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260127-16 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; hier Fragen zum Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute-Spinnerei 260127-12

Nummer
260127-16 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Kulturausschusses 03.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260127 Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260127-16 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Zukunft Bonner
Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft
der Theaterliegenschaften; hier Fragen zum
Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute-
Spinnerei 260127-12
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Ist es zutreffend, dass
• die Stadt Bonn (Amt 61) Anfang der 80er-Jahre in einem
Vermerk festgehalten hat, dass Maschinenhalle, Kesselhaus und
Schornstein der ehemaligen Jute-Spinnerei keine „Qualität von
Denkmälern“ hätten?
• das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.07.1985 u.a.
Folgendes ausgeführte: „…Die Gebäude der ehemaligen Jutespinnerei sind
vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Unteren
Denkmalbehörde Bonn bereits 1981 erneut geprüft und nicht als Baudenkmal
erfasst worden, da die baulichen Anlagen für die baugeschichtliche Entwicklung
von Jutespinnereien dieser Zeit im Vergleich zu anderen Fabrikanlagen keine
hervorragenden Gestaltungsmerkmale tragen, die Ausstattung der
Maschinenhalle verlorengegangen ist und noch während der Produktionsphase
wesentliche Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden. …“?
2.
a) Aus welchen, wie im Einzelnen genau definierten wissenschaftlichen
Gründen orts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Art und aus welchen wie
gearteten städtebaulichen Gründen wurde die Fassade der ehemaligen Jute-
Spinnerei auf wessen Betreiben und Verantwortung wann genau doch noch
unter Schutz gestellt?
b) Liegt zur Unterschutzstellung der Fassade der ehemaligen
Jutespinnerei insbesondere eine schriftliche Stellungnahme derSeite 1 von 13
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Unteren Denkmalbehörde oder des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vor
und wenn ja, wie ist der jeweilige Wortlaut?
Antwort zu 1. und 2.:
Die Liegenschaft ist seit 12.3.1999 in die Denkmalliste der Stadt
Bonn eingetragen – siehe Anlagen A_3456. Denkmalkonstituierend sind neben
dem Verwaltungsgebäude und Pförtnerhaus lediglich die Fassaden des
Komplexes der heutigen Theaterwerkstätten und der Schornstein, der 2021
saniert wurde. Auch wenn es im Vorfeld der Eintragung unterschiedliche
Auffassungen zum Denkmalwert gegeben haben mag, so ist die Eintragung
doch seit 17.4.1999 bestandskräftig und damit Grundlage für alle weiteren
Standortüberlegungen.
Für eine detaillierte Aktenrecherche zum abgeschlossenen
Unterschutzstellungsverfahren stehen seitens UDB keine personellen
Kapazitäten zur Verfügung.
3. Wurden mit dem für die Fassaden der ehem. Jute-Spinnerei
ausgesprochenen Denkmalschutz auch der Spinn- und Webraum, dessen
Fassaden gar nicht sichtbar sind, erfasst und bedeutet der Erhalt der
Außenmauern, dass dafür nicht notwendigerweise auch eine
Dachkonstruktion vorzuhalten ist bzw. ist es ausreichend, wenn - wie nach
dem in 20210/11 erfolgten Abriss der am 09.05.2005 unter Schutz
gestellten Landesvertretung Baden-Württemberg (Vgl. DS 1011399,
1011399NV2 u. 1012831) – nur wenige Mauerbereiche bzw. nur ein
geringer Anteil Baumasse des Denkmals erhalten werden?
Antwort:
Bei dem ehemaligen Spinn- und Webraum handelt es sich um einen Neubau
aus der Zeit nach den Beschädigungen des Zweiten Weltkriegs (Stahlbeton-
Bogen Konstruktion von 1949), welcher nicht im Umfang der
Unterschutzstellung beinhaltet ist und zudem seit 2023 aufgrund seines
baulichen Zustands vom Einsturz gefährdet ist. Die angrenzenden
Gebäudeteile des 19. Jahrhunderts stellen eigenständige Bauten dar, welche
gemäß aller vorliegenden Varianten der Konzeptstudie zum Projekt „Zukunft
Bonner Bühnen“ erhalten bleiben.
Der Umgang mit der denkmalgeschützten Substanz ist in einem
denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu bewerten. Im Ergebnis eines
Abwägungsprozesses kann sowohl eine Reduzierung auf Umfassungsmauern
als auch ein Teilabriss denkmalkonstituierender Substanz möglich sein. Eine
verbindliche denkmalrechtliche Aussage ohne Planunterlagen und Begründung
ist allerdings nicht möglich.
