260127-12 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; hier Fragen zum Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute-Spinnerei 260127
Kerndaten
- Nummer
- 260127-12
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260127-12 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Jürgen Lauer Marcel Schmitt 28.04.2026 BBB-Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; hier Fragen zum Denkmalschutz der Gebäude der ehemaligen Jute- Spinnerei 260127 Beratungsfolge Kulturausschuss 19.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Ist es zutreffend, dass • die Stadt Bonn (Amt 61) Anfang der 80er-Jahre in einem Vermerk festgehalten hat, dass Maschinenhalle, Kesselhaus und Schornstein der ehemaligen Jute-Spinnerei keine „Qualität von Denkmälern“ hätten? • das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.07.1985 u.a. Folgendes ausgeführte: „…Die Gebäude der ehemaligen Jutespinnerei sind vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde Bonn bereits 1981 erneut geprüft und nicht als Baudenkmal erfasst worden, da die baulichen Anlagen für die baugeschichtliche Entwicklung von Jutespinnereien dieser Zeit im Vergleich zu anderen Fabrikanlagen keine hervorragenden Gestaltungsmerkmale tragen, die Ausstattung der Maschinenhalle verlorengegangen ist und noch während der Produktionsphase wesentliche Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden. …“? 2. a) Aus welchen, wie im Einzelnen genau definierten wissenschaftlichen Gründen orts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Art und aus welchen wie gearteten städtebaulichen Gründen wurde die Fassade der ehemaligen Jute-Spinnerei auf wessen Betreiben und Verantwortung wann genau doch noch unter Schutz gestellt?Seite 1 von 3 Seite 2 b) Liegt zur Unterschutzstellung der Fassade der ehemaligen Jute- spinnerei insbesondere eine schriftliche Stellungnahme der Un- teren Denkmalbehörde oder des Rheinischen Amtes für Denk- malpflege vor und wenn ja, wie ist der jeweilige Wortlaut? 3. Wurden mit dem für die Fassaden der ehem. Jute-Spinnerei ausgesprochenen Denkmalschutz auch der Spinn- und Webraum, dessen Fassaden gar nicht sichtbar sind, erfasst und bedeutet der Erhalt der Außenmauern, dass dafür nicht notwendigerweise auch eine Dachkonstruktion vorzuhalten ist bzw. ist es ausreichend, wenn - wie nach dem in 20210/11 erfolgten Abriss der am 09.05.2005 unter Schutz gestellten Landesvertretung Baden-Württemberg (Vgl. DS 1011399, 1011399NV2 u. 1012831) – nur wenige Mauerbereiche bzw. nur ein geringer Anteil Baumasse des Denkmals erhalten werden? 4. Wie hoch waren die Kosten, die für die Unterhaltung der Jute-Spinnerei seit deren unter Schutzstellung angefallen sind und wie hoch daran war der Anteil der Stadt Bonn? 5. Hat der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit seiner Beschlussvorlage für den Stadtrat "Zukunft Bonner Bühnen" (DS 260127) und dem dort angesetzten Aufwand für Ertüchtigung und Erweiterung als auch Errichtung von Gebäuden am Standort Beuel geprüft, wie hoch die Kosten für die zentrale Unterbringung der Oper und des Schauspiels im Beueler Gewerbegebiet wären, wenn die alten Hallen der Theaterwerkstatt in Beuel unter Aufhebung des von Seiten Dritter nicht unumstrittenen Denkmalschutzes abgerissen und durch bedarfsgerechte Fertigbauten ersetzt werden könnten und wenn nein, warum ist dies nicht geschehen und mit welchem Betrag wäre gemäß zuvor aufgeworfener Fragestellung zu rechnen? Begründung In den Gebäuden der ehemaligen Jute-Spinnerei in Beuel befinden sich die Werkstätten und Proberäumlichkeiten der Bühnen der Stadt Bonn. Mindestens eine Halle ist wegen Vernachlässigung des Unterhalts baufällig geworden. Die übrigen Hallen sind in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Die im Zweiten Weltkrieg bis auf die jetzt unter Denkmalschutz stehenden Außenmauern zerstörte Jute-Spinnerei ist Teil des vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Standortes für die zentrale Unterbringung der Bonner Bühnen. Ob die architektonische Qualität der Fassaden und deren städtebauliche, wissenschaftliche und stadthistorische Bedeutung eine Sanierung in vorgeschlagener Form rechtfertigt oder ob unter Aufhebung des Denkmalschutzes eine Ersetzung durch kostengünstige Fertighallen in Betracht gezogen werden sollte, wurde offenbar nicht untersucht. Es liegt im öffentlichen Interesse zu erfahren, ob und wie sich die vorgelegte Kalkulation unter dem beschriebenen Szenario verändern könnte. Im Übrigen wäre es der Bevölkerung kaum zu vermitteln, wenn das Schauspiel Bad Godesberg wegen angeblicher Sanierungskosten in Höhe von 51 Mio. Euro netto geschlossen, u.a. marode Fassaden aber für 54 Mio. Euro saniert werden sollen, damitSeite 2 von 3 Seite 3 dahinter Theaterwerkstätten neu errichtet werden können. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de