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260153 · Beschlussvorlage

Festlegung der Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Nummer
260153
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260153
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Festlegung der Zahl der stellvertretenden
Vorsitzenden des Ausschusses für
Chancengerechtigkeit und Integration
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
18.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird auf ___ festgesetzt.
Begründung
Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 1 GO NRW wählt der Ausschuss für Chancengerech-
tigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende
Vorsitzende. Vor der entsprechenden Wahl ist zunächst die zu wählende Zahl
der stellvertretenden Vorsitzenden festzulegen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de