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260136 · Beschlussvorlage

Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8021-10 „Schießbergweg“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Küdinghoven

Nummer
260136
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Telekom Campus Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Schießbergweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Mehlbergweg Straße· Limperich, Beuel
  • Loki-Schmidt-Platz Straße· Dottendorf, Bonn
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260136
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 8021-10 „Schießbergweg“,
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Küdinghoven
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Anhörung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8021-10 für ein Gebiet im Stadtbezirk
Beuel, Ortsteil Küdinghoven, für eine Fläche zwischen Schießbergweg, der
rechtsrheinischen DB-Trasse (von Köln über Troisdorf nach Wiesbaden), einer
Parallelen ca. 80 m nordwestlich zum Schießbergweg und Mehlbergweg ist
gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Begründung
Plangebiet
Das ca. 5.200 m² große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil
Küdinghoven an der Kreuzung Schießbergweg/Mehlbergweg und betrifft
Teilflächen des Grundstücks Gemarkung Beuel, Flur 64, Flurstücke 851 und
907. Es handelt sich um eine Vegetationsfläche zwischen der Wohnbebauung
Küdinghovens und Ramersdorf im Norden und dem Telekom Campus sowie
dem Gebäude des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
im Süden. Das Plangebiet ist derzeit mit einer üppigen Vegetation aus Bäumen
und Sträuchern bestanden. Nördlich und südlich verlaufen Gleise der
Stadtbahnlinien 62 und 65 bzw. der rechtsrheinischen DB-Trasse mit den
Bahnlinien RE 8 und RB 27. Östlich angrenzend befindet sich eine Freifläche
sowie kleingärtnerisch genutzte Flächen.
Vorhandenes Planungsrecht
Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplans Nr.
8021-10, der am 3. Januar 2001 Rechtskraft erlangt hat. Der Bebauungsplan
setzt für das Plangebiet eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fest (SPE-Fläche). Auf
der Fläche sind der Erhalt und Schutz der vorhandenen Vorwaldfläche sowie
die Anpflanzung eines standortgerechten heimischen Laubbaumes
vorgesehen. Die SPE-Fläche sowie die darauf durchgeführten MaßnahmenSeite 1 von 4
Seite 2
sind gemäß § 9 Abs. 1a BauGB den im Bebauungsplan Nr. 8021-10
festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen als Sammelausgleichsflächen
zugeordnet.
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt die Fläche analog zu der
Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar.
Planungsanlass und -ziel
Die Bundesstadt Bonn plant eine urbane Seilbahn als festen Bestandteil des
ÖPNV. Diese soll die rechts- wie linksrheinischen Bonner Stadtbezirke und
Ortsteile durch Stationen am Schießbergweg, an der Rheinaue, am UN-
Campus, am Loki-Schmidt-Platz sowie am Universitätsklinikum Bonn (UKB)
verbinden und so in Zukunft den Pendlerverkehr entzerren, das städtische
Straßennetz entlasten und die zukünftige verkehrliche Anbindung des UKB
entscheidend verbessern.
Da die geplante Endstation am Schießbergweg den Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplans widerspricht, ist eine Änderung des
Bebauungsplans Nr. 8021-10 im Bereich des geplanten Standorts der
Seilbahnstation erforderlich. Die Planung der gesamten Seilbahn unterliegt
einem Planfeststellungsverfahren nach dem Seilbahngesetz NRW, dessen
Genehmigung der Bezirksregierung Köln obliegt. Bis zum
Planfeststellungsbeschluss müssen zumindest die Voraussetzungen einer
materiellen Planreife i. S. des § 33 BauGB für die 1. Änderung des
Bebauungsplans erfüllt sein, da sonst ein Planhindernis für die Planfeststellung
besteht.
Ziel der Planaufstellung ist es daher, durch Festsetzung einer Verkehrsfläche
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB und einer überbaubaren Fläche für die
Seilbahnstation Schießbergweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die erforderliche Planfeststellung der urbanen Seilbahn zu schaffen. Hierfür
sind die festgesetzten SPE-Flächen an anderer Stelle nachzuweisen.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit der weiteren Stationen und der
Stützpfeiler ist nach einer ersten Einschätzung der Stadtverwaltung und der
Bezirksregierung keine Aufstellung bzw. Änderung von anderen
Bebauungsplänen notwendig.
Planverfahren
Da es sich bei der Seilbahn nicht um eine bauliche Maßnahme von
überörtlicher Bedeutung i.S. des BauGB handelt, kann von den
Regelungsinhalten des § 38 BauGB, der von einer Anwendung der §§ 29-37
BauGB und damit von der Beachtlichkeit des kommunalen Planungsrechts
absieht, kein Gebrauch gemacht werden. Eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 31 Abs. 2
BauGB ist ebenfalls nicht möglich, da durch die Inanspruchnahme der
festgesetzten SPE-Fläche für die Seilbahnstation die Grundzüge der Planung
berührt werden. Der Bebauungsplan wird daher im Verfahren mit
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der mit der Planung
verbundene Eingriff in Natur und Landschaft ist insofern durch entsprechende
Maßnahmen zu kompensieren. Darüber hinaus findet im
Planfeststellungsverfahren für die gesamte Seilbahn eineSeite 2 von 4
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Umweltverträglichkeitsprüfung statt.
Da die 1. Änderung des Bebauungsplans im engen Kontext zu der Seilbahn
steht und im Rahmen dessen bereits eine regelmäßige Beteiligung der
Öffentlichkeit stattfindet (z. B. Bürgerdialoge zur Machbarkeitsstudie 2016-
2017, Infomarkt am Münsterplatz sowie über die Mitmachplattform bonn-macht-
mit im April 2022, Forum für alle Trassenanwohnenden und interessierte
Bürger*innen 2024), kann festgestellt werden, dass die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung bereits auf dieser Grundlage
erfolgt ist. Damit kann gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB davon abgesehen
werden, diesen Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren erneut
durchzuführen.
Da die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-10 auf die Realisierung einer
Seilbahnstation abstellt und insofern nicht mit den aktuellen Darstellungen des
Flächennutzungsplanes korrespondiert, bedarf es zur Beachtung des
Entwicklungsgebotes gem. § 8 Abs. 2 BauGB einer Änderung des
Flächennutzungsplanes, die gem. § 8 Abs. 3 BauGB in einem Parallelverfahren
erfolgt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 3 von 4
Bebauungsplan Nr. 8021-10, 1. Änderung
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil Küdinghoven
Maßstab 1: 2500 Datum: 30.01.2026
100 mSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de