260127-24 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Antrag zur Vorlage 260127
Kerndaten
- Nummer
- 260127-24 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Siegburger Straße
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sondersitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260127-24 AA Antragsteller/in: Anna Sophia Maria Baumgart Markus Schuck CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Thomas Jobelius, FDP CDU-Änderungsantrag: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Antrag zur Vorlage 260127 Beratungsfolge Kulturausschuss 15.07.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1.Nutzen-Kosten-Bewertung der Varianten A–E 1. Welche Ergebnisse ergeben sich für das Ranking der Varianten A bis E, wenn neben Investitions- und Betriebskosten auch eine systematische Nutzenbewertung vorgenommen wird? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Attraktivität der einzelnen Varianten für das Publikum und welche Auswirkungen werden auf die Zahlungsbereitschaft der Besucherinnen und Besucher erwartet? 3. Mit welchen Auslastungsgraden wird bei den jeweiligen Varianten gerechnet und auf welchen Annahmen beruhen diese Prognosen? 4. Welche kulturellen, gesellschaftlichen und bildungspolitischen Wirkungen werden den einzelnen Varianten zugeschrieben? 5. Welchen Beitrag leisten die Varianten A bis E jeweils zur Standortattraktivität der Bundesstadt Bonn? 6. Welche Auswirkungen hätten die einzelnen Varianten auf Besucherfrequenzen sowie auf die lokale Wertschöpfung in Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel? 7. Welche touristischen und stadtmarketingrelevanten Effekte werden den einzelnen Varianten zugeschrieben? 8. Zu welchem Ergebnis gelangt eine umfassende Nutzen-Kosten- Betrachtung der Varianten A bis E unter Einbeziehung der vorgenannten Faktoren? 2. Berücksichtigung der Opportunitätskosten der Grundstücke 9. Wurden bei der bisherigen Wirtschaftlichkeitsbewertung der Varianten A bis E die Opportunitätskosten der jeweils in Anspruch genommenen Grundstücke berücksichtigt? Falls nein, warum nicht? 10. Welche alternativen Nutzungs- und EntwicklungsmöglichkeitenSeite 1 von 4 Seite 2 bestehen für die von den einzelnen Varianten betroffenen Grundstücke? 11. Welche potenziellen Veräußerungserlöse, Erbbauzinserträge oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile könnten aus alternativen Grundstücksnutzungen erzielt werden? 12. Welche städtebaulichen Mehrwerte könnten sich aus alternativen Nutzungen der jeweiligen Grundstücke ergeben? 13. Welche zusätzlichen Steuer- und Wertschöpfungseffekte wären mit alternativen Grundstücksentwicklungen verbunden? 14. Wie würde sich das Ranking der Varianten A bis E verändern, wenn die jeweiligen Opportunitätskosten der Grundstücke in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen würden? 3. Prüfung alternativer Spielstätten 15. Hat die Verwaltung untersucht, ob die Zielsetzungen des Ratsbeschlusses vom 8. Mai 2025 auch unter Nutzung bestehender Veranstaltungsstätten erreicht werden können? 16. Welche technische und akustische Eignung besitzen die Beethovenhalle und das World Conference Center Bonn für konzertante Opernaufführungen ohne Orchestergraben? 17. Welche Kapazitäten stehen in der Beethovenhalle und im WCCB für entsprechende Aufführungen zur Verfügung und welche betrieblichen Anforderungen wären zu erfüllen? 18. Welche baulichen Anpassungen oder zusätzlichen Investitionen wären für einen regelmäßigen Opernbetrieb in diesen Spielstätten erforderlich? 19. Welche Auswirkungen hätte eine solche Nutzung auf den bestehenden Veranstaltungsbetrieb der jeweiligen Häuser? 20. Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit einer Nutzung der Beethovenhalle oder des WCCB im Vergleich zu den bisher untersuchten Varianten dar? 21. Könnten durch eine Nutzung bestehender Veranstaltungsstätten erhebliche Investitions- oder Sanierungskosten vermieden werden? Falls ja, in welcher Größenordnung? 4. Überlassung des Schauspielhauses an die freie Szene 22. Welche laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten würden bei den Varianten D und E auch künftig bei der Stadt Bonn verbleiben, wenn das Schauspielhaus überwiegend durch die freie Szene genutzt würde? 23. Welche Investitionen müsste die Stadt Bonn weiterhin tragen? 24. Welche Instandhaltungs-, Sanierungs- und Verkehrssicherungspflichten verblieben dauerhaft bei der Stadt? 