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260150 · Beschlussvorlage

Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses

Nummer
260150
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260150
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden des
Hauptausschusses
Beratungsfolge
Hauptausschuss 24.02.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses werden gewählt:
1. ___________________________
2. ___________________________
Begründung
Der Oberbürgermeister ist gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW Vorsitzender des
Hauptausschusses.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertre-
ter/innen des Vorsitzenden. Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl nach § 50 Abs.
2 GO NRW.
Abweichend von den übrigen Ausschüssen unterliegt die Stellvertretung im
Hauptausschuss nicht dem Zugreifverfahren nach § 58 Abs. 5 GO NRW.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de