4. Wie hoch waren die Kosten, die für die Unterhaltung der Jute-Spinnerei seit
deren unter Schutzstellung angefallen sind und wie hoch daran war der Anteil
der Stadt Bonn?Seite 2 von 13
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antwort:
Die Zuständigkeit der Bauunterhaltung der Gebäude der ehem. Jutespinnerei
Beuel lag in den vergangenen 27 Jahren in verschiedenen Bereichen der
Verwaltung. Erst seit einigen Jahren wird durch die Einführung von CAFM-
Systemen die Unterhaltung erfasst und kann somit auch monetär ausgewertet
werden.
Die Bauunterhaltung der ehemaligen Jutespinnerei, in deren Gebäude heute
die Theaterwerkstätten und Probebühnen untergebracht sind, wird in den v.g.
CAFM-System als ein Gebäude erfasst. Eine Differenzierung zwischen
Gebäude- oder in dem Fall Bauteilen, die unter Denkmalschutz stehen und
denen ohne Anforderungen, wird in dem CAFM System nicht vorgenommen.
Daher ist es nicht möglich die Kosten der Bauteile zu ermitteln, die seit unter
Schutzstellung der Jutespinnerei angefallen sind.
5. Hat der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit seiner Beschlussvorlage
für den Stadtrat "Zukunft Bonner Bühnen" (DS 260127) und dem dort
angesetzten Aufwand für Ertüchtigung und Erweiterung als auch Errichtung von
Gebäuden am Standort Beuel geprüft, wie hoch die Kosten für die zentrale
Unterbringung der Oper und des Schauspiels im Beueler Gewerbegebiet
wären, wenn die alten Hallen der Theaterwerkstatt in Beuel unter Aufhebung
des von Seiten Dritter nicht unumstrittenen Denkmalschutzes abgerissen und
durch bedarfsgerechte Fertigbauten ersetzt werden könnten und wenn
nein, warum ist dies nicht geschehen und mit welchem Betrag wäre
gemäß zuvor aufgeworfener Fragestellung zu rechnen?
Antwort:
Die vorliegenden Varianten D und E der Konzeptstudie sehen eine solche
zentrale Unterbringung der Oper (D) oder der Oper und des
Schauspiels (E) innerhalb der stadteigenen Liegenschaft „Siegburger Str. 42“
vor.
Durch den Abbruch des bereits durch Einsturzgefahr gefährdeten
Mittelbereichs, welcher nicht denkmalgeschützt ist, wird eine ausreichend
große Fläche innerhalb des Gebäudeensembles frei, der eine Realisierung
von ein oder zwei Bühnenneubauten vorsieht. Hierbei werden die
denkmalgeschützten angrenzenden Gebäudeteile erhalten und in ihren
bereits seit den 1980er Jahren für den Theaterbetrieb genutzten Funktionen
weitergenutzt.
Die Kosten von 54€ Mio. sehen nicht nur die Instandsetzung der historischen
Fassaden vor, sondern beinhalten zum größten Teil den notwendigen Umbau
der Probebühnen, Werkstätten und Lagerflächen innerhalb
des Bestands inklusive Herstellung einer zeitgemäßen und nachhaltigen
technischen Infrastruktur, welche den Betrieb des Theaters grundlegend
sicherstellt. Dieser ist durch die Einsturzgefahr des Mittelbereichs bereits akut
gefährdet und bietet neben der Gefahr für weitere Schäden an den Gebäuden
auch ein hohes Risiko für die dort täglich arbeitenden Menschen des
Theaterbetriebs. Zudem entstehen durch das bereits seit zwei Jahren
vorgegebene Monitoring (elektronische Überwachung des Einsturzbereichs)
laufende Kosten für die Stadt, welche nur durch die Umsetzung des
Abbruchs beendet werden können.Seite 3 von 13
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die notwendigen Maßnahmen für den Weiterbetrieb der Theaterwerkstätten
sind ein fester Bestandteil aller vorliegenden Varianten A – E, unabhängig von
der Aufgabe des Standorts Bad Godesberg in Variante E, und daher als
„Sowieso-Maßnahmen“ in allen Varianten beinhaltet. Ohne den Erhalt der
Funktionen Lager, Probebühnen und Werkstätten ist ein Betrieb des
Theaters ausgeschlossen und würde dazu führen,
dass Inszenierungen gar nicht realisiert werden.
Anlage/n
1 Denkmalschutz A 3456 Ehem. Jutespinnerei (öffentlich)Seite 4 von 13
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Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de