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260127-12 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; hier Fragen zum Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute-Spinnerei 260127

Nummer
260127-12
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Kulturausschusses 03.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260127 Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

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Große Anfrage
öffentlich
260127-12
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Jürgen Lauer
Marcel Schmitt
28.04.2026
BBB-Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen -
Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der
Theaterliegenschaften; hier Fragen zum
Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute-
Spinnerei 260127
Beratungsfolge
Kulturausschuss 19.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist es zutreffend, dass
• die Stadt Bonn (Amt 61) Anfang der 80er-Jahre in einem Vermerk
festgehalten hat, dass Maschinenhalle, Kesselhaus und Schornstein
der ehemaligen Jute-Spinnerei keine „Qualität von Denkmälern“
hätten?
• das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom
24.07.1985 u.a. Folgendes ausgeführte: „…Die Gebäude der
ehemaligen Jutespinnerei sind vom Rheinischen Amt für
Denkmalpflege im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde
Bonn bereits 1981 erneut geprüft und nicht als Baudenkmal erfasst
worden, da die baulichen Anlagen für die baugeschichtliche
Entwicklung von Jutespinnereien dieser Zeit im Vergleich zu
anderen Fabrikanlagen keine hervorragenden Gestaltungsmerkmale
tragen, die Ausstattung der Maschinenhalle verlorengegangen ist
und noch während der Produktionsphase wesentliche
Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden. …“?
2.
a) Aus welchen, wie im Einzelnen genau definierten
wissenschaftlichen Gründen orts-, wirtschafts- und
sozialgeschichtlicher Art und aus welchen wie gearteten
städtebaulichen Gründen wurde die Fassade der ehemaligen
Jute-Spinnerei auf wessen Betreiben und Verantwortung wann
genau doch noch unter Schutz gestellt?Seite 1 von 3
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b) Liegt zur Unterschutzstellung der Fassade der ehemaligen Jute-
spinnerei insbesondere eine schriftliche Stellungnahme der Un-
teren Denkmalbehörde oder des Rheinischen Amtes für Denk-
malpflege vor und wenn ja, wie ist der jeweilige Wortlaut?
3. Wurden mit dem für die Fassaden der ehem. Jute-Spinnerei
ausgesprochenen Denkmalschutz auch der Spinn- und Webraum,
dessen Fassaden gar nicht sichtbar sind, erfasst und bedeutet der
Erhalt der Außenmauern, dass dafür nicht notwendigerweise auch eine
Dachkonstruktion vorzuhalten ist bzw. ist es ausreichend, wenn - wie
nach dem in 20210/11 erfolgten Abriss der am 09.05.2005 unter Schutz
gestellten Landesvertretung Baden-Württemberg (Vgl. DS 1011399,
1011399NV2 u. 1012831) – nur wenige Mauerbereiche bzw. nur ein
geringer Anteil Baumasse des Denkmals erhalten werden?
4. Wie hoch waren die Kosten, die für die Unterhaltung der Jute-Spinnerei
seit deren unter Schutzstellung angefallen sind und wie hoch daran war
der Anteil der Stadt Bonn?
5. Hat der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit seiner
Beschlussvorlage für den Stadtrat "Zukunft Bonner Bühnen" (DS
260127) und dem dort angesetzten Aufwand für Ertüchtigung und
Erweiterung als auch Errichtung von Gebäuden am Standort Beuel
geprüft, wie hoch die Kosten für die zentrale Unterbringung der Oper
und des Schauspiels im Beueler Gewerbegebiet wären, wenn die alten
Hallen der Theaterwerkstatt in Beuel unter Aufhebung des von Seiten
Dritter nicht unumstrittenen Denkmalschutzes abgerissen und durch
bedarfsgerechte Fertigbauten ersetzt werden könnten und wenn nein,
warum ist dies nicht geschehen und mit welchem Betrag wäre gemäß
zuvor aufgeworfener Fragestellung zu rechnen?
Begründung
In den Gebäuden der ehemaligen Jute-Spinnerei in Beuel befinden sich die
Werkstätten und Proberäumlichkeiten der Bühnen der Stadt Bonn. Mindestens
eine Halle ist wegen Vernachlässigung des Unterhalts baufällig geworden. Die
übrigen Hallen sind in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Die im
Zweiten Weltkrieg bis auf die jetzt unter Denkmalschutz stehenden
Außenmauern zerstörte Jute-Spinnerei ist Teil des vom Oberbürgermeister
vorgeschlagenen Standortes für die zentrale Unterbringung der Bonner
Bühnen. Ob die architektonische Qualität der Fassaden und deren
städtebauliche, wissenschaftliche und stadthistorische Bedeutung eine
Sanierung in vorgeschlagener Form rechtfertigt oder ob unter Aufhebung des
Denkmalschutzes eine Ersetzung durch kostengünstige Fertighallen in Betracht
gezogen werden sollte, wurde offenbar nicht untersucht. Es liegt im öffentlichen
Interesse zu erfahren, ob und wie sich die vorgelegte Kalkulation unter dem
beschriebenen Szenario verändern könnte. Im Übrigen wäre es der
Bevölkerung kaum zu vermitteln, wenn das Schauspiel Bad Godesberg wegen
angeblicher Sanierungskosten in Höhe von 51 Mio. Euro netto geschlossen,
u.a. marode Fassaden aber für 54 Mio. Euro saniert werden sollen, damitSeite 2 von 3
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dahinter Theaterwerkstätten neu errichtet werden können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de