260127-16 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; hier Fragen zum Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute-Spinnerei 260127-12
Kerndaten
- Nummer
- 260127-16 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Siegburger Straße
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260127-16 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; hier Fragen zum Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute- Spinnerei 260127-12 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme Kulturausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass • die Stadt Bonn (Amt 61) Anfang der 80er-Jahre in einem Vermerk festgehalten hat, dass Maschinenhalle, Kesselhaus und Schornstein der ehemaligen Jute-Spinnerei keine „Qualität von Denkmälern“ hätten? • das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.07.1985 u.a. Folgendes ausgeführte: „…Die Gebäude der ehemaligen Jutespinnerei sind vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde Bonn bereits 1981 erneut geprüft und nicht als Baudenkmal erfasst worden, da die baulichen Anlagen für die baugeschichtliche Entwicklung von Jutespinnereien dieser Zeit im Vergleich zu anderen Fabrikanlagen keine hervorragenden Gestaltungsmerkmale tragen, die Ausstattung der Maschinenhalle verlorengegangen ist und noch während der Produktionsphase wesentliche Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden. …“? 2. a) Aus welchen, wie im Einzelnen genau definierten wissenschaftlichen Gründen orts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Art und aus welchen wie gearteten städtebaulichen Gründen wurde die Fassade der ehemaligen Jute- Spinnerei auf wessen Betreiben und Verantwortung wann genau doch noch unter Schutz gestellt? b) Liegt zur Unterschutzstellung der Fassade der ehemaligen Jutespinnerei insbesondere eine schriftliche Stellungnahme derSeite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Unteren Denkmalbehörde oder des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vor und wenn ja, wie ist der jeweilige Wortlaut? Antwort zu 1. und 2.: Die Liegenschaft ist seit 12.3.1999 in die Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen – siehe Anlagen A_3456. Denkmalkonstituierend sind neben dem Verwaltungsgebäude und Pförtnerhaus lediglich die Fassaden des Komplexes der heutigen Theaterwerkstätten und der Schornstein, der 2021 saniert wurde. Auch wenn es im Vorfeld der Eintragung unterschiedliche Auffassungen zum Denkmalwert gegeben haben mag, so ist die Eintragung doch seit 17.4.1999 bestandskräftig und damit Grundlage für alle weiteren Standortüberlegungen. Für eine detaillierte Aktenrecherche zum abgeschlossenen Unterschutzstellungsverfahren stehen seitens UDB keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. 3. Wurden mit dem für die Fassaden der ehem. Jute-Spinnerei ausgesprochenen Denkmalschutz auch der Spinn- und Webraum, dessen Fassaden gar nicht sichtbar sind, erfasst und bedeutet der Erhalt der Außenmauern, dass dafür nicht notwendigerweise auch eine Dachkonstruktion vorzuhalten ist bzw. ist es ausreichend, wenn - wie nach dem in 20210/11 erfolgten Abriss der am 09.05.2005 unter Schutz gestellten Landesvertretung Baden-Württemberg (Vgl. DS 1011399, 1011399NV2 u. 1012831) – nur wenige Mauerbereiche bzw. nur ein geringer Anteil Baumasse des Denkmals erhalten werden? Antwort: Bei dem ehemaligen Spinn- und Webraum handelt es sich um einen Neubau aus der Zeit nach den Beschädigungen des Zweiten Weltkriegs (Stahlbeton- Bogen Konstruktion von 1949), welcher nicht im Umfang der Unterschutzstellung beinhaltet ist und zudem seit 2023 aufgrund seines baulichen Zustands vom Einsturz gefährdet ist. Die angrenzenden Gebäudeteile des 19. Jahrhunderts stellen eigenständige Bauten dar, welche gemäß aller vorliegenden Varianten der Konzeptstudie zum Projekt „Zukunft Bonner Bühnen“ erhalten bleiben. Der Umgang mit der denkmalgeschützten Substanz ist in einem denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu bewerten. Im Ergebnis eines Abwägungsprozesses kann sowohl eine Reduzierung auf Umfassungsmauern als auch ein Teilabriss denkmalkonstituierender Substanz möglich sein. Eine verbindliche denkmalrechtliche Aussage ohne Planunterlagen und Begründung ist allerdings nicht möglich. 