260127-25 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; Antrag zur Vorlage 260127
Kerndaten
- Nummer
- 260127-25 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- F
- Siegburger Straße
- Röhfeldstraße
- Hardthöhe
- Christian-Kölbach-Straße
- Hauptbahnhof
- Pützchen
- Hochkreuz
- Brüser Berg
- Hardthöhe
- Ramersdorf
- Oberkassel
- Alt-Godesberg
- Röttgen
- Mehlem
- Endenich
- Beuel
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Kulturausschusses Empfehlung
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Änderungsantrag öffentlich 260127-25 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Jürgen Lauer BBB-Änderungsantrag Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; Antrag zur Vorlage 260127 Beratungsfolge Kulturausschuss 03.09.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Unter Ablehnung des Verwaltungsvorschlags, wird Variante C der Beschlussvorlage mit folgenden Modifikationen weiterverfolgt: a) Die Oper wird in Modulbauweise am bisherigen Standort neu errichtet. b) Das Schauspielhaus wird ohne Aufrüstung der Bühnentechnik saniert. c) Es wird untersucht, ob statt der Sanierung der maroden Gebäude der Jutefabrik ein Neubau der Theaterwerkstätten ggfs. einschließlich der Verwaltung in Modulbauweise möglich ist und zwar ca) entweder unter Aufhebung des Denkmalschutzes und Niederlegung einiger Gebäude der ehemaligen Jutefabrik an der bisherigen Stelle cb) oder auf einem anderen Gewerbegrundstück. 2. Der Oberbürgermeister wird zum Entscheid über die Zukunft der Bonner Bühnen beauftragt, eine finalen Beschlussvorlage bis zur letzten Sitzung vor der Weihnachtspause 2026 vorzulegen. Begründung Es wird auf den beigefügten Schriftsatz verwiesen. Anlage/n 1 2026.09.03 KultA BBB-ÄA Bonner Bühnen Anlage (öffentlich)Seite 1 von 15 1 B E G R Ü N D U N G 1. Oper und Schauspiel sind in Bonn wichtig, um den Status Bundesstadt zu erhalten, die Attraktivität des Standortes für internationale Einrichtungen zu sichern, das Selbstverständnis als Beethovenstadt zu unterstreichen und die Region kulturell zu bereichern. 2. Nachdem die Verwaltung 5 Varianten mit Sachkundigen untersucht hat, wäre es vermessen, von politischer Seite weitere Varianten zu entwickeln. Es können allerdings Modifikationen zu den Verwaltungsvorschlägen angeregt werden. 3. Die Varianten A und B scheiden angesichts der finanziellen Situation der Stadt aus. A auch deshalb, weil die Risiken einer Sanierung noch nicht vollständig erfasst sind. In der technischen Due Diligence ist ausgeführt, es sei lediglich eine „stichprobenartige Inaugenscheinnahme im Rahmen einer Kurzbegehung ohne EingriƯe in die Bausubstanz“ erfolgt. Für eine verlässliche Analyse des Sanierungsbedarfs ist dies nicht ausreichend. Das weiß auch Drees & Sommer, kommt man dort doch schon nach der oberflächlichen Beurteilung zu Sanierungskosten von über 600 Mio Euro. Nach Stadthalle, Beethovenhalle und Kölner Oper sollten auf Basis solcher Zahlen keine finanziellen Abenteuer eingegangen werden. 4. Es verbleiben die Varianten C – E, die jeweils eine Modulbauweise enthalten. Modulbauweisen sind machbar, kostengünstig und halten ca. 50 – 60 Jahre, was in etwa der jetzigen Lebensdauer von Oper und Schauspiel entspricht: Kassel: 850 Plätze, 21.6 Mio Euro(mit Containerdorf?) München: Konzertsaal, 1.800 Plätze, 43 Mio Euro Coburg: 584 Plätze, 3 Nebengebäude, 40,1 Mio Euro Ingolstadt: nur Schauspiel, 460 Plätze, gebraucht von der Stadt St. Gallen erworben, 7,2 Mio Euro Schloss Johannisberg: Konzertsaal, 1.200 Plätze, geschätzt 7-stellig (von Sponsoren bezahlt) Euro Aus den vorstehenden Zahlen ergibt sich, dass die von der Stadt aufgerufenen 150 Mio Euro einschließlich Abbruch (7 Mio Euro) und Interim in Variante C sowie die 140 Mio Euro in Variante D bzw. die 187 Mio Euro in Variante E erläuterungsbedürftig sind. (Alle vorgenannten Zahlen zuzüglich Kostensteigerungen, Unvorhergesehenes und MwSt). 