260127-23 · Mitteilungsvorlage
Mitteilungsvorlage: ergänzende Informationen zur Vorlage 260127 - Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften
Kerndaten
- Nummer
- 260127-23
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260127-23 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Mitteilungsvorlage: ergänzende Informationen zur Vorlage 260127 - Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Beratungsfolge Kulturausschuss 15.07.2026 Aktuelle Informationen der Verwaltung Kulturausschuss 06.10.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Kulturausschusssitzung am 25.Juni 2026 hat die Verwaltung zugesagt, die im Antrag 260127-18 formulierten Fragen bis zum nächsten Kulturausschuss so weit wie möglich zu beantworten. Inzwischen wurden diese Fragen auch in einer Großen Anfrage formuliert, die auf den Kulturausschuss am 6. Oktober 2026 zuläuft. Im Vorgriff auf die Beantwortung der Großen Anfrage kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Fragen beantworten: 1. Rechts- und Betriebsform - welche Zwischenergebnisse zum Thema Strukturprozess, wie in der DS 252731, Ziffer 2, bereits beschlossen, erzielt wurden, wer an der Erarbeitung beteiligt war und welche Schritte geplant sind, um dem Ausschuss eine entscheidungsreife Vorlage vorstellen zu können, Antwort: Mit Unterstützung der Firma „Kulturexperten“ haben bisher zwei Workshops unter Beteiligung von Theater Bonn, Beethoven Orchester Bonn, Internationale Beethovenfestspiele Bonn, BCC, Kulturamt und Kulturdezernat stattgefunden, in denen betrachtet wurde, inwieweit ein Wechsel der Rechts- und Betriebsformen von Theater und Beethoven Orchester zu strukturellen Verbesserungen führen würde. Themen des Gutachtens sind darüber hinaus u.a. • Service-Einrichtung für TechnikSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Optimierung für die Bereiche Marketing, Vermittlung, Ticketing • Anpassung/Optimierung von bisherigen Vertragsstrukturen der Bereiche Lager, Transport, Raumnutzung • Optimierung des Leistungsaustauschs zwischen Theater und Freier Szene • Mögliche Räume und gemeinsame Bühnenkapazitäten Am 13. Juli 2026 findet ein weiterer Termin dazu statt, in dem die konkreten Handlungsschritte definiert werden sollen. Ein erster Entwurf eines Gutachtens liegt vor und wird derzeit mit den Beteiligten abgestimmt. Sobald der Prozess abgeschlossen ist, wird die Verwaltung dazu berichten bzw. eine entsprechende Vorlage erstellen. 2. Nachnutzung bisheriger/ ggfs. Obsoleter Spielstätten - welche Zwischenergebnisse zum Thema Nachnutzung für möglicherweise aufzugebende Standorte erzielt wurden, wer an der Erarbeitung beteiligt war, welche Gespräche geführt wurden und welche Schritte geplant sind, um dem Ausschuss eine entscheidungsreife Vorlage vorstellen zu können. Die Antragsteller gehen davon aus, dass hierbei zwingend auch Akteure außerhalb der Kulturpolitik (z. B. Stadtplanerinnen und Stadtplaner) beteiligt werden müssen, Dem Ausschuss war und ist es wichtig, Bauteil, Strukturteil und Nachnutzungsteil parallel und inklusiv zu beraten und zu beschließen. Antwort: Die Frage der Nachnutzung möglicherweise aufzugebender Standorte wird im Rahmen des Gesamtprozesses gemeinsam mit den baulichen und strukturellen Fragestellungen betrachtet. Ziel ist es, frühzeitig tragfähige Perspektiven für betroffene Standorte zu entwickeln und mögliche städtebauliche, kulturelle sowie wirtschaftliche Potenziale zu identifizieren. Dabei sollen neben den beteiligten Kultureinrichtungen auch weitere relevante Fachbereiche der Verwaltung, insbesondere aus den Bereichen Stadtplanung, Stadtentwicklung und Liegenschaftsmanagement, einbezogen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden noch keine abschließenden Entscheidungen über einzelne Standorte oder Nachnutzungsszenarien getroffen. 3. Beethovenhalle - inwiefern bei der Erarbeitung dieses Themas auch die Belange zur Bespielung der Beethovenhalle einbezogen und berücksichtigt wurden oderSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zukünftig werden, Aus Sicht der Antragsteller ist dies zwingend zu betrachten, insbesondere, weil sich hier zusätzliche Synergieeffekte ergeben könnten, die die notwendige kulturelle Profilierung der Halle auch in finanzieller Hinsicht deutlich verbessern könnten. Antwort: Bei der Bearbeitung der Zukunftsfragen von Oper, Schauspiel und Beethoven Orchester werden die Auswirkungen auf die Bespielung und kulturelle Profilierung der Beethovenhalle mit betrachtet. Die Beethovenhalle ist auch Bestandteil des oben erwähnten Gutachtens durch die „Kulturexperten“. Ziel ist es, mögliche Synergien zwischen den Einrichtungen und Spielstätten frühzeitig zu identifizieren und bei der weiteren Entwicklung der Gesamtstrategie zu berücksichtigen. Die sich daraus ergebenden organisatorischen, kulturellen und wirtschaftlichen Effekte werden in die weiteren Beratungen einbezogen. 4. Interimsbau - wie der Stand der Umsetzung des Auftrags ist, zu prüfen, ob an einem anderen Ort als dem Standort der Oper oder der Werkstätten in Beuel ein Interimsbau errichtet werden könnte; wer an der Erarbeitung beteiligt war, welche Standorte betrachtet wurden, welche Kriterien angewendet wurden und welche Zwischenergebnisse vorliegen, Antwort: Hierzu wird die Verwaltung nach der Sommerpause eine Mitteilungsvorlage erstellen. 5. Kombihaus - wie der Stand der Umsetzung des Auftrags ist, Möglichkeiten für ein „Kombihaus“ für Oper und Schauspiel am Standort der Oper zu prüfen; wer an der Erarbeitung beteiligt war, welche baulichen, betrieblichen und finanziellen Erkenntnisse bisher vorliegen und welche weiteren Schritte vorgesehen sind, Antwort: Hierzu wird die Verwaltung nach der Sommerpause eine Mitteilungsvorlage erstellen.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 6. Akteure der Bonner Kultur - inwieweit die fachliche Expertise der Bonner Kulturschaffenden in den Prozess einbezogen wurde oder wird, Antwort: Theater Bonn, Beethoven Orchester Bonn und das Beethovenfest sind laufend in den Prozess einbezogen. Vertreter der freien Szene waren Mitglied in der Projektgruppe zu dem Prozess. In den letzten Wochen wurden hier die Kontakte noch einmal intensiviert und es haben zwei Workshoptermine mit Vertretern der freien Bonner Bühnen stattgefunden. Eine Fortführung des Austauschs wurde dabei vereinbart. 7. Beteiligung der Stadtgesellschaft - das erarbeitete Beteiligungskonzept, das insbesondere auf die Stadtgesellschaft und die Stakeholder eingeht, Antwort: Hierzu wird auf die in der Stellungnahme der Verwaltung 260756-02 ST skizzierte Kurzplanungszelle verwiesen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de