4. Wie hoch waren die Kosten, die für die Unterhaltung der Jute-Spinnerei seit deren unter Schutzstellung angefallen sind und wie hoch daran war der Anteil der Stadt Bonn?Seite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antwort: Die Zuständigkeit der Bauunterhaltung der Gebäude der ehem. Jutespinnerei Beuel lag in den vergangenen 27 Jahren in verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Erst seit einigen Jahren wird durch die Einführung von CAFM- Systemen die Unterhaltung erfasst und kann somit auch monetär ausgewertet werden. Die Bauunterhaltung der ehemaligen Jutespinnerei, in deren Gebäude heute die Theaterwerkstätten und Probebühnen untergebracht sind, wird in den v.g. CAFM-System als ein Gebäude erfasst. Eine Differenzierung zwischen Gebäude- oder in dem Fall Bauteilen, die unter Denkmalschutz stehen und denen ohne Anforderungen, wird in dem CAFM System nicht vorgenommen. Daher ist es nicht möglich die Kosten der Bauteile zu ermitteln, die seit unter Schutzstellung der Jutespinnerei angefallen sind. 5. Hat der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit seiner Beschlussvorlage für den Stadtrat "Zukunft Bonner Bühnen" (DS 260127) und dem dort angesetzten Aufwand für Ertüchtigung und Erweiterung als auch Errichtung von Gebäuden am Standort Beuel geprüft, wie hoch die Kosten für die zentrale Unterbringung der Oper und des Schauspiels im Beueler Gewerbegebiet wären, wenn die alten Hallen der Theaterwerkstatt in Beuel unter Aufhebung des von Seiten Dritter nicht unumstrittenen Denkmalschutzes abgerissen und durch bedarfsgerechte Fertigbauten ersetzt werden könnten und wenn nein, warum ist dies nicht geschehen und mit welchem Betrag wäre gemäß zuvor aufgeworfener Fragestellung zu rechnen? Antwort: Die vorliegenden Varianten D und E der Konzeptstudie sehen eine solche zentrale Unterbringung der Oper (D) oder der Oper und des Schauspiels (E) innerhalb der stadteigenen Liegenschaft „Siegburger Str. 42“ vor. Durch den Abbruch des bereits durch Einsturzgefahr gefährdeten Mittelbereichs, welcher nicht denkmalgeschützt ist, wird eine ausreichend große Fläche innerhalb des Gebäudeensembles frei, der eine Realisierung von ein oder zwei Bühnenneubauten vorsieht. Hierbei werden die denkmalgeschützten angrenzenden Gebäudeteile erhalten und in ihren bereits seit den 1980er Jahren für den Theaterbetrieb genutzten Funktionen weitergenutzt. Die Kosten von 54€ Mio. sehen nicht nur die Instandsetzung der historischen Fassaden vor, sondern beinhalten zum größten Teil den notwendigen Umbau der Probebühnen, Werkstätten und Lagerflächen innerhalb des Bestands inklusive Herstellung einer zeitgemäßen und nachhaltigen technischen Infrastruktur, welche den Betrieb des Theaters grundlegend sicherstellt. Dieser ist durch die Einsturzgefahr des Mittelbereichs bereits akut gefährdet und bietet neben der Gefahr für weitere Schäden an den Gebäuden auch ein hohes Risiko für die dort täglich arbeitenden Menschen des Theaterbetriebs. Zudem entstehen durch das bereits seit zwei Jahren vorgegebene Monitoring (elektronische Überwachung des Einsturzbereichs) laufende Kosten für die Stadt, welche nur durch die Umsetzung des Abbruchs beendet werden können.Seite 3 von 13 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die notwendigen Maßnahmen für den Weiterbetrieb der Theaterwerkstätten sind ein fester Bestandteil aller vorliegenden Varianten A – E, unabhängig von der Aufgabe des Standorts Bad Godesberg in Variante E, und daher als „Sowieso-Maßnahmen“ in allen Varianten beinhaltet. Ohne den Erhalt der Funktionen Lager, Probebühnen und Werkstätten ist ein Betrieb des Theaters ausgeschlossen und würde dazu führen, dass Inszenierungen gar nicht realisiert werden. Anlage/n 1 Denkmalschutz A 3456 Ehem. Jutespinnerei (öffentlich)Seite 4 von 13 Seite 5 von 13 Seite 6 von 13 Seite 7 von 13 Seite 8 von 13 Seite 9 von 13 Seite 10 von 13 Seite 11 von 13 Seite 12 von 13 Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de