5. Die von der Verwaltung favorisierte Variante E weist in der Darstellung eine Reihe von Ungereimtheiten auf:Seite 2 von 15 2 a) Die Modulbauweise in Variante C soll ohne Verwaltungsgebäude, Probebühnen und Werkstätten auskommen. Deshalb wird die Jutefabrik Beuel mit 69 Mio Euro1 Sanierungskosten angegeben. Auch in der Variante E sollen Verwaltung, Probebühnen und Werkstätten in den Gebäuden der Jutefabrik und nicht in den Modulgebäuden untergebracht werden. Gleichwohl werden hier nur noch 50 Mio aufgerufen. Betrachtet man die Kostenzusammenstellung (Bl. 275Ư/322 der Ratsvorlage), so ergeben sich 68,561 Mio netto, was dafür spricht, dass die Zahl in der Variante E falsch ist. Hinzu kommt, dass die Verwaltung in 260127 – 21 St, S. 26f ausführt, es seien weitere 36 Mio Euro für die erweiterte Herrichtung der Theaterwerkstätten inklusive des Anschluss der Modulbauten an diese in dem Betrag „Neubau Schauspiel und Oper“ in Höhe von 187 Mio Euro in Variante E enthalten b) Die Kosten für die Neugestaltung Boeselagerhof und die Sanierung des denkmalgeschützten Theaters Bad Godesberg sind in Variante E nicht enthalten. Hierfür werden zwei Begründungen geliefert. Im GA war am 24.04.2026 zu lesen, die Stabsstellenleiterin habe in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ausgeführt: „Es gehe um Vergleichbarkeit rein auf den Theaterbetrieb bezogen. Wenn das Schauspielhaus in Variante E nicht mehr als städtische Spielstätte genutzt werde, sei seine Sanierung keine Theaterposition. Deshalb sei sie aus der Rechnung herausgenommen worden. Anders als in den Varianten A – D.“ In diesem Sinn äußert sich die Verwaltung auch in DS 260127 – 21, S.13. Anlässlich der Vorstellung in der VHS hat die Stabsstellenleiterin gemeint, die Nachnutzung der Immobilien sei eine politische Frage, die sie nicht vorgeben wolle. Deshalb seien die Kosten bewusst nicht aufgenommen worden. In beiden Fällen sind die Kosten damit nicht faktisch aufgelöst. Während die erste Aussage eine gewisse Blauäugigkeit erkennen lässt (den Bürgern ist egal, ob die Kosten aus dem Kulturetat oder einem anderen Etat der Stadt bezahlt werden), könnte in der nachgebesserten Version eine Gefahr liegen, dass sich der OB von seiner Aussage, es werde etwas für die Stadtgesellschaft auf dem Operngelände entstehen, verabschiedet. In der Verwaltungsvorlage (DS 260127, S. 20) hieß es noch: 1 Alle nachfolgenden Zahlen sind der Verwaltungsvorlage 260127 entnommen, es sei denn, es wird eine andere Quelle benannt.Seite 3 von 15 3 Der Standort der Oper hat besondere Bedeutung für die im Masterplan Innere Stadt vorgesehene Stärkung der Achse Innenstadt zum Rhein und sollte weiterhin mit öffentlichen Nutzungen „bespielt“ werden, um einen Mehrwert auch für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu erwirken. Bei Aufgabe dieser Ankündigung, ließe sich das Grundstück auch gewinnbringend (wenn ähnliche Fehler wie auf dem Gelände des Zementwerkes in Oberkassel oder am Bonner Lochvermieden werden) veräußern. Gleichwohl bleiben die Kosten der Sanierung in Bad Godesberg. Unterstellt man hingegen die Verwaltungsvorlage (DS 260127, S. 20) für den Boeselagerhof („öƯentliche Nutzungen“) als zutreƯend, so muss hierfür ein Betrag aufgewandt werden. Selbst wenn man kein Gebäude errichten, sondern nur eine Parkfläche erstellen wollte, zeigen die Kosten für die Fläche vor der Beethovenhalle (8,4 Mio Euro), dass hier ein weiterer erheblicher Betrag wartet. Die Kosten für die in jedem Fall erforderlich werdende Sanierung Bad Godesberg gibt die Verwaltung mit Beträgen zwischen 30 und 36 Mio Euro netto an, was daran liegt, dass im