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260128-02 · Mitteilungsvorlage

Antrag auf Umgestaltung, Begrünung und Spielstraße für die Bergstraße zwischen Karl-Barth-Straße und Burbacher Straße

Nummer
260128-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Burbacher Straße Straße· Kessenich, Bonn
  • Bergstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Übergeordnet

  1. 260128 Bürgerantrag: Antrag auf Umgestaltung, Begrünung und Spielstraße für die Bergstraße zwischen Karl-Barth-Straße und Burbacher Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260128-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Antrag auf Umgestaltung, Begrünung und
Spielstraße für die Bergstraße zwischen Karl-Barth-
Straße und Burbacher Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung vom 19.05.2026 den
Bürgerantrag DS 260128, welcher eine Umgestaltung, Begrünung und die
Anordnung einer Spielstraße für Bergstraße im Abschnitt zwischen Burbacher
Straße und Karl-Barth-Straße fordert, ungeändert beschlossen.
Nachfolgend teilt die Verwaltung das Prüfergebnis zu den einzelnen Punkten
des Bürgerantrages mit:
1. Straßensanierung: Verlegung einer neuen, hochwertigen
Straßenoberfläche, um Schlaglöcher zu beseitigen und die Straße
dauerhaft befahrbar zu machen.
Die Straßenoberfläche wird durch die Stadtwerke Bonn (SWB) sowie Amt
66 im Nachgang der laufenden Leitungsbaumaßnahme fachgerecht
wiederhergestellt. Dabei werden auch zurzeit vorhandene Schlaglöcher
beseitigt. Die Maßnahme wird im August / September 2026 abgeschlossen.
Da eine gesamthafte Umplanung des Straßenquerschnittes, welche für die
Realisierung der weiteren Antragsinhalte erforderlich wäre, eine längere
Planungsphase erfordern würde, wurde sich gegen eine provisorische
Schließung der Straßendecke entschieden.
2. Begrünung mit Bäumen: Aufstellung von 3–5 großen Pflanzkübeln
mit Bäumen, um Schatten, Frischluftzufuhr und optische
Aufwertung zu schaffen. Baum oder eine andere Grünfläche.
Die Gehwegbreite, sowie der gesamte Straßenquerschnitt der Bergstraße
im betreffenden Abschnitt ist zu gering, um bestenfalls Baumpflanzungen
oder adäquat große Pflanzgefäße zu etablieren. Bodengebundene
Baumbeete sind zudem aufgrund der unterirdischen Infrastruktur dort nicht
möglich. Die Verwaltung befürwortet die Aufstellung von mobilem Grün oder
Bäumen in Pflanzgefäßen nur in Ausnahmefällen, da sich die Lebensdauer
insbesondere von Bäumen / Großgehölzen hier auf maximal 4-5 Jahre in
den Gefäßen beschränkt. Danach müssen die Bäume in größere Beete mit
großem durchwurzelbarem Raum ausgepflanzt werden.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
In diesen ca. 4-5 Jahren ist außer einer optischen Wirkung der mobilen
Baumpflanzungen ohne Bodenanschluss nicht oder nur marginal von einer
ökologischen oder stadtklimatisch positiven Wirkung der Gehölze
auszugehen. Eine nennenswerte, das Klima in der Straße regulierende
Wirkung durch Überschirmung / Beschattung ist in dieser kurzen Standzeit
durch die Gehölze nicht zu erwarten und steht dem zu erwartenden Pflege-
und Wässerungsaufwand für die Gefäße unverhältnismäßig gegenüber.
Nicht ohne Grund wird für Baumpflanzungen gemäß aktuellem Stand der
Technik / gemäß den FLL-Richtlinien ein Mindestvolumen an
durchwurzelbarem Raum von 12m³ zugrunde gelegt.
Mobile Baumstandorte und die Vereinbarkeit mit verschiedenen Nutzungen
sind mit einem hohen Pflegeaufwand und daraus resultierend auch höheren
Kosten verbunden, welche bei den gegenwärtigen personellen und
finanziellen Ressourcen des Fachamtes nicht sichergestellt werden können.
