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260129 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn

Nummer
260129
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
28.01.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 28.01.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.04.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260129-01 ST Bürgerantrag: Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260129
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
21.01.2026
Bürgerantrag: Einführung von Kurzzeit-
Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
05.04.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweise in der
Stadt Bonn gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Anregung zur Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit dieser Anregung an Sie vor dem Hintergrund einer persönlichen, aber aus meiner Sicht
exemplarischen Situation.
Ich wohne derzeit in Bonn und nutze das bestehende System des Anwohnerparkens (Zone Z), das ich
grundsätzlich als sinnvoll, gerecht und auch in der Höhe der Gebühren angemessen empfinde. Ende März werde
ich jedoch leider aus Bonn wegziehen und mein aktueller Parkausweis lief Mitte Januar ab. Daher hätte ich
faktisch nur noch für einen Zeitraum von etwa zwei Monaten Bedarf an einer Parkberechtigung.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir von der Stadt mitgeteilt, dass eine kürzere Laufzeit als sechs Monate nicht
möglich ist, da es sich bei der Gebühr um eine Verwaltungsgebühr handelt und eine anteilige Erstattung oder
verkürzte Ausstellung nicht vorgesehen ist. Diese Auskunft ist für mich rechtlich nachvollziehbar. Gleichzeitig
bedeutet sie in der praktischen Anwendung, dass für einen Nutzungszeitraum von rund zwei Monaten eine
Gebühr in Höhe von 180 Euro anfällt, was ich in solchen Übergangssituationen als unverhältnismäßig hoch
empfinde.
Mir geht es mit dieser Anregung ausdrücklich nicht um meinen individuellen Fall, sondern um die grundsätzliche
Ausgestaltung des Systems. Nach der aktuellen Regelung können Bewohnerparkausweise ausschließlich mit
einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten beantragt werden. Diese Ausgestaltung ist für viele Lebenssituationen
gut praktikabel. In bestimmten Fällen führt sie jedoch zu erheblichen Belastungen, insbesondere bei zeitlich
absehbaren Übergangsphasen, wie zum Beispiel:
kurzfristigen Umzügen innerhalb oder aus dem Stadtgebiet, befristeten beruflichen Aufenthalten,
vorübergehenden Pflege- oder Betreuungssituationen, zeitlich begrenzten Wohnverhältnissen (z. B.
Zwischenmiete, Studierende, Praktika) oder auch Besuchern.
Vor diesem Hintergrund rege ich an, zu prüfen, ob das bestehende System um Kurzzeit-Anwohnerparkausweise
ergänzt werden kann, beispielsweise mit Laufzeiten von:
1 oder 2 Wochen,
1 Monat,
3 Monaten.
Eine solche Ergänzung könnte aus meiner Sicht mehrere Vorteile bieten:
höhere Bürgerfreundlichkeit und Flexibilität,
bessere Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung,
fairere Abbildung tatsächlicher Nutzungszeiträume,
weiterhin verlässliche Einnahmen für die Stadt bei gleichzeitiger bedarfsgerechter Gestaltung.
Mir ist bewusst, dass hierbei rechtliche und verwaltungstechnische Rahmenbedingungen, insbesondere im
Gebührenrecht, zu berücksichtigen sind. Gerade deshalb würde ich es begrüßen, wenn die zuständigen Gremien
prüfen, ob und in welcher Form eine entsprechende Anpassung der Regelungen grundsätzlich möglich und
sinnvoll wäre.
Ich danke Ihnen für die Befassung mit dieser Anregung und für die Weiterleitung an die zuständigen Stellen
beziehungsweise Gremien.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de