ersteren Fall die Preise 2025 ohne Aufschläge und im letzteren Fall Kostensteigerung und Risikoaufschlag berücksichtigt sind. Auch diese Beträge sind bei einer Nachnutzung durch andere Interessenten (in DS 260127 – 21 ST spricht die Verwaltung von VHS und Musikschule) zu hinterfragen. Sollte von VHS und Musikschule wirklich ein Theater mit 440 Plätzen bespielt werden? Oder wäre nicht vielmehr ein umfangreicher Umbau erforderlich? Im Rahmen dieser Betrachtung sollen jedoch über die ohnehin erforderlichen Sanierungskosten keine Kosten für noch nicht feststehende Nachnutzungen angesetzt werden. c) Aus dem Vergleich der Varianten D und E ergibt sich, dass die zusätzlichen Kosten für die Modulbauweise des Schauspiels in Beuel auf 47 Mio Euro geschätzt werden. Demgegenüber ist die Generalsanierung des Schauspielhauses mit 52 Mio Euro angesetzt. Steigt man in die Zahlen von Drees & Sommer ein (Konzeptstudie zu den baulichen Varianten als Anlage zu DS 260127, Bl. 52), so fallen für die Sanierung des Schauspiels ohne Bühnentechnik, aber mit energetischer Ertüchtigung 31 Mio Euro (auch hier: Kostenermittlung für 2025) netto an. Eine Bühnenertüchtigung erscheint nach den Ausführungen der Stabsstellenleiterin anlässlich der Veranstaltung der VHS nicht erforderlich zu sein. Sie hat ausgeführt, für den heutigen Zeitpunkt sei die Bühnentechnik „super“. Damit hat sie auf den Vorhalt einer Teilnehmerin reagiert, laut Aussage des Schauspieldirektors gebe es keinen Sanierungsbedarf an der Bühnentechnik. Dann sollte ein erst in künftigen Jahren sich als möglicherweise sinnvoll erweisendesSeite 4 von 15 4 update der Bühnentechnik nicht jetzt schon in den Varianten C und D berücksichtigt werden. d) Es gibt noch kein Verkehrskonzept für Beuel. Die Anzahl der Stellplätze wird in der Vorlage nicht mitgeteilt. Auf Nachfrage heißt es in DS 260127 – 21 ST, S. 5f für 1.500 Besucher seien 225 Stellplätze für PKW und 50 Fahrradstellplätze erforderlich. Bekannt ist, dass das Pantheon zur Zeit 130 Stellplätze laut Baugenehmigung hat und dass insgesamt 134 Stellplätze über das gesamte Gelände verteilt vorhanden sind. Die Parksituation ist an Abenden, an denen im Pantheon gespielt wird, chaotisch. Hierzu heißt es im ISEK Beuel Ost (DS 202312) S. 29 Es ist damit zu rechnen, dass dies bereinigt werden muss, insbesondere auch, um den zusätzlichen Konflikt zwischen anströmendem Besucherverkehr zum Theater und den Parkplatzbenutzern des Pantheon kommt. Realistischerweise sind diese 130 Stellplätze des Pantheon ebenfalls in einem Parkhaus nachzuweisen. Wenn es daher in DS 260127 heißt: "Parkhaus mindestens 80 Stellplätze" (S. 279 von 322) scheint damit das Parkhaus in der bisherigen Planung (und in der Kostenermittlung) nur als Platzhalter vorhanden zu sein. Dies bestätigt die Verwaltung in 260127 – 21 ST S. 6, wenn sie von einem Parkhaus mit 2.000 m² spricht. Dazu muss man wissen, dass pro Stellplatz in einem Parkhaus unter Berücksichtigung der Zu- und Abwege von einem Platzbedarf von 25 – 35 m² ausgegangen werden muss. Da nach Auskunft der Stadt mindestens 30% der Stellplätze barrierefrei hergerichtet werden müssen, dürfte der Platzbedarf sicher nicht an der unteren Grenze (25m²) liegen. Auch der Umstand, dass das Parkhaus in der Sitzungsvorlage (Bl. 275/322) unter „Ergänzende Leistungen“ mit 1 Mio Euro2 aufgeführt ist, spricht dafür, 2 Netto, Baupreise 2025.Seite 5 von 15 5 dass hier nicht die wirklichen Kosten ermittelt worden sind.3 Bei 225 + 130 = 355 Stellplätzen ist mit einem Mehrfachen der Kosten zu rechnen.4 Dies entspricht in etwa der aktuell vorhandenen Stellplatzanzahl in der Operngarage, die bei nahezu jeder Opernaufführung hoffnungslos überfüllt ist, obwohl sie vom ÖPNV bestens angebunden ist. Berücksichtigt man weiter die