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260127-21 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zu: 260127-01 FDP - Große Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen und zu 260127-02 - Große Anfrage BBB-Anfrage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

Nummer
260127-21 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Brüdergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Am Kurpark Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Pantheon Beuel Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Finkenweg Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Beueler Bahnhofsplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Chlodwigplatz Straße· Castell, Bonn
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Paulusstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Holtorf Ortsteil· Beuel
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Hochkreuz Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.09.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  7. Sondersitzung des Kulturausschusses 03.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260127 Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260127-21 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Stellungnahme der Verwaltung zu: 260127-01 FDP
- Große Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen und zu
260127-02 - Große Anfrage BBB-Anfrage Zukunft
Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche
Zukunft der Theaterliegenschaften
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
14.07.2026 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die zusammenfassende Beantwortung erfolgt in der Anlage.
Anlage/n
1 ZBB_Zusammenfassende Stellungnahme zu Fragenkatalogen (öffentlich)Seite 1 von 40
1
Dez. IV
ZBB
Zusammenfassende Stellungnahme zu:
FDP: 260127-01 und BBB: 260127-02
Da es bei den Anfragen der FDP und des BBB zu deutlichen thematischen
Überschneidungen kommt, hat die Verwaltung die beiden Anfragen zusammengeführt.
Für die Beantwortung wurden die Fragen neu nummeriert und teilweise aus den beiden
Anfragen thematisch wie folgt zusammengefasst:
I. MOBILITÄT (ÖPNV und MIV) ................................................................................ 1
II. BAD GODESBERG ........................................................................................... 10
III. KULTURBETRIEB .............................................................................................. 18
IV. KOSTEN UND GRUNDLAGEN ........................................................................... 23
V. STADTPLANUNG und BAURECHT ..................................................................... 31
VI. STRUKTURPROZESS ........................................................................................ 34
I. MOBILITÄT (ÖPNV und MIV)
Ausführungen BBB:
Das Gelände (Erg. in Beuel) ist zur Zeit auf einen zusätzlichen Zielverkehr von ungefähr
1.600 zusätzlichen Besuchern (1.040 Oper, 450 Schauspiel, 130 Werkstatt und
Personal) neben den Besuchern des Pantheon nicht ausgelegt.
Ausführungen FDP:
Die Oper verfügt über einen hervorragenden, sich im Gravitationspunkt der
Bevölkerungszahlen befindlichen Standort. Dieser ist über den ÖPNV wie folgt
angebunden: Haltepunkt „Bonn Opernhaus“ mit den Linien 600, 601, 604, 605 in 50
Metern Entfernung, Haltepunkt „Brüdergasse/Bertha-Von-Suttner-Platz“ mit den Linien
117, 537, 540, 550, 551, 600, 601, 602, 603, 606, 607, 608, 609, 640, N4, N8 in 150
Metern Entfernung, Haltepunkt „Bertha-von-Suttner Platz“ mit den Linien 61, 62, 65, 66,
67 in 250 Meter Entfernung.Seite 2 von 40
2
Das Schauspiel verfügt über eine ähnlich qualifizierte ÖPNV-Anbindung über den
Haltepunkt „Koblenzer Straße“ mit den Linien 856, 857, 611, 612, 613, 614, 639, N3, N7
in 125 Meter Entfernung, über den Haltepunkt „Am Kurpark“ mit den Linien 611, 612,
613, 614, 637, 638, 855, 856, 857 in 200 Metern Entfernung, über den Haltepunkt
„Rheinallee“ mit den zusätzlichen Linien N7, N10, 16, 63, 67 in ca. 300 Metern
Entfernung sowie mit dem Bahnhof Bad Godesberg in 500 Metern Entfernung.
1. Welcher finanzielle Aufwand wäre einmalig und laufend erforderlich, um in
„Beuel“ ein auch nur annähernd ähnlich qualifiziertes ÖPNV-Angebot zu
schaffen? (FDP)
In der Umgebung der Beueler Theaterwerkstätten sind derzeit (Stand: Mai 2026) die
nachstehenden ÖPNV-Angebote vorhanden:
Bus-Haltestelle „Pantheon Beuel“ in 30 Meter Entfernung (eine Minute Fußweg):
- Linie 603: Röttgen, Ippendorf, Poppelsdorf, Hauptbahnhof, Beuel, Pützchen
- Linie 608 und 609: Brüser Berg, Hardtberg, Endenich, Hauptbahnhof, Beuel,
Pützchen, Gielgen
- Linie N4 Hauptbahnhof, Beuel, Neu-Vilich, Pützchen, Finkenweg, Kohlkaul, Gielgen,
Holtorf, Beuel, Hauptbahnhof
-
Bus-Haltestellen „Beuel Bf“ und „Beueler Bahnhofsplatz” in 500 Meter Entfernung (8
Minuten Fußweg):
- Linie 62: Dottendorf, Südstadt, Hauptbahnhof, Beuel, Ramersdorf, Oberkassel
- Linie 65: Auerberg, Graurheindorf, Innenministerium, Chlodwigplatz, Bertha-von-
Suttner-Platz, Beuel Bf., Ramersdorf
- Linie 537: Hauptbahnhof, Beuel, Niederholtorf, weiter in den Rhein-Sieg-Kreis
- Linie 607: Medinghoven, Hardtberg, Endenich, Hauptbahnhof, Beuel, Ramersdorf
- Linie 633: Endenich Nord, Nordstadt, Innenstadt, Beuel, Küdinghoven, Ramersdorf
- Linie N8: Hauptbahnhof, Beuel Süd, Oberkassel, Küdinghoven, Hauptbahnhof
Bahnhof „Bonn-Beuel“ (Eingang Unterführung) in 450 Meter Entfernung (sechs Minuten
Fußweg):
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV): RE8, RB27 in Richtung Troisdorf, Köln/Bonn
Flughafen (nur mit der RB27), Köln Hauptbahnhof, Königswinter, Bad Honnef, Koblenz
Darüber hinaus sind in der nahen Zukunft im Bezirk Beuel die nachstehenden neuen
ÖPNV-Angebote vorgesehen:
- S-Bahnlinie S13:Seite 3 von 40
3
Der Vorlaufbetrieb wird, vorbehaltlich Fertigstellung der Generalsanierung der
rechtsrheinischen Strecke, voraussichtlich im Dezember 2026 in Betrieb genommen.
Der derzeitige Stand der Planungen beim zuständigen Aufgabenträger für den SPNV
go.Rheinland sieht zweimal in der Stunde eine S-Bahn Anbindung von Bonn-Beuel
zum Kölner Hauptbahnhof vor, mit mehreren Haltepunkten (Vilich, Troisdorf sowie
stündlich Köln/Bonn Flughafen). Zusätzlich verkehrt noch die o.a. bestehende Linie
RB27 von Bonn-Beuel über Troisdorf und Flughafen zum Kölner Hauptbahnhof, so
dass sich von Bonn-Beuel zweimal in der Stunde eine Anbindung an den Flughafen
ergibt sowie die Linie des RE8.
- Schnellbuslinie SB85:
Vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses wird ab Dezember 2026 von Ramersdorf, also
mit einer Umsteigemöglichkeit zu Linie 62 Richtung Bahnhof-Beuel, eine direkte
Busanbindung in Richtung, Hochkreuz, Bad Godesberg Mitte, Wachtberg und
Meckenheim eingeführt.
Wie in der Beschlussvorlage (Seite 21) erläutert, würde für den Standort ein Verkehrs- und
Mobilitätskonzept (grobe Schätzkosten: 50.000, - EUR) erstellt werden, in dem die die
Mobilitätsbedürfnisse eines solchen kulturellen Standortes bewertet werden. Daher ist
die Verwaltung momentan nicht in der Lage, zusätzliche ÖPNV-Angebote für den Standort
zu benennen, um diesen angemessen zu bedienen. Zudem wird der Bonner
Nahverkehrsplan derzeit neu aufgestellt. Wenn ein Mobilitätskonzept des Standorts
vorliegt, würde es in dieser Gesamtplanung der Stadt Berücksichtigung finden.
Aufgrund der bereits bestehenden sowie perspektivisch geplanten ÖPNV-Anbindungen
bestehen grundsätzlich tragfähige Voraussetzungen für die Erschließung des Standorts.
Die konkrete Ausgestaltung zusätzlicher Angebote ist Gegenstand des noch zu
erstellenden Mobilitätskonzepts.
Nicht zuletzt aus wirtschaftlicher Sicht folgen Angebote im Nahverkehr den Bedarfen, in
diesem Sinne würde – bei einer solchen Bedarfsänderung – das Angebot auf den
Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden. Letztlich ist der Mehrwert einer etwaigen
Angebotssteigerung, wenn dieser Bedarf erwiesen wird, auch ein potenzieller Mehrwert
für andere Nutzer und den Stadtteil als Ganzes.
2. Wie würde sich die ÖPNV-Anbindung exemplarisch für die in Bezug auf
„Beuel“ sehr entfernt liegenden Ortsteile Mehlem oder Rüngsdorf im
Vergleich zum Opernhaus darstellen, da die Verwaltung bislang, trotz
mannigfaltiger Anträge seitens der Politik, keine ÖPNV DirektverbindungenSeite 4 von 40
4
zwischen Bad Godesberg und Beuel über die Konrad Adenauer-Brücke
eingerichtet hat? (FDP)
Die bisherigen politischen Anträge zur Einführung einer direkten Anbindung zwischen
Beuel Mitte und Bad Godesberg Mitte über die Konrad-Adenauer-Brücke hat die
Verwaltung schon betrachtet und in vorherigen Stellungnahmen beantwortet. Leider lässt
sich eine solche Anbindung aufgrund der Haushaltssituation nicht realisieren.
Jedoch werden die zwei bereits geplanten Maßnahmen die Bezirke Beuel und Bad
Godesberg besser anbinden.
- Wie oben schon erwähnt wird die Schnellbuslinie SB85 vorbehaltlich des
Ratsbeschlusses auch zum Dezember 2026 eingeführt. Mit einem Umstieg in
Ramersdorf sind von Beuel Mitte aus Bad Godesberg und weiter im Umland
Wachtberg und Meckenheim zu erreichen.
- Der Tausch der Linienäste der Stadtbahnlinien 66 und 67 wird voraussichtlich zum
Dezember 2027 eingeführt. Damit wird eine direkte Stadtbahnanbindung von Beuel
Mitte nach Bad Godesberg Mitte aufgestellt.
Ausführungen FDP:
Die Oper steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Operngarage mit 380 Stellplätzen, die
über einen komfortablen direkten Zugang zum Operngebäude verfügt. Betreiber der
Operngarage ist die Bonner City Parkraum GmbH, im Folgenden BCP genannt, ein
Tochterunternehmen der finanziell angeschlagenen Stadtwerke Bonn.
3. Welche Einnahmen generiert die BCP pro Jahr in der Operngarage im
Zusammenhang mit Veranstaltungen im Operngebäude? (FDP)
4. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Verlagerung des Spielbetriebs
nach „Beuel“ auf BCP und SWB? (FDP)
Die BCP generiert ca. 20 – 25% der Einnahmen durch die Besucher/Mitarbeiter der Oper.
Diese würden demnach bei einer Verlagerung der Spielstätte wegfallen.
Ob und in welcher Höhe Einnahmeverluste bei BCP und SWB entstehen, hängt
maßgeblich von der jeweiligen Variante ab. In Variante D und E stellt sich die Frage der
Nachnutzung des Geländes und der Zukunft der Operngarage. Je nach Nutzung desSeite 5 von 40
5
Geländes und dem evtl. weiteren Betrieb der Garage könnte sich hieraus eine
Kompensation der Einnahmeverluste ergeben.
In der Vorlage wird betont, dass bei Variante E „die Frage der Unterbringung des
ruhenden Verkehrs der Besuchenden frühzeitig zu klären ist“ (Seite 19). Eine
Bewirtschaftung der auszuweisenden Parkflächen am Neubau von Oper und
Schauspielhaus in Beuel durch die BCP würde ebenfalls zur Kompensation von
möglichen Einnahmenverlusten in der Operngarage beitragen.
Ausführungen FDP:
Das Schauspiel ist ähnlich hervorragend für den MIV erschlossen. In 125 Metern
Entfernung befindet sich das privat betriebene Parkhaus der City Terrassen, das Parkfeld
an der Kurfürstlichen Zeile wird nach 270 Metern Fußweg erreicht. Die Verwaltung möge
daher ebenfalls überschlägig kalkulieren und Stellung nehmen:
5. Wieviel Stellplätze müssen nach Stellplatzverordnung NRW durch einen
aus Oper und Schauspiel kombinierten Standort „Beuel“ bei parallelem
Bühnenbetrieb bei zeitgleich rund 1.500 Besuchern nachgewiesen werden?
