← Vorlagen

260127-15 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

Nummer
260127-15 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Am Kurpark Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Boeselagerhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheingasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Brassertufer Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maxstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.09.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme
  4. Sondersitzung des Kulturausschusses 03.09.2026 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 16,3 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260127 Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260127-15 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur
Vorlage Zukunft Bonner Bühnen -
Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der
Theaterliegenschaften
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 18.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 19.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
21.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Konzeptstudie (Anlage 1) werden 19 Anlagen genannt. Aufgrund des
hohen Datenvolumens wurden ursprünglich nicht alle Anlagen der
Beschlussvorlage beigefügt. Da es hier zu Rückfragen kam, werden die
Anlagen zur Konzeptstudie nun wie folgt erläutert und ergänzt:
Anlagen zur Konzeptstudie
• Anlage 01 – Grundsatzbeschluss vom 08.05.2025 (DS-Nr.￿252731)￿
• Anlage 02 – Letter of Intent vom 08.04.2025 (Internes Dokument der
Verwaltung)
• Anlage 03 – Instandsetzungskonzept Theapro vom 25.08.2017 (vgl.
Kulturausschuss am 19.09.2017, Anlage zu dieser Stellungnahme)
• Anlage 04 – Instandsetzungskonzept Actori vom 03.09.2018 (hier in der
öffentlichen Version für den Kulturausschuss am 04.10.2018, Anlage zu
dieser Stellungnahme)
• Anlage 05 – Bestandsanalyse RKW/M.O.O.CON vom 18.10.2024 für
Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten (aus urheberrechtlichen
Gründen können die Analysen nicht in Allris veröffentlicht werden, daher
wird auf die Zusammenfassung der Raumbedarfsanalyse Theater BonnSeite 1 von 171
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
in der Sitzung des Kulturausschusses am 05.03.2024 verwiesen
(Anlage zu dieser Stellungnahme)
• Anlage 06 – Bestandserfassung Drees & Sommer vom 23.02.2026,
14.11.2025, 21.11.2025 (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127)
• Anlage 07 – Maßnahmenübersichten SGB Bauunterhalt vom
30.09.2025 (Internes Dokument der Verwaltung, Aufstellung der
anstehenden Akutmaßnahmen und Maßnahmenplanung, wird laufend
aktualisiert gemäß Anforderungen aus Betrieb)
• Anlage 08 – Denkmalschutz A 4041 Schauspielhaus (Anlage zu dieser
Stellungnahme)
• Anlage 09 – Denkmalschutz A 1008 Villa (Anlage zu dieser
Stellungnahme)
• Anlage 10 – Denkmalschutz A 3456 Ehem. Jutespinnerei (Anlage zu
dieser Stellungnahme)
• Anlage 11 – Kosten Opernhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127)
• Anlage 12 – Flächen Opernhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127)
• Anlage 13 – Kosten Schauspielhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127)
• Anlage 14 – Flächen Schauspielhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127)
• Anlage 15 – Kosten Theaterwerkstätten (Siehe Anlagen DS-
Nr. 260127)
• Anlage 16 – Flächen Theaterwerkstätte (Siehe Anlagen DS-
Nr. 260127)
• Anlage 17 – Nutzungskosten Theater Bonn (Siehe Anlagen DS-
Nr. 260127)
• Anlage 18 – Nutzungskosten SGB (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127)
• Anlage 19 – Wirtschaftsplan 2024/25 (DS-Nr. 240186)
Anlage/n
1 Konzept Theapro 2017 (öffentlich)
2 Konzept Actori 2018 (öffentlich)
3 Praesentation Theater Bonn Kulturausschuss Raumbedarfsplanung 2024
(öffentlich)
4 Denkmalschutz A 4041 Schauspielhaus (öffentlich)
5 Denkmalschutz A1008_Am Kurpark 4_Villa (öffentlich)
6 Denkmalschutz A 3456 Ehem. Jutespinnerei (öffentlich)Seite 2 von 171
Instandsetzungskonzept
THEATER BONN
für das Opernhaus und die Kammerspiele
Auftraggeber:
THEATER BONN
Am Boeselagerhof 1
53111 Bonn
Erstellt von:
theater projekte
daberto + kollegen
Augustenstraße 59
80333 München
info@theapro.de
Datum: 25.08.2017Seite 3 von 171
2
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung ........................................................................................................................................ 3
2 Aufgabenstellung und Umfang des Konzepts ........................................................................................ 4
3 Grundlagen und angewandte Vorschriften ............................................................................................ 5
4 Zeitliche Ausrichtung der Instandsetzung .............................................................................................. 6
5 Besondere Maßnahmen ......................................................................................................................... 7
5.1 Opernhaus ‒ Verbesserung der Orchestersituation ....................................................................... 7
5.2 Opernhaus ‒ Einsenkung des Drehscheibenwagens ..................................................................... 8
5.3 Opernhaus – Erneuerung der Anlieferung ...................................................................................... 9
5.4 Kammerspiele – Abbruch zweite Portalwand ...............................................................................11
6 Instandsetzungskonzept ......................................................................................................................12
6.1 Opernhaus Bonn - Maßnahmenbeschreibung ..............................................................................12
6.1.1 Brandschutztechnische Maßnahmen ....................................................................................14
6.1.2 Architektonische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) .....................................................22
6.1.3 Bühnentechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) ..................................................25
6.1.4 Haustechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) ......................................................31
6.2 Maßnahmenbeschreibung Kammerspiele Bad Godesberg ..........................................................38
6.2.1 Architektonische und brandschutztechnische Maßnahmen ..................................................40
6.2.2 Bühnentechnische Maßnahmen ............................................................................................44
6.2.3 Haustechnische Maßnahmen ................................................................................................50
6.3 Auswirkungen auf das Gelände der Theaterwerkstätten in Beuel ................................................53
7 Externe Einschätzungen zur Statik ......................................................................................................54
Statische Stellungnahme Horz & Ladewig GmbH ...................................................................................54
7.1 Opernhaus: Einsenkung Drehscheibenwagen auf der Hinterbühne ............................................54
7.1.1 Decke zwischen EG und 1. UG ..............................................................................................54
7.1.2 Decke zwischen 1. UG und 2. UG ..........................................................................................54
7.2 Opernhaus: Öffnung der Fassade für Anbau einer Anlieferung ...................................................55
7.3 Kammerspiele: Rückbau zweite Portalwand ................................................................................55
7.4 Kammerspiele: Abbruch der vorderen Tribünenstufen zur Verbreiterung des Fluchtwegs ...........56
8 Bauzeitenplan .......................................................................................................................................57
9 Kostenaufstellung .................................................................................................................................57
10 Projektteam Instandsetzung .................................................................................................................58Seite 4 von 171
3
1 Vorbemerkung
Das Theater Bonn ist ein Drei-Sparten-Haus mit Musiktheater, Sprechtheater und Tanzgastspielen. Es
betreibt zur Erfüllung des Bildungsauftrags durch einen entsprechenden Geschäfts- und Spielbetrieb das
Opernhaus in Bonn, die Kammerspiele in Bad Godesberg und die zentralen Theaterwerkstätten in Beuel.
Das Opernhaus mit seinen heute 1.024 Sitzplätzen wurde im Jahre 1965 als Stahlbetonbau eröffnet und
im Jahre 1993 durch den Einbau eines zweiten Rangs baulich erweitert. Seine markante Kubatur mit der
Aluminiumfassade und die außergewöhnliche Lage am Rhein machen das Opernhaus zu einer
erhaltenswerten Immobilie. Es steht nicht unter Denkmalschutz, sodass es zu keinen
Handlungseinschränkungen kommt. Alle technischen und baulichen Anlagen sind mit wenigen
Ausnahmen seit der Erbauungszeit unverändert in Betrieb und inzwischen stark erneuerungsbedürftig.
Die Werkstattbühne ist Teil des Opernhauses und wurde nachträglich im 2. Untergeschoss eingerichtet.
Sie bietet 144 Zuschauerplätze und eine Szenenfläche mit sehr begrenzter Raumhöhe. Mit einem
kleinen, angrenzenden Foyer mit Gastronomie und Garderobe sowie einem eigenen Zugang von der
Rheingasse aus ist die Werkstattbühne als eigene Einheit zu bespielen.
Die Kammerspiele in Bad Godesberg wurden 1952 nach den Plänen von Ernst Huhn als erstes Theater
nach dem Krieg mit einer Nutzungskombination aus Kino und Schauspieltheater erbaut. Ihre heutigen
476 Sitzplätze verdanken sie dem Einbau einer neuen Bestuhlung mit ansteigender Tribüne. Die
Kammerspiele stehen unter Denkmalschutz.
Die technischen Anlagen wurden in den letzten Jahren in einigen Teilen erneuert. Durch diese
Maßnahmen und die im Vergleich zum Opernhaus in Bonn erheblich kleinere Größe des Hauses fallen
die Instandsetzungsmaßnahmen deutlich geringer aus.
In beiden Häusern ist über die Jahre ein Instandsetzungsstau entstanden, der neben starken
Einschränkungen im Spielbetrieb auch durch die Verschärfung der Vorschriften innerhalb der letzten 50
Jahre zu erheblichen funktionalen und sicherheitstechnischen Mängeln geführt hat.
Lässt sich in der Oper kein Schwerpunkt auf ein Gewerk feststellen, da alle Gewerke (Architektur,
Veranstaltungstechnik, technische Gebäudeausstattung, Brandschutz) gleichermaßen stark betroffen
sind, so liegt in den Kammerspielen der Instandsetzungsschwerpunkt deutlich auf der Bühnentechnik.
Durch den minimalisierten Bauunterhalt über viele Jahre sind gravierende Mängel aufgetreten und nicht
behoben worden. Viele technische Anlagen sind durch Überalterung defekt oder unsicher geworden. Die
über Jahre in Begehungen, Prüfungen und Gutachten erfassten Mängel mündeten in einer Vielzahl von
Forderungen, die von den beteiligten Personen nicht in erforderlichen Maß abgearbeitet werden konnten.
Zur Gewährleistung eines unterbrechungsfreien Spielbetriebs und zur Vermeidung einer Schließung aus
Sicherheitsgründen, ist eine konsequente und sofortige Umsetzung der Instandsetzung unumgänglich.
Das Gelände mit den Theaterwerkstätten in Beuel wurde in diesem Instandsetzungskonzept nur in
Verbindung mit notwendigen Verlagerungen oder Synergien von Funktionen in Betracht gezogen. Um
eine Instandsetzung während des Spielbetriebs zu ermöglichen, müssen die Proben aus der Oper nach
Beuel verlegt werden. Lediglich die Bühnenendproben finden in der Oper statt und müssen dann mit den
lärmbehafteten Baumaßnahmen koordiniert werden. Alle baulichen Maßnahmen für die
Theaterwerkstätten müssen in einem gesonderten Konzept behandelt werden.
Das nachfolgende Konzept ist in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Theater Bonn entstanden und
berücksichtigt nicht nur die in der Vergangenheit erstellten Gutachten, sondern auch den Wunsch nach
einem unterbrechungsfreien Spielbetrieb in beiden Häusern während der Instandsetzung. Besonderes
Augenmerk wird auf das Beethovenjahr 2020 gelegt.Seite 5 von 171
4
2 Aufgabenstellung und Umfang des Konzepts
Die Aufgabe bestand in der Erstellung eines umfassenden Instandsetzungskonzepts für die Oper in Bonn
und die Kammerspiele in Bad Godesberg unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Theaterwerkstätten
in Beuel. Ziel war es, eine möglichst kostengünstige, reine Instandsetzung zu ermöglichen. Auf
weitergehende Verbesserungsmaßnahmen über die Instandsetzung hinaus wurde aus diesen Gründen
verzichtet.
Mit dem Theater Bonn als Auftraggeber wurden die Aufgabenschwerpunkte und Rahmenbedingungen
der Instandsetzung intensiv besprochen und anschließend definiert. Die Ziele stellen sich wie folgt dar:
 vollständige Behebung aller dokumentierten Mängel in allen Gewerken (Brandschutz,
Gebäudeausstattung, Bauwerk)
 vollständige Wiederherstellung aller technischen Funktionen
 vollständige Herstellung sicherheitsrelevanter Funktionen nach heutigen Vorgaben
 umfassende Betrachtung aller Gewerke der Architektur, der Veranstaltungstechnik
(Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung, Medientechnik) und der technischen Gebäudeausstattung
(Sanitär, Elektro, Lüftung, Heizung, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik)
 Instandsetzung in teilweise verlängerten Spielzeitpausen und während des Spielbetriebs (nach
Möglichkeit keine Theaterschließung)
 besondere Berücksichtigung des Beethovenjahres 2020 als baufreie Zeit
Zur Durchführung der Instandsetzung im laufenden Spielbetrieb sind folgende mit dem Theater Bonn
vereinbarte Voraussetzungen notwendig:
 Teils massive Einschränkungen im Spielbetrieb durch mehrjährige Instandsetzungsmaßnahmen,
wie z.B. das Festsetzen der Bühnenpodien für eine Spielzeit zur Bearbeitung der
Untermaschinerie
 Zumutbarkeit von temporären Bauzuständen für das Publikum z.B. durch Gerüstbau im Foyer
während der Spielzeit
 Verlagerung einzelner Abteilungen und Räumlichkeiten während der Instandsetzungsphase, z.B.
Verlegung der Kostümabteilung und der Probebühne mit Probebetrieb auf das Gelände der
Theaterwerkstätten Beuel
 ausreichende personelle Aufstellung des Bauherrn für alle Phasen der Instandsetzung
Für beide Spielstätten (Oper und Kammerspiele) wird unter Berücksichtigung der funktionalen und
betrieblichen Zusammenhänge und Notwendigkeiten ein Raumnutzungsprogramm erstellt, um einerseits
den Betriebsablauf zu optimieren und andererseits fehlenden Raum auszugleichen. Die über Jahre
gewachsenen Nutzungen werden dabei geprüft und ggf. neu strukturiert.
Zur Fertigstellung des Instandsetzungskonzepts lagen die Raumnutzungsprogramme noch nicht vor.
Zukünftige Änderungen in der Nutzung der Räume und daraus abgeleitete bauliche Änderungen konnten
somit nicht eingearbeitet werden.
Der Umfang des Instandsetzungskonzepts erstreckt sich über das nachfolgende Konzept hinaus auf die
nach Häusern getrennten Maßnahmenlisten, Bauzeitenvorschläge und Kostenprognosen.Seite 6 von 171
5
3 Grundlagen und angewandte Vorschriften
Als Grundlagen für das Instandsetzungskonzept wurden die sehr umfangreichen, bestehenden
Unterlagen des Theaters Bonn genutzt. Dazu wurde die Vielzahl der Gutachten, Prüfungen,
Empfehlungen und Stellungsnahmen diverser Sachverständiger und beteiligter Verantwortlicher
gesichtet, beurteilt und verwendet.
