260128-02 · Mitteilungsvorlage
Antrag auf Umgestaltung, Begrünung und Spielstraße für die Bergstraße zwischen Karl-Barth-Straße und Burbacher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 260128-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Karl-Barth-Straße Hauptort
- Burbacher Straße
- Bergstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260128-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Antrag auf Umgestaltung, Begrünung und Spielstraße für die Bergstraße zwischen Karl-Barth- Straße und Burbacher Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung vom 19.05.2026 den Bürgerantrag DS 260128, welcher eine Umgestaltung, Begrünung und die Anordnung einer Spielstraße für Bergstraße im Abschnitt zwischen Burbacher Straße und Karl-Barth-Straße fordert, ungeändert beschlossen. Nachfolgend teilt die Verwaltung das Prüfergebnis zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages mit: 1. Straßensanierung: Verlegung einer neuen, hochwertigen Straßenoberfläche, um Schlaglöcher zu beseitigen und die Straße dauerhaft befahrbar zu machen. Die Straßenoberfläche wird durch die Stadtwerke Bonn (SWB) sowie Amt 66 im Nachgang der laufenden Leitungsbaumaßnahme fachgerecht wiederhergestellt. Dabei werden auch zurzeit vorhandene Schlaglöcher beseitigt. Die Maßnahme wird im August / September 2026 abgeschlossen. Da eine gesamthafte Umplanung des Straßenquerschnittes, welche für die Realisierung der weiteren Antragsinhalte erforderlich wäre, eine längere Planungsphase erfordern würde, wurde sich gegen eine provisorische Schließung der Straßendecke entschieden. 2. Begrünung mit Bäumen: Aufstellung von 3–5 großen Pflanzkübeln mit Bäumen, um Schatten, Frischluftzufuhr und optische Aufwertung zu schaffen. Baum oder eine andere Grünfläche. Die Gehwegbreite, sowie der gesamte Straßenquerschnitt der Bergstraße im betreffenden Abschnitt ist zu gering, um bestenfalls Baumpflanzungen oder adäquat große Pflanzgefäße zu etablieren. Bodengebundene Baumbeete sind zudem aufgrund der unterirdischen Infrastruktur dort nicht möglich. Die Verwaltung befürwortet die Aufstellung von mobilem Grün oder Bäumen in Pflanzgefäßen nur in Ausnahmefällen, da sich die Lebensdauer insbesondere von Bäumen / Großgehölzen hier auf maximal 4-5 Jahre in den Gefäßen beschränkt. Danach müssen die Bäume in größere Beete mit großem durchwurzelbarem Raum ausgepflanzt werden.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In diesen ca. 4-5 Jahren ist außer einer optischen Wirkung der mobilen Baumpflanzungen ohne Bodenanschluss nicht oder nur marginal von einer ökologischen oder stadtklimatisch positiven Wirkung der Gehölze auszugehen. Eine nennenswerte, das Klima in der Straße regulierende Wirkung durch Überschirmung / Beschattung ist in dieser kurzen Standzeit durch die Gehölze nicht zu erwarten und steht dem zu erwartenden Pflege- und Wässerungsaufwand für die Gefäße unverhältnismäßig gegenüber. Nicht ohne Grund wird für Baumpflanzungen gemäß aktuellem Stand der Technik / gemäß den FLL-Richtlinien ein Mindestvolumen an durchwurzelbarem Raum von 12m³ zugrunde gelegt. Mobile Baumstandorte und die Vereinbarkeit mit verschiedenen Nutzungen sind mit einem hohen Pflegeaufwand und daraus resultierend auch höheren Kosten verbunden, welche bei den gegenwärtigen personellen und finanziellen Ressourcen des Fachamtes nicht sichergestellt werden können. Pflanzgefäße trocknen um ein Vielfaches schneller aus als bodengebundene Baumbeete und müssen im Zeitraum März bis September 1-2 x und in trockenen heißen Sommern mindestens 3-4 x in der Woche durchdringend gewässert werden. Eigenes Personal steht für diese Arbeiten seitens der Fachverwaltung nicht zur Verfügung. Die Pflege-/ Wässerungsarbeiten müssten an ein externes Unternehmen beauftragt werden. 3. Park- und Fahrradstellplätze: Einrichtung von 2 Parkflächen für jeweils mindestens 6 Fahrräder, im Idealfall überdacht, um (…) überhaupt eine Chance zum Abstellen von Rädern zu haben. Die zur Verfügung stehende Gehwegbreite in der Bergstraße variiert innerhalb des Straßenverlaufes sehr stark und beträgt ca. 1,35m – 2,00m. Lediglich im Bereich von Gebäudevorsprüngen und Zufahrten liegen punktuell größere Gehwegbreiten vor. Da feste Einbauten mind. 0,50m vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt werden müssen, würde die Errichtung von Fahrradbügeln im Seitenbereich zu einer Unterschreitung der erforderlichen Mindestgehwegbreiten (mind. 1,50m) führen. Daher ist die Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten im Seitenbereich nicht realisierbar. Eine Aufstellung in den breiteren Bereichen scheidet aufgrund der vorhandenen Zufahrten bzw. Hauszugänge aus. 4. Verweilflächen: Installation von 2-3 Bänken, die Anwohnerinnen und Passantinnen zum Verweilen einladen. z.B. in der Nähe der Baumkübel. Die Aufstellung von Bänken müsste standortspezifisch geprüft werden. Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreiten von ca. 1,35m – 2,00m scheiden weite Teile der Straße jedoch aufgrund der Freihaltung der Mindestgehwegbreiten von 1,50m aus. Aus fachlicher Sicht erscheint eine Aufstellung von Bänken jedoch auch nur in Verbindung mit einer Aufwertung des Straßenraums zielführend. 5. Spielstraße: Umwandlung des Straßenabschnitts in eine Spielstraße Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Diese dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiertSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Sie müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Ein niveaugleicher Ausbau für die Straße ist erforderlich. Diese Voraussetzungen sind in der Bergstraße nicht gegeben, sodass eine Umwandlung in eine Spielstraße nur in Betracht käme, sofern eine vollständige Umgestaltung des Straßenquerschnitts hin zu einer Mischverkehrsfläche geplant und umgesetzt würde. Fazit Die Realisierung der im Antrag gewünschten Aspekte ist, mit Ausnahme von Ziffer 1, aus zuvor genannten Gründen kurzfristig nicht darstellbar. Die Umsetzung von Baumstandorten sowie die Einrichtung einer „Spielstraße“ / eines verkehrsberuhigten Bereiches würden eine umfassende Überplanung des Straßenraums erfordern. Die Erstellung der vollständigen Straßenplanung inkl. aller erforderlichen Planungsprozesse (Grundlagenermittlung, Planungsleistung, Beteiligungsverfahren, etc.) ist unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen sowie des kurzfristigen Zeitraums vom Eingang des Antrages bis zur Fertigstellung der Leitungsbaumaßnahme nicht realisierbar gewesen. Der beschlossene Antrag wird daher unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung der nächsten HH-Planentwürfe bzw. der mittelfristigen Finanzplanung zu betrachten sein. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de