260150 · Beschlussvorlage
Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Kerndaten
- Nummer
- 260150
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260150 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Beratungsfolge Hauptausschuss 24.02.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses werden gewählt: 1. ___________________________ 2. ___________________________ Begründung Der Oberbürgermeister ist gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW Vorsitzender des Hauptausschusses. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertre- ter/innen des Vorsitzenden. Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Abweichend von den übrigen Ausschüssen unterliegt die Stellvertretung im Hauptausschuss nicht dem Zugreifverfahren nach § 58 Abs. 5 GO NRW. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de