chaotische Situation, die häufig um die 130 Stellplätze des Pantheons entsteht, so ist zu prüfen, ob eine bisher nur überschaubar an den ÖPNV angebundene Lage (siehe unter e) in der ehemaligen Jutefabrik nicht verstärkt PKW anzieht. Auch dies will die Verwaltung offensichtlich in das noch zu erstellende Verkehrskonzept verschieben. Dabei ist jedenfalls seit ISEK Beuel Ost bekannt, dass die Parkplatzsituation bei Veranstaltungen konfliktträchtig ist, weil nicht ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Wie das Parkhaus, das ausweislich der Verwaltungsvorlage nicht über den Haupteingang von der Siegburger Straße erreicht werden kann, angefahren werden soll, bedarf ebenfalls noch der Klärung. Der einzige Zugang führt über die Röhfeldstraße/Christian-Kölbach-Str.(letztere ist Sackgasse). Nach der Stellungnahme der Verwaltung müssen 50 Fahrradstellplätze für das Theater hinzukommen. Die Fahrräder vor dem Pantheon verteilen sich zur Zeit ohne erkennbare Ordnung auf dem Gelände. Es sind Fahrradstellplätze für rund 70 Fahrräder nachzuweisen. Hierfür fehlt jegliche Planung, auch jeglicher Kostenansatz. e) Die ehemalige Jutefabrik in Beuel ist zur Zeit durch die Straßenbahn (Beueler Bahnhof) sowie 3 Buslinien zum Beueler Bahnhof 607 Hardberg - Ramersdorf, Takt ab 18.00h alle 20 Min; ab 21.00h 30Min 633 Endenich - Ramersdorf, Takt ab 14.00h halbstdl; ab 20.00 stdl. 537 Niederholtdorf – Hauptbahnhof, Takt wie vor und 3 Buslinien (Haltestelle Pantheon) 603 Röttgen - Pützchen, Takt ab 18.00h: alle 20 Min; ab 21.00h 30 Min 608 Brüser Berg – Gielgen. Takt ab 18:00h wie vor 609 Hardthöhe – Gielgen; Takt ab 18:00h wie vor an den ÖPNV angebunden. Es spricht viel dafür, dass die beengten Platzverhältnisse an der Bushaltestelle Pantheon nicht für einen 3 Soweit die Verwaltung in 260127 – 21 St S. 6 mal 1,7 Mio Euro brutto mal von 1,24 Mio Euro netto (S. 27) die Rede ist, liegt dem letztlich die gleiche Zahl zugrunde: 1 Mio + 16,9 % Baupreissteigerung + 14 % Risikozuschlag + 19% Mehrwertsteuer. 4 Hier liegt eine Kostenermittlung eines Architekturbüros für ein „Fertigparkhaus (Modulbauweise) mit 256 Stellplätzen, das im Jahr 2020 vor Corona- und Ukrainekrise) errichtet werden sollte, die auf 3 Mio Euro netto endet.Seite 6 von 15 6 Theaterbetrieb geeignet sind. Auch müssten die teils schütteren Taktzeiten in den Abendstunden verdichtet werden und weitere Linien hinzukommen. Schließlich sind die bestehenden ÖPNV-Anbindungen von Beuel an die südlichen Ortsteile Bonns (Bad Godesberg, Mehlem etc.) höchst ungenügend: Die Linie 16 entfällt, die Linie 67 verkehrt nur zweimal morgens und soll voraussichtlich erst Ende 2027 ausgeweitet werden. Die Verwaltung gibt selbst an, dass sich eine Anbindung zwischen Beuel Mitte und Bad Godesberg Mitte über die Konrad-Adenauer-Brücke „aufgrund der Haushaltssituation nicht realisieren lässt“ (DS 260127–21 ST, S. 4). Die ebendort als Alternative genannte Schnellbuslinie SB85 zwischen Meckenheim, Wachtberg, Bad Godesberg, Hochkreuz und Ramersdorf ist laut den Bonner Stadtwerken nicht finanzierbar (General-Anzeiger vom 1.7.2026) und soll ab Dezember 2026 nur zwischen Meckenheim und Bad Godesberg stündlich verkehren. Damit ist die Linie SB85 in der momentan geplanten Form für das Mobilitätskonzept so gut wie irrelevant. Es ist damit schon jetzt ersichtlich, dass erhebliche Investitionen erfolgen müssen, um den Standort Beuel angemessen mit dem ÖPNV zu erschließen. Kosten zum ÖPNV werden keine in der Variante Eaufgeführt weil sich die Verwaltung mit Rücksicht auf ein noch zu erstellendes Verkehrskonzept hierzu nicht in der Lage sieht (DS 260127 – 21 ST, S. 3). f) Auf dem Gelände der Jutefabrik befindet sich unmittelbar hinter dem Eingang an der Siegburger Straße die Freiwillige Feuerwehr. Eine