260129 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260129
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 28.01.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260129 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 21.01.2026 Bürgerantrag: Einführung von Kurzzeit- Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.04.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf die Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweise in der Stadt Bonn gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Anregung zur Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit dieser Anregung an Sie vor dem Hintergrund einer persönlichen, aber aus meiner Sicht exemplarischen Situation. Ich wohne derzeit in Bonn und nutze das bestehende System des Anwohnerparkens (Zone Z), das ich grundsätzlich als sinnvoll, gerecht und auch in der Höhe der Gebühren angemessen empfinde. Ende März werde ich jedoch leider aus Bonn wegziehen und mein aktueller Parkausweis lief Mitte Januar ab. Daher hätte ich faktisch nur noch für einen Zeitraum von etwa zwei Monaten Bedarf an einer Parkberechtigung. Auf meine Nachfrage hin wurde mir von der Stadt mitgeteilt, dass eine kürzere Laufzeit als sechs Monate nicht möglich ist, da es sich bei der Gebühr um eine Verwaltungsgebühr handelt und eine anteilige Erstattung oder verkürzte Ausstellung nicht vorgesehen ist. Diese Auskunft ist für mich rechtlich nachvollziehbar. Gleichzeitig bedeutet sie in der praktischen Anwendung, dass für einen Nutzungszeitraum von rund zwei Monaten eine Gebühr in Höhe von 180 Euro anfällt, was ich in solchen Übergangssituationen als unverhältnismäßig hoch empfinde. Mir geht es mit dieser Anregung ausdrücklich nicht um meinen individuellen Fall, sondern um die grundsätzliche Ausgestaltung des Systems. Nach der aktuellen Regelung können Bewohnerparkausweise ausschließlich mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten beantragt werden. Diese Ausgestaltung ist für viele Lebenssituationen gut praktikabel. In bestimmten Fällen führt sie jedoch zu erheblichen Belastungen, insbesondere bei zeitlich absehbaren Übergangsphasen, wie zum Beispiel: kurzfristigen Umzügen innerhalb oder aus dem Stadtgebiet, befristeten beruflichen Aufenthalten, vorübergehenden Pflege- oder Betreuungssituationen, zeitlich begrenzten Wohnverhältnissen (z. B. Zwischenmiete, Studierende, Praktika) oder auch Besuchern. Vor diesem Hintergrund rege ich an, zu prüfen, ob das bestehende System um Kurzzeit-Anwohnerparkausweise ergänzt werden kann, beispielsweise mit Laufzeiten von: 1 oder 2 Wochen, 1 Monat, 3 Monaten. Eine solche Ergänzung könnte aus meiner Sicht mehrere Vorteile bieten: höhere Bürgerfreundlichkeit und Flexibilität, bessere Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung, fairere Abbildung tatsächlicher Nutzungszeiträume, weiterhin verlässliche Einnahmen für die Stadt bei gleichzeitiger bedarfsgerechter Gestaltung. Mir ist bewusst, dass hierbei rechtliche und verwaltungstechnische Rahmenbedingungen, insbesondere im Gebührenrecht, zu berücksichtigen sind. Gerade deshalb würde ich es begrüßen, wenn die zuständigen Gremien prüfen, ob und in welcher Form eine entsprechende Anpassung der Regelungen grundsätzlich möglich und sinnvoll wäre. Ich danke Ihnen für die Befassung mit dieser Anregung und für die Weiterleitung an die zuständigen Stellen beziehungsweise Gremien. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von 2 Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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