Es hat sich schnell gezeigt, dass dabei viele Bereiche isoliert beurteilt wurden, jedoch kein
übergreifendes Konzept unter Einbindung eines validen Brandschutzkonzepts erstellt wurde. Zudem sind
viele Unterlagen aufgrund ihres Alters durch erneuerte Vorschriften überholt, auch wenn sie inhaltlich
richtig geblieben sind.
Da zur Zeit der Erbauung der beiden Häuser noch keine gültige VStättVO existierte, wurden beide
Häuser gemäß der ersten Nachkriegsbauordnung erstellt. Die Frage nach den anzuwendenden
Vorschriften deckte den Widerspruch zwischen heute gültigen, deutlich verschärften Vorschriften und
dem Bestandsschutz beider Häuser auf.
Um die Frage nach den anzuwendenden Vorschriften zu klären, ist mit dem vorbeugenden Brandschutz,
dem Bauordnungsamt und dem Theater Bonn als Auftraggeber folgende Prämisse beschlossen worden:
Beide Gebäude genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
Ausnahme bilden Mängel, die eine direkte oder indirekte Gefahr für Leib und Leben der Menschen
(Mitarbeiter und Publikum) darstellen, sei es durch bauliche Mängel oder mangelnden Brandschutz.
Für alle Bereiche, in denen bauliche Veränderungen vorgenommen werden, erlischt der Bestandsschutz.
Die Durchführung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und Funktion des Theaters ist
umgehend erforderlich, um der Gefahr einer Schließung aufgrund nicht behobener Mängel entgegen zu
wirken.
Eine anhaltende Kommunikation mit dem vorbeugenden Brandschutz und dem Bauordnungsamt
vereinbart eine gemeinsame Prioritätenliste der Maßnahmen und notwendige
Kompensationsmaßnahmen für längerfristige Maßnahmen.
Als gesetzliche Grundlagen für das Instandsetzungskonzept wurden folgende Vorschriften angewandt:
SBauVO Sonderbauverordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten
ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
DIN VDE 0100-718 Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
DIN 56920 Theatertechnik und Veranstaltungstechnik
DIN 56930 Bühnentechnik – Lichtstellsysteme und Veranstaltungstechnik
Bühnenlichtstellsysteme
DGUV Vorschrift 17 UVV Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Regel 115-002 ehemals Durchführungsanweisung zu BGV C 1
DGUV Vorschrift 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BO NRW 2017 ab Dez 2017 gültige Bauordnung NRW
DSchG NRW Denkmalschutzgesetz NRW
DIN EN 61508 (VDE0803) (alle Teile) und DIN EN ISO 13849-1 Risikobewertung und Einstufung
nach Security Integrity Level (SIL)Seite 7 von 171
6
4 Zeitliche Ausrichtung der Instandsetzung
Die wesentliche Grundlage der zeitlichen Ausrichtung ist die Vermeidung der instandsetzungsbedingten
Schließung der Oper in Bonn sowie der Kammerspiele in Bad Godesberg.
Darüber hinaus liegt besondere Beachtung auf dem Beethovenjahr 2020, das durch seine große
Bedeutung für die Bundesstadt Bonn eine uneingeschränkte Nutzung der Spielstätten erfordert.
Für eine Instandsetzung muss eine vollständige Planung Voraussetzung sein, bevor die Bauphasen
beginnen.
Um den Spielbetrieb und die Mitarbeiter so wenig wie möglich zu belasten, bedingt dies:
 die Konzentration der großen Maßnahmen auf die Spielzeitpausen
 evtl. verlängerte Spielzeitpausen
 Umsetzung von Maßnahmen auch während der Spielzeit
Die unterschiedlich langen Planungsphasen beginnen nach Beauftragung der Planer und ziehen sich bis
ins Jahr 2020, mit einer Überlappung der Montage- und Werkplanung der ausführenden Firmen für den
ersten Bauabschnitt.
Folgende Terminschiene zeigt den konzeptionellen Grundgedanken der Instandsetzung, der später im
Bauzeitplanvorschlag detaillierter beschrieben wird.
Die Zusammensetzung und veränderliche Größe der Projektteams Instandsetzung wird im Kapitel 10
dieses Instandsetzungskonzeptes näher beschrieben. In der Terminschiene ist die kapazitive Anpassung
an die Erfordernisse des Instandsetzungsprozesses symbolisch dargestellt.Seite 8 von 171
7
5 Besondere Maßnahmen
Bei der Untersuchung der Gebäude zur Definition der notwendigen Maßnahmen wurden vier besondere
Maßnahmen erkannt und erarbeitet, die zwar durch die Instandsetzung gefordert sind, jedoch durch ihren
Umfang und zusätzliche Funktionsverbesserung einen besonderen Stellenwert erhalten haben. Die
weitergehende Erarbeitung und Beurteilung wurde mit dem Theater Bonn intensiv diskutiert und hat zu
dem Ergebnis geführt, dass zwei der vier Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Im Folgenden werden die vier besonderen Maßnahmen beschrieben und die Gründe zur Umsetzung
bzw. Ablehnung dargelegt.
5.1 Opernhaus ‒ Verbesserung der Orchestersituation
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Orchesters und aufgrund technischer Notwendigkeiten
muss der Orchestergraben ertüchtigt werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem
Beethoven Orchester Bonn.
Zur Anpassung des Orchestergrabens auf die unterschiedlichen Orchestergrößen wurden bislang neben
den beiden Orchesterpodien 1 und 2 die Bühnenpodien 3 und 4 genutzt. In der großen Besetzung, wie
z.B. 100 Musiker für Wagner- oder Puccini-Opern, wurden zur Erreichung der notwendigen Grabengröße
die Podien 1 und 2 abgefahren und die Podien 3 und 4 unter dem Bühnenboden bespielt. Damit sitzt
mehr als die Hälfte der Musiker im überdeckten Bereich des Orchestergrabens, der aufgrund der
Konstruktion der Podien sehr ungünstige akustische Bedingungen aufweist. Dadurch entstehen nicht nur
inakzeptable Arbeitsplatzbedingungen für die Musiker, sondern auch eine verschlechterte akustische
Wahrnehmung der Musik durch das Publikum.
Um die oben genannten Probleme zu beseitigen, werden im Rahmen der notwendigen Instandsetzung
der Podienanlage die Podien 3 und 4 vollständig erneuert und mit einem Rampenwagen ausgestattet.
Der Rampenwagen ermöglicht eine problemlose und einfache Vergrößerung des Orchestergrabens
durch horizontales Verfahren auf den Podien 3 und 4.
Durch die Angleichung der Größen der Podien 3 und 4 muss der Drehscheibenwagen entsprechend
angepasst werden.
Die Instandsetzung des bestehenden Drehscheibenwagens ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht
sinnvoll, denn neben dem notwendigen Austausch des Antriebs und der Steuerung muss auch der
gesamte Stahlrahmen ertüchtigt werden. Der Schleifringkörper zu Einbringung von Bühnenbeleuchtung
muss aus Altersgründen ebenfalls ersetzt werden.
Damit ist der Neubau des Drehscheibenwagens sinnvoller und kann gleichzeitig der notwendigen Größe
der neuen Podien 3 und 4 angepasst werden.
Zusätzlich ist das technische Portal entsprechend der neuen Situation anzupassen.
Diese Maßnahme ist umzusetzen.
P
1
P
2
P
3
P
4
P
5
P
6
P
1
P
2
P
3
P
4
P
5
P
6Seite 9 von 171
8
5.2 Opernhaus ‒ Einsenkung des Drehscheibenwagens
In seiner Parkposition auf der Hinterbühne stellt der Drehscheibenwagen durch seine konstruktive
Bauhöhe ein massives Hindernis in Form einer mind. 20 cm hohen Stufe dar. Dekorationen müssen beim
Verschieben oder Transport auf oder über die Hinterbühne stets manuell über diesen Niveauunterschied
gehoben werden.
Üblicherweise wird zur Vermeidung eines solchen Niveauunterschieds der Drehscheibenwagen auf der
Hinterbühne mit Ausgleichspodien im Bühnenboden eingesenkt. Hierzu ist jedoch eine mindestens 1 m
tiefe Podiengrube notwendig, die in der Oper Bonn durch die darunter liegenden Räume derzeit nicht zur
Verfügung steht.
In einer Studie im Rahmen der Instandsetzung wurde die Schaffung von Ausgleichspodien geprüft. Durch
die stark verminderte Raumhöhe müssten die unter der Hinterbühne befindlichen Räume vollständig
entfallen. Dafür könnte die Decke der weiter darunter liegenden Werkstattbühne um ca. 2 m angehoben
werden, was für die Spielsituation der Werkstattbühne eine erhebliche Verbesserung darstellen würde.
Der starke Eingriff in die Statik des Gebäudes durch Abriss zweier eingespannter Decken beeinflusst die
angrenzenden Räume. Neben einer starken Nutzungseinschränkung für den Spielbetrieb ist diese
statische Maßnahme sehr kostenintensiv.
Der Vorteil einer Einsenkung des Drehscheibenwagens und Erhöhung der Decke der Werkstattbühne
stehen dazu in keinem vertretbaren Verhältnis.
Die folgende Skizze zeigt das konstruktive Ergebnis der Studie, wobei die neu einzubringende Decke als
Fachwerkkonstuktion für die Ausgleichpodien in rot dargestellt ist.
Diese Maßnahme ist aus oben genannten Gründen nicht weiter zu verfolgen.Seite 10 von 171
9
5.3 Opernhaus – Erneuerung der Anlieferung
Für den Repertoirebetrieb erfolgt die tägliche Anlieferung von Dekorationen für das Opernhaus und die
Werkstattbühne über den Lieferhof an der Rheingasse.
Das Theater Bonn nutzt derzeit ein Containertransportsystem, um den Höhenunterschied beim Verladen
zu minimieren. Hierbei werden die Container mittels spezieller LKW über eine starke Schrägstellung auf-
und abgeladen. Um das Verrutschen der Ladung zu verhindern, muss jede Ladung zeitaufwändig im
Container gegen Verrutschen und Beschädigung ge- und entsichert werden.
Durch die starke Schrägstellung der Container beim Auf- und Abladen kann die Dekoration nicht auf sog.
Transportwagen in den Containern transportiert werden und muss daher von Hand aus dem Container
auf die Transportwägen umgeladen werden. Dieser tägliche Umschlagvorgang führt zu einer starken
Lärmbelästigung für die Anwohner und beeinträchtigt die Proben und Vorstellungen auf der
Werkstattbühne.
Neben der gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter (ständiges Heben und Tragen von schweren
Lasten) und einem hohen Personalaufwand, bedingt der derzeitige Zustand ein spezielles
Containertransportsystem, welches zu erhöhten Transportkosten führt. Durch den offenen Lieferhof
kommt es neben einer Lärmbelästigung für die Anwohner immer wieder zu einer Verzögerung des Be-
und Entladevorgangs durch fehlenden Wetterschutz.
Unser Lösungsvorschlag ist die Erstellung eines Lastenfahrstuhls mit integrierter Ladezone in einem
neuen Anbau im Lieferhof vor dem Eingang der Werkstattbühne in der Rheingasse. Ein professionelles
Ladedock mit Dichtmanschette als Lärmschutz ermöglicht einen schnellen, geräuscharmen,
wetterunabhängigen und niveaugleichen Transport aus dem LKW über den Lastenfahrstuhl auf die
Bühne.
Durch diesen Anbau vergrößert sich das Eingangsfoyer der Werkstattbühne und bietet die Möglichkeit,
ein bisher nicht vorhandenes barrierefreies WC einzubauen. Als positiver Nebeneffekt der Verbesserung
der Anliefersituation kann damit das bisher zu kleine Foyer der Werkstattbühne aufgewertet werden.
Die veränderte Transportlogistik wird an den anderen Standorten in den jeweiligen Konzepten
berücksichtigt.
Animation Ansicht LadedockSeite 11 von 171
10
Animation Ansicht Eingang Werkstattbühne
Schnitt Gebäudebestand mit neuem Anbau (rot)
Grundriss Gebäudebestand mit neuem Anbau (rot)
Diese Maßnahme ist umzusetzen.Seite 12 von 171
11
5.4 Kammerspiele – Abbruch der zweiten Portalwand
Aus der früheren Doppelnutzung als Kino und Theater resultiert die zweite Portalwand auf der Bühne der
Kammerspiele. Neben der Behinderung von Dekorationen und Bühnenbeleuchtung, werden die
Fluchtwegebreiten von den Arbeitsgalerien auf ein nicht akzeptables Maß reduziert.
Als massive Steinwand ausgeführt, ist die ursprüngliche Portalwand bei der Bühnenhauserweiterung
nicht abgebrochen worden und steht somit im vorderen Teil der Bühnenfläche. Als statisch tragende
Wand trägt sie das Dach des Bühnenhauses und steift die Seitenwände aus.
Für den Abbruch der zweiten Portalwand wurde eine statische Einschätzung durchgeführt. Durch den
massiven Eingriff in die Statik des Gebäudes wird nach Einschätzung des Gutachters die Standsicherheit
in Frage gestellt und ein neuer Standsicherheitsnachweis benötigt.
Für den Abbruch der 2. Portalwand muss im Vorfeld eine temporäre Abstützung des Dachs und der
Seitenwände eingebracht werden. Anschließend wird die Portalwand bis in die Unterbühne abgebrochen.
Die temporäre Abstützung des Daches muss durch eine neue Stützkonstruktion ausgetauscht werden.
Inkl. der notwendigen Rüstzeiten, Baustelleneinrichtung und Baureinigung wird die Bauzeit für diese
Maßnahme auf mind. acht Monate geschätzt.
Damit wäre diese Maßnahme im laufenden Spielbetrieb und auch in einer verlängerten Spielzeitpause
nicht durchführbar und würde die Schließung für mindestens eine Spielzeit mit entsprechenden
Interimskosten nach sich ziehen.
Diese Maßnahme ist aus oben genannten Gründen nicht weiter zu verfolgen.Seite 13 von 171
12
6 Instandsetzungskonzept
Das folgende Instandsetzungskonzept beschränkt sich auf eine Beschreibung der Maßnahmen in
Zusammenfassungen inkl. einer entsprechenden Begründung. Alle beschriebenen Maßnahmen sind in
der Maßnahmenliste aufgeführt und im Bauzeitenplan mit ihrer erwarteten Bauzeit und einem Vorschlag
für das zu nutzende Bauzeitfenster eingetragen.