Alarmierung unmittelbar vor oder nach einer Veranstaltung in Oper/Schauspiel bringt ausrückende Rettungsfahrzeuge und an- /abfließende Besucherströme in einen unauflösbaren Konflikt. Die Verwaltung ist der Auffassung, eine Verlegung der Freiwilligen Feuerwehr sei nicht notwendig (DS 260127 – 21 St, S. 33). Dabei waren die Verfasser des vom Rat beschlossenen ISEK Beuel Ost, die nur die Situation mit dem Pantheon zu beurteilen hatten und die beabsichtigte Verlegung von weiteren 1.400 Besuchern nicht kennen konnten der Auffassung: Es steht daher zu befürchten, dass diese Kosten, die nicht beziffert sind, noch hinzukommen. g) In DS 260127 (Bl. 26) und DS 260127 – 21 ST (S. 17) spricht die Verwaltung von zusätzlichem Personalbedarf. Bei Umsetzung der Varianten A – C werden, unter Berücksichtigung der Akutmaßnahmen, die in jedem Falle erforderlich sind, insgesamt 4 Stellen im SGB neu geschaffen werden müssen, davon 2,5 Stellen für die ohnehin erforderlichen Akutmaßnahmen. Im Falle der Umsetzung der Variante E würden neben den Stellen für die Akutmaßnahmen weitere 2 Stellen in ST-ZBB und für die Nachnutzung des Bad Godesberger Schauspielhauses zusätzliche 1,5 Stellen im SGBSeite 7 von 15 7 anfallen. In Beuel sind für die Maßnahmen zur Sanierung der ehemaligen Jutefabrik 3 Stellen im SGB vorgesehen. Diese Kosten werden nicht beziffert, fehlen also bei allen Varianten. Damit ergibt sich folgender Personalaufwuchs: Variante C Variante E 4 Stellen SGB Oper + Schauspiel 2,5 Stellen SGB Oper + Schauspiel 3 Stellen SGB Beuel 3 Stellen Beuel 2 Stellen ZBB 1,5 Stellen Nachnutzg Schauspiel 7 Stellen 9 Stellen 6. Der Standort der Theaterwerkstätten ist zu hinterfragen. Es ist absolut üblich, dass Bühne und Werkstatt räumlich getrennt sind. Die Bühnen befinden sich in den Städten der Bundesrepublik in zentralen (teuren) Innenstadtlagen. Die sind für Theaterwerkstätten viel zu teuer. Grundsätzlich ist daher der Standort Jutefabrik ein möglicher. Allerdings stehen weite Teile der ehemaligen Jutefabrik unter Denkmalschutz. Der Umfang ist noch zu klären. Laut Aussage in der Ratsvorlage, die von der Stabsstellenleiterin in der Kulturausschusssitzung vom März 2026 als fehlerhaft bezeichnet wurde, stehen die Gebäude 1, 5-9; 10, 12, 16-23 (Bl. 5 Technische Due Diligence Theaterwerkstätten von Drees & Sommer) unter Denkmalschutz. Nach dem Vortrag der Stabsstellenleiterin in der VHS stehen die Gebäude 8,9,16,18,19) nicht unter Denkmalschutz. In diese Richtung geht auch die Stellungnahme der Verwaltung in der Ratsvorlage 260127-16ST. Nach der Unterschutzstellungs- verfügung stehen die Fassaden des Spinn- und Webraum – das sind die Hallen 16- 19 nach der Aufstellung Drees & Sommer – sehr wohl unter Denkmalschutz. Damit wäre jedenfalls die östliche Seite der Halle 18 denkmalgeschützt. Die Fassaden der Hallen 16 und 19 sind nicht sichtbar. Bereits im Gutachten RKK wurde die Frage aufgeworfen, ob die Theaterwerkstätten in einer solchen Umgebung richtig aufgehoben sind. „Die denkmalgeschützte Außenhaut erschwert die ErtüchƟgung zur Reduzierung der Energie- Bedarfe zur Heizung / Kühlung (s. Klimawandel) erheblich. Der Austausch des Heizenergie- Trägers Erdgas auf eine CO2-neutrale oder CO2-reduzierte Anlage ist mit hohen InvesƟƟonskosten verbunden und aufgrund der Einschränkungen durch die denkmalgeschützte Außenhaut vermutlich nur mit einem völlig veränderten Energiekonzept möglich.