtberg
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260158 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Festlegung eines Standards für Zusatzinformationen auf Straßenschildern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.04.2026 Empfehlung Hauptausschuss 28.04.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem folgenden Standard für Zusatzinformationen auf Straßenschildern wird zugestimmt: - Sicherstellung der Einheitlichkeit und Wiedererkennung durch Nutzung des Verkehrszeichenträger-Systems „Berliner Rahmen“ mit einer systembedingten, maximalen Nutzfläche von 900mm x 165mm - Schriftart „DIN-Engschrift“ gemäß DIN 1450 und DIN 145112 - Anwendung der aus DIN 32975 abgeleiteten Mindest- Schriftzeichengröße von 27mm - (somit maximal 120 Zeichen, verteilbar auf maximal 3 Zeilen) Begründung Im Zusammenhang mit der Darstellung von Zusatzinformationen (Zusatzschilder) zu Straßenschildern sollen die technischen Randbedingungen bzw. Grundlagen der visuellen Darstellung der Texte in einem Standard wie folgt festgelegt werden: - Einheitlichkeit Aufbau und Inhalt des Zusatzsystems sollen im Stadtgebiet einheitlich sein, um einen Wiedererkennungswert zu erzielen. Der Wiedererkennungswert ist für alle Verkehrsteilnehmer von hoher Bedeutung, insbesondere auch für Menschen mit Sehbehinderung. In Bonn erfolgt die Ausführung der Straßenbenennungsschilder VZ437 mit dem „Berliner Rahmen“-Schildersystem. Dies dient auch als Nutzungsgrundlage für die Zusatzinformationsschilder.Seite 1 von 2 Seite 2 - Nutzungsfläche des Textinhalts Die Textnutzungsfläche begrenzt sich bauartbedingt auf eine maximale Schildgröße von 930mm x 175mm. Nach Abzug der umlaufenden Einschubbereiche (Rahmen) steht eine Nettogrundfläche von etwa 900mm x 165mm zu Verfügung. - Lesbarkeit Zur Gewährleistung einer guten Lesbarkeit ist insbesondere auf den Schrifttyp, die Schriftzeichengröße und den Kontrast zu achten. Als Schriftart muss eine gut leserliche Schrift gemäß DIN 1450 angewendet werden. Gut leserliche Schriftarten zeichnen sich u. a. dadurch aus, dass sie serifenlos sind. Außerdem ist eine gemischte Schrift aus Groß- und Kleinbuchstaben zu verwenden und Kursivschrift zu vermeiden. In den Konstruktions- Grafiken wird die „DIN-Engschrift“ verwendet, die auch auf Verkehrsschildern gemäß StVO-Anwendung findet. Die Vorgaben zur Schriftzeichengröße orientieren sich an den Vorgaben der DIN 32975. Die Schriftzeichengröße ist demnach abhängig von der Montagehöhe, der Schilderhöhe sowie der Entfernung des Beobachterauges zum Schild. Um eine einheitliche Schriftzeichengröße für (barrierefreie) Beschilderungen vorzugeben, wird eine Montagehöhe von 2,25–2,50m als Maßstab für die Berechnung herangezogen. Aus diesen Annahmen resultiert eine Mindest-Beobachterentfernung von ca. 2,30m für Rollstuhlfahrer, um das Schild lesen zu können. Mit dem Anspruch, das Schild auch schon früher aus einer gewissen Distanz lesen zu können, wird eine Entfernung von 5m als komfortabel angenommen. Schließlich muss noch die Sehstärke des Betrachters berücksichtigt werden. Hier wird mit Visus 0,3 (Sehstärke 30%) für sehbehinderte Menschen kalkuliert, sodass eine Mindest-Schriftzeichengröße von 27mm ermittelt wurde. Kontrast in der Schrift bedeutet eine deutliche Unterscheidung zwischen Textfarbe und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu gewährleisten, insbesondere für Menschen mit Sehschwäche. Die Nutzung von schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund wird in der DIN 1450 und 32975 als optimaler Kontrast geführt. Wird der Qualitätsanspruch aus den DIN-Normen auf die baulichen Randbedingen des Systems „Berliner Rahmen“ übertragen, ergibt sich in Summe der im Beschlussvorschlag aufgeführte Vorschlag für den Standard. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de