6.1 Opernhaus Bonn - Maßnahmenbeschreibung
Die Instandsetzungsmaßnahmen für das Opernhaus werden wie folgt zusammengefasst:
Dach, Fassaden, Fenster, Terrassen
Die Dächer müssen aufgrund diverser Undichtigkeiten vollständig neu gedeckt und isoliert werden. Auf
dem Dach des Foyers wurde die ehemalige mittlere Regenrinne beim Entfernen der Aluminiumpaneele
und Aufbringen der derzeitigen Bitumenbahnen verschlossen. Die sehr große Dachfläche führt schon bei
mittlerem Regen dazu, dass die untere Regenrinne das herabschießende Wasser nicht mehr aufnehmen
kann. Die Ertüchtigung der mittleren Regenrinne erfolgt mit der Wiederherstellung der Aluminiumpaneele
auf dem Dach des Foyers und gewährleistet ausreichenden Regenwasserabfluss.
Im Zuge der Erneuerung der Dachflächen werden brandschutztechnische Maßnahmen am Dach
durchgeführt.
Die Fassaden rund um das Gebäude sind aus unterschiedlichen Gründen großflächig zu tauschen bzw.
zu ertüchtigen. Die offene Betonfassade benötigt eine Betonsanierung inkl. Anstrich. Die Schieferfassade
ist in großen Teilen locker und muss entsprechend instandgesetzt werden. Die Befestigung der
Aluminiumfassade muss auf einer nicht brennbaren Unterkonstruktion ausgeführt werden. Dabei sind die
Fassadenflächen energetisch zu ertüchtigen. Die grüne Glasfassade ist inzwischen 26 Jahre alt und von
ähnlicher Bauart wie die des Stadthauses mit den bekannten Alterungsproblemen. Ein vollständiger
Austausch und energetische Ertüchtigung ist notwendig.
Die vollständige Verglasung des Foyers (Großflächen, Lamellenverglasung und Glasbausteine) sowie
große Teile der Fenster im gesamten Gebäude sind mit Einscheibenverglasung ausgeführt und
bauphysikalisch nicht mehr akzeptabel. Im Zuge der Instandsetzung der Fassaden müssen diese Fenster
energetisch ertüchtigt werden.
Die umlaufenden Terrassen sind altersbedingt stark beschädigt und müssen in allen drei Ebenen
vollständig instandgesetzt werden. Neue Bodenbeläge mit vollständiger Dichtigkeit, ausreichende
Regenabläufe und geschlossene Untersichten sind erforderlich, um als notwendiger Fluchtweg ‒ aber
auch zum Aufenthalt für das Publikum im Sommer ‒ zu dienen. Die Brüstungen benötigen eine
Betonsanierung und einen neuen Anstrich.
Türen
Gemäß den ersten Erkenntnissen des Ingenieurbüros Kempen Krause (Brandschutz) sind nahezu alle
brandschutzrelevanten Türen des Gebäudes durch zertifizierte Türen unterschiedlicher
brandschutztechnischer Qualitäten zu ersetzen. Besondere Wichtigkeit kommt hierbei den Türen zu
notwendigen Treppenhäusern zu, die für die sichere Entfluchtung unabdingbar sind. Durch die
Ertüchtigung dieser Innentüren kann eine kostenintensive brandschutztechnische Instandsetzung der
meisten Flure vermieden werden.
Foyer
Im Foyer werden aus brandschutztechnischen Gründen die Wandverkleidungen, abgehängte Decken
und Bodenbeläge erneuert. Hierbei erfolgen die Ertüchtigung der Brandwand zum Zuschauerraum mit
allen Öffnungen und Brandschutzklappen und die Überarbeitung der Rauch-Wärme-Abzugsanlagen. Die
Foyerbeleuchtung wird auf sparsame LED-Beleuchtung umgerüstet. Die bauliche Abtrennung zum
Raucherfoyer und zum Pausenbuffet muss brand- und rauchsicher umgestaltet werden. Aus räumlichen
und energetischen Gründen wird die Abendkasse ertüchtigt, bleibt jedoch am derzeitigen Standort und
wird mit einem Backoffice im Eingangsfoyer erweitert.Seite 14 von 171
13
Die Publikumstoiletten im Foyer werden vollständig erneuert.
Der Behindertenaufzug aus der Parkgarage und dem Eingangsfoyer in das Raucherfoyer muss
brandschutztechnisch ertüchtigt und an den Notstrom angeschlossen werden.
Zuschauerraum
Im Zuschauerraum müssen ebenfalls aus brandschutztechnischen Gründen der Bodenbelag und die
Wandverkleidung durch eine schwer entflammbare Ausführung ersetzt werden. Die aus dem Jahre 1965
stammende Reihenbestuhlung muss dringend ausgetauscht werden. An der Decke müssen brennbare
Verkleidungen entfernt und gegen neue, akustisch wirksame, nicht brennbare ersetzt werden. Die
Vorgaben aus einem raumakustischen Konzept sind bei den neu einzubauenden Komponenten wie
Wand, Decke und Bestuhlung zu beachten. Die Zugangstüren müssen aufgrund fehlender Zertifizierung
und ungenügendem Schallschutz vollständig getauscht werden. Die Saalbeleuchtung („Milchstraßen“)
wird auf sparsame LED-Beleuchtung umgerüstet, der Antrieb zum Absenken und Anheben wird
erneuert.
Der Druckboden unter der Bestuhlung hat derzeit eine unbehandelte Betonoberfläche und muss aus
hygienischen Gründen dringend mit einer staubbindenden Beschichtung versehen werden. Unvermeidbar
durchlaufende Kabel müssen in brandschutztechnisch abgeschotteten Kanälen geführt werden.
Bühnentechnik und Backstage
Die mechanische Überarbeitung der altersmäßig abgenutzten Bühnenpodien geht einher mit dem
notwendigen Austausch der Steuerung und dem Einbau von wichtigen Sicherheitsmaßnahmen wie
Scherkantensicherungen. Zur Verbesserung der Orchestersituation werden die Podien 3 und 4
vollständig erneuert und um einen Rampenwagen zur Veränderung der Größe des Orchestergrabens
erweitert. In diesem Zuge muss der Drehscheibenwagen erneuert werden. Zur Kompensation der
fehlenden Einsenkung auf der Hinterbühne, siehe Maßnahme 5.2, wird der Drehscheibenwagen so
konstruiert, dass er an der Bühnenrückwand gelagert werden kann.
In der Obermaschinerie werden die Handkonterzüge sowie Hinterbühnen- und Seitenbühnenzüge gegen
neue Maschinenzüge ersetzt. Die derzeitigen Bestandsmaschinenzüge erhalten neue Antriebe. Die
Erneuerung der veralteten Steuerung zur Einbindung aller neuen und alten Maschinenzüge und der
Untermaschinerie ist aus Sicherheitsgründen notwendig.
Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen werden der Eiserne Vorhang, das Hinterbühnentor und die
Rauch-Wärme-Abzugsanlagen überarbeitet. Der Eiserne Vorhang und alle Bühnentore werden in die
neue Bühnensteuerung eingebunden. Die vorgeschriebene Sprühflutanlage wird auf die Unterbühne und
auf alle Arbeitsgalerien erweitert.
In der Bühnenbeleuchtung findet eine systematische Instandsetzung statt, die der zunehmenden
Verwendung energiesparender LED-Bühnenbeleuchtung Rechnung trägt. Dimmeranlagen werden
reduziert und durch neue, multifunktionale Anlagen ersetzt. Die elektrischen Leitungen werden zum
größten Teil abgebaut und durch neue ersetzt. Der Rückbau der elektrischen Leitungen ist besonders im
Deckenhohlraum des Tragwerks aus brandschutztechnischen Gründen notwendig.
In der Ton- und Medientechnik ist unter Beibehaltung der Beschallungsanlage aus Altersgründen ein
neues Mischpult samt notwendiger Havarieanlage anzuschaffen. Ein raumakustisches Gutachten unter
Einbeziehung der installierten elektronischen Akustikanlage wird für die Auslegung der Decken- und
Wandverkleidung sowie der Saalbestuhlung notwendig.
Die Wiederherstellung der Schwerhörigenschleife in den neu zu verlegenden Boden des
Zuschauerraums ist notwendig, um der Barrierefreiheit weiter zu entsprechen. Eine neue
Übertitelungsanlage zur Anzeige des Librettos in zwei Sprachen wird so installiert, dass sie von mehreren
Positionen aus programmiert und gesteuert werden kann. Zudem soll die Oper einen modernen
Anschluss für Übertragungswagen für TV inkl. der dazu gehörigen Leitungswege auf die Bühne und in
den Zuschauerraum bekommen.
Auf der Bühne muss die stillgelegte Befeuchtungsanlage erneuert werden. Eine moderne
Frischwasserbefeuchtung ist nach Einbau der neuen Frischwassernetzes beidseitig unter der ersten
Arbeitsgalerie zu installieren.Seite 15 von 171
14
Im Backstage- und Bürobereich erfolgen diverse brandschutztechnische Maßnahmen zur Trennung der
Brandbekämpfungsabschnitte, wie z.B. die Ertüchtigung von Aufzugstüren, Brandschutzklappen oder des
Prospektlageraufzugs. Im gesamten Bereich, vor allem im Garderobentrakt, müssen die
Sanitärgegenstände wie z.B. Keramiken, Hähne und Duschwände ersetzt werden. Neben der
Ertüchtigung einiger notwendiger Flure werden Garderoben und Büroräume gestrichen und Bodenbeläge
erneuert.
Haustechnik
Im Bereich der Sanitärtechnik ist die dringendste Notwendigkeit die Installation eines neuen
Frischwassernetzes für warmes und kaltes Brauchwasser. Das bestehende, von Legionellen befallene
System kann nicht wirtschaftlich saniert werden und muss daher stillgelegt werden. Dazu gehören auch
die Warmwasserbereiter. Die Abwasserrohre liegen zum größten Teil in Wänden und Böden und werden
nur dort ersetzt, wo eine zumutbare Zugänglichkeit möglich ist.
Die überwiegend aus dem Jahre 1965 stammenden raumlufttechnischen Anlagen des Opernhauses
müssen aus unterschiedlichen Gründen erneuert werden. Hierbei können die Lüftungskanäle nach einer
intensiven Reinigung und Wartung bestehen bleiben. Neben dem Austausch der Lüftungssteuerung
müssen alle Zentralgeräte wie z.B. Lüfter, Heiz- und Kühlregister sukzessive erneuert werden. In einigen
Gebäudeteilen, wie z.B.: Orchestergraben, Verstärkerraum und Werkstattbühne, die bislang noch keine
oder eine unzureichende Belüftung haben, findet eine Nachrüstung statt.
Im Bereich Heizungsanlagen können die Rohrleitungen und Heizkörper des gesamten Gebäudes
erhalten bleiben. Offenliegende Heizungsrohre müssen gegen unbeabsichtigten Wärmeverlust isoliert
werden.
Die Fernwärmeübergabestation muss erneuert werden. Dazu gehören unter anderem die
Wärmetauscher für das Heizungswasser und das warme Brauchwasser sowie die vollständige Absperr-,
Regel- und Verteileranlage im Heizungskeller. Die modernisierte Nutzung der Fernwärme als
Energielieferant ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeinsparung.
Die elektrische Anlage stammt fast vollständig aus dem Jahr 1965, es müssen wesentliche Teile ersetzt
werden. Dazu gehören die Mittelspannungsübergabestation (10.000 V), die Transformatoren (10.000 V
auf 400 V) und die Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Des Weiteren gehören dazu auch die
Ertüchtigung bzw. die Erneuerung einiger Unterverteilungen im gesamten Gebäude und die Nachrüstung
der vorgeschriebenen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.
Der folgende Maßnahmenkatalog beschreibt alle notwendigen Maßnahmen im Einzelnen und
untergliedert sie dafür in die Kategorien Brandschutz, Architektur, Bühnentechnik und Haustechnik.
6.1.1 Brandschutztechnische Maßnahmen (1. und 2. Maßnahmenabschnitt)
Im Zuge der Planung und Erstellung des Instandsetzungskonzepts wurde in Absprache mit dem
Vorbeugenden Brandschutz und dem Bauordnungsamt ein neues Brandschutzkonzept für die Oper Bonn
beauftragt, das die brandschutztechnischen Anforderungen für die Instandsetzung klar definiert. Ein
Entwurf aus dem Jahre 2005 wurde seinerzeit nicht ratifiziert und umgesetzt.
Alle hier aufgeführten Maßnahmen sind aus dem Entwurf des Brandschutzgutachtens aus dem Jahre
2005, aus Forderungen der Sachverständigen aus bisherigen und aktuellen Begehungen sowie aus
Einschätzungen des Ingenieurbüro theapro mit externen Gutachtern zusammengeführt und erweitert.
Zudem wurden erste Erkenntnisse aus der Erstellung des neuen Brandschutzgutachtens durch das Büro
Kempen Krause berücksichtigt.
Die Maßnahmen sind zur Wiederherstellung der allgemeinen Schutzziele vollumfänglich erforderlich:
 Rettung von Menschen
 Vorbeugung der Entstehung eines Brandes
 Vermeidung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
 Durchführung wirksamer LöscharbeitenSeite 16 von 171
15
Zur Gewährleistung der Spielfähigkeit ist es notwendig, die Maßnahmen so schnell wie möglich
durchzuführen. Nicht sofort durchführbare Maßnahmen, die einen längeren Planungsvorlauf benötigen
bzw. andere Maßnahmen als Vorleistung brauchen, müssen nach Absprache mit dem vorbeugenden
Brandschutz und dem Bauordnungsamt bis zur Durchführung entsprechend kompensiert werden.
Das nachfolgende Instandsetzungskonzept für die Oper unterscheidet in zwei Maßnahmenabschnitte:
1. Maßnahmenabschnitt: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des vorbeugenden
Brandschutzes, zum Erhalt der Gebäude und zur
Wiederherstellung aller technischen Funktionen.
2. Maßnahmenabschnitt: Bauliche Maßnahmen, die in den Gewerken Architektur (AR),
Veranstaltungstechnik (VT) und haustechnische Ausrüstung (TA)
umgesetzt werden müssen, sowie weitere Maßnahmen zur
Verbesserung des Brandschutzes für Theater und Werkstätten
6.1.1.1 1. Maßnahmenabschnitt
Die Abstimmung der Maßnahmen des 1. Maßnahmenabschnittes findet im Rahmen der anhaltenden
Kommunikation mit dem vorbeugenden Brandschutz und dem Bauordnungsamt statt.
6.1.1.1.1 Foyer: Ertüchtigung der Abtrennung zu Gastronomiebereichen
AR4A – Abtrennung Raucherfoyer
Zur Vermeidung der Ausweitung von Rauch und Feuer und zur Ertüchtigung als
Rettungsweg für Rollstuhlfahrer müssen die Glaswand und die Glastüren zum sogenannten
Raucherfoyer gegen F90/T30-Bauteile getauscht werden.
AR5E – Abtrennung Pausenbuffet
Ertüchtigung der Trennwand zwischen Foyer und Pausenbuffet im 2. OG.