“Seite 8 von 15 8 Und „Die heuƟge Nutzung der Gebäude stellt an vielen Stellen einen Kompromiss mit den baulichen Gegebenheiten dar. Dies betriŏ den Tageslichteinfall, der oŌmals einen Konflikt mit dem Schutz der eingelagerten Güter vor UV- Licht darstellt. Ebenso ist erkennbar, dass eher unkonvenƟonelle Wege gegangen wurden, um die vorhandene lichte Raumhöhe für Lagerzwecke zu nutzen. Eine eingeschossige OrganisaƟon der Lagerbereiche wäre in vielen Fällen deutlich effizienter. An vielen Stellen, z.B. in den WerkstaƩbereichen, wird die vorhandene lichte Raumhöhe nicht benöƟgt. Da kein wesentlicher räumlicher Bezug zwischen den WerkstäƩen und den SpielstäƩen der Stadt Bonn erkennbar ist, stellt sich die Frage, ob ein effizienter Neubau an anderer Stelle den wirtschaŌlicheren und inhaltlich vorteilhaŌeren Weg darstellt. Das Grundstück mit seinem denkmalgeschützten Bestand in guter Lage hat ein hohes PotenƟal, alternaƟv hochwerƟger genutzt zu werden, z.B. als Wohn- oder BüroquarƟer.“ Die Stadt will die denkmalgeschützten Hallen für einen Betrag zwischen 50 und 69 Mio Euro zzgl. Teuerung, Unvorhergesehenes + Umsatzsteuer sanieren (vgl. oben Ziffer 5a) sowie weitere 36 Mio Euro zzgl Teuerung, Unvorhergesehenes + Umsatzsteuer für die erweiterte Herrichtung der Bestandsbauten und Anbindung des neu zu errichtenden Moduls in Variante E aufwenden. Will man wirklich der Verwaltung und den Theaterwerkstätten eine Luxussanierung gönnen, während die „Kathedrale des Bürgertums“ hinter einer Fabrikfassade in Zweckbauten versteckt wird? Wie die Erläuterungen in Bl.227-229/322 und 275ff/322 in der Ratsvorlage (DS 260127) zeigen, geht der Löwenanteil der Kosten auf die marode Bausubstanz. Diese Frage stellt sich umsomehr, als die Denkmalqualität der Jutefabrik höchst zweifelhaft ist. Der Heimatverein Beuel betrieb die Unterschutzstellung bereits in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde vom 12.05.1981 haben die Gebäude „nicht die Qualität von Denkmälern“. Der Oberstadtdirektor Bonn (Amt 61) hat am 03.05.1982 ausgeführt, „die geforderten Kriterien für die Unterschutzstellung treffen nicht zu.“ Da der Heimatverein weiter insistierte, hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege am 24.07.1985 festgehalten: „Die Gebäude der ehemaligen Jutespinnerei sind vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde Bonn bereits 1981 erneut geprüft und nicht als Baudenkmal erfasst worden, da die baulichen Anlagen für die baugeschichtliche Entwicklung von Jutespinnereien dieser Zeit im Vergleich zu anderen Fabrikanlagen keine hervorragenden Gestaltungsmerkmale tragen, die Ausstattung der Maschinenhalle verlorengegangen ist und noch während der Produktionsphase wesentliche Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden. …“Seite 9 von 15 9 Auf eine große Anfrage der Grünen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre (Drs. 9830263) wurden die Fassaden 1999 in die Denkmalliste eingetragen, ohne dass eine fachkundige Stellungnahme der Denkmalbehörden hierzu Anlass gegeben hätte. Die Begründung ist kurz und knapp Nachdem das Rheinische Amt für Denkmalpflege das wichtige Zeugnis für die Industriegeschichte nicht als denkmalwürdig ansah, hätte es schon näherer Erläuterungen bedurft. Auch fällt es schwer, einer bloßen Fassade wirtschafts- und sozialgeschichtliche Bedeutung zuzusprechen. Des Weiteren ist der OB am 01.09.1998 mitgeteilt worden, dass Bodenverunreinigungen durch eine unterirdische Tankanlage vorliegen. Hier ist nicht bekannt, ob die unterirdische Tankanlage noch vorhanden und eine Bodensanierung erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, fehlt hierfür ein Kostenansatz in der Sanierung der Jutefabrik. Jedenfalls ist der Verwaltung das Problem bekannt, das sie sich aber offen zu legen scheut. Mit der großen Anfrage 260127 – 01-2 ist die Verwaltung gefragt worden: Welche Risiken gibt es aus dem Untergrund des Geländes (Altlasten, Tunnel, Auffüllungen mit Schutt) und dem Abbruch der aufstehenden Gebäude? Welche Untersuchungen sind hierzu angestellt? Die Antwort der Verwaltung ist ausweichend: Das Risiko von Altlasten, Tunneln