(FDP)
6. Für welche Kapazität wird das Parkhaus ausgelegt (das bisherige
Opernparkhaus ist auf 340 Stellplätze ausgelegt und bei
Opernaufführungen bis auf den letzten Platz belegt; berücksichtigt werden
müssen die Besucher des Schauspiels und des Pantheons sowie das
Personal aller Bühnen)? (BBB)
Die Ermittlung notwendiger Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren erfolgt nach der
Bonner Stellplatzsatzung, nicht nach der Stellplatzverordnung NRW.
Gemäß Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn vom 21.05.2025
(https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/bauen-
stadtgestaltung/stellplatzsatzung.php)
Anlage 1: Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (zu § 3) (Stand: 16. Januar 2025) /
Nummer 4.1: Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Konzerthäuser,
Mehrzweckhallen) gilt:
- Für Pkw: „1 Stpl. je 5 Sitzplätze, davon 90% Besucheranteil. Die Anzahl barrierefreier
Stellplätze ist nach § 13 SBauVO zu bemessen“
- Für Fahrräder: „1 Abstpl. je 30 Sitzplätze, davon 90% Besucheranteil“Seite 6 von 40
6
Die notwendigen Stellplätze für den Standort Bonner Bühnen in Beuel bei zeitgleich
1500 Besuchern nach Bonner Stellplatzsatzung würden abzüglich Lagegunst für die
Gebietszone am Standort Beuel, Siegburger Str. von minus 25 % für die PKW-Stellplätze
aus Anlage 3 der Bonner Stellplatzsatzung für 1500 Besucher ergeben:
• 300 PKW-Stellplätze – 25% (Lagegunst) = 225 PKW-Stellplätze
• 50 Fahrradabstellplätze
Bisher sind 2.000 qm Parkhaus im Konzept berücksichtigt. Weitere Parkplätze sind auf
dem Gelände vorzusehen. Die Parkplätze sind im weiteren Planungsverlauf anhand der
konkreten Stellplatznachweis zu planen. Bei der Berechnung des finalen
Stellplatznachweisen ist die Häufigkeit von Parallelbespielungen aller Bühnen
grundsätzlich noch einmal in Bezug auf die Häufigkeit zu hinterfragen. Dies gilt
insbesondere in Hinblick auf die dispositionelle Leistungsfähigkeit des Theaters.
7. Welcher finanzielle Aufwand ist erforderlich, um in “Beuel“ ähnlich
qualifizierte Parkmöglichkeiten für den MIV einzurichten, wie derzeit an der
Oper und am Schauspiel vorhanden? (FDP)
8. Mit Ausnahme des Parkhauses (wobei hier die Kapazität noch nicht bekannt
ist) sind die unter 2 angefragten Punkte bisher nicht in den Preisen
enthalten: Welche Kosten werden hier entstehen? (BBB)
9. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind erforderlich wie Ausbau der
Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Taktverdichtung der
bestehenden Buslinien, Ausbau der Zuwegung (die in der Konzeptstudie
dem Parkhaus zugewiesene Stelle liegt am Ende einer Sackgasse, die über
das Gewerbegebiet anzufahren ist) (BBB)
10. Welche Kosten werden für die fußläufige Zuwegung vom Beueler Bahnhof
aufgewandt werden müssen (Die Siegburger Straße weist keinen breiten
Gehweg auf, der zudem im vorderen Bereich als Parkfläche in Anspruch
genommen wird)? (BBB)
Eine Schätzung ist abhängig von Art der Parkmöglichkeiten (Parkplatz, Parkhaus oder
Tiefgarage). In den aktuell vorliegenden Investitionskosten für Variante D und E sind 1,7
Mio. Euro brutto für die Herstellung eines Parkhauses an der Siegburger Str. 42 bereits
beinhaltet (siehe „Anlagen Konzeptstudie“, Seite167).
In der Vorlage ist zudem bereits ausgeführt (Seite20+21):Seite 7 von 40
7
„Aus verkehrsplanerischer Sicht sind für die Ansiedlung/Umsiedlung bedeutender
kultureller Einrichtungen ein Verkehrs- sowie ein Mobilitätskonzept zu erstellen, um die
entstehenden Quell- und Zielverkehre an den genannten Standorten zu bewerten und
daraus entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die groben Schätzkosten für die
Konzepte betragen zusammen ca. 50.000 €. Das Verkehrskonzept wird u.a. folgende
Punkte beinhalten: Bestandsanalyse, (u.a. Vornutzungen auf dem Gelände), Bewertung
der Verkehrssituation auf dem angrenzenden Erschließungsnetz (ggf. Zählungen),
Leistungsfähigkeitsbetrachtung an wichtigen angrenzenden Knotenpunkten (im Bestand
und Planfall) und Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur.
Die möglichen baulichen Veränderungen zur Verbesserung der Erschließungsqualität
sollen ggf. im Zusammenspiel mit dem Freiraumplaner für das Umfeld der Standorte
entwickelt werden. Das Mobilitätskonzept wird sich zudem mit dem ruhenden Verkehr
(u.a. dem Bedarf an Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen) sowie
Mobilitätsmaßnahmen zur Reduktion des Kfz-Verkehrs beschäftigen.”
Ergänzung: Die Kosten für einen Freiraumplaner sind in den Investitionskosten von allen
Varianten bereits beinhaltet. Die o.a. Kosten von rund 50.000,00 € für die Erstellung
eines Mobilitätsgutachtens, welches für jede Variante zu empfehlen ist, sind bis dato
nicht Teil der angegebenen Kosten, da es sich um konsumtive Kosten handelt.
11. Der Fußgängertunnel besteht aus zwei engen Röhren. Ist hierfür die Stadt
oder die DB zuständig? Wer stellt in letzterem Fall sicher, dass die DB diese
rechtzeitig herstellt?
Die Fußgängerunterführung im Bereich des Beueler Bahnhofs wird aktuell durch die DB
generalsaniert.
12. Ist das bestehenden Verkehrswegenetz in Beuel für die An- und Abreise von
bis zu 1.500 Besuchern ausreichend oder muss es erst ertüchtigt werden
und zu welchen Kosten? (FDP)
Im Rahmen der Planungen ist ein Verkehrsgutachten zu erstellen, dass den Ist-Zustand
und den Planfall (mit zukünftiger Entwicklung) gegenüberstellt. Dabei werden auch die
maßgeblichen Knotenpunkte im unmittelbaren Umfeld im Hinblick auf ihre
Leistungsfähigkeit überprüft. Abhängig von diesen Ergebnissen kann erst eine
Bewertung von potenziellen Anpassungsbedarfen inkl. einer Kostenschätzung erfolgen.Seite 8 von 40
8
Ausführungen FDP:
Infrastruktur von Oper und Schauspiel für weitere kulturelle und touristische Angebote
sowie Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel
Der Stadtbezirk Bonn verfügt in einem Radius von 400 Metern um den Eingang der Oper,
damit fußläufig, über große Hotelkapazitäten in allen Qualitätsabstufungen, die
gleichzeitig auch fußläufig zur Bonner Innenstadt liegen und dort den Einzelhandel sowie
die Gastronomie beleben. Ebenso sind von diesen Standorten weitere kulturelle
Angebote hervorragend erschlossen, so das Macke-Haus, das Beethovenhaus mit
seinem Kammermusiksaal sowie zahlreiche Museen und die Museumsmeile. Ähnlich
kann auch für das Schauspiel argumentiert werden. Auch hier bestehen
Hotelkapazitäten (ausbaufähig, insbesondere auch im Hinblick auf Veranstaltungen in
einer irgendwann einmal sanierten Stadthalle), ein, wenn auch ausbaufähiges
gastronomisches Angebot, sowie über die U-Bahn eine bestmögliche Anbindung an die
Museumsmeile und nach Bonn. Daraus leiten sich folgende Fragen ab:
13. Warum beabsichtigt die Verwaltung, bestehende, interdependent wirkende
und bestens verzahnte Strukturen mit einem derart massiven Eingriff zu
verändern? (FDP)
Mit dem Beschluss des Rats der Bundesstadt Bonn zur „Zukunftsagenda Bonner
Bühnen“ vom 08.05.2025 (DS-Nr. 252731) wurde eine Aufgabenstellung sowie ein
Zielbild für die Zukunft der Bonner Bühnen vorgegeben.
Ziel des Transformationsprozesses ist es, bestehende kulturelle Vielfalt zu erhalten,
neue Perspektiven und Kooperationen zu realisieren, Kosten zu senken und Lösungen
für den Umgang mit den maroden Gebäuden zu finden. Mit der baulichen
Richtungsentscheidung geht es jetzt darum, langfristig stabile und zukunftsfähige
Bedingungen für das Theater als Arbeitgeber, Ausbildungsbetrieb und zentralem Akteur
von Kultur, kultureller Bildung, Vermittlung und Teilhabe in Bonn zu schaffen. Das
Theater Bonn weist als Kulturbetrieb mit steigenden Besucherzahlen und einer
überdurchschnittlichen Auslastung in der Oper eine hervorgehobene Erfolgsquote aus
und steht mit seinen Formaten gemeinsam mit dem Beethoven-Orchester für Tradition,
Exzellenz und Breitenkultur. Daher ist es auch eine der zentralen Vorgaben der
Zukunftsagenda, die Mehrspartigkeit des Theaters zu erhalten.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass bei der in Variante E vorgeschlagenen Bündelung
der Theaterliegenschaften an einem Standort die Vorteile langfristig überwiegen. Die
bestehenden Gebäude sind marode, der Betrieb kann nur noch befristet gesichert
werden und der Rat der Bundesstadt Bonn hat mit dem Beschluss der Zukunftsagenda
verbindlich Einsparungen sowie eine Modernisierung der Infrastruktur vorgegeben. OhneSeite 9 von 40
9
drastische Eingriffe lassen sich weder der Spielbetrieb noch die finanziellen und
organisatorischen Anforderungen der kommenden Jahre erfüllen. Der Fachkräftemangel
beispielsweise wird in den kommenden Jahren eine erhebliche Herausforderung
darstellen (bis Ende 2029 scheiden nach Renteneintrittsdatum 7,93 % der
Mitarbeitenden des Theaters spätestens aus dem Betrieb aus). Durch die
Synergieeffekte bei der Reduzierung auf einen Standort könnten negative Effekte des
Fachkräftemangels abgefedert und eine Beibehaltung der künstlerischen Qualität
gewährleistet werden (siehe auch Seite 23 der Vorlage).Seite 10 von 40
10
II. BAD GODESBERG
14. Mit welchen Folgekosten rechnet die Verwaltung für z.B. den Aufbau einer
Infrastruktur in Bad Godesberg, die 60.000 Besucher jährlich adäquat
kompensiert? (FDP)
15. Ist in die Variantenbetrachtung eingeflossen, welche Folgen ein Wegzug der
Oper und des Schauspiels im Hinblick auf die Lebendigkeit der Stadtteile
Bonn und Bad Godesberg, auf deren gastronomisches Umfeld usw. haben
und wurde insoweit Rücksprache mit den entsprechenden städtischen
Stellen und der IHK gehalten? (BBB)
16. Hat die Verwaltung vor, das Gebäude in städtischer Hand zu belassen oder
plant sie insgeheim, das Gebäude zu veräußern? Sofern die Verwaltung die
Veräußerung des Gebäudes definitiv ausschließt, ist nicht vorstellbar, dass
in einem Theatergebäude eine andere Nutzung als Theater stattfinden wird.