25. Mit welchen Auslastungsgraden wird bei einer überwiegenden Nutzung durch die freie Szene gerechnet? 26. Welche Risiken einer Unterauslastung oder eines teilweisen Leerstands sieht die Verwaltung? 27. Welche finanziellen Zuschüsse wären erforderlich, um einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb des Schauspielhauses durch die freie Szene dauerhaft sicherzustellen? 28. Welche jährlichen Kosten würden der Stadt voraussichtlich entstehen, um nicht kostendeckende Nutzungen oder Leerstände auszugleichen? 29. Wie unterscheiden sich die langfristigen Folgekosten der Varianten D und E von den Varianten mit städtischer Eigennutzung?Seite 2 von 4 Seite 3 5. Drei-Sparten-Lösung am Opernstandort 30. Hat die Verwaltung die Möglichkeit einer Drei-Sparten-Lösung mit Oper, Schauspiel sowie Werkstätten- und Probenbereichen am bestehenden Opernstandort untersucht? 31. Welche baulichen, technischen und funktionalen Voraussetzungen müssten für eine solche Lösung erfüllt werden? 32. Sind die vorhandenen Flächenpotenziale am Opernstandort ausreichend, um eine Drei-Sparten-Lösung zu realisieren? 33. Inwieweit könnte die Grundidee der Variante C mit einer teilweisen Auslagerung von Werkstatt- und Produktionsbereichen kombiniert werden? 34. Welche Bereiche (z. B. Schreinerei, Näherei, Kulissenbau) kämen für eine Auslagerung oder Fremdvergabe in Betracht? 35. Welche wirtschaftlichen Einsparungen oder Effizienzgewinne könnten durch eine Auslagerung einzelner Gewerke erzielt werden? 36. Welche Auswirkungen hätte eine solche Konzeption auf die Betriebsabläufe und die künstlerische Produktion? 37. Welche Entwicklungsmöglichkeiten würden sich hierdurch für das Grundstück an der Siegburger Straße ergeben? 38. Welche Einnahmen oder haushaltsrelevanten Beiträge könnten aus einer alternativen Nutzung des Grundstücks, beispielsweise für Wohnungsbau, erzielt werden? 39. Wie bewertet die Verwaltung die städtebaulichen, kulturellen und betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile einer Drei-Sparten-Lösung am Opernstandort im Vergleich zu den bisher untersuchten Varianten? 6. Kostenentwicklung im Kulturhaushalt für die Jahre 2027-2033 40. Wir werden sich – mit Blick auf die jährlichen Tarifkostensteigerungen und Steigerungen der Energiekosten – die Kosten für Oper, Schauspiel und Werkstätten in den jeweiligen Spielzeiten entwickeln? Sind entsprechende Rücklagen im fortgeschriebenen Haushalt vorgemerkt? 41. Die Verwaltung soll darlegen wie das beschlossene Einsparvolumen jährlich umgesetzt werden soll. 42. Wie entwickeln sich die Kosten beim Beethovenorchester – mit Blick auf die jährlichen Tarifkostensteigerungen und Steigerungen der Energiekosten sowie der Ausgleichszahlungen für die Orchesterdienste im Opernbereich und der Kosten für die Nutzung der Beethovenhalle für die Jahre 2027-2033? Sind diese Kostensteigerungen bereits im Gesamthaushalt in der Fortschreibung vorgemerkt und berücksichtigt? 43. Wie entwickeln sich die Betriebskosten der Beethovenhalle für die Jahre 2027- 2033? Sind diese Kostensteigerungen bereits im Gesamthaushalt in der Fortschreibung vorgemerkt und berücksichtigt? 44. Welche Entwicklung der Gesamtkosten (Ausgaben/Einnahmen) in den Bereichen Musikschule, VHS, Kunstmuseum, Stadtmuseum, Bibliothek sind mit Blick der Tarifkostensteigerungen zu erwarten? Sind diese Steigerungen bereits in der Fortschreibung des Gesamthaushaltes berücksichtigt?Seite 3 von 4 Seite 4 Die Verwaltung wird gebeten, die Fragen möglichst bis zur nächsten Ratssitzung zu beantworten. Begründung Die anstehenden Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Oper, des Schauspiels und der damit verbundenen Investitionen haben erhebliche finanzielle, städtebauliche, kulturelle und wirtschaftliche Auswirkungen für die Bundesstadt Bonn. Für eine sachgerechte politische Abwägung ist daher eine vertiefte Entscheidungsgrundlage erforderlich. Insbesondere sind neben den reinen Investitions- und Betriebskosten auch die gesamtwirtschaftlichen Effekte, Opportunitätskosten, alternative Nutzungsmöglichkeiten bestehender Infrastruktur sowie die langfristigen Auswirkungen auf den Kulturhaushalt transparent darzustellen. Die Fragen dienen dazu, bestehende Informationslücken zu schließen und eine belastbare Vergleichbarkeit der untersuchten Varianten herzustellen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de