und Auffüllungen ist der BVerwaltung bekannt. Aktuell werden hierzu noch erweiternde Gutachten und verifizierende Baugrundgutachten durch das SGB eingeholt. Auf diese Weise werden systematisch Kostenrisiken den Entscheidungsträgern verschwiegen. Es wäre zu überlegen, ob man einen anderen Standort – ggfs. in einer der umliegenden Gemeinden - erwerben oder pachten und dort die Theaterwerkstätten als Industriehallen, eventuelle Verwaltungsgebäude in Modulbauweise, für ca. 10 Mio Euro errichten kann. In diesem Fall wäre auch der weitere Personalaufwuchs von drei Stellen im SGB zu reduzieren.Seite 10 von 15 10 7. Nach der Verwaltungsvorlage kann bei einer Zusammenlegung aller Betriebsstätten in Beuel eine jährliche Ersparnis von 5,6 Mio Euro erzielt werden. Dabei kommt es jedoch an, in Bezug auf welchen Zustand die Einsparung möglich ist. Da auch in der Variante A ein Einsparpotential von 1,7 Mio Euro besteht (Bl. 9 der Verwaltungsvorlage), bezieht sich diese Ersparnis auf den jetzigen – unsanierten – Zustand. Es müssen also die Einsparmöglichkeiten der Varianten C – E miteinander verglichen werden. C gegenüber jetzt 2,3 Mio Euro D gegenüber jetzt 3,85 Mio Euro E gegenüber jetzt 5,6 Mio Euro Mit Realisierung der Variante E würden gegenüber der Variante C 3,3 Mio, gegenüber D 1,75 Mio Euro/Jahr gespart. Allerdings fehlen bei der Aufgabe des Schauspielhauses in Godesberg weitere Kosten in der Erwägung der Verwaltungsvorlage. Ausweislich der Überlegungen der Verwaltung soll das Schauspielhaus in den Tag geöffnet (24/7) und ein pulsierender Begegnungsort in der Innenstadt geschaffen werden. Konkret wird eine Nachnutzung u.a. durch Contrakreis-Theater und Junge Bühne Bonn angesprochen. Bei der 24/7-Öffnung muss jedoch ebenso Personal vorgehalten werden wie für die Bedienung der Bühnentechnik. Auch der laufende Unterhalt wird weiter anfallen. Hierzu werden jedoch gibt es keine Ansätze. Nicht berücksichtigt in den laufenden Kosten ist die Miete für eine weitere Halle. Ausweislich der Verwaltungsvorlage (Bl. 78 der Konzeptvorlage Drees & Sommer) ist unten links in der zeichnerischen Darstellung ein weiteres Lager geplant. Nach Auskunft der Verwaltung soll diese Halle durch einen Dritten gebaut und von der Stadt angemietet werden. In der Stellungnahme DS 260127 – ST 21 wird dies bestätigt. Die Kosten sind noch nicht benannt. 8. Daraus werden folgende Schlüsse gezogen: Die Variante E ist bei richtiger Interpretation der Verwaltungsvorlage in der Investition teurer als die Variante C. Die Variante D sollte nicht weiter verfolgt werden, da eine ganze Reihe von Kosten (Parkhaus, Verlegung Freiwillige Feuerwehr, Taktverdichtung ÖPNV) von der Verwaltung nicht berücksichtigt wurden, die diese Variante ähnlich kostspielig macht wie die Variante E. Es kommen in Variante E gegenüber den berücksichtigten Kosten hinzu: - 19 Mio € + Teuerung + Unvorhergesehenes + Umsatzsteuer für die Ertüchtigung Beuel für Verwaltung, Probebühnen etc. - X Mio € für die Herrichtung des Grundstücks Boeselagerhof. Selbst wenn hier nur eine Parkanlage errichtet werden sollte, wären in Anlehnung an die KostenSeite 11 von 15 11 der Freianlage vor der Beethovenhalle hierfür jedenfalls 8,4 Mio Euro einzustellen. - > 30 Mio € für die ohnehin erforderlich werdende Sanierung des Schauspiels - X Mio € Verlegung Freiwillige Feuerwehr - X Mio € für die Errichtung eines auf über 300 Stellplätze ausgelegten Parkhauses - X Mio € für die Errichtung eines auf rund 70 Stellplätze ausgelegten Fahradparkhauses - X Mio € für Änderungen am ÖPNV (Taktverdichtung, weitere Buslinien) - X Mio € für die Sanierung der Altlasten auf dem Gelände der Jutefabrik - Unbenannte Kosten für 2 weitere Planstellen in ST-ZBB. Damit ergeben sich folgende neuen Zahlen für die Varianten