In diesem Fall muss das Gebäude alle gesetzlichen Auflagen für einen
solchen Betrieb erfüllen sowie für die Vermietbarkeit und den
Gebäudeerhalt saniert werden. Ist es daher richtig, dass die 52 Millionen
Euro für die Sanierung so oder so aufgebracht werden müssen? (FDP)
Aktuell stellt sich die Auslastung des Schauspielhauses Bad Godesberg wie folgt dar
(Stand: 31.01.2026*)
Anzahl Veranstaltungen
Schauspielhaus Foyer SSH Summe
gesamt
Auslastung
Spielzeit 24/25 114 9 123 66,37%
Spielzeit 25/26* 65 3 68 75,57%
In der Vorlage wurde ausgeführt (Seite 21+22):
„Sollte das Schauspielhaus für das städtischen Schauspiel- Ensemble aufgegeben
werden, müsste es aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes in jedem Fall saniert
werden. In diesem Fall schlägt die Verwaltung einen Prozess vor, der bis zum Leerzug
des Gebäudes unter Berücksichtigung der aktuellen strukturellen Herausforderungen
des Stadtteils Bad Godesberg, insbesondere jedoch im Hinblick auf die ganzheitlicheSeite 11 von 40
11
Zukunftsentwicklung des Stadtteils im Rahmen des ISEK (DS-Nr. 190431) Ideen für eine
Nachnutzung des Schauspielhauses Bad Godesberg mit den beteiligten Akteuren
entwickelt. In diesem Sinne könnte das Gebäude eine kulturell-gesellschaftliche
Neunutzung erfahren und es bieten sich neue Chancen und ein hohes Potenzial für
einen kreativen und integrativen Prozess, für den auf Grundlage des aktuellen
Terminplans (Auszug Schauspielensemble spätestens 2031) auch ausreichend Zeit zur
Verfügung stünde. Ziel ist es, das Schauspielhaus in den Tag zu öffnen (24/7) und einen
pulsierenden Begegnungsort im Herzen der Innenstadt zu schaffen. (…)
Das Beethovenfest Bonn, sowie die Vermittlungsangebote von Theater Bonn, das
Beethoven Orchester Bonn, Godesberger Kulturvereine und Akteure könnten hier
Formate anbieten und ein lebendiges „Haus der Kulturen“ für alle Generationen und
Nationen entwickeln. Ebenso haben die Volkshochschule Bonn sowie die Musikschule
ein hohes Interesse, das Potential der Liegenschaft zu nutzen. Mit der Ankernutzung
durch private Bühnen und der Tagesöffnung des Gebäudes könnte ein kultureller und
sozialer Resonanzraum für das urbane Stadtteil(er)leben wachsen.
Das übergeordnete Entwicklungsziel des ISEK lautete schon 2020 „Attraktivierung und
Belebung der Innenstadt“. Dabei standen die Stärkung des Einzelhandels-, Gewerbe-
und Gastronomiestandorts, die Verbesserung des Sicherheitsempfindens sowie die
Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Zukunfts- und Nutzungsperspektiven für
zentrale Infrastruktureinrichtungen, vor allem im Bereich der Kurfürstlichen Zeile und im
kulturellen Bereich, im Fokus. Im Falle eines Wegzugs des Schauspiels, standen bereits
Überlegungen im Raum, das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, welche
die Innenstadt belebt, z.B. als Treffpunkt für die Godesberger Vereine und freie
Kulturangebote. Auf die erfolgreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im
Zusammenhang mit der Erstellung des ISEK sollte aufgebaut und diese fortgeführt
werden, so dass eine Bürgerbeteiligung ein zentrales Element im Rahmen der
Entwicklung eines profilierten Konzepts für die Nachnutzung des Standorts mit
Mehrwert für Bad Godesberg wird.”
Der Umfang einer reduzierten Instandsetzung ohne aufwendige Bühnentechnik und
Technische Gebäudeausstattung, welche die Weiternutzung durch das Schauspiel des
Theater Bonns beinhalten müsste, wurde bereits untersucht. (Siehe ARGE-Bericht, Seite
52+53). Der bauliche Handlungsbedarf betrifft mehrere zentrale Bereiche des
Gebäudes:
• Tragwerk und Baukonstruktion: Es bestehen Rissbildungen und Unsicherheiten
hinsichtlich der Standsicherheit einzelner Bauteile. Besonders kritisch sind die
außenliegenden Balkone und die Fluchttreppe, deren Tragfähigkeit nicht mehr
gegeben ist und die bereits gesperrt wurde.
• Brandschutz: Für das Schauspielhaus besteht die dringende Notwendigkeit
eines aktualisierten genehmigten Brandschutzkonzepts. Es bestehen erheblicheSeite 12 von 40
12
Defizite bei Rettungswegen, Abschottungen, Türen sowie bei der Nutzung
einzelner Bereiche. Der brandschutztechnische Zustand wird insgesamt als
kritisch bewertet.
• Dach und Fassade: Die Dachabdichtungen haben ihre technische
Nutzungsdauer erreicht und müssen mittelfristig erneuert werden. An der
Fassade bestehen Rissbildungen, Putzschäden und Feuchteerscheinungen. Die
Fensteranlagen sind energetisch überaltert und entsprechen nicht mehr heutigen
Standards.
• Technische Gebäudeausrüstung: Große Teile der Heizungs-, Lüftungs-,
Kälte- und Sanitärtechnik sind veraltet und haben ihre rechnerische
Nutzungsdauer überschritten. Eine umfassende Modernisierung ist erforderlich,
um Betriebssicherheit, Energieeffizienz und Rechtskonformität dauerhaft zu
gewährleisten.
Ein neues Nutzungskonzept für das jetzt durch das städtische Schauspiel
genutzte denkmalgeschützte Gebäude, entbindet die Stadt nicht von der Notwendigkeit
des Erhalts des Gebäudes und der Durchführung der aus sicherheitstechnischen
Gründen unabdingbaren Maßnahmen. Auch in diesem Fall müssten die bestehenden
strukturellen Defizite – insbesondere in den Bereichen Tragwerk, Brandschutz,
Gebäudehülle und energetische Qualität – behoben werden, um einen sicheren und
genehmigungsfähigen Gebäudebestand zu gewährleisten.
Je nach Art und Intensität der künftigen Nutzung kann sich dabei aber ein
Minderungspotenzial bei der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und weiteren
Komponenten ergeben, insbesondere aufgrund geringerer Nutzerzahlen oder reduzierter
betrieblicher Anforderungen. Dieses Einsparpotenzial betrifft vor allem die
Dimensionierung einzelner technischer Anlagen, ändert jedoch nichts am
grundsätzlichen Sanierungsbedarf der baulichen Substanz. Im Unterschied zu einer
Nutzung durch das Schauspielensemble, dessen Nutzung vor allem im Bereich der
technischen Gewerke einen hohen Kostenfaktor ausmacht, ist für eine vollumfängliche
Sanierung ohne Ausstattung mit einer entsprechenden Bühnen- und auf
Schauspielbetrieb angepassten Technik eine Kostenhöhe von 36 Mio. € netto (inkl.
Baupreissteigerung, inkl. 10 % Risikozuschlag) vorkalkuliert.
Eine finale Kostenbenennung ist für dieses Szenario erst möglich, wenn ein belastbares
Nutzungskonzept vorliegt und die daraus resultierenden Anforderungen planerisch
konkretisiert wurden.
Um die finanzielle Gesamtbetrachtung zu komplettieren, müssen auch etwaige
wegfallende Mieten für städtische Nutzungen, die hierhin bspw. umziehen könnten,
berücksichtigt werden. Zusätzlich ist auch eine Verpachtung oder Teilpachtung desSeite 13 von 40
13
Objektes denkbar. Beides ist bei der alleinigen Nutzung durch das Theater
ausgeschlossen.
Ausführungen der FDP:
Die Investitionskosten für die Variante D belaufen sich auf 328 Millionen Euro, die der
Variante E auf 314 Millionen Euro. M.a.W. gibt es zwischen beiden Varianten ein Delta
von 14 Millionen Euro.
17. Werden die 14 Millionen Euro nicht bereits durch die unter den Punkte 1 – 3
hinterfragten Sachverhalte pulverisiert? (FDP)
18. Ist es zutreffend, dass in der Konzeptstudie für Variante E keine Kosten für
das ohnehin zu sanierende (Blatt 58) Schauspielhaus in Bad Godesberg
enthalten sind? Sind diese Kosten in der Konzeptstudie zutreffend mit 31
Mio. Euro netto (Blatt 52) ohne Kosten für Bühnentechnik und
Unvorhergesehenes ausgewiesen? Ist in diesen 31 Mio. Euro ein Betrag für
die Sanierung der Villa enthalten? Ist die Villa für das Schauspielhaus
erforderlich oder nice to have (Bl. 53 stellt eine Veräußerung der Villa in den
Raum)? (BBB)
Die Variantenbewertung basiert auf einer einheitlichen und vergleichbaren Datenbasis.
In allen fünf geprüften Varianten wurden ausschließlich der Investitions- und
Betriebskosten der jeweiligen Theaterstandorte berücksichtigt. Elemente, die nicht
unmittelbar dem Theaterbetrieb zuzuordnen sind – insbesondere städtebauliche
Nachnutzungen, Drittverwendungen oder potenzielle Grundstückserlöse – wurden
bewusst nicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen. Der Grund hierfür ist
die notwendige Vergleichbarkeit der Varianten. Eine Einrechnung hypothetischer
Einnahmen oder zukünftiger Nutzungsoptionen würde die Bewertung verzerren und
wäre methodisch nicht zulässig. Dies betrifft sowohl das Operngrundstück als auch
mögliche Nachnutzungen in Bad Godesberg sowie eine mögliche Veräußerung der Villa.
Ausführungen FDP:
Auf Seite 2 bezeichnet die Verwaltung die Gebäude, bestehend aus Oper, Schauspiel
und Theaterwerkstätten in Bausch und Bogen als „marode“.
19. Wie gelangt die Verwaltung zu dieser Auffassung, wenn doch der Due
Diligence Bericht von Drees & Sommer dem Schauspiel dieSeite 14 von 40
14
Sanierungsfähigkeit attestiert (S. 43) und der von Drees & Sommer auf S. 43
zitierte M.O.O.C.O.N.-Bericht sogar abgemildert von Renovierungsbedarf
spricht? So schlimm kann es dann doch nicht um das Schauspiel stehen?
(FDP)
Der Due Diligence Bericht von Drees & Sommer gelangt für die Liegenschaft
„Schauspielhaus“ zu folgendem Ergebnis: „Insgesamt besteht ein erhöhter
Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf, insbesondere hinsichtlich des Tragwerks, der
Dach- und Fassadenflächen. Das Risiko künftiger Handlungserfordernisse wird als
mittel bis hoch bewertet. Für eine langfristige Nutzungsstrategie sind umfassende
bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit der
Liegenschaft nachhaltig zu gewährleisten.“ (Seite 6).
Ausführungen FDP:
Auf Seite 3 formuliert die Verwaltung zum Schauspielhaus, Zitat: „Aufgrund der Größe
und Struktur/Aufteilung der Fläche besteht, unter der Voraussetzung einer
vollumfänglichen Planung, die Chance mit überschaubaren Spielzeitunterbrechungen
(mindestens ein Jahr) ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. (ARGE-
Bericht, Seite 13-15).“ Ergänzend stellt die Verwaltung auf den Seiten 25 und 95 fest,
dass die Sanierung des Schauspielhauses kein Großprojekt sei (Zitat: „Da die
Bauprojekte für sich betrachtet, ausgenommen Bad Godesberg, Großbauprojekte sein
werden, wird jeweils eine externe Projektleitung mit Projektmanagementteam sowie
externer Projektsteuerung empfohlen.“).
20. Sprechen diese Aussagen, neben dem Due Diligence Bericht von Drees und
Sommer zum Schauspielhaus, nicht für den Erhalt desselbigem am
Standort Bad Godesberg, um so die Komplexität des Gesamtprojekts zu
reduzieren? (FDP)
Das aufgeführte Zitat in den Ausführungen entspricht nicht dem Wortlaut der
Verwaltung, sondern bezieht sich auf den Bericht der ARGE, Seite 25 und Seite 95. Die
Empfehlungen der ARGE aufnehmend, wurden unter Berücksichtigung der tatsächlich
vorhandenen Kapazitäten innerhalb der Verwaltung zusammen mit dem SGB
entsprechende Projektstrukturen entwickelt. In den Varianten A bis D wird der Standort
Bad Godesberg für die Nutzung durch das Theater beibehalten. Die je nach Variante
unterschiedlich zu konzipierenden Projektstrukturen bzw. Verantwortlichkeiten
innerhalb der Verwaltung sind jeweils in der detaillierten Aufstellung der einzelnen
Varianten aufgeführt (siehe Vorlage, Seite8-19, sowie Anlage 3).Seite 15 von 40
15
Zudem wurden die entsprechenden Personalbedarfe für die Realisierung der möglichen
Varianten innerhalb der Vorlage aufgeführt (Vorlage, Seite 25). Hierfür wurden alle
Varianten unabhängig voneinander betrachtet, um je nach Beschluss eine
entsprechende Realisierung vonseiten der Verwaltung sicherstellen zu können.
Ausführung FDP:
Wie unter f) zitiert, werden zur Bewältigung der Sanierungen von Oper und
Theaterwerkstätten eine externe Projektleitung mit Projektmanagementteam
empfohlen. Des Weiteren hat das SGB zusätzlichen Personalbedarf angemeldet.