Austauschen der Bauteile (Wand und Türen) gegen F90/T30-Bauteile inkl. im Brandfall
selbstschließender Türen als Zugang zum Pausenbuffet.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus Gründen der Bereichstrennung gemäß
Brandschutzkonzept.
6.1.1.1.2 Ertüchtigung notwendiger Flure/Schleusen zu innenliegenden Treppenhäusern
AR7C – Notwendige Flure vor innenliegenden Treppenhäusern
Ertüchtigung der notwendigen Flure vor den innenliegenden Treppenhäusern in allen
Gebäudeteilen auf allen Ebenen. Das Tauschen vorhandener Türen in solchen Fluren wird
bereits in Maßnahme AR22A erfasst. In Bauteil C (Verwaltung) müssen im Untergeschoss 2
in den Gängen auf beiden Seiten des Treppenhauses neue Türen installiert werden, um
notwendige Flure abzutrennen. In Bauteil D (Garderoben/Technik) müssen in den drei
Ebenen (0,1 und 2) neue Türen in die Flure eingebaut werden. In allen notwendigen Fluren
beider Bauteile müssen die Brandlasten entfernt werden.
6.1.1.1.3 Allgemein: Bereitstellung tragbarer Feuerlöscher
TA15div – Tragbare Feuerlöscher
Ausstattung des Gebäudes mit mobilen Löscheinrichtungen durch Anschaffung und
Aufstellung (Kennzeichnung und Halterungen) von Handfeuerlöschern in unterschiedlichen
Ausführungen gemäß den Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes und des neuen
Brandschutzkonzepts nach neuem Raumbuch.Seite 17 von 171
16
6.1.1.1.4 Allgemein: Erstellung Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsweg-
Pläne
AR18div ‒ Erstellung Feuerwehrpläne
Erstellung einer neuen Brandschutzordnung mit Verhaltensmaßregeln. Neuerstellung der
Flucht- und Rettungswegepläne für den Aushang sowie Überarbeitung der Feuerwehrpläne
für den aktuellen Stand und zur späteren Überarbeitung nach Abschluss der
Instandsetzungsarbeiten.
6.1.1.1.5 Foyertreppenhäuser: Rauchabzugsanlagen (RA) und Türanlagen
AR20div ‒ Rauchabzugsanlagen
Inbetriebnahme der bereits eingebauten Rauchabzugseinrichtungen mit einer
Errichtererklärung zur Festlegung der Öffnungsgrößen inkl. evtl. Mängelbehebung. In
notwendigen Treppenhäusern sind Rauchabzugsanlagen gefordert.
AR22A – Ertüchtigung Türen
Ertüchtigung oder Ersetzen der eingebauten Türen in allen an das Foyer angrenzenden
Treppenhäusern (T7, T15, T18). Diese Türen müssen einen rauchdichten Abschluss der
Treppenhäuser bilden, um die Nutzung als ersten vom Foyer unabhängigen Fluchtweg vom
Zuschauerraum zu gewährleisten.
6.1.1.1.6 Bühnenhaus, Verwaltung, Garderobentrakt: Entfernen von Brandlasten
AR53B, TA56C ‒ Entfernen von Brandlasten
Ertüchtigung der notwendigen Flure in Bühnenhaus, Verwaltungs- und Garderobentrakt.
Dauerhaftes Entfernen oder Abtrennen von baulichen Brandlasten (Kabel und Leitungen in
Decken) aus allen notwendigen Fluren und Treppenhäusern. Notwendige Flure werden
gemäß neuem Brandschutzkonzept definiert und müssen entsprechend
brandschutztechnisch gesichert sein, um als Fluchtweg zu dienen. Dies bedeutet unter
anderem schwer entflammbare Bodenbeläge und die Wände und Unterdecken in F30-
Qualität. Die Rohdecke benötigt F90-Qualität. Wände sowie Decken ohne Brandlasten.
6.1.1.1.7 Foyer: Ertüchtigung Fluchtweg 2. Rang
AR43A – Ertüchtigung Fluchtweg 2. Rang
Zur Sicherung des Rettungswegs müssen die Wände und Decken in F90- und die Türen in
T30RS-Qualität ertüchtigt bzw. ausgetauscht werden. Für den nachträglich eingebauten
2. Rang besteht ein Fluchtweg durch das Foyer sowie ein vom Foyer unabhängiger
Fluchtweg zum Treppenhaus in Bauteil C, der wie oben dargestellt als notwendiger Flur
ertüchtigt werden muss.
6.1.1.1.8 Brandschutzklappen
TA26div – Mängelbeseitigung Brandschutzklappen
Alle bestehenden Brandschutzklappen sind gemäß zertifizierter Einbauanleitung zu
ertüchtigen oder zu erneuern. Gemäß dem neuen Brandschutzkonzept erfolgt der Einbau
zur brandschutztechnischen Trennung der betroffenen Bereiche.
6.1.1.1.9 Sprachalarmierungsanlage
TA14div – Einbau einer Sprachalarmierungsanlage
Einbau einer Sprachalarmierungsanlage in allen notwendigen Räumen des Gebäudes. Dies
beinhaltet die Zentrale (CPU) inkl. Sprachspeicher für Brandfall und Nichtbrandfall,
Schnittstellen zu BMA und Inspizientenanlage inkl. Sprechstelle in der Bühnenpforte, je eineSeite 18 von 171
17
Sprechstelle an den Feuerwehrplätzen links und rechts auf der Bühne, eine Sprechstelle im
Foyer (Verortung noch zu definieren). Vollständige Ausstattung aller Räume mit
entsprechenden Lautsprechern, vollständige Verkabelung und Anschluss an die
Notstromversorgung.
Konzeptgrundlage sind die Entwurfsplanung der Firma Skena aus dem Jahr 2015 sowie die
Definition der zu alarmierenden Räume
6.1.1.1.10 Mängelbeseitigung sicherheitsrelevanter Bühnenanlagen
Alle nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung entstehen aus den
entsprechenden Prüfungen durch die zuständigen Sachverständigen (TÜV) und den daraus
entstandenen Mängelprotokollen.
VT100B ‒ Sicherheitstechnische Einrichtungen der Untermaschinerie
Beseitigung gemäß Mängelprotokoll: Scherkantensicherung, Absturzsicherung,
Eingriffsschutz, Sicherung der Zugangstüren. Die Umsetzung der Maßnahmen ist so
auszuführen, dass bei einem späteren Umbau das eingebaute Material möglichst
wiederverwendet werden kann (z.B. Scherkantensicherung).
VT117B ‒ Mängelbeseitigung Portalbrücke
Beseitigung gemäß Mängelprotokoll: Erneuerung der Umlenkrollen, Wartung der Antriebe,
Prüfung der Überlastabschaltung und ggf. Erneuerung.
VT118B ‒ Mängelbeseitigung Hinterbühne-Züge
Eine Stilllegung der Anlage ist sofort durchzuführen. Da die Hinterbühnenzuganlage später
vollständig ersetzt wird (siehe VT116B), ist die Mängelbeseitigung der Bestandsanlage nicht
wirtschaftlich.
VT119B ‒ Mängelbeseitigung Handkonterzüge
Eine Stilllegung der Anlage ist sofort durchzuführen. Da die Handkonterzüge später
vollständig gegen Maschinenzüge ersetzt werden (siehe VT84B), ist die Mängelbeseitigung
der Bestandsanlage nicht wirtschaftlich.
VT129B ‒ Mängelbeseitigung Hinterbühnentor, Eiserner Vorhang, Rauchabzüge
Beseitigung gemäß Mängelprotokoll, unter anderem: Wartungsschalter nachrüsten,
Seilrollen tauschen, Tragseile erneuern, Aufsetzvorrichtungen installieren, Gegengewicht
anbringen, etc.
VT130B ‒ Mängelbeseitigung Bühnenpodien
Beseitigung gemäß Mängelprotokoll: Anbringung der Beschilderung und Installation eines
Quittiertasters.
6.1.1.2 2. Maßnahmenabschnitt
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen dienen der Sicherung des vorbeugenden Brandschutzes
und der Personenrettung, können aber aufgrund erhöhter notwendiger Vorplanung nicht im ersten
Maßnahmenabschnitt umgesetzt werden. Alle Maßnahmen sind in einem Vorgespräch mit dem Ersteller
des neuen Brandschutzkonzepts (Kempen Krause) abgestimmt worden.
6.1.1.2.1 Dach: Übergang Dach zu Fassade schützen
AR1B – Vermeidung Brandüberschlag
Der Übergang von der Dachfolie/Bitumenbahn zur aufsteigenden Fassade muss mit nicht
brennbarer Dämmung A1/A2 nach DIN 4102 verschlossen sein. Ziel ist die Füllung des
Zwischenraums zwischen der Rohbauwand und der Blechfassade in den Fächern derSeite 19 von 171
18
Holzunterkonstruktion. Bei einer Neuinstallation von Fassaden ist generell auf die
Vermeidung eines Brandüberschlags zu achten.
Bei einer Erneuerung der kompletten Fassade in nicht brennbarer Qualität ist diese
Maßnahme entsprechend Teil der Fassaden- und Dacherneuerung.
6.1.1.2.2 Foyer: diverse Maßnahmen
AR6A – Ertüchtigung Trennwand Foyer/Z-Raum als Brandabschnittswand
AR36A – Erneuerung der Wandverkleidung
TA35A – Brandschotts für Installationen in Trennwand Foyer/Zuschauerraum
Die bestehende Wandverkleidung auf der Foyerseite ist zu demontieren. Bestehende und
neue Leitungen müssen geschützt verlegt (I-Kanal), Durchdringungen und Öffnungen
müssen geschottet werden. Installation einer neuen, nicht brennbaren Wandverkleidung inkl.
der notwendigen Unterkonstruktion. Dabei empfiehlt sich, ein raumakustisches Gutachten
zur Festlegung der akustischen Eigenschaften der Wandverkleidung zu erstellen, um die
Nachhallzeit im Foyer auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren. Die Stahlträger im Dach, die die
Wand durchdringen, müssen in F90-Qualität geschützt werden.
Alle die Trennwand durchdringenden Installationen sind gemäß zertifizierter Einbauanleitung
zu schotten.
AR23A – Sanierung der abgehängten Decken U1
Die abgehängte Decke im unteren Eingangsfoyer und aller dahinter verborgener
Brandlasten („verlorene Schalung“) sind zu demontieren. Die bestehende Verkabelung muss
normgerecht verlegt werden (brandsichere Befestigung). Die ELA, Sicherheitsbeleuchtung
und der Rauchmelder inkl. Verkabelung sind zu erneuern. Einbau einer neuen, abgehängten
Decke in F30-Qualität.
AR47A ‒ Sanierung der abgehängten Decken 2. OG
Erneuerung der abgehängten Decke und im 2. OG (oberes Foyer). Die bestehende
Verkabelung ist normgerecht zu verlegen (brandsichere Befestigung und evtl. Abtrennung
durch brandsichere Kanäle). Die Rufanlage, Sicherheitsbeleuchtung und der Rauchmelder
inkl. Verkabelung sind zu erneuern. (siehe 6.1.1.1.9)
TA19A – Einbau einer Sprinkleranlage im oberen Foyerbereich
Einbau einer neuen Sprinklerung im Dachhohlraum (Tragwerksbereich) oberhalb der
Bimsdielen zum Schutz des Dachtragwerks. Einbau einer neuen Sprinklerung unterhalb der
angehängten, neuen Gipskartondecke. Grund dafür sind das ungeschützte Stahltragwerk
ohne jegliche Feuerwiderstandsqualität und evtl. nicht abtrennbare Brandlasten.
AR32A – Austausch Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Foyer 2. OG
Austausch der nachträglich eingebauten Rauchableitungsöffnung (großes Schiebetor mit
Lamellen) in der Fassade gegen eine zugelassenes Rauch- und Wärmeabzugsanlage
(Versammlungsraum > 1.000 m²). Zusätzlich ist eine automatisch gekoppelte
Nachströmöffnung vorzusehen. Das vorhandene Schiebetor ist keine zugelassene Rauch-
und Wärmeabzugsanlage und muss daher ersetzt werden.
AR135A ‒ Bodenbeläge erneuern
Erneuerung der Bodenbeläge (Teppiche) in den oberen Foyerbereichen und auf den
Haupttreppen gegen schwer entflammbare Beläge. Diese Maßnahme ist zeitlich so zu
einzuordnen, dass alle anderen baulichen Maßnahmen, vor allem die Instandsetzung des
Zuschauerraums abgeschlossen sind.
6.1.1.2.3 Zuschauerraum: diverse Maßnahmen
AR11A – Zugangstüren Zuschauerraum
Alle Türen aus dem Foyer zum Zuschauerraum und in angrenzende Nebenräume anderer
Brandabschnitte sind gegen zertifizierte Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion inSeite 20 von 171
19
entsprechender Größe zu tauschen. Alle Türen müssen ein geeignetes Schalldämmmaß
(42 dB) aufweisen sowie mit Rauchmelder und Offenhaltefunktion ausgestattet sein.
AR44A ‒ Tausch der Türen zu den Nebenräumen gegen Rauchschutztüren (Regien etc.)
Nebenräume, die zum Brandabschnitt Zuschauerraum gehören (Licht- und Tonregie,
Lagerräume zwischen Regien etc.) müssen Türen in T30RS-Qualität erhalten. Vorhandene
unzertifizierte Türen sind auszutauschen.
AR39A – Erneuerung Bodenbelag
Der vorhandene, nicht mehr zulässige Bodenbelag (PVC) wird demontiert und der
Untergrund für den neuen Belag vorbereitet (Ausgleichsspachtel). Für die Verlegung der
Schwerhörigenschleife wird eine Nut in den Estrich gefräst, damit sich das Kabel bodeneben
einpasst. Als neuer Boden des Zuschauerraums wird ein neuer, schwer entflammbarer
Boden (B1-Qualität) inkl. Setzstufen, Kantenprofile und Sockelleisten verlegt.
AR41A – Erneuerung der Deckenbekleidungen
Alle brennbaren Verkleidungen an den Decken, dem Vorbühnenschnürboden und an den
Zuschauerraumbrücken sind zu entfernen und gegen nicht brennbare Verkleidungen gemäß
den Vorgaben des raumakustischen Gutachtens zu tauschen. Diese Maßnahme betrifft auch
die Ausstattungen der Zuschauerraumbrücken: Vorhänge vor Filterregalen sowie weitere
entflammbare Materialien, die nicht für die laufende Vorstellung benötigt werden. Ausnahme
bilden die Bodenbeläge (Gummi und Teppich) zur notwendigen Trittschalldämmung.