Pflanzgefäße trocknen um ein Vielfaches schneller aus als
bodengebundene Baumbeete und müssen im Zeitraum März bis
September 1-2 x und in trockenen heißen Sommern mindestens 3-4 x in
der Woche durchdringend gewässert werden. Eigenes Personal steht für
diese Arbeiten seitens der Fachverwaltung nicht zur Verfügung. Die Pflege-/
Wässerungsarbeiten müssten an ein externes Unternehmen beauftragt
werden.
3. Park- und Fahrradstellplätze: Einrichtung von 2 Parkflächen für
jeweils mindestens 6 Fahrräder, im Idealfall überdacht, um (…)
überhaupt eine Chance zum Abstellen von Rädern zu haben.
Die zur Verfügung stehende Gehwegbreite in der Bergstraße variiert
innerhalb des Straßenverlaufes sehr stark und beträgt ca. 1,35m – 2,00m.
Lediglich im Bereich von Gebäudevorsprüngen und Zufahrten liegen
punktuell größere Gehwegbreiten vor. Da feste Einbauten mind. 0,50m vom
Fahrbahnrand entfernt aufgestellt werden müssen, würde die Errichtung
von Fahrradbügeln im Seitenbereich zu einer Unterschreitung der
erforderlichen Mindestgehwegbreiten (mind. 1,50m) führen. Daher ist die
Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten im Seitenbereich nicht
realisierbar. Eine Aufstellung in den breiteren Bereichen scheidet aufgrund
der vorhandenen Zufahrten bzw. Hauszugänge aus.
4. Verweilflächen: Installation von 2-3 Bänken, die Anwohnerinnen
und Passantinnen zum Verweilen einladen. z.B. in der Nähe der
Baumkübel.
Die Aufstellung von Bänken müsste standortspezifisch geprüft werden.
Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreiten von ca. 1,35m – 2,00m
scheiden weite Teile der Straße jedoch aufgrund der Freihaltung der
Mindestgehwegbreiten von 1,50m aus. Aus fachlicher Sicht erscheint eine
Aufstellung von Bänken jedoch auch nur in Verbindung mit einer
Aufwertung des Straßenraums zielführend.
5. Spielstraße: Umwandlung des Straßenabschnitts in eine
Spielstraße
Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in
Betracht kommen. Diese dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiertSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion
verfügen. Sie müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck
vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine
untergeordnete Bedeutung hat. Ein niveaugleicher Ausbau für die Straße ist
erforderlich.
Diese Voraussetzungen sind in der Bergstraße nicht gegeben, sodass eine
Umwandlung in eine Spielstraße nur in Betracht käme, sofern eine
vollständige Umgestaltung des Straßenquerschnitts hin zu einer
Mischverkehrsfläche geplant und umgesetzt würde.
Fazit
Die Realisierung der im Antrag gewünschten Aspekte ist, mit Ausnahme von
Ziffer 1, aus zuvor genannten Gründen kurzfristig nicht darstellbar. Die
Umsetzung von Baumstandorten sowie die Einrichtung einer „Spielstraße“ /
eines verkehrsberuhigten Bereiches würden eine umfassende Überplanung des
Straßenraums erfordern. Die Erstellung der vollständigen Straßenplanung inkl.
aller erforderlichen Planungsprozesse (Grundlagenermittlung,
Planungsleistung, Beteiligungsverfahren, etc.) ist unter Berücksichtigung der
zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen sowie des
kurzfristigen Zeitraums vom Eingang des Antrages bis zur Fertigstellung der
Leitungsbaumaßnahme nicht realisierbar gewesen.
Der beschlossene Antrag wird daher unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung
im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung der
nächsten HH-Planentwürfe bzw. der mittelfristigen Finanzplanung zu
betrachten sein.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de