21. Welche Kosten entstehen über die gesamte Dauer der Sanierung von Oper
und Theaterwerkstätten durch extern verpflichtetes Personal sowie
Personalaufwuchs im SGB? (FDP)
22. Was spricht trotz General- bzw. Totalunternehmervergabe für eine
Projektsteuerung und ein Projektmanagement? (BBB)
Die Kostenaufstellung der einzelnen Varianten umfasst auch die Kostengruppe KG 700.
Hierzu heißt es in der Vorlage (Seite 4):
„Baunebenkosten-Ermittlung KG700: Unter der Annahme einer Abwicklung mit
alternativen Abwicklungsmodellen z.B. Generalplaner und Generalunternehmen wurden
die Baunebenkosten in Höhe von ca. 40 % auf die Kosten der KG200-KG500
berücksichtigt. (25% Planung, 15 % GU-Zuschlag).”
Zu dem zusätzlichen Personalbedarf innerhalb der Verwaltung weist die Vorlage
folgende Ausführungen auf (Seite 25-26):
„Momentan stehen im SGB ca. 3,5 Stellen (Hochbau und TGA) für die Bauunterhaltung
der drei Theaterliegenschaften zur Verfügung. Die Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen
beinhaltet aktuell 2 Stellen zur Gesamtkoordination des Transformationsprozesses der
Zukunftsagenda der Bonner Bühnen. Auf Seiten des Theaters als Nutzer der drei
Liegenschaften beinhaltet die bisherige Personalstruktur keine extra ausgewiesenen
Stellen, welche über den bisherigen Bedarf des laufenden Spielbetriebs und baulichen
Unterhalts hinausgehen. Im SGB müssen die Akutmaßnahmen in den Liegenschaften
Oper und Schauspielhaus umgesetzt und der Spielbetrieb gesichert werden. Die
Umsetzung dieser umfangreichen, tlw. sehr kleinteiligen Aufgaben erfordern beim SGB
zusätzlich ca. 2,5 Stellen (Hochbau und TGA).
Bei der Umsetzung der Varianten A, B oder C muss bei den Liegenschaften Oper und
Schauspielhaus der Spielbetrieb -wie im Absatz zuvor beschrieben-durch die
Akutmaßnahmen gesichert werden. Zeitgleich müssen parallel das Interim Oper, die
Sanierung oder der Neubau der Oper, sowie die Sanierung des SchauspielhausesSeite 16 von 40
16
projektiert werden. Dieser hohe Grad an Parallelität erfordert einen zusätzlichen
Stellenbedarf beim SGB von ca. 4 Stellen (Hochbau und TGA).
Die „Sowieso-Maßnahmen in Beuel“ (Umzug Lager innerhalb des Geländes, Einbau von
Probebühnen, Umzug und Ertüchtigung Werkstätten, Abbruch einsturzgefährdeter
Bereich) resultieren aus der verifizierenden Untersuchung der Liegenschaften im Zuge
des Gesamtprozesses „Zukunft Bonner Bühnen“ und stellen eine über die bisherigen
Kapazitäten hinausreichende Maßnahmennotwendigkeit dar. Da für die notwendige
kurzfristig zu beginnende Planung Mittel aus der Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen zur
Verfügung stehen sowie eine engmaschige Verzahnung mit dem Nutzer notwendig ist,
soll dieses Projekt sowie die notwendigen Akutmaßnahmen unter der Verantwortung von
ST-ZBB laufen. Hierfür ist die Einrichtung eines externen Baumanagements notwendig.
Da ST-ZBB aktuell nur über zwei Stellen verfügt, welche mit der Gesamtkoordination des
Zukunftsprozesses ausgelastet sind, sind für die Verwaltung der Mittel sowie die
baufachliche Begleitung des Projekts 3 zusätzliche Stellen innerhalb ST-ZBB notwendig.
Bei der Umsetzung der Variante D + E wird zu Beginn 2027 die bauliche Verantwortung
der Projektentwicklung am Standort Beuel ebenfalls an ST ZBB abgegeben. Durch
Erweiterung des externen Baumanagements wird das zusätzliche Maßnahmenvolumen
aufgenommen. Zur verwaltungsseitigen Koordination und Sicherstellung des hohen
Grads an Parallelität sind innerhalb ST-ZBB oder innerhalb des Theaters 2 weitere Stellen
notwendig.
Bei der Umsetzung der Variante E wird die Projektierung der Sanierung des
Schauspielhauses in Bad Godesberg für die Nachnutzung dieses Gebäudes durch das
SGB durchgeführt und erfolgt parallel zur Sicherung des Spielbetriebs und Durchführung
der Akutmaßnahmen in dieser Liegenschaft. Diese Aufgabe erfordert beim SGB
zusätzlich 1,5 Stellen (Hochbau und TGA).“
Die Höhe der Kosten für externes als auch verwaltungsinternes Personal ist abhängig
von dem Beschluss der jeweiligen Variante und kann zum jetzigen Zeitpunkt nur über
eine wie o.a. Schlüsselaufstellung erfolgen.
23. Für das Schauspiel werden als Sowieso-Kosten nur 6 Millionen Euro für
Akutmaßnahmen ausgewiesen. Allerdings zeigt der Due-Diligence-Bericht
von Drees & Sommer gravierende, teilweise sogar gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßende Defizite des Gebäudes auf. (FDP)
Die Unterscheidung der einzelnen Maßnahmen und Begrifflichkeiten stellt eine
elementare Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Varianten dar und sind daher in
der Vorlage ab Seite 5 klar definiert. Als „Akutmaßnahmen“ werden in der Vorlage die
Maßnahmen definiert, welche für die Sicherung und damit Aufrechterhaltung desSeite 17 von 40
17
Spielbetriebs in den kommenden 5 Jahren notwendig sind. Hierzu ist in der Vorlage für
diese Begrifflichkeit ausgeführt:
„Akutmaßnahmen: Maßnahmen, die für die Betriebssicherheit des Gebäudes
erforderlich sind, z.B. Brandschutz, Verkehrssicherung. Maßnahmen die in den nächsten
5 Jahren für die Sicherung des Spielbetriebs erforderlich sind, z.B. Reparatur von
bühnentechnischen Anlagen.“
Für alle drei Liegenschaften wurden zusammen mit der Bauunterhaltung des SGB
entsprechende Maßnahmenlisten erarbeitet, die ein klares Bild über die Maßnahmen
aufzeigen, welche notwendig sind, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Die
Umsetzung langfristiger Maßnahmen für sicherheitsrelevante Themen wie Brandschutz,
können aktuell nur kompensierend durchgeführt werden. Eine vollumfängliche
Maßnahme bedingt die entsprechenden Schließungen der Gebäude, da diese sowohl
aufgrund der notwendigen Eingriffstiefe als auch aufgrund des Zeit- und Kostenumfangs
einer Komplettsanierung entsprechen – welche erst durch Entscheidung für eine
Variante ausgelöst werden kann.
24. Wieviel und für welche Anschaffungen wurden seit 2016 Investitionen im
Schauspielhaus getätigt? (FDP)
In den vergangenen fünf Jahren (01/2021 – 12/2025) entstanden Kosten für die normale
Bauunterhaltung, sowie für die größeren Bauunterhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca.
5 Mio. € brutto (exklusive Betriebskosten des Theaters).
Im Rahmen der regulären Bauunterhaltung wurden überwiegend kleinteilige
Maßnahmen durchgeführt, darunter das Abdichten undichter Dachrinnen, Arbeiten an
Türen und Fenstern, die Reparatur der Brandschutzbeschichtung des Dachtragwerks
sowie Betonsanierungen der Dachkante des Zuschauerhauses. Neben den
regulären Bauunterhaltungsmaßnahmen und den darüber hinaus notwendigen o.a.
Maßnahmen wurden in einzelnen Bereichen punktuelle Modernisierungen
vorgenommen:
In den Jahren 2021 – 2025 umfasste dies:
• Erneuerung Inspizientenanlage
• Sanierung der Netzwerktechnik
• Erneuerung der Brandmeldezentrale
• ELT TÜV Mängelbeseitigung
• Instandsetzung der Bühnentechnik
• Erneuerung Dach Schreinerei
• Austausch RWA an der Villa K4
• Erneuerung MSR-TechnikSeite 18 von 40
18
III. KULTURBETRIEB
Ausführungen FDP:
Auf Seite 2 stellt die Verwaltung fest: „Das Theater Bonn weist als Kulturbetrieb
mit steigenden Besucherzahlen und einer überdurchschnittlichen Auslastung in
der Oper eine hervorgehobene Erfolgsquote aus …“
25. Wie wird die Erfolgsquote gemessen? Nach Besuchern? Nach Einnahmen?
(FDP)
Die Erfolgsquote des Theater Bonn wird nicht anhand einer einzigen Kennzahl bewertet.
Weder die reine Besucherzahl noch allein die Erlöse aus dem Ticketverkauf bilden die
wirtschaftliche und kulturelle Leistung des Hauses vollständig ab. Vielmehr betrachtet
das Theater mehrere miteinander verknüpfte Indikatoren.
1. Prozentuale Auslastung als zentraler Gradmesser
Ein wichtiger Maßstab ist die prozentuale Auslastung der Vorstellungen. Sie setzt die
Zahl der tatsächlich besetzten Plätze ins Verhältnis zur verfügbaren Platzkapazität.
Diese Kennzahl zeigt, wie stark das Publikum die Angebote des Theaters annimmt und
wie gut die vorhandenen Kapazitäten genutzt werden.
Die Auslastung ist deshalb besonders aussagekräftig, weil sie unterschiedliche
Spielstätten und Produktionen vergleichbar macht. Eine hohe Auslastung deutet in der
Regel auf eine gute Resonanz des Publikums hin.
2. Umsatzerlöse aus Ticketverkäufen
Ebenso wichtig sind die Erlöse aus dem Kartenverkauf. Dabei wird nicht nur die
Gesamtsumme der Ticketumsätze, sondern auch deren Entwicklung im
Zeitverlauf betrachtet.
Die Einnahmen hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
• Anzahl der verkauften Tickets
• Preisstruktur der Vorstellungen
• Anteil ermäßigter Karten
• Beliebtheit einzelner Produktionen und Spielreihen
3. Verhältnis der Kennzahlen zueinanderSeite 19 von 40
19
Besucherzahlen, Auslastung und Ticketeinnahmen müssen gemeinsam betrachtet
werden. Eine hohe Besucherzahl allein ist beispielsweise wenig aussagekräftig, wenn
viele Plätze ungenutzt bleiben oder überwiegend stark ermäßigte Karten verkauft
werden. Umgekehrt können hohe Einnahmen bei geringer Auslastung auf sehr
hochpreisige Veranstaltungen hindeuten, ohne dass das breite Publikum erreicht wird.
Deshalb werden die Kennzahlen in Beziehung zueinander gesetzt und mit den
Ergebnissen früherer Spielzeiten verglichen. Erst dieser mehrjährige Vergleich
ermöglicht belastbare Aussagen über Trends und Entwicklungen.
4. Durchschnittlicher Ticketerlös
Ein weiterer wichtiger Indikator ist der durchschnittliche Ticketerlös pro Besucher bzw.
pro verkauftem Ticket. Er hilft dabei zu beurteilen, wie sich die Preisstruktur und das
Kaufverhalten des Publikums entwickeln. Für diese Kennzahl ist selbstverständlich auch
die absolute Zahl der Besucher relevant.
5. Einordnung im kulturellen Auftrag
Als öffentlich getragenes Theater bewertet das Theater Bonn seinen Erfolg nicht
ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien. Neben den genannten Kennzahlen
spielen auch qualitative Aspekte eine Rolle, etwa die künstlerische Qualität und
Resonanz, das Erreichen unterschiedlicher Zielgruppen und die Bildungs- und
Vermittlungsarbeit.
Fazit:
Die Erfolgsquote des Theater Bonn wird somit anhand eines Bündels von Kennzahlen
gemessen. Die prozentuale Auslastung ist ein zentraler Gradmesser, die Umsatzerlöse
aus Ticketverkäufen sind jedoch ebenso wichtig. Beide Größen werden miteinander
verknüpft und im Vergleich zu den Vorjahren ausgewertet. Ergänzend betrachten wir den
durchschnittlichen Ticketerlös sowie qualitative Aspekte des kulturellen Auftrags.
26. Weiß die Verwaltung aus den Kartenverkäufen, wieviel Individuen hinter
den Besucherzahlen stehen? Kennt die Verwaltung die Altersstruktur der
Opern- und Theaterbesucher? Inwiefern ändert sich diese durch den
demographischen Wandel und mit welchen Auswirkungen auf die
Besucherzahlen sowie das Programm? (FDP)
Die Altersstruktur der Besucherinnen und Besucher kann derzeit nur eingeschränkt
belastbar ausgewertet werden. Hintergrund ist, dass dem Theater Bonn in vielen FällenSeite 20 von 40
20
lediglich Daten zum jeweiligen Kartenkäufer vorliegen, nicht jedoch zu den Personen, für
die gegebenenfalls weitere Tickets mit erworben wurden. Insbesondere bei Paaren,
Familien oder Gruppenbuchungen ist daher nicht nachvollziehbar, welche Altersstruktur
sich tatsächlich hinter den verkauften Karten verbirgt.