TA42A ‒ Erneuerung und/oder Entfernung der Leitungen im Druckboden Zuschauerraum
Bestehende Kabel, deren Endverbraucher im Zuschauerraum sind, müssen nicht geschützt
verlegt werden. Unumgängliche Transitkabel müssen auf dem vollständigen Leitungsweg
durch den Druckboden brandschutztechnisch abgetrennt werden.
AR104A ‒ Wandverkleidungen erneuern
Die bestehende Wandverkleidung ist aus brandschutztechnischen Gründen zu demontieren.
Die Verkabelung hinter der Verkleidung ist in nicht brennbaren Kanälen zu verlegen. Die
neue, schwer entflammbare Wandverkleidung ist nach raumakustischen Vorgaben
auszubilden.
TA33A – Einbau einer Sprinkleranlage im Zuschauerraum und darüber
Einbau einer neuen Sprinklerung im Dachhohlraum (Tragwerksbereich) oberhalb der
Bimsdielen zum Schutz des Dachtragwerks. Grund dafür ist das ungeschützte Stahltragwerk
ohne jegliche Feuerwiderstandsqualität und evtl. nicht abtrennbare Brandlasten.
Einbau einer Sprinkleranlage im Zuschauerraum unterhalb der Bimsdielen.
6.1.1.2.4 Intendanz- und Verwaltungstrakt (Bauteil C): diverse Maßnahmen
AR8C ‒ Abtrennung Verwaltungstrakt in F90 als eigene Nutzungseinheit
Der Intendanz- und Verwaltungstrakt (Bauteil C) grenzt direkt an die Bauteile A (Foyer) und
B (Bühnenhaus) an, stellt aber eine eigene Nutzungseinheit unter 400 m² Geschossfläche
dar. Aus diesem Grund enthält dieses Bauteil keine notwendigen Flure und muss lediglich
einen vollständigen Abschluss gegen die anderen Bauteile erhalten. Hierzu sind sämtliche
Durchdringungen brandschutztechnisch zu ertüchtigen: Kabeldurchführungen, Wasserrohre
etc., Schließen von sonstigen Durchbrüchen.
AR9A – Ertüchtigung Türen Verwaltungstrakt
Ertüchtigung Türen Verwaltungstrakt (Bauteil A) zu den Treppenräumen als T30RS.
Überarbeitung oder Erneuerung der Türanlagen in den Übergängen zu anderen
Brandabschnitten: 3 x Bühne. Überarbeitung der 4 Flurtüren und 8 Treppenhaustüren.
TA55C,AR57C ‒ Neuinstallation Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung,
Sprachalarmierungsanlage in abgehängten Decken der Flure
Dem neuen Brandschutzkonzept folgend, sind Leitungen für neue Melderlinien in die
abgehängten Decken der Flure zu installieren. Der Einbau weiterer elektrischer Leitungen
(Fernmelde-, Datenleitungen etc.) und die neue Sprachalarmierung sowie Leitungen, um dieSeite 21 von 171
20
notwendige Erweiterung der Brandmeldeanlage und der Sicherheitsbeleuchtung für weitere
Räume des Bauteils zu gewährleisten, werden ebenfalls in die abgehängten Decken
installiert. Erneuern der abgehängten Decken der Flure in allen fünf Geschossen nach
Installation der Leitungen.
6.1.1.2.5 Bühnenhaus: diverse Maßnahmen
AR12B – Austausch bzw. Ertüchtigung der Bühnenzugangstüren und -tore
Die Bühne stellt innerhalb der Bauteils B einen eigenen Brandbekämpfungsabschnitt dar.
Aus diesem Grund müssen alle Öffnungen brandschutztechnisch gesichert werden. Dies
betrifft die Tür- und Toröffnungen sowie alle Durchdringungen. Daher müssen alle
Zugangstüren und -tore zur Bühne gegen T30RS-Türen und -Tore getauscht werden. Diese
Maßnahme betrifft fünf kleine Türen, zwei hohe Doppelflügeltüren (8 m) sowie zwei hohe
Schiebetore.
TA51B – Neuinstallation Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung in Bühne und Unterbühne
TA52B – Neuinstallation Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung in Werkstätten und
Chorprobe
Nachrüstung von neuen Brandmeldern und Sicherheitsleuchten gemäß Forderung des
neuen Brandschutzkonzepts in Bühnenbereich (Bühne und Unterbühne), Werkstätten und
Chorprobenraum. Das bestehende Netz der Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung
wird entsprechend erweitert.
TA24A – Sicherheitsbeleuchtung im Bauteil B
Vervollständigung bzw. Erweiterung der nicht ausreichenden Sicherheitsbeleuchtung vor
allem im Bereich der Flure und Treppen. Dies betrifft die beleuchteten
Fluchtwegepiktogramme und Sicherheitsleuchten zur Gewährleistung der notwendigen
Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege.
6.1.1.2.6 Türen zu Treppenhäusern
AR21div – Türen zu Treppenhäusern
Austausch aller Türen zu allen notwendigen Treppenhäusern in allen Bauteilen zur
brandschutztechnischen Trennung der Flure. Anforderung RST. Alle notwendigen
Treppenräume gemäß Brandschutzkonzept müssen in allen Zugängen zertifizierte T30RS
erhalten, die in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Die aktuell eingebauten
Türen entsprechen fast vollständig nicht den Anforderungen.
6.1.1.2.7 Brandmeldeanlage
TA27C – Erneuerung Brandmeldeanlage (BMA)
Im Zuge der Erweiterung der Brandmeldeanlage und des dann erreichten Austauschalters
der Anlage muss die die bestehende Anlage ausgetauscht werden. Die Neuinstallation einer
Anlage mit Bedientableau in der Bühnenpforte ist vorzusehen. Die Maßnahme beinhaltet die
Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz sowie die Planung und Dimensionierung
der BMA für das gesamte Gebäude. Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der
bestehenden Leitungen wiederverwendet werden kann.
TA28C – Brand- und Rauchmelder Verwaltungstrakt
Sukzessive Erweiterung der Melderlinien (Brand und Rauch) in allen Ebenen des
Verwaltungstrakts gemäß neuem Brandschutzkonzept und Raumbuch.
TA25A – Brand- und Rauchmelder Foyer
Sukzessive Erweiterung der Melderlinien (Brand und Rauch) in allen Ebenen des Foyers
gemäß neuem Brandschutzkonzept und Raumbuch.Seite 22 von 171
21
6.1.1.2.8 Notstromversorgung
TA17B – Erweiterung der Batterieanlage
Erweiterung der Batterieanlage und Erneuerung des Notstromgenerators zur Anpassung an
den erhöhten Anschlusswert durch neu hinzugekommene Verbraucher wie z.B.
Behindertenaufzug, Sprinklerpumpen, erweiterte Sicherheitsbeleuchtung.
TA16B – Anschluss sicherheitsrelevanter Anlagen
Anschluss der Notlichtanlage, Steuerung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und des
Eiserner Vorhangs, der Sprachalarmierungsanlage, der Pumpen der Sprinkleranlage zu
Druckerhöhungsanlage und des Behindertenfahrstuhl an die erneuerte Notstromversorgung.
6.1.1.2.9 Sprinkleranlage
TA45B – Vergrößerung des Sprinklertanks
Zur Erweiterung der Wasserkapazität muss der bestehende Tank durch einen größeren
ersetzt oder aber ein zweiter Tank beigestellt werden. Zur Erzeugung eines gemeinsamen
Drucksystems werden beide Tanks miteinander verbunden. Diese Maßnahme wird durch
das Hinzufügen vollständig neuer Sprinkler- und Sprühflutbereiche (Dachhohlraum über
Foyer und Zuschauerraum, Bühnengalerien und Unterbühne, Lüftungszentrale etc.)
notwendig. Maßgeblich für die Dimensionierung des Volumens sind der größte
Verbraucherkreis (hier die Bühne) und die Geschwindigkeit der Wiederbefüllung.
TA48B – Einbau einer neuen Steuerung der Sprinkleranlage
Erneuerung der alten Mess-und Regeltechnik der Sprinkleranlage inkl. Neugestaltung des
Sprinklernetzwerks mit den neuen Anschlussbereichen. Die mittig im Raum angeordnete
Bestandsanlage wird abgebaut und eine deutlich kleinere Steuerung nach Platzierung des
größeren Sprinklertanks verortet.
TA114B – Sprühflutanlage in der Unterbühne und auf den Arbeitsgalerien
Einbau einer neuen Sprühflutanlage über allen Arbeitsgalerien auf der Bühne und
Unterbühne inkl. Podien als Erweiterung der bestehenden Anlage inklusive evtl.
notwendiger, neuer bzw. vergrößerter Zuleitungsstränge. Gemäß der gültigen
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) müssen alle Bühnenbereiche vollständig mit
einer Sprühflutanlage abgedeckt sein.
TA37B ‒ Sprühflutanlage Schnürboden erneuern
Vollständige Erneuerung der Sprühflutanlage auf dem Schnürboden (höchste Ebene des
Bühnenturms), da die bestehende Anlage nach der letzten Prüfung und dem daraus
hervorgegangenen VDS-Mängelbericht nicht wirtschaftlich zu ertüchtigen ist. Dies gilt unter
Berücksichtigung von Maßnahme TA114B1.
TA30B – Sprinkleranlage Werkstattbühne
Installation einer flächendeckenden Sprinkleranlage in der Werkstattbühne. Die Benutzung
von normal entflammbaren Dekorationen und Bühnenteilen auf der nicht abgetrennten
Szenenfläche sowie die Anordnung der Versammlungsstätte im Untergeschoss erfordert
eine Sprinklerung.
TA34A – Einbau Sprinkleranlage Raucherfoyer
Installation einer flächendeckenden Sprinkleranlage im Raucherfoyer. Sichere Entfluchtung
von Rollstuhlfahrern.
6.1.1.2.10 Löschwassersystem (Hydranten)
TA59div – Aufbau eines trockenen Löschwassernetzes (trockene Steigleitungen)
Umbau des bestehenden „nassen“ Hydrantennetzes auf trockene Steigleitungen. Hierbei
befüllt die Feuerwehr im Brandfall das trockene System durch Anschluss an einen externen
Wasseranschluss. Diese Maßnahme erfolgt nach Abstimmung und Genehmigung der
Feuerwehr. Das bestehende Hydrantennetz ist nicht vom Frischwassernetz getrennt undSeite 23 von 171
22
wird durch die notwendige vollständige Stilllegung des Frischwassersystems aufgrund nicht
eindämmbarer Legionellenbildung ebenfalls stillgelegt. Die wirtschaftlich teurere Alternative
ist der Einbau einer Frischwassertrennstation in das neue Wassernetz mit entsprechender
hygienischer Trennung durch elektronische Ventile.
6.1.1.2.11 Brandschotts
TA38div – Brandschotts für Kabel und Leitungen
Installation von Brandschotts im gesamten Gebäude um alle Durchdringungen
brandschutztechnisch zu schließen.
6.1.2 Architektonische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt)
6.1.2.1 Publikumstoiletten
AR61A – Totalsanierung der Publikumstoiletten
Renovierung der Damen-, Herren und Behindertentoiletten mit neuer Raumaufteilung und
Beseitigung der Höhenunterschiede. Erneuerung der Sanitärobjekte, der Spiegel, der
Trennwände, der Fliesen, des Anstrichs und der Beleuchtung. Ersatz der Abwasserleitung
soweit es der bauliche Eingriff ohne übermäßige Erweiterung der Maßnahme zulässt.
6.1.2.2 Erweiterung Theaterkasse
AR3A – Instandsetzung und Erweiterung der Theaterkasse
Die Theaterkasse verbleibt in den Räumlichkeiten im Eingangsbereich und wird durch den
Austausch der Glaswände bereits energetisch verbessert. Die Erneuerung der Möblierung
und die Renovierung des Raums sind erforderlich und passen sich an die Erweiterung der
für die Rückbereiche der Theaterkasse notwendigen Räume an. Die erforderlichen, nicht
publikumsoffenen Räume des Rückbereichs werden in das untere Foyer (Eingangsfoyer)
integriert und erhalten neben den Büroräumen einen Zugangsflur mit Notausgang ins Freie.
Die Abtrennung zum Eingangsfoyer erfolgt durch mattierte Glaswände mit den notwendigen
brandschutztechnischen Eigenschaften
6.1.2.3 Raucherfoyer
AR108A – Ertüchtigung Raucherfoyer
Überarbeitung der Akustik im Zuge des Einbaus der Sprinkleranlage. Der Barbereich, vor
allem im rückwärtigen Bereich ist zu ertüchtigen.
6.1.2.4 Foyerbühne
AR107A – existierende Bühne ausbauen
Die bestehende, fest eingebaute Bühne im Rangfoyer ist vollständig zu demontieren, die
darunter befindlichen Heizkörper sind freizulegen. Die ehemalige Foyermöblierung wird
wieder hergestellt.
6.1.2.5 Lüftungszentrale Foyer
AR65A ‒ Ein-/Ausbringöffnungen zur Lüftungszentrale erzeugen bzw. vergrößern
Installation einer neuen Gebäudeöffnung als Transportweg in die Lüftungszentrale zum Ein-
und Ausbringen größerer Lüftungsgeräte und Kanäle. Dazu wird eine neue Öffnung in die
Ostfassade neben dem Aufenthaltsraum Technik eingebracht. Alternativ Vergrößerung der
Zugangstüren im Bereich des Aufenthalt Bühnenhandwerker.Seite 24 von 171
23
6.1.2.6 Zuschauerraum Bestuhlung
AR69A – Bestuhlung erneuern
Die bestehende Bestuhlung ist seit Erbauung des Hauses 1965 in Benutzung, die
Stoffbespannung wurde in den 1980er Jahren erneuert. Der Einbau einer neuen Bestuhlung
ist notwendig, da die Stühle aus brandschutztechnischer und ergonomischer Sicht nicht
mehr dem heutigen Stand entsprechen. Die Gestaltung der Bestuhlung ist mit den
akustischen Anforderungen abzustimmen. Für die Realisierung der Rollstuhlplätze sind
demontierbare Stühle in gleicher Optik einzubauen.
6.1.2.7 Zuschauerraum Rollstuhlplätze
AR102A ‒ Schaffung von elf Rollstuhlplätzen (zwei fest, neun ausbaubar)
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist 1 % der maximalen Besucherkapazität als
Behindertenplätze vorzuhalten. Aktuell vorhanden sind vier Stück.
Derzeit ist nur ein Eingang barrierefrei ausgebildet. Im Saal sind in diesem Bereich keine elf
Rollstuhlplätze realisierbar. Es ist mit der Bauaufsicht zu klären, ob und wie von dieser
Forderung abgewichen werden kann und wie viele Rollstuhlplätze vorgehalten werden
müssen.