C und E Investitionskosten Variante C gemäß Verwaltungsvorlage Sofern im Schauspiel auf die Erneuerung der Bühnentechnik verzichtet wird: 31 Mio statt 52 Mio ∆ 21 Mio + 16,9 % Baupreissteigerung (Bl 74/322) = 5,3 Mio statt 8,8 Mio ∆ 3,5 Mio + 14 % Risikozuschlag = 4,3 Mio statt 7,3 Mio ∆ 3 Mio Summe netto 27,5 Mio + 19 % Ust 5,3 Mio Ersparnis bei Verzicht auf Bühnentechnik 32,8 Mio Neue Gesamtsumme 431,2 MioSeite 12 von 15 12 Investitionskosten Variante E nach Verwaltungsvorlage Korrekturen Beuel Sowiesomaßnahmen wie Variante C 69 Mio statt 50 Mio + 19 Mio Boeselagerhof Herrichtung Grundstück + 8,4 Mio Sanierung Schauspiel ohne Bühnentechnik + 31 Mio Kosten Parkhaus 1 Mio, die ausgewiesen sind, sind zu wenig Kosten Fahradparkhaus kein beziƯerbarer Ansatz Kosten Umsiedlung Freiwillige Feuerwehr kein beziƯerbarer AnsatzSeite 13 von 15 13 Kosten für Anpassung des ÖPNV Kein beziƯerbarer Ansatz Kosten für zwei zusätzliche Stellen im ZBB kein beziƯerbarer Ansatz Summe der Korrekturen > 60 Mio + Baupreissteigerung 16,9 % + 10,1 Mio + Unvorhergesehenes 14% + 8,4 Mio Nettozusatzkosten > 78,5 Mio Zzgl Ust + 14,9 Mio Zusatzkosten brutto > 93,4 Mio Neue Gesamtsumme > 519,4 Mio In der Gegenüberstellung ergeben sich Wegen der hohen Unsicherheiten in Variante D (Parkhaus, Fahrradparkhaus, Verlegung Feuerwehr und Anpassung ÖPNV) muss ohne weitergehende Untersuchungen die Variante C als die kostengünstigste bezeichnet werden. Die hohen Zusatzkosten der Variante E rechtfertigen es, jährlich 3,3 Mio gegenüber Variante C (tatsächlich wird der Betrag kleiner werden – s.o. Ziffer 7) an voraussichtlichen Mehrkosten aufzuwenden. Selbst wenn man nur von der mit Zahlen belegten Differenz von 88,2 Mio Euro ausgeht und nicht noch die nicht bepreisten Faktoren (Zusatzkosten Parkhaus, ÖPNV, Verlegung Feuerwehr, 3,5 neue Stellen) ausgeht, wird die Differenz unter Berücksichtigung der jährlichen Zinskosten (bei einem angenommenen Zinssatz von 2,5% sind dies allein 2,2 Mio Euro Zinsen pro Jahr) nicht vor dem Ende der Lebensdauern der Oper und des Schauspiels aufgebraucht. 0 100 200 300 400 500 600 Variante C Variante E Kostenvergleich Varianten C und E Variante C Variante ESeite 14 von 15 14 9. Nicht in die bisherige Abwägung wurde die Frage des Standortes einbezogen. Traditionellerweise befinden sich Theater im Zentrum einer Stadt, weil sich hier das Bürgertum seine Repräsentationsbauten errichtet und weil das Stadtzentrum gut erreichbar ist. Darum gruppiert sich Gastronomie. Die Oper Bonn liegt nicht nur im Stadtzentrum, sondern an herausragender Stelle am Rhein. Auch ist dort eine lebendige Gastronomie entstanden. In Godesberg liegt das Schauspiel zentral, wobei die Gastronomie nach den Abendvorstellungen überschaubar, gleichwohl vorhanden ist. Der Wegzug aus Bonn wäre für die dortige Gastronomie ein herber Schlag. In Beuel gibt es bis jetzt im Umkreis der Jutefabrik gar kein Angebot. Ein verstecktes Theater hinter unterdurchschnittlichen Industriefassaden wird in Beuel keinen Bilbao-Effekt auslösen. Nach Ansicht eines Experten (Prof. Kötter, em. Professor für Städtebau, anlässlich der Veranstaltung des BDA am 11.07.2026 im Foyer der Bonner Oper) wird es etwa 25 – 50 Jahre dauern bis an dieser Stelle eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Dabei hat sich die Verwaltung der Beantwortung der Frage, wie sich in einem Gewerbegebiet eine nur als Ausnahme zulässige Gastronomie entwickeln soll, in DS 260127 – 21 St verweigert. Selbst wenn ein potentiell ansiedlungswilliger Gastronom die Gaststättenerlaubnis erhält, hat er zu überlegen, ob er in einem Gewerbegebiet, das nur abends über Publikumsverkehr verfügt, überhaupt eine angemessene Gastronomie entwickeln kann.Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de