Aktuell verfügt das Theater bei rund 36 % der Aufträge über demografische Angaben
(hierbei werden alle regulären Vorstellungen im Schauspiel, der Oper und für den Tanz
zugrunde gelegt. Produktionen speziell aus dem Bereich Theaterpädagogik und
Vermittlung sind hierbei nicht betrachtet). Auf Grundlage dieser Teilmenge ergibt sich
ein Durchschnittsalter der Kartenkäufer von 58 Jahren. Der Anteil weiblicher
Kartenkäufer liegt bei 58,26 %. Diese Werte liefern zwar erste Anhaltspunkte, erlauben
jedoch keine belastbare Aussage über die Gesamtheit aller Besucherinnen und
Besucher des Theater Bonn, da entsprechende Angaben für rund 64 % der Käufer nicht
belastbar vorliegen.
Insbesondere die Erfassung des Alters stellt eine Herausforderung dar. Viele
Besucherinnen und Besucher – selbst im Bereich der Abonnements – haben dem
Theater bislang keine Altersangaben zur Verfügung gestellt. Dies ist vor allem auf eine in
der Vergangenheit zurückhaltende Datenerhebung zurückzuführen. Lange Zeit wurde
die Auffassung vertreten, dass entsprechende Angaben von Kundinnen und Kunden
nicht aktiv abgefragt werden sollten. Aus heutiger Sicht erschwert dies jedoch die
Analyse von Publikumsstrukturen und die strategische Weiterentwicklung von Angebot
und Vermarktung.
Das Theater Bonn arbeitet daher daran, die Qualität seiner Kundendaten schrittweise zu
verbessern. Ziel ist es, künftig belastbarere Erkenntnisse über Altersgruppen,
Besuchsverhalten und Publikumsentwicklungen zu gewinnen. Dies ist insbesondere vor
dem Hintergrund des demografischen Wandels von Bedeutung.
Aus den derzeit verfügbaren Daten lassen sich demnach keine belastbaren Aussagen
ableiten, wonach der demografische Wandel bereits heute zu einem Rückgang oder
Anstieg der Besucherzahlen geführt hätte. Ebenso wenig können daraus unmittelbare
Auswirkungen auf einzelne Programmsparten abgeleitet werden. Die vorhandenen
Daten zeigen vielmehr die Notwendigkeit, die Datengrundlage zu verbessern, um
zukünftige Entwicklungen frühzeitig erkennen und fundiert bewerten zu können.
Ausführungen FDP:
Am Markt für Klassik und Pop-Konzerte ist zu beobachten, dass die Besucher bereit sind,
für Qualität entsprechend weit anzureisen und entsprechend tief in die Tasche zu
greifen.Seite 21 von 40
21
27. Wurde seitens der Verwaltung angesichts der zuvor zitierten
„hervorgehobenen Erfolgsquote“ einmal die Preiselastizität der Nachfrage
für Produktionen der Bühnen der Stadt Bonn ermittelt und entsprechende
Preisanpassungen zur Verbesserung der Einnahmenseite vorgenommen?
(FDP)
Eine belastbare Ermittlung der Preiselastizität der Nachfrage im Sinne einer
systematischen Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Ticketpreisen und
Kaufverhalten wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. Ebenso hat in
jüngerer Vergangenheit keine umfassende Besucher- oder Kundenbefragung
stattgefunden, die Rückschlüsse auf Preisakzeptanz, Zahlungsbereitschaft oder
Kaufentscheidungen ermöglicht hätte.
Aus Sicht des Theaters besteht hier ein Erkenntnisdefizit, das mittelfristig durch
geeignete Besucherbefragungen und datenbasierte Analysen geschlossen werden
sollte. Ein besseres Verständnis von Preiswahrnehmung, Kaufverhalten und
Zielgruppenpräferenzen würde die Grundlage für zukünftige strategische
Entscheidungen im Bereich Vertrieb und Erlösmanagement weiter verbessern. Um die
bestehenden Erkenntnislücken zu schließen, wird der neu geschaffene Bereich Vertrieb
künftig eine zentrale Rolle übernehmen. Ziel ist es, systematisch die organisatorischen,
technischen und analytischen Voraussetzungen für ein modernes Besucher- und
Kundenmanagement aufzubauen. Hierzu gehören insbesondere die strukturierte
Erhebung relevanter Kundendaten, die Durchführung regelmäßiger Besucher- und
Kundenbefragungen sowie die kontinuierliche Auswertung von Kauf- und
Besuchsverhalten. Auf dieser Grundlage sollen belastbare Erkenntnisse über
Zielgruppen, Preisakzeptanz, Nachfrageentwicklungen und Besuchsmotive gewonnen
werden. Die gewonnenen Daten werden künftig eine wichtige Grundlage für
Entscheidungen in den Bereichen Preisgestaltung, Produktentwicklung, Marketing und
Publikumsentwicklung bilden und dazu beitragen, sowohl die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit als auch die Reichweite des Theater Bonn nachhaltig zu stärken.
Bei der Beurteilung der Preiselastizität ist zudem zu berücksichtigen, dass ein direkter
Vergleich mit dem Markt für große Pop- oder Klassikkonzerte nur eingeschränkt möglich
ist. Die dort häufig beobachtete hohe Reisebereitschaft und Zahlungsbereitschaft des
Publikums bezieht sich oftmals auf international bekannte Künstlerinnen und Künstler
oder wenige, exklusive Veranstaltungsorte. Besucher nehmen hierfür teilweise Anreisen
von mehreren hundert Kilometern in Kauf, weil entsprechende Angebote nur an wenigen
Standorten verfügbar sind.
Die Situation eines kommunalen Mehrspartenhauses unterscheidet sich hiervon
grundlegend. Das Theater Bonn erfüllt in erster Linie einen regionalen Kulturauftrag und
richtet sich überwiegend an ein Publikum aus Bonn und der unmittelbaren Region. DieSeite 22 von 40
22
Auswertung der verfügbaren Kundendaten bestätigt diese regionale Verankerung. Rund
60 % der Besucherinnen und Besucher stammen aus Bonn beziehungsweise wohnen in
einem der Bonner Stadtbezirke.
Die Besucherstruktur zeigt damit, dass die Nachfrage nach den Angeboten des Theater
Bonn wesentlich stärker von regionalen Faktoren geprägt wird als von den Mechanismen
des überregionalen Konzertmarktes. Daraus ergeben sich andere Rahmenbedingungen
für Preisentscheidungen als bei einzelnen Konzertveranstaltungen mit hoher nationaler
oder internationaler Strahlkraft.
Unabhängig davon wurde mit der Einführung der neuen Preis- und Produktstruktur
bereits eine bewusste Anpassung des Preisniveaus vorgenommen. Ziel dieser Reform
war unter anderem, die Einnahmesituation des Theaters zu verbessern und die
finanzielle Eigenständigkeit des Hauses zu stärken. Dabei wurden sowohl die
Preisgestaltung als auch die angebotenen Produkte und Tarifstrukturen neu geordnet
und an aktuelle Marktbedingungen angepasst.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen werden in den kommenden
Spielzeiten sorgfältig beobachtet und ausgewertet. Dabei werden insbesondere die
Entwicklung von Besucherzahlen, Auslastung, Ticketerlösen sowie des
durchschnittlichen Erlöses je verkauftem Ticket betrachtet. Erst auf dieser Grundlage
wird sich belastbar beurteilen lassen, wie die Nachfrage auf die neue Preisstruktur
reagiert und welche weiteren Anpassungen gegebenenfalls sinnvoll erscheinen.Seite 23 von 40
23
IV. KOSTEN UND GRUNDLAGEN
28. Woher sollen die finanziellen Mittel hierfür kommen? (FDP)
In der Vorlage wurde hierzu ausgeführt (Seite 28):
„Insbesondere mit Blick auf die prekäre HH-Situation ist noch nicht absehbar, ob auch
nur die günstigste Variante im Rahmen eines genehmigungsfähigen Haushaltes
abbildbar sein wird.“
29. Ist es nicht so, dass angesichts der finanziellen Schieflage der meisten
deutschen Kommunen die meisten Förderprogramme um ein Vielfaches
überzeichnet sind? Die Verwaltung formuliert auf Seite 27 selbst, Zitat:
„Aufgrund dessen kann – Stand jetzt – keine verbindliche Rückmeldung
dazu gegeben werden, in welcher Summe Fördermittel eingeworben
werden können.“ (FDP)
Der Status „Zukunft Bonner Bühnen“ befindet sich aktuell im Status einer Konzeptstudie
und eines ausstehenden Grundsatzbeschlusses. Eine seriöse Aussage über die Zu- und
Absage als auch die Art und Höhe von Fördermitteln kann daher zum aktuellen Zeitpunkt
nicht getroffen werden. Grundsätzlich ist die Beantragung von Fördermitteln erst
möglich, wenn eine fundierte Planungsgrundlage vorliegt. Dies gilt unabhängig für alle
möglichen Varianten.
Ausführungen der FDP:
Die Verwaltung drängt auf Seite 1 auf schnelle Entscheidung der Drucksache
und begründet dies mit, Zitat: „Sollten die Vorberatungen nicht bis zur
Ratssitzung am 7. Mai abgeschlossen sein und sich dadurch auch eine
abschließende Entscheidung verzögern, ist aufgrund der dann anzunehmenden
generellen Baukostensteigerungen mit höheren Kosten für die Baumaßnahmen
zu rechnen.“
30. Ist die Annahme richtig, dass sich diese Einschätzung der Verwaltung
durch den aktuellen Iran-Krieg und die damit verbundenen
Kostensteigerungen bei Rohöl und den daraus hergestellten Produkten, wie
z.B. Bauchemikalien, längst überholt hat und dass von daher keine Eile
mehr geboten ist? (FDP)Seite 24 von 40
24
31. Wie verlässlich ist die Kosteneinschätzung, wenn noch nicht einmal die
Konturen der Gebäude feststehen? Von welchen Bedingungen ist die
Aussage abhängig, die Kostenschätzung (Stand 2025) habe eine Richtigkeit
von +/- 20% (Bl. 71 Konzeptstudie)? (BBB)
Die erstellte Kostenermittlung ist eine Kosteneinschätzung in der Zielfindungsphase
(BGB § 650p). Die Ermittlung der Baukosten erfolgte über eine detaillierte
Kennwertbetrachtung auf Basis der abgestimmten Flächenaufstellung unter
Berücksichtigung kostenrelevanter Funktionsbereiche, jedoch ohne vorliegende
Planung oder Entwürfe. Zzgl. wurden Baunebenkosten, Rückstellungen für
Unvorhergesehenes und Baupreissteigerungen berücksichtigt.
Bei Konzeptstudien und Kostenschätzungen muss ein Zeitpunkt als Grundlage
festgelegt werden, um seriöse und belastbare Zeit- und Kostenentwicklungen zu
kalkulieren. Da die Zukunftsagenda von 2025 eine Vorlage des Grundsatzbeschlusses zu
Ende des 1. Quartals 2026 festgelegt hatte, wurde auf dieser Grundlage gearbeitet.
Eine vorausgreifende Kalkulation von unvorhersehbaren Ereignissen, wie es
Auswirkungen von Kriegen oder Pandemien in Material-, Liefer- oder auch
Personalkosten darstellen, ist nicht voraussehbar und stellt somit keine belastbare
Kostengrundlage dar.