6.1.2.8 Anlieferung Bühne
AR79B ‒ Anpassung bzw. Erneuerung der Anliefersituation Bühne
Vorschlag der neuen Anlieferung: Neuer, angebauter Gebäudeteil an der Rheingasse mit
Lastenfahrstuhl für Dekorationen (8 m Länge), LKW-Ladedock mit Lärmschutz und
Erweiterung Foyer Werkstattbühne für behindertengerechte Ausführung (Toilette).
Ausführliche Beschreibung siehe 5.3.
6.1.2.9 Kantine
AR103E – Ertüchtigung Mitarbeiterkantine
Die Kantine in der derzeitigen Form bietet zu wenig Platz für alle Mitarbeiter und einen
vollständig unterdimensionierten Ausgabetresen, der hohe Wartezeiten verursacht. Die
Ertüchtigung der Kantine erfolgt durch ein neues Raumkonzept mit neuer Möblierung und
Küche. Die großen Fensterflächen werden im Zuge der Instandsetzung getauscht.
6.1.2.10 Werkstattbühne
AR13B – Bodenabsenkung Werkstattbühne
In der Werkstattbühne ist durch die geringe Raumhöhe nur eine eingeschränkte Nutzung
möglich. Durch Absenkung des bestehenden Holzbodens auf die minimale Aufbauhöhe wird
die nutzbare Raumhöhe maximiert. Hierfür ist zusätzlich das Einsenken des
Transporthubtisches (Dekorationstransport zur Anlieferung) in den Betonboden notwendig.
AR136B – Erneuerung Bestuhlung und Tribüne Werkstattbühne
Die derzeitige Bestuhlung der Werkstattbühne (144 Sitzplätze) ist vollständig zu erneuern.
Dabei sind die Stuhlreihen wieder auf der vorhandenen Tribüne anzuordnen, nachdem die
Tribüne dem veränderten Bodenniveau aus AR13B angepasst wurde.
6.1.2.11 Fensterflächen
AR63A – Fensterflächen Foyer energetisch ertüchtigen
Die bestehende großflächige Verglasung des Foyers führt zu sehr hohen Wärmeverlusten
im Winter und extremem Wärmeeintrag im Sommer durch einfallendes Sonnenlicht.Seite 25 von 171
24
Durch den Austausch der Einscheibenverglasung gegen Fassadenkonstruktionen mit
Isolierverglasung lässt sich der Energiebedarf erheblich senken. Hierbei ist zu beachten,
dass auch eine neue, thermisch getrennte Rahmenkonstruktion aufgesetzt werden muss. Im
Zuge dieser Maßnahmen sind die Fußpunkte und damit die Andichtung der
Bodenabdichtung der Balkone abzupassen.
Zu den Fensterflächen gehören ebenso die großteils beschädigten Glasbausteine in den
Aufgängen und die senkrechte Lamellenverglasung im unteren Foyer zwischen den
Metallrippen, die sowohl keine Isolierung aufweist als auch aus Altersgründen nicht mehr zu
reinigen ist.
AR106div – Fenster im gesamten Gebäude (außer Foyer)
Austausch aller Bestandsfenster mit Einfachverglasung unterschiedlicher Einbaujahre zur
Verbesserung des Wärmeschutzes.
6.1.2.12 Umlaufende Balkone und Terrassen
AR111A ‒ Balkonsanierung
Die umlaufenden Balkone des gesamten Gebäudes dienen großteils als Fluchtwege und
müssen dazu in einem einwandfrei benutzbaren Zustand sein. Derzeit sind durch die
großflächige Beschädigung der Bodenbeläge und durch die marode Abdichtung große
bauliche Schäden in allen drei Balkonebenen entstanden. Die Erneuerung und Abdichtung
der Balkon- und Terrassenböden aller Ebenen inkl. Erneuerung der Brüstungen ist daher
unumgänglich. Statt der bislang verwendeten Fliesenbeläge sind belastungs- und
wetterbeständige Steinbeläge mit darunterliegender, wasserführender Schicht zu wählen.
Die Untersicht (Deckenansicht) ist vollständig zu verschließen. Regenabläufe und
Andichtungen an Fassaden und Fensterflächen sind vollständig zu erneuern.
6.1.2.13 Fassaden
Die Fassaden rund um das Gebäude sind aus unterschiedlichen Gründen großflächig zu
tauschen bzw. zu ertüchtigen.
AR109div. ‒ Betonfassade
Die Sichtbetonfassade rund um das Gebäude benötigt eine Betonsanierung. Dabei werden
vorhandene Risse geschlossen und lose Teile abgeschlagen und erneuert. Final erhält die
Betonfassade einen Anstrich in noch zu definierender Farbe.
AR 137div. ‒ Schieferfassade
Die umlaufende Schieferfassade im unteren Bereich des Gebäudes ist in großen Teilen
locker und muss in diesen Bereichen neu befestigt werden. Hier droht Verletzungsgefahr
durch herabstürzende Platten.
AR 139div. ‒ Aluminiumfassade
Bei der Aluminiumfassade gibt es erhebliche Mängel bei der Befestigung und der
Unterkonstruktion. Diese besteht aus unbehandeltem Holz und entspricht so nicht den
Anforderungen. Außerdem ist die Fassade nicht ausreichend gedämmt. Im Zuge der
Instandsetzung ist die komplette Fassade zu erneuern. Es ist davon auszugehen, dass die
bestehenden Alupaneele nicht wirtschaftlich wiederverwendet werden können. Aus
ästhetischen Gründen soll die Fassade wieder die gleiche Optik erhalten.
AR 138div. ‒ Glasfassade
Die grüne Glasfassade am Brassertufer und Boeselagerhof ist 26 Jahre alt und von
ähnlicher Bauart wie die des Stadthauses mit den bekannten Alterungsproblemen. Zudem
erzeugt die grüne Glasfassade starke thermische Probleme für die dahinterliegenden
Räume, da hinter den Glasplatten die erwärmte Luft nach oben strömt. Ein vollständiger
Austausch gegen neue Fassaden ist erforderlich. Die Gestaltung wird in der anstehenden
Planung bestimmt.Seite 26 von 171
25
Alle neuen Fassaden sind entsprechend der konstruktiven Möglichkeiten zu dämmen.
6.1.2.14 Dacheindeckung
AR110div – Sanierung der Dächer
Die Dächer müssen aufgrund diverser Undichtigkeiten vollständig neu gedeckt und isoliert
werden.
AR140A – Dach Vorderhaus
Das Dach des Vorderhauses stellt hierbei eine Besonderheit dar, da es ehemals wie Teile
der Fassade mit Aluminiumpaneelen gedeckt war. Bei der Entfernung der Paneele und
Eindeckung mit den aktuellen Bitumenbahnen wurde die ehemalige mittlere Regenrinne
verschlossen. Die sehr große Dachfläche führt schon bei mittlerem Regen dazu, dass die
untere Regenrinne das herabfließende Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Daher sind die
Ertüchtigung der Dachfläche mit Paneelen und eine Wiederingangsetzung der
Mittelregenrinne notwendig, um die ursprüngliche Optik und einen ausreichenden
Regenwasserabfluss wiederherzustellen.
6.1.2.15 Raumrenovierungsmaßnahmen
AR122div – Renovierungsmaßnahmen Boden
Austausch von Bodenbelägen hauptsächlich in Bauteil C und D.
AR123div – Renovierungsmaßnahmen Wände und Decken
Nach Austausch der Fenster sind das Streichen der Wände und Decken im gesamten
Gebäude notwendig. Zudem muss in allen Büros und Garderoben die Raumbeleuchtung
gegen eine energiesparende LED-Beleuchtung getauscht werden.
6.1.3 Bühnentechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt)
Die bühnentechnischen Anlagen des Opernhauses bestehen aus der Unter- und
Obermaschinerie, der Bühnenbeleuchtungsanlage und der Medientechnik.
6.1.3.1 Untermaschinerie
Die Untermaschinerie besteht aus zwei Orchesterpodien und vier Bühnenpodien aus der
Erbauungszeit. Einzige Besonderheit sind die Podien 3 und 4 in der Ausführung als
Doppelstockpodium für die Nutzung als Orchestergraben. Die Steuerung wurde durch
Fachkräfte der Oper selbst entwickelt und gebaut, kann jedoch in Zukunft nicht mehr
gewartet oder repariert werden. Der hohe Verschleiß an der Antriebsanlage (Triebstockritzel)
der Bühnenpodien und das Alter der Antriebe fordern eine dringende Erneuerung. Der
Stahlbau der Podien kann dabei erhalten bleiben. Vollständig erneuert werden lediglich die
Podien 3 und 4, um die systemische Lösung des Rampenwagens zu realisieren. Dafür
müssen die jetzt unterschiedlich großen Podien gleich groß werden. Der Umbau der
Podienanlage benötigt mehr Zeit als eine Spielzeitpause. Daher werden die bestehenden
Podien mit Einverständnis des Intendanten für eine Spielzeit festgesetzt, um sie in der
Unterbühne instand zu setzen. Der bestehende Drehscheibenwagen weist starke
altersbedingte Stabilitätsprobleme auf, die sich in Positionierfehlern und deutlich erhöhten
Fahrgeräuschen bemerkbar machen. Da zudem eine Erneuerung des aufgesetzten AntriebsSeite 27 von 171
26
erforderlich wäre, empfiehlt sich aus wirtschaftlichen Gründen eine vollständige Erneuerung
des gesamten Drehscheibenwagens.
6.1.3.1.1 Steuerung Untermaschinerie
VT83B – Erneuerung der Steuerung UM
Austausch der kompletten Steuerungsanlage gegen neue Komponenten, inklusive
Schaltschränke, Frequenzumrichter, Achsrechner, Elektronik, Verkabelung, Geber,
Endschalter etc. Zur Kollisionsvermeidung mit der Obermaschinerie erfolgt eine Anbindung
an die neue Steuerung der Obermaschinerie. Insgesamt werden zehn Achsen benötigt
(sechs Podien, zwei Neigegedecke, zwei Drehscheibenwagen). Die Anlage benötigt eine
Sicherheitszertifizierung zur szenischen Verfahrbarkeit und Beförderung von Personen.
(SIL3). Zur Vermeidung von Kollisionen bzw. der gemeinsamen Verfahrbarkeit ist eine
Kombination / Verbindung mit der Obermaschinerie-Steuerung vorzusehen.
6.1.3.1.2 Bühnenpodien 3 und 4
VT82B ‒ Podien 3 und 4 erneuern
Zur Verbesserung der arbeitsplatztechnischen und akustischen Situation des Orchesters
erfolgt ein Austausch der Podien 3 und 4 gegen zwei gleich große neue Podien zzgl. eines
Rampenwagens in Größe eines Podiums zur Veränderung der Größe des
Orchestergrabens. Das Festsetzen der Bühnenpodien ist für den Austausch der Mechanik
während der Spielzeit in der Unterbühne notwendig. Diese Einschränkung ist mit der
Intendanz abgestimmt.
6.1.3.1.3 Rampenwagen
VT113B – Installation eines Rampenwagens
Der elektrisch verfahrbare Rampenwagen ist ein doppelstöckiges Podium, dessen Oberseite
die Vorbühne mit Bühnenvorderkante darstellt und der rampenparallel von vorne nach hinten
verfahren werden kann, um den Orchestergraben zu vergrößern oder zu verkleinern. Es
handelt sich hierbei um eine freitragende Stahlkonstruktion mit möglichst kleinen
Versteifungen zur Erhaltung der bestmöglichen Kopffreiheit für Musiker. Der Rampenwagen
verfährt nur im Bereich von Podium 3 auf 4. Zur Bedienung der verschiedenen Positionen im
Bezug zum Bühnenportal benötigt der Rampenwagen einen rampenparallelen und
begehbaren Auszug, damit der Hauptvorhang auf der Bühnenvorderkante aufsetzt.
6.1.3.1.4 Podien 1, 2, 5 und 6
VT81B – Überarbeitung Podien 1, 2, 5 und 6
Die abgenutzten Triebstangen und Triebstöcke, die Motoren und Getriebetechnik der Podien
1 und 2 im Orchestergraben sowie 5 und 6 auf der Bühne müssen ersetzt werden. Der
Einbau von Scherkantensicherungen (Bumperleisten) ist erforderlich. Der Stahlbau der
Podien selber bleibt erhalten.
6.1.3.1.5 Neigegedecke
VT80B – Austausch Antriebe Neigegedecke
Die bestehenden Antriebe (Eigenbau des Theaters Bonn) werden demontiert und durch
neue elektrische Antriebe mit allen Endschaltern ersetzt. Die Einbindung in die neue
Untermaschineriesteuerung ist ebenso notwendig wie die Ertüchtigung der Mechanik.
6.1.3.1.6 DrehscheibenwagenSeite 28 von 171
27
Anschaffung eines neuen Drehscheibenwagens, passend zu den neuen Podiengrößen 3
und 4 zur Ermöglichung einer Einsenkung auf der Bühne in zwei Positionen. Zu installieren
ist ein Drehscheibenwagen mit einer sehr laufruhigen Konstruktion mit eingebautem Antrieb
und möglichst geringer Bauhöhe sowie mit einem mittleren Schleifringkörper für
Bühnenbeleuchtung (2 x CEE32, 1 x DMX, 1 x Ethernet, 6 x 3 kW). Bei der Dimensionierung
ist auf die maximale Nutzung des zu Verfügung stehenden Platzes zu achten, um einen
möglichst großen drehenden Scheibendurchmesser zu erreichen. Da eine Einsenkung auf
der Hinterbühne aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann, ist einerseits
auf eine möglichst geringe Bauhöhe zu achten und andererseits eine alternative
Parkposition zu prüfen (z.B. geklappte Aufhängung an der Bühnenrückwand).
6.1.3.2 Obermaschinerie
Die Obermaschinerie besteht aus 29 Handkonterzügen, 23 Maschinenzügen, 20
Punktzügen, zwölf Maschinen-Beleuchterzügen, neun Hinterbühnenzügen, vier
Seitenbühnenzügen, einem Spielvorhangzug (Wickelkonus) sowie den Antrieben der
sichertechnischen Einrichtungen (Eiserner Vorhang, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
Tore). Zur Anpassung technischer Anlagen an die seit 1965 weitgehend geänderten
Arbeitsschutzrichtlinien und zur Verbesserung der täglichen Arbeitsroutine der technischen
Mannschaft sollen die bestehenden Handkonterzüge gegen Maschinenzüge getauscht
werden.
6.1.3.2.1 Austausch Handkonterzüge gegen Maschinenzüge
VT84B – Austausch Handkonterzüge gegen Maschinenzüge
Demontage der 29 Handkonterzüge. Tausch und Einbau von neuen Maschinenzügen,
jeweils mit einer Nutzlast von 500 kg bzw. 1000 kg im Wechsel. Maximale Geschwindigkeit
vmax = 1,2 m/s unter Einbindung in die neue Steuerung.
