260153 · Beschlussvorlage
Festlegung der Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Kerndaten
- Nummer
- 260153
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260153 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Festlegung der Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird auf ___ festgesetzt. Begründung Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 1 GO NRW wählt der Ausschuss für Chancengerech- tigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Vor der entsprechenden Wahl ist zunächst die zu wählende Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden festzulegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de