In der Vorlage wurde hierzu ausgeführt (Seite 4+5):
„Die Kostenangaben wurden auf der Preisbasis 1. Quartal 2025 gebildet. Die
Kostenansätze gehen von aktuellen Wettbewerbspreisen aus. Für die zukünftige
Baupreissteigerung erfolgte eine Orientierung an einem Drees&Sommer-internen
Baupreisspiegel, welcher die Werte aus dem Statistischen Bundesamt,
Materialpreisindizes, Marktanalyse Tender24 und dem aktuellen Geschehen aus Politik
und Markt berücksichtigt. Die Werte stellen eine unverbindliche Prognose dar,
versuchen aber bestmöglich eine seriöse Einschätzung zu geben. Jede Variante wurde
auf den Ausführungsschwerpunkt (z.B. 2029) mit dem abgeschätzten
Baupreissteigerungsindex beaufschlagt.“
Ergänzung:
Die aufgeführte Kosten- und Kalkulation der Baupreissteigerungen wird sich
selbstverständlich durch jeden Monat Verschiebung in der Beschlussfassung
entsprechend verändern. Aktuell ist von einer Baupreissteigerung pro Jahr von 10-15
Mio. Euro je nach Variante auszugehen.Seite 25 von 40
25
Ausführungen FDP:
Auf Seite 5 formuliert die Verwaltung, Zitat: „Inwieweit sodann für die Vorzugsvariante
dem Grunde nach und in welchem Umfang eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
ist zum jetzigen Stand offen. Bis zu dieser abschließenden Klärung ist eine Umsetzung
der betreffenden Sachverhalte nicht möglich, was entsprechende Auswirkungen auf den
Projektzeitplan nach sich ziehen wird.“ Und weiter auf Seite 28 heißt es, Zitat: „Eine
Mitzeichnung durch Amt 20 kann aufgrund der prekären Haushaltslage
sowie der noch anstehenden Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 nicht
erfolgen. Insbesondere mit Blick auf die prekäre HH-Situation ist noch nicht absehbar,
ob auch nur die günstigste Variante im Rahmen eines genehmigungsfähigen Haushaltes
abbildbar sein wird.“ Und auf Seite 29 heißt es, Zitat: „In welcher Höhe sich somit der
jährliche Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn (aktuell jährlich rund 35 Mio. €) an das
Theater durch die Maßnahme verändern muss, ist erst nach Entscheidung zugunsten
einer der Zukunftsvarianten und abhängig von der Weiterentwicklung der sich daraus
entwickelnden betriebsstrukturellen Optimierungen final nachprüfbar.“
32. Ist es richtig, dass entscheidende kaufmännische Auswirkungen einer
Standortentscheidung und damit entscheidende Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt heute von der Verwaltung nicht geklärt sind, obwohl
diese auf eine Entscheidung drängt und dass bereits jetzt vor
Bauzeitverzögerungen gewarnt wird? (FDP)
33. Wie kommt die Verwaltung entgegen der üblichen Praxis bei
unternehmerischen Investitionsrechnungen auf den Gedanken, dass sie
hier das Pferd von hinten aufzäumen kann, vielmehr müsste sie doch durch
eine Investitionsrechnung überzeugen, die auch vor Wirtschaftsprüfern
Bestand hat? (FDP)
Im Rahmen der Vorlage ist eine Folgekostenbetrachtung auf Grundlage bereits erfolgter
Großprojekte berücksichtigt die im Vergleich best-case (Variante E) und worst-case
(Variante B) folgende Faktoren beinhaltet:Seite 26 von 40
26
Ablesbar werden die jährlichen Folgekosten aus einer Variantenentscheidung somit
zwischen best-case 27,7 Mio. € (Variante E) oder worst-case 47,7 Mio. € (Variante B)
schwanken.
Dem gegenüber stehen die Einsparungspotentiale in den jährlichen Betriebskosten von
rund best-case 5,6 Mio. € (Variante E) oder worst-case 2,3 Mio. € (Variante B). Zuzüglich
eines variantenunabhängigen Einsparpotentials von rund 1 Mio. € jährlich aus einer
möglichen Optimierung der oder des Betriebsmodells (Vorlage, Seite 22).
Die Vorlage verweist zudem darauf, dass die Möglichkeiten „steuerlicher
Besonderheiten und/oder Fördermittel die vorgenannte Berechnung korrigieren“
könnten und dass dies in Folgevorlagen erst dargestellt werden kann. Aus diesem Grund
erfolgte die Darstellung der Investitionskosten konservativ zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, da
steuerliche Vorteile, bspw. durch Vorsteuerabzugsmöglichkeiten aktuell noch nicht final
prüfbar waren.
Ausführungen BBB:
Sind in den Variantenvergleich für die Variante E alle Kosten eingeflossen?
34. Für den Neubau in Modulbauweise ist ein Betrag von 187 Mio. Euro netto
aufgerufen: Wie setzt sich der Betrag zusammen? Was entfällt auf die
Theatergebäude; was auf die Herrichtung des Grundstücks, was auf das
Parkhaus (mit welcher Kapazität)? (BBB)
Aus „Anlagen Konzeptstudie“ zur Vorlage (Kostenermittlung Theaterwerkstätten: Seite
167-169):
„Von den 187 Mio. € netto entfallen auf den Theaterbau mit den Bestandteilen
Opernbühne inkl. Seiten- und Hinterbühnen, inkl. Zuschauerbereich undSeite 27 von 40
27
Schauspielbühne, inkl. Seiten- und Hinterbühne, inkl. Zuschauerbereich 151 Mio. €
netto. Weitere 36 Mio. € entfallen auf die erweiterte Herrichtung der Theaterwerkstätten
bzw. die Bestandsbauten inkl. des Anschlusses der Modulbauten an diese. Für die
Herrichtung des Grundstücks sind ca. 2 Mio. € berücksichtigt. Für das Parkhaus sind
1,24 Mio. € mit einer Größe von 2.000 qm BGF berücksichtigt. Diese Kostenaufstellung
stellt die reinen Netto-Werte dar.
In der Gesamtbetrachtung der Variante E von 426 Mio. € brutto sind enthalten:
Akutmaßnahmen für einen Bauunterhalt von 5 Jahren für alle drei Liegenschaften, die
„Sowieso-Maßnahmen“ in den Theaterwerkstätten (Lager, Probebühnen, Werkstätten,
Abbruch einsturzgefährdeter Bereich), der Neubau von zwei neuen Bühnen in
Modulbauweise (Oper + Schauspiel, siehe oben), die Kosten für die Niederlegung des
bisherigen Operngebäudes, zzgl. Baupreissteigerungen sowie einem Risikozuschlag von
insgesamt 24 % sowie 19 % Mehrwertsteuer. “
35. Die für die Modulbauweise genannten Beispielsfälle sind durch die Bank
Interimsbauten. Gibt es praktische Erfahrung mit der Lebensdauer von
Modulbauwerken oder verlässt man sich auf die Aussagen der
Bauindustrie? (BBB)
36. Gibt es praktische Erfahrungen über die langfristigen Unterhaltskosten von
Modulbauwerken? (BBB)
Die Modulbauweise stellt heute eine hochwertige, langlebige und flexible Alternative zur
konventionellen Bauweise dar. Durch den hohen Vorfertigungsgrad und die industrielle
Fertigung der dreidimensionalen Raummodule lassen sich Bauzeiten im Vergleich zu
herkömmlichen Verfahren um bis zu 70 % verkürzen, was eine schnelle Realisierung
individueller Gebäudelösungen ermöglicht. Gleichzeitig profitieren Bauherren von einer
hohen Planungs- und Kostensicherheit, da Projekte zu Fixpreis und Fixtermin umgesetzt
werden können, ohne dabei an Anpassungsfähigkeit zu verlieren. Kurzfristige
Planänderungen lassen sich dank standardisierter Prozesse und systematischer
Bauweise deutlich einfacher integrieren. Ein wesentlicher Vorteil des Modulbaus liegt
zudem in der konstant hohen Qualität: Da die Module unter kontrollierten Bedingungen
in Fertigungshallen entstehen, können sämtliche Gewerke optimal koordiniert,
Qualitätsstandards zuverlässig eingehalten und Mängelrisiken reduziert werden.
Darüber hinaus überzeugt die Modulbauweise durch ihre Wirtschaftlichkeit und
Nachhaltigkeit. Die ressourcenschonende Produktion, der reduzierte Materialverlust,
geringere Belastungen auf der Baustelle sowie die Recyclingfähigkeit der eingesetzten
Materialien – insbesondere Stahl – tragen zu einer positiven Umweltbilanz über den
gesamten Lebenszyklus bei. Durch moderne Stahl- und Holzbausysteme lassen sich
auch die strengen Schallschutz- und Brandschutzanforderungen (beispielsweise fürSeite 28 von 40
28
Zwischentüren zwischen Zuschauerraum und Backstage) umsetzen. Damit bietet der
Modulbau insbesondere für öffentliche Auftraggeber, den Gesundheitssektor, die
Industrie, Investoren und Projektentwickler eine zukunftsfähige Lösung mit Vorteilen in
Bezug auf Effizienz, Investitionssicherheit und nachhaltiges Bauen.
Bei den als Beispielen angebrachten Modulbauten handelt es sich um Kulturbauten, die
nur als Interim benötigt werden, da die Haupthäuser entweder saniert oder neu gebaut
werden und so einen weiteren Vorteil der Modulbauweise nutzen; dass Modulgebäude
bei veränderten Anforderungen leicht umgestaltet, erweitert, versetzt oder zurückgebaut
werden können. In Bonn würde durch die Variante E erstmalig eine dauerhafte Lösung in
dieser Bauweise entstehen, welche sich bei Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Schulen
aber auch Krankenhausbauten bereits bewährt hat.
Für eine Abgrenzung zu den Interimsbauten aus dem Kulturbereich wurde daher für die
Kostenermittlung nicht von den Anforderungen eines Interims ausgegangen, sondern so
kalkuliert, dass im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung insbesondere die
erhöhten technischen Anforderungen sowie materielle Langlebigkeit und
Reparaturfähigkeit als Voraussetzungen entsprechend definiert eingebracht werden.
37. Welche Risiken gibt es aus dem Untergrund des Geländes (Altlasten,
Tunnel, Auffüllungen mit Schutt) und ergäben sich aus dem Abbruch der
aufstehenden Gebäude? Welche Untersuchungen sind hierzu angestellt?
(BBB)
Das Risiko von Altlasten, Tunneln und Auffüllungen ist der Verwaltung bekannt. Aktuell
werden hierzu noch erweiternde Gutachten und verifizierende Baugrundgutachten
durch das SGB eingeholt.
Ausführungen FDP:
Auf Seite 6 formuliert die Verwaltung, Zitat: „… fand bereits eine Workshopreihe unter
intensiver Beteiligung der Mitarbeitenden des Theaters statt, in der erfolgreich
Lösungsansätze für die anstehenden logistischen Herausforderungen erarbeitet
wurden.“
38. Warum berichtet die Verwaltung nicht von diesen Workshopergebnissen,
auch wenn diese ggf. noch nicht endgültig sein sollten? (FDP)
39. Wurden von der Verwaltung, weil Logistik nicht zu den Kernprozessen des
Kulturbetriebs gehört, externe Logistikdienstleister eingeladen,
entsprechenden Outsourcingmodelle, wie. Z.B. Just-in-Time Belieferung derSeite 29 von 40
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Bühnen, zu entwickeln und Lagerung in temperierten Lagerhäusern
anzubieten inklusive aller versicherungstechnischen Notwendigkeiten?
Vgl. hierzu die Ausführungen der Verwaltung zur Logistik auf Seite 92. (FDP)
40. Könnte sich die Verwaltung hierdurch nicht von eigenen Transport-LKW,
eigenen Containern, eigenem Einkauf von Versicherungsleistungen und
letztendlich auch von hiermit in Verbindungen stehenden Personalkosten
befreien? (FDP)
In der Vorlage ausgeführt ist (Seite 6):
„In Vorbereitung der Notwendigkeit und zur Identifikation des anstehenden Logistik- und
Anforderungsumfangs der Sowieso-Maßnahmen an den Theaterwerkstätten in Beuel
fand bereits eine Workshopreihe unter intensiver Beteiligung der Mitarbeitenden des
Theaters statt, in der erfolgreich Lösungsansätze für die anstehenden logistischen
Herausforderungen erarbeitet wurden.”
Ergänzung:
Am 1. und am 18. Dezember 2025 fanden unter Koordination der Stabsstelle Zukunft
Bonner Bühnen zwei aufeinander aufbauende Workshops in Begleitung einer
Moderation mit den Mitarbeitenden des Theaters, der ARGE und dem SGB statt, deren
Ergebnisse als Grundlage für die Planung der „Sowieso-Maßnahmen“ in den
Theaterwerkstätten Beuel dienen sollen. Da sich in Beuel das „Herzstück“ des
Theaterbetriebs befindet, welches sich durch den täglichen Betrieb der Probebühnen
und Werkstätten auszeichnet und hier die Sperrung des innenliegenden
Gebäudebestands aufgrund seiner akuten Einsturzgefahr zu einer starken
Beeinträchtigung des Betriebs entwickelt hat, müssen die Maßnahmen in einem engen
Austausch mit dem Nutzer vorbereitet werden. Hierzu wurde ein erstes Konzept
erarbeitet in welcher Reihenfolge sich ein Auszug von Lagerbestand und der
darauffolgende Umzug der Werkstätten sowie der notwendige Einbau von neuen
Probebühnen gestalten müsste, um den Betrieb nicht zu unterbrechen. Vonseiten des
Nutzers erfolgten hier wichtige Hinweise auf zu berücksichtigende Notwendigkeiten als
auch bereits erste Ansätze für zukünftige Optimierungen, da die „Sowieso-Maßnahmen“
als dauerhafte Lösungen für den Betrieb durchgeführt werden sollen.