6.1.3.2.2 Erneuerung der Steuerung
VT121B – Erneuerung Steuerung Obermaschinerie
Demontage der bestehenden alten Steuerung inkl. aller Schaltschränke, Leitungen, Motoren
und Geber. Einbau einer neuen sicherheitszertifizierten, programmierbaren
Obermaschineriesteuerung für den szenischen Einsatz und zum Transport von Personen
(SIL 3). Zur Vermeidung von Kollisionen bzw. der gemeinsamen Verfahrbarkeit ist eine
Kombination/Verbindung mit der Untermaschinerie-Steuerung vorzusehen.
6.1.3.2.3 Sichertechnische Einrichtungen (Eiserner Vorhang, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
Tore)
VT87B – Austausch Antrieb und Mechanik Hinterbühnentor, Eiserner Vorhang, Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
Auf Grund des Anlagenalters, wiederholter TÜV-Mängel und zur Verbesserung des
Personen- und Brandschutzes müssen die Antriebe des Eisernen Vorhangs, der Rauch-
Wärme-Abzüge auf der Bühne und des Hinterbühnentors erneuert werden.
Die Integration in die Obermaschineriesteuerung ist vorzusehen.
6.1.3.2.4 Schmuckvorhang auf Wickelkonus
VT85B – Überarbeitung Schmuckvorhang auf Wickelkonus
Zur Erhaltung des historischen Schmuckvorhangs auf einem hölzernen Wickelkonus und
unter Berücksichtigung der sinnvollen Kosten sowie des relativ seltenen Gebrauchs des
Schmuckvorhangs soll der elektro-mechanische Antrieb ersatzlos demontiert werden. FürSeite 29 von 171
28
die zukünftig ausschließlich manuelle Bedienung des Schmuckvorhangs erfolgt eine
Überarbeitung und Instandsetzung der Antriebsmechanik.
6.1.3.2.5 Hinterbühnen- und Seitenbühnen-Zuganlage
VT116B – Erneuerung Hinter- und Seitenbühnenzüge
Austausch der vom Theater in Eigenregie errichteten Hinter- und Seitenbühnenzüge gegen
sicherheitskonforme Fabrikate. Nutzlasten 500 kg. Die Anbindung an die
Obermaschineriesteuerung ist erforderlich.
6.1.3.3 Bühnenbeleuchtung
Die Beleuchtungsanlage besteht aus der Bühnenbeleuchtung (Scheinwerfer, Dimmer,
Versatzkästen etc.) und der Funktionsbeleuchtung (Blaulicht, Arbeitslicht,
Sonderbeleuchtung, Saallicht etc.)
Für die bestehende Dimmeranlage der Bühnenbeleuchtung (Strand EC90) sind aufgrund
des hohen Alters keine Ersatzteile mehr erhältlich. Schutzeinrichtungen wie
Fehlerstromschutzschalter sind nicht vorhanden. Durch sukzessiven Verlust von Dimmern
sinkt die Verfügbarkeit der Bühnenbeleuchtungsanlage. Darüber hinaus gestaltet sich das
Betreiben moderner Beleuchtungskörper (kopfbewegte Scheinwerfer, LED etc.) aufgrund
fehlender Anschlussmöglichkeiten für Schalteinheiten sehr schwierig. Aus diesem Grund
und wegen der sinnvollen Erweiterung des Scheinwerferparks auf LED soll die Anlage
umkonzeptioniert werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Reduktion des
Energieverbrauchs sowie auf verbesserte Anschlussmöglichkeiten für Schalteinheiten gelegt
werden soll.
In der Funktionsbeleuchtung bleiben die Leitungen weitestgehend erhalten, während die
veralteten Endgeräte (Leuchten) vollständig gegen neue, stromsparende Varianten
getauscht werden. Für die Ansteuerung erfolgt der Einbau einer modernen, busbasierten
Nebenpultanlage.
6.1.3.3.1 Oberlichter
VT89B – Oberlichter Zuleitungen
Alle Beleuchtungszüge werden durch die Umstellung von Handkonterzügen zu
Maschinenzügen (2x Haupt mit 1.000 kg, 3x Neben mit 500 kg). Die bestehenden und
großteils beschädigten Faltbandkabel inkl. der Kabelkörbe sind zu demontieren. Die
Kabelzuleitungen zu den Beleuchterzügen erfolgt durch Kabeltrommeln in unterschiedlichen
Ausführungen nach Absprache mit dem Nutzer.
Vorschlag zu Ausstattung:
Hauptbeleuchtungszüge:
M12 und M26: je 2 x CEE 63 A, 2 x MC 6 x 3 kW und 2 x Ethernet
Nebenbeleuchterzüge
M5, M24, M42: je 2 x CEE 32 A; 2 x MC 6 x 3 kW und 2 x Ethernet
6.1.3.3.2 Dimmeranlage
VT90B – Dimmeranlage überarbeiten
Die bestehende Dimmeranlage demontieren. Installation einer neuen; kombinierten
Dimmeranlage aus flexiblen Dim-/Schalteinheiten. Im Dimmerraum werden feste
Dimmerschränke verbaut und mit den Bestandskabeln zu den Versatzkästen geführt. Mobile
Dimmereinheiten gleichen Typs und Shuttledimmer zur Verwendung in Beleuchtungszügen
ermöglichen, flexible Nutzung nach wechselnder Anforderung. Die mobilen DimmereinheitenSeite 30 von 171
29
werden an wechselnden Orten durch CEE-Anschlüsse gespeist und aus dem bereits
verlegten Datennetz gesteuert.
6.1.3.3.3 Leitungsnetz
VT91B – Verkabelung Drehstrom und Signal für Bühnenbeleuchtung
Installation neuer Unterverteilungen mit entsprechenden Sicherungen (FI-Schutzschalter)
und neues Leitungssystem zu den neuen Steckpositionen für CEE und Signal in CAT7 oder
LWL.
6.1.3.3.4 Versatzkästen
VT92B – Versatzkästen erneuern und neue D-Versätze (CEE 32 + Signal) hinzufügen
Montage der neuen Versatzkästen an bestehenden und neu zu definierenden Orten
(D-Versätze) sowie Anschluss an das Leitungsnetz. Nach Übernahme der Funktion
Demontage der alten Versatzkästen und überflüssiger Leitungen.
6.1.3.3.5 Nebenpultanlage
VT93B – Nebenpultanlage für Funktionslicht
Installation einer Nebenpultanlage mit Bussystem. Schaltstellen mit RJ45 als Aktoren
installieren. Ein Hauptpult (Lichtregie) und vier Nebenpulte (2 x Saal, 1 x Bühne, 1 x Pforte).
Das Hauptpult wird in der Lichtregie über eine DMX-Schnittstelle an das Lichtstellpult
angebunden. In der Nebenpultanlage können Lichtstimmungen gespeichert und abgerufen
werden. Somit ist das Abrufen von Probenstimmungen und ein Havariebetrieb möglich.
6.1.3.3.6 Funktionslicht
VT94B – Blaulicht und Sonderbeleuchtung
Um- und Aufrüstung der gesamten Funktionslichtanlage (Blaulicht, Umgangslicht,
Sonderbeleuchtung) auf LED-Technik.
VT68B – Arbeitslicht Bühne erneuern
Erneuerung der Arbeitslichter gegen lichtstarke LED Arbeitslichter unter Einbindung in die
neue Nebenpultsteuerung.
6.1.3.3.7 Saal- und Foyerbeleuchtung
VT95A – Saal- und Foyerbeleuchtung auf dimmbare LED-Beleuchtung umstellen
Umbau der Zuschauerraumbeleuchtung („Milchstraßen“ und Einbau-Down Lights) in LED-
Technik. Umrüstung der kompletten Foyerbeleuchtung inkl. der Sputniks im Rangfoyer in
LED-Technik. Hierbei ist darauf zu achten, dass der visuelle Effekt der ehemaligen
Leuchtmittel durch den Einsatz von LED-Fadenleuchtmitteln erhalten bleibt.
6.1.3.3.8 Hebesysteme Saalbeleuchtung
VT96B ‒ Saalbeleuchtung
Hebesysteme überarbeiten und Zugänglichkeit sichern. Austausch der Antriebe und
Steuerung der Hebesysteme der „Milchstraßen“ im Deckenhohlraum über dem
Zuschauerraum. Die Zugänglichkeit zu den Antrieben und Durchführungen muss durch
sichere begehbare Stege im Deckenhohlraum ertüchtigt werden.
Die Steuerung mit Höhenstandsanzeigen ist in der Lichtregie zu installieren.Seite 31 von 171
30
6.1.3.3.9 Notenpultbeleuchtung Orchestergraben
VT115div ‒ Notenpultbeleuchtung
Das aktuell verwendete 24V System muss aus Altersgründen ersetzt werden. In den Podien
1 bis 3 und dem Rampenwagen wird ein fest verlegtes Versorgungsnetz mit 24V (dimmbar
vom Stellwerk – DMX) Klinkenbuchsen verlegt. Alle Notenpultleuchten zweiflammig in LED
Technik.
6.1.3.4 Medientechnik
Medientechnik ist der Überbegriff über Komponenten der elektrotechnischen
Beschallungsanlage für den Zuschauerraum, der Kommunikations- und der Videoanlage.
Sie beinhaltet neben den Steuergeräten (z.B. Tonmischpult) die Endgeräte (Lautsprecher,
Mikrofone, etc.) und auch die Leitungen und Verteilerschränke mit Verstärkern und
Patchfeldern.
6.1.3.4.1 Tonmischpulte erneuern
VT99A – Erneuerung der Tonmischpulte
Bei einer Umsetzung der Instandsetzung ab dem Jahr 2023 ist die Lebensdauer der
bestehenden Tonmischpulte überschritten. Zudem sind die derzeitigen Pulte zu klein für die
Anforderungen des Bühnenprogramms. Schnittstelle Medientechnik /
Sprachalarmierungsanlage
6.1.3.4.2 Raumakustisches Konzept
VT105A – Akustikkonzept für Zuschauerraum
Erstellung eines neuen raumakustischen Konzepts für den Zuschauerraum unter
Einbeziehung der bestehenden elektroakustischen Anlage und der veränderten räumlichen
Gegebenheiten aus der Durchführung notwendiger Maßnahmen. Hieraus ergeben sich
Anforderungen an die neue Bestuhlung, die Wandverkleidung (vor allem im
Proszeniumsbereich), die Deckenverkleidungen unterhalb der Zuschauerraumbrücken und
an die Lautsprecheranlage.
6.1.3.4.3 Übertitelungsanlage
VT70A – Übertitelungsanlage erneuern
Die bestehende Anlage und Bedienung/Programmierung auf der Zuschauerraumbrücke
muss durch eine zweisprachige Anlage mit zentraler Steuerung (Programmierung und
Bedienung) ersetzt werden. Die Verortung der Anzeige ist über der Portalöffnung.
Unterschiedliche mögliche Bedienungssteckstellen in Lichtregie, Tonregie,
Zuschauerraumbrücke 1 und Saalregie ermöglichen einen flexiblen Einsatz je nach
Anforderung und Personaleinsatz. Der zentrale Verteiler befindet sich im Medientechnik-
Verstärkerraum.
6.1.3.4.4 Schwerhörigenanlage
VT71A ‒ Schwerhörigenanlage: Induktionsschleife im neuen Boden
Nach derzeitigem Stand der Technik erfolgt der Einbau einer Schwerhörigenanlage in Form
einer induktiven Schleife in den neu zu verlegenden Boden des Zuschauerraums zur
individuellen Verbindung des Schwerhörigen mit der Beschallungsanlage ohne
Zusatzgeräte. Zukünftige, derzeit nicht bekannte Alternativen mit neuen technischen
Entwicklungen können an Stelle der Induktionsschleife eingesetzt werden.Seite 32 von 171
31
6.1.3.4.5 Kabelverbindung FOH-Bühne
VT97A ‒ Leitungsführung FOH/Bühne besser verlegen
Ertüchtigung der Kabel und Kabelwege als Verbindung zwischen Bühne und Regieplatz im
Zuschauerraum und der Tonregie. Hauptgrund ist der Brandschutz, da die Leitungen derzeit
ungeschützt durch den Druckboden verlaufen. Konzeptionell ist hier auf eine
zukunftsträchtige Lichtwellenübertragung inkl. der dann notwendigen Umformer zu setzen.
6.1.3.4.6 Dirigentenkamera
VT40B ‒ Dirigentenkamera neu positionieren
Umbau der Dirigentenkamera an die Bühnenvorderkante des Rampenwagens mit
beweglicher Verkabelung zur Verfahrbarkeit des Rampenwagens.
6.1.3.4.7 Übertragungswagenanschluss im Außenbereich
VT86D – Stromanschluss für Übertragungswagen
Installation je eines CEE125A-Stromanschlusses im Außenbereich zum Brassertufer sowie
an der Verladezone / Werkstattbühne zum Anschluss eines TV-Übertragungswagens. Der
Anschlusskasten sollte in der Nähe des Eingangs des Kabelwegs für Übertragungskabel auf
die Bühne sein.
6.1.3.4.8 Kabelweg für Übertragung (Kameras) Bühne-Saal
VT134D – Kabelweg für Übertragungswagen
Installation eines sicheren Leitungswegs vom den geplanten Stellplätzen des
Übertragungswagens am Brassertufer und in der Verladezone durch die Außenwand bis zur
Bühne und zum Orchestergraben. Alle Öffnungen durch Brandabschnittswände sind mit
geeigneten Schotts zu verschließen.
6.1.4 Haustechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt)
6.1.4.1 Sanitäre Anlagen
6.1.4.1.1 Frischwassernetz
TA58div – Trinkwassernetz Warm- und Kaltwasser
Stilllegung (trocken) des seit 1965 bestehenden Wassernetzes im gesamten Haus inkl. der
Zapfstellen für Hydranten. Erneuerung des Trinkwassernetzes für Warm- und Kaltwasser
aufgrund der defekten Fernwärmeübergabestation und flächendeckenden, nicht zu
beseitigenden Legionellenbefalls. Dabei werden die notwendigen Zapfstellen weitestgehend
reduziert und wo möglich zentrale Zapfpunkte definiert. Die neue Installation erfolgt auf Putz.
In Publikumsbereichen (WC-Anlagen) wird unter Putz verlegt. Beide Leitungsarten werden
fachgerecht isoliert.
6.1.4.1.2 Schmutzwassersystem
TA60div – Schmutzwassersystem in zugänglichen Bereichen erneuern
Im Zuge der sanitären Instandsetzung mit Erneuerung des Frischwassersystems werden die
Rohre in freiliegenden und erreichbaren Bereichen erneuert. Im Rahmen sinnvoller
Möglichkeiten soll auch eine weitergehende Erneuerung der Rohre durch zusätzliche
Öffnung von Decken und Wänden erfolgen. Eine vollständige Erneuerung des
Abwassernetzes verlangt intensive rohbauliche Maßnahmen, die im laufenden Spielbetrieb
nicht durchgeführt werden können.Seite 33 von 171
32
6.1.4.1.3 Erneuerung Sanitärkeramik
TA124div – Sanitäre Anlagen erneuern
Erneuerung von diversen WC- und Duschanlagen im ganzen Haus. Vorwiegend betroffen ist
der Garderobentrakt (Bauteil D). Hierbei eine Neuinstallation durch die Zentralisierung der
Zapfstellen aufgrund des neuen Frischwassernetzes notwendig.
6.1.4.2 Lüftungsanlagen
6.1.4.2.1 Steuerung der Lüftungsanlage
TA62div – Erneuerung Steuerung Lüftungsanlage
Konzeption, Vormontage und Montage der neuen Steuerung während der Spielzeit parallel
zu der im Betrieb befindlichen Bestandssteuerung. Die neue Steuerung wird bereits bis zu
den Endgeräten verkabelt, um eine schnelle Umschaltung zu ermöglichen. Nach finaler
Umschaltung der neuen Steuerung auf die bestehenden Zentralgeräte (Lüfter) findet die
Demontage der alten Steuerung statt. Die neue Steuerung beinhaltet eine Fernbedienungs-
und Fernwartefunktion sowie die Erneuerung der Regelgeräte und Mischer.
6.1.4.2.2 Wartung und Reinigung der Kanalsysteme
TA125div – Wartung und Reinigung der Lüftungskanäle
Anlagenweise Wartung und Reinigung der bestehenden Lüftungskanäle und
Brandschutzklappen. In Bereichen, in denen eine manuelle Reinigung aus Platzgründen
nicht möglich ist, kommen entsprechende Maschinen (Roboter) zum Einsatz.
6.1.4.2.3 Druckböden und gemauerte Lüftungskanäle
TA67A – Druckböden und gemauerte Kanäle beschichten
Gemauerte bzw. betonierte Lüftungskanäle vorwiegend zum Foyer reinigen und
entsprechend der Hygienevorschriften beschichten. Hierzu werden evtl. zusätzliche
Revisionsöffnungen notwendig.
Reinigen und beschichten des betonierten Druckbodens unter der dem Zuschauerraum EG
durch Lackierroboter.
6.1.4.2.4 Lüftungszentralgeräte
TA66div – Lüftungsanlage Zentralgeräte erneuern
Alle Zentralgeräte aus dem Erbauungsjahr (Lüfter, Wärme- und Kälteregister, Filter,
Gehäuse, Wärmerückgewinnung, Befeuchtung) der Lüftungsanlage werden sukzessive
ausgetauscht, an die neue Steuerung angeschlossen und in Betrieb genommen.
Voraussetzung dafür sind der Einbau der neuen Steuerung und die vorherige Wartung und
Reinigung der bestehenden Luftkanäle.
6.1.4.2.5 Lüftung Orchestergraben
TA64A – Neubau einer Lüftungsanlage im Orchestergraben
Aufbau einer neuen Zuluftanlage für den Orchestergraben. Dazu werden neue Kanäle von
der Lüftungszentrale durch den Boden bis in die Podiengrube des Orchestergrabens verlegt.
Die Ausblasöffnungen für Quellluft im Boden der Orchesterpodien werden über
Flexschläuche versorgt, die die Bewegungen der Podien mitmachen.Seite 34 von 171
33
6.1.4.2.6 Lüftung Probebühnen
TA72B – Erneuerung Lüftung Probebühne
Die bestehende Lüftung der Probebühne wird für den Zeitraum der Instandsetzung temporär
stillgelegt, da die Probebühne in dieser Zeit als reine Lagerfläche für Baumaterialien genutzt
wird und die Probebühne nach Beuel ausgelagert wird. Die Stilllegung erfolgt unter der
Prämisse einer späteren Wiederaufnahme der Nutzung und somit Wiedereinbau einer
Lüftungsanlage.
6.1.4.2.7 Lüftung Werkstattbühne
TA73B – Lüftungsanlage Werkstattbühne
Zu- und Abluftkanäle sind zu erneuern und akustisch zu entkoppeln. Die Steuerung der
Lüftungsanlage im Untergeschoss unter der Werkstattbühne ist vollständig zu erneuern. Die
Lüftung der Garderobe der Werkstattbühne ist hiervon ebenfalls betroffen und muss
überarbeitet werden.
6.1.4.2.8 Lüftung Chorprobenraum
TA74B – Lüftungsanlage Chorprobenraum überarbeiten
In der bestehenden Anlage erfolgt die Zuluft durch den Druckboden unter den Stufen. Die
Zirkulation muss aufgrund von Zugluft und unzureichender Belüftung der oberen Reihen
optimiert werden. Sie erfolgt durch konstruktive Änderung der Luftauslässe in den oberen
Stufen nach oben.
6.1.4.2.9 Lüftungsanlage Verstärkerraum Medientechnik
VT98B ‒ Verstärkerraum mit Be- und Entlüftung ausstatten
Anschluss des Verstärkerraums an einen bestehenden oder Installation eines neuen
Lüftungskreises mit Zwangsbe- und entlüftung des Raums. Die erzeugte Abwärme der
elektronischen Geräte muss aus dem Raum transportiert werden. Die Dimensionierung der
Luftmenge erfolgt nach finaler Planung der Bestückung durch die Medientechnik.
6.1.4.2.10 Lüftungsanlage 2. Rang
TA29A ‒ Lüftungsanlage 2. Rang brandschutztechnisch abtrennen
Vollständiger Abbau und Wiederaufbau der Lüftungsanlage für den 2. Rang im
Dachhohlraum über dem Foyer. Ziel ist eine vollständige brandschutztechnische Trennung
der Anlage in einer F90-Einhausung, da sich die komplette Anlage mit Steuerung derzeit
ungeschützt im Dachhohlraum befindet. Dies ist bauaufsichtlich nicht zulässig.
6.1.4.3 Heizungsanlage
TA75B – Erneuerung der Fernwärmeübergabestation
Erneuerung der Fernwärmeübergabestation (Hochtemperaturheizung 110°) im
2. Untergeschoss. Hierbei werden die Wärmetauscher, die Steuerung und die Pumpen
ausgetauscht. Alle Anlagenteile des Rohrnetzes, die sich im Raum befinden, werden ersetzt.
Bei der Installation der neuen Fernwärmeübergabestation ist darauf zu achten, dass im
gleichen Raum ein zweiter Sprinklertank zur Erweiterung des bestehenden Tanks einbaut
werden muss.Seite 35 von 171
34
TA50div – Isolierung offenliegender Heizungsrohre
Offenliegende, das heißt nicht unter Putz verlegte Heizungsrohre müssen im
Verwaltungstrakt, Garderobentrakt und Bauteil E fachgerecht isoliert werden. Der
Wärmeverlust offenliegender Rohre führt zu Fehlfunktionen von Heizkörpern.
6.1.4.4 Elektrische Anlage
Die aus dem Erbauungsjahr 1965 stammende elektrische Anlage ist bis auf den Austausch
der Transformatoren von Mittel- auf Niederspannung unverändert in Betrieb. Im Hinblick auf
die Instandsetzung für die nächsten 25 Jahre soll die elektrische Einspeiseanlage,
bestehend aus neuen Transformatoren, Mittelspannungsübergabestation und
Niederspannungshauptverteilung, erneuert werden. Dies kann mit entsprechender
werksseitiger Vorbereitung in einer Spielzeitpause erfolgen. Das im Haus installierte
Leitungsnetz für Niederspannung bleibt dabei erhalten und wird weiter genutzt. Die
Nachrüstung der Unterverteilungen mit Fehlerstrom-Schutzschaltern erfolgt sukzessive.
Im gesamten Gebäude ist das vorhandene Leitungsnetz in Bezug auf Transit von
Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten und deren Ausführung zu
ertüchtigen. Alle Brandschotts und Kabeldurchführungen müssen vollständig erneuert
werden. Gegebenenfalls müssen Leitungen erneuert werden, um neue Brandschotts zu
installieren. Sicherheitsrelevante Transitleitungen durch Brandschotts sind gegen
feuerbeständige Leitungen zu tauschen.
6.1.4.4.1 Trafos, Niederspannungshauptverteilung, Unterverteilungen
TA76B – Elektrotechnische Anlage erneuern
Erneuerung der Transformatoren, der Mittelspannungsübergabestation und der
Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Teile des Verbrauchernetzes (Leitungen und
Unterverteilungen) sind ebenfalls zu erneuern bzw. nachzurüsten, z.B.
Fehlerstromschutzschalter in Verteilungen, Erneuerung von zu klein dimensionierten
Leitungen oder Erneuerung der Sicherungsautomaten.
Sämtliche Installationen müssen werkseitig vormontiert sein, um den Austausch innerhalb
einer Spielzeitpause stattfinden lassen zu können.
Zur Überbrückung der Baumaßnahmen an der Niederspannungshauptverteilung und zur
Erhaltung der Stromversorgung muss für die Bauzeit ein Ersatzstromaggregat temporär
installiert werden. Das Aggregat muss schallisoliert sein und kann auf der Parkplatzfläche
neben der Bühnenpforte aufgestellt werden.
6.1.4.4.2 Kommunikations-Netz
TA112div – EDV-Netz
Neukonzeptionierung des Netzes auf Leitungstyp CAT7 und Ersatz der Anschlussdosen. Die
Busschränke mit den Routern werden erneuert. Für die Aufstellung der Schränke
notwendige Räume müssen definiert oder erstellt werden.
6.1.4.5 Schadstoffbeseitigung
TA126div – Schadstoffbeseitigung
Erkennung und Beseitigung von schadstoffbelasteten Baumaterialien durch Ersatz und
Reparatur der im Schadstoffgutachten genannten Bereiche. Dies betrifft die Schadstoffe
Asbest, Formaldehyd, PCB und Lindan wie folgt als Auszug aus dem Schadstoffgutachten
von EUROFINS vom 30.11.2009:
Asbest:
Im Zuge der Instandsetzung sind alle elf Fundorte von Eingriffen durch Baumaßnahmen
betroffen und müssen auf freiwerdende Schadstoffe untersucht und behandelt werden.Seite 36 von 171
35
Die folgende Liste gibt eine Übersicht über die elf Fundorte, die sich teilweise auf das ganze
Gebäude beziehen wie z.B. Brandschutztüren. Jedoch sind auch für die Demontage bereits
Schutzmaßnahmen erforderlich.
Im Bodenbelag der Kostümabteilung wurde Asbest nachgewiesen und muss beseitigt
werden.
Weiter wurde in diversen Bauteilen KMF, PCP und Mineralfasern gefunden, die im Zuge der
Instandsetzung beseitigt werden müssen:
Künstliche Mineralfasern (KMF):Seite 37 von 171
36
PCP - Lindan
Formaldehyde:
6.1.4.6 Befeuchtungsanlagen
TA77B – Befeuchtungsanlage Bühne erneuern
Demontage der bestehenden Anlage auf beiden Seiten der Bühne. Installation einer neuen
Befeuchtungsanlage mit Frischwassersprühköpfen auf beiden Seiten der Bühne unter den
Arbeitsgalerien und zentraler Steuerung auf der Bühne links (bei Inspizient). Diese
Maßnahme ist nach Installation des Frischwassernetzes durchzuführen.
Installation einer Luftbefeuchtung für die Probebühne 1 nach Beendigung der
Instandsetzungsmaßnahmen und Wiederinbetriebnahme der Lüftung als Probenraum.
6.1.4.7 Aufzugsanlagen
6.1.4.7.1 Aufzugsanlagen Verwaltung und Gastronomie
TA101div – Aufzugsanlagen
Alle Aufzüge sind instand zu setzen und zu überarbeiten. Dazu gehören:
zwei Personenaufzüge mit je fünf Haltestellen (Bauteil C und D). Austausch der
Antriebstechnik und Steuerung sowie Einbau von brandbeständigen Fahrschachttüren E30
an allen Haltestellen.
Zwei Speisenaufzüge im Bauteil E. Austausch der Antriebstechnik und Steuerung sowie
Einbau von feuerbeständigen Fahrschachttüren E30 an allen Haltestellen.Seite 38 von 171
37
6.1.4.7.2 Behindertenaufzug
TA131A ‒ Behindertenaufzug
Behindertenaufzug im Foyer mit drei Haltestellen (Bauteil A). In Abstimmung mit dem neuen
Brandschutzkonzept dient der Aufzug zur Evakuierung der Rollstuhlfahrer. Die Ertüchtigung
des Raucherfoyers bietet eine sichere Wartezone für weitere Rollstuhlfahrer. Zusätzlich sind
zur Abtrennung vom Technikraum die Errichtung einer Schleuse im 2. UG sowie der
Anschluss des Aufzugs an die Notstromanlage notwendig. Zudem benötigt der Aufzug E30-
Schachttüren an allen drei Haltestellen.
6.1.4.7.3 Lastenaufzug
TA132B ‒ Lastenaufzug
Der bestehende Lastenfahrstuhl für Bühnendekorationen im Bauteil B muss technisch
überarbeitet werden. Der Austausch des kompletten Antriebs und der Steuerung ist
erforderlich. Auf beiden Zusteigeseiten müssen Lichtschranken nachgerüstet werden, um
eine Personenbeförderung zu ermöglichen. Gemäß neuem Brandschutzkonzept müssen die
Türen aller Haltestellen gegen Fahrschachttüren in E90-Qualität getauscht werden.
Diese Maßnahme ist unabhängig von der neuen Anliefersituation für die
Materialbewirtschaftung im Haus notwendig.
6.1.4.7.4 Bühnenpersonenaufzug
TA133B ‒ Bühnenaufzug (Bühnenflitzer)
Aus Altersgründen muss der Personenaufzug Bühne (Bühnenflitzer) mit den acht
Haltestellen technisch überholt werden. Hierzu gehören der Austausch des Antriebs und der
Steuerung sowie der Austausch der Fahrschachttüren.
6.1.4.7.5 Prospektlageraufzug
VT88B ‒ Überarbeitung Prospektlageraufzug
Aufgrund des Anlagenalters, wiederholter TÜV-Mängel und zur Verbesserung des
Personenschutzes erfolgt eine Überarbeitung des Prospektlageraufzugs. Die Erneuerung
des Antriebs und der Einbau notwendiger Personenschutzeinrichtungen (Eingriffschutz,
Absturzsicherung etc.) sind erforderlich.
Gemäß neuem Brandschutzkonzept ist das Prospektlager Teil der Bühne. Die Installation
einer Brandfallsteuerung mit zwei Haltestellen (Bühne und Gerüstlager) wird gefordert. Die
Türen zur allen anderen Öffnungen (Nicht-Bühne) müssen gegen E30 getauscht werden. Ein

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de