Die Identifikation wichtiger Notwendigkeiten, bspw. zu Lagerhöhenvorgaben,
Anforderungen an Abluft in den Werkstätten, arbeitsschutztechnische Vorgaben aber
auch Optimierungsvorschläge aus der Kenntnis der täglichen Abläufe und des Betriebs
stellen eine Grundvoraussetzung für die Planung der Maßnahmen dar. Die Workshops
wurden durchgeführt, um bereits im Vorfeld der Beauftragung der Planungsleistungen
entsprechende Grundlagen zu dokumentieren und so bestmöglich die Zeit zu nutzen,Seite 30 von 40
30
welche durch den ausstehenden Grundsatzbeschluss aktuell verfügbar ist. Detaillierte
Optimierungen im Bereich Logistik, Versicherungsleistungen sowie zukünftigen
Personalkosten sind auch in diesem Bereich von der zukünftigen Ausrichtung auf
mehrere oder einen Standort mit abhängig und können zum aktuellen Stand nicht
beantwortet werden. Überlegungen dieser Form können erst nach Festlegung der
zukünftigen logistischen Aufwendungen und der betriebsstrukturellen
Zusammensetzung des zukünftigen Theaterbetriebs innerhalb des Gesamtkonzepts
geprüft werden.
41. Nach der vorgelegten Prinzipskizze soll ein weiteres „Mögliches Lager
(Miete)“ für das Theater in Anspruch genommen werden, weil bisherige
Lagerfläche für den Bühnenstandort bzw. anderweit genutzt wird.
Ausweislich des Luftbildes ist das Gebäude, das auf einem
Privatgrundstück liegt, noch nicht errichtet: Wie ist sichergestellt, dass die
Räumlichkeiten rechtzeitig zur Verfügung stehen? (BBB)
Große Teile der bisherigen Lagerflächen des Theaters befanden sich in dem Bereich,
welcher seit 2023 aufgrund Einsturzgefahr gesperrt ist. Seitdem ist die Lagersituation
auf dem Gelände eine Herausforderung für den Betrieb.
Der als „mögliches Lager“ ausgewiesene Bereich befindet sich auf dem Grundstück
„Paulusstr. 21“ und ist in Privateigentum. Teile der dort bereits befindlichen Immobilie
werden bereits durch das Theater als Lagerfläche angemietet. Im Rahmen der
„Sowieso-Maßnahmen“ (siehe oben) müssen Lagerflächen im Bereich der
Theaterwerkstätten ausgeräumt und ausgelagert werden. Bereits seit einigen Monaten
laufen hierzu Abstimmungen mit dem Eigentümer der Paulusstr. 21, um hier
entsprechende Lagerausweichflächen nutzen zu können. Der kontrollierte Umzug der
Lagerinhalte ist zudem als Teil des Strukturprozesses zu verstehen – durch die dringende
Notwendigkeit des Lagerumzugs, wird zugleich eine systematische, geplante
Neustrukturierung und Lageroptimierung initiiert.
42. Mit welchen Kosten inklusive Schadstoffentsorgung rechnet die Verwaltung
bei einem Abriss der Oper? (FDP)
Die Kosten für einen Abbruch des bisherigen Opernhauses werden im Rahmen der
Varianten B bis E mit 7 Mio. € netto kalkuliert. Innerhalb dieser ist eine Zulage für eine
Schadstoffbelastung im mittleren Bereich beinhaltet. Siehe hierzu Kostenaufstellung
„Opernhaus Bonn“ in „Anlagen Konzeptstudie“ (Seite 111).Seite 31 von 40
31
V. STADTPLANUNG und BAURECHT
43. Hält die Verwaltung angesichts der unter den Punkte a) bis d)
aufgeworfenen Fragen für stadtplanerisch verantwortliches Handels? (FDP)
44. Ist sichergestellt, dass für die Variante E rechtzeitig Baurecht vorliegen
wird? (BBB)
45. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE); nach dem Gesetz sind Anlagen
für kulturelle Zwecke nur ausnahmsweise zulässig; die Gebäudehöhe ist
auf 16m beschränkt: Sieht der konkrete Bebauungsplan die nach der
BauNVO mögliche ausnahmsweise zulässige Nutzung vor. Wie lautet hier
die Festsetzung im Bebauungsplan? (BBB)
46. Stehen Gebäude(teile), die für die Oper abgerissen werden müssen, unter
Denkmalschutz? (BBB)
47. Ist eine Oper mit Blick auf einen baurechtlich zulässigen Schrottplatz und
die Freiwillige Feuerwehr in unmittelbarer Nachbarschaft
gebietsverträglich? (BBB)
48. Auf das Operngelände sollen 3,5ha entfallen. Kommen das Pantheon und
das möglicherweise anzumietende Lager noch dazu oder sind sie in der
Fläche (3,5ha) enthalten? (BBB)
49. Der Bühnenturm am Böselagerhof überragt die Operngebäude um 19m.
Ausweislich des GA-Artikels vom 17.03.2026 („Opernhaus hinterm
Schornstein“) soll er eine Höhe von 27m erreichen. Wie verträgt sich das
mit der Höhenbeschränkung in Beuel? Was sagt der Denkmalschutz zu der
Gebäudehöhe in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Denkmal
Jutespinnerei? (BBB)
50. Ist berücksichtigt, dass sich eine Operngastronomie ansiedeln sollte und
diese in einem GE nur ausnahmsweise zulässig ist? (BBB)
51. Sind Gefahren aus dem Baurecht/ Immissionschutzrecht (ggfs.
Nachbarwiderspruch) geprüft worden? (BBB)
52. Ist vielleicht schon durch eine Bauvoranfrage sichergestellt, dass der
Standort planungsrechtlich keine Schwierigkeiten macht? (BBB)Seite 32 von 40
32
53. Sind angesichts der zu erwartenden Verkehre zusätzliche
Straßenausbaumaßnahmen und Vorrichtungen zum Lärmschutz (Verkehre
nach 22.00h) erforderlich? (BBB)
Die Festsetzungen des Bebauungsplans für das Grundstück der Theaterwerkstätten
sind in Abschnitt 3.2.3 der Konzeptstudie dargestellt. Dabei ist klarzustellen, dass das
betreffende Plangebiet nicht ausschließlich als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt ist.
Vielmehr handelt es sich im westlichen Bereich – insbesondere im Gebäudekomplex um
den Alten Malersaal sowie das Verwaltungsgebäude – um ein Mischgebiet (MI).
Der maßgebliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1985. Für die
planungsrechtliche Beurteilung ist daher die seinerzeit geltende Fassung der
Baunutzungsverordnung (BauNVO 1977) heranzuziehen. Die dort geregelte
ausnahmsweise Zulässigkeit kultureller Nutzungen, die ausschließlich im
Gewerbegebiet einschränkend wirkt, ist auch in dieser Fassung der BauNVO enthalten.
Ein Ausschluss von Vergnügungsstätten, der diese Ausnahmeregelung überlagern
würde, ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt.
Im Übrigen wird ein Theater im Allgemeinen anders bewertet als beispielsweise ein
Musikclub, eine Diskothek oder eine Eventhalle, da von ihm regelmäßig geringere
Störungen ausgehen. Es ist davon auszugehen, dass die geplante Nutzung als
Gesamtvorhaben – bestehend aus öffentlichen Bühnen, internen Probebühnen,
Werkstätten und Lagerflächen – zu betrachten ist. Der öffentliche Theaterbetrieb stellt
hierbei lediglich einen untergeordneten Bestandteil der Gesamtnutzung dar. Ebenso
wird die Gastronomie vor diesem Kontext beurteilt.
Eine abschließende Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der vorgesehenen
Maßnahme kann jedoch nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung erfolgen.
Dabei wäre das Vorhaben im Zusammenhang mit den bestehenden Nutzungen im
Umfeld zu bewerten, sodass auch bspw. ein gegebenenfalls vorhandener Schrottplatz in
die Beurteilung einbezogen würde.
Bislang liegen noch keine Planungsunterlagen vor; eine Beauftragung für eine
Leistungsphase nach der HOAI ist bisher nicht erfolgt. Das Vorhaben befindet sich
derzeit auf der Ebene der Konzeptionierung. Gleichwohl wurden gemäß den
Ausführungen in Abschnitt 4.1.5 der Konzeptstudie die Varianten D und E am 23.10.2025
mit den zuständigen Behörden erörtert und dabei als grundsätzlich genehmigungsfähig
beurteilt. Die noch ausstehende Planung muss sich folglich innerhalb der Vorgaben des
Planungs- und Bauordnungsrechts bewegen. Der hierfür bestehende rechtliche
Spielraum wurde jedoch als ausreichend groß eingeschätzt, um eine
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu ermöglichen.Seite 33 von 40
33
Im Rahmen des Termins am 23.10.2025 wurden neben der geplanten Nutzung auch die
Höhe des vorgesehenen Bühnenturms unter planungsrechtlichen und
denkmalrechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Zwar überschreitet der Bühnenturm in
der vorliegenden Konzeption die grundsätzlich zulässige Gebäudehöhe, er befindet sich
jedoch im zentralen Bereich des eigenen Gebäudekomplexes, weist einen erheblichen
Abstand zu benachbarten Nutzungen auf und berührt keine denkmalgeschützten
Gebäudeteile. Vor diesem Hintergrund wurde auf Grundlage der Konzeptebene die
Einschätzung getroffen, dass die Höhenüberschreitung im Wege einer Ausnahme
genehmigungsfähig sein könnte.
Für den geplanten Neubau der Oper müssen keine Gebäudeteile abgerissen werden, die
unter Denkmalschutz stehen.
Zu b)
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden alle Aufgaben des Baurechts und
Immissionsschutzes bearbeitet. Allgemein ist auszusagen, dass der Schutzanspruch
einer Nachbarschaft in einem GE oder MI weniger hoch ist als bspw. in einem reinen
Wohngebiet – in diesem Sinne sind diese Nutzungen eher positiv.
Zu c)
Nein, eine Bauvoranfrage wurde noch nicht gestellt. Jedoch wurden mit dem genannten
Gespräch am 23.10.2025 die relevanten Fragen – auf Konzeptebene – gestellt und
beantwortet.
54. Wird es erforderlich, die jetzt auf dem Gelände, gleich im Einfahrtsbereich
befindliche Freiwillige Feuerwehr zu verlegen? (BBB)
Nach aktueller Raumbedarfsanalyse der Konzeptstudie ist eine Verlegung der
Freiwilligen Feuerwehr nicht notwendig. Detaillierte Anpassungen können erst im
Rahmen des Planungsverfahrens festgelegt bzw. erarbeitet werden.
55. Ist sichergestellt, dass ein Architektenwettbewerb für das neue Schauspiel
nicht erforderlich ist?
Für das Schauspiel wäre in den Varianten A bis D die weitere Nutzung der Immobilie in
Bad Godesberg vorgesehen. In Variante E entstünde für das Schauspiel ein Neubau in
Modulbauweise in Beuel.
Die Möglichkeit eines Architekturwettbewerbs im klassischen Sinne besteht nur in
Variante B für den Neubau eines Opernhauses. Wie in der Vorlage (Seite 12 und Seite 25)
ausgeführt, birgt ein Architekturwettbewerb ein zeitliches und somit auch ein
finanzielles Risiko innerhalb der Variante B.Seite 34 von 40
34
VI. STRUKTURPROZESS
Ausführungen FDP:
Die Verwaltung stellt auf Seite 22 erhebliche Defizite bei sich selbst fest, Zitat:
„Derzeit entsteht durch unterschiedliche Haushalts-, Genehmigungs- und
Verwaltungsprozesse, parallele interne Dienstleistungsstrukturen und fehlende
digitale Interoperabilität zwischen den Systemen ein hoher Koordinations- und
Personalaufwand, ohne dass künstlerisch oder organisatorisch ein Mehrwert
generiert wird.“
56. Was hindert die Verwaltung daran, diese Defizite unverzüglich abzustellen?
(FDP)
Der Beschluss des Rats der Bundesstadt Bonn zur „Zukunftsagenda Bonner Bühnen“
vom 08.05.2025 lautete (DS-Nr. 252731):
1) Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt der Zukunftsagenda und den Prämissen
für die Zukunft der Bonner Bühnen (Anlage 1) zu.
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Strukturprozess mit folgenden
Schwerpunkten durchzuführen:
a) Optimierung von Binnenstrukturen (Aufbau- und Ablauforganisation,
Controlling) und Leistungsbeziehungen (zwischen Theater, BOB und IBFB
gGmbH),
b) Untersuchung, welche Prozesse und Aufgaben (insbesondere aus dem
administrativen und kaufmännischen Bereich, aber auch z.B. Marketing,
Ticketing, Fundraising) organisatorisch gebündelt werden können, um Synergie-
und Skaleneffekte zu erzielen,
c) Möglichkeiten der Digitalisierung für bereichsübergreifende
Organisationsoptimierungen,
d) Untersuchung der vorhandenen Spielstätten hinsichtlich ihrer wirtschaftlich
tragfähigen Nutzungsmöglichkeiten und Prüfung möglicher Kooperationsmodelle,
e) Erarbeitung von Vorschlägen für geeignete künftige Organisationsformen und
Leistungsbeziehungen unter Berücksichtigung der o.g. Punkte.
Der Beschluss des Rates zur Weiterentwicklung der Kooperation zwischen dem
Theater Bonn und dem Jungen Theater Bonn (siehe DS-Nr. 230769) wird in
diesem Zusammenhang aufgegriffen.Seite 35 von 40
35
3) Der Strukturprozess soll Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die freie Szene bei der
Umsetzung innovativer Impulse nachhaltig unterstützt werden kann (z.B. durch
Räume, Servicedienstleistungen, Neuansiedlungen, gemeinsame nachhaltige
Nutzung von Ausstattung, künstlerische Kooperationen).
4) Der Rat beschließt zur Umsetzung des Prozesses die als Anlage 2 beigefügte
Projektstruktur. Die Verwaltung wird im Quartal 1/2026 die Ergebnisse des
Strukturprozesses zur Entscheidung vorlegen (siehe Zeitplan).
Dieser Aufgabenstellung kommt die Verwaltung nach und hat mit der Vorlage „Zukunft
Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften“
(DS-Nr. 260127) einen entsprechenden ersten Aufschlag vorgelegt. In der Vorlage wird
hierzu ausgeführt (Seite 2+3):
Sowohl die baulichen als auch die strukturellen Untersuchungen erfolgten zielgerichtet
mit Unterstützung externer Fachberater. Unter der Federführung von ST-ZBB und einer
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bestehend aus „Drees & Sommer“ und „dasbauprojekt“
erfolgte die Entwicklung der baulichen Varianten.
Ergänzung:
Bereits im Mai 2025 wurde durch das Theater für eine interne
Organisationsuntersuchung die Firma Wolffberg beauftragt, welche eine Analyse und
Bestandsaufnahme der bestehenden strukturellen Herausforderungen,
Optimierungsmöglichkeiten als auch bereits erste Schritte einer angepassten
Umstrukturierung begleitet hat. Im Herbst 2025 wurde eine ähnliche
Organisationsuntersuchung durch die Stabsstelle für das Orchester mit der
Beauftragung der Firma „Kulturexperten“ initiiert. Die Ergebnisse aus den
Untersuchungen sind unmittelbar in die weiteren Schritte für ein detailliertes Gutachten
zur Untersuchung alternativer Betriebsmodelle eingeflossen und werden bereits als
Grundlage für die Identifikation der notwendigen weiteren Schritte verwendet.
Die Evaluation von möglichen alternativen Betriebsmodellen, insbesondere unter
Hinzuziehung der Beethovenhalle und der daraus resultierenden Einflüsse auf Abläufe,
Strukturen und Inhalte anderer Institutionen, wird begleitend fortgesetzt und nach
Entscheidung für eine bauliche Variante finalisiert. Die Grundlage für alle
Untersuchungen bilden die gemäß Anlage 1 des Beschlusses vom 08.05.2025
definierten „Zielbild und Prämissen für die Zukunft der Bonner Bühnen, des Beethoven
Orchester Bonn und der Internationaler Beethovenfeste Bonn“, die eine mittel- und
langfristige Senkung des Zuschussbedarfs für die Institutionen innerhalb des
städtischen Haushalts vorgeben.Seite 36 von 40
36
57. Wieso kommt die Verwaltung zu der Schlussfolgerung, zwischen diesen
Defiziten und baulichen Strukturen bestünde ein kausaler Zusammenhang?
Schließlich gelingt es Unternehmen mit multiplen, sogar internationalen
Standorten, sich auf einheitliche Prozesse zu einigen. (FDP)
Hierzu wird in der Vorlage ausgeführt (Seite 22):
„Variantenübergreifend besteht ein grundsätzliches Effizienzpotenzial durch strukturelle
Neuausrichtung innerhalb des Zukunftsprozesses. Derzeit entsteht durch
unterschiedliche Haushalts-, Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse, parallele
interne Dienstleistungsstrukturen und fehlende digitale Interoperabilität zwischen den
Systemen ein hoher Koordinations- und Personalaufwand, ohne dass künstlerisch oder
organisatorisch ein Mehrwert generiert wird. Durch eine strukturelle Neuaufstellung
sollen zentrale administrative Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen gebündelt
werden (gleiche Prozesse und weniger Reibung), um Synergie- und Skaleneffekte zu
heben. Allein durch die Entstehung einer betriebsadäquaten Struktur lassen sich viele
Einsparungen erzielen. Das Potenzial wird auf rd. 1,0 Mio. grob geschätzt. Die bereits
erfolgten Schritte der Organisationsuntersuchungen sowie die Untersuchungen zu
möglichen alternativen Betriebsmodellen können jedoch erst in einem zweiten Schritt
effizient weiterverfolgt werden.”
Ausführungen FDP:
Auf Seite 2 formuliert die Verwaltung, die Politik möge „zunächst in Bezug auf den
Umfang der notwendigen baulichen Maßnahmen und Varianten als Basis für die sich
daraus erst ergebenden organisatorisch inhaltlichen Strukturen“ über Standorte
entscheiden, so unter anderem auch über die von der Verwaltung favorisierte Variante E.
Im weiteren Verlauf formuliert die Verwaltung: „Die Evaluation von möglichen
alternativen Betriebsmodellen, insbesondere unter Hinzuziehung der Beethovenhalle
und der daraus resultierenden Einflüsse auf Abläufe, Strukturen und Inhalte anderer
Institutionen, wird begleitend fortgesetzt und nach Entscheidung für eine
bauliche Variante finalisiert.“
58. Ist es nicht sinnvoller – so jedenfalls in der realen Wirtschaft üblich – sich
zunächst Gedanken zu einem Betriebsmodell zu machen und im nächsten
Schritt die hierzu erforderlichen baulichen Entscheidungen zu treffen im
Sinne von form follows function? (FDP)
59. Wenn doch die Verwaltung die Variante E favorisiert, hat sie sich hier
bereits intensiver mit einem Betriebsmodell beschäftigt? (FDP)Seite 37 von 40
37
60. Wurden auf der Basis der Spielpläne 2025 einmal die Prozesse an einem
zusammengelegten Standort „Beuel“ simuliert, z.B. unter Verwendung von
Operations Research, unter Berücksichtigung der Einnahmensituation
sowie des Personaleinsatzes bei parallelen Aufführungen inklusive aller in
Frage kommender Tarifvertragsmodelle?
In der Zukunftsagenda von Mai 2025 wird die grundsätzliche Struktur des
Theaterbetriebes klar definiert:
Anlage zum Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 252731, Anlage 1)
„Zur Spielzeit 2028/2029 verfügt Bonn als Geburtsstadt Beethovens, als internationale
Stadt und als UN-Standort über ein städtisches Theater mit den zwei Sparten Oper und
Schauspiel und bewusst über ein eigenständig agierendes und wahrzunehmendes
Konzertorchester mit Spielverpflichtung in der Oper - mit dauerhaft tragfähigen
Strukturen, verlässlichen Leistungsbeziehungen und finanziellen Rahmenbedingungen,
die beide auch in Zeiten schwieriger Kommunalhaushalte langfristig sichern.“
Für das Theater bedeutet das die grundsätzliche Festlegung auf einen Betrieb mit den
beiden Sparten Oper und Schauspiel. Diese Festlegung wurde für die Entwicklung der
Varianten wie vorgegeben als Grundlage verwendet.
Aktuell werden mit den beteiligten Institutionen Theater Bonn (THB), Beethoven
Orchester Bonn (BOB) sowie der Internationalen Beethovenfeste GmbH (IBFB) die
Ergebnisse aus den innerbetrieblichen Untersuchungen für eine Weiterentwicklung
zukünftiger möglicher Betriebsmodelle besprochen und abgestimmt. Hierzu wurde das
Unternehmen „Kulturexperten“ beauftragt. Das Gutachten umfasst neben den
Bewertungen über mögliche Betriebsformen auch eine Handlungsmatrix über noch
notwendige weitere Untersuchungen sowie Abstimmungs- bzw.
Konsensnotwendigkeiten. Hierbei sind insbesondere die bestehenden Verflechtungen
der einzelnen Institutionen, welche alle drei aktuell in unterschiedlichen Rechtsformen
geführt werden (THB = eigenbetriebsähnliche Einrichtung, BOB = städtisches Amt, IBFB
= gemeinnützige GmbH) in die Strukturen der städtischen Verwaltung zu
berücksichtigen. Da insbesondere das BOB und das IBFB unmittelbar von dem Betrieb
der Beethovenhalle sowohl abhängig als auch per Auftrag zu einer Bespielung dieser
beauftragt sind, werden auch die Konsequenzen und Abhängigkeiten der Institutionen
zu den Handlungsfeldern und Konditionen der Bonn Conference Center GmbH
(BonnCC) mit einbezogen. Die Identifikation der Komplexität der untereinander zu
berücksichtigenden Leistungsverflechtungen als auch -verpflichtungen sind ein
elementarer Baustein in der Entwicklung einer Strukturoptimierung und einesSeite 38 von 40
38
zukünftigen synergetischen Zusammenwirkens sowie dem Abbau von überholten bzw.
nicht mehr zukunftsträchtigen Organisationsbestandteilen.
In der Vorlage bereits ausgeführt zur Personalentwicklung innerhalb des Theaters (Seite
23):
„Nach aktuellem Stand zeichnet sich ab, dass in den kommenden Jahren durch
altersbedingte Abgänge und den bereits jetzt bestehenden Fachkräftemangel im Bereich
Technik und Bühne des Theaters ein durch das Zukunftsszenario bedingter
Personalabbau ausgeschlossen werden kann. Der Fachkräftemangel wird in den
kommenden Jahren eine erhebliche Herausforderung darstellen (bis Ende 2029
scheiden nach Renteneintrittsdatum 7,93 % der Mitarbeitenden des Theaters
spätestens aus dem Betrieb aus). Durch die Synergieeffekte bei der Reduzierung auf
einen Standort könnten negative Effekte des Fachkräftemangels abgefedert und eine
Beibehaltung der künstlerischen Qualität gewährleistet werden. Der Aufbau einer
Personalentwicklungsstrategie, ist abhängig von der Entscheidung für eine bauliche
Variante.”
Hierzu wird in der Vorlage bereits ausgeführt:
Seite 11, zu Variante B (Neubau Oper, Beibehaltung 3 Standorte):
Hinweis vonseiten des Theaters:
Die Beibehaltung von drei Standorten/ Spielstätten erfordert weiterhin innerbetriebliche
Strukturen im derzeitigen Maße (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte,
Abendpersonal).
Die innerbetrieblichen Optimierungen werden auf einen kleineren sechsstelligen Betrag
geschätzt von weniger als 500 T€.
Seite 18, zu Variante E (Beuel Bühnenwerk, Reduzierung auf 1 Standort):
Hinweis durch das Theater:
Durch die Zentralisierung aller Standorte und Spielstätten ergeben sich die
höchstmöglichen innerbetrieblichen Optimierungsmöglichkeiten. Die betrieblichen und
personellen Strukturen können deutlich effizienter aufgestellt und eingesetzt werden
(z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal, Botendienste, Theaterkasse,
Fuhrpark und Logistik etc.).
Das Potenzial aus diesen innerbetrieblichen Optimierungen wird auf rd. 1,6 Mio. €
geschätzt.Seite 39 von 40
39
Fazit:
Die Entscheidung zu einer baulichen Variante bzw. für oder gegen die Beibehaltung
mehrerer Standorte – wird für den Strukturprozess entsprechend benötigt, um die
bereits identifizierten Doppel- und Mehrfachstrukturen als auch die Disposition
zwischen den einzelnen Institutionen darauf aufbauend langfristig anzulegen